Ausgabe 
26.8.1936
 
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Volkswirischastliche Zeiisragen.

Werden und Wirken der Kranken­versicherung der Angestellten.

Don Hans Kottler, Hamburg, Äeaustragter des Derbandes kaufmännischer Äerufskrankenkasien

Die Krankenkassen der Angestellten sind weder den sog. gesetzlichen Krankenkassen, noch den privaten Krankenversicherungsunternehmen ohne weiteres ver­gleichbar: sie wuchsen außerhalb der gesetzlichen Pla­nung vor und neben der gesetzlichen Kranken­versicherung. Das private Versicherungsgewerbe hat auf die Entwicklung der heute vor uns stehenden Krankenkassen der Angestellten keinen unmittelbaren Einfluß gehabt.

Die Angestellten-Krankenkassen waren und sind eine Sache für sich. Sie sind die lebendigen Zeugen der schöpferischen Kraft, die aus dem Willen zur Selbsthilfe innerhalb des Berufsstandes der Angestellten geboren wurde.

Wer die Geschichte der Angestellten-Krankenkassen bis zu ihrer Gründung zurückoerfolgt, stößt immer wieder auf die Tatsache, daß die Kassen ihre Lebens­kraft und die Anregungen für die Ausgestaltung ihrer Arbeit unmittelbar aus der lebensnahen Verbundenheit mit ihren Versicherten gewonnen haben.

Wie sehr die Schaffung von Selbsthilfeeinrichtungen iber Angestellten zum Schutze gegen Krankheit und idie damit einhergehenden wirtschaftlichen Schäden in iber zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ge- irade zuin der Luft" lag, zeigt der Umstand, daß «die Gründungsbewegung nicht auf einen Ort oder ! Bezirk beschränkt blieb. Vielmehr entstanden die .Hilfskassen" allenthalben in großer Zahl und un- , abhängig von einander. Erst später drängte die Ent- iwicklung allmählich zur Zusammenfassung.

Die jungen Kassen begannen ihre Arbeit ohne Er- sfahrungen, ohne Vorbild und ohne besondere behörd- lliche Aufsicht. Sie hatten völlige Freiheit in Id er Gestaltung ihrer Arbeit und mußten sehen, cwie sie der großen Aufgabe Herr wurden, die sie Uich selbst stellten.-Sie haben aus eigener Kraft Idie Wege zum Erfolg gefunden. Das ließ natürlich ühr Selbstvertrauen erstarken; dieses in langjähriger )Entwicklung gewachsene, gesunde Selbstvertrauen Jift es, das noch heute in den Angestellten-Kranken- Ikassen den Wunsch wachhält, ihren Dienst an der ^Gesundheit der Versicherten in möglichst wenig be- rengter Selbstverwaltung frei gestalten zu können.

Aeußerlich ist der Weg der Ersatzkassen gekenn- xzeichnet durch den Zug zur Zusammenfassung der LKräfte, die Entwicklung zur größeren Einheit. Gab 5C5 vor Einführung der gesetzlichen Krankenversiche­rung über 5000 und im Jahre 1890 noch über 2300 chilfskassen, so war die Zahl im Jahre 1907 schon auf Weniger als 1500 gesunken. Die Gesamtmitgliederzahl entsprach aber 1907 noch immer etwa der von 1890, rt)ie einzelnen Kassen waren also größer geworden. 23m weiteren Verlauf des Werdens hat das Streben mach Zusammenfassung der Kräfte immer schnellere Dorrschritte gemacht. Weniger Kassen mehr Mit­glieder, so vollzog sich die Entwicklung im Ersatz- Ikassenwesen. Im Jahre 1935 gab es nur noch 43 Er- ijatzkassen.

Mit Recht werden die Ersatzkassen als Wegbereiter Iber sozialen Krankenversicherung bezeichnet. Außer ibei ihnen gab es zur Zeit der Schaffung der gesetz- Hieben Krankenversicherung keine ausreichenden Er­fahrungen über die Möglichkeiten genossenschaftlichen Schutzes gegen Krankheit und ihre Folgen. Als mit lOem Krankenversicherungsgesetz von 1883 zu der Selbsthilfe auch die Staatshilfe trat, konnte der Ge- isetzgeber daher nach dem Vorbilde der auf Frei­willigkeit aufgebauten Einrichtungen arbeiten. Hu- -gleich aber beendete er die völlige Freiheit der Hilfs- .kaffen in ihrer Gestaltung, indem er sie bestimmten Mindestforderungen unterwarf. Schon damals tauchte 3er Gedanke auf, die aus dem berufsftändifchen Selbhilfewillen entstandenen freien Eskassen ra­dikal zu beseitigen. Wenn es auch merkwürdig klingt: In diesem Augenblick war es für die zwanaweise Beseitigung bereits zu spät! Hatten die Kassen in -:eilweise jahrzehntelangem Wirken ihre Leistungs- cihigkeit bereits unter Beweis gestellt, so fanden sie -etzt an maßgebenden Stellen die verdiente Aner­kennung. Der Plan, .sie zugunsten noch nicht bewähr- ;er neuer Einrichtungen aufzugeben, konnte sich nicht durchsetzen. .

Dieser Vorgang wiederholte sich noch mehrfach in Hier Geschichte. Die Ersatzkassen, die zu allen Zeiten mnerhalb der sozialen Krankenversicherung eine füh­rende Rolle spielten, wurden immer wieder ange- ipiffen, wehrten die Angriffe ab und gewannen nn -lbwehrkampf an Stärke, Ansehen und Zugkraft, heute sind bereits 1,9 Millionen deutsche Arbeits- iienschen, zumeist Angestellte, in Ersatzkassen ver- vchert. Das ist eine beachtliche Zahl, die die Frage uahelegl, worin neben der berufsständischen Ueber- teferung die Anziehungskraft der Angeftellten-Kran- tentaffen begründet liegt. Von jeher haben die An­gestellten den Wunsch gehabt, sich nicht nur dem fur- (orgenben Schutze bes Staates anzuvertrauen, fon- i*rn sich aus eigener Kraft gegen die Wechsel- >Älle des Lebens zu sichern, soweit das möglich ist. , der eröffnet sich in Den Angestellten-Krankenkassen ein weites Feld der Mitwirkung in der Selbstver- Haltung. Die Eigenart besonders der über das ganze teich ausgedehnten Kassen macht den Einsatz einer roßen Anzahl Ehrenamtlicher Mitarbeiter notwen­ig. Die ehrenamtlichen Verwaltungsstellenleiter, ^etriebsrechner und Vertrauensmänner der Ange- jsellten-Krankenkassen zählen bereits nach Zehn- iiusenden. Jeder von ihnen verbreitet den Gedanken ter Selbsthilfe in der Krankenversicherung wirksam rieiter, wie das auch an unzähligen Arbeitsstellen Imrch die mit ihrer Versicherung 3ufrieöenen uJiit« lieber geschieht, die täglich sehen, wie J^re. Kran- -nkasse sich fortlaufend den besonderen Bedürfnissen «s Berufsstandes anpaßt.

Es entspricht dem Willen der Angestellten, daß )re Krankenkassen mit der Aerzteschast vertrauens- ioll auf freier Vertragsgrundlage Zusammenarbeiten, öie Beziehungen der Angestellten-Krankenkassen zu Aen Aerzten werden nichtvon oben her" ge- egebt; vielmehr ist in freier Vereinbarung ein Der- 'agsfpftem geschaffen worden, das den Geist gegen- intigen Vertrauens atmet, von jeher in weitestem Umfange die freie Arztwahl sicherstellt, den Arzt von ästigen Beschränkungen freihält, ihm durch Bezah- ung der Einzelleistung eine angemessene Vergütung WrfteUt und der ärztlichen Selbstverwaltung und ^elbftverantwortung weiten Spielraum gewährt. -Ion berufener ärztlicher Seite ist anerkannt wor- i?n, daß die Ersatzkassen sichein geschichtliches Der- r-enst um die Erhaltung eines freien ärztlichen Be-

rufsftanöes in Deutschland" erworben haben.Im Kampfe gegen die Verbeamtung des Arztes und gegen die Bürokratisierung des Heilwesens sind die Ersatzkassen die besten und bereitwilligsten Bundes- genossen der deutschen Aerzte gewesen."

Wer der Gemeinschaft dient, darf jeden Erfolg nur als Ansporn zu neuer erhöhter Leistung ansehen; so bleibt auch die be st mögliche Gestaltungder Sei ft ungen das ständige Ziel der Angestellten- Krankenkasien. Schon heute sind sie in der Lage, im Rahmen der ärztlichen Behandlung arundsätzlich un­beschränkt Sachleistungen zu gewähren, schon jetzt sind die gewährte zahnärztliche Behandlung, die Krankenhauspflege, Kinderfürsorge und ähnliche Lei­stungen der Ersatzkassen als vorbildlich zu bezeichnen.

Es kann sich aber heute nicht nur darum handeln, vorhandene Schäden zu beseitigen, sondern vor- beugende Arbeit zu leisten, um den Gesundheitszu­stand der wirtschaftlich abhängigen Volksgenossen wirksam zu fördern. Hierzu ist planmäßige Gesund­heitsführung notwendig. Der Reichsär^teführer hat dem Gesundheitswesen das Ziel gewiesen,die ge­samte Gesundheitspolitik in Deutschland mit national­sozialistischem Geiste zu durchdringen und eine Ge­sundheitsführung des deutschen Menschen im Sinne nationalsozialistischer Auffassung zu verwirklichen".

Schon seit Jahren haben die Angestellten-Kranken­kassen Gesundheitsführung betrieben. So haben zwei große Berufskrankenkassen im Laufe der letzten Jahre Zehntausende nicht eigentlich kranker Jugend­licher planmäßig untersuchen lassen. Fast die Hälfte aller Untersuchten erwies sich als dehandlungs- oder erholungsbedürftib und konnte eine nachdrückliche gesundheitliche Förderung erfahren. Dieselben An­gestellten-Krankenkassen haben sich bereits durch Ver­trag mit dem Amt für Volksgesundheit in der NSDAP, zu gemeinsamer Arbeit verbunden.

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, daß gerade auf dem Gebiete der Gesundheitsführung die Zusammen­fassung der Kräfte zum wirksamsten Einsatz vonnöten ist. Darum ist im Zuge des Neuaufbaues der Sozial­versicherung festgelegt worden, daß die Träger der Rentenversicherung mit den Trägern der Kranken­versicherung künftig die Gesundheitsfürsorge als Ge- meinschaftsaufgabe durchzuführen haben. Dadurch werden die Dersicherungsträger, die den deutschen Angestellten am nächsten stehen, die Reichsversicke- rungsanstalt für Angestellte und die Ersatzkassen der Angestellten, zu einer Gemeinschaftsarbeit zu­sammengeführt, die reiche Früchte zu tragen ver­spricht.

Grundsätzliches zur Landhilfe.

Don Oberregierungsrai Or Leuteri, Dorsihender des Arbeitsamtes Darmstadt.

Eine der ersten Maßnahmen der nationalsozia- listiscksen Regierung im Frühjahr 1933 war die Einführung der Landhilfe. Sie hat damit den ersten grundsätzlichen Schritt getan zur Abwen­dung einer Not, der frühere Regierung in kurzsich­tiger Einseitigkeit durch falsche Maßnahmen ober doch durch tatenloses Zusehen Vorschub geleistet haben.

Deutschland hatte sich in den letzten Jahrzehnten vor dem Kriege vom Agrar- zum Industriestaat entwickelt. Mit dieser Entwicklung war eine sich ständig steigernde Landflucht verbunden, die schon vor dem Kriege zu einem Mangel an Knechten und Mägden, sowie an Taglöhnern in der Landwirt­schaft führte. Dem fehlenden Angebot an geeigneten landwirtschaftlichen Kräften wurde in weitestem Umfange durch Beschäftigung ausländischer Land­arbeiter abgeholfen. Gegenüber dieser Entwicklung haben sich frühere Regierungen kurzsichtig mit der Tatsache begnügt, daß unmittelbar keine Not be­stand, da die Städte für die vom Lande abgewan­derten Kräfte aufnahmefähig waren und der Land­wirtschaft aus dem Ausland hinreichend Ersatz ge­boten wurde. Die Nachkriegszeit hat die in der geschilderten Entwicklung liegende Gefahr klar in Erscheinung treten lassen. Denn der wirtschaftliche Niedergang hatte eine aewaltige Arbeitslosigkeit zur Folge, während die Landwirtschaft gleichzeitig aus Mangel an geeigneten Kräften nach wie vor ausländische Arbeitskräfte beschäftigte. Diese Sach­lage zwang zunächst, den Zuzug ausländischer Ar­beiter in die Landwirtschaft für die Zukunft nach Möglichkeit zu verhindern, einmal, um für arbeits­lose deutsche Volksgenossen Arbeitsplätze freizu­machen, und zum anderen, um die Belastung un­serer Devisenbilanz, die sich aus der Bezahlung ausländischer Arbeitskräfte ergab, zu verringern. Trotzdem auf diese Weise bei stärkster Arbeitslosen­not ein zusätzlicher Kräftebedarst geschaffen worden war, setzte nicht die erwünschte Rückwanderung von der Stadt auf das Land ein. Diese Erscheinung hatte ihre Ursache mit darin, daß Krieg und Ar­beitslosigkeit die Arbeitsmoral der städtischen Be­völkerung untergraben hatten und daß die Arbeits­losen der Stadt nicht über die körperlichen Voraus­setzungen und die landwirtschaftlichen Berufskennt- nsise verfüaten, die ihnen ohne weiteres eine ge­sicherte Existenz auf dem Lande ermöglicht hätten. Hier fetzt nun die Landhilfe ein.

Die Landhilfe hat deshalb eine doppelte Auf­gabe. Sie soll einmal der Landwirtschaft zusätzlich neue Kräfte zuführen, und sie soll zum andern die Arbeitslosigkeit und die Not in den Jndustriebezir- ken, insbesondere in den Städten, vermindern Hel­sen und gleichzeitig die großstädtische Jugend stär­ker mit der deutschen Scholle verbinden und ihr

das Herz öffnen für deutsches Land und deutsche Heimat.

Es ist nach dem Vorausgesagten selbstverständ­lich, daß die Landhilfe nicht geeignet ist, der Land­wirtschaft vollwertige Arbeitskräfte von vornherein zuzuführen. Das muß deutlich ausgesprochen wer­den, damit keine Mißverständnisse aufkommen kön­nen. Und gerade deshalb, weil der Bauer eine Kraft einstellt, die nicht vom Lande kommt und keine berufliche Dorkenntnisse hat, die er also an­lernen muß und der er als Mitglied seiner bäuer­lichen Familiengemeinschaft eine neue Heimat bie­tet, erhält er vom Staat einen geldlichen Zuschuß, um ihm die Last zu erleichtern, die er auf sich nimmt. Trotzdem ist auch der nichteingearbeitete städtische Jugendliche dem Bauern, insbesondere aber der Bäuerin, in den meisten Fällen eine wert­volle Hilfe. Einen Knecht oder eine Magd kann und soll der Landhelfer nicht ersetzen. Nicht selten ge­lingt es aber, einen jugendlichen, frischen Menschen aus der Stadt dauernd dem Lande wieder zuzu­führen. Jeder einzelne Fall, in dem dies gelingt, wiegt viele Fehlschläge auf. Er bedeutet einen Bau­stein zur körperlichen und seelischen Erneuerung des deutschen Volkes und zu seiner festen Verbin­dung mit seiner deutschen Heimat, gleichzeitig aber ist er ein endgültiger Gewinn für die ßantnsirt- schaft.

Das Arbeitsamt hat die schwierige Aufgabe, hier Mittler zwischen Stadt und Land zu fein. Einmal muß es die bäuerlichen Betriebe aussuchen, die ge­eignet sind, junge Landhelfer und Landhelferinnen aufzunehmen, d. h. Betriebe, die in der Landhilfe nicht nur die Möglichkeit sehen, für billiges Geld und mit staatlicher Unterstützung Ersatz für einen Knecht oder eine Magd zu bekommen, sondern die sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber dem Landhelfer und gegenüber dem Staat, der die För­derung gewährt, bewußt sind. Auf der anderen Seite müssen die Jugendlichen in oft mühsamer Kleinarbeit für eine Verwendung in der Landwirt­schaft geworben werden, eine Arbeit, die um so schwerer ist, weil es gerade solche Kräfte zu ge­winnen gilt, die dem Lande entfremdet sind. Selbst» verständlich sollen dabei nur solche der Landwirt­schaft zugeführt werden, die nach ihrer körperlichen und charakterlichen Veranlagung die Voraussetzun­gen für eine erfolgreiche Erziehungsarbeit des Bauern mitbringen. Wer sich bewußt ist, wie schwierig der Charakter eines Menschen zu beurtei­len ist, wird nicht erwarten, daß alle ausgewählten Landhelfer diesen Anforderungen entsprechen. Erst die tägliche Arbeit im zähen Ringen um den Boden­ertrag wird die Spreu vom Weizen sondern. Hier müssen alle Beteiligten das nötige Verständnis auf­bringen, damit in gemeinsamer Arbeit die gestellte Aufgabe erfüllt wird.

Selbsihilse im Einzelhandel.

Don Diplom-Kaufmann Franz Wosnik.

Die im Zuge der Neuordnung der Wirtschaft ent­wickelten Marktordnungsmaßnahmen haben vielfach zur Festlegung von Preisen und Aenderungen der Handelsspannen geführt, die jeden Einzelhandels­kaufmann zu der gewissenhaften Prüfung zwingen, inwieweit die neugeschaffenen Derhältnifse die Grundlagen seines Betriebes geändert haben und ob dieser unter den neuen wirtschaftlichen Voraus­setzungen den erhöhten Anforderungen gewachsen ist. Nur ein verantwortungsbewußt geführter, gut durchorganisierter Einzelhandelsbetrieb wird im Leistungskampf bestehen. Es ist ein Fortschritt, daß die ständische Vertretung, die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, sich nicht mit guten Ratschlägen für ihre Mitglieder begnügt, sondern direkt den ein­zelnen Betrieben, namentlich den mittleren und kleineren, die Wege zu wirtschaftlicher Betriebs­führung ebnet.

Die Praxis zeigt immer wieder, daß die all­gemein-betriebliche Organisation vieler Geschäfte krankt. Die besonderen Schmerzenskinder des Ein­zelhandelskaufmanns dabei find von jeher das Rechnungswesen und die Steuer. Und doch ist all­gemein bekannt, daß viele Betriebe ihr Dorwärts- kommen gerade sorgfältiger Rechnungslegung ver­danken, weil sie dadurch ihre Kostenentwicklung stets genau überprüfen und Fehlschlägen vorbeugen können. Heute ist sorgsame Kostenkontrolle, deren Unterlassung häufig zum Ruin geführt hat, für den gesamten Einzelhandel zur wichtigen Aufgabe ge­worden. Allein schärfste Kostenbeschneidung und Vermeidung aller Verluste gewährleisten die Wieder­erstarkung und Gesunderhaltung eines Betriebes. Wenige Pfennige entscheiden häufig schon, ob irgendeine Maßnahme wirtschaftlich ober unmirt« »ist. Nur eine den besonderen Erfordert­es Betriebes angepaßte Buchführung er­möglicht dem Kaufmann, das Preis- und Kosten- gefüge seines Geschäftes gründlich zu durchleuchten und die Wirtschaftlichkeit seiner kaufmännischen Maßnahmen und die Entwicklung seines Geschäftes in allen Einzelheiten richtig zu beurteilen.

Die Notwendigkeit sparsamster Betriebsführung führt auch auf ein Gebiet, das bisher viel zu wenig

beachtet wurde: Der Einzelhandel arbeitet sehr stark mit Lieferantenkredit, dessen Kosten nicht so offen­sichtlich zutage treten, wie die Zinsen für Bank­kredite. Trotzdem' pflegt der vom Einzelhandel in Anspruch genommene und mit jährlich 12 bis 15 Milliarden eher zu niedrig als zu hoch geschätzte Lieferantenkredit wesentlich teurer als Bankkredit zu sein. Wenn beispielsweise 2 v. H. Skonto bei Barzahlung innerhalb fünf Tagen oder 60 Tage Ziel gewährt werden, so bedeutet die Nichtaus­nutzung des Skontos eine Verzinsung des Liefe- rantenkredites mit rund 13 v. H. jährlich. Der Einzelhandelskaufmann, der von einer Bank echten Personalkredit, der mit etwa 6,5 v. H. zu verzinsen ist, erhalten kann, wird mit dessen Hilfe die Skonti ausnutzen und seinen Einkauf mit dem um die Hälfte billigeren Bankkredit finanzieren. Das be­deutet eine fühlbare Entlastung der Handelsspanne. Die Erlangung von Personalkredit hängt aber auch davon ab, daß der Kreditgeber sich von der Kredit­fähigkeit des Kaufmanns überzeugen kann, und diese setzt wieder ordnungsmäßige Buchführung voraus.

Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehör- den wird sich vertrauensvoller gestalten, wenn ord­nungsmäßig Buch geführt wird, denn die Finanz­ämter erkennen unter dieser Voraussetzung Steuer­erklärungen an und schreiten nicht mehr zur Ein­schätzung des Steuerpflichtigen. Wieviel unange­nehme und langwierige Verhandlungen werden da- öurch erspart!

Aver wenn auch die genaue Rechenschaftslegung geradezu eine Existenzfrage aller Einzelhandels- geschäfte geworden ist und wenn auch die Vorteile der Buchführung so offensichtlich sind, findet man vor allem in den mittleren und kleineren Einzel- Handelsgeschäften nicht genügend Verständnis für diese Arbeit. Zwar haben schon die früheren Organi­sationen versucht, hier Abhilfe zu schaffen. In der Fachpresse erschienen darüber ständig Artikel und Hinweise. Einheitsbuchführungen wurden ausge­arbeitet, denen der Kontenplan des Einzelhandels zugrunde gelegt wurde. Fachberatungen wurden aufgezogen, Verkaufsanleitungen gegeben. Werbe-.

feldzüge durchgeführt ufw. Aber alle diese Arbeiten haben gerade bei solchen Kaufleuten, die der Förde­rung am dringendsten bedürfen, wenig Beachtung gefunden. Alles kompliziert Erscheinende wird in den meisten Fällen einfach abgelehnt. Auch Regie­buchstellen, die vereinzelt von Handels- und Hand­werkerverbänden ins Leben gerufen wurden, be­deuteten nur eine Teillösung.

Unter dielen Gesichtspunkten kommt der Tatsache besondere Bedeutung^ zu, daß es den fortgesetzten Bemühungen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel gelungen ist, gemeinsam mit dem NS.-Rechtswahrer- bund mit der Schaffung von Einzelhandelstreuhand­stellen eine praktische Lösung der so bedeutsamen buchhalterischen, steuerlichen und allgemein-betrieb­lichen Probleme für das gesamte Fachgebiet zu finden. Nunmehr können die Schwierigkeiten direkt in den einzelnen Geschäften des Einzelhandels ange« packt und überwunden werden; denn die Einzel­handelsstellen vermögen sich infolge ihrer ständigen persönlichen Fühlung mit den Kaufleuten von allem Schematismus freizuhalten und sich ganz den be­sonderen Verhältnissen der betreuten Betriebe an­zupassen.

Verbeffette KredilbasiS im Vankgewerbe.

Es gehört bekanntlich zum Wesen einer Bank, daß sie von ihren Kunden Gelder hereinnimmt, um sie anderweitig anzulegen. Sie muß sozusagen von berufsroegen Schulden machen, um mit den aufgenommenen Geldern ihrerseits Ausleihungen vornehmen zu können.

Das Anwachsen bestimmter Schulden der Ban­ken an ihre Einleger, namentlich das Anwachsen der Depositengelder und Spareinlagen, ist in aller Regel als ein Zeichen geschäftlichen Wachs­tums anzusehen. Wenn aber eine Bank befugt und berechtigt ist, mit den Geldern ihrer Kunden zu arbeiten, weshalb braucht sie dann eigenes Kapi­tal? Aus den ersten Blick will es doch scheinen, als wenn sie der Notwendigkeit, eigene Mittel bereitzustellen, weitgehend enthoben ist, da sie sich ja.um Kundengelder nicht nur bemühen darf, son­dern auch geradezu bemühen muß.

Bei näherem Zusehen allerdings ergibt sich ein etwas anderes Bild. Zunächst ist nämlich nicht jedermann, jedes Unternehmen berufen, gewerbs­mäßig als Bank Kundengelder hereinzunehmen, sondern wir wünschen diese verantwortsvolle Auf­gabe auf jene Firmen beschränkt zu sehen, die dieses Vertrauens würdig sind. Aus diesen Grün­den ist bekanntlich auch die Firmenbezeichnung Bank" unter Schutz gestellt, der Betrieb eines Kreditinstitutes erlaubnispflichtig gemacht worden. Von diesen juristischen Sicherheitsmaßnahmen ab­gesehen, ergibt sich die Frage, welche Unter­nehmungen als wirtschaftlich berechtigt erscheinen können, Depositen usw. anzunehmen. Die Antwort muß lauten:Solche Firmen, die von sich aus über eine gewisse finanzielle Stärke verfügen, deren eigene Mittel die Innehaltung jenes ge­schäftlichen Rahmens sicherstellt, deffen eine gut arbeitende Bank bedarf." Das Eigenkapital dient also zunächst der Dertrauenswerbung des Kredit­institutes.

Sodann aber wird auch die bestgeleitete Bank es nicht vermeiden können, daß sie bei ihren Aus­leihungsgeschäften Verluste erleidet. Man braucht gar nicht an einen Konkurs des Schuldners zu denken; in sehr vielen Fällen wird ein Schulden- nachlaß, ja sogar nur ein Zahlungsaufschub aus­reichen, um den vorübergehend notleidenden De­bitor wieder flott zu machen. Immerhin kann kein Kreditgeschäft, vor allem kein Kreditgeschäft, das über eine weitverzweigte Schuldnerkundschaft verfügt, betrieben werden, wenn es nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um kleine Schulden­abbuchungen, Kreditnachlässe usw. zu gewähren und bann und wann auch größere Verluste tragen zu können. Auf der anderen Seite muß aber die Bank dem Umstand Rechnung tragen, daß ihr der größte Teil ihrer Mittel nur kurzfristig anvertraut ist. Es bedarf daher eines Puffers, der zwischen den Kundeneinlagen und den Ausleihungen an Kunden steht und dieser Puffer besteht eben im Eigenkapital der Banken, daß die Manövrier- maffe für Derlustabbuchungen, vorübergehende Festlegung von Aktiven usw. darstellt.

Diese grundlegenden Erwägungen sind in der Treibhausluft der Scheinkonjunktur von 1924 bis 1930 nicht immer ausreichend erwogen worden. Es ist damals von einigen, keineswegs von allen Seiten die Kleinhaltung des Eigenkapitals als be­sonders kluge Geschäftspolitik empfohlen worden, weil ein kleines Eigenkapital eine bessere Steue­rung des Geschäfts ermögliche. Die späteren Er­eignisse haben die Unrichtigkeit dieser Theorie be­stätigt. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Sicherheit eines Kreditinstituts und seiner Gläu­biger eine angemessene Hohe des Eigenkapitals im Vergleich zu den fremden Mitteln verlangt.

Das Reichsgesetz über das Kreditwesen hat die­ser Erkenntnis Rechnung getragen. Es hat sich grundsätzlich für eine Verbesserung des Verhält­nisses von Eigenkapital und fremden Mitteln ent­schieden, aber es hat von Eisenbartkuren abge­sehen. Eine solche Gewaltkur wäre es gewesen, wenn den Banken ganz allgemein schlagartig Normsätze vorgeschrieben worden wären, denn das hätte unter Umständen die Institute zu uner­wünschten Kreditbegrenzungen gezwungen. Da man aber ganz im Gegenteil die Kreditbasis der In­stitute durch Stärkung der Eigenmittel verbessern, ihre Bewegungsfreiheit erhöhen wollte, mußte man einen elastischen Weg gehen.

Das Krebitwefen-Gesetz sieht baher vor, daß bas Aufsichtsamt für bas Krebitwesen ermächtigt wird, ein Normverhältnis zwischen Eigenmitteln und Gesamtoerpflichtungen vorzuschreiben, mit der Maßgabe, daß die fremden Mittel auf alle Fälle das Fünffache des Eigenkapitals werden erreichen dürfen. Zur Zeit sind die zuständigen Instanzen damit beschäftigt, die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, die tatsächlichen Verhältnisse nachzuprüfen. Im allgemeinen haben diese Nachprüfungen ein recht befriedigendes Bild ergeben, so daß ein­schneidende Maßnahmen nicht zu erwarten sind.

Wie wird nun bei der Prüfung der Derhältnisi« gerechnet? Auf der einen Seite werden alle Ver­pflichtungen der Bank summiert, die sich aus den Depositengeldern, Spareinlagen, Kontokorrent­guthaben der Kunden, Schulden gegen Banken (Nostroverpflichtungen) und aus der Annahme ge­zogener Wechsel, sowie seitens der Kundschaft bei Dritten benutzten Krediten ergeben. Nehmen wir an, diese Summe ergäbe 1 Million RM. Dann