Ausgabe 
7.9.1931
 
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Ur. 208 Erstes Slatl

181. Jahrgang

Montag, 7. September 1931

Eriche,nl täglich, außer Sonntag« und 3 ei erlag«.

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Die Illustrierte (Siebener FamUienblätter

Heimat tm Bild Die Scholle.

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Vor Zusammentritt der Völkerbundsversammlung.

Oie Konstituierung.

Wer wird Präsident derVollversammlung?

Genf, 7. Sept. (HAB.) Die 12. Dölkerbunbs- Versammlung wird heute vormittag wiederum in dem zum Sitzungssaal umgebauten ehemaligen Dolk-abstimmunashaus des KantonS Genf zu- fammentreten. Die üblichen EröffnungSformali» tciten Wahl des Präsidenten und des Bureaus, Konstituierung der sechs Arbeitsaus­schüsse und andere in der Geschäftsordnung oder in der bisherigen Gewohnheit begründete Maß- nahmen werden voraussichtlich schon am DienStag erledigt fein, so daß alsbald die aus eine Woche berechnete G e neraldiS- k u s s i o n beginnen kann, in der jede der etwa 50 Delegationen mindestens einmal, und zwar grundsählich nach der alphabetischen Reihenfolge threS Landes, mit einer längeren programma­tischen Erklärung über die Dölkerbundspolilik zu Worte kommen wird. An die GcneraldiSkuffion schließen sich dann die AuSschustar beiten an, in denen die Entschließungen vorbereitet wer- den, über die das Plenum, das am Schluß der Tagung wieder zufammentritt, zu befinden haben wird. Man erwartet, dah die Bölkerbunbsver- fammlung ihr diesmal nicht besonders umfang- reiche- Programm um den 2 5. September herum erledigt haben wird.

Was die Wahl des Präsidenten be­trifft, so wird in Kreisen des Dölkerbundssekre- tariats von den drei Kandidaten dem Grafen Apponhi (Ungarn), Titulescu (Rumänien) und P o l i t l s (Griechenland) derDertre- ter Rumäniens, der bereits im vorigen Fahre zur allgemeinen Zufriedenheit das schwie­rige Amt betreut hat, als der aussichts­reichste betrachtet. Man erklärt, daß durch diese Wahl der im vorigen Jahre von der 'Versamm­lung ausgesprochene Grundsatz der Wieder­wahl b a r l c i t eines Versammlung-Präsidenten im Falle besonderer Eignung in die Praxis über­geführt und fo der Präsidcntenftuhl auch für die Zukunft den nur auf nationalen Prestigebebürs- nifsen beruhenden Ansprüchen entzogen wer­den soll.

Eine der wichtigsten formalen Ausgaben der Dölkerbundsversammlung wird, toic_ alljährlich, der Ersah der drei turnusmäßig aus- scheidenden Ratsmitglieder sein, der etwa Mitte dieses Monats erfolgen wird. Es handelt sich um Spanien, das auf Grund des im Jahre 1928 gefaßten Beschlusses to i e - dergewählt werdet! durfte, um Persien, an dessen Stelle wahrscheinlich E h i n a treten wird, und um Venezuela. Für Venezuela und Guatemala, das bekanntlich freiwillig aus dem Rate ausfcheiden will, wird aller Voraus­sicht nach innerhalb der lateinamerikanischen Staa- tcngruppcn die Rachfolge geregelt werden.

Das Vegräbnis der Zollunion

Wird Briand im Rat eine politische Aus« spräche erzwingen?

Dens, 6 Sept. (TU.) Auf der Tagesordnung der Ratssitzung, die morgen nachmittag nach der Bundesversammlung im Dölkcrbundssekreta- riat stattfindet, steht die Entgegennahme dcS Gutachtens des Haager Gerichts­hofes zum dcutsch-österreichifchen Zollunions­projekt. Um einen reibungslosen Ablauf dieser Sitzung zu gewährleisten, haben eingehende Be­sprechungen zwischen dem Präsidenten des Rates L c r r o u x (Spanien), dem General­sekretär des Völkerbundes. Sir Eric Drum- mond, Dr. Eurtius und einigen führenden Ratsvcrtretern stattgefunden.

Die Lage wird als schwierig angesehen, da die deutsche und österreichische Regierung be­reits vor der Eröffnung der offi­ziellen Ratsverhandlungen über diese Frage in der Europakommission die offiziellen Derzichterklärungen abgegeben haben. Bei den an der Zollunionsfragc interessierten Regierungen besteht daher der Wunsch, eine große politische Aussprache über das Haager Gutachten im Rat zu vermeiden. Aus diesem Grunde sind Bemühungen im Gange, das gesamte Verfahren vor dem Rat auf eine Erklärung des Ratspräsidenten Lerroux zu beschränken, die bereits for­muliert und den interessierten Ratsmächtcn über­mittelt worden ist. Sollte eine Einigung über diese Erklärung zustandekommen, die in vorsich­tiger Form von der deutschen und österreichischen Derzichterklärung Kenntnisnimmt, und den Zollunionsplan als erledigt erklärt, so wird ' darüber keine Aussprache stattfinden.

Jedoch herrscht noch Unklarheit darüber, ob nicht D r i a n d . dec am Sonntagabend in Genf cintras. im Interesse feiner in der französischen Oeffentlichkeit außerordentlich geschwächten Stel­lung sich veranlaßt sieht, im Rat eine poli­tische Erklärung zur Zollunionsfrage ab­zugeben, die zwangsläufig dann eine größere Debatte auslösen würde. In diesem Falle würde das Haager Gutachten, das nach all­gemeiner Auffassung Deutschland eine außer­ordentlich starte moralische Position schafft, von deutscher Seite nach feiner wahren Tragweite und Bedeutung behandelt werden. In neutralen De» legicrtenkrcifcn wird in diesem Zusammenhang lebhaft die Frage erörtert, aus welchem Grunde die deutsche und österreichische Re­

gierung sich entschlossen haben, die Der»lchterklä- rung abzugeben, ohne die Deröfsentlichung deS Gutachtens abzuwarten.

DerM a t i n" berichtet, Driand werde noch vor der Montagssitzung im Einvernehmen mit den Ver­tretern der anderen Mächte, die am Zollunionsplan interessiert feien, zu entscheiden haben, ob cs ange­bracht fei, nun noch den Völkerbundsrat mit dem Problem zu befassen. Viele glaubten, es wäre p o litifd) klüger, s i ch mit den erzielten

Derzichterklärungen zu begnügen. Das Journal' dagegen ist anderer Ansicht. Der Ausfall des Haager Gutachtens und die viel zu unbestimmt gehaltenen Erklärungen Scho- bers und Eurtius' machten die poiitifche Debatte vor dem Völkerbundsrat notwendigerdennje. Die ,.E r e N o u o e l 1 e" sagt, daß im Haag un- parteiisch geurteilt worden sei. Jetzt müsse der Döl- kerbundsrat auf politischem Gebiet die Schlußfolgerungen aus dem Haager Urteil ziehen.

Das Votum der Minderheit.

Dem Gutachten, da- mitachtgegensieben Stimmen fcftgeftellt worden ist. sind zwei Sondervotcn angefügt worden. Don den acht Richtern, die fich im Sinne der vorstehenden 'Be­gründung für die Unvereinbarkeit des deutsch- östcrreichifchen Protokolls mit dem Genfer Proto­koll ausgefprochen haben, nämlich Anzilotti (Italien), Fr omageot (Frankreichs, Rost- worowski (Polen), Altamira (Spanien), R e g u I e f c o (Rumänien), Guerrero (Salvador), Bustamente (Kuba), Urrutia (Kolumbien), haben sieben außerdem erklärt, daß da- ge­plante Regime nach ihrer Ansicht auchmitAr - titel 88 deS Vertrages von St. Ger­main nicht vereinbar sei. DaS italienische Mitglied deS Gerichtshofes Anzilotti gab eine vollkommen selbständige Begründung, die anderen sechs Mitglieder (Guerrero, Rostworowski, Fromageot, Altamira, ilrruttia und Regulefco) haben Dagegen eine gemeinsame Erklärung unter­zeichnet, wonach die geplante Zollunion dazu an­getan sei, die wirtschaftliche Unabhängigleit Oester­reichs zu gefährden und daher einen Akt barsteile, der geeignet sei, die Unabhängigkeit Oe­sterreichs überhaupt in Gefahr zu brin- §en. Andererseits haben sieben weitere Mitglie- cr des Gerichtshofes Adatfchi (Japan).

Kellogg (USA.), R o l l i n - I a c q u e m y n S (Belgien), He a st (England)), Schückina (Deutschland) van Gystnga (Holland) und Wang (China) ein gemeinsames Sonder- Votum unterzeichnet, worin sie zu dem Ergebnis gelangen, daß die Zollunion sowohl mit Art 88 de- Vertrages von St.Germain als auch mit dem Genfer Protokoll vereinbar ist.

Die Minderheit ist mit der Mehrheit der Mei­nung, daß das durch da» Diener Protokoll vorgesehene Regime picht eine Veräußerung der Unabhängigkeit Oesterreich« bedeute. Die Min­derheit erklärt aber in dem Gutachten, keine genügende Explikation dafür zu finden, ro i e diese» Regime d l e Unabhängigkeit gefährden sollte. Die Minderheit ist der Meinung, daß der Gerichtshof sich nicht mit potitlfchen Erwägungen undFolge- rungen ju beschäftigen habe, da «hm lediglich eine rechtliche Frage vor- gelegt worden fei. Um zu vermeiden, daß die Beschlüsse de» Gerichtshöfe» lediglich einen fpcku- latioen wert haben, müsse der Gerichtshof fich auf die Fragen beschränken, die ihm zur Prü­fung vorgelegt worden feien. Die Minderheit erinnert daran, daß die Unabhängigkeit eine« , Staate» nicht durch vefchränkungen feiner Hand­lungsfreiheit berührt wird, denen er z u ft i m - men kann, oorau»gefef)t, daß er fich dadurch seiner staatlichen Gewalt nicht entäußert. Die Minderheit kann nicht glauben, daß, ganz all­gemein gesprochen, eine Zollunion eine Gesahr für die Unabhängigkeit der beteiligten Staaten bedeute; die Minderheit kann auch nicht zulassen, dah die Gesamtheit des in dem wiener Pro­totoll vorgesehenen Regime» mit den verpslich- hingen Oesterreich» unvereinbar fei. Die Ana­lyse des wiener Protokolls erlaubt nicht die Feststellung, daß eine Disposition vorhanden ist, deren vernünftigerweise vorauszusehende Folgen geeignet wären, die Unabhängigkeit Oesterreich« zu bedrohen und die mit der Existenz Oester­reich« al» unabhängiger und eigener Staat unvereinbar wäre.

3m Spiegel der presse.

Berlin, 6. Sept. (ERB.) DieGerma- n i a nennt das Gutachten einen Schlußakt und erwartet, dah sich die sranzösische Delegation mit den von ihr selbst ausdrücklich gutgeheihcnen Erklärungen von Schober und Eurtius begnügt ohne einem bedauerlichen Rückzug noch eine Demütigung hinzuzusügen. ES liege im In­teresse beider Staaten, daß die deutsch-franzö­sische Staatsmännerzusammenkunft in Berlin psy­chologisch und politisch nicht unerträglich b e l a st e t werde, und dah die sich mühsam an­bahnende Entspannung nicht einem Gefühl der Erniedrigung auf deutfcher Seite Platz mache. So sehr es zu bedauern fei, dah der Haager Llrteilsspruch nicht eindeutig zugunsten des deutsch-österreichischen Standpunktes ausge- fallen fei, so habe dieser Spruch Deutschland völkerrechtlich keineswegs alle Möglichkeiten ver­baut, um von der bescheidenen Souveränität, di« man Deutschland und Oesterreich gelassen habe, gegebenenfalls Gebrauch zu machen. DaS Berliner Tageblatt" fordert, dah An­hänger wie Gegner den Spruch mit der Achtung aufnehmen, die einer Entscheidung des Welt­gerichtshofes gebühre. Der gröhte Fehler, den Deutschland begehen könnte, wäre, die Motiv« der Mehrheitsrichter in Zweifel zu ziehen. Auf dem Wege, den der Haag bedeute, mühten wir weitergehen. Appell an das Recht, statt an di« Gewalt, nur fo könne die Welt gefunden.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung* unterstreicht besonders die geringe Mehr­heit, mit der die Entscheidung gefällt worden ist, 9m ganzen dürfe man sagen, daß das Haager Urteil für Deutschland durchaus nicht restlos u n*

Oos Gutachten des Haager Gerichtshofs.

0er Haager Spruch.

Der Haager Gerichtshos hat durch seinen Spruch in Sachen des Wiener Zollprotokolls sich selbst und damit auch dem Völkerrecht eine schwere Rie­derlage zugefügt. Dah der Spruch nur mit e i n e r Stimme Mehrheit erzwungen werden konnte, wobei daS italienische Mitglied sich den Gründen deS Spruchs ausdrücklich versagte, nimmt ihm den Wert, den rechtsbildende Urteile höchster Gerichtshöfe unbedingt haben muffen. Dah der Spruch auch rechtlich unhaltbar ist, geht mit zwingender Deutlichkeit aus dem Gutachten Der Minderheit hervor, die aus sieben Mit­gliedern besteht, also gerade so stark ist al- die Gruppe der Richter, die den Spruch gefällt haben. Wir sehen von dem Einwänd ab, dah die Mitglie­der des Gerichtshöfe-, die von den mittelame- rikanifchen Staaten entsandt worden sind, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die zum Wiener Zollprotokoll führten, gar nicht so zuverlässig kennen, um ein sachverständiges Urteil Darüber abgeben zu können. Der Haager Gerichts­hof sollte ja R e ch t finden, also Darüber entfchei- Den, ob das Genfer Protokoll von 1922 sowie die Friedensverträge von Versailles und Saint Ger­main ein ZollbündniS zwischen Deutschland und Oesterreich zulassen.

Dah ein ZollbündniS zwischen benachbarten Staaten, Die ja zunächst wohl allein dafür in Frage kommen, mit gewissen gegenseitigen Bin­dungen belastet ist, ergibt sich aus der Ratur der Sache. Wenn aber diese Bedingungen eine Veräuherung der Unabhängigkeit darstellen, wie Die acht MitglieDer des Haager Gerichtshofs behaupten, dann kann Oesterreich in Zukunft überhaupt keinerlei Verein-

Oie Urteilsverkündung im Haag.

Den Haag, 5. Sept. (WTB.) Am Samstag wurde im graften Sitzungssaal des Haager Frie­denspalastes die öffentliche Sitzung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes zur Bekanntgabe der gutachtlichen Entscheidung des Gerichtshofes im Rechtsstreit um die geplante deutsch-öster- reichliche Zollunion vom Präsidenten A d a t s ch i eröffnet Obwohl man allgemein dieser Sitzung nicht mehr mit der groften Spannung entgegen- fah, mit der dies ohne die bekannten Vorgänge in Genf sicherlich der Fall gewesen wäre, hatte sich doch noch eine auhergewöhnlich zahlreiche Zuhörerschar eingefunden, unter der sich fast alle Mitglieder des Haager Diplomatischen Korps befanden An den Tstchcn der Parteien hatten für Deutschland Professor Dr. Bruns, für" Oesterreich Professor Dr. Kauffma nn Platz genommen, während die Gegenseite nur durch ihre Haager Gesandten vertreten war.

Die Begründung des Haager Urteile.

Die Begründung des Gutachtens läht sich fol­gendermaßen aufammenfaffen: Oesterreich ist ein empfindlicher Punkt Der europäischen Orb* nung, unD feine Existenz ist ein wesentliches Ele­ment der politischen Ordnung in Europa, wie sie seit Dem Kriege besteht Im Lichte dieser Tat­sache müssen Artikel 88 des Vertrages von St. Germain und daS Genfer Protokoll Rr. 1 geprüft werden, die Oesterreich allerdings kein absolutes Verbot der Veräuherung feiner Unabhängigkeit auferlegen, son­dern ihm lediglich zur Pflicht machen, in gewissen Fällen d i e Zustimmung des Ra­tes einzuholen. Das Wiener Zollprotokoll, das nirgends eine Zustimmung des Völker­bundsrates vorsieht, saht den Abschluß eine- deutsch-österreichischen Vertrages ins Auge, Der zur Bildung einer ZoUunion führen würde. Rach dem Artikel 83 ist die Unabhängigkeit Oesterreichs als Aufrechterhaltung seiner Existenz in den gegenwärtigen Grenzen als be­sonderer Staat, der allein Herr seiner Entschlüsse ist, insbesondereauswirtschastlichem Gebiet, auszufassen. Unter Veräußerung der Unabhängigkeit ist in dem gleichen Artikel jede freiwillige Handlung des österreichischen Staates zu verstehen, die ihn seine Unabhängigkeit ein- büften läßt oder seinen souveränen Wil­len Demjenigen eines anDetenStaa- t c s unterorDnet Es soll also jeDe Hanb- [ung ausgeschlossen sein, von Der man annehmen kann, Daß sie Diese Unabhängigkeit in Gesahr j bringt. In zweiter Linie hat Oesterreich Durch das Genfer Protokoll gewisse wirtschaftliche Ver- j

barungen mehr treffen. Die Kredithilfe, die Frankreich Oesterreich gewährt, Die mit Be- Dingungcn belastet ist, Die jeDe Unabhängigkeit Oesterreichs glattweg torpebieren, ist nach Dem Haager Spruch noch weniger zuläs­sig als ein ZollbünbniS, Das ausDrücklich alS Der Anfang einer auch anDerc Staaten umfaffenDen Zollunion bezeichnet ist. Wenn Oester­reich unter dem Druck Frankreichs Handels­verträge mit der Tschechoslowakei und Ungarn abschließen muß, so bindet daS Oesterreich in der Freiheit seiner Entschließungen ebenso oder noch mehr alS in Sachen deS Wiener Zoll­protokolls.

Allein es ist offenkundig, daß der Haager Ge­richtshof nicht Recht sprechen wollte, sondern Die Aufgabe für fich in Anspruch nahm, in einer hoch­politisch gewordenen Streitfrage den Anspruch »es stärkeren Streitteils zu unter- t ü tz e n. Die Stärke dieses Streitteils liegt aber nicht in der überzeugenden Straft feiner Einwände, sondern einzig und allein Darin, daß ee zur Zeit über den größten mobilen Reichtum verfügt. Wenn aber der Haager Spruch feftfteUt, daß die Verletzung des Genfer Protokolls oder die der Unabhängigkeit Oesterreichs darin zu finden fei, daß Die geplante Zollunion Deutschland eine Sonderbehandlung zu- sichere, so ist damit nichts anderes gesagt, als daß Frankreich überhaupt keine wirtschaftliche und po­litische Befriedung Europas durch Zollbündnisse will. Die gerügte Sonderbehandlung, die sich Deutschland und Oesterreich gegenseitig zusichern, wäre folgerichtig allen anderen Staaten zuteil ge­worden, die sich zum Beitritt bereit erklärt hätten. Die Richter im Haag, die diesen Spruch gefällt haben, müssen sich sagen lassen, daß ihr Gutachten jeder zwingenden Logik entbehrt.

Pflichtungen übernommen. Es handelt sich ins­besondere um Die Verpflichtung, feine wirtschaft­liche Hnabbängigfelt nicht baburch zu beeinträch­tigen, dah es einem anderen Staat eine Sonderbehandlungober ausschließ­liche Vorteile gewährt, b i e feine Un- abhängigkeit zu bedrohen geeignet sind.

Daß die Errichtung einer Zollunion an sich nicht einen Akt der Veräußerung der Unab­hängigkeit Oesterreichs barfteUt, kann kaum bestritten werden, denn Oesterreich hört dadurch nicht auf, innerhalb feiner Grenzen ein beson- derer Staat mit eigener Regierung und eigener Verwaltung zu sein, und wenn nicht mit Rück­sicht auf die Gegenseitigkeit, die der geplante Vertrag rechtlich ober tatsächlich vor- siehk, so kann man doch wenigstens mit Rücksicht auf die Kündigungsmöglichkeit sagen, daß Oesterreich juristisch die eventuelle Ausübung feiner Unabhängigkeit behält. Man kann sogar behaupten, wenn man sich auf den Text des Artikels 88 des Friedensoertrages bezieht, dah die Unabhängigkeit Oesterreichs im Sinne des genannten Artikels nicht eigentlich gefährdet ist, daß infolgebeffen vom j u - ristifchen Standpunkt kein IDiber- fp - uch j u diesem Artikel besteht. Da­gegen ist es schwer, zu leugnen, daß die geplante Zollunion eine.Sonderbehandlung" bar- stelll und daß sie für Deutschland gegenüber Oesterreich .Vorteile' vorsteht, von denen dritte Mächte ausgeschlossen sind. Man würde umsonst geltend machen, dah das deutsch-österreichische Protokoll (Artikel I Rr. 2) vorsieht, dah Verhandlungen mit jedem an­deren Staat, der den Wunsch aussprechen sollte, zum Zwecke einer entsprechenden Rege­lung ausgenommen werden sollen. Ls ist klar, dah diese Eventualität die unmittelbare Wirkung der Zollunion, wie sie s ch o n j e h t zwischen Deutschland und Oesterreich geplant ist, voll bestehen läht. Auch vorn wirtschaft­lichen Standpunkt aus, auf den sich das Genfer Protokoll von 1922 gestellt hat, ist es schwer, zu behaupten, dah das geplante Zollregime nicht dazu angetan sei, die wirtschaftliche Unabhängig­keit zu bedrohen und infolgedessen mit den von Oesterreich in diesem Protokoll hinsichtlich feiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit spezifisch über­nommenen Verpflichtungen im Einklang sei."