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Meine politische Nachrichten
Ein neues Aulo-Oel von nie erräditerReinheit!
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der Erkenntnis verschließen, daß sich hierdurch gewisse Spannungen am Wohnungsmarkt ergeben haben. Wie hoch nun im Augenblick der Wohnungsfehlbedarf zahlenmäßig ist und nach welchen Methoden man ihn berechnen soll, darüber sind viele aufschlußreiche Untersuchungen angestellt worden. Für mich als den für die Wohnungsbeschaffung verantwortlichen Minister genügt auf jeden Fall die Feststellung, daß zur Zeit Hunderttausende von Wohnungen fehlen, und zwar auch dann, wenn man außer Betracht läßt, daß leider noch viele unserer Volksgenossen in Unterkünften Hausen müssen, die den Namen einer Wohnung gar nicht verdienen.
Welche Folgerungen Hal die Reichsregie- rung aus dieser starken Zunahme des Wohnungsfehlbedarfs gezogen?
Das Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt brachte vor allem die Gefahr von ungerechtfertigten Miets st eigerungen mit sich. Diese mußten unter allen Umständen verhindert werden. Es ist ein allgemeines Ziel der Reichsregierung, die Preise zu halten. Den Grund bilden Erwägungen der Lohn- und Wirtschaftspolitik. Ein Ansteigen der Löhne muß verhindert werden, da es die Ausfuhr erschweren und damit ungünstige Rückwirkungen für die deutsche Wirtschaft haben würde. Die Miete bildet einen wesentlichen Teil der Ausgaben der minderbemittelten Bevölkerungs-
Dom 27. bis 30.August findet in Kiel die 57. Tagung des Zentralverbandes Deutscher Haus- und Grundbesitzervereine statt. Aus Anlaß dieser Tagung gewährte Reichsarbeitsminister S e l d t e einem Mitarbeiter ein Interview, das wir nachstehend veröffentlichen.
Wan hört jetzt viel von Wohnungs- mangel und vom Ansteigen des Fehlbedarfs an Wohnungen. Dabei ist doch bekannt, daß feit der Machtübernahme ein kräftiger Aufschwung in der Wohnbau- täligkeit eingetreten ist. Wie erklärt sich die Zunahme des Wohnungsmangels, die zunächst unverständlich erscheint?
DEUTSCHE VACUUM DEL AKTIENGESELLSCHAFT HAMBURG
v. Teil - Ausscheidung unerwünschter
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ist tatsächlich erstaunlich, daß der Wohnungsfehlbedarf angestiegen ist, obwohl der Zugang an Wohnungen von rund 141 000 im Jahre 1932 auf rund 178 000 im Jahre 1933, auf rund 284 000 im Jahre 1934 und auf rund 241 000 im vergangenen Jahre gesteigert werden konnte. Die Erklärung für diese Zunahme des Wohnungsfehlbedarfs ist also nicht etwa in schwacher Neubautätigkeit zu suchen, sondern in der Tatsache, daß die allgemeine Wirts chafts- belebung zu einer erheblichen Steigerung der Nachfrage nach Wohnungen geführt, und daß vor allen Dingen die Zahl der Eheschließungen sprunghaft zugenommen hat. Das sind gewiß sehr erfreuliche Zeichen der Gesundung und Wiedererstarkung unseres Volkes. Auf der anderen ©Hie darf man seine Augen nicht vor
Rohoel enthält von Natur aus neben erstklassigen Schmierstoffen unerwünschte und schädliche Kohlenwasserstoff-Gruppen, wie Teere und Harze, die Rückstände an Kolben, Ventilen und Ablagerungen im Kurbelgehäuse bilden.
Was durch die bisherigen Raffinationsmethoden unmöglich war, ist jetzt durch ein umwälzend neues Verfahren gelungen: restlos alle schmierungsfeindlichen Anteile auf physikalischem Wege durch neuartige Lösungsmittel aus dem Rohoel herauszulösen. Nach diesem Verfahren wird aus deutschem Rohoel in neuen deutschen Werksanlagen das neue Mobiloel hergestellt. Es ist reiner Schmierstoff, frei von allen Rückständen. Sofortiger Oelwechsel lohnt sich!
Reihe von Gesetzen, deren Ziel es ist, Planmäßigkeit und Ordnung in den Wohnungsbau hineinzubringen und ihn damit letzten Endes zu fördern. Welche Arten von Wohnungen müssen hauptsächlich gebaut werden?
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lei Geschlechts vom 17. bis 60. Lebensjahr zu solchen Diensten und Arbeiten, die unmittelbar oder mittelbar zum Schutz des Landes erforderlich sind. Das Gesetz über Kriegssachleistungen verpflichtet alle Einwohner Polens, im Kriege alle für die Kriegsführung erforderlichen Geräte, Grundstücke und industrielle sowie landwirtschaftlichen Betriebe dem Staate zur Verfügung zu stellen und bereits im Frieden auf Anforderung die für die Kriegs- erzeugung erforderlichen Geräte und Maschinen bereitzustellen. Die aktive Dienstzeit beträgt für die Infanterie 18 Monate. Kavallerie und reitende Artillerie dienen zwei Jahre einen Monat, Marine 2 Jahre 3 Monate. Eine längere als einjährige Dienstzeit kennen überdies auch Portugal. Hier beträgt die aktive Dienstzeit vier Jahre, auch wenn diese Jahre nicht voll abgeleistet werden. Ebenfalls beträgt die gesetzliche Dienstzeit in der aktiven Armee Rumäniens zwei Jahre, während sie in der Marine, im Grenzschutz und in der Gendarmerie auf drei Jahre festgesetzt ist.
Und endlich die rote Armee der Sowjet- Union: die „Rote Arbeiter, und Bauernarmee" besteht aus dem stehenden Heere und den Territorialtruppen. Die Kadertruppenteile stellen all-
alle unbeständigen und . ■ schädlichen Anteile ■ A
Ae WchrpMI der anderen.
(5 ist gerade in diesen Tagen von besonderer Beeutung, einen Blick nicht nur auf Deutschlands llcijbarn, sondern auch auf die anderen Mächte n »er Welt zu werfen, um einmal zu sehen, in Decher Weise dort die Wehrpflicht durchgeführt Di ). Vorerst einmal muß festgestellt werden, daß il.e Nachbarn Deutschlands mit einer inigen Ausnahme in ihrem Lande die All gerinne Wehrpflicht durchgefuhrt haben.
hn mit Belgien zu beginnen: hier dient em u der Einberufenen acht bis zwölf Monate. Ein !n?re Teil aber dient länger als ein Jahr. In 3 j i D i e n, das ebenfalls die Allgemeine Wehr- silcht kennt, dauert der aktive Dienst bei der Fahne ,ri Jahre. Die Wehroerhältnisse des britischen \ r p e r i u m s sind anders gelagert, weil es sich sie um ein stehendes Freiwilligenheer handelt. Es nii heroorgehoben werden, daß dieses Heer durch- ichittlich mit zwölfjähriger Dienstzeit -e 'slichtet wird. Davon dient allerdings ein Teil UN Durchschnitt sieben Jahre aktiv, während der fxi in der Armeereserve dient. Bei den regulären blichen Truppen dauert die aktive Dienstzeit min- )es-ns vier Jahre. Bei der Armee von Neusee- dt ist eine Verpflichtung auf fünf Jahre not- Dtibig. Auch in E st l a n d hat man eine Verlän- 'jenng der einjährigen Dienstzeit durchgeführt, und lirr bei den technischen Truppen der Küstenvertei- ) iping und der Marine. Hier beträgt die Dienstzeit
In Erwiderung des von dem Gouverneur der Bank von Frankreich vor drei Wochen in Berlin abgestatteten Besuches begibt sich Reichsbankpräsident Dr. Schacht nach Paris. Wenn auch der Besuch in erster Linie ein Akt der Höflichkeit ist und Verhandlungen über aktuelle Probleme mit ihm nicht verbunden sind, so ist er doch als ein Zeichen des Bestrebens zu werten, durch Vertiefung persönlicher Beziehungen zur friedlichen Förderung der internationalen Lage beizutragen.
jährlich im Herbst ein bestimmtes Rekrutenkontin- gent ein, das nach zweijähriger aktiver Dienstzeit als beurlaubt entlassen wird. Es muß aber betont werden, daß einmal in der letzten Zeit noch sehr erhebliche Verschärfungen des Wehrgesetzes vom Jahre 1930 durchgeführt wurden und daß zum anderen in der Sowjetunion eine Ausbildung vor der Einberufung vorgenommen wird, die sich im 20. und 21. Lebensjahre vollzieht. Diese Ausbildung dauert zwei Monate, und das Ziel der Ausbildung ist, die Jugend in der Handhabe der Waffen soweit zu fördern, daß sie bei der Einziehung zum aktiven Dienst bereits in der Truppe Verwendung finden kann. Dazu kommt aber noch weiter eine Ausbil- düng außerhalb der Truppe, die fünf Jahre umfaßt. Während dieser Zeit finden an Ausbildungspunkten meist bei den Truppenteilen Ausbildungsversammlungen statt, deren Gesamtdauer sechs Monate nicht überschreiten darf. Und endlich gibt es noch eine höhere Ausbildung außerhalb der Truppe, die ebenfalls drei bis vier Monate dauert. Der bisherige einjährige Dienst, der für bestimmte Gruppen von Studierenden vorgesehen war, ist abgeschafft. Jetzt müssen alle zwei Jahre dienen.
Lebenshaltung durch zweckmäßige Nutzung des Gartens nachhaltig zu verbessern. Leider zeigt sich in dem sehr erheblichen Sektor der Neubautätigkeit, der sich ohne öffentliche Hilfe vollzieht, die Neigung, verhältnismäßig groß und aufwendig zu bauen. Dadurch wird der Anteil der Kleinwohnungen am Gesamtbauprogramm zu stark herabgedruckt. Das ist in mehr als einer Hinsicht zu bedauern. Für den Wohnungsbau steht nur eine beschränkte Kapitalmenge zur Verfügung. Eine ganz einfache Ueberlegung führt zu dem Ergebnis, daß mit dieser vorhandenen Kapitalmenge um so mehr Wohnungen geschaffen werden können, je bescheidener und einfacher sie ind, und daß umgekehrt der Umfang des Wohnbauprogramms erheblich verkleinert wird, wenn kostspielige Wohnungen gebaut werden. Bei dem augenblicklichen Wohnungsmangel finden sich selbstverständlich Mieter, die notgedrungen, wenn auch unter schweren Opfern, die kostspieligen Wohnungen mieten, die in nicht unbeträchtlicher Zahl gebaut werden. Ich kann aber die Befürchtung nicht unterdrücken, daß in einigen Jahren, wenn die schlimmste Wohnungsnot überwunden ist, die Mieter dieser teuren Wohnungen sich nach billigeren Wohngelegenheiten umsehen, und daß dann Kapitalverluste eintreten. Aber auch wenn — privatwirtschaftlich gesehen — ein teures Bauvorhaben auf die Dauer rentabel ist, ist damit noch nicht getagt, daß es volkswirtschaftlich erwünscht und gesund ist; denn es ist nicht sinnvoll, solche Wohnungstypen zu bauen, die in unserem Wohnungsbestand genügend vertreten sind, weil bann lediglich die bereits vorhandenen Wohnungen dieser Art allmählich geleert werden. Ich habe es daher sehr begrüßt, daß kürzlich von einer Wirtschaftskammer und auch aus Kreisen des Haus- und Grundbesitzes heraus vor einem solchen Vorbeibauen am tatsächlich dringendsten Bedarf gewarnt worden ist. Ich kann diese Warnung nur nachdrücklich wiederholen. Der Bedarf an teuren Wohnungen ist im wesentlichen gedeckt. Jetzt kommt alles darauf an, Kleinwohnungen mit erschwinglichen Mieten zu bauen, die den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der breiten Bevölkerungsschichten ange- paßt sind. Für solche Wohnungen wird auf viele Jahrzehnte hinaus eine ftänbige Nachfrage bestehen, so daß hier Kapitalfehlleitungen ziemlich ausgeschlossen erscheinen.
Baut nicht am -ringenden Bedarf vorbei!
Eine Unterredung mit Reichsarbeitsminister Seldte.
schichten. Eine allgemeine Steigerung der Mieten konnte nicht zugelassen werden. Mit Wirkung vom 1. Mai dieses Jahres erfolgte daher eine Neu- regelung des Mieterschutzes. Das Reichsmietengesetz wurde völlig neu gefaßt, das Mieterschutzgesetz in einer Reihe von Punkten geändert. Das Reichsmietengesetz regelt die Höhe der gesetzlichen Miete, das Mieterschutzgesetz schützt den Mieter gegen ungerechtfertigte Kündigungen, namentlich gegen eine Kündigung, die etwa lediglich zum Zwecke einer Mietpreissteigerung erfolgt. Beide Gesetze galten ursprünglich für sämtliche Wohnungen und Geschäftsräume. Mit der fortschreitenden Milderung der Wohnungsnot wurden sie für Geschäftsräume und später auch in zunehmendem Maße für Wohnungen außer Kraft gesetzt. Auch soweit sie noch galten, verloren durch Neuvermietung immer mehr Wohnungen, namentlich auch Klein- und mittlere Wohnungen, den Mieterschutz.
Dies erschien bei der geschilderten Lage des Wcch- nungsmarktes und der Gefahr der Mietpreissteigerung nicht mehr tragbar. Durch die Neuregelung wurde daher vor allem der weitere Abbau des Mieterschutzes eingestellt und auch im übrigen wurden die Gesetze wieder wirkungsvoller gestaltet. Hierdurch ist jedoch das Endziel, der allmähliche Abbau dieses nur aus einer betonteren Notlage auf dem Wohnungsmarkt zu rechtfertigenden Sonderrechts, nicht uufgegeben worden. Nur weil durch die Zunahme der Wohnungsknappheit das Schutzbedürfnis der Mieter sich stark verschärft hat, kann zunächst der Mieterschutz nicht weiter ab geb aut werden, sondern muß im wesent- lichen in seinem Bestand erhalten bleiben. Das Ziel aber steht unverrückbar fest: Beseitigung der Wohnungsnot und Wohnungsknappheit durch Neu- bautätigkeit.
Durch welche Maßnahmen sucht die Regierung die Neubautätigkeit zu fördern?
Trotz der gewaltigen Leistungen, die das Reich zur Wiedergewinnung unserer Wehrhoheit auf sich genommen hat, sind seit der Machtübernahme V e • träge von weit über einer Milliarde Mark vom Reich zur Erhaltung des vorhandenen Wohnraums und zur Beschaffung neuer Wohnungen ausgegeben worden. Ich erinnere beispielsweise an die Reichszuschüsse für die Woh- nungsinstandsetzungen und Wohnungsteilungen. Durch diese Zuschüsse ist nicht nur der Hausbesitz in seinem Bestände verbessert worden: es konnten auch durch Teilung oder Umbau rund 250 000 Wohnungen gewonnen werden. Auch für Kleinsiedlungen, Bolkswohnungen, Landarbeiter- eigenheime und sonstige bescheidene Wohnungen hat das Reich hohe Beträge ausgeworfen. Einen sehr wichtigen Rückhalt für die Finanzierung des Wohnungsbaues bilden im übrigen die Bürgschaften, die vom Reich für nachftellige Wohnbau- hypotheken übernommen werden. Es sind bereits für annähernd 300 Millionen Mark solche Bürgschaften übernommen worden. Weiter sind zu nennen die weitgehenden Steuerbefreiungen, I die für Neubauten gewährt werden, sowie eine
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selbstverständlich hat auch Frankreich die Hl.emeine Wehrpflicht eingeführt, und zwar bete für die weißen Franzosen die Allgemeine Omstpflicht mit einer Dauer von 28 Jahren. Das EditeUunqsalter ist auf 21 Jahre festgesetzt, so daß )ii Dienstpflicht mit dem 49. Lebensjahre ab- sthTßt. Bis 1940 wird zum Ausgleich der schwa- hs Jahrgänge 1935 bis 1939 (Geburtenausfall in» iol? des Weltkrieges) vorübergehend wieder auf )1L Zwanzigjährigen zurückgegriffen. Vom aktiven Drift find nur körperlich Untaugliche befreit. Zum Di ist mit der Waffe Nichttaugliche werden als Sreiber, Handwerker, Burschen usw. mit gleicher AkÄauer eingezogen. Außerdem gibt es noch Re- eristen, die ihrem Beruf entsprechend mobilisiert ir. in die beim Kriegsausbruch zu bildenden Spe- jkabteilungen oder in kriegswirtschaftliche Betriebe »inestellt werden: sie erhalten dort einen ihrer Wltätigkeit entsprechenden Dienstgrad. Zum Sei»
der Arbeiter als einfacher Soldat, der Werk- «rter als Unteroffizier, der Direktor als Offizier. Ur.ierbem kann jeder Franzose, auch wenn er we- ;c Untauglichkeit von der Wehrpflicht befreit war, M! Kriege zur Dienstleistung in Wirtschafts- und Ouvaltungsbetrieben herangezogen werden. Diese B immungen stellen eine Art Arbeitsdienstpflicht iulKriege 'dar. Die Regierung kann im Bedarfs- fa ohne Befragung des Parlaments die „disponi- bi: S" einberufen, den aktiven Jahrgang und zu 1L. ungen einberufene Reservisten über die ge- s-estche Dienstzeit hinaus unter den Fahnen be- fyven. Alle farbigen Franzosen können unter allen Urtänben dazu bestimmt werden, ihre Wehrpflicht .Merhalb ihrer Kolonien fortzusetzen". Die nächst Jahre werden eine stärkere Ausnutzung der finigen Jahrgänge bringen, um dadurch die schwache weißen 'Rekrutenjahrgänge 1935—1939 aus» Weichen.
kei einer weiteren Umschau ist festzustellen, daß in ^Griechenland die Dienstzeit 18 Monate beträgt In Italien dauert die Allgemeine L'.i'rpflicht vom 21. sogar bis zum 55. Lebens- jihe. 'Auch hier dauert die aktive Dienstzeit 18 ginate. Wo etwa eine Verkürzung eintritt, ist Iciaussetzung dafür die erfolgreiche Teilnahme an bei feit 1929 gesetzlich eingeführten vormilitärisch e Jugendausbildung. Japan stellt an die Di’.erroiÜigteit seiner Wehrpflichtigen besonders gr^e Anforderungen. Die Ausgehobenen dienen Wo bei der Infanterie zwei Jahre, bei den übri» pe Waffen drei Jahre. Außerdem finden bei der Db’roe und der Landwehr noch längere Uebun» ge statt, und ebenfalls wird ein Teil des ungebeten Landsturms zu Uebungen einberufen. Z goflawien kennt vom 20. Lebensjahr ab eii ISmonatige Dienstzeit. Marine und Luft- ftr: tträfte haben eine zweijährige aktive Dienstboten besitzt ebenfalls ein stehendes Heer mit 31-gemeiner Wehrpflicht. Im Kriege besteht neben 3ti Allgemeinen Wehrpflicht eine Hilfsdienft- fflbht'vom 17. bis zum 60. Lebensjahre. Das Ge- ft über persönliche Kriegsdienstleistungen ver- sibhtet die gesamte Bevölkerung Polens beider-
Seine Königliche Hoheit Kronprin von Griechenland hat an den und Reichskanzler beim Abflug von Berlin nachstehendes Abschiedstelegramm gerichtet: „Ehe ich das Reichsgebiet verlasse, spreche ich Eurer Exzellenz meine Bewunderung aus für geßliche Erlebnis der deutschen Olympiade, _____ Völker einander noch näher brachte, und füge meinen herzlichsten Dank bei für die mir zuteil gewordene Gastfreundschaft."
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kann kein Zweifel darüber fein, daß bei weitern der größte Bedarf an Kleinwohnungen besteht, die für die Arbeiterschaft geeignet sind und von Arbeiterfamilien auf die Dauer wirklich bezahlt werden können. Beispielsweise hat eine genaue Untersuchung, die kürzlich in einer westdeutschen Großstadt angestellt worden ist, ergeben, daß von den fehlenden und gesuchten Wohnungen 88 v. H. Kleinwohnungen sind. Alle Förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hand kommen deshalb ausschließlich dem Kleinwohnungs- bau zugute. Als beste Form der Arbeiterwohnstätte betrachten Partei und Staat die Kleinsied- l u n g, weil sie die Menschen wieder mit dem Boden verbindet und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre


