Ausgabe 
15.9.1931
 
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Jas bißchen Erde.

Vornan von Richard Skowronnel.

Copyright by I. Engelhorns Nachf., Stuttgart.

32. Fortsetzung. Nachdruck verboten.

Ra schön, Herr Sötebeer, dann grüßen Sie mir die Herren von der Kameradschaftlichen Ver­einigung recht herzlich. Ich komme mal nächstens herüber, um in aller Gemütlichkeit was auszu- probieren. Heute habe ich dazu keine Zeit. Wei­ter brauchen Sie nichts auszurichten!" ... Lind er lachte noch, als er quer über den Markt zum Hause des Iüstizrätes Stahmer ritt. Vis er plötzlich aufschlucken mußte. So grüßte ihn wieder einmal die Heimat, nach der er sich zuweilen ge­bangt chatte da draußen, daß ihm das Herz wie ein schwerer Stein hinter'den Rippen hing ... Aber weshalb wunderte er sich? Darauf hätte er sich ja gefaßt halten müssen, als er gestern abend das zweite Schreiben des hohen Dezirks- kommandos las ... Die Herren mit dem blanken Schild ritten vorn. Wer einen Klecks dran hatte, war gerade gut genug, hinter der Front die Ar­beit von Troßknechten zu verrichten ... Der Teufel sollte das holen, und das lieh er sich nicht gefallen ...

Vor dem Hause des Iüstizrätes Stahmer lun­gerte ein halbwüchsiger Iunge herum. Er warf ihm die Zügel zu:Da, mien Sähn, föhr mi dat Peerdn beeten up un dal, eck kam gliek wedder rut" ...

To Befehl, Herr Graf" ...

Malte stieg die knarrende Holztreppe empor. Immer hübsch eins nach dem andern ... Zuerst kam der Herr Onkel in Hohenrömnitz an die Reihe, das übrige sand sich später, mal bei Ge­legenheit. Die Herrschaften hier sollten sich nur nicht einbilden, er liehe sich von ihnen so ohne weiteres den Platz anweisen drauhen vor der Tür .,. Den Kleinmut hatte er abgetan, endlich, und mittlerweile war er ja auch zwei Iahre älter geworden, hatte in der Zeit mehr erlebt und durchgemacht als sie alle miteinander ... Lind er freute sich schon auf den Tag, da er sich einen von ihnen aus unbeträchtlichem An­lasse herausfischen würde. Rur um an einem Bei­spiel festzustellen, dah niemand sich anmahen dürfte, an ihm vorbeizusehen oder ihm die Ge­nugtuung zu weigern ...

Oben in der Schreibstube empfing ihn ein jun­ger Mann mit einer scharfen Brille vor den kühlblickenden Augen.

Womit kann ich dienen, mein Herr?"

Malte stellte sich vor und fügte hinzu, er wünschte den alten Sachwalter seines Hauses, den Herrn Iustizrat Stahmer zu sprechen.

Der andre verneigte sich höflich.

Ich bin sein Rachfolger. Mein Herr Kollege hat mir bereits vor anderthalb Iahren die Praxis verkauft, ist nach Berlin gezogen, um sich zur Ruhe zu setzen, dort aber schon nach kurzer Zeit gestorben. Er hat von seiner wohlverdienten Muße nicht viel gehabt."

Tut mir herzlich leid", sagte Malte mit ehr­lichem Bedauern,aber Sie werden mir jeden­falls auch die gewünschte Auskunft geben kön­nen. Ich komme aus Vellahn und habe dort

unter den Papieren meines Vaters vergeblich nach der Abschrift eines ganz bestimmten Doku­mentes gesucht. Es muß irgendwie in Verlust geraten sein. Aber das hat nicht viel auf sich, ich weih 'genau, dah eine weitere Ausfertigung sich hier bei Ihren Akten befinden muh."

Die Akten des Lehnsgutes Vellahn", erwiderte der andre,find auf Anforderung Seiner Exzel­lenz nach Hohenrömnitz gegangen. Ich gestatte mir hinzuzufügen, daß ich schon seit längerer Zeit die Funktionen eines Justitiars der Herr­schaft Hohenrömnitz ausübe. Falls Sie, Herr Graf, also beabsichtigen sollten, an die Durchsicht des fraglichen Dokumentes irgendwelche Entschließun­gen zu knüpfen, die in die Rechtssphäre meines Herrn Mandanten übergreifen, müßte ich be­dauern, Ihnen nicht weiter dienen zu können."

Malte hatte die geläufige Auseinandersetzung nur halb verstanden.So, so", sagte er lang­sam,das ist ja ein ganz toller Fall. Ich gehe zu Hause an den Schrank in meinem Schreibzimmer, denke, ich brauche bloß 'reinzugreifen ... Alles ist da, nur das eine Schriftstück fehlt! Ich jage hierher Sie- sagen mir, die Akten sind drüben in Hohenrömnitz! Sie werden mir zugeben, Herr Iustizrat, das kommt mir einigermaßen merk­würdig vor" ...

Der andre klappte die Hacken zusammen.

Rur .Rechtsanwalts wenn ich »bitten darf, Herr Graf. Was aber die Sache selbst angeht, sck bin ich nicht in der Lage, Ihnen eine irgendwie geartete Auskunft geben zu können. Ich habe die umfangreichen Akten seinerzeit nicht gelesen, son­dern auf Anordnung des Vellahner Lehnsherrn, Seiner Exzellenz des Herrn Erblandmarschalls, einfach zusammengepackt und nach Hohenrömnitz geschickt."

Aha", sagte Malte und rückte näher an den Schreibtisch,bisher war es mir nur 'ne Ver­mutung, aber jetzt möchte ich darauf schwören, da ist irgendeine grobe Schweinerei passiert. Da werden wir also meinem verehrlichen Lehnsherrn recht gründlich ans Leder gehen! Es handelt sich nämlich..."

Der Herr Rechtsanwalt stand auf.

Verzeihen Sie, Herr Graf, ich darf Ihnen nicht weiter zuhören. Ich bemerkte schon vorhin, ich bin der Vertreter Ihres Herrn Oheims. Zwei Parteien zugleich kann man nicht dienen. Wenn Sie mir aber gestatten wollen, sozusagen unter Comment suspendu ein paar Worte zu sprechen..."

.Ich bitte..

Run denn, Herr Graf, ich entnehme aus Ihren Worten, Sie beabsichtigen, mit Seiner Exzellenz irgendeinen Prozeß anzufangen. Ich möchte Ihnen den Rat geben, sich darauf nicht einzulassen, es wäre von vornherein aussichtslos. Der Herr Erblandmarschall hat erst vor kurzem mit mir eine ganz eingehende Beratung abge­halten aus Anlaß des ihm bevorstehenden freu­digen Familienereignisses. Ich habe sämtliche in Betracht kommenden Dokumente aufs sorgfältigste geprüft, die Ehe des Herrn Erblandmarschalls Grafen Römnitz entspricht in jeder Hinsicht und voll und ganz den Anforderungen Ihres strengen Hausgesetzes. Wenn aus dieser Ehe ein männ­licher Erbe entspringt, haben Sie nicht die ge­ringsten Ansprüche. Im entgegengesetzten Falle aber..."

Danke", sagte Malte und stand auf,die Litanei habe ich nun schon oft genug gehört. Wenn's 'ne lütte Deern gibt, darf ich noch ein Weilchen sitzen bleiben auf Vellahn, bis zum nächsten freudigen Ereignis in der Hohenrömnitz! Wieviel Töchter ich meinem Herrn Onkel in un­unterbrochener Folge wünsche, können Sie sich wohl denken! Din ich für die Konsultation etwas schuldig?"

Der Rechtsanwalt gab ihm lächelnd das Geleit zur Tür. Diese jungen Herren vom hohen Adel hatten zuweilen ganz merkwürdige Anschauungen über das, was im Iustizbetrieb gang und gäbe war...

Herr Graf, ich bemerkte schon vorhin, daß ich als Vertreter der Gegenpartei..."

Ia richtig", sagte Malte,ich hatte es nur vergessen. Dann werde ich mir eben einen andern Rechtsanwalt suchen..." Er ging die knarrende Holzstiege hinab, unterwegs aber mußte er sich schwer auf das Geländer stützen. Es gab keinen Zweifel mehr, in dem stolzen alten Hause, zu dem er gehörte, wurde gelogen und betrogen! Als wenn ihm plötzlich ein Schleier vor den Augen zerriß, sah er die klare Handschrift seines Vaters vor sich...eine mecklenbörgisch Iung- frouw soll es fin von untadeligem Adel..." Das eine Wort, das sein Recht war, hatte man ihm gestohlen, damit er's nicht finden sollte, wenn er gegen alles Erwarten wieder heim­kehrte! Uno der Dieb war das Oberhaupt seiner Familie, der Rame Römnitz stand am Pranger, wenn er entlarvt wurde... Schmachvoll war es und kaum auszudenken, schier ekelhaft das hä­mische Gezischel im Lande, wenn die Schandtat vor aller Öffentlichkeit offenbar wurde... Ein paar Sekunden lang schloß er die Augen, stand schwankend da. ob es nicht besser wäre, alles ruhen zu lassen und still heimzureiten... Da aber flog der Haß über ihn mit lohendem Fittich: da drüben stand fein Recht! Ehrlos war er selbst, wenn er darum nicht kämpfte mit Klauen und Zähnen! Lind der andre hatte ja auch nicht ge­zaudert, sondern war blindlings seinem Haß gefolgt...

Unten auf der Straße stellte er den Iungen, der den braven Wotan auf und nieder führte.

Segg mal, mien Sähn, göfft dat hier nich noch 'nen annern Awkaten?"

Chewoll, Herr Graf", kam eifrig die Antwort, äwerst da gähn bloß de armen Lüd hen. Rechts­anwalt Markuse."

Lim so besser", lachte Malte ingrimmig auf, Leute, die Grütz' im Kopf haben, kann ich ge­brauchen!"

Herr Rechtsanwalt Markuse, der auf der an­deren Seite des Marktplatzes sein Bureau hatte, empfing den unerwarteten Klienten mit besondrer Zuvorkommenheit und hörte ihm eifrig zu. Lieh sich den interessanten Fall mit allen Einzelheiten auseinanderseheN und tat manche Frage da­zwischen, die von eindringendem Verständnis zeugte. Als sein Besucher endlich fertig war, legte er den scharfgeschnittenen Kopf ein wenig auf die Seite und spielte nachdenklich mit einem langen Bleistift...

Gewiß, Herr Graf, wie Sie die Sache dar­stellen, spricht vieles dafür, daß während Ihrer Minderjährigkeit und auch in den letzten zwei Iahren das Lehnsgut Vellahn in einer Art und Weise verwaltet worden ist, die gelinde ge­

sagt nicht gerade in Ihrem Interesse lag. Aber, Sie sagen es selbst, alle dort von Ihrem Herrn Onkel getroffenen Maßnahmen' sind unter Zustimmung des Obervormundschaftsgerichts geschehen. Die öffentliche Meinung dürfte viel­leicht finden, dah der Herr Erblandmarschall trotz des nahen Derwandtschaftsverhältnisses an Ihnen recht lieblos gehandelt hat, über solche Senti­ments aber hat das Gericht nicht zu urteilen, es hat nur die nackte Rechtslage zu prüfen. Lind da stehen die Llnterschriften der Behörde unter den Rechnungsabschlüssen. Alles ist für gut und rich­tig befunden, Sie werden mit Ihrer Klage ab- gewiesen, von Rechts wegen!... Lind nicht viel anders steht es mit Ihrer Absicht, die Ehe Ihres Herrn Oheims anzufechten, sie entspräche nicht den Bestimmungen oes Hohenrömniher Haus­gesetzes und die aus ihr zu erwartende Deszen­denz wäre infolgedessen von der Erbfolge ausge­schlossen. Auch dieser Prozeß erscheint mir von vornherein wenig aussichtsvoll."

Malte beabsichtigte, etwas dazwischen zu sagen, der Rechtsanwalt aber hob die Hand.

Ditte, Herr Graf, ich möchte Ihnen meine Ansicht über die Rechtslage zunächst einmal im Zusammenhänge vortragen, über Einzelheiten können wir uns nachher Unterhalts« . Also, ich gebe zu, Ihre Angabe, die Abschrift von der Hand Ihres Herrn Vaters sei plötzlich in Vel­lahn verschwunden, und die Tatsache, daß Ihr Herr Oheim die Akten des verstorbenen Justiz­rates Stahmer nach Hohenrömnitz hat schaffen lassen, das beides zusammen, ja das macht aller­dings beim ersten Hinsehen einen etwas befrem­denden Eindruck. Für die Lieberführung der Vellahner Akten wird aber Seine Exzellenz als Lehnsherr sicherlich eine recht plausible Erklärung haben, die dem Gerichte genügt, und selbst wenn auch aus diesen Akten die Abschrift des Doku­mentes verschwunden sein sollte, wird das wenig Eindruck machen. Es fehlt an jedem schlüssigen Beweise, dah sie sich überhaupt jemals bei den Akten befunden hat! Ebensowenig aber werden wir beweisen können, dah eine solche Abschrift in Vellahn existiert hat, unter den nachgelassenen Papieren Ihres Herrn Vaters."

Aber ich kann's beschwören", sagte Malte erregt,ich habe das Blatt mit meinen eigenen Augen gesehen!"

Der Rechtsanwalt schüttelte den Kopf.

Sie sind Partei, Herr Graf, Ihr Eid wird nicht angenommen. Run bleibt uns noch das im Schloharchiv zu Hohenrömnitz aufbewahrte Ori­ginal der Llrkunde, dessen Einsichtnahme Ihnen, als dem nächstbeteiligten Interessenten, nicht ver­wehrt werden darf. Lind da möchte ich aus meiner Kenntnis des Herrn Grafen Christoph Römnitz ich hatte verschiedene Prozesse gegen ihn zu führen ja also da möchte ich aufs entschiedenste bezweifeln, dah fich in der Llrkunde an der von Ihnen angezogenen Stelle das Wortmecklen­burgisch" finden sollte! Ich halte es für ganz und gar ausgeschlossen, dah der Herr Erblandmar­schall bei einer so wichtigen Handlung, wie der Eingehung einer neuen Ehe, eine derartig ein­schneidende Vorschrift übersehen haben sollte! Lind da neige ich fast zu der Ansicht, daß in diesem Falle, wie Shakespeare sagt, der Wunsch des Gedankens Vater war. Sie haben sich's so leb­haft vorgestellt, das Wort mühte in dem Doku­mente drinstehen..

(Fortsetzung folgt.)

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Bekanntmachung.

In unser Handelsregister, Abteilung B, wurde am 11. September 1931 bei der Firma THonfania Bergbau- und Handels­gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gie­ßen folgendes eingetragen: Nach dem Be­schluß der Gesellschafterversammlung vom 5. Juni 1925 beträgt das Stammkapital 500 Goldmark. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Leipzig verlegt. An Stelle d^s Her­mann Bach ist Friedrich Wilhelm Günther in Leipzig zum Geschäftsführer bestellt.

Gießen, den 12. September 1931.

,________Hessisches Amtsgericht. 6048D

Zwangsversteigerung 46/31 |

Am Donnerstag, dem 29. Oktober 1931, vormittags 9 Uhr, wird im Amtsgerichts­gebäude zu Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen dem Hans Peter Petersen und dessen Ehefrau Elfriede geb. IHaran zu Gießen, jetzt Siegen, zugeschrie­bene Anwesen Marburger Straße 110

Flur 21, Rr. 865/i0 = 289 qm hofreite

Flur 21, Nr. 86fl/l0 = 256 qm Grabgarten, geschätzt 20 490 Reichsmark, versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20, Stadthaus, zur Einsicht ausgehängt. 5427D

Gießen, den 17. August 1931.

I. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

Zwangsversteigerung 4 *31

Am Donnerstag, dem 29. Oktober 1931, vormittags 10% Uhr, wird im Amts- gerichtsgebäude, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen der Firma Adolf Müller & Eo., vormals Moritz Gregori & Sohn, offene Handelsgesellschaft, in Gießen zugeschriebene Anwesen ftreuy platz 14 55341)

Flur 1, Nr. 575 = 91 qm Lagerhaus

Flur 1, Nr. 5751/io = 107 qm hofreite Flur 1, Nr. 5767/10 = 76 qm hofreite Flur 1, Nr. 576/10 = 17 qm Vach geschätzt 43 536 Reichsmark, versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20 (Stadthaus), zur Einsicht ausgehängt.

Gießen, den 24. August 1931.

I. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: _______Leo, Ortsgerichtsoorsteher._______

Obstversteigerung.

Donnerstag, den 17. d. M., nachmittags 1 Uhr, soll das der Gemeinde gehörige Obst, bestehend aus 52 Bäumen Zwetschen, 34 Birnen, 95 Aepfeln, zwei Nüssen, meist­bietend versteigert werden. Anfang beim Friedhof. 6059D

Bettenhausen, den 14. September 1931.

Hessische Bürgermeisterei Bettenhausen.

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Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen findet wie folgt statt:

1. Impftermin: Mittwoch, 16. September, von 15 bis 16 Uhr;

Rachschau: Mittwoch, 23. September, von 16 bis 16% Uhr.

2. Impftermin: Mittwoch, 23. September, von 15 bis 16 Uhr;

Rachschau: Mittwoch, 30. September, von 16 bis 16% Uhr.

Zmpflokal ist die Turnhalle der Schiller­schule, Schillerstrahe. 5982C

Zu diesen Terminen können alle in 1930 und früher geborenen Kinder, bei welchen der Nachweis der erfolgreichen Impfung bisher noch nicht erbracht wurde, vorge­stellt werden. Die Kinder müssen mit rein­gewaschenem Körper und reinen Kleidern zur Impfung gebracht werden. Kinder aus Häusern, in denen übertragbare Krank­heiten herrschen, sind nicht zugelassen.

Gießen, den 9. September 1931.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.

Obstversteigerung.

Mittwoch, den 16. September, wird sämt­liches der Gemeinde gehöriges Obst ver­steigert. Es sind vorhanden zirka 30 Bäume Birnen, 100 Bäume Zwetschen und 200 Bäume Aepfel, darunter eine große Partie feinstes, hochwertiges Tafelobst der edelsten Sorten in vorzüglicher Güte. Zusammen­kunft nachmittags 1 Uhr am Bahnhof. Die Bedingungen werden vor der Versteige­rung bekanntgegeben. 6052D

Muschenheim, den 12. September 1931. Bürgermeisterei Muschenheim.

Becker.

Obstversteigerung.

Donnerstag, den 17. September 1931, vormittags 9 Uhr anfangend, soll das der Gemeinde Annerod gehörige Obst, be« stehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, öffentlich versteigert werden.

Zusammenkunft bei der Kirche. (6045D Annerod, am 12. September 1931.

Hessische Bürgermeisterei Annerod. Horn.

Bekanntmachung. Zwangsversteigerung M3l

Die Gemeinde Oueckborn verkauft auf dem Submissionswege einen jungen, fetten, zum Sprung untauglich gewordenen Vo­gelsberger Dullen. Verkaufsbedingungen können vorher eingesehen werden.

Angebote sind bis zum Donnerstag, dem 17. September, nachmittags 6 Uhr, auf der Bürgermeisterei einzureichen. 6063D

Oueckborn, den 15. September 1931.

Hessische Bürgermeisterei. Albert.

Inge uieur- Sc hol e \ MiscrunenDanEletirth techBiLHoctt-e. ntw.

TOBlnOUStrlt. fc.tr eerte

Am Donnerstag, dem 15. Oktober 1931, vormittags 10% Uhr, wird im Amts­gerichtsgebäude zu Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen dem August Münker und (Ehefrau Anna geb. Dönges in Gießen zugeschriebene Anwesen Frank­furter Straße 45

Flur 5, Rr. 297 = 417 qm Grabgarten und 183 qm Grasgarten,

Flur 5, Nr. 298 = 472 qm hofreite, geschätzt 28 242 RM., versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20 (Stadthaus), zur Einsicht ausgehängt. 5340D

Gießen, den 13. August 1931.

3.2t. des Hessischen Amtsgerichts Gießen; Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

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