Vereine
604 D
Gießen, Worms, München, den
29. Januar 1936.
Samsta<
8. Febr.
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596 D
Käthe Henkel, geb. Scherer
Gießen, den 30. Januar 1936.
606 D
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Verschiedenes
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Die Finanzämter der Provinz Oberhessen.
Auf besonderen Wunsch der Entschlafenen hat die Beisetzung in aller Stille auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt am Main stattgefunden
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(wenige Artikel ausgeschlossen).
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Die Beerdigung findet Freitag, auf dem Neuen Friedhof statt
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straft.
Großen, den 29. Januar 1936.
Lotte Lehmann, geb. Jägi Elsbeth Jäger Albert Lehmann.
Für die wohltuenden Beweise der Teilnahme beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir hiermit innigen Dank.
werden be- 560D
Kakao
Schokolade
rrahnen Bonbons Gebäck
Mathias Heimes Theo Heimes Erna Heimes
Gießen (Schanzenstraße 8), den 30. Januar 1936.
steuer für das Kalenderjahr 1935.
D'e Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Korperschaftsteuer und Umsatzsteuer für das Kalew oeriahr 1935 sind in der Zeit vom 1. bis 29. Fe bruar 1936 unter Benutzung der oorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben:
verlegt werden.
Gießen, den 29. Januar 1936.
Der Vorsitzende: Dr. Hamm.
9Ber die Frist zur Abgabe der ihm obliegender etcLierertlanmg Derfaumt, kann mit Geldstrafen zm Abgabe der Steuererklärung angehalten werden aud) tann tljm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der fest, aefehten ßfpnpr ' 11
DIE FEINSTEN MISCHUNGEN HPfcL %Pti.
P/ Rabati- "/O IN MARKEN f alle Waren
gegeben auf, stai schneller unsinnic
6. Gratisverlosung.
Bellersheim, den 28. Januar 1936.
Der 1. Vorsitzende: Bopp
«DasLeichen für iDpferbereitfchaft
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tritt gesucht. 589D Ausfuhr!.Off. an Mech. Kleider- rabrik Alsfeld
Georg Dietr. Bücking in Alsfeld/Hess.
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31. Januar, nachmittags 2 Uhr,
0403
JSc^^Seizi>lattenSchlaser K .60 Pf. lief erb. Für Händl., d. -pno. des., enorm. Berd. Kon- k^^nzlos I Gener.-Verk. auf eig. Rechn, zu vergeben. Wilh. Jung, Langen (Heft.), Rheinstr. 35. 605v1
zlfterroeg Nr. 9, abzugeben, wo die Deffnuna der ein gegangenen Angebote erfolgt.
Zuschlags- und Bindefrist 4 Wochen.
Gießen, den 29. Januar 1936.
________Städtisches Hoch- und Tiefbauamt.
Ve»lvksobfiba«vevba«d Gießen. Am Samstag, dem 1. Februar 1936, nachm. 3 Uhr, im ^athol. Vereins haus zu Gießen (Liebigftraße):
Hauvtvevsammlung
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Vorlage des Geschäftsberichts durch HerrnGarten- bauinspektor Rentsch in Friedberg
3. Vorlage der Rechnung von 1935 und des Voranschlages für 1936
4. Vortrag des Herrn Kreisobstbauinspektors Horn, Frankfurt a.M.- Höchst, über: „Die Erzeugungsschlacht im Obstbau"
5. Verschiedenes
tun haben die Steuererklärung auch dann abzuaeben wenn 'hnen -in Vordruck nicht zugesandt wird; di- ubngen Steuerpslichtigen haben eine Steuererkläruna abzugeben, wenn sie hierzu Dom Finanzamt aus- opfnrhprt mprhpn 0 1
Am Samstag, dem 25. Januar, entschlief nach kurzer, schwerer Krank- heit meine liebe Frau, unsere gute, treusorgende Mutter
Anna Heimes, geb. Ommert
im Alter von 62 Jahren.
MMeM
Gießen 507D Sreit, 31. Jan., 20 brs 23 Uhr 16.Freit.-Abonn
Preise von 1.20b.5.00RM Maskenball. Over von Verdi. Musikal. Leitung Paul Walter. Spielleitung der Intendant.
2.3ebruar 1936 ' ««
StraßenlommlunQ öer Sfl/SS/DSM
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige
1. wenn ihr Einkommen den Betrag vom 8000 RM überstiegen hat oder
2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM aber mehr als 4000 RM. betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 RM. enthalten find, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder
3. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (insbesondere aus der Ausübung eines freien Berufs) bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist. "
B. Beschränkt Einkommensleuerpflichtige
1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterliegen, 4000 RM übersteigen oder
2 ahne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (insbesondere aus der Ausübung eines freien 23e= rufs) bestanden haben und der Gewinn auf (Srnnh oinoa ff,..- _____: ll c r, 1
VerlangenSie
IN UNSERER FILIALE KAISERS KAFFEE-BROSCHÜRE
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die kör- perfchaftsleuer sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Einkünfte
und zwar:
1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften nut beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften bergrechtliche Gewerkschaften);
2. Erwerbs- und Wirtschastsgenostenschaften-
3. Verslcherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
5. mchtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen;
6. Betriebe gewerblicher Art 'von Körperschaften des öffentlichen Rechts (hierzu gehören u. a. sämtliche öffentliche Versorgungsbetriebe).
B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die inländischen Einkünfte
und zwar:
1. Körperschaften, Perfonenvereinigungen und Ver- mogensmasfen, die weder ihre Geschäftsleitunq noch ihren Sitz im Inland haben;
2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermogensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. '
C. Sämtliche Körperschaften, Perfonenvereinigungen und Bermügensmassen
1. beim Wegfall der Steuerpflicht, insbesondere
Unsere liebe, gute Mutter
Frau Minna Jäger Witwe, geb. Zipp ist gestern sanft entschlafen.
II 2. beim Uebergang von der beschränkten zur unbeschränkten und beim Uebergang von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht.
' I Ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens - haben abzugeben eine Einkommenserklärung bei Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus a) Land- und Forstwirtschaft,
' b) Gewerbebetrieb, - c) selbständiger Arbeit, 1 d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.
Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung ob- uegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder ' Vertretung befugten Personen.
IV.
Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Mmfah- ffeuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet Mit Ausnahme:
1. der Straßenhändler, Wandergewerbtreibenden und anderen Umsatzsteuer-Pflichtigen, die nach §§ 83 und 85 der Durchführungsbestimmungen 3um Umsatzsteuergesetz 1934 zu Anzahlungen und zur Führung eines Straßensteuerheftes verpflichtet sind;
2. der nichtbuchführenden Landwirte, soweit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den jeweils haben^" Umsatzsteuerdurchschnittssätzen geleistet
3. derjenigen Unternehmer, deren Umsatzsteuer für uü5 Kalenderjahr 1935 nicht mehr als 20 Reichsmark beträgt oder bei steuerfreien Umsätzen be- fragen mürbe, wenn diese steuerpflichtig wären (§ 63 [2] der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1934).
Wegen der durch die Durchschnittssätze nicht abgegoltenen Umsätze, die über den gewöhnlichen $e= trieb der Landwirtschaft hinausgehen (Umsätze aus Sonderkulluren, Weinbau, Forstwirtschaft) ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wenn diese Umsätze in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.1935 den Betrag von 1000,— RM. überstiegen haben.
Ferner haben nichtbuchführende Landwirte die gleichzeitig gewerblich tätig sind, eine Umfatzst'euer- erklärung dann abzugeben, wenn die Umsätze aus dem gewerblichen Betrieb gegebenenfalls zusammen mit den durch die Vorauszahlungen nicht erfaßten Umsätzen aus Sonderkulturen, Weinbau und Forstwirtschaft in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.1935 den Betrag von 1000,— RM. überfliegen fjaben.
Ohne Rücksicht auf ein etwa vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist in allen Fällen der in der Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.1935 erzielte Umsatz anzugeben.
A Nachruf.
.JL Unser lieber, treuer Kamerad
Pg. Wilhelm Jung XL
Stützpunktobmann ^er NSKÖV. Klein-Linden wurde von seinen schweren Lei- den (Folgen einer Kriegsverwun- düng) durch den Tod erlöst.
^5' Wir verlieren in dem Verstorbenen einen unermüdlichen Mit- arbeiter und herzensguten Kameraden. Sein Wirken und Schaffen und seine grenzenlose Hilfsbereitschaft sollen in unseren Keihen als leuchtendes Vorbild weiterleben.
Die Beerdigung findet am Samstag, dem l. Februar, nachmittags 3*/2 (15.30) Uhr in Klem-Lmd.-n statt. Es ist selbstverständliche Pflicht, unserem verstorbenen Kameraden die letzte Ehre zu erweisen.
Nat.-Soz. Kriegsoplerversorsung e. V. / Ortsgruppe Gießen.
Halbroth, Ortsgruppenobmann. w1d
Bekanntmachung.
Die Bauarbeiten nachgenannter Straßen sollen auf Grund der Reichsverdingungsordnung für Bau- leistungen wie folgt öffentlich vergeben werden:
1. Schwarzlachweg zwischen Schott- und Mar- burger Straße und der Werrastraße auf eine Länge von 120 m:
a) Erdarbeiten,
b) Pflaster- und Chaussierungsarbeiten.
2. Straße hinter dem Happelschen Grundstück:
a) Kanalbauarbeiten,
b) Erdarbeiten,
m Pftaster- und Chaussierungsarbeiten.
3. Bromberger,- Graudenzer- und Hultschiner
Straße:
Erd-, Pflaster- und Chaussierungsarbeiten.
Die Verdingungsunterlagen und Angebotsvor- Drucfe sind ab Samstag, den 1. Februar 1936, bei uns erhältlich. 602D
Sie Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am
v. 20-22.30 Uhr Die lanjgräfin
v. R. Stolz. Montag, 10. Febr. 0. 20-22.30 Uhr
Die lanjgcßfin L)p. v. R. Stolz. Samstag, 29.Febr. von 20-22 Uhr Kroll) kölnkertzaus
Lustspiel von M. Böttcher Montag, 2. März von 20-22 Uhr Kroch i.yinlerllaus
8uftfoieLi 599D von M. Böttcher
Kartenansgabe für Februar:
Für Montag- u. Samstag-Mitgl. am Samstag, dem 1. Februar, von 5 bis 7 Uhr, an der
Theaterkasse.
31. Jan., 20*/2 Ehr Monatsversammlung 9. Februar: Wanderung (Siehe Aushang). IfS.-Küllurgemeinde Ring Deutsche Bühne.
Dvielvlan für Februar:
Jüngere
SoafotHin zum sofort. Eintritt gesucht.
Schrift!. Ang. u. 0402 a. d. G. A.
Tüchtige
alle lästig.Hggre, Leberstecken,
Pickel, Sommerspross. usw. entf. u. Gar. L immer Frau B. Gulden ^prechst.Freitag Gießen, Alicen- Straße 40 p. 8 — 7 ührdurchgehend, iVelMmilie in neuem Haus gewährt 13iähr. Zungen f.4Woch. Unterkunft und Verpfleg, gegen Bezahlg.? Schr. Angeb. unt. 0406 an d. Gieß. Anz.
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Volkshallen - Verein e. V. [ Giehen
Die für Dienstag, den 4. Februar 1936, 17 Ahr, anberaumte Generalversammlung des Dolkshallen- oereins muß aus dienstlichen Gründen auf
Freitag, 7. Febr. 1936, nachm. 16 Uhr,
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