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Donnerstag, 16. Juli 1951

181. Jahrgang

Ur. 164 (Elftes Blati

GietzemrAiijeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Crud tntöDerlog: Brttjlidjc UniDtrfiäU.Bed). md Stdiörudcrtt H. lange tn Slehen. SchMIettnng und S-schästrftelle: St^alftrafte 7.

6r1d)ttnt täglich,asfea Sonntag» onb Fei erlag»

Annahme oon Anzeigen für die Tagesnummer bi» zum Nachmittag vorher»

Preis füf 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Brette örtlich 8. auswärts 10 Reichspsennig; für Re» Klameanzergen von 70 mix Brette 35 Reichspfennig. Playvorschn.t 20', mehr.

Chefredakteur.

Dr. Friede. Wilh. Lange. Derantwonlich für Polttili Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr.H.Tdynot; für den übrigen 2cd lErnft Blumfchein und für den Anzeigenteil Max Fist«, sämtlich in Gieszen.

vetlaaen. Dtt Illustrier», Vtehener Familienblüttei Heimat im Bild Tie Scholle Monats-Vejngsprets:

2.20 RrichsmorK und 30 Reichspfenntg für Träger» lohn, auch bei Nichter» scheinen einzelner Nummern infolge höherer (Bemalt Zemfprechanlchlllße

nterSammeutummer2251 Anschrift für Drahtnach- richten »nzetaet Lietzen, potfdfeinonto:

grextfuri am Blain 11686.

Die Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs.

Oie Reichsbank erhöht den Oiskont von 1 auf 10 Prozent. - Eine Oevifenverordnung. - Zn dieser Woche nur Aus, Zahlungen für Löhne, Gehälter, Renten und Unterstützungen. - Oer Rückfluß von Oevifen zur Reichsbank hält an.

Oie Diskonterhöhung.

Berlin, 15. Juli. (ÖIB. Amtlich.) Mit dem heutigen löge ist öle (5olb- und Devisen­deckung der Reichsbank unter 4 0 o. h. gesunken. Vie gesetzlich ersorderliche Ermächti­gung des Generalrate» ist hierfür eingeholt morden. Die Reichsbank hält es nicht für richtig, mit der Erhöhung ihres Viskontsahes zu war- len, bi» die in 8 29 des Bonkgefehe» angegebenen Voraussetzungen oorliegen, sondern hat in voraus- nahme dieser verpsiichtung bereit» heute mit Wirkung vom 16. Juli d. J. ab den Di»- kontsatz von 7 o. f) auf 10 o. h. erhöht. Gleichzeitig ist der Lombardsah auf 15 o. h. fest- geselzl worden.

Der Beschluß, den Diskontsatz von 7 auf 10 o. h. und den Lombardsah von 8 aus 15 v. h. zu erhöhen, wird in unterrichteten Kreisen als erste Maßnahme angesehen, um zum normalen Geld- und Kreditoer- kehr zurückzukehren. Au» diesem Beschluß geht her­vor, dah man den plan der Ausgabe neuer Rentenbankscheine endgültig h a t fal­len laffen, weil die Reichsbank als Hüterin der Währung die unbedingte Kontrolle über den Notenumlauf verlangt, wie wir weiter erfahren, wird die Reichsbank trotz der durch die Heraufsetzung des Diskontsatzes eintretenden außer- ordentlichen Kreditoertcuerung an der Kredit- re strikt Ion auch weiter fest halt en: sie sieht in der Kreditoerleucrung eine notwendige Lrgänzungvmatznahme zu der Restriktion, um die einschränkende Wirkung aus die Wechseleinreichung noch zu verstär­ken. Ferner hosst die Reichsbank, der seit Anwen- düng der verschärften Kredilrestriktion bereits rund 50 Millionen Mark Devisen Zu­ge s l o s s e n sind, dah sich diese Tendenz des De- visenzusiusfes aus dem Jnland noch verstärkt, was natürlich für die Verbesserung ihrer Valutenposition von wesentlicher Bedeu­tung ist.

Oie Herabsetzung der Rotendeckungsgrenze.

Erläuterungen zu der Maßnahme der Ncichsbank.

Berlin. 15. Juli. (ERD.) In Sachverstän­digenkreisen mißt man der Herabsetzung der Deckungsgrenze, die von der Reichsbank vorge- nornmen werden muhte, feine allzugroße Bedeu­tung bei. Man verweist darauf, dah die ge­setzliche DeckungSgrenze von 40 Prozent im Vergleich zu der von 33'- i Prozent vor dem Kriege und der anderen Länder, die Deckungs­grenzen bis zu 24 Prozent haben, sehr hoch ist. Bei aller Anerkennung des Goldes als Gene­raldevise und als Wertmesser zwilchen den ver­schiedenen Währungen ist man der Auffassung, dah die Festigkeit einer Währung in erster Linie darauf beruht, dah ordnungsmäßiges Wechsel­material eingereicht und nicht mehr Geld in den Verkehr gebracht wird, als dieser braucht. Der Zahlungsmittelumlauf muh eben unbedingt in der Hand der Reichsbank als der Hüterin der Währung bleiben.

Wie wir bereits mitteilen konnten, ist an eine Aufhebung der K r e d i t r e st r i k - t i o n seitens der Reichsbank nach der Erhöhung deS Diskontsatzes von 7 auf 10 Prozent in der damit eingetretenen Kreditverteuerung nicht gedacht. Allerdings wird man, je mehr sich die Diskonterhöhung auswirkt, in der Kredit­restriktion nach'.assen können.

Die Erhöhung des Lombardsatzes von 8 auf 15 Prozent ist mitÄüeRicfct auf die eingefrorenen Kredite vvrgenommen worden, weil erfahrungsgemäß gerade für diese Kredite der Lombardlred.k der Reichsbank zur Finanzierung gern in Anspruch genommen wird. Die Reichs- vank ist gezwungen, die Lombardbelastung, die nicht aut Deckung der Roten herangezvgen wer­den kann, nach Möglichkeit niedrig zu halten, und da zur Zeit der Andrang zum Lombard besonders von den öffentlichen Stellen über­mäßig grvh ist, hat sie sich zu der erheblichen Er­höhung des Lombardsahes entschlossen, wobei allerdings fraglich ist. ob sie ausreicht.

Erhöhung der E>oll- uud Habeuziufeu.

Bcjchtünc der Ltcmpclvereinigung.

V c r l i n. 15. Juli. (ERD.) Wie WTV. hört, haben die Mitglieder der Stempel­vereinigung (also der 'Berliner Großbanken) einschließlich ihrer sämtlichen Filialen beschlossen, Gelder nut an diejenigen Stellen abgeben zu lassen, von denen bereits früher die Mittel zu Lohnzwecken abgehoben worden sind. Auherdem werden die Danken die Zahlung zu Lohnzwecken davon

abhängig machen, dah ihnen L o h n l i ft e n vor- gelcgt werden, die von den örtlich zustän­digen Industrie- und Handelskam­mern abgestempelt sind. Die Mitglieder der Stempelvereinigung haben weiterhin be­schlossen, folgende Zinsänderungen mit Wirkung vom 16. Juli 1931 eintreten zu lassen: Sollzinsen 13 Prozent zuzüglich der üblichen Kreditprovision: Habenzinsen für fällige Gelder m provifions.reier Rechnung 8 Prozent, in provisionspflichtiger Rechnung 9 Prozent: für neueingezahlte Gelder, die keinerlei gesetzlichen Auszahlungsbeschrän- tungen unterliegen, werten in provisionsfreier Rechnung 4 Prozent und in provisionspflichtiger Rechnung 4.5 Prozent vergütet.

Oie Oevisenverordnung.

-Berlin, 15. Juli. (WTB.) Eine heute er­lassene Verordnung über den Verkehr mit aus­ländischen Zahlungsmitteln besagt in § 1 dah solche Zahlungsmittel und Forderungen in aus­ländischer Währung gegen inländische Zahlungs­mittel nur von oder durch Vermittlung der Reichsbank erworben und nur an die Reichsbank oder durch ihre Vermittlung a b - gegeben werden dürfen. Die Rcichsbank kann

Eine Verordnung übet die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Vanffeiertagen be­stimmt u. a.: Rach Ablauf der für den 14. und 15. Juli 1931 erklärten Danfseiertage ist em Zah­lungsverkehr nach den folgenden Bestimmungen auszunehmen: Die von den Banffeicrtagen be­troffenen Institute mit Ausnahme der Privat- rrolcnbanfen und der Deutschen Dolddisfontbank dürfen Barauszahlungen in der Zeit vom 16. bis einschließlich 18. Juli 1931 n u r 1 e i ft e n , soweit der Empfänger die Zahlungsmittel nach­weislich benötigt zur Zahlung von

a) Löhnen. Gehältern, Ruhegehältern, Verlor- gungsgebühtnissen und ähnlichen Bezügen.

b) Arbeitslosen- und Ktisenunterstühungen und Leistungen der öffentlichen und freien Wohl­fahrtspflege (Fürsorge), . ,

c) Leistungen an Vcrficherte der Sozlalversiche- rung und wiederkehrcnde Leistungen an Ver­sicherte aus anderen öffentlichen oder privaten Derficherungsverhältnissen,

d) Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, soweit nicht bargeldlose Entrichtung möglich ist.

Die Vorschrift gilt entsprechend für den Überweisungsverkehr. Lieberweisun­gen find jedoch unbeschränkt zulässig:

a) Soweit sie erforderlich sind, um die zugelasse­nen Barauszahlungen zu ermöglichen.

b) soweit sie sich innerhalb desselben Institutes vollziehen,

c) soweit dadurch Zahlungen zur Durchführung

Oie ZReirfyetregierung fordert

Berlin. 15. Juli. (ERB.) Reichsfinanzmrnister Dr. Dietrich sprach heute abend im Rundfunk über die -Abwicklung der Bantieiertage und die neue Rotverordnung. Er führte u. a. etwa aus: Wenn man den Gründen nachgeht, die zu der Rotwendigkeit der Schließung derBanken und Sparkassen und damit zu den Sorgen geführt haben, in denen wir alle leben, so muß man und darf man zunächst feststellen, daß die Sorge nicht etwa gekommen ist aus der Lage des Reiches heraus. Das Reich hatte viel­mehr. gerade bevor der Sturm losbrach, seiner­seits mit rücksichtslosen Maßnahmen sein Haus in Ordnung gebracht und durch die Rot- Verordnung vorgesorgt, für alle Schwierigkeiten, die zu erwarten und die zum Teil schon ein­getreten waren. Dazu war nun hinzugekvmmen. daß durch das Hoover-Moratorium dem Reich eine Entlastung zuteil wurde, die im Laufe des Jahres, selbst wenn man das abzieht, was der Eisenbahn zugute fommen soll, über eine Milliarde und im ganzen etwa 1.6 Milliarden betragen wird. Infolgedef'en war das Reich keineswegs in Schwie­rigkeiten. Im Gegenteil waren wir in der Lage, auf Verlängerung eines großen Darlehens zu verzichten, das uns die Banken gegeben haben und besten Verlängerung heute hätte er­folgen sollen. Wir haben von dieser Verlänge­rung nicht nur keinen Gebrauch gemacht, und das Geld den Banfen belasten, d. h. zurück- gegeben, sondern wir haben darüber hinaus eine längere Schatzanweifung eingelöst unb dasselbe hat die Post getan, so daß wir heute der deutschen Wirtschaft aus Reichsmitteln unb Mitteln der Post über 300 Millionen Mark wie­der zugeführt haben.

die Befugnis zum An- ober Verkauf anderen Kreditinstituten verleihen und Ausnahmen zu­lassen. 8 2 bestimmt, baß Termingeschäfte in aus- länbischen Zahlungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung ederstn Edelmetall gegen inländische Zahlungsmittel verboten sind. §3 besagt, daß Auszahlungen, Anweisungen in Schees und Wechseln auch als Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten, daß Forde­rungen in ausländischer Währung solche sind, bei denen der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in effektiver Fremdwährung hat, dagegen nicht ausländische Wertpapiere. § 4 verfügt, dah der Handel mit ausländischen gegen inländische Zah­lungsmittel zu keinem höheren als dem lehtbekannten amtlichen Berliner Briefkurs erfolgen darf. Ein weiterer Para­graph bestimmt, daß nur die amtlichen Berliner Dotierungen bzw. Preise als Inlandkurse aus­ländischer Zahlungsmittel veröffentlicht werden dürfen. Schließlich wird dem Reichswirt- schastsminister die Ermächtigung erteilt, von jedermann Au skunf t über alle Geschäfte mit ausländischen Zahlungsmitteln unb Forderungen in ausländischer Währung, besonders auch Vor­lage von Büchern und Belegen zu for­dern unb eidesstattliche Versicherungen zu ver­langen.

des Gesetzes über Arbeitsvermittlung unb Arbeitslosenversicherung bewirkt werden, d) soweit Leistungen an einen Dersicherungs- träger zur Erfüllung einer Beitragspflicht bewirkt werden.

Hebenoeifungcn sind ferner zulästig zwischen den von den Bankfeiertagen betroffenen Geld inst i- luten. jedoch nur insgesamt bis zur Höhe des Guthabens des Auftragsgebers und höchstens bis insgesamt 10 000 Mark und zur auf ein bereits bestehendes Konto eines Dritten bei einem von den Feiertagen betroffenen Instttute.

Die Annahme von Einzahlungen unter­liegt keinenBeschränkungen. lieber Gut­haben. die aus Bareinzahlungen in Reichsmark nach dem 15. Juli 1931 entstanden sind, kann Tret verfügt werden.

Wird ein Schuldner durch die Erklärung von Bankse'.erlagen oder die zur Regelung der Wie­deraufnahme des Zahlungsverkehrs getroffenen Maßnahmen ohne sein Verschulden g e - hindert, eine Zahlungsverbindlichkeit zu er­füllen, so gelten bie Rechtsfolgen, die wegen ber Nichtzahlung oder der nicht recht­zeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag ein­getreten find ober eintreten, als nicht rin­ge t r e t e n. Die auf Gesetz ober Vertrag be­ruhende Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen wird hierdurch nicht berührt. Der Schuldner kann sich auf die Vorschrift des Satzes 1 ntcht berufen, wenn er es unterläßt, bie Verbind­lichkeit unverzüglich nach Beseitigung des Hin­dernisses zu erfüllen.

Selbstvertrauen und Disziplin.

Daher kamen also die Schwierigkeiten nicht vom Reiche, svnderp. aus der privaten Wirtschaft heraus. Begonnen haben sie, als b.e Kreditanstalt i n Wien, eines .ber ältesten und angesehensten Bankinstitute der Welt, in Schwierigkeiten geriet. Es kam dann hinzu der Fall der. Rordwolle in Bre­men mit seinen Rückwirkungen auf die Darm­städter und Rationalbank, und es kam natüvlich bann auch hinzu die polittfche Un­ruhe. die namentlich dadurch entstand, dah der Hoover-Plannicht sofort von allen Be­teiligten akzeptiert wurde, sondern daß darüber mir Frankreich zwei Wochenlang ge­rungen unb gekämpft wurde, wobei die Be­unruhigung in ber Well ständig zunahm. In Verfolg dieser wirtschaftlichen Schwierigkeiten und po-.ilifchen Unruhen hat das Ausland in ft eigen- dem Maße seine Forderungen an die deutsche Wirtschaft unb die deutschen Banken zurück­gezogen.

Das Problem ist, daß die deutsche Wirtschaft ihren IDieberaufbau in den vergangenen Jahren vollzog, indem sie Kredite im Auslande auf­genommen hat. Soweit diefe Kredite auf lange Frist gegeben sind, waren sie ganz ungefährlich. Soweit diese Kredite aber auf kurze Frist ge­geben sind, waren sie ständig eine große Gefahr für die deutsche Mirtschaft. Denn diese Kredite konnten ausgerechnet in einer Rot zeit, wie in der gegenwärtigen, zurückgenommen werden, und es enstteht dann die Schwierigkeit, sie in der Eile zu bezahlen. Solche kurzfristigen Kredite stellten in Deutschland im vorigen Herbst viel­leicht 7 bis 8 Milliarden Mark bar.

Ratürlich ist es ganz unmöglich, diese 7 big 8 Milliarden Mark im Laufe eines IahreS wie- ber herauszuholen aus ben Dingen, in denen sie angelegt sind. Es ist aber im Lause deS WinterS gelungen zunächst war ja der erste Ansturm nach ben Wahlen vorn 14. September unb den letzten großen Ansturm erleben wir eben jetzt etwa 3 b i s 4 Milliarden Mark an das Ausland zurückzuzahlen. Liber c« wird naturgemäß immer schwieriger, diese kurzfristigen Kredite herauSzuholen. unb so sind wir heute an dem Punkte, wo dieses Verfahren nicht mehr zum Ziel führen kann. Hinzu kam, daß gewissenlose Deutsche Gelder ins Ausland gebracht haben. Die Rachrichten darüber, wie­viel Gelder ins Ausland gebracht worden sind, sind übertrieben. In dem letzten Rotjahr hat eS nicht sehr viel Leute mehr gegeben, bie Gelb inS Ausland schassen konnten. Wir haben in der letzten Zeit genaue Feststellungen darüber ge­macht, daß nur ein g an* geringer Pro­zentsatz an Gelb vom Imanb abgefordert unb in ausländische Währung umgewandelt worden ist. Wenn von deutschen Firmen und Einzel­personen Gelder abgeholt worden sind, so liegt Die Hauptsache darin, daß das Ausland versucht hat, 8 Bl i I i 1 a r ben Mark kurz­fristige Ge Iber auS Deutschlanb her­auszubringen.

heute ist e» so, daß ben Danken fein Geld gebracht wird, wohl aber, daß alle Geld von den Banfen haben wollen. And hierin liegt der Grund, warum wir die Banfen zunächst ein­mal für zwei läge schließen muhten. Aehnlich ist es bei den Sparfaffen. Dir befinden uns heute in einem Zustand, dah wir befürchten müssen, daß ein großer Teil der Bevölkerung von den Sparkassen plötzlich die Gelder zurück­haben will. Die Durchführung eine» solchen Prozesses ist unmöglich. Im übrigen bestehl bei den Sparkassen nicht die geringste Gefahr, weil die Sparkassen unter der Garantie der Gemein­den und Kreise stehen und die gesamte Bevölke­rung haftbar ist für etwaige Ausfälle. Es ist hier also fein Grund vorhanden zur Rervositäl.

Unb nun kommt die Frage: Wie soll eS weiter gehen? Es wirb zunächst daS ge­schehen, was nottoenbig ist, bamit Gehalt- unb Lohnempfänger, Renten- unb Unterstützungsbe­rechtigte das erhalten, toas sie zu fordern haben. Es ist aber nicht möglich, bah auch die Sparer ihr Geld bekommen. Die Frage, wie tveit das möglich sein wirb, ist bie Aufgabe der nächsten Tage. Es sind ungeheuerliche Ge­rüchte im Umlauf über ben Rotendruck der Reichs­bank. Die Reichsbank wird einen etwas größeren Rotenumlauf haben a 18 bisher, aber es wird sich nicht um allzu große Summen handeln. Die jetzigen Schwierigkeiten kommen davon, daß tvir nicht zu viel, sondern da wir zu wenig Rot en im Umlauf haben, und zwar deswegen, tveil Gelb unb Devisen, bie die Äotenbeckung bilden, weggenommen wur­den: der Rotenumlauf ist dadurch geringer. Wenn der Umlauf etwas vergrößert wird in den näch­sten Tagen, so hat das nichts zu bedeuten. DaS deutsche Geld wird also gut bleiben und bie Deckung in den nächsten Tagen wird sich halten zwischen der Vorkriegsdeckung unb der gegenwärtigen, also auf einem Punkte, der über der Dorkriegsdeckung liegen toirb.

Die Rentenmark ist außerordentlich gut ge­deckt durch Garantie der Landwirtschaft, durch Belastung sämtlicher Grundstücke, außerdem ist sie gedeckt durch die große Reserve der Rentenbank. Es ist also kein Grund vorhanden, dieses Geld jetzt schiet anzusehen und es ist nicht beschlos­sen worden, ihren Umlauf, ber seit Jahren stän­dig zurückgegangen ist, irgendwie zu vergrößern.

(Eine große Schwierigkeit hoben wir in letzter Stunde, heute Rächt bewältigt, ben lleber- weifungsverkehr unter Banken und Sparkassen. Durch eine Verordnung wird angeordnet, daß jetzt Ueberroeifungen von einem Geldinstitut auf dos andere erfolgen dürfen, ober nur bis zur Hälfte des Guthabens, das derjenige Hal, der Geld überweifen will. Wenn jemand also 1000 hat, kann er 500 überweifen. AeberWeisungen können aber nur bis zum f)ö(f)ftbetrage von 10 000 Mark erfolgen.

Was bas R v t g e l d angeht, von dem fo viel geredet wird, so macht sich jeder straf­bar, ber Rotgelb herausbringr. Sollte aber trotz­dem es gewissenlose Leute geben, bie so etwas in Umlauf bringen, so wirb derjenige, der Rotgeld annimmt, ber Dumme sein, weil er eines Tages für sein Rotgelb nichts bekommt, weil eS ungültig ist. Zum Schluß nur zwei Gesichts­punkte: Es kann alles in den nächsten Tagen gut­gehen, wenn es gelingt, bie Bevölkerung davon abzuhalten, bie Banknoten zu Ham­stern unb im Tisch zu behalten. Eine Regie­rung, in solch furchtbarer Zeit, kann führen, aber nur bann wenn das Dolkmitgeht.

Oie Regelung

-er Auszahlungen.

Oer Michsfinanzmim'ster begründet die neuen Maßnahmen.