der Verordnung, Vorschriften über Wechselprotest QIrt. 2- Erstmals, und zwar in Art. 1 Abs. 2 finden sich Bestimmungen über den Kreditbrief, ebenso in Art. 3, Abs. 1 solche über die mangelnde Sicherheitsleistung im Immvbiliarzwangsversteigerungs- verfahren, ohne daß im Rahmen dieser Zeilen auf Einzelheiten näher eingegangen werden kann.
Allen diesen einschneidenden, den Zahlungsverkehr regelnden und nicht unerheblich beschränkenden Bestimmungen gegenüber konnte und durfte es nicht ausbleiben, daß gleichzeitig die Frage der Zahlungsverbindlichkeiten der von der Zahlungssperre betroffenen Schuldner geregelt wurde, sollten sonst unvenneidliche Härten und Schwierigkeiten vermieden werden. So bestimmen § 3 der Berordimng vom 15. Juli und neuerdings übereinstimmend damit Art. 3 § 1 der Verordnung vom 18. Juli, daß die Rechtsfolgen, die wegen der Richtzahlung, oder der nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eingetreten sind oder eintreten, als nicht eingetreten gelten, wenn ein Schuldner durch die Erklärung von Bankfeiertagen, oder durch die zur Regelung der Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Dankfeiertagen getroffenen Maßnahmen an der Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeit ohne sein Verschulden gehindert wird. Rur insoweit also die Folgen des Zahlungsverzugs in Betracht kommen, greift die Verordnung ein, und es soll ein Verschulden, ein Zahlungsverzug im rechtlichen Sinne mit seinen gesetzlichen oder vertraglichen Folgen nicht vorliegen, wenn ein Schuldner infolge der Banksperre, aber auch nur infolge dieses Hmstandes, die Zahlung schuldig bleibt. Konnte der Schuldner ohne Inanspruchnahme seiner von der Sperre betroffenen Bank zahlen, so treffen ihn nach wie vor auch die Folgen seines Verzugs. Ein Beispiel diene zur Erläuterung. Ist vereinbart, daß der Schuldner in monatlichen Raten zahlen darf, daß aber die ganze jeweils restliche Schuld auf einmal fällig sein soll, wenn der Schuldner mit der Zahlung einer Rate in Verzug gerät (Derfallllausel), so wird diese Folge der Fälligkeit der ganzen Schuld unter den oben angeführten Voraussetzungen des Hnverschuldens durch die Verordnung ausgeschlossen. Ebenso wird unter den gleichen Voraussetzungen ein dem Gläubiger durch die Nichtzahlung des Schuldners entstandener Schaden nicht zu ersetzen sein. Sache des Schuldners ist es aber in allen diesen Fällen, den Nachweis zu liefern, daß er einzig und allein durch die Banksperre an der Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeit verhindert wurde und daß andere Zahlunasmöglichkeiten nicht gegeben waren. Der Schuldner wird weiterhin, und das ist ebenso wie in tz 3 der Verordnung vom 15. Juli auch in Art. 3 8 1 der neuesten Verordnung ausdrücklich bestimmt, seine Verbindlichkeit unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses erfüllen müssen, wenn ihn die Folgen seiner ursprünglich vielleicht unverschuldeten Nichtzahlung nicht doch noch treffen sollen.
Nicht berührt von den Verordnungen wird die Frage der Fälligkeit einer Schuld, d. h. die Verordnungen enthalten keinerlei Moratorium, wie man es vielfach wohl erwartet hatte. Die Folge ist die, daß fällige Forderungen nach wie vor eingeklagt werden, daß auch Urteile erwirkt werden können, wobei die Frage des Zahlungsverzugs allenfalls bei der Kostenentscheidung eine Rolle spielen kann. Keinerlei Beschränkung ist auch auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung und im Konkursverfahren gegeben, insoweit auch hier nicht etwa reine Folgen des Zahlungsverzugs eine Rolle spielen. Der eine Fall der mangelnden Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren ist in der letzten Verordnung besonders geregelt.
Völlig unberührt von den Verordnungen bleibt i. auch die Frage der Lieferungsverbindlichkeiten und ihrer Erfüllung. Cs sei hierbei gedacht an * den Fall, daß ein Lieferant die verkaufte Ware nicht liefern kann, weil ihm infolge der Bankensperre die Mittel zur Beschaffung der Ware fehlten. Hier wird es Aufgabe der Rechtsprechung sein, über den Weg des § 275 BGB. (unverschuldete Unmöglichkeit), eventuell auch unter Zuhilfenahme des Gesichtspunktes der „höheren Gewalt" Unbilligkeiten und Härten zu vermeiden.
Daten für Mittwoch, 22. Juli.
Sonnenaufgang 4.34 Uhr, Sonnenuntergang 20.27 Uhr. — Mondaufgang 13.48 Uhr, Monduntergang 23.08 Uhr.
1872: der Staatsmann Karl Helfferich in Neustadt a. d. H. geboren; — 1909; der Dichter Detlev von Liliencron in Alt-Rahstadt bei Hamburg gestorben.
Wirtschaft.
Ruhiger Geschäftsverkehr bei den Banken und Sparkassen.
Berlin, 21. Juli. (WTB.) Wie wir auf Grund einer Umfrage feststellen können, ist in der ruhigen und glatten Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei den Groh- und Privatbanken auch heute keine Aenderung eingetreten. Zum Teil kompensieren sich Ein- und Auszahlungen, zum Teil liegen die Einzahlungen etwas höher, als die Auszahlungen. Die Tendenz stärkerer Einzahlungen ist nach den Ergebnissen der letzten Tage in Zunahme begriffen.
Rach den auch aus der Provinz vorliegenden Rachrichten ist auch der Berkehr bei den Sparkassen heute recht ruhig gewesen. Ein besonders großer Andrang des Publikums zu den Abhebungen, die bekanntlich bis zum 23. Juli auf einen einmalig auszuzahlenden Betrag von 20 Mark für jeden Sparer bemessen sind, ist nicht festzustellen. Gestern sind bei den Berliner Sparkassen und Stadtbankstellen mit insgesamt rund 900 000 Konten nur 37 000 Auszahlungen geleitet worden, d. h. nur 4 v. H. der Einleger haben eine Auszahlung verlangt.
Oie Zahlungsstockung
bei der Rheinischen Landesbank.
Bor einigen Tagen ist bei der Landesbank der Rheinprovinz eine Zahlungsstockung eingetreten. Dazu wird in einer WTB.-Meldung vom Provinzialverband daraus hingewiesen, daß die Landesbank der Rheinprovinz eine Anstalt des Provinzialverbandes ist und für Rechnung und unter Gewährleistung desselben verwaltet wird, so daß für ihre Verbindlichkeiten der Provinzialverband haftet. Abgesehen hiervon sind die Verbindlichkeiten durch entsprechende Forderungen an die rheinischen Kommunen und durch erststellige Hypotheken gedeckt.
Aordwolle-Konkurs eröffnet.
Bremen, 21. Juli. (WTB.) Die Justiz- pressestelle teilt mit, daß über das Vermögen der Rvrddeutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei, Bremen, heute morgen der Konkurs eröffnet worden ist. Die vier stellvertretenden Vorstandsmitglieder und Rechtsanwalt Dr. Lifschih sind beim Konkursrichter erschienen und haben erklärt, daß die Gesellschaft zahlungsunfähig sei. Zum Konkursverwalter wurde RA. Dr. Reinemann, Bremen, ernannt.
"BesprechungenüberdenHandels- verkehr mit Amerika. Der deutsche Konsul in Seattle, Herr Reinhardt, hält am Fveitag, 31. Juli, bei der Außenhandelsstelle für das Rhein-Maingebiet in Frankfurt o. M., Börse, Sprechstunden über die wirtschaftlichen Verhältnisse in seinem Amtsbezirk (Staaten Washington, Oregon, Idaho, Montana, Wyoming und Territorium Alaska) ab. Firmen, die an den Sprechstunden teilnehmen wollen, werden gebeten, dies der Außenhandelsstelle für das Rhein- Maingebiet, Frankfurt a. M., Börse, bis zum 25. d. M. mitzuteilen, damit eine Verteilung der Besucher auf die zur Verfügung stehende Zeit stattfinden kann.
* Der Eisenerzbergbau im Juni, lieber die Lage des Eisenerzbergbaues im Juni wird berichtet: Siegerland: Im Siegerländer Eisenerzbergbau haben zwei Gruben den Betrieb wieder aufgenommen, wodurch die Gesamtförderung eine Erhöhung erfuhr. Leider sieht sich eine andere Grube gezwungen, im kommenden Monat ihren Betrieb einzustellen. Der Absatz bewegt sich in Höhe der Förderung. Lahn-Dillgebiet einschließlich Oberhessen: Die Lage am Eisenerzmarkt im Lahn- und Dillgebiet und in Oberhessen hat sich weiter verschlimmert.
* Vorübergehende Stillegung bei Fuchs Waggon, Heidelberg. Die Waggonfabrik H. Fuchs, QI.-®., geht zur Zeit an die Durchführung ihrer schon vor einigen Monaten angekündigten Absicht, ihr Werk im Sommer wegen Auftragsmangels einige Zeit stillzulegen. Sie entläßt in den nächsten Wochen den Rest von etwa 350 Arbeitern, so daß das Werk ab Anfang August außer Betrieb sein wird. Die Wiederaufnahme des Betriebs hängt von der Erteilung von Reichsbahnaufträgen ab. Die Stilllegung kann also vielleicht einige Wochen, unter Hmständen aber auch einige Monate dauern.
Berliner Produktenmarkt.
Berlin, 21. Juli. An der Produktenbörse hat sich die stetigere Grundstimmung auch heute erhalten können. Die Preisgestaltung bleibt in starkem Maße von Witterungsverhältnissen abhängig, da bei Anhalten des unbeständigen Wetters die Zufuhren gering bleiben. Anderseits wird das Geschäft durch die erschwerten Zahlungsmöglichkeiten beeinträchtigt. Für Weizen alter Ernte zeigt sich etwas Rachfrage, Roggen ist rege begehrt und auch für Reuroggen zur kurzfristigen Lieferung besteht Deckungsnachfrage. Die Preise waren im allgemeinen gut behauptet. Für Reuweizen zeigt sich etwas mehr Derkaufs- lust, jedoch bleiben die Käufer noch zurückhaltend. Der Mehlumsah ist bei unverändertem Preise regulär, die Abrufe aus alten Schnitten bleiben befriedigend, während neue Geschäfte nur für den laufenden Bedarf getätigt werden. Am Hafermarkte hat die Konsumnachfrage angehalten, höhere Forderungen werden allerdings nur zögernd bewilligt, auch hier erschweren die Zahlungsbedingungen das Geschäft. Wintergerste liegt ruhig, nur sofortige Ware zu Komplettierungszwecken findet bei gut behauptetem Preise noch ilnterhinft, jedoch wird Wert auf feine“ Qualitäten gelegt. Es notierten für je 1000 Kilo: Weizen, märkischer, 256 bis 258 (befestigt): Roggen, märkischer, 188 bis 193 (stetig): neue Wintergerste 151 bis 159 (ruhig): £>afer, märkischer, 163 bis 169 (fester): für je 100 Kilo: Weizenmehl 30,75 bis 37,25 (stetig): Roggenmehl 27,75 bis 30 (befestigt): Weizenkleie 13 bis 13,25 (fest): Roggenkleie 11,75 bis 12,25 (fest): Viktoriaerbsen 26 vis 31; Futtererbsen 19 bis 21: Ackerbohnen 19 bis 21; Wicken 24 bis 28; Lupinen, blaue, 18 bis 20; Lupinen, gelbe, 24 bis 29; Rapskuchen 9,30 bis 9,80; Leinkuchen 13,70 bis 14; Trocken- schnitzel 7,60 bis 7,80; Sojaschrot 13 bis 13,70; für je 50 Kilo: drahtgepreßtes Roggenstroh 0,50 bis 0,65, Weizenstrvh 0,40 bis 0,55, Haferstroh und Gerstenstroh 0,40 bis 0,55; gebundenes Rog- genlangstroh 0,70 bis 0,85.
Frankfurter Getreidebörse.
Frankfurt a.M., 22.Juli. Der Umfang des Geschäfts am Frankfurter Produkteninarkt erlitt in Anbetracht der gegenwärtigen Kredit- fituatton eine immer merklichere Verringerung. Sowohl für Brotgetreide, als auch für Futtermittel konnten sich die Preise gut behaupten, da infolge der Witterungsverhällnisfe das Angebot in engen Grenzen blieb. Am Mehlmarkt bestand etwas Rachfrage, die Forderungen der Müller wurden um 0,50 Mk. heraufgeseht. Es wurden notiert: Weizen 290 bis 295 Mk. nom.. Roggen 240, Wintergerste (neue Ernte) 190 bis 192,50, Hofer (inl.) 200 bis 205 pro Tonne: Weizenmehl (südd-, Spezial 0) 41,25 bis 42, (niederrheinisches) 41,25 bis 41,75, Roggenmehl 33.75 bis 34,50, Weizenkleie 10,75, Roggenkleie 11,25 Mk. pro Doppelzentner. — Tendenz: abwartend.
Oberheffen.
Kreis Schotten.
x Schotten, 20. Juli. Der Gemeinde- r a t beschloß in seiner jüngsten Sitzung, daß der Anordnung des Landesfinanzamts entsprechend der gemeindliche Steuerausschlag durch das Finanzamt vorgenommen wird; früher hat die Stadt stets den Steuerausschlag vorgenommen. Bei einer guten Unterbringung des Kreisgesundheitsamtes will der Gemeinderat mithelfen. Einige Feststellungen über evtl. Erwerb verschiedener in Betracht kommender Anwesen sollen zuvor getroffen werden. Die Einführung der Bier st euer 'lehnte der Gemeinderat wiederholt ab, er will das Gewerbe nicht mit weiteren Steuern belasten.
-4- Ober-Schmitten, 20. Juli. Bei der Auffahrt zum Rennen „Rund um Schotten" kam es in der hiesigen Ortsdurchfahrt zu einer ganzen Anzahl von M o t o r r a d st ü r z e n, die zum Teil mit erheblichen Verletzungen der Fahrer verbunden waren. Um die rechte Straßenseite einzuhalten, sind die Fahrzeuge gezwungen, zweimal den Schienen st rang der Eisenbahn zu überqueren, der noch aus einfachen Schienen besteht, während der Zwischenraum vertieft ist. Heberqueren die Motorräder das Gleis im spitzen Winkel, so ist der Sturz unausbleiblich. Vielleicht veranlassen diese Unfälle die Reichsbahnverwaltung, in den Ortsdurchfahrten Doppel
schienen einzubauen, was bei dem gesteigerten Verkehr schon längst 'eine Rotwendigkeit gewesen wäre. Cs liegt kein Grund vor, erst einen tödlichen Sturz abzuwarten.
Ober-Schmitten, 21. Juli. Als gestern eine Mvtordraisine derReichsbohn die Ortsdurchfahrt passierte, gab sie ein Hupensignal. um einen in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer zum Ausweichen zu veranlassen. Dieser bog, weil er ein Auto hinter sich vermutete, zum Schienengleis ab, so dqß sein Rad von der Draisine erfaßt wurde. Zum Glück wurde der Fahr« auf das Fahrgestell derDrai- sine geworfen, so daß er mit dem Schrecken davon kam. Das Fahrrad wurde stark beschädigt.
* Eichelsdorf, 20. Juli. Die Arbeiten im Chore unfe r c r Kirche, die der Bekämpfung des in der Ostwand festgestellten 'Haus- schwamm es galten, sind beendet. Da die befallenen Stellen weit umfangreicher waren, als anfänglich angenommen wurde, mußte unter Leitung des Hochbauamts Schotten durch Maurermeister Friedrich Rau von hier der gesamte Boden des Chores unterkellert werden, um Licht und Sonnenwärme Zugang zu verschaffen, nachdem man dem Hausschwamm mit Chemikalien zu Leibe gerückt war. Ein Teil der Unterkellerung wurde vertieft untr als Kohlenkeller für die schon vor Jahren eingerichtete Heih- luftheizung ausgebaut. Die Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die bis dahin als Fußbodenbelag dienten, fanden auf der Innenseite der Kirchhofsmauer einen gegen Witterungsein, slüsse geschützten Platz und wurden durch Sandsteinplatten ersetzt.
ch Burkhards, 21. Juli. Im Riddergründ, unweit unseres Dorfes, lag einst eine dem hl. Marcellinus geweihte Kapelle, deren noch deutlich sichtbare Reste zur Zeit ausgegra- 6en werden. Die Leitung der Arbeiten hat Kammerdirektor i. R. M ü l l e r , Darmstadt, ein durch seine heimatgeschichtlichen Arbeiten bekannter Forscher, übernommen. Ein von ihm am letzten Sonntag hier gehaltener heimatgeschichtlicher Bortrag war stark besucht und begegnete allseitigem Interesse.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
Dr. R. in Gießen. Wenden Sie sich mit ihren Wünschen um Auskünfte an die zuständigen Sekretariate der beiden Universitäten.
Letzte Nachrichten.
Ein Fortschritt in London.
Das ComnmniquL über die Bormittags- iitzung der Sieben Mächte.
London, 22. Juli. (2DIB.) Die heutige Bc- . sprechung der Sieben Möchte wurde um 13 Uhr vertagt. Ls wurde über sie folgendes Kommunique herausgegeben:
Die Internationale Konferenz hielt heute um 10 Uhr eine weitere Besprechung im Foreign Office ab, die sich weiter mit den Methoden befaßte, das vertrauen in die Stabilität der deutschen Finanzlage durch eine e i n - vernehmliche internationale Kooperation auf der Basis des vom Komitee der Ji- nanzminifter vorgelegten Planes wiederherzustellen. Ls wurde ein Fortschritt erzielt. Gewisse technische Fragen sind den Finanzministern überwiesen worden, welche darüber heute nachmittag beraten sollen, und der morgen vormittag abzuhal- tenden Hauptkonferenz Bericht erstatten werden.
lSchluh des redaktionellen Teils.)
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Lotterie-Verlegung. Das thüringische Ministerium genehmigte die Verlegung der Ziehung der Eisenacher Geldlotterie vom 16. und 17. Juli auf 27. und 28. August. Die Ziehung mußte verlegt werden wegen der gegenwärtigen ungünstigen Geschäftslage. 4380V
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