Ausgabe 
27.5.1936
 
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8 Nidda, 26. Mai. Dem Altveteran und Ehren« Mitglied der hiesigen Kriegerkameradschast Lud­wig Fey von Kohden, jetzt in Lißberg wohnend, wurden anläßlich seines 9 0. Geburtstages durch eine Abordnung der Kriegerkameradschaft Nidda die Glückwünsche des Reichskriegerbundes und der hiesigen Kriegerkameradschaft übermittelt sowie ein Glückwunschschreiben des Bundesführers Oberst a. D. Reinhard und das gerahmte Bild des verewigten Generalfeldmarschalls von Hin­denburg nebst einer Geldspende überreicht.

Amtsgericht Gießen.

Der Fr. R. aus Heuchelheim, der bereits mehrfach vorbestraft ist, verletzte anläßlich der Vornahme von Dollstreckungshandlungen einen Gerichtsvollzieher aus Gießen, indem er mit einem Fensterflügel auf den Beamten einschlug. Durch Strafbefehl wurde der Angeklagte mit 3 Monaten Gefängnis belegt. Der dagegen verfolgte Einspruch wurde kostenpflichtig verworfen, da der Angeklagte nicht erschien.

Kanzelmißbrauch in Offenbach a. M.

LPD. Offenbach a. M., 26. Mai. Die Justiz- Pressestelle Darmstadt teilt mit: Dor dem Sonder- Sericht hatte sich der Kaplan Albert Münch aus Offenbach wegen eines Vergehens gegen den Kan­zel-Paragraph und das Heimtückengesetz vom 20. Dezember 1934 zu verantworten. Auf Grund der Verhandlungsergebnisse begründete der Staats­anwalt den Antrag, Münch wegen fortgesetzter Verletzung dieser Strafbestimmungen zu neun Monaten Gefängnis zu verurteilen mit der Feststellung, daß die im Juni, im Juli und Sep­

tember 1935 von dem Geistlichen gehaltenen Reden und Predigten nicht lediglich Auseinandersetzungen mit religiösen Zeitströmungen, sondern zugleich der inneren Einstellung des Angeklagten entsprechend, versteckte und den inneren Frieden gefährdende An- ariffe und Aufforderungen zum passiven Wider­stand gegen den nationalsozialistischen Staat ge­wesen sind. Das Gericht sah die Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe als Geisllicher und Füh­rer einer katholischen Jugendgruppe lediglich die gesetzlichen Rechte und Befugnisse seines Standes und seiner Organisation auf konfessionellem Gebiet ausgeübt und verteidigt, als widerlegt an und ver­urteilte Münch, nachdem die Vorgänge im Juni 1935 bei einer Sonntagspredigt in der Offenbacher Paulskirche und im Juli 1935 bei einer katholischen Totengedenkfeier in Ober-Wöllstadt mangels aus­reichender Aufklärung und infolge der Zweifelhaf­tigkeit des strafrechtlichen Tatwillens in diesen bei­den Fällen für die Bestrafung ausgeschieden waren, wegen eines tateinheitlichen Vergehens gegen den Kanzelparagraph (§ 130a StrGB.) und § 2 des Heimtückengesetzes zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten.

Auf Grund eigener Zugabe des Angeklagten in Verbindung mit dem Beweisaufnahmeergebnis wurde ermittelt, daß Münch in einer Kanzelpre­digt in Offenbach im September 1935, ausgehend von der Erwähnung kommunistischer Kirchenoer­folgungen in ausländischen Staaten, die versteckte und unwahre Behauptung einer gewaltsamen Kir­chenunterdrückung im Inland aufstellte, das staat­liche Verbot des Tragens bestimmter Organi­sationsabzeichen mit der mehr oder weniger offenen Aufforderung des Widerstandes gegen die damit erstrebten staatspolitischen Ziele verband und durch

unangebrachte Verallgemeinerungen hetzerische Aeuße- rungen gegen Einrichtungen und Angelegenheiten des Staates vortrug. Bei der Strafzumessung wurde erschwerend berücksichtigt, daß der Angeklagte die mit früheren dienstlichen Versetzungen zum Aus­druck gebrachten Warnungen in seiner Offenbacher Tätigkeit mißachtet hatte. Den Bestimmungen des Straffreiheitsgesetzes vom 23. April 1936 ent­sprechend wurde die Strafe mit dreijähriger Be­währungsfrist bedingt erlassen.

Kunst und Wissenschaft.

Dr. Goebbels überreicht den Preisträgern des Rationalen Film- und Buchpreises ihre Preise.

Reichsminister Dr. Goebbels übergab den diesjährigen Preisträgern des Rationalen Film - und Buchpreises, dem Regisseur Carl Froelich und dem Standartenführer Gerhard Schumann, ihre Preise. Bei der Ueberreichung der Preise gab der Minister seiner Freude darüber Ausdruck, daß sie auch diesmal wieder ohne Vor­behalt mit ganzem Herzen ihren Trägern zugespro­chen werden konnten für Leistungen, die große künst­lerische Schöpfungen darstellen. Der Film sei ohne aufdringliche Tendenz, aber in klarer weltanschau­licher Linie geschaffen worden, und das Werk des Dichters sei aeeignet, unsere in den letzten Jahr­zehnten man^mal verarmte deutsche Sprache aufs neue zu bereichern. Der Nationale Filmpreis ist ein Wanderpreis und bisher für den FilmFlücht­linge" und für den ReichsparteitagsfilmTriumph des Willens" verliehen worden. Er wird jetzt im Atelier seines neuen Inhabers Aufstellung finden. Der nationale Buchpreis wurde vor zwei Jahren

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Richard Eurlnger, im vorigen Jahr Eberhard Wolfgang Moeller verliehen.

Die Goethe-Medaille für Professor Dr. Heinrich Dolf.

Der Führer und Reichskanzler hat durch Ur. künde vom 20. Mai d. I. dem Professor Dr. Hein, rich W o l fv in Düsseldorf anläßlich seines 78. Ee» burtstages am 28. Mai d. I. in Anerkennung seiner Verdienste um die Geschichtswissenschaft die Goethe. Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Heinrich Wolf, 1858 in Duisburg geboren, wirkte von 1885 bis 1917 als Gymnasialprofessor in Düssel. dorf. Von seinen zahlreichen geschichtlichen Arbeiten nennen wir:Angewandte Geschichte, eine Erzie. hung zum politischen Denken und Wollen";Ange, wandte Kirchengeschichte, eine Erziehung zu natio. nalem Denken und Wollen";Die Hauptsache. Kriegsaufsätze";Deutsche Geschichte";Weltge. schichte der Lüge";Angewandte Kulturgeschichte"; Angewandte Rassenkunde" undWeltgeschichte der Revolution".

Sporlfischer tagen in Kassel.

Am 30. Mai findet in Kassel das Reichstreffeil des Reichsverbandes Deutscher Sport, f i s ch e r statt. Der Verband Deutscher Sportfischer, der über 100 000 Mitglieder zählt, bezweckt die Ausbreitung und Vertiefung des sportlichen Fischens, die Hege und Pflege des Fischbestandes in den hei. amtlichen Gewässern, den Schutz der deutschen Ge. wässer vor Minderung und Vernichtung ihrer Fischbestände, weiter Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, Pachtung und Kauf von Ge» wässern zur Ausübung der Fischweid.

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sind, während sie am Pfingstsamstag wie üblich (von 8 bis 13 Uhr) geöffnet bleiben

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