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Oie körperliche Erziehung -er -euifchen Lugend.

Neuer Aufbau durch einen Vertrag zwischen -em Deutschen Neichsbun- für Leibesübungen und -erHitler-Jugend.

23 erlin, 28. Juli. (DNB.) Der R e i ch s s p o r t - f ü h r e r und der I u a e n d f u h r e r des Deutschen Reiches erlassen aus Anlaß der Neuregelung der körperlichen Erziehung der deut­schen Jugend folgenden

Ausruf:

Unmittelbar vor den Olympischen Spielen und im'Angesicht der Jugend der ganzen Welt richten wir diesen gemeinsamen Aufruf an die Jugend Deutschlands:

Im Jahr des Deutschen Jungvolks hat die Ju­gendbewegung Adolf Hitlers durch die fast restlose Erfassung der im Jungvolkalter stehenden Jugend einen gewaltigen Aufschwung genommen. Im glei­chen Jahr ist der Zusammenschluß der deutschen Turn- und Sportverbände zum Deutschen Reichs­bund für Leibesübungen vollzogen worden.

Damit haben wir gemeinsam die Voraussetzung für einen großzügigen und planvollen Aufbau der Leibeserziehung der deutschen Jugend im Sinne des nationalsozialistischen Volksstaates geschaffen. Die deutsche Jugendbewe­gung und die deutsche Sportbewe­gung haben am Tage des Beginns der Olym­pischen Spiele durch die Abgrenzung ihrer Auf­gabengebiete und durch die Festlegung ihrer ge­meinsamen Arbeit an der deutschen Jugend ihre innere Einigung vollzogen.

Unser Bekenntnis zur gemeinsamen Arbeit ge­währleistet die Einheitlichkeit der Leibeserziehung der deutschen Jugend und bedeutet einen weiteren Schritt zu unserem Ziel, die Leibesübungen zu einer Lebensgewohnheit des deutschen Volkes zu machen.

Der Reichssportführer: von Tschammer.

Der Jugendführer des Deutschen Reiches: von S ch i r a ch."

Vertrag des Deutschen Reichs- bundes für Leibesübungen mit der Hitler-Jugend.

Die gesamte Erziehung der deutschen Jugend außerhalb der Schule ist Angelegenheit des Jugend­führers des Deutschen Reiches.

Bei der Durchführung der körperlichen Ertüchti­gung der Jugend wird der Reichssportführer maß­geblich gehört und beteiligt.

Zur Regelung der Fragen der körperlichen Schu­lung der Jugend treffen der Jugendführer des Deutschen Reiches und der Reichssportführer fol­gende Vereinbarung:

A. Deutsches Jungvolk.

1. Der Jugendführer des Deutschen Reiches und der Reichssportführer stimmen in der Auffassung überein, daß die gesamte körperliche, charakterliche und weltanschauliche Erziehung aller Jugendlichen im Alter bis 14 Jahren ausschließlich im Deutschen Jungvolk erfolgt.

2. Aus diesem Grunde führen die Vereine des DRL. keine eigenen Jugendabteilungen für Jugend­liche im Alter bis zu 14 Jahren. Der Reichssport- führer veranlaßt, daß alle noch in der Organisa­tion des Deutschen Reichsbundes für Leibesübun­gen stehenden Jugendlichen in das Deutsche Jung­volk eintreten.

3. Um den Nachwuchs für den Deutschen Reichs­bund für Leibesübungen nicht zu gefährden und um dem gesunden Leistungsstreben der Jugendlichen Rechnung zu tragen, führt das Deutsche Jungvolk neben seinem allgemeinen Ausbildungsdienst in einem zusätzlich freiwilligen Uebungsbetrieb die­jenigen Sportarten durch, die vom Jugendlichen seiner Veranlagung und seiner Neigung entsprechend selbst gewählt werden können. Die Fähnlein (in ländlichen Gegenden die Jungzüge) stellen den Teil ihrer Mitglieder, der sich an sportlichen Wettkämpfen und Wettspielen beteiligen will, in besonderen Grup­pen zusammen, die von einem, vom Fähnleinführer

zu bestimmenden Jungen geführt werden. Dieser freiwillige Sport ist für diejenigen Pimpfe, die ihn gewählt haben, Jungvolkdienst wie jeder andere Dienst im Deutschen Jungvolk. Der beauftragte Jungooltführer ist für die Durchführung des frei­willigen Sportdienstes verantwortlich. Die fachliche Leitung haben die jeweiligen Jugendwarte des DRL., soweit sie für die sportliche Ausbildung im Deutschen Jungvolk vorn DRL. zur Verfügung ge­stellt werden können.

4. Der DRL. stellt für den Uebungsbetrieb des DJ., soweit möglich, seine Uebungsplätze, Uebungs- geräte und für die Mitarbeit im Jungvolk geeignete Uebungsleiter zur Verfügung.

B. Hitler-Zugend.

1. Zur Förderung der sportlichen Leistungen und zur Sicherung des Nachwuchses des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen ist die Betätigung aller sportlich veranlagten Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren in den Vereinen des DRL. erwünscht. Der DRL. verpflichtet sich, seine Jugend­lichen im Rahmen des vom Juaendführer des Deut­schen Reiches gegebenen Erziehungsprogramms zu erziehen.

2. Voraussetzung für die Beteiligung von Mit­gliedern der HI. an der Ausbildung in den Ver­einen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübun­gen ist die Inangriffnahme des Trainings für das Leistungsabzeichen der Hitler-Jugend, das mit ab­geschlossenem 16. Lebensjahr erworben werden muß. Hitlerjungen, die nach Vollendung des 16. Lebens­jahres das Leistungsabzeichen nicht erworben haben, sind bis zum Abschluß der Prüfungen vom Uebungs­betrieb des DRL. zurückzustellen.

3. Als Jugendwarte des DRL. werden künftighin nur solche Volksgenossen zur Mitarbeit herange­zogen, die aus den Reihen der Hitler-Jugend her- vorgegangen sind oder in die HI. übernommen werden können. Für die Erreichung dieses Zieles ist eine Uebergangszeit von vier Jahren, vom In­krafttreten dieses Vertrages an, vorgesehen. Die vom DRL. berufenen Gau- und Kreisjugendwarte werden im Einvernehmen mit der Reichsjugend­

führung den Gebiets- und Bannstäben zugeteilt. Sie sind die Mittelspersonen zwischen HI. und DRL.

4. Der Jugendführer des Deutschen Reiches er­kennt den hohen Wert einer Leibeserziehung durch den D^tL. an und fördert die Beteiligung der in der HI. erfaßten Jugendlichen an den Wettkämp­fen und Wettspielen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.

Der Reichssportführer: von Tschammer.

Der Jugendführer des Deutschen Reiches: von Schirach.

Aussührungsbestlmmungen.

Zu dem Vertrag zwischen dem Jugendführer des Deutschen Reiches und dem Reichssportführer ist eine Reihe von Ausführungsbestimmungen erlassen. In diesen heißt es, daß die einzelnen Fach­ämter und Verbände im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen den Mitgliedern ihrer Jugendgrup­pen keinerlei Gleichtracht gestatten. Ferner stellt der Reichsbund eigene Jugendwan­dergruppen nicht auf, wie auch die Durchfüh­rung von Fahrten und Zeltlagern und die Ausbil­dung im Geländesport Aufgabe der Hitler­jugend ist.

Die weltanschauliche Schulung und die Durch­führung von Heimabenden ist ausschließlich Aufgabe der Hitlerjugend. Die Dienstzeiten der HI. sind wie folgt festgelegt: Vier Heimabende für welt­anschauliche Schulung, vier Abende bzw. Nachmit­tage für die Grundziele in den Leibesübungen, zwei Samstag-Sonntage für Fahrt- und Geländesport. Danach gehören der zweite und vierte Sonntag im Monat der Schulung im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen. Endlich wird bestimmt, daß der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen Wettkämpfe und Wettspiele nur für Mitglieder des DRL. aus- fchreibt. Den Mittelpunkt aller sportlichen Veranstal­tungen der HI. bilden die Mannschaftsmehrkämpfe.

Das Abkommen gilt sinngemäß für den Bund deutscher Mädchen und die weiblichen Jugendgrup­pen des Deutschen Reichsbundes für Leibes- | Übungen.

Die gesamte deutsche lugend ersaßt.

Erklärungen des Reichssportführers.

Berlin, 28. Juli (DNB.) Aus Anlaß des zwischen dem Reichssportführer und dem Jugend­führer des Deutschen Reiches geschlossenen Abkom­mens über hie Leibeserziehung der deutschen Jugend machte der Reichssportführer u. a. folgende Ausführungen:

Der großen deutschen Jugendbewegung ist es ge­lungen, die deutsche Jugend fast restlos im Deut­schen Jungvolk zu vereinigen. Nach mühevollen Vorbereitungen habe ich in diesem Jahr die ganzen deutschen Turn- und Sportverbände zum Deutschen Reichsbund für Leibesübungen zufammengeschloffen; indem ich das wertvolle Erbgut dieser Verbände eingebracht habe in die Erkenntnisse und den moto­rischen Willen der nationalsozialistischen Weltan­schauung, habe ich eine neue Sportbewegung aus nationalsozialistischem Geist ge­schaffen. Damit waren die Voraussetzungen ge­schaffen für ein großzügiges und auf lange Sicht gerichtetes Abkommen zur körperlichen Erziehung der deutschen Jugend.

Durch diese Vereinbarung wird erreicht, daß praktisch die gesamte deutsche Ju­gend im Jungvolkalter Leibesübungen unter fachkundiger Anleitung treibt und daß auf der Basis einer in der Welt viel­leicht beispiellosen körperlichen Grundschulung und Vreitenarbeit zugleich dem gesunden Lei­stungsstreben der Jugendlichen und ihrer Liebe zu den einzelnen Sportarten in weitestem Maße Rechnung getragen wird. Für die älte­ren Jugendlichen, also die von 14 bis 18 Jahren, mußte wegen der Stellung der HI.

als Ausleseorganisation eine andere Regelung getroffen werden. Alle Jugendlichen dieses Al­ters können ohne jede Einschränkung in die Ver­eine des Deutschen Reichsbundes für Leibes­übungen eintreten. Die Vereine bilden für die Jugendlichen dieser Altersstufe besondere Ju­gendabteilungen. Der Reichsjugendführer er­kennt den Wert der Leibeserziehung im Deut- scheu Reichsbund für Leibesübungen an und fördert den Eintritt der Hitlerjugend in die Ju­gendabteilungen der Vereine.

In Ausführungsbestimmungen zu unserem Ab­kommen ist im einzelnen das Aufgabengebiet der Jugendabteilungen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen und das der HI. so gegeneinander abgegrenzt, daß Überschneidungen nicht zu befürch­ten find.

Ich glaube, wir stehen damit vor einem nicht un­wichtigen Augenblick in der Geschichte der Leibes­übungen. Die Jugend Adolf Hitlers und die deutsche Sportbewegung haben ihre innere Einigung vollzogen!

Aus aller Wett.

Oie Olympische Fackel in Budapest.

23 u b a p e ft, 28. Juli. (DNB.) Nachdem die Olympische Fackel durch das Weichbild der Stadt getragen worden war, erschien der Fackelläufer auf der Ringstraße und trug sie nach dem Stadtwäld­chen, wo eine Feier vorbereitet war. Hier war bei der Siegessäule zur Erinnerung an den tausend­jährigen Bestand des Königreiches Ungarn der

Olympische Altar errichtet. Die Fackel traf beim Denkmal um 20.30 Uhr unter brausenden Eljen- Rufen ein. Der letzte Läufer vor dem Denkmal war der Rekordmann im 400-Meter-Lauf, 23 a r f i. Er übergab die Fackel dem Stellvertreter des Bürger, meistes Dr. Liber, während die Nationalhymne und die Olympische Hymne erklangen. Graf T a kach-Tokloay, Präsident der ungarischen Front­kämpferoereinigung und Präsident des ungarischen Athletischen Verbandes, hielt ein Ansprache über die Bedeutung des Olympischen Gedankens. Unter den Klängen des Rakoczi-Marsches begann die Fortsetzung des Stafettenlaufes über die Ketten­brücke nach den Ofener Bergen.

SA.-Gruppenführer Beckerle Mitglied des Olympischen Komitees.

Eine Reihe bekannter Persönlichkeiten des Frank­furter Sportlebens ist zur Mithilfe bei der Durch­führung der Olympischen Spiele berufen worden U. a. ist SA.-Gruppenführer Beckerle zum Mitglied des Olympischen Komitees ernannt worden. Ferner wurde Dr. med. Wilhelm Schön- dube als Arzt in die Olympische Arzttruppe be­rufen.

Ehrung einer hundertjährigen.

Der Führer und Reichskanzler hat Fräulein Eleonore Gröber in Friedrichroda (Thüringen) aus Anlaß der Vollendung ihres 10 0. Lebens­jahres ein persönliches Glückwunschschreiben und eine Ehrengabe zugehen lassen.

Oberst Lindbergh bei Generaloberst Göring zu Gast.

Oberst Lindbergh und Frau Lindbergh waren am Dienstagmittag gemeinsam mit dem amerika­nischen Militärattache Major Smith und dem Heereslustfahrtattache Kapitän König und deren Gattinnen Gäste im Hause des Ministerpräsidenten Generaloberst Göring.

Die Ursachen von Udets Flugzeugunfall.

Zu dem F l u g u n f a l l von Oberst Übet in Warnemünbe wirb gemelbet, baß bie sofort ein­geleitete Untersuchung nunmehr abgeschlossen ist. Diese ergab, baß der Absturz auf einen Schaden an der Luftschraube des Flugzeuges zurückzuführen ist. Technische Fehler in der Konstruktion und der Bauausführung des Flugzeuges, die diesen Unfall hätten herbeiführen können, wurden nicht festge- stellt. Die Beschädigungen, die am Flugzeug selbst aufgetreten waren, konnten als Folgeerscheinung des Schadens an der Luftschraube geklärt werden. Oberst Übet wirb in etwa brei Tagen bas Kran­kenhaus in Rostock verlassen unb sich roieber nach Berlin begeben, um bort, wie bereits gemeldet, in etwa einer Woche seinen Dienst als Chef des Tech­nischen Amtes des Reichsluftfahrtministeriums wie­der aufzunehmen.

Das Todesurteil

gegen den Bonner Kindesentführer rechtskräftig.

Der 3. Strafsenat des Reichsgerichts hat die R e- sion des Bonner Kindesentführers unb Erpressers Ebuarb Giese, der vom Schwurgericht in Bonn durch Urteil vom 30. Juni b. I. auf Grunb bes Reichsgesetzes vom 22. Juni zum Tode verurteilt worden ist, entsprechend dem Antrag des Ober­reichsanwaltes durch Beschluß einstimmig als of­fensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Todesurteil gegen Giese rechtskräftig geworden.

Hinrichtung in Bamberg.

Wie die Jufttzpressestelle Bamberg mitteilt, ist am 28. Juli in Bamberg der am 29. Dezember 1912 geborene Wilhelm Schröder aus Sttössen- dorf hingerichtet worden, der vom Schwur­gericht in Koburg wegen Raubmordes zum Tode verurteilt worden war. Schröder hatte am 3. Januar 1936 einen schlafenden Arbeitskameraden erschossen unb ihm einen Geldbetrag von 20 Mark geraubt.

Drei Tote, 20 Schwerverletzte bei einem Unwetter.

Die Gegend von Thom bis Culm wurde gestern von einem orkanartigen Sturm heimgesucht, durch den in verschiedenen Ortschaften 300 Gebäude zerstört wurden. Das Unwetter wütete etwa 15 Minuten. Drei Menschen wurden getötet, etwa 20 schwerverletzt.

Das größere Schwesterschiff derQueen Wary".

Daily Telegraph" bringt die Ankündigung vom Bau des Schwesterschiffes des Cunarddampfers Queen Mary" in größerer Aufmachung. Das Schiff wird 2000 Tonnen größer als dieQueen Mary" fein. Die Baukosten sollen sich auf 5,5 Millionen Pfund belaufen. Das neue Schiff wird stärker unb wirtschaftlicher sein als bieQueen Mary". Die Ausführung des Baues wird voraussichtlich 15 Monate dauern. Der Stapellauf wirb wahrscheinlich im Herbst des Krönungsjahres ftattfinben.

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