Nachdenkliches zum Thema „Wellwirlschast".
Von unterem H. T.'Berichterstatter.
(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.)
Harbin (Mandschukuo), Dezember 1935.
Oer Kuli und d e Sanktionen.
In einer großen nordchinesischen Stadt unterhält eine italienische Großbank eine Filiale. Diese Niederlassung hat aus Gründen, die als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, soeben alle Kunden aufgefordert, ihre Konten in kürzester Frist abzudecken, weil ... Begründung bitte unter der Rubrik „Italien und die Sanktionen" nachzulesen.
Zu den Kunden dieser Bank gehörte auch eine Elektro-Firma, die sich mit der Anlage von Lichtreklamen befaßt. Diese bunten Lichtreklamen sind bei den Chinesen sehr beliebt, sie werden von der besagten Firma auf Abzahlung geliefert und da es ein „todsicheres Geschäft" ist, arbeitete die bekannte Firma mit großen Krediten der besagten Jtalo- Bank. Als jetzt die Aufforderung kam, die Konten in kürzester Frist abzudecken, erklärte sich die Firma dazu — im Hinblick auf die Ratenzahlungen ihrer Kunden — außerstande. Sie wandte sich aber sofort an eine englische Bank mit der Bitte, die Jtalo- Bank „auszuzahlen" und dann an deren Stelle das Lichtreklame-Geschäft zu finanzieren. Die englische Bank lehnte dieses Ersuchen unter Hinweis auf die Sanktionsbestimmungen ab, so daß die Firma nun ihre Kunden „treten" mußte. Ein Teil davon berief sich auf die Abzahlungsverträge, ein anderer Teil versuchte das Geld auf andere Weise flüssig zu machen. Nämlich durch Verringerung der Geschäftsunkosten und durch Einsparungen jeder Art. Ein Opfer dieser Einsparungen wurde auch der Kuli F u, einer der vielen Bürodiener der Firma Wang, der sich nun als Arbeitsloser die Frage vorlegt: „Was habe ich mit Abessinien zu tun und warum soll es mir ,wehe tun', wenn man sich im fernen Afrika prügelt?"
Da« billige Motorboot.
In einem japanischen Spielwarenladen habe ich neulich ein kleines Motorboot gekauft. Aus Blech, I Länge etwa 45 Zentimeter. Schraubenantrieb: ein winziger Elektromotor, der wiederum von einer Taschenlampenbatterie gespeist wurde. Eine Reservebatterie wurde gratis mitgeliefert. Das Ganze
kostete 3 Yen 50 oder rund 2,50. Das originelle Boot gefiel mir so, daß ich es einem kleinen Neffen nach Rumänien schickte. Das Porto kostete etwas über 4 Pen oder rund 3 Mark, also mehr als die Ware. — Heute, nach drei Monaten, bekomme ich aus Rumänien einen verzweifelten Brief, doch „um Gottes willen" keine Geschenke aus Japan mehr auf den Weg zu geben, das Zollamt verlange mit allen Nebenfpefen rund 1000 Lei oder etwa 25 Mark für das motorisierte Blechschiffchen ... der kleine Neffe sei zwar traurig, aber bei den schlechten Zeiten müsse man das Geschenk leider wieder zurücksenden. Ein Verfahren, das wohl wenig geeignet sein dürfte, die „Weltwirtschaft" wieder anzukurbeln! Ganz zu schweigen von der Widersinnigkeit, in scylechten Zeiten die Annahme von guten Geschenken verweigern zu müssen ...
Das patentschloß
Kürzlich traf ich einen deutschen Geschäftsreisenden. Mit Musterkollektion und so. „Na", fragte ich, „Wie geht das Geschäft?" — „Schlecht", meinte er, „mehr als ein M u st e r verkaufe ich nicht. Aber für das Kopieren genügt das ja!"
„Wieso?" fragte ich.
Und Herr Müller in Firma „Sicherheits-Patent- Schloß", erzählte mir folgende nachdenkliche Geschichte. Vor einiger Zeit hatte er in einer japanischen Stadt an eine japanische Firma ein einziges seiner Patent-Sicherheits-Schlösser verkaufen können. Mehr nicht. Es dauerte aber gar nicht lange, da wurde diese Stadt mit den gleichen Sicherheits- Patent-Schlössern — jedoch „Made in Nippon" — überschwemmt. Und zwar zu konkurrenzlos billigen Preisen. Nur ein kleines Versehen war der Kopierfirma unterlaufen: alle in der ganzen Stadt verkauften Schlösser waren dem Original so genau nachgebildet, daß sich alle diese unzähligen Patent-Sicherheits-Schlösser mit ein und dem gleichen Schlüssel öffnen ließen! Was wohl nicht der Zweck eines solchen Patent-Sicherheits- Schlosses ist ...
(Sine verbogene beschichte.
Besagter Herr Müller hat noch etwas anderes erzählt. Also: irgendeine japanische Firma hatte sich
aus Deutschland einen Apparat kommen lassen. Geraume Zeit später bekommt der lokale deutsche Vertreter einen Anruf, er möchte doch mal „rüber" kommen, mit dem Apparat stimme irgend etwas nicht. Der Vertreter geht „rüber", sieht sich das Maschinchen an und tatsächlich: auf dem Transport ist etwas verbogen worden. Sagen wir mal: eine Welle, eine Achse oder sonst ein wichtiges Teilstück. Der Vertreter entschuldigt sich tausendmal und verspricht, sofort telegraphisch aus Deutschland ein Ersatzstück zu bestellen. Das geschieht. Aber schon drei Tage später läßt er dem ersten ein zweites Brandtelegramm folgen: Ersatzteil nicht abschicken, da sonst Markt verloren geht!"
Was war geschehen? Die japanische Bestellfirma hatte den „verbogenen" Apparat sofort nach Erhalt mit dem Fehler zusammen im Massenverfahren kopiert und auf den Markt geworfen! Na und dann ... wären eben die Beschwerden der Kunden gekommen, der Apparat sei ja verbogen, er funktioniere nicht richtig und was der Klagen mehr sein können. Es herrschen schon heitere Zustände in der sogenannten Weltwirtschaft!
Aus aller Wett.
Zwei Todesurteile.
Wegen Mittäterschaft bei der Ermordung der Haushälterin Anna Bräuer in Hergisdorf (Mans- ielder Gebirgskreis) verurteilte das Hallesche Schwurgericht die Hauptangeklagte Anna G r o s ch e zum Tode. Der Angeklagte Z i e r v o g e l aus Hergisdorf wurde wegen gewinnsüchtiger Begünstigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Anna Bräuer war lange Jahre Haushälterin bei Zieroogel gewesen, der mit der verheirateten Anna Grosche ein Liebesverhältnis unterhielt. Um die verhaßte Nebenbuhlerin loszuwerden, hatte die Grosche einen gewissen Recke überredet, die Bräuer zu beseitigen. Im Walde bei Ahlsdorf ist am 4. April vorigen Jahres das Verbrechen verübt worden. Die Leiche wurde später zufällig von einem Maiblumensucher entdeckt. Der Mörder Paul Recke aus Ahlsdorf hatte sich, als er festgenommen werden sollte, vor einen Zug geworfen und war ums Leben gekommen.
♦
Das Saarbrücker Schwurgericht verurteilte die 25jährige Auguste K o e h l aus Pflugscheid im Koel- lertal wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Brand st iftung zum Tode. Die Angeklagte
hatte sich am 1. Februar 1935 aus ihrer Wohnung entfernt, angeblich um Einkäufe zu besorgen. Ihre beiden 3- und 5jährigen unehelichen Kinder hatte sie allein zurückgelassen. Während ihrer Abwesenheit war Feuer ausgebrochen, und die beiden Km- der hatten nur noch als verkohlte Leichen geborgen werden können. Die Koehl stand unter der Anklage, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben, um sich ihrer beiden Kinder zu entledigen. Dies hat sie in der Voruntersuchung auch offen zugegeben. In der Schwurgerichtsverhandlung widerrief zwar die Angeklagte ihr Geständnis und blieb hartnäckig dabei, daß sie völlig unschuldig sei. Ihre Aussagen konnten aber keinen Glauben sinden, zumal sich ergab, daß den Kindern vor der Tat noch Malagawein eingeflößt worden war.
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des Reichswetterdienstes. Ausaobeort Frankfurt.
Unter dem ausgedehnten Druckfall stößt in Begleitung der vom Atlantik ausgehenden Wirbeltätigkeit erneut feucht-milde Meeresluft auf das europäische Festland vor. Sie bringt zur Zeit landregen, artige Niederschläge und wird den Abbau der streu- gen Kälte über Osteuropa beschleunigen. Wenn auch mit gelegentlich aufkommender Besserung gerechnet werden kann, so bleibt der Gesamtcharakter der Witterung doch recht unbeständig und für die Jahreszeit zu mild.
Aussichten für Samstag: Noch überwiegend bewölkt, doch Nachlassen der Wirbeltätigkeit, bei lebhaften südwestlichen Winden, für die Jahreszeit zu mild.
Aussichten für Sonntag: Bei Luftzufuhr aus Südwesten noch immer unbeständig und zu mild.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich Wilhelm Lange: für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot: für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel DA. XII. 35: 11300. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Stein- druckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen
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Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Konrad Bingel
Lollar, den 31. Januar 1936.
Die Beerdigung findet am Samstag, 1. Februar, nach
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