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werde.

D.

den

Wirischaftsreform-urchNoiverordnungen

Sieueramnestie durch Zeichnung von Reichsbahnanleihe. Sondergerichie.

ähnlich wie der berühmter gewordeneSchneider von Alm", daß ein Mann, der diese Maschine mit seinen Armen und Schultern bewegte, imstande sein werde^ sich mit Leichtigkeit in der Luft zu erhalten. Aber er erlitt eine grimmige Enttäu­schung. als-er selbst den ersten Versuch machte. Er schnallte sich seine Flügel an und sprang dann von einem hohen Ufer am Charente-Fluh in die Lust. Er siel nicht sofort wie ein Stein herunter, aber kam doch sehr schnell auf der Wasserfläche an, nachdem er ein paar Sekunden seine Arme mit wilder Hast bewegt hatte. Dadurch noch nicht entmutigt, machte er einen zweiten Versuch und brach sich dabei ein Dein. Run erst ließ er von seinen Experimenten ab, aber in seiner Schrift, in der er seine Pläne beschrieb, gibt er der felfen* festen Ueberzeugung Ausdruck, daß der Mensch eines Tages das Geheimnis des Fluges entdecken

werden als absurd bezeichnet. Auch wird betont, die Amerikaner hätten in der letzten Zeit nur ge­ringe Beträge aus England zurückge­zogen. Präsident Hoover hat die Meldung von dem Beschluß der britischen Regierung, die Gold­

währung auszuheben, mit großem Interesse entgegen­genommen aber jede Aeußerung abge- lehnt. Die anderen Mitglieder der Regierung haben sich gleichfalls jeder Aeußerung enthalten.

ie das DM in Heffen gedeckt werden soll. Angeblich neue scharfe Eingriffe in die Beamtenbezüge und weitere starke Be­schneidung der Schullasten.

Das pariser Echo der Krisis.

Frankreich betont seine Solidarität. - Finanzminister Flandin sagt Hilfe zu.

Zeitschriften.

Mit einem schönen Eröffnungsheft beginnt der neue Jahrgang der Münchner Monats­schriftDie Kunst" (im Abonnement 2,35 Mark. Verlag F. Druckmann AG. München), deren vornehmstes Ziel es ist, die Freude an der Kunst und an schönen Dingen zu pflegen und zu fördern und das Verständnis für die bilden­den Künste in immer weitere Kreise zu tragen. Das Hauptgewicht liegt auf dem Reichtum gro­ßer, schöner Dilder und Kunstbeilagen, die uns anschaulich zeigen, wie die bildenden Künste in der Malerei und Plastik, in der Wohnung un­serer Zeit, in der Gartenkunst und im Kunstge­werbe zur Auswirkung kommen und zur höchsten Vollendung beitragen. Das Oktoberheft zeigt in vorzüglichen Abbildungen Werke der Malerei und Plastik aus dem Folkwang-Museum in Essen: Dan Gogh, Manet, Gauguin, Edgar Munch. Trübner. Derain und andere sind in dieser reich illustrierten Abhandlung vertreten. Unter den Plastikern erfährt das Schaffen des Bildhauers Johannes Knubel eine ausführlichere Würdi­gung. Eine Bildauslese führt uns in die Lü­becker AusstellungDie Ostsee im Bilde der Ge­genwart" ein. Ferner sind neue Wohnhausbau­ten, Räume, Möbel und Hausrat, Deleuchtungs- korper, die Blume im Raum, Tafelgeschirr und Gläser, Gartenkunst, neue Tapeten usw. reich ver­treten.

Paris, 21. Sept. (WTD. Funkspruch.) Das Journal" läßt sich aus London berichten, die englische Regierung verhandele seit 24 Stunden mit Den Regierungen von Frankreich und Ame­rika, man rechnet damit, daß die notwendigen Kredite und andere Schutzmaßnahmen mit der wünschenswerten Schnelligkeit durchgeführt wür­den. Jedenfalls sei man sich in England heute darüber im klaren, datz öie Zwischenfälle auf der Flotte die unangenehmsten Wirkungen im Auslande ausgelöst hätten.Echo de Paris" schreibt, daß die größte Gläubigernation der Welt ihre Währung nachgeben lasse. Dieses Beispiel feige» fährlich. Die Länder, die heute noch an der Grenze der Inflation ständen, würden nicht mehr die Kraft haben, Jnflationslockungen zu wider­stehen. Der Sterling sei die Währung der Han­delswelt, das Rückgtat des Londoner Finanz­paktes. England ziehe sich vom Wirtschaftsinter­nationalismus zurück, und die Länder, die ähn­liche Währungsmatznahmen schon vorher treffen mußten, würden jetzt nicht zögern, die neuen Wege der englischen Finanzpolitik na ch zü­rn a ch e n. Das Blatt schließt mit einer Solidari­tätsbeteuerung der französischen Ration für Eng­land, eine Beteuerung, die auchOeuvre" an die Spitze ihrer Betrachtungen stellt: Frankreich sei aufs engste mit England verbun­den, nicht wegen der vielen Milliarden Franks, die die Dank von Frankreich in Pfund Sterling angelegt habe, sondern wegen der Kooperation beider Länder zur Verteidigung der demokra- |

Schuhe Der öffentlichen Sicherheit und zur Rein­erhaltung der deutschen Wirtschaft und der öffent­lichen Steuermoral dem Herrn Reichspräsidenten den Erlaß einer Rotverordnung über die Errichtung von Sondergerichten vorzu­schlagen. Die Sondergerichte sollen in einem auf das äußerste beschleunigten Verfahren zur Ab­urteilung von gröblichen Terrorakten und Gewalt­tätigkeiten, sowie von schweren Fällen verbreche­rischer geschäftlicher Mißwirtschaft, oder ©teuer» und Divenhinterziehung berufen sein.

Oie Bankenaufsicht.

Dergin, 19. SeM (WTD.) Die heute im Reichsgesetzblatt erscheinende Rotverord- nung über die Dankenaufsicht, die am 1. Oktober in Kraft tritt, beläßt den deutschen Danken weiterhin die volle privatwirtschaftliche Verantwortlichkeit für ihre Geschäftsführung und steht nicht Eingriffe in die Geschäfts­führung im einzelnen vor. Anderseits haben Reichsregierung und Reichsbank die Mög­lichkeit, sich über die Lage des Bankgewerbes zu unterrichten und die allgemeine Bankpolitik vom Standpunkt der wirtschaftlichen Gesamt» intereffen zu beeinflussen. Die Verbindung zwi­schen dem Reichskommissar für das Dänigewerbe. der Reichsregierung und der Reichsbank stellt das Kuratorium für das Deichsbankgewerbe dar, dessen Vorsitz der Reichsbankpräsident führt. Das Kuratorium stellt die Richtlinien auf, nach denen der Bankkommisfar zu arbeiten hat. Es hat fer­ner zu entscheiden, ob allgemeine Grundsätze für die Geschäftsführung des Bankkommifsars durch­zuführen sind, ferner darüber, ob ein Bank­institut als unter die Verordnung fallend aufzu- faffen ist. Damit ist dem Bankkommisfar die Mög­lichkeit gegeben, sich auch mit den Privatbankiers SU befassen bzw. mit den Bankinstituten, di« keine Monatsbilanzen veröffentlichen. Der 'Ban- kenkommissar erhält sehr weitgehende Befugnisse hinsichtlich der Auskunftserteilung. Er kann- . cher einsehen, Rachprüfungen veranstalten, Vor­stands- und Aussichtsratssihungen veranlassen und auch die Einberufung einer Generalver­sammlung beantragen. In der Praxis wird sich der Verkehr allerdings für gewöhnlich in Aus­sprachen mit den Mitgliedern des Vorstandes abwickeln. Diesem umfassenden Aus» k un f t s r e ch t steht eine entsprechende Ver­pflichtung zur strengsten Verschwiegen­heit des Bankkommifsars und seines Personals gegenüber. Der Bankkommissar hat nach der Rot» verordnung auch das Recht, von denjenigen Per­sonen, die nicht das Bankgewerbe betreiben, Aus­kunft über ihre ausländischen Zahlungsverpflich­tungen und Ansprüche zu verlangen. Wenn falsche Angaben seitens der Auskunftverpflichteten ge­macht werden, so sind entsprechende Strafbestim­mungen vorgesehen. Das Reichsbankgesetz wird durch die Verordnung über die Bankenaufsicht nicht berührt.

Oie Aktienrechtsreform.

Berlin, 19. Sept. (WTD.) Die im heutigen Reichsgesetzblatt erscheinende Verordnung über die Reform des Aktienrechtes sieht zu­nächst eine Erweiterung der Publizitätspflichten vor, vor allem durch Einführung der Pflicht­revision. Durch eingehende Vorschriften über die Dilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Geschäftsbericht soll eine erhebliche Publizität sichergestellt werden, durch die ein Schutz gegen mißbräuchliche Geschäftsführung geschaffen wird. Damit ist auch eine Klarlegung der durch die Konzemverflechtungen bedingten Verhältnisse ver- bunben. Die Pflichtprüfungen sind durch unab­hängige Geschäftsprüfer vorzunehmen. Die Re­gierung wird ^durch die Verordnung ermächtigt, diese Prüfungen jeweils nach ihrem Ermessen vorzunehmen.

Reben der Erweiterung dieser Offenlegungs­pflichten wird auch der Vorstand verpflichtet, fein dem Aufsichtsrat einzureichendes Prüfungs­material wesentlich zu erweitern. Die Verordnung enthält ferner ein grundsätzliches Verbot der Kre­ditgewährung für Mitglieder des Vorstandes; die Kreditgewährung wird abhängig gemacht von der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die Verantwort» ^lichkeit des Aufsichtsrats wird wesentlich Der» 'stärkt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist be- ?rckchtigt, jederzeit weitere Berichte des Vorstan­des zu verlangen und ebenfalls auch die Ein­berufung des Gesamtaufsichtsrates durchzusetzen. Die Satzungen über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, seine Bestellung und seine Ver­gütungen treten mit dem Ablauf der nächsten Ge­neralversammlung außer Kraft. Es muß ein neuer Beschluß in der nächsten Generalversamm­lung über diese Satzungen gefaßt werden; es erlöschen also damit auch sämtliche Mandate zum Aufsichtsrat. Die Höchstzahl der Aufsichtsrats» mttglceder wird auf 30 festgesetzt, und in einer

zum Ablauf des 15. Oktober 1931 100 000 Reichs- bahuanleihe erwirbt.

Während bei der Amnestie durch Selbstanzeige die Steuern nachgezahlt werden müssen, muß aller­dings bei der Steueramnestie durch Anleiheerwerb das hinterzogene Vermögen in Reichsbahnanleihe angelegt werden. Ist ein etwa 1930 verschwiegenes Einkommen und eine etwa 1930 verschwiegene Erb­schaft oder Schenkung zusammengerechnet größer als das nach dem Wertstand vom 1. Januar 1931 in Reichsbaynanleihe anzulegende Vermögen, so sind die ersteren Beträge in Reichsbahnanleihe anzu­legen. Wenn also jemand Vermögen von 100 000 Reichsmark verschwiegen, gleichzeitig aber auch im Jahre 1930 Einkommen im Betrag von 80 000 und eine Schenkung von 40 000 Reichsmark nicht ver­steuert hat, so muß er 120 000 Reichsmark Reichs­bahnanleihe erwerben.

Veräußert der Steuerpflichtige Reichsbahnanleihe innerhalb des fünfjährigen Zeitraumes, so fällt die Steueramnestie in ihrem vollen Umfange fort. Es werden Stichproben besonders auch im Wege der Buch- und Betriebsprüfung gemacht werden, durch die festgestellt wird, ob, wenn nicht etwa der Weg der Selbstanzeige gewählt ist, Reichsbahnanleihe erworben und noch im Besitz des Betreffenden Zen- fiten ist.

Die jetzige ausgegebene Reichsbahnanleihe soll steuerfrei sein, und zwar hinsichtlich der Be­träge selbst, von der Vermögenssteuer, von der Gewerbekapitalsteuer, von der Aufbringungsum­lage, von der Erbschaftssteuer, ferner hinsichtlich der Zinsen von der Einkommensteuer nebst Zu­schlägen, von der Körperschaftssteuer, von der Krisensteuer, von Gewerbeertragssteuer, von der Kirchensteuer und von der Dürgersteuer. Die An­leihe soll in Stücken von 100, 500, 1000 und 5000 Reichsmark ausgegeben werden, die Stücke sollen auf den Inhaber lauten. Sie soll 10 Jahr4 lau­fen, halbjährlich am 1. Oktober und 1. April ver­zinst und von 1937 bis zum Jahre 1941 durch Auslosung getilgt werden. Die Anleihe soll bis zum 15. Oktober 1931 gezeichnet werden. Die Ein­zahlung soll in vier gleichen Raten zum 15. Okto­ber, 15. Rovember 1931, 15. Januar und 15. April 1932 erfolgen. Eine Einführung der Anleihe an der Börse ist nicht beabsichtigt.

Außer denjenigen, die die Reichsbahnanleihe zu Amnestiezwecken erwerben, soU auch jeder andere die Anleihe erwerben können. In diesen Fällen bleibt die Anleihe von vornherein im Falle der Schenkung auch schenkungssteuerfrei.

Sondergerichie.

Schließlich weist die Reichsregierung auf folgen­des hin: Cs ist in letzter Zeit eine so weit­gehende Mißachtung der Gesetze und ein so erschreckender Mangel an gesundem Ge­meinschaftsgefühl und staatsbürgerlicher Gesin­nung hervorgetreten, daß durchgreifende Abwehrmaßnahmen unerläßlich sind. Die Reichsregierung hat sich daher entschlossen, zum

tischen Zivilisation.

Finanzminister Flandin sagte, daß die ganze Welt in einem Zustand bedauerlicher Panik lebe. M a n g l a u b e a n n i ch t s m e h r. Es sei be- bäuerlich, daß die Spekulanten ohne Risiko mit dem englischen Pfund auf Baisse spekulieren könnten. Die Welt müsse sich darüber klar werden, daß d i e Angriffe auf das englische Pfund die schlimm st en Folgen haben könnten; denn wenn die Engländer schließlich selbst einmal das Vertrauen verlieren würden, so würde dies einer Weltkatastrophe gleichkommen. Das sei auch der Grund dafür, weshalb Frankreich bereits ein­mal helfend eingegriffen habe und auch nicht zögern würde, ein zweites Mal zu hel­fen. Es liege im französischen Interesse, daß das Pfund das bleibe, was es immer gewesen sei, näm­lich ein vorzügliches internationales Währungs­mittel, das keinen Kursschwankungen unterliege. Die Frage sei heute die, ob die Weltwirtschaft sich der neuen Lage anpassen müsse, oder ob man eine neue Periode der Kreditinfla- tion schaffen solle, um Preiserhöhungen zu er­zielen. Seiner Auffassung nach würde diese zweite Maßnahme nur eine vorübergehende Besserung bringen und alsdann die gesamte Organisation der Weltwirtschaft vollkommen zerstören. Rur die An­passung an die gegenwärtige Lage, so schmerzlich sie auch sein möge, könne eine dauerhafte Besserung bringen. Frankreich habe die Zeit der Einschränkungen schon hinter sich. Jetzt sei die Reihe an den anderen Staaten.

Gegenwartsfragen der Musik.

Don UniD.-prof. Dr. Hans Joachim Moser.

Mit freundlicker Genehmigung der I. G. Cotta'schen Buchhandlung Nachfolger, Stutt­gart. Berlin, entnehmen wir den folgenden Abschnitt aus Professor Mosers neuem Werk: Die Epochen der Musikgeschichte".

Sieht man die Gegenwartslage der Musik unter weiteren Aspekten, so können die Einzelfragen nach der künftigenRichtung" der fachmännischen Musik als innere Angelegenheit der Künstlerkreise von der Gesamtheit aus verhältnismäßig gleichgültig betrach­tet werden. Es hat schon manchmal Zeiten gegeben, wo dasKomponieren" bei weitem nicht das Wich­tigste an der Tonkunst gewesen ist, und wir scheinen wieder in den Anfängen eines solchen Entwicklungs­abschnittes zu stehen, ohne daß damit gleich das Ende der musikalischen Schöpferkraft" gekommen zu sein braucht; wenn auch im heutigen Augenblick überall die Talente selten und die Genies fast gar nicht vorhanden zu sein scheinen.

Viel mehr geht es jetzt um die Frage nach der Rolle und Wirkung der vorhandenen Musik auf die "Partei der Verbraucher", auf die Welt der Zu­hörer und Genießer, wobei wieder zwischen den (engeren) Kreisen der eigentlichen Musikliebhaber und dem (weitesten) Becken der Zeitgenossen ins­gemein zu unterscheiden ist. Für erstere wird trotz Schwankungen vorab wirtschaftlicher Natur auf die Dauer kaum ernstlich zu fürchten sein.

Weit ernster erscheint das Problem der Kunst­fremdheit oder der wachsenden Musikentfremdung bei den großen Massen, beim heutigen Millionen­menschen. Was kann und soll geschehen, um ihn in lebendiger Verbindung mit musikalischen Werten zu erhalten, ihm solche sogar möglichst nachdrücklich näherzubringen? Selbstmusizieren wäre naturgemäß das ideale Ziel, um auf diesem Umweg zu tiefer wirkendem Anhören wesenhafter Musik hinzuführen. Aber auch bei allgemeiner Einrichtung und Pflege von Schulorchestern wird das Jnstrumentalspiel in größeren Laiengruppen immer bald wirtschaftlich .wie begabungsmäßig seine Grenzen finden. Das geborene Volksinstrument jedoch ist und bleibt die menschliche Stimme und als der naturgemäßeste Rahmen zu tonkünstlerischer Laienbetätigung kann stets nur der Volkschor gelten. So liegt denn wohl die Zukunft alles Volksmusizierens im Zeitalter und

scheint noch, ob die bereits int letzten Jahr schwer herabgesetzten Beamtenanwärter und die Staatsangestellten von der Grundkürzung von 5 Prozent bzw. von den zusätzlichen Kürzungen ausgenommen bleiben. Weiter behalten Beamte mit aufsteigenden Gehältern die Bezüge, die sie zur Zeit erhalten, zwei Jahre länger als dies im Besoldungsgesetz vorgesehen. Auf- rückungs- und Dienstalterszulagen sind also gesperrt. Weiter sollen die Gehälter nicht mehr prä» numerando, sondern postnumerando gezahlt werden in der Weise, daß in elf Monaten nur zehn Zahlungen erfolgen, beginnend mit dem 3. des kommenden Monats und dann jeweils weiter­rückend. Um die Mietzahlungen zu erleichtern, soll das Wohnungsgeld vom Gehalt losge- l ö ft und am 1. eines jeden Monats gezahlt werden. Weiter sollen die Nebeneinnahmen, soweit sie 500 Mark im Jahre übersteigen, zur Hälfte an die Staatskasse abgeführt werden. Ob die Altersgrenze der Beamten generell auf 66 Jahre festgelegt wird, steht ebenfalls noch offen. Die Kürzung der Pensionen von

D a r m st a d t, 20. Sept. (WSN.) Wie dasDarm­städter Tagblatt" schreibt, ist nach zuverlässigen In­formationen die Finanzlage Hessens sehr trübe. Man rechnet mit einem Defizit von 13,8 Millionen Mark. Die Deckung des Fehlbetrages ist wie folgt gedacht: Ersparung bei den sachlichen Ausgaben 2 Millionen Mark, Kürzung der Personalausgaben 4,9 Millio­nen Mark, Verringerung der Gemeindeüber­weisungen 4,4 Millionen Mark, besondere Er­sparungen am Schulwesen 2,5 Millionen Mark.

Die Abstriche am Besoldungsetat sollen einge­bracht werden durch eine 5prozentige Kür­zung der gesamten Dienstbezüge, aus­genommen die Kinderzuschläge und ein Einkorn- mensbetraß von 1500 Mark (ursprünglich war daran aedacht, die Einkommen bis 1500 Mark frei zu taffen). Zu dieser Kürzung tritt ein weiterer Abzug von 3 Prozent für kinderlos verheiratete Beamte und von nochmals 2 Prozent b ei ledigen Beamten. Die Kür- zung beträgt also hier 8 bzw. 10 Prozent. Unklar

Flugiraum vor 125 Jahren.

Daß ein französischer General im Jahre 1806 von einem Luftangriff auf England träumte, zeigt ein merkwürdiges Schriftstück, das jetzt in den Archiven des Charente-Departements entdeckt worden ist. Dieser Ikarus der napoleonischen Zeit, der seine Versuche und seine Enttäuschungen schrift­lich niedergelegt hat, war ein Divisionsgeneral des französischen Ingenieurs-Korps, Guillaume Resnier. Dieser hegte den Glauben, daß es möglich sei, ein ganzes Armeekorps mit Flügeln auszustatten, und so eine starke Streitkraft für einen überraschenden Angriff auf den Inselstaat zu gewinnen. Rapoleon hat ja bekanntlich auf die verschiedenste Weise versucht, seinem stärksten und am schwersten anzugreisenden Gegner beizukom­men, und so hatte er für alle derartigen, selbst Phantastischen Pläne Interesse. Desnier entwarf und stellte ein paar Flügel her. die aus einem i Rahmenwerk von Eisendraht bestanden, auf dem Dogelsedern angebracht waren. Der General hoffte, I

Person dürfen in Zukunft nur 20 Mandate ver­einigt werden. Ausnahmen sind nicht zugelassen.

Die Verordnung sieht ferner eine Erleichterung der Geltendmachung von Regreßansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat vor und erweiterte Min- derheitenrechte für die Geltendmachung von Regreß- ansprüchen. In Fällen von Bilanzverschleierung und des Handelns gegen die Interessen der Gesellschaft (HGB. § 312 und 314, Abs. 1) werden Zuchthaus­strafen bis zu fünf Jahren festgesetzt.

Der Erwerb eigener Aktien kann nach der Ver- orbnung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur in der Gesamthöhe von 10 v. H. des Grund­kapitals erfolgen. Er ist nur zulässig zur Abwendung eines schweren Schadens der Gesellschaft. Auch die Frage der Einziehung von Aktien (HGB. § 227) ist neu geregelt worden.

Steueramnestie durch Erwerb steuer­freier Reichsbahnanleihe.

Berlin, 19. Sept. (TU.) Von zuständiger Stelle wird am späten Abend des Samstag noch eine längere Verlautbarung ausgegeben, die sich mit der Art und der Bedeutung der Steueramneftie durch Erwerb steuerfreier Reichsbahn- a n l e i h e befaßt. Es heißt darin u. a.: Es hat sich gezeigt, daß zahlreiche Zenfiten, insbesondere solche, die ihr Vermögen bisher in ausländischen Werten im Auslande liegen und es feit Jahren nicht ver­steuert haben, geneigt wären, fteuerehrlich zu wer­den, wenn sie von der Verpflichtung der Anzeige entbunden würden. Sie fürchten nämlich, daß sie durch eine solche Anzeige Nachteile nicht nur ma­terieller, sondern auch persönlicher Natur erleiden könnten.

Der also bisher Wertpapiere, die am 1. Januar 1931 einen Kurswert von 100 000 Reichsmark hallen, verschwiegen Hal, soll von allen Nach­steuern und Strafen befreit fein, wenn er bis

Kulturstadium der industriellen Entwicklung bei dem allgemeinen Chorwesen. Wer für dieses ge­wonnen wird, und zwar in der hoffentlich überall durchzusetzenden Form des bewußten Musizierens aus Grund der Notenkenntnis, der wird nicht mehr wohin sonst die Entwicklung gefahrdrohend weist in der gewohnheitsmäßigenBerieselung durch Musikgeräusch" den einzigen Daseinszweck der Musik sehen, sondern bis zu einem gewissen Grad auch für die seelischen Wirkungen einernicht bloß aus Kling- klang bestehenden Musik" zu öffnen fein. Auch dem weniger sozial Denkenden, der Musik nur von den großen Meistern" an rechnet, sei dies zu bedenken gegeben: fast alle bedeutenden Tonsetzer sind aus Schichten hervorgegangen, in denen ein gewisser Erb. massenanteil an Musikhaftem sich durch Volkslied- gebrauch und volkstümliche Musikausübung als lebenskräftig bewährt hat. Wollen wir also auf künf­tige führende Musiker rechnen, so muh in diesen kommenden Geschlechtern allgemein das Musikmachen lebendig erhalten werden.

So ergeben sich von selbst zwei Gebiete als be­sonders wichtig für die Zukunft; das Chorwesen und seine unentbehrliche Vorbereitungsanstalt: die Schulmusik. Ob dieses Chorwesen sich mehr in den Formen der heutigen Singkreisbewegung oder in derjenigen der gemischten Gesangvereine ent­wickeln wird, ist nicht so sehr wichtig und erscheint fast mehr als eine Sonderfrage der wirtschaftlich- »en Zukunftsgestaltung. Man sage nicht: Oper nzert haben sich überlebt ober würben von den Befürwortern ber Schulmusik- unb Chorbewe­gung geflissentlich für tot erklärt. Im Gegenteil: Wem baran liegt baß auch noch in künftigen Jahr- hunberten eine Musikkultur allgemeines Echo finben soll, bie über bie platte Unterhaltungs- unb Ablen­kungswirkung hinaus Ewigmenschliches zu sagen hat, ber muß sich heute um bie Aufforstung ber Jugenb- unb Volksmusik in biefer fast neuen, künstlerisch noch so gut wie unbeackerten Menschheit als um eine Sache von höchster Tragweite mühen. Vielleicht hoffen wir es wirb bie Musik bes 21.Jahrhunberts nicht ein brutaler J^zrausch fein, ben ein Riesen­lautsprecher burch bre Fabriken unb Tanzlokale ber Welt senbet, sonbern man wirb unterMusik" vor allem gewaltige Chorhymnen ber Schönheit, Kraft unb Frömmigkeit verstehen, bie in Sportstabien, Volksparks, in Tempeln auf Bergeshöhen in kaum merklicher, aber boch unentbehrlicher Fachleutebeihilfe ben Feiertag ber Seele abeln Helsen; eine monumen­tale Laienkunst, auf beren musiktechnische Bewälti­

gung ber Volksschul-Musikunterricht ber Zukunft wirb hinführen müssen.

Wir stehen heute erst in ben keimhaften Anfängen hierzu, in einem noch unsicher tappenben, von gut. meinenber Kurzsichtigkeit sogar oielbefehbeten He- roenzeitalter ber musikalischen Volkserziehung, beren Desperabomut sich zunäcysi auf einem zeitnot- wenbig utopischen Irrweg rounbläuft in bem Glauben, man könne unb müsse bie Millionen in ber Schule an bie große altheilige, unregierbar eigen- gesetzliche Jnbioidual-, Luxus- unb Privatmusik ber vergangenen Jahrhunberte verstänbnishaft heran­führen. Das größere zentrale Ziel wirb sich wohl erst später burchsetzen: biese Menschen mit einer wahrhaft volksgerechten Musik ber Zukunft (unb ber ferneren Vergangenheit: Choral, altes Volkslieb) zum Besten in sich selbst zu bringen, sie sich selbst entbecken zu lehren burch Mittel einer hochgesinnten, aus ihrer kerngemäßen Wesenheit zu entwickelnben Musik. Auch bann unb immer wirb es (wie seit je) zweierlei Mu­siken geben: eine Tanz-, Gaff- unb Spielmusik unb eine Musik, aus ber man bas Ewigkeitsrauschen hinter ben Dingen erhorchen kann. Der Kampf, bie Sorge, bas Ringen bars nur um bie Entscheibung gehen, welche von beiben bie Haupt-, welche bie Nebenmusik sein wirb: ob bie Oberflächenmenschheit ober bas Prinzip ber seelischen Tiefenstrahlung ' Sieg gewinnen soll.