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Oie Urteilsbegründung im Berliner Bauunglücksprozeß.

Zwei Fragen waren es, so führte der Vorsitzende im Berliner Bauunglücksprozeß in der Urteilsbegründung u. a. aus, die die deutsche Oeffentlichkeit und die gesamte technische Welt be­schäftigt haben: Die Frage nach den Ursachen des Einsturzes und die weitere Frage nach der Schuld der Angeklagten. Das Gericht hat diese Fragen mit voller Ueberzeugung im Sinne der be­reits mitgeteilten Urteilsformel beantwortet. Die Sachverständigen hätten keine Mühe gescheut, die technischen und organisatorischen Vorgänge aufzu­klären. Die Ermittlungen hätten mit aller Deut­lichkeit ergeben, daß der Reichsbahnhauptverwal- tung ein Vorwurf der Planlosigkeit oder der Ver­schleppung von Beschlüssen nicht gemacht werden könne.

Die Angeklagten Weyher und Schmitt ha­ben nach der Ueberzeugung des Gerichtes nach dem Einsturzunalück bewußt falsche Angaben über die Aushubtiefe gemacht und dadurch die Bergungsarbeiten erschwert. Die Angeklagten Noth und Schmitt haben im wesentlichen zu­gegeben, den Zustand der Baugrube gekannt zu haben. Auch Weyher und Hoffmann haben bewußt die Unwahrheit gesagt, so daß das Gericht ihnen mehrfach deshalb Vorhaltungen machen mußte. Hoffmann hat seine Aufgaben als verantwort­licher Oberleiter des Baues pflichtwidrig verletzt. Dem Angeklagten K e l l b e r g könne nicht wider­

legt werden, daß er von Weyher über den wahren Zustand der Baugrube getäuscht worden ist. Das Gericht ist der Ueberzeugung, daß er die Bau- grube stillgelegt hätte, wenn er über die wahren Verhältnisse und die zu große Ausschachttiefe unter­richtet gewesen wäre. Kellberg war mangels Bewei­sen freizusprechen.

Die Frage der Voraussehbarkeit des Unglückes hat das Gericht bei allen Angeklagten bejaht. Die Schwere der Tat verlangte im Hinblick auf die Bedeutung und die Verantwortlichkeit der Stellung der Angeklagten eine besonders harte Sühne.

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Am 28. August 1935 ereignete sich in der Her- mann-Göring-Straße in Berlin jenes Baugruben­unglück, bei dem 19 Männer der Arbeit ums Leben kamen. Sieben Monate später standen diejenigen, die als die Verantwortlichen anzu­sprechen waren, vor ihren Richtern. Heute nach weiteren sieben Monaten, hat das Gericht sein Ur­teil gefällt. Die lange Dauer der Voruntersuchung und die nicht minder lange Dauer der Gerichts­verhandlung lassen erkennen, daß man bestrebt war, die Wahrheit über die Ursachen der Katastrophe zu erforschen und dabei auch das unbedeutendste Moment nicht außer Acht zu lassen. Zweihun­dert Zeugen und Sachverständige sind im Ver­laufe des Prozesses vernommen worden, zu Bergen

türmten sich die Aktenstücke mit den sich wider­sprechenden Angaben. Aber unermüdlich studierte das Gericht alle Aussagen, ja, es zögerte nicht, noch einmal in eine nicht minder gründliche lieber» Prüfung der gesamten Materie einzutreten, als es schien, daß vielleicht doch noch neue Gesichtspunkte, die von Wichtigkeit sein könnten, in die Erscheinung treten würden. Die Richter haben keine Mühe ge­scheut, die Wahrheit zu finden, obwohl es ihnen nicht leicht gemacht wurde. Denn zu den wider­spruchsvollen Aussagen trat noch ein menschlich verständliches Verhalten der Angeklagten, sich um jeden Preis zu entlasten. Trotz Anerkennung der fachlichen Fähigkeiten der Angeklagten und der Richtigkeit der Berliner Bauweise bei Untergrund­bahnbauten hat das Gericht nicht an den Män­geln vorübergehen können, die durch die Unter­suchung zutage gefördert wurden und die auch die Angeklagten nicht leugnen konnten. So kam es denn nach ernsten und reiflichen Erwägungen zu einem Urteilsspruch, der fahrlässige Tötung als begründet anerkennt. Damit hat ein Prozeß sein Ende gefunden, wie er hoffentlich nicht ein zweites Mal zu verzeichnen sein wird. Denn er hat ergeben, daß Arbeitsoorhaben, gleichgültig welcher Art, immer wieder von den Verantwortlichen dar­aufhin zu überprüfen sind, ob bei der Durchfüh­rung die erforderliche Sorgfalt angewandt wird. Die leitenden Persönlichkeiten sind es, die die Ge­samtverantwortung tragen und die verpflichtet sind, eher etwas zuviel Vorsicht als zu wenig zu üben. Der Prozeß hat aber auch gezeigt, daß jeder, wo immer er in der Abwicklung eines Arbeitsprozesses steht, selbst an der Gesamtverantwortung mitbe­teiligt ist und beim Erkennen von Fehlern sich nicht darauf verlassen darf, was von höherer Stelle an­

geordnet worden ist. Gerade bei so umfassenden Bauvorhaben wie diesem kann es leicht vorkommen, daß das Räderwerk nicht überall glatt arbeitet. So tritt denn zur Hauptverantwortung der Leiter die Einzelverantwortung eines jeden Belegschaftsmit­gliedes.

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