Die Regelung des Versandes von Schlachtvieh.
Für das Gebiet des Viehwirtschastsverbandes Hessen-Nassau.
Frankfurt a. M., 26. Juni. (LPD.) Die Bestimmungen über den Versand von Schlachtvieh (Voranmeldepflicht, Genehmigungspflicht) find durch die Anordnung Nr. 55 der Hauptoereinigung der deutschen Viehwirtschaft vom 25. Mai 1936 (RNDBl. Nr. 46 vom 27. Mai 1936) geändert und erweitert worden.
Der Viehwirtschaftsverband Hessen- Nassau hat zu dieser Anordnung der Hauptvereinigung eine Ergänzungsanordnung erlassen. An dieser Stelle seien die für den Versand von Schlachtvieh z. Zt. gültigen Vorschriften zu- fammengefaßt und erläutert:
Ganz allgemein sei zunächst darauf hingewiesen, daß eine Doranmeldepflicht nur für den Versand von Großvieh und Schweinen besteht. Die entgegenstehenden früheren Anordnungen, die schlechthin jeden Viehtransport anmeldepflichtig gemacht hatten, sind insoweit aufgehoben worden.
Außerdem ist der Kreis derjenigen Personen, die meldepflichtig sind, erweitert worden. Bisher bestand die Voranmeldepflicht lediglich für Dieh- verteiler (Handel- und Genossenschaften) sowie selbstverladende Erzeuger. Nach den z. Zt. gültigen Be- stimmungen sind nunmehr auch sämtliche übrigen Personen — sofern sie kraft Gesetzes dem Viehwirt- schaftsveeband als Mitglieder angehören — melde- pflichtig. Neu hinzugekommen sind also namentlich Metzger, die Viehtransporte durchführen.
Hinsichtlich des Verfahrens bei meldepflichtigen Viehtransporten besteht ein Unterschied zwischen Viehoersendungen, die innerhalb des Gebietes des Viehwirtschaftsoerbandes Hessen-Nassau ausgeführt werden und solchen, wo der Empfangsort außerhalb des Gebietes des Viehwirtschastsverbandes Hessen-Nassau liegt.
Meldepflichtig sind nur Transporte, die inner- halb des Viehwirtschastsverbandes hesfen- Nassau von dem Gebiet einer Kreisbauernschaft in das Gebiet einer anderen gehen. Außerdem sind meldepfllchtig sämtliche Viehversendungen, die nach den Viehgrohmärkten Frankfurt a. 211., Darmstadt, Mainz und Wiesbaden vorgenommen werden.
Diese Transporte, die innerhalb des Viehwirt- schaftsoerbandes Hessen-Nassau ausgeführt werden, sind bis jeweils Donnerstag jeder Woche spätestens 18 Uhr der für den Versandort zuständigen Kreis- bauernschaft zu melden. Erhalten die meldepflich- tigen Personen, die ihrer Meldepflicht bei den Kreisbauernschaften genügt haben, bis Freitag jeder Woche 20 Uhr keine gegenteilige Versandanweisung, so können die Verladungen, wie sie gemeldet wurden, vorgenommen werden.
Anders verhält es sich bei den Transporten, die aus dem Gebiet des Viehwirtschastsverbandes Hessen-Nassau in ein anderes Wirtschaftsgebiet erfolgen. Hierbei sind die Transporte jeweils 8 Tage vor der Verladung schriftlich der für den Versandort zuständigen Kreisbauernschaft anzumelden. In diesem Falle kann also die Anmeldung an jedem Wochentage vorgenommen werden.
Der Versand bei Transporten, die aus dem Gebiet des Viehwirtschastsverbandes Hessen- Nassau herausgehen, darf erst vorgenommen werden, wenn eine schriftliche Anmeldebestätigung der zuständigen kreisbauernschaft vorliegt.
Insoweit besteht ahso ein grundlegender Unterschied gegenüber den Transporten, die im Viehwirtschafts- aebiet Hessen-Nassau bleiben Denn nur im ersteren Falle erhält der Anmelder eine schriftliche Anmeldebestätigung, und nur dann, wenn er im Besitze dieser schriftlichen Anmeldebestätigung ist, darf er den Versand, wie angemeldet, ausführen.
Die von den Kreisbauernschaften erteilten schriftlichen Anmeldebestätigungen sind von den Versendern bzw. von den Personen, die den Transport begleiten, während des Versandes — und zwar bei Bahnversendungen bis zur Verladestation, bei Auto und anderen Versendungen bis zur Uebergabe an den Empfänger — mit sich zu führen. Auf Verlangen muß die schriftliche Anmeldebestätigung dem Beauftragten des Viehwirtschastsverbandes Hessen- Nassau bzw. dem Beauftragten der Hauptvereinigung der Deutschen Diehwirtschaft und den kontrollierenden Polizeiorganen vorgezeigt werden.
Aus den preußischen Rachbargebieten.
Handtasche mit 1400 Mark Inhalt verloren.
Frankfurt a. M., 25. Juni. (LPD.) Am 2. Mai d. I. besuchte eine Frau von auswärts das Frankfurter Kaufhaus Hansa. Dabei kam ihr eine Handtasche mit 1300 bis 1400 Mark Inhalt ab» Händen. Vermutlich hat die Frau die Handtasche mit dem vielen Geld entweder in dem Kaufhaus oder auf dem Wege zur Straßenbahn verloren. Wenn es nicht gelingt, den Finder, der offenbar keine Ehrlichkeit kennt, zu ermitteln, muß die Frau mit einem empfindlichen Verlust rechnen.
Hitlerjunge als Lebensretter.
Merenberg (Westerwald), 25. Juni. (LPD.) In dem Vöhlerweiher badeten Jungen aus den Nachbargemeinden, wobei einem des Schwimmens unkundigen Schüler aus Lahr der zum Heben be
nutzte Autoschlauch plötzlich wegrutschte. Der Junge ging sofort unter. Gleich sprang ihm der Hitler- junge Heinz Eller nach und konnte ihn, als er zum zweiten Male auftauchte, erfassen. Unter Aufbietung aller Kräfte brachte er den bereits bewußtlosen Jungen ans Land. Wiederbelebungsversuche hatten Erfolg. Der Retter hat übrigens bei den Wettkämpfen der HI. die höchste Punktzahl von allen feinen Kameraden erreicht.
kreis weklar
(D Krofdorf, 27. Juni. Heute feiert das Ehepaar Georg Müller und Wilhelmine, geborene Waldschmidt, Schieferstraße, in körperlicher und geistiger Frische im Kreise von zwei verheirateten Kindern und vier Enkeln sein goldenes Hochzeit s f e st. Ein erwachsener Sohn starb und ein zweiter fiel auf dem Felde der Ehre. Die Ehegatten skchen im 76. und 72. Lebensjahr. Georg Müller, do ehemaliger Gardist, ist der älteren Dorfgenera-
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nieur beim Ausbruch des Weltkneges aus Amerika zur Front in der Heimat zurucklegt.
* Hochelheim, 25. Juni. Die 47jährige Ehe- stau des Landwirts Bach, Frau Katharine Bach, erlitt durch einen unglücklichen Sturz einen U n - terschenkelbruch und mußte in die Chirur- gische Klinik überführt werden.
Dillkreis.
LPD Herborn, 25. Juni. In der Nähe des Kreisortes Haiern wurde der 76 Jahre alte Bauer August Graß, als er sich bei der Heuernte be- tätigte, von einem Hitzfchlag betroffen, der feinen sofortigen Tod zur Folge hatte.
tion noch als markante Persönlichkeit in seiner Eigenschaft als Landbrieftrager bekannt. Dann fuhr er lange Jahre die Fahrp o st Awischen Krochor und Gießen. Die einspännige Postkuftche, die Vor läuferin des heutigen Postommbusverkehrs Mischen beiden Orten, gestattete Sitzplätze für zwei bis drei Personen. In den schweren Kriegs- und Jnflattons- jahren war der Jubilar Verwalter der hiesigen Postagentur, deren mittlerweile stark vergrößerter Dienstumfang an ihn vielseitige Arbeitsanforderun- gen stellte. Bis noch vor kurzer Zeit widmete sich das Paar feinem landwirtschaftlichen Betrieb
* Allendorf (Lahn), 27. Ium. Der 52jahnge Eisenbahnbedienstete Philipp B a u m a n n von hier erlitt im Bahnhof Aßlar eme schwere Der etzung des linken Fußes. Er wurde m die Klinik nach
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N S. - G e m e i n s ch a f t „Kraft durch Freud wartete hier gestern im Benderschen Saale nnt
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, den 28. Juni. 3. Sonntag nach Trinitatis.
Gießen. Stadtkirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmlerten der Markus- gemeinde; 9.30: Propst Knodt; 11: Klnderkirche für die Matthäusgemeinde; Propst Knodt. — Zohannes- kirche. 8: Pfarrer i. R. Kalbhenn; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Johannes- gemeinde; 9.30: Pfarrassistent Feix; Ordination durch Dekan Sattler; 11: Kinderkirche für die Lukas- gemeinde; Pst. Bechtolsheimer; 20: Bibelbesprechung im Johannessaal; Pfarrassistent 3f$au. — ÄapeUe des Alten Friedhofs. 9.30 Uhr: Pfarrassistent Weckerling- 10.45: Kinderkirche für die Luthergememde; Pfarrassistent Weckerling. — petruskapelle (Wetzlarer Weg 59). 9.30: Studienrat Dr. Unverzagt. — Saal der Neuen Krippe. 11: Kinderkirche für die Johannesgemeinde. — Wieseck. 9.30: Pfarrassistent Zschau; 10.45: Christenlehre; 15: Bibelstunde. — Alten-Buseck. 10: Gottesdienst; 11: Christenlehre; 13: Kindergottesdienst. —Steinbach. 9: Gottesdienst; Kollekte. — Albach. 8: Gottesdienst; Kollekte. — Annerod. 12.30: Gottesdienst. — Rödgen. 10: Gottesdienst. — Heuchelheim. 10.15: Hauptaottesdienst; 11.15: Christenlehre. — Mainzlar. 8.30: Gottesdienst. Kirchberg. 10: Gottesdienst; 11: Christenlehre für die männliche Jugend. — Lollar. 13.30: Gottesdienst. — Klein-Linden. 8.45: Gottesdienst mit Christenlehre für die weibliche Jugend; anschließend Kindergottes- dienst. — Watzenborn-Steinberg. 12.30: Gottesdienst. — Lich. 9.30: Stiftsdechant Kahn; Christenlehre für
die weibliche Jugend; 12.45: Kindergottesdienst; 14: Stiftpfarrer Naumann. — Nieder-Dessingen. 9.30: Stiftspfarrer Naumann. — Münzenberg. 10.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jungtheologen der Bek. Kirche. — Trais-Münzenberg. 8.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jungtheologen der Bek. Kirche. — Hungen. 10: Gottesdienst; 11: Kindergottesdienst. — Wirberg. 10: Gottesdienst mit Christenlehre; Kollekte. — Veilsberg. 13: Gottesdienst mit Christenlehre; Kollekte. — Garbenleich. 13: Gottesdienst. — Haufen. 10: Gottesdienst; anschließend Christenlehre. — Treis an der Lumda. 10: Hauptgottesdienst; Kollekte; 11: Katechismuslehre. — Langsdorf. 10: Christenlehre; 11: Hauptaottesdienst; 20.30: Abend der Frauenhilfe. — Dettenhausen. 13.30: Hauptgottesdienst.
Evangelische Sladlmission, Löberstraße 14. Sonntag, 28. Juni,. 8.30 Uhr: Morgenandacht; 9.45: Sonntagsschule; 20.30: Evangelisationsvortrag. — Mittwoch, 1. Juli. 20.30: Bibelstunde.
। Mittwoch, den 1. Juli.
Gießen. Sladtkirche. 20.30 Uhr: Abendandacht fällt aus.
Donnerstag, den 2. Juli.
Gießen. Fohanneskirche. 20 Uhr: Bibelstunde.
Gemeinschaft innerhalb der Kirche (Landeskirchliche Gemeinschaft), Gutenbergstraße 9. Sonntag, 28. Juni. 20.30 Uhr: Evangelisationsstunde. — Mittwoch, den 1. Juli. 20.30: Bibelstunde. — Donnerstag, 2. Juli. 20.30 Uhr: Jugendbundftunde.
Christliche Gemeinden, Zu den Mühlen 2. Sonn« tag, den 28. Juni. 9.30 Uhr: Erbauungsstunde; 20.30: Evangelisation. — Dienstag, den 30. Juli. 20.30 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
Baptistengemeinde, Gartenstraße 13. Sonntag, den 28. Juni. 11: Kindergottesdienst; 20.30: Bibelstunde; Predigt. — Donnerstag, 2. Juli. 20.30: Bibelstunde.
Neuapostolische Gemeinden, Händelstraße 1 und Ederstraße 13. Sonntag, den 28. Juni. 9.30 Uhr: Gottesdienst; 16: Gottesdienst. — Mittwoch, 1. Juli. 20.30 Uhr: Gottesdienst.
katholische Gemeinde Gießen.
Sonntag, 28. Juni. Firmung.
6 Uhr: Messe; 7: Bischöfliche Messe mit Kommunion der Firmlinge; 8 Uhr: Messe; 9.45: Zug zur Kirche; 10: Hochamt mit Predigt, anschließend Firmung; 12: Rückzug zum Pfarrhaus; 16: Kirchliche Feier, Predigt des H. H. Bischofs und Andacht, Päpstlicher Segen; 20: Feierstunde im Vereinshaus.
Montag, 29. Juni.
7 Uhr: Bischöfliche Messe. Im Laufe des Vormittags Visitation des Religionsunterrichts in den verschiedenen Schulen.
oesfentlicher Sonntagsdienst.
Polizei: Telefon 2751, nur in dringende» Notfällen Telefon 01.
Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Telefon 02.
Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.
Stadtpostamt: Für Schließfachabholer 1 bis 13 Uhr.
Sanitätskolonne: Telefon 2500.
Falls behandelnder Arzt nicht zu erreichen.-
A e r z t e : Dr. W. Klein, Frau Dr. Marx.
Zahnarzt: Dr. Metz.
Apotheke: Hirsch-Apotheke.
Heuchelheim, den 27. Juni 1936.
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Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme beim
Heimgange unserer heben Mutter, sowie für die trost
reichen Worte des Herrn Pfarrer Weisel sagen wir
auf diesem Wege herzlichen Dank
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Rudolf Gilbert
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