Oie körperliche Erziehung -er -euifchen Lugend.
Neuer Aufbau durch einen Vertrag zwischen -em Deutschen Neichsbun- für Leibesübungen und -erHitler-Jugend.
23 erlin, 28. Juli. (DNB.) Der R e i ch s s p o r t - f ü h r e r und der I u a e n d f u h r e r des Deutschen Reiches erlassen aus Anlaß der Neuregelung der körperlichen Erziehung der deutschen Jugend folgenden
Ausruf:
„Unmittelbar vor den Olympischen Spielen und im'Angesicht der Jugend der ganzen Welt richten wir diesen gemeinsamen Aufruf an die Jugend Deutschlands:
Im Jahr des Deutschen Jungvolks hat die Jugendbewegung Adolf Hitlers durch die fast restlose Erfassung der im Jungvolkalter stehenden Jugend einen gewaltigen Aufschwung genommen. Im gleichen Jahr ist der Zusammenschluß der deutschen Turn- und Sportverbände zum Deutschen Reichsbund für Leibesübungen vollzogen worden.
Damit haben wir gemeinsam die Voraussetzung für einen großzügigen und planvollen Aufbau der Leibeserziehung der deutschen Jugend im Sinne des nationalsozialistischen Volksstaates geschaffen. Die deutsche Jugendbewegung und die deutsche Sportbewegung haben am Tage des Beginns der Olympischen Spiele durch die Abgrenzung ihrer Aufgabengebiete und durch die Festlegung ihrer gemeinsamen Arbeit an der deutschen Jugend ihre innere Einigung vollzogen.
Unser Bekenntnis zur gemeinsamen Arbeit gewährleistet die Einheitlichkeit der Leibeserziehung der deutschen Jugend und bedeutet einen weiteren Schritt zu unserem Ziel, die Leibesübungen zu einer Lebensgewohnheit des deutschen Volkes zu machen.
Der Reichssportführer: von Tschammer.
Der Jugendführer des Deutschen Reiches: von S ch i r a ch."
Vertrag des Deutschen Reichs- bundes für Leibesübungen mit der Hitler-Jugend.
Die gesamte Erziehung der deutschen Jugend außerhalb der Schule ist Angelegenheit des Jugendführers des Deutschen Reiches.
Bei der Durchführung der körperlichen Ertüchtigung der Jugend wird der Reichssportführer maßgeblich gehört und beteiligt.
Zur Regelung der Fragen der körperlichen Schulung der Jugend treffen der Jugendführer des Deutschen Reiches und der Reichssportführer folgende Vereinbarung:
A. Deutsches Jungvolk.
1. Der Jugendführer des Deutschen Reiches und der Reichssportführer stimmen in der Auffassung überein, daß die gesamte körperliche, charakterliche und weltanschauliche Erziehung aller Jugendlichen im Alter bis 14 Jahren ausschließlich im Deutschen Jungvolk erfolgt.
2. Aus diesem Grunde führen die Vereine des DRL. keine eigenen Jugendabteilungen für Jugendliche im Alter bis zu 14 Jahren. Der Reichssport- führer veranlaßt, daß alle noch in der Organisation des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen stehenden Jugendlichen in das Deutsche Jungvolk eintreten.
3. Um den Nachwuchs für den Deutschen Reichsbund für Leibesübungen nicht zu gefährden und um dem gesunden Leistungsstreben der Jugendlichen Rechnung zu tragen, führt das Deutsche Jungvolk neben seinem allgemeinen Ausbildungsdienst in einem zusätzlich freiwilligen Uebungsbetrieb diejenigen Sportarten durch, die vom Jugendlichen seiner Veranlagung und seiner Neigung entsprechend selbst gewählt werden können. Die Fähnlein (in ländlichen Gegenden die Jungzüge) stellen den Teil ihrer Mitglieder, der sich an sportlichen Wettkämpfen und Wettspielen beteiligen will, in besonderen Gruppen zusammen, die von einem, vom Fähnleinführer
zu bestimmenden Jungen geführt werden. Dieser freiwillige Sport ist für diejenigen Pimpfe, die ihn gewählt haben, Jungvolkdienst wie jeder andere Dienst im Deutschen Jungvolk. Der beauftragte Jungooltführer ist für die Durchführung des freiwilligen Sportdienstes verantwortlich. Die fachliche Leitung haben die jeweiligen Jugendwarte des DRL., soweit sie für die sportliche Ausbildung im Deutschen Jungvolk vorn DRL. zur Verfügung gestellt werden können.
4. Der DRL. stellt für den Uebungsbetrieb des DJ., soweit möglich, seine Uebungsplätze, Uebungs- geräte und für die Mitarbeit im Jungvolk geeignete Uebungsleiter zur Verfügung.
B. Hitler-Zugend.
1. Zur Förderung der sportlichen Leistungen und zur Sicherung des Nachwuchses des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen ist die Betätigung aller sportlich veranlagten Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren in den Vereinen des DRL. erwünscht. Der DRL. verpflichtet sich, seine Jugendlichen im Rahmen des vom Juaendführer des Deutschen Reiches gegebenen Erziehungsprogramms zu erziehen.
2. Voraussetzung für die Beteiligung von Mitgliedern der HI. an der Ausbildung in den Vereinen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen ist die Inangriffnahme des Trainings für das Leistungsabzeichen der Hitler-Jugend, das mit abgeschlossenem 16. Lebensjahr erworben werden muß. Hitlerjungen, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Leistungsabzeichen nicht erworben haben, sind bis zum Abschluß der Prüfungen vom Uebungsbetrieb des DRL. zurückzustellen.
3. Als Jugendwarte des DRL. werden künftighin nur solche Volksgenossen zur Mitarbeit herangezogen, die aus den Reihen der Hitler-Jugend her- vorgegangen sind oder in die HI. übernommen werden können. Für die Erreichung dieses Zieles ist eine Uebergangszeit von vier Jahren, vom Inkrafttreten dieses Vertrages an, vorgesehen. Die vom DRL. berufenen Gau- und Kreisjugendwarte werden im Einvernehmen mit der Reichsjugend
führung den Gebiets- und Bannstäben zugeteilt. Sie sind die Mittelspersonen zwischen HI. und DRL.
4. Der Jugendführer des Deutschen Reiches erkennt den hohen Wert einer Leibeserziehung durch den D^tL. an und fördert die Beteiligung der in der HI. erfaßten Jugendlichen an den Wettkämpfen und Wettspielen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.
Der Reichssportführer: von Tschammer.
Der Jugendführer des Deutschen Reiches: von Schirach.
Aussührungsbestlmmungen.
Zu dem Vertrag zwischen dem Jugendführer des Deutschen Reiches und dem Reichssportführer ist eine Reihe von Ausführungsbestimmungen erlassen. In diesen heißt es, daß die einzelnen Fachämter und Verbände im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen den Mitgliedern ihrer Jugendgruppen keinerlei Gleichtracht gestatten. Ferner stellt der Reichsbund eigene Jugendwandergruppen nicht auf, wie auch die Durchführung von Fahrten und Zeltlagern und die Ausbildung im Geländesport Aufgabe der Hitlerjugend ist.
Die weltanschauliche Schulung und die Durchführung von Heimabenden ist ausschließlich Aufgabe der Hitlerjugend. Die Dienstzeiten der HI. sind wie folgt festgelegt: Vier Heimabende für weltanschauliche Schulung, vier Abende bzw. Nachmittage für die Grundziele in den Leibesübungen, zwei Samstag-Sonntage für Fahrt- und Geländesport. Danach gehören der zweite und vierte Sonntag im Monat der Schulung im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen. Endlich wird bestimmt, daß der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen Wettkämpfe und Wettspiele nur für Mitglieder des DRL. aus- fchreibt. Den Mittelpunkt aller sportlichen Veranstaltungen der HI. bilden die Mannschaftsmehrkämpfe.
Das Abkommen gilt sinngemäß für den Bund deutscher Mädchen und die weiblichen Jugendgruppen des Deutschen Reichsbundes für Leibes- | Übungen.
Die gesamte deutsche lugend ersaßt.
Erklärungen des Reichssportführers.
Berlin, 28. Juli (DNB.) Aus Anlaß des zwischen dem Reichssportführer und dem Jugendführer des Deutschen Reiches geschlossenen Abkommens über hie Leibeserziehung der deutschen Jugend machte der Reichssportführer u. a. folgende Ausführungen:
Der großen deutschen Jugendbewegung ist es gelungen, die deutsche Jugend fast restlos im Deutschen Jungvolk zu vereinigen. Nach mühevollen Vorbereitungen habe ich in diesem Jahr die ganzen deutschen Turn- und Sportverbände zum Deutschen Reichsbund für Leibesübungen zufammengeschloffen; indem ich das wertvolle Erbgut dieser Verbände eingebracht habe in die Erkenntnisse und den motorischen Willen der nationalsozialistischen Weltanschauung, habe ich eine neue Sportbewegung aus nationalsozialistischem Geist geschaffen. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen für ein großzügiges und auf lange Sicht gerichtetes Abkommen zur körperlichen Erziehung der deutschen Jugend.
Durch diese Vereinbarung wird erreicht, daß praktisch die gesamte deutsche Jugend im Jungvolkalter Leibesübungen unter fachkundiger Anleitung treibt und daß auf der Basis einer in der Welt vielleicht beispiellosen körperlichen Grundschulung und Vreitenarbeit zugleich dem gesunden Leistungsstreben der Jugendlichen und ihrer Liebe zu den einzelnen Sportarten in weitestem Maße Rechnung getragen wird. Für die älteren Jugendlichen, also die von 14 bis 18 Jahren, mußte wegen der Stellung der HI.
als Ausleseorganisation eine andere Regelung getroffen werden. Alle Jugendlichen dieses Alters können ohne jede Einschränkung in die Vereine des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen eintreten. Die Vereine bilden für die Jugendlichen dieser Altersstufe besondere Jugendabteilungen. Der Reichsjugendführer erkennt den Wert der Leibeserziehung im Deut- scheu Reichsbund für Leibesübungen an und fördert den Eintritt der Hitlerjugend in die Jugendabteilungen der Vereine.
In Ausführungsbestimmungen zu unserem Abkommen ist im einzelnen das Aufgabengebiet der Jugendabteilungen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen und das der HI. so gegeneinander abgegrenzt, daß Überschneidungen nicht zu befürchten find.
Ich glaube, wir stehen damit vor einem nicht unwichtigen Augenblick in der Geschichte der Leibesübungen. Die Jugend Adolf Hitlers und die deutsche Sportbewegung haben ihre innere Einigung vollzogen!
Aus aller Wett.
Oie Olympische Fackel in Budapest.
23 u b a p e ft, 28. Juli. (DNB.) Nachdem die Olympische Fackel durch das Weichbild der Stadt getragen worden war, erschien der Fackelläufer auf der Ringstraße und trug sie nach dem Stadtwäldchen, wo eine Feier vorbereitet war. Hier war bei der Siegessäule zur Erinnerung an den tausendjährigen Bestand des Königreiches Ungarn der
Olympische Altar errichtet. Die Fackel traf beim Denkmal um 20.30 Uhr unter brausenden Eljen- Rufen ein. Der letzte Läufer vor dem Denkmal war der Rekordmann im 400-Meter-Lauf, 23 a r f i. Er übergab die Fackel dem Stellvertreter des Bürger, meistes Dr. Liber, während die Nationalhymne und die Olympische Hymne erklangen. Graf T a • kach-Tokloay, Präsident der ungarischen Frontkämpferoereinigung und Präsident des ungarischen Athletischen Verbandes, hielt ein Ansprache über die Bedeutung des Olympischen Gedankens. Unter den Klängen des Rakoczi-Marsches begann die Fortsetzung des Stafettenlaufes über die Kettenbrücke nach den Ofener Bergen.
SA.-Gruppenführer Beckerle Mitglied des Olympischen Komitees.
Eine Reihe bekannter Persönlichkeiten des Frankfurter Sportlebens ist zur Mithilfe bei der Durchführung der Olympischen Spiele berufen worden U. a. ist SA.-Gruppenführer Beckerle zum Mitglied des Olympischen Komitees ernannt worden. Ferner wurde Dr. med. Wilhelm Schön- dube als Arzt in die Olympische Arzttruppe berufen.
Ehrung einer hundertjährigen.
Der Führer und Reichskanzler hat Fräulein Eleonore Gröber in Friedrichroda (Thüringen) aus Anlaß der Vollendung ihres 10 0. Lebensjahres ein persönliches Glückwunschschreiben und eine Ehrengabe zugehen lassen.
Oberst Lindbergh bei Generaloberst Göring zu Gast.
Oberst Lindbergh und Frau Lindbergh waren am Dienstagmittag gemeinsam mit dem amerikanischen Militärattache Major Smith und dem Heereslustfahrtattache Kapitän König und deren Gattinnen Gäste im Hause des Ministerpräsidenten Generaloberst Göring.
Die Ursachen von Udets Flugzeugunfall.
Zu dem F l u g u n f a l l von Oberst Übet in Warnemünbe wirb gemelbet, baß bie sofort eingeleitete Untersuchung nunmehr abgeschlossen ist. Diese ergab, baß der Absturz auf einen Schaden an der Luftschraube des Flugzeuges zurückzuführen ist. Technische Fehler in der Konstruktion und der Bauausführung des Flugzeuges, die diesen Unfall hätten herbeiführen können, wurden nicht festge- stellt. Die Beschädigungen, die am Flugzeug selbst aufgetreten waren, konnten als Folgeerscheinung des Schadens an der Luftschraube geklärt werden. Oberst Übet wirb in etwa brei Tagen bas Krankenhaus in Rostock verlassen unb sich roieber nach Berlin begeben, um bort, wie bereits gemeldet, in etwa einer Woche seinen Dienst als Chef des Technischen Amtes des Reichsluftfahrtministeriums wieder aufzunehmen.
Das Todesurteil
gegen den Bonner Kindesentführer rechtskräftig.
Der 3. Strafsenat des Reichsgerichts hat die R e- sion des Bonner Kindesentführers unb Erpressers Ebuarb Giese, der vom Schwurgericht in Bonn durch Urteil vom 30. Juni b. I. auf Grunb bes Reichsgesetzes vom 22. Juni zum Tode verurteilt worden ist, entsprechend dem Antrag des Oberreichsanwaltes durch Beschluß einstimmig als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Todesurteil gegen Giese rechtskräftig geworden.
Hinrichtung in Bamberg.
Wie die Jufttzpressestelle Bamberg mitteilt, ist am 28. Juli in Bamberg der am 29. Dezember 1912 geborene Wilhelm Schröder aus Sttössen- dorf hingerichtet worden, der vom Schwurgericht in Koburg wegen Raubmordes zum Tode verurteilt worden war. Schröder hatte am 3. Januar 1936 einen schlafenden Arbeitskameraden erschossen unb ihm einen Geldbetrag von 20 Mark geraubt.
Drei Tote, 20 Schwerverletzte bei einem Unwetter.
Die Gegend von Thom bis Culm wurde gestern von einem orkanartigen Sturm heimgesucht, durch den in verschiedenen Ortschaften 300 Gebäude zerstört wurden. Das Unwetter wütete etwa 15 Minuten. Drei Menschen wurden getötet, etwa 20 schwerverletzt.
Das größere Schwesterschiff der „Queen Wary".
„Daily Telegraph" bringt die Ankündigung vom Bau des Schwesterschiffes des Cunarddampfers „Queen Mary" in größerer Aufmachung. Das Schiff wird 2000 Tonnen größer als die „Queen Mary" fein. Die Baukosten sollen sich auf 5,5 Millionen Pfund belaufen. Das neue Schiff wird stärker unb wirtschaftlicher sein als bie „Queen Mary". Die Ausführung des Baues wird voraussichtlich 15 Monate dauern. Der Stapellauf wirb wahrscheinlich im Herbst des Krönungsjahres ftattfinben.
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