rungsangehörigen tm öffentlichen Dienst grundsätzlich selbst getragen werden. Die Stiftung freiwilli- ger Spenden aus den Kreisen der Gefolgschaftsan- gehörigen wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Z. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit auch die sächlichen Ausgaben für die Gemeinschaftsfeier (für Ermietung von Räumen, für Ausschmückung, Musik, Miete für Ausflugdampfer und andere Verkehrsmittel usw.) von den Betriebs- und Derwal- tungsangehörigen gemeinsam bestritten werden. Um die wirtschaftliche Belastung der Betriebs- und Verwaltungsangehörigen in tragbaren Grenzen zu halten, wird zugelassen, daß zur Bestreitung der allgemeinen sächlichen Ausgaben für die Gemeinschaftsfeier von den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen ein Zuschuß aus deren Haushaltsmitteln geleistet wird, der nach der Zahl der beteiligten Beamten und Angestellten mit einem monatlichen Dienstbezug — ausschließlich Kinderzuschläge — von weniger als 150 Mark, sowie nach der Zahl der beteiligten Lohnempfänger unter Zugrundelegung eines Kopfsatzes bis zu 1 Mark je Haushalts- oder Wirtschaftsjahr bemessen werden kann.
Neue Amtsbezeichnungen im hessischen Iorstdienst.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — veröffentlicht eine Bekanntmachung über Aenderung der Amtsbezeichnungen der hessischen Landesforstbeamten, die danach künftig zu führen haben: 1. Der Leiter der Abteilung v (Forstver- waltung) der Hessischen Landesregierung die Amtsbezeichnung „L a n o e s f o r st m e i st e r". 2. Die Oberförster die Amtsbezeichnung „F o r st m e i st e r ohne Revier". 3. Die Förster die Amtsbezeichnung „R e v i e r f ö r st e r". 4. Die Hilfsförster die Amtsbezeichnung „F ö r st e r". 5. Die Forstgehilfen die Amtsbezeichnung „H i l f s f ö r st e r. Eine Aen- derung der Dienftbezüge tritt durch die Aenderungen der Amtsbezeichnung nicht ein.
Das neue Landesgebührengeseh.
Die Polizeidirektion Gießen teilt mit: Das hessische Urkundenstempelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 ist am 1. Juli 1936 außer Kraft getreten. Mit dem gleichen Tage hat das Landesgebührengesetz vom 20. Juni 1936 Wirksamkeit.
Rach diesem Gesetz bzw. dessen Ausführungsverordnung sind Anträge in gebührenpflichtigen Angelegenheiten so frühzeitig bei der zuständigen Behörde (Polizeidirektion) zu stellen, daß etwa erforderliche Ermittlungen noch veranlaßt werden können. Genehmigungen (Erlaubnisse) zu Veranstaltungen, die an bestimmten Tagen stattfinden sollen, (z. B. Tanzveranstaltungen), sind mindestens sieben Tage vorher zu beantragen.
Die Gebühren für Tanzveranstaltungen haben eine kleine Aenderung erfahren und werden sich voraussichtlich demnächst nochmals ändern.
Oeffentliche Darbietungen von Musikaufführungen und Schaustellungen (Konzertveranstaltungen pp.) in und auf Privatgrundstücken sind im Gegensatz zu dem seitherigen Rechtszustanü ab 1. Juli 1936 nicht mehr erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Feuerbestattungsgenehmigungen sind jetzt gebührenpflichtig und kosten 3 Mark. Beerdigungserlaubnisse werden nach wie vor gebührenfrei ausgestellt.
Für Beglaubigungen von Unterschriften wird jetzt gegen früher ein niederer und für solche von Abschriften ein höherer Betrag erhoben.
Um Unannehmlichkeiten und evtl. Bestrafungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Gebührenpflicht oder -freiheit bei der zuständigen Behörde (Polizeidirektion) zu erfragen.
£Xe Lohnsteuerbelege für 1936.
Die Finanzämter der Provinz Oberhessen veröffentlichen in unserem heutigen Anzeigenteil eine Aufforderung zur Einsendung der Lohnsteuerbelege für das Kalenderjahr 1936. Diese Belege sind bis spätestens 15. Februar 1937 einzusenden. Näheres ist für die interessierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Bekanntmachung ersichtlich.
Die Gießener Viehmärkte
im Lahre 1931.
Als Termine für die Viehmärkte in Gießen im Jahre 1937 sind folgende Daten festgesetzt worden:
R i n d v i e h m ä r k t e: 19. Januar: 2. und 16. Februar; 2. und 16. März: 6. und 20. April; 4. und 25. Mai; 8. und 22. Juni; 6. und 20. Juli; 3., 17. und 31 August; 14 und 28. September; 12. und
Große DerdunkeliWsiibiW im Kreise Gießen am 13. Januar.
Das Kreisamt Gießen schreibt uns:
Am Mittwoch, 13. Januar 1937, findet im ganzen Kreis Gießen eine Verdunkelungsübung gleichzeitig mit der von der Polizeidirektion Gießen für den Bereich der Stadt Gießen angesetzten Liebling statt.
Im Gegensatz zu den bisher durchgeführten örtlichen Verdunkelungsübungen dauert diesmal die Verdunkelung mehrere Stunden. Sie beginnt an dem genannten Tage mit Eintritt der Dämmerung und dauert bis 21 Uhr. Die Hebung wird zunächst bis 18.30 Uhr in Form der eingeschränkten Beleuchtung durchgeführt; von diesem Zeitpunkt an setzt die volle Verdunkelung ein. Der Beainn dieser vollen Verdunkelung wird durch akustische Zeichen (Sirenen, Trompetensignale usw.) bekanntgegeben, während dies bei dem Beginn der eingeschränkten Beleuchtung nicht geschieht. Diese beginnt vielmehr automatisch mit der Dämmerung.
Bei der Durchführung der Verdunkelungsübung ist folgendes zu beachten:
1. In allen Wohnungen: Mit Eintritt der Dunkelheit müssen sämtliche Wohnungen abgedunkelt sein. In dieser Hinsicht besteht kein Unterschied zwischen eingeschränkter Beleuchtung und voller Verdunkelung. Auch Räume, die nur vorübergehend benutzt werden, wie Speisekammern, Aborte usw., sind ebenfalls zu verdunkeln. Auch Dachfenster sind zu verdunkeln, sofern sie sich in Räumen befinden, die während der Verdunkelungszeit betreten werden müssen.
2. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Verdunkelung der Wirtschaftsgebäude zu legen (Ställe, Scheuern usw.). Auch hier müssen die in den Wirtschaftsgebäuden befindlichen Lampen entweder abgeblendet, oder aber vorhandene Fenster ab gedunkelt werden. Es muß vermieden werden, daß beim Betreten der Wirtschaftsgebäude durch die geöffnete Tür Licht auf den Hof fällt. Etwaige Hoflampen können während der Dauer der eingeschränkten Beleuchtung brennen bleiben, müssen aber entsprechend abgeblendet und verdunkelt werden. Während der vollen Verdunkelung müssen diese ausgeschaltet bleiben.
3. Verkaufsräume müssen ebenfalls mit Eintritt der Dunkelheit außen vollständig verdunkelt werden. Etwaige Schaufenster sind mit eingeschränk- ter Beleuchtung zu beleuchten. Die Jnnenbeleuchtung der Verkaufsstätten ist voll zu benutzen.
4. Für Gast- und Schankwirtschaften gilt dasselbe, wie das unter Ziffer 1 für Wohnungen Gesagte, jedoch mit dem Zusatz, daß in denjenigen Fällen, in denen Wirtschaften unmittelbar von der Straße oder dem Hof aus betreten werden, sicherwirkende Lichtschleusen anzubringen sind.
5. Soweit industrielle Unternehmungen dem Werkluftschutz unterstehen, erhalten diese die Anweisung von der hierfür zuständigen Stelle.
Die übrigen industriellen Betriebe unterstehen dem Bürgermeister als Ortspolizeibehörde.
6. Oeffentlicher Verkehr:
a) Fußgänger: Von Beginn der eingeschränkten Beleuchtung dis zur vollen Verdunkelung geht der Publikumsverkehr wie unter normalen Verhältnissen uneingeschränkt weiter. Jedermann ist in der Lage, während dieser Zeit Besorgungen zu machen. Mit dem Eintritt der vollen Verdunkelung wird der Verkehr auf das Notwendigste beschränkt. Nur solche Personen, die unbedingt notwendige Gänge zu machen haben, wie z. B. Aerzte, Hebammen, oder die während dieser Zeit zu ihrer Arbeitsstätte gehen müssen, oder von dieser nach Hause zurückkehren, dürfen sich auf der Straße aufhalten. Der Aufenthalt darf aber keinesfalls länger als unbedingt erforderlich ausgedehnt werden.
b) Fahrzeuge dürfen von Eintritt der Dunkelheit bis zur vollen Verdunkelung innerhalb der Ortschaften nur mit Standlicht (Parklicht) fahren. Außerhalb der Ortschaften kann während dieser Zeit abgeblendet gefahren werden. Von Beginn der vollen Verdunkelung an dürfen Fahrzeuge nur mit Abblendkappen fahren; außerhalb der Ortschaften kann während dieser Zeit mit Standlicht gefahren werden. Auch die Radfahrer und landwirtschaftlichen Fuhrwerke müssen für eine entsprechende Aböl endung ihrer Lampen sorgen. Es ist streng verboten, ohne Licht zu fahren. Die Fahrzeugführer werden zur größten Vorsicht ermahnt, damit Unfälle vermieden werden, da die öffentliche Beleuchtung vom Eintritt der Dunkelheit an bis zur vollen Verdunkelung, also während der Zeit der -eingeschränkten Beleuchtung, nur in beschränktem Maße brennt, während mit Beginn der Verdunkelung sämtliche öffentliche Lampen ausgeschaltet werden und von diesem Zeitpunkt an nur sogenannte Richtlampen brennen.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Derdun- kelungsübungen wird in den einzelnen Gemeinden durch den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Unter Hinzuziehung von SA. und sonstigen Hilfskräften kontrolliert. Die Kontrolle auf den Landstraßen erfolgt durch die Gendarmeriebeamten unter Hinzuziehung des NSKK. Den Anweisungen der Beamten, sowie der Hilfspersonen ist unbedingt Rechnung zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Nichtbeachtung der Verdunkelungsanordnungen nach den Paragraphen 2 und 9 des Luftschutzgesetzes vom 26. 6. 1935 strafbar macht. Die örtlichen Polizeiorgane, sowie die Gendarmeriestationen sind angewiesen, Personen, die den Anordnungen nicht entsprechen, festzustellen und zur Meldung zu bringen.
26. Oktober; 9 und 23. November; 7. und 21. Dezember.
Schweinemärkte: 20. Januar; 17. Februar; 17. März; 21. April; 26. Mai; 30. Juni; 28. Juli; 18. August; 22. September; 20. Oktober; 24. November; 8. Dezember.
Pferdemärkte: 7. April; 15. September.
Ziegenmarkt am 7. September.
Messe: vom 4. bis 11. April; vom 12. bis 19. September.
Schutz der Tiere in der Silvesternacht.
In der Silvesternacht wird zuweilen grober Unfug mit lebenden Tieren getrieben. Insbesondere haben Ferkel, aber auch Hunde, Katzen und Vögel unter roher Behandlung durch angeheiterte ober betrunkene Personen zu leiden. Derartige Auswüchse entstammen einem überwundenen Zeitabschnitt, in dem das Tier nur als Sache gewertet wurde. Mit Rücksicht auf die Höhe der Kultur des deutschen Volkes, wie auch auf die strengen gesetzlichen Vorschriften, die der heutige Staat zum Schutze aller Tiere erlassen hat, dürfen derartige Roheiten in keinem Falle mehr geduldet werden. Der Reichs-Tierschutzbund fordert alle Volksgenossen auf, solche Tierquälereien zu verhüten und Schuldige zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen. Anzeigen können bei der zuständigen Polizei
behörde oder dem nächsten Tierschutzverein erstattet werden. Jedermann ist hierzu berechtigt.
Nicht Gefängnis, sondern Zuchthaus.
Wie uns zu dem Bericht über die Sitzung der Großen Strafkammer vom 15. Dezember hinsichtlich der Verhandlung gegen den früheren Gemeinderechner Ludwig Mitze aus Eichelsdorf (Kr. Schotten) wegen Unterschlagungen während seiner Amtsführung berichtigend mitgeteilt wird, ist Mitze nicht zu Gefängnis verurteilt worden, sondern hat ein Jahr und sechs Monate Zuchthaus erhalten.
Das Sparwunder des Januar.
Die Jahreswende veranlaßt manchen, sich Rechenschaft über das eigene Leben abzulegen. Mit ernsten Vorsätzen wird das neue Jahr begonnen. Eine Rückschau auf die ^verflossenen zwölf Monate des alten Jahres läßt m diesem ober jenem Menschen neue Pläne reifen, wie bte neu beginnenbe Zeitspanne fruchtbarer, als bie alte vielleicht war, ausgefüllt werben kann. Nicht zuletzt ist es der Gedanke der Fürsorge für andere und der Vorsorge für das eigene Leben, der manchen Volksgenossen beim Eintritt in das neue Jahr stärker als sonst beschäftigt. Hieraus erklärt es sich, daß die Notwendigkeit, Rücklagen zu bilden, im Januar jedes Jahres verstärkt erkannt wird. Bei den Sparkassen und Banken fließt gerade in diesem Monat ein be
sonders reicher Strom neuer Spareinlagen zu-sam- men. Das Vorbild, das beharrliche Sparer tm ersten Monat des neuen Jahres bieten, möge auch anderen ein Anlaß fein, ernsthaft mit sich baruber zu Rate zu gehen, ob bte von ihnen bereits gebildeten Sparrücklagen ausreichend erscheinen, ob sie nid)t vielleicht überhaupt erst daran gehen müssen, sich ein Sparbuch einzurichten. Das in dem sogenannten „Sparwunder des Januar" gegebene Beispiel vermag sich so für immer weitere Volksgenossen fruchtbringend auszuwirken. *
** Schulperfonalie. In den Ruhestand versetzt wurde auf Antrag der Rektor Ludwig D e r n zu Offenbach a. M.
** Die Bezirkssparkasse Gießen kündigt in unserem heutigen Anzeigenteil an, daß ihre Geschäftsräume wegen Abschlußarbeiten am kommenden 2. Januar geschlossen bleiben.
Statt Iimfmarkstiicke Eisenröhren mit Bleifüllung.
Frankfurt a.M., 29.D-z. (LPD.) In einer Bank einer norddeutschen Großstadt versuchte ein Unbekannter in den letzten Tagen vor Weihnachten mit gerolltem Silbergelb zu 2 0 0 M k. in Fünf- Markstücken Reichsbanknoten einzuwechseln. Die Rollen hatten ordnungsmäßiges Rollpapier und auch das vorgeschriebene Gewicht echter Gelbstücke. Bei ber Deffnung ber Gelbrollen stellte sich heraus, baß sie aus Eisenröhren mit Bleifüllung bestanden, an deren Enden sich je ein echtes Fünf-' Markstück befand. Dem Unbekannten ist es gelungen, mit einem weiteren Beteiligten unerkannt zu entkommen. Einer der Täter hat sich die Eisenrollen bei einem Metalldreher in Hamburg angeblich zur Patentoerwertung fabrikmäßig Herstellen lassen. Er nannte sich Paul Nagel. Beschreibung der Täter: 1. 40 bis 50 Jahre alt, 1,78 Meter groß, schmales blasses Gesicht, trug grauen Ulster; 2. 35 bis 40 Jahre al^ 1,75 Meter groß, schlank, hat gesunde Gesichtsfarbe. Banken und Wechselstuben werden vor diesen Betrügern ganz besonders gewarnt und gleichzeitig gebeten, sie beim Auftreten festzuhalten und ber nächsten Polizeidienststelle zu übergeben.
Umbenennung
des GS.-OberabschnittS Rhein.
LPD. Arolsen, 29. Dez. Infolge Umgliederung führt der SS.-Oberabschnitt Rhein ab 1. Januar 1937 die Bezeichnung „SS.-Oberabschnitt Fulda- Werra". Die Anschrift lautet wie bisher: Arolsen (Waldeck), Kasernenstraße 19, Rufnummer 351 und 352. Die Führung des SS.-Oberabschnitts Fulda— Werra behält der bisherige Führer des SS.-Ober- abschnitts Rhein, SS.-Öbergruppenführer Erbprinz zu Waldeck.
Wußten Sie schon?
daß es im Haufe Köhler Anzüge gibt, die die Atemtechnik fördern und den Namen Sanistrella tragen?
daß die Firma Kohler 3 Stockwerke innehat, um die Taufende Bekleidungsstücke sorgfältig für ihre Kunden bereitzuhalten und damit diese bequem wählen können? Nein?
daß nicht nur normale Figuren, sondern auch übermäßig schlanke und korpulente bis Bauchweite 136 passende Kleidung vorfinden?
daß das Haus Köhler eine große eigene Maßschneiderei unterhält, wo bie verwöhntesten Kunden schon seit Jahren ihre Anzüge und Uniformen bauen lassen?
daß in Köhlers Herrenstoffabteilung zirka 500 verschiedene Qualitäten am Stück gezeigt werden?
daß sämtliche Erzeugnisse der Firma Loden-Frey, München, vorrätig sind bzw. besorgt werden zu Originalpreisen mit der Uebernahme ber Garantie für Paßform?
daß das Spezialhaus Köhler die größte Auswahl in Herren-, Knaben- und Berufskleidung in ganz Oberhessen hat?
daß das Haus Köhler feine heutige Größe und Leistungsfähigkeit nur dem fachlichen Können und feinen geschulten Mitarbeitern verdankt?
daß das Spezialhaus auch die Pflege (Ausbügeln, Ausbessern) ihrer Kundenkleidung gegen ein Geringes übernimmt? 8566A
^KÖHLER—
Vas fremde Gefühl.
Roman von Caren.
4. Fortsetzung. (Nachdruck verboten!)
Der (Eintretenbe begegnete einem gläsern fremben Blick, ber über ihn hinweg ins Leere ging. Schon feit Tagen war ihm an seinem Chef eine seltsame Veränberung ausgefallen. Dieser lebensstarke unb sonst so knabenhaft fröhliche Mensch war auf einmal wie um Jahre gealtert. Er sah aus wie ein Schwerkranker, unb es gab Momente, in benen man ihn für geistesgestört hätte halten können, so fonberbar benahm er sich oft. Aber man mußte sich hüten, Besorgnis zu äußern. Jede Anspielung auf seinen Zustanb beantwortete Allanb mit abweisender und beinahe höhnischer Schärfe, die darauf schließen ließ, daß er sich selber dieser plötzlichen Zerrüttung sehr wohl bewußt war und sie nur nicht vor anderen wahrhaben wollte.
Auch jetzt machte er wieder den Eindruck, als habe man ihn aus einem quälenden Traum gerissen.
„Was ich sagen wollte, Doktor", sagte er schleppend, während er sich mit unsicheren Fingern eine Zigarette anzündete, „ist eigentlich die Blutuntersuchung von der kleinen Westheim schon gemacht worden?"
Dr. Lutze wurde für seinen Vorgesetzten rot.
„Aber gewiß, Herr Doktor", mahnte er verlegen, „wir haben uns ja heute vormittag noch darüber unterhalten."
„Ach so — stimmt ja..." Allanb machte eine verschwommene Geste und stteß heftig ben Zigarettenrauch burch bie Nase. Dann fragte er ohne Uebergang:
„Kennen Sie zufällig in Mailanb ein Hotel Manin? Sie waren boch mal in Mailanb, nicht?"
Der Assistent nickte unsicher. „Ja, erst vor zwei Monaten. Aber an ein Hotel Manin erinnere ich mich nicht. Muß eines von ben kleineren Hotels fein, die man als Fremder nicht kennenlernt."
„Kann fein. Uebrigens..." Dr. Alland warf die halbgerauchte Zigarette in die Aschenschale und ging mit nervösen Schritten am Fenster auf unb ab. „Dieser Bertranb — wer hat dem Mann erlaubt, soviel herumzustreunen? Soll gefälligst zu Hause
bleiben unb sich schonen, damit die Geschichte endlich mal verheilt, statt draußen irgendwo herumzusaufen! Kommt er denn regelmäßig zur Bestrahlung?"
„Ich glaube, ja. Aber das mit dem Saufen scheint zu stimmen. Die Schwestern beklagen sich auch, daß er auf zehn Schritt nach Alkohol riecht und heimlich leere Kognakflaschen aus seinem Zimmer schmuggelt."
„Kann ich mir denken!" Der Chef lachte grimmig vor sich hin. „Ich werd' mir den Burschen mal ordentlich vornehmen. Hätte Lust, ihn einfach an die Luft zu setzen. Soll er sich ’ne andere Klinik suchen, wenn er nicht parieren will. Ich hab' es satt, mich mit ihm herumzuärgern."
Dr. Lutze folgte dem zornig Umherwandernden mit erstaunten Blicken. Noch nie hatte er den Chef so erregt gesehen. Das mit SertAnb war ärgerlich — zugegeben. Der Heilungsprozeß konnte keine Fortschritte machen, wenn der Pattent sich dauernd unter Alkohol setzte. Aber es war ijpn dieser Sache auch schon früher einmal die Rede gewesen, unb da hatte Dr. Allanb es längst nicht so tragisch genommen. Es war wohl nur seine allgemeine lieber» reiztheit, die ihn gegen den Seidenfabrikanten so wütend stimmte.
„Außerdem", fuhr Alland in seinem gehässigen Tone fort, „bas mit bem ,Autounfalll, das kann er seiner Großmutter erzählen, aber keinem Chirurgen, ber sich auf Verwunbungen versteht. Die Sache kam mir gleich verbächtig vor. ,Autounfalll heißt heutzutage alles. Sah mir eher nach einer schweren Prügelei aus, bas Ganze. Ich wollt' es ihm bloß nicht bireft sagen. Geht mich ja schließlich auch nichts an. Schabe, daß Sie ihn nicht gesehen haben, als er ankam. Sein Gesicht sah aus wie ’n geflickter Kommißstiefel. So breit bie Narben — eine tolle Schweinerei! Muß ein schöner Pfuscher gewesen sein, bieser Lyoner Arzt, bei dem er sich angeblich hat zusammennähen lassen. Wenn er überhaupt bei einem Arzt gewesen ist! Unter uns gesagt, glaub’ ich ihm bas gar nicht. Wahrscheinlich war ba irgendwas faul an ber Sache. Vielleicht war ein Frauenzimmer im Spiel, ober er hat in irgenb» einem finsteren Lokal was abgekriegt und wollte vermeiden, daß die Geschichte an die große Glocke kommt."
„Sie meinen, er hat selber an sich herumkuriert?" „Ja, das meine ich. Muß zäh sein wie 'ne Ratte, der Kerl. Ein anderer mär’ daran glatt krepiert."
„Wie ist er dann überhaupt auf die Idee gekommen, sich von Ihnen nachoperieren zu lassen?"
„Ein früherer Patient von mir, ein reicher Amerikaner aus den Südstaaten, mit dem er befreundet ist, hat mich ihm empfohlen. Meinetwegen" — Dr. Alland wandte sich mit einem wegwerfenden Achselzucken zum Gehen — „mir kann es gleich sein, wo er sich die Sache geholt hat. Die Vorgeschichte geht mich nichts an. Kommen Sie, es wird Zeit."
Er hastete mit langen Schritten seinem Assistenten voran durch ben Korribor. Als er sich dem Lift näherte, hörte er bas bumpfe Stottern bes eben haltenben Aufzugs. Im nächsten Augenblick wurde bie Schiebetür geöffnet, unb aus bem Lift trat Herr Bertranb. Er prallte erschrocken zurück, als er bie beiden Aerzte auf sich zukommen sah, unb machte Miene, sich schleunigst roieber in den Aufzug zu retten. Aber Alland ließ ihm keine Zeit dazu. Er stieß direkt auf ihn zu und sagte mit mühsam erzwungener Ruhe:
„Gut, daß ich Sie gerade treffe, Herr Bertranb. Ich muß Sie einen Augenblick sprechen. In meinem Zimmer, bitte, gleich um bie Ecke."
Er winkte seinem Assistenten zerstreut zu. „Fangen Sie nur schon immer an, Dr. Lutze — ich komme gleich nach."
Bertranb folgte ihm wortlos in bas Sprechzimmer.
Wie das leibhaftige böse Gewissen, dachte Alland, als das grell aufzuckende Licht der großen Deckenlampe den Patienten ins Gesicht traf. Ein plötzlich aufquellender Haß verdunkelte feinen Blick, und feine Hände ballten sich zur Faust. Er mußte an sich halten, um nicht auf B/rtrand loszustürzen, ber in unsicherer Haltung an oer Tür stehengeblieben war unb ihm mit feinem verwaschenen Lächeln scheu und frech zugleich ins Gesicht starrte.
Ein paar peinliche Sekunden verstrichen, bevor Allanb sich wieber so weit in ber Gewalt hatte, daß er sprechen konnte. Auf einmal merkte er, daß Bertranb etwas vor ihm zu verstecken suchte, einen in Seidenpapier eingewickelten Gegenstand, den er in der linken Manteltasche trug.
„Geben Sie bie Flasche her, bie Sie ba bei sich haben", sagte er in kaltem Befehlston. Mit der
ärztlichen Autorität fand er auch seine Ruhe wieder. „Sie wissen, baß Ihnen ber Alkohol streng verboten ist. Aber Sie schmuggeln sich immer wieder welchen herein, ich weiß es von den Schwestern. Wenn Sie sich nicht an meine Vorschriften halten, Herr Bertrand, muß ich jede Verantwortung ad- lehnen."
Bertrand schnitt eine alberne Grimasse und stellte wiberwillig bie Flasche auf den Jnstrumenten- schrank. Ein bösartig verstockter Zug trat in sein entstelltes Gesicht.
„Lächerlich , knurrte er, „das bißchen Kognak wird mich nicht umbringen."
Alland runzelte ungebulbig die Brauen.
„Das nicht, aber ber Heilungsprozeß wirb da- burch unterbunben. Ich habe Ihnen bas schon ein paarmal gesagt. Ihre Narbe müßte schon so guf mic verheilt sein, wenn Sie vernünftig wären. Aber ich mach' Sie aufmerksam: Wenn Sie so weitermachen, behalten Sie bas Ding Ihr Lebtag lang. Wenn Sie das riskieren wollen — meinetwegen!"
Der Chirurg zuckte verärgert bie Achseln. Erst jetzt bemerkte er, baß der Patient immer noch stand. Er machte eine zum Sitzen aufforbernbe Gebärde, der Bertrand mechanisch Folge leistete.
Eine Pause trat ein, während welcher ber Seiben- fabrifant mit seinem Spazierstock allerhand Hieroglyphen auf ben hellgrünen Velourteppich zeichnete. Dr. Alland lehnte mit über ber Brust verschränkten Armen am Schreibtisch und betrachtete ihn aufmerksam, mit einem falten und sachlichen Interesse, wie er irgenbeinen anbern unsympathischen Patienten betrachtet haben würbe. Er rounberte sich im Stillen selbst barüber, daß ihn die Nähe dieses Menschen nicht mehr im geringsten erregte, baß er ihm gegenüber nichts mehr empfand als eine fast mitleibige Ueberlegenheit.
„Ich sehe, man muß Sie etwas fester an die Kanbare nehmen", fuhr er gelassen fort. „Ich untersage Ihnen bis auf weiteres {eben Ausgang. Die Schwester wirb schon bafür sorgen, daß Sie nicht heimlich auskneifen. Im Garten können Sie spa- zierengehen, soviel Sie wollen. Der Garten ist groß genug. Wenn Sie ..." Er kam nicht weiter. Her* Bertrand war plötzlich von seinem Stuhl hochgeschnellt Sein Gesicht lief kupferrot an vor Wut.
(Fortsetzung folgt!)
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