Die Beseitigung der selbständigen Gemarkungen.
Von Bürgermeister
Die Auflösung der selbständigen G e- inarkungenund des gemarkungsselb- ständigen Grundbesitzes in Hessen ist anläßlich der Beratung des Teilentwurfs der neuen hessischen Gemeindeordnung im Gesetzgebungsausschuh des Hessischen Landtages plötzlich in den Vordergrund des öffentlichen Interesses getreten. Hierbei wurden Anträge auf Beseitigung der selbständigen Gemarkungen gestellt. Ie mehr man sich aber mit diesem Stoff beschäftigte, desto mehr zeigte es sich, dah es sich hier um außerordentlich schwierige Fragen handelt, deren Neuregelung auch vom staatsrechtlichen Gesichtspunkt aus nicht einfach erscheint, wenn schon es richtig ist, dah man ernstlich an eine Beseitigung dieser in die moderne Staatsund Steuergesetzgebung nicht mehr hineinpassen- den Besonderheiten des Gemarkungsrechts denkt. Man hat daher in Würdigung der entgegenstehenden Schwierigkeiten im Gesehgebungsaus» schuh des Landtages die Frage der selbständigen Gemarkungen, soweit sie in der neuen Gemeindeordnung berührt werden, zunächst zurückgestellt, gleichzeitig aber auch einen Antrag angenommen, der verlangt, dah sofort nach Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung von der Regierung ein Gesetzentwurf über die Beseitigung der selbständigen Gemarkungen vorgelegt wcvdrn soll.
Welche große Bedeutung diese Frage für unsere hessischen Gemeinden hat, geht aus der Tatsache hervor, dah wir in Hessen 120 selbständige Gemarkungen haben mit einer Gesamtbodenfläche von 612 Quadratkilometer, ein Gebiet, das größer ist als der gesamte Kreis Alsfeld. Hierbei ist der sog. gemarkungsselbständige Grundbesitz, der von den selbständigen Gemarkungen auseinanderzuhalten ist, noch nicht mitgerechnet. Es soll der Zweck dieser Zeilen sein, zu prüfen, ob und in» wie weit eine Beseitigung der selbständigen Gemarkungen und des gemarkungsselbständigen Grundbesitzes möglich und erwünscht erscheint. Zu diesem Zwecke zunächst einige Worte über das Gemar.ungsrecht allgemein.
Das Gemarkungsrecht einer Gemeinde besteht in der rechtlichen Befugnis der Gemeinde, die Besitzer der einzelnen zur Gemarkung gehörigen Grundstücke zur Deckung der Kommunalbedürfnisse nach näherer Bestimmung der Gesetze heranzuziehen, wogegen die Gemeinde diesen Grundbesitzern alle diejenigen Vorteile gewähren muh, welche diese nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen in einer Gemarkung beanspruchen können. Während nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Hessischen Städte- und Landgemeindeordnung jede Gemeinde mit einer Gemarkung versehen sein soll, ist aber nicht jede Gemarkung Grundlage für die Wirksamkeit einer Gemeinde. Es gibt daneben selbständige Gemarkungen und gemarkungsselbständigen Grundbesitz; beide muffen in ihrer rechtlichen Stellung auseinandergehalten werden. Der Begriff der selbständigen Gemarkung ist dadurch gekennzeichnet. dah der Eigentümer dieses Grundbesitzes »r des selbständigen Gemarkungsrechts ist, iß daher dieser Grundbesitz ein eigenes Grundbuch hat. Das Gemarkungsrecht dieser Gemarkungen besteht im wesentlichen in der Befreiung von der Pflicht des Beitrages zu den Gemeindelasten, dagegen in der Pflicht der alleinigen Tragung derjenigen Lasten, welche den Gemarkungen gesetzlich obliegen. Die Besitzer dieser selbständigen Gemarkungen sind in der Regel die • früheren Standesherren, aber auch öffentliche Körperschaften, d. h. der Staat, oder andere Ge- r meinden. Richt zu verwechseln mit den selb» r ständigen Gemarkungen ist der sog. gemarkungs- * selbständige Grundbesitz. Dieser Begriff ist nicht unbestritten. Das Gesetz vom 8.3uli 1911 betr. die Ablösung der Steuerfreiheit einzelner gemeindesteuerfreier 'Grundstücke spricht hier von Grundstücken, die innerhalb der Gemarkung einer Gemeinde liegen, die jedoch nicht eigene selbständige Gemarkungen bilden, sondern der umschließenden Gemarkung katastcrmähig zugeteilt sind, trotzdem aber zu den allgemeinen Gemeindeumlagen nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei meist um Besitz, der früheren Standesherren gehört, oder der Domänengut war.
Hinsichtlich der von dem Hessischen Landtag geforderten Auflösung der selbständigen Gemarkungen muh man zu dem Ergebnis kommen, dah — rechtlich betrachtet — die Aufhebung der seitherigen selbständigen Gemarkungen in Hessen nur durch ein zu schaffendes besonderes Gesetz möglich ist, während die Aufhebung des sog. gemarkungsselb ständigen Grundbesitzes heute schon auf Grund des obenerwähnten Gesetzes vom 8. 3uIi ■ 19 11 durchgeführt werden kann. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die seitherige Gemeindesteuerfreiheit des ge- markungsselbständigen Grundbesitzes durch Zahlung einer Entschädigungssumme an den Grundstückseigentümer zu erwerben. Diese Summe besteht, soweit nichts anderes vereinbart wird, in dem zwanzigfachen Betrag der Grundsteuer, den der Grundeigentümer int Durchschnitt der letzten sechs 3ahre vor dem 3ahre der Ablösung als Gemeindesteuer zu zahlen gehabt hätte, wenn das Recht der Genkeinde zur Besteuerung schon bestanden hätte und der aufzubringende Gesamtbedarf der Gemeinde gleich geblieben wäre.
Es fragt sich nur, ob sich nach diesem Ab- lösungsverfahren nicht Summen füi^ die beteiligten Gemeinden ergeben, deren Aufbringung und Verzinsung für sie schlechterdings untragbar ist. Die finanziellen Auswirkungen der Beseitigung der selbständigen Gemarkungen und des gemarkungsselbständigen Grundbesitzes müssen reiflich erwogen werden, bevor man von feiten des Gesetzgebers entscheidende Maßnahmen trifft. Die finanziellen Wirkungen werden für die beiden Arten dieses Besitzes voraussichtlich verschieden sein. Für die Beseitigung der selbständigen Gemarkunaen mag die von maßgebender Stelle bereits zum Ausdruck gebrachte Ansicht richtig sein, daß die Aufhebung im 3nteresse der Gemarkungsinhaber selbst liegt.
Or. Völsing, Alsfeld.
Für die selbständigen Gemarkungen kommen näm» lich folgende Lasten in Frage: Herstellung und Unterhaltung der Wege und Ueberfahrten, Brük- ken und Gräben, polizeilicher Feld- und Waldschuh und auch Fürsorgelasten, da der Gemarkungseigentümer natürlich auch die Kosten der Armenpflege in der Gemarkung zu tragen hat. Wenn auch in der Regel die selbständigen Gemarkungen nur wenig bewohnt sind, meist einzelne Gehöfte, so können die letzteren Lasten unter den heutigen Verhältnissen doch von Bedeutung werden. Selbstverständlich mühten in den Fällen, in denen eine selbständige Gemarkung einerGemeinde angeschlossen wird, olle etwa aus ihr vorhandenen Lasten, auch privatrechtlicher Art, von der Gemeinde übernommen werden. Vom Standpunkt des Volksganzen aus betrachtet, sowie vom Standpunkt der Gemeinden aus erscheint die Aushebung der selbständigen Gemarkungen ebensalls berechtigt. Bei der erstrebten Beseitigung des Privilegs der Gemeindesteuerfreiheit darf freilich auch eine andere finanzielle Auswirkung nicht übersehen werden. Man muh nämlich bedenken, dah die selbständigen Gemarkungen und der seither gemeindesteuerfreie sog. gemarkungsselbständige Grundbesitz auf Grund des Gesetzes vom 28. März 1924 betr. die Kreis- und Provinzialumlagen bereits zur Grundsteuer der Kreise und Provinzen herangezogen werden, und zwar zu den vom Ministerium des 3nnern festgesetzten erhöhten Steuersätzen, die ungefähr dem Gan- desdurchschmt. entspr echen, und die selbstverständlich herunter gesetzt werden müsseir, sobald die seitherige Gemeindesteuerfr^iheit des gemarkungsselbständigen Grundbesitzes aushört, da dieser Besitz alsdann steuerlich nicht mehr anders behandelt werden kann, als der übrige ^Besitz der Gemar- . kung, in welcher er ausgeht. Diese Art der finan- |
Spielvereinigung 1900 Gießen.
Die Ligamannschaft der Spielvereinigung 1900 hatte ursprünglich für den morgigen Sonntag die 1. Mannschaft der Sp.- u. Sp.-D. Dillenburg eingeladen; die Dillenburger haben indessen eine andere Spielverpflichtung abgeschlossen, so dah die Liga ohne Spiel sein wird.
Die Ligareserve empfängt auf eigenem Platz die 1. Mannschaft von Schotten. Die Gäste spielen in der ersten Gauklasse des Gaues Ridda int Rordmainkreis und sind als Kampfmannschaft bekannt. Die Ligareserve wird also schon mit einer kräftigen Portion Siegeswillen antreten müssen, wenn nicht der Gast als Sieger den Platz verlassen soll. Die 33-Mannfchaft hat die 2. Mannschaft von Schotten, ebenfalls auf eigenem Platze, zum Gegner und sollte zum mindesten einen gleichwertigen Kampf liefern. Eine Vorhersage ist kaum möglich, da die Spielstärle der Mannschaft hier wenig bekannt ist. Die 3b°Mannschaft fährt nach Leihgestern und spielt gegen die 2. Mannschaft des Platzbesihers.
Die 1.3ugend von 1900 hat auf dem Sportplatz an der Liebigshöhe die 3ugenb von Braunfels zum Gegner. Die Gäste, die auf Grund ihrer Spielstärke einen guten Ramen haben, wurden in der jüngsten Zeit durch verschiedene Spielerabgänge geschwächt. Die Mannschaft darf aber trotzdem nicht unterschätzt werden, wenn nicht eine äleberraschung das Ergebnis fein soll. Die 2.3ugend spielt gegen Büblingshausen (Gau Wetzlar). Die 3. Mannschaft und die Schüler sind spielfrei.
VfB.-Gießen.
Die Ligamannschast trägt am kommenden Sonntag bereits das Rückspiel gegen den Namens- Vetter Friedberg aus. Das Spiel findet in Friedberg statt. Die Giehener sind dadurch vor eine etwas andere Aufgabe gestellt, als am vergangenen Sonntag. Es ist fraglich, ob die Grün- Weißen auf dem Platz des Gegners, auf dem fremden Mannschaften noch immer zu siegen schwer fiel, ein solches Ergebnis zu erzielen vermögen, wie »am Sonntag das 5:1 auf vertrautem Platz. Das Spiel vom Dvrsonntag hat gezeigt, daß die Friedberger, die in Gießen ungerecht hoch verloren, zu kämpfen verstehen, über viel Stehvermögen verfügen und sich auch durch den Mißerfolg nicht entmutigen lassen. Dazu kommt, daß sich die Friedberger bemühen werden, die Scharte auszuwehen und vor dem heimischen Publikum eine Mindere Figur machen wollen. Wenn sich der Sturm der Gastgeber zu einer größeren Aktivität aufrafft, so liegt ein iln- entschieden durchaus im Bereich der Möglichkeiten. Jedenfalls darf der hohe Sieg der VfB.er nicht die Mannschaft der Hiesigen dazu verleiten, den Gegner weniger ernst zu nehmen.
Die VfB.er treten in folgender Aufstellung an: Balser; Bingel, Kreß; Leutheuser, Post, Henrichs; Schmidt, Fehling, Haupt, Lehrmund, Ritter. Die Mannschaft in dieser Aufstellung mühte imstande sein, zum mindesten einen knappen Sieg nach Hause zu bringen.
Die 3. Mannschaft spielt gegen Oberbiel I. Die Gäste aus dem Gau Wetzlar stellen eine flinke Mannschaft, deren Können nicht unterschätzt werden darf. Die Ligareserve ist ohne Spiel. Die 1. 3ugend des VfB. trägt am Sonntag ein Spiel gegen Lollar aus und wird vor keine leichte Aufgabe gestellt sein.
Die 2. Jugendmannschaft empfängt auf eigenem Platz die 1. Jugend von Wieseck und sollte den Sieger stellen. Die Schüler spielen ebenfalls auf eigenem Platz gegen die Schüler von Wieseck und werden sich um ein ehrenvolles Ergebnis bemühen müssen.
Kußballklub 1926 Gnoßen-Buseck.
Die 1. Mannschaft des FC. 1926 Großen-Buseck tritt morgen in Lollar zu einem Rückspiel an. Das Vorspiel in Grohen-Buseck wurde mit 3:3 Toren beschlossen, wie sich allerdings dcH Spiel
ziellen Auswirkung hat Bedeutung für solche Kreise, z. B. den Kreis Alsfeld, in denen der gemarkungsselbständige Grundbesitz hinsichtlich der Kreisumlagen eine erhebliche Rolle spielt. Cs würde sich in solchen Fällen dann das Bild ergeben, daß die beteiligten Gemeinden zwar einen Zuwachs an Gemeindeumlagen erhalten, der Kreis jedoch einen unter Umständen nicht unerheblichen Ausfall von Kreisumlagen erleiden würde, der wieder auf die Allgemeinheit ausge- fchlagen werden mühte. Es fei hierbei schließlich noch auf die Besonderheit hinfichtlich des sog. seitherigen gemeindesteuerfreien gemarkungsselb- ständigen Grundbesitzes hingewiesen, der nicht den Charakter einer selbständigen Gemarkung hat. Wie oben schon ausgeführt, bietet sich für diesen Besitz jetzt schon die Möglichkeit, die Gemeindesteuerfreiheit auf Grund des Gesetzes vom 8. 3uli 1911 gegen eine Entschädigung abzulösen. Es fragt sich aber, ob die Gemeinden gut tun, diesen Weg zu beschreiten, denn abgesehen von den oft recht hohen Ablösungssummen, die sich dabei für manche Gemeinden ergeben, und die vielleicht nicht tragbar sein werden, ist ferner zu bedenken, dah diese Art Grundbesitz in Wirklichkeit schon ungefähr im Landesdurchschnitt durch die erhöhten Kreis- und Provinzialumlagen. zu denen er herangezogen ist, besteuert wird, mithin tatsächlich keine besonderen Steuerprivilegien mehr genießt. Eine etwaige Ablösungssumme, die diesem Grundbesitz auf Grund des Gesetzes vom 8. 3uli 1911 zufliehen würde, wäre also ein unverdienter Gewinn für den Grundstückseigentümer.
3nzwischen hat sich auch der Hessische Landgemeindetag mit der Angelegenheit besaht und bei allen Gemeinden genaue Erhebungen über den Umfang des gemarkungsselbständigen Grundbesitzes in die Wege geleitet, um die Frage zu prüfen, in welcher Form am besten und zweck- mähigsten die Auflösung der selbständigen Gemarkungen und der gemeindesteuerfreien gemarkungsselbständigen Grundstücke in Hessen herbeizuführen ist.
in Lollar gestaltet, kann nicht vorausgesagt werden. Die Sportabteilung des Turnvereins Lollar, eine Mannschaft von bester Verfassung und zäher Ausdauer, war zu Hause stets gefährlich.
Sportverein 1928 Garbenteich.
Die 1. Mannschaft des Sportvereins Garbenteich empfängt am Sonntag die 1. Mannschaft der Spielvereinigung Leihgestern. Trotzdem die Leih- gefterner als eine spielstarke Mannschaft bezeichnet werden darf, dürfte dem Plahbesitzer ein Plus zugesprochen werden. Die Lßihgesterner vermochten gegen die Reserve der Spiekvereini- gung 1900 Gießen einen Sieg von 4:1 und gegen Steinberg ein Unentschieden zu erzielen. Ein spannender Kampf dürfte demnach zu erwarten sein.
$.(£. „Teutonia^ Watzenborn-Steinberg.
Am Sonntag fä^rt die 1. Mannschaft des FC. Teu. tonia Watzenborn-Steinberg nach Laubach, um in einem Gesellschaftsspiel mit der dortigen Ligamannschaft ihre Kräfte zu messen. Die Laubacher Mannschaft spielt einen technisch schönen Fußball. Die Gäste werden schwerlich um eine Niederlage herum- kommen. Die 2. Mannschaft empfängt zum Rückspiel die 1. Mannschaft des Sportvereins 1923 Vorwärts. Obwohl das Vorspiel (Steinbach verstärkt) 3:2 für Stangenrod ausging, ift den Teutonen immer noch ein kleines Plus zuzuschreiben.
Handball der Sp.-Hg. 1900.
Postsportverein Frankfurt in Gießen.
Am kommenden Sonntag empfängt die erste Mannschaft der Spielvereinigung 1900 einen namhaften Gegner des Mainbezirks. Die beste ^-Klasse repräsentierende Elf des Frankfurter Postsportvereins kommt einer Rückspielverpflichtung gegenüber den 1900ern nach. Das Vorspiel in Frankfurt bestritten im vergangenen 3af>r die Spielvereinigungsleute in schwacher Aufstellung und muhten eine empfindliche Niederlage ein« stecken. Diesmal wollen die Einheimischen in besserem Licht erscheinen und kommen in ganz neuer Aufstellung heraus. Hoffentlich tritt das notwendige Verständnis unter den einzelnen Mannschaftsteilen so rechtzeittg ein, dah den Leuten aus dem Mainbezirk von vornherein einiger Widerstand entgegengesetzt werden kann. Jedenfalls dürfte ein technisch hochstehender Kampf zu erwarten sein.
Handball im Gau Hessen (O. T.)
Grohen-Buseck (komb.) — Großen-Linden I.
Am kommenden Sonntag erwartet eine kombinierte Mannschaft des Tv. Grohen-Buseck die erste Mannschaft des Tv. Grohen-Linden. Die Grohen-Lindcner stellen eine leistungsfähige Mannschaft, Deren 6türmer»3nnentrio den gefährlichsten Mannschaftsteil darstellt. Oh es den Gästen gelingen wird, den int Vorspiel errungenen Sieg zu wiederholen, ist fraglich.
Tv. Großen-Linden 3ugd. — Tv. Hochelheim 3ugb.
Zum Rückspiel empfängt die Jugendmannschaft des Tv. Großen-Linden die Jugend des To. Hochelheim. Der Spielausgang ist offen. Großen-Lindens 1. Elf löst bereits am Sonntag ihre Rückspielverpflichtung in Großen-Buseck ein.
Tv. Klein-Linden 3ugd. — To. Heuchelheim 3ugb.
Am kommenden Sonntag tritt die Jugendmann- schaft des Tv. Heuchelheim gegen die 1. Mannschaft des hiesigen Turnvereins auf dem hiesigen Sportplatz zum hyndballspiel an. Klein-Lindens 2. Mannschaft fährt nach Griedel, um gegen die dortige 1. Mannschaft des Turnvereins ein Spiel auszutragen. Der Ausgang der beiden Spiele ift ungewiß.
Handball im Lahn-Dünöberg-Gau
Mit zwei weiteren Treffen wird am Sonntag die Meifterferie fortgesetzt. Es stehen sich Garbenteich und Lonoorf, sowie Dorlar und Wieseck gegenüber. Das erste Spiel hat insofern Bedeutung, da es schon die
S.Jl.-ifpori
Entscheidung um den Meistertitel bringen kann, fall« Londorf gewinnt. Im Falle eines Sieges des Platzvereins Garbenteich bleiben die Chancen offen.
In Staufenberg treffen sich zum Entscheidungsspiel für den Jugendmeister der Gruppe II Londorf gegen Lollar.
Geländeritt.
Zu dem am Sonntag, 17. Mai, stattfindenden Sportfest unseres Giehener Bataillons (Divi- sionsmeisterschaften) bildet ein am kommenden Mittwoch, 13. Mai, um 15.30 älhr vom Sportplatz der Spielvereinigung 1900 ausgehender und dort wieder endender Geländrritt die Einleitung. Der Ritt, veranstaltet vom Bataillon unter Beteiligung des Reit- und Fahrklubs Giehen und Um- igebung führt über 16 Hindernisse auf einer Strecke von etwa 10 Kilometer. Da an der Konkurrenz etwa 30 Reiter teilnehmen und der Ritt über eine abwechselungsreiche Strecke führt, dürfte sich allen Freunden der Reiterei und des Pferdes als Zuschauer ein schönes Bild bieten.
Arbeiter-Turn- und Sportbund.
Nachdem am vergangenen Sonntag das Spiel Lollar 1.—Naunheim 1. nicht zum Austrag kam, stehen sich beide Mannschaften am kommenden Sonntag in Lollar gegenüber. N«ro,ßxim dürfte den Sieger stellen.
Wieseck 1. ist in Watzenborn zu Gast und ' dürfte, trotz Ersatz, Sieg und Punkte mit nach Hause nehmen. In der zweiten Klasse hat Burkhardsfelden 1. Wiese<^2. zu Gast. Wenn die Gäste, die bis jetzt ungeschlagen sind, das Spiel für sich entscheiden wollen, dürfen sie ihren Gegner nicht unterschätzen.
Daubringen l. und Grohen-Buseck 1. stehen sich in Saubringen gegenüber. Kinzenbach 1. hat den Neuling Oberndorf 1. zu Gast. Naunheim 1b muh nach Hungen und wird wohl den Sieg mit nach Hause bringen.
Treis 1. und Londorf 1. stehen sich in Treis gegenüber, Rüddingshausen 1. hat Sichertshau- * sen 1. zu Oaft 3n Allertshausen dürfte Grünberg 1., und in Odenhausen Marburg 2. den Sieger stellen.
Wetzlar 2. hat Allendorf 1. und Frankenbach 1. Klein-Linden 1. zum Gegner. Launsbach 1. und Wihmar 1. stehen sich in Launsbach, Hausen 1. und Gießen 3. in Hausen gegenüber.
Außerdem treffen sich: Annerod 1. und Grünberg 2., Lich 1. und Beuern 1., Saasen 1. und Watzenborn 2. ।
v 3n der 3ugendklasse stehen sich: Naunheim und Wißmar, Fellingshausen und Rodheim, Wieseck 1. und Frohnhausen, Wieseck 2. und Gießen 1., Wieseck 3. und Nieder-Ohmen, Hachborn und Hausen, Staufenberg und Lollar gegenüber.
Handball.
Am Sonntag werden sich die Handball-Mann« schäften von Bottenhorn und Krofdorf zum fälligen Serienspiel in Bottenhorn gegenüberstehen. Beide Mannschaften stellen körperlich starke und flinke Spieler ins Feld. Die technisch Besseren dürften allerdings die Krofdorfer sein. Eine hohe Nieder-' läge'wird sich jedoch Bottenhorn auf eigenem Platze kaum gefallen lassen, vielmehr den Gästen allen Widerstand entgegensetzen.
3n der Serie dex Handballer stehen sich am Sonntagvormittag Wißmar 1. und Wieseck 1 in Wißmar gegenüber. Obwohl den Gästen die meisten Siegesaussichten zufallen, dürfte eine Ueber- raschung nicht ausgeschlossen sein.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, den 10. Mai. Rogate.
Sladttirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; Augleid) Christenlehre für die Neukonfirmierten der Markusgem oe; 9.30: Pfr. Mahr; 11: Kinderkirche für die Mat. us- gemeinde; Pfr. Mahr. — Iohanneskirche. 8: Pfr. Ausfeld; zugleich Christenlehre für die Neukonfir- mierten der Johannesgemeinde; 9.30: Pfarrassistent Seemann; 11: Kinderkirche für die Lukasgemeinde; Pfr. Bechtolsheimer; 20: Bibelbesprechung im Jo- hannessaal; Pfr. Groh. — Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr. Lenz; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Luthergemeinde; 11: Kinderkirche für die Luthergemeinde; Pfr. Lenz. — Elisa- beth-kleinkinderschule. 8.15: Christenlehre für die Neukonfirmierten der Petrusgemeinde; 9.45: Pfr. Lic. Waas; 11: Kinderkirche für die Petrusgernetnde; Pfr. Lic. Waas. — 3m Saale der neuen Krippe. 11: Kinderkirche für die' Johannesgemeinde; Pfr. Ausfeld. — Klein-Linden. 10: Hauptgottesdienst; 11: Kindergottesdienst. — Wieseck. 9.30: Beichte; 10; im Anschluß Feier des hl. Abendmahls. — Allen-Vufeck. 14. — Kirchberg. 10: Kirchberg; 11: hl. Abendmahl für die Jugend von Daubringen; 13.30: Lollar. — Hausen-Garbenleich. 10: Hausen; Christenlehre; 13: Garbenteich. — Wahenbom-Sleinberg. 9: Beichte; 9.15: Predigtgottesdienst; im Anschluß hl. Abendmahl (Jugend). — Lich. 9.30: Stiftsdechant Kahn; Christenlehre für-die weibliche Jugend; 12.45: Kindergottesdienst; 14: Stiftspfarrer Draudt. — Heuchelheim. 13: Pfarrassistent Seemann (Gießen); anschließend Christenlehre.
katholische Gemeinden.
Samstag, den 9. Mai.
Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.
Sonntag, den 10. Mai. 5. Sonntag nach Ostern.
Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; X Messe; Kommunion der Jungfrauen und Hausangestellten; 8: Kommunion; 9: HochaiSt mit Predigt; 11: Messe mit Predigt; 14: Christenlehre und Andacht; 15; Versammlung der Jungfrauenkongreaation. — Grünberg. 9.45: Messe mit Predigt. — Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt und Christenlehre. — Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt-; 20: Christenlehre und Andacht, — Lollar. 8.45: Messe mit Predigt. — Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt.
Montag, den 11. Mai.
Laubach. 7.30 Uhr: Messe.
LonntaaSdienstd.Akrztcu. Apotheken am 10 5 31. Dr. Wolf. l)r._Geyer. Pelikanavoibeke.
Zahnarzt: Dr. Fischer. ’D
Entfettungs-Auren im Frühling * sind sehr empfehlenswert, wett der Körper gerade jetzt eine besondere Neigung zur Stofsausschetdung brsitzi. Nehmen Sie früh, mittags und abends 2 bis 3 Toluba-Kerne, die Sie in Avothekenerhal en.
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