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apfef-Verlag, Erlenbach»Zürich und Leipzig. (557.) Aus dem Füllhorn der Alpenblumen spenden hier zwei Meister neue, ungeahnte Schön­heit aus den Einsamkeiten unserer Hochgebirgswelt. Die Pflanzenbilder vermitteln Eindrücke'von leben­diger Nachwirkungskraft. Karl Foerster führt das Wort, um den Betrachter mit einem tiefen Gefühl für die Wunder dieser Bergblumen-Erlebnisse zu erfüllen. Das Buch will neuem, vertrautem Um­gang mit jenen Herrlichkeiten dienen, der im Stein­gartenkult seine Verkörperung findet.

Schiffahrt und Seewesen. Ein Buch vom Verkehr auf dem Wasser und von der Herr­schaft des Menschen auf den Meeren, Strömen und Wasserwegen. Von Eduard A. Pfeiffer. Mit 250 Bildern und Tafeln. Leinen 6,50 Mk. Franckh- sche Verlagshandlung, Stuttgart. (510) See­

fahrt ist Wagemut, Unternehmungsgeist, Trotz ge­gen Widerstand, geboren aus dem Zwange zur Selbsterhaltung. Seeschiffe von heute umfassen in ihrem Bau, im Betrieb, in ihrer Verwendung und den dazu nötigen Anlagen fast alle Gebiete der Technik. Dieses Buch gibt einen umfassenden lieber* blick, der die Zusammenarbeit der verschiedenen Spezialtechniker verständlich macht. Aus diesem Buch gewinnt man eine Vorstellung vom Leben und Betrieb, von Mitteln und Wegen der Seefahrt. Man lernt moderne Ozeanriesen kennen, gewinnt einen Einblick in die Probleme von Geschwindig­keit und Wirtschaftlichkeit, wird durch große Hafen­anlagen geführt und sieht alles, was dazu gehört, erfährt vom Bau von Kanälen und Brücken, vom Leben der Seeleute, feinen Gefahren und Freuden.

Aus aller Wett.

Prozeß gegen den Juden Artur Simson.

Zn Meiningen nahm der vor sechs Monaten be­gonnene Prozeß gegen den ehemaligen Mitbesitzer des früheren Simson-Werkes in Suhl, den Juden Artur Simson, und seine früheren Angestellten Bätz, K l e t t und G u t k e sein Ende. Die Vor­geschichte des Prozesses ist, daß der Jude Artur Simson, der auf Grund des Versailler Friedens­diktates lange Zeit die Alleinbelieferung der Reichs­wehr mit gewissen Waffen durchführte, diese Mono­polstellung zu einer ungeheuren Ausbeutung des Reiches mißbrauchte. Eine gewisse Wieder­gutmachung erfolgte dann später durch die Ab- tre-ung der Werke an den Treuhänder Reichsstatt­halter und Gauleiter ©dürfet

Die Durchführung des Prozesses gestaltete sich äußerst schwierig, da der größte Teil des belasten­den Materials seinerzeit durch den Juden beiseite geschafft und vernichtet wurde. Artur Simson und seine Helfershelfer haben es vorgezogen, zur rechten Zeit ins Ausland zu fliehen. Seine Neffen Meyer, die in Dresden wegen Landesverrats verurteilt wurden, weil sie versucht hatten, Geheim­material über die tschechoslowakische Grenze ins Ausland zu bringen, wurden damals gegen eine

hohe Kaution auf freiem Fuß belassen und be­nutzten natürlich auch die Gelegenheit, ins Aus­land zu gehen.

So standen nur die früheren Angestellten B ä tz, Klett und Gutke vor Gericht. Der Prozeß endete mit dem Beschluß, das Verfahren gegen Artur Simson vorläufig einzustellen. Haftbefehl und Vermögensbeschlagnahme bleiben bestehen. Bätz und Klett wurden mangels Beweises freigesprochen. Max Gutke, der des Betruges schuldig war, wurden mildernde Umstände zugebilligt. Das Ver­fahren gegen ihn wurde auf Grund des Straf- freiheitsgesetzs vom 7. August 1934 eingestellt, da er nur zu einer Geldstrafe unter 1000 Mark hätte verurteilt werden können. Die Verkündung der Urteilsbegründung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung, da militärische Geheimnisse zur Sprache kamen, deren Veröffentlichung eine Gefährdung der Staatssicherheit bedeutet hätte.

Sechs Bergleute in einer böhmischen Grube lebendig eingemauert

Die Untersuchung des Unglücks auf der Grube Prokop in Soborten nordöstlich von Teplitz- Schönau, das sich am 6. Oktober v. I. ereignete, führte zu einer überraschenden Aufklärung. Sechs

Bergleute wurden damals das Opfer des Unglücks. Ein Obersteiger hatte einer Kommission, die in die Grube kam, gemeldet, daß schlagende Wet- t e r aufgetreten seien und die Grube brenne. Die Grube hatte daraufhin die sofortige Abdichtung der Grube durch eine Ziegelmauer angeordnet. Dieser Tage nun stiegen zwei Bergleute mit Sauerstoff­apparaten in den Schacht, um die Verunglückten zu bergen. Ihnen bot sich ein entsetzlicher Anblick. Fünf Bergleute lagen beisammen. Sie beugten ihre Köpfe über einen Wasserbehälter und hielten sich gegen­seitig an den Händen. Wie sich herausstellte, waren die Bergleute lebendig eingemauert wor­den, obwohl sie in zwei bis drei Stunden hätten gerettet werden können. Eine oberflächliche Besich­tigung zeigte klar, daß in der Grube überhaupt kein Brand ausgebrochen war. Die Leichen waren nämlich mit Schimmel bedeckt, der sich bei größerer Hitze nicht hätte bilden können. Auch das Handwerkszeug der Toten und die Kohlen waren unversehrt.

Ein vierter Flugunfall in Amerika.

In Amerika ereignete sich innerhalb der letzten zehn Tage der vierte Flugzeugunfall. Ein großes Militär-Bombenflugzeug stürzte in der Nähe des Flugplatzes von Mitchell ab. Es zerriß dabei die Hochspannungsleitung, so daß ein großer Teil der benachbarten Orte ohne Licht war. Kurz vor dem Aufprall auf die Erde überschlug sich das Flugzeug und fiel durch das Glasdach eines großen Gewächs­hauses. Drei Armeeflieger wurden leicht verletzt.

Kunst und Wissenschaft.

Beileid des Führers

zum Tode von Professor Wiegand.

Der Führer und Reichskanzler hat an die Witwe des Staatsrats Geheimrat Dr. Wiegand nachfolgendes Beileidstelegramm gerichtet:Zu dem schweren Verlust, der Sie durch den Tod Ihres Herrn Gemahls betroffen hat, spreche ich Ihnen und den Ihren in dankbarer Würdigung der großen Lebensarbeit des Heimgegangenen meine herzlichste Anteilnahme aus. Adolf Hitler."

Goefhe-Wedaille für Professor Gloel in Wehlar.

Der Führer und Reichskanzler hat durch Ur­kunde vom 24. Dezember 1936 dem Professor Dr. Heinrich Gloel in Wetzlar in Anerkennung seiner

Verdienste um die deutsche Kunstwissenschaft und Goetheforschung die von dem Herrn Reichspräsiden, ten von Hiendenburg gestiftete Goethe- Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Frankfurter Schlachtviehmarkt

Frankfurt a. M., 23. Dez. (Dorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 106 Rinder (2 Ochsen, 5 Bullen, 92 Kühe, 7 Färsen), 569 Kälber, 47 Schafe, 758 Schweine. Es kosteten: Rinder: Bullen (a) 43 Mark, Kühe 15 bis 43, Färsen (Kalbinnen [a]) 44, Kälber 30 bis 65, Weidemast- hämmel 43 bis 46, Schafe (mittlere) 25 bis 32, Schweine 50 bis 57 Mark. Marktverkauf: Groß­vieh und Schweine wurden zugeteilt, Kälber lebhaft, Hämmel und Schafe ruhig.

Der nächste Schlachtviehmarkt ist am 30. Dezember 1936.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

Von der Nordseite des festländischen Hochdruck­gebiets ist eine flache Tiefdruckstörung von Westen her über unser Gebiet hinweggezogen, sie gab mit der Zufuhr feuchterer Meeresluft vielfach zu leich­ten Schneefällen oder Regenfällen Anlaß. Da der Druck über England wieder ansteigt, wird vorerst wieder mit Verstärkung des Hochdruckeinflusses zu rechnen sein.

Aussichten für Donnerstag: Stellen­weise Nebelbildung, sonst vielfach aufheiternd und im wesentlichen trocken, schwache Winde, nachts Frost.__________________________________________________

Hauptschriftleiter Dr. Fr. W. Lange (verreist). Stellvertretender Hauvtschriftleiter: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: i. V. Ernst Blumschein; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigen­leiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. XI. 36: 11 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Unioersitäts- Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags

15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.

Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.

Franz Ellermeier

Willi Ellermeier

8345 D

Margarete Volkmann

im 56. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Heuchelheim, den 23. Dezember 1936.

8369 D

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 24 Dezember, nach­mittags 3 Uhr vom Sterbehause, Bachstrahe 76, aus statt

Gestern abend entschlief nach langem schwerem Leiden unsere liebe Tante

| Vermietungen"! 6-9-3imme[- Woijnung

m Zentralbeiz., zu verm. (6278D Archit Nicolaus And.Joharmes- kirche 5.

Bekannimachuna.

Müllabfuhr wahrend der Feiertage.

Am 25., 26. und 27. Dezember 1936 und am 1., 2. und 3. Januar 1937 wird kein Hausmüll abgeholt

Gießen, den 22. Dezember 1936. B353D

Städtisches Hoch- und Tiefbauamt: G r a v e r t.

Illlllllllllllllllllllllllllll jtoetftfyelämpnmgon Schwarzarbeit können Arbeits-Ange. bote von Handwerkern nur mit Namensnen« nnng n. unter Vorlage desGewerbenachweije« auigevommen werben.

Verlag »esGlebenerÄnzelaerk Illlllllllllllllllllllllllllll

Danksagung.

Für die uns bei dem Ableben unseres lieben Bruders, Schwagers und Onkels

Gottlieb Helfenbein

erwiesene Teilnahme, für die ti ostreichenWorte des Herrn Pfarrers und der Fünfziger-Vereinigung 18721922, so­wie für die schönen Kranzspenden sagen wir hiermit herzlichen Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Louis und Marie Helfenbein.

Gießen (Marburger Straße 82) den 23. Dezember 1936.

___________________________0'830

Nach schwerer, heimtückischer Krankheit verschied am Montag­abend plötzlich und unerwartet unsere innigstgeliebte, unvergeß­liche Tochter, Schwester und Schwägerin

Emmy

im blühenden Alter von 18 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen:

AqIIqK den Optiker U vllül am Bahnhof Ihr Kassenlieferant

Marie Ellermeier, geb. Stroh Leopold Erb Else Erb, geb. Ellermeier Philipp Batz.

Gießen (Teufelslustgärtchen 14), den 22. Dezember 1936.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 24 Dezember, um 11 % Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von Sommerpflanzen für die städtt- schen Anlagen soll öffentlich vergeben werden.

Angebotsvordrucke sind bei uns erhältlich.

Verdingungstermin: Wontag, den 4. Januar 1937, vormittags 10 Ahr.

Gießen, den 22. Dezember 1936. 8352D

Städtisches Hoch- und Tiefbauamt: G r a v e r t.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßnahmen der Reichsregierung zur Rege­lung des Fettbezuges; hier: Ausstellung von Haushalts- und Betriebs-Nachweisen.

Nach dem Erlaß des Reichs- und Preußischen Mi- msters für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichs- | und Preußischen Ministers des Innern, des Reichs­ministers der Finanzen sowie des Reichs- und Preu­ßischen Arbeitsministers vom 30. XI. 1936 ist zur Re­gelung des Fettbezuges angeordnet worden, daß alle Haushalte einschließlich der Anstaltshaushalte mit einemHaushalts-Nachweis" auszustatten sind, auf Grund dessen der Einzelhändler seine Kunden in die Kundenliste eintragen kann. Ausgenommen hiervon sindSelbstversorger", das sind Haushaltungen, die zu mindestens 80 v. H. ihres bisherigen Fettver­brauches aus eigner Wirtschaft oder anderen Quellen, zum Beispiel durch Postpaketbezug, Deputat, be­ziehen. 83500

Jeder Haushaltungsvorstand hat für alle zu seinem Haushalt gehörenden und in seinem Haushalt minde­stens einen Monat voll beköstigten Personen (Ver­pflegungsgemeinschaft) einen Antragvordruck auszu­stellen. Wohnen mehrere Familien in einer Woh­nung, so hat jede Familie, die einen eigenen Haus­halt führt, einen besonderen Antrag auszustellen. Das gleiche gilt für Untermieter, die nicht im Haus­halt ihres Vermieters volle Kost erhalten, jeder Antragsteller hat nicht nur den Antragsvordruck aus­zufüllen, sondern auch in dem anhängenden Vor­druck für den Haushaltsnachweis die Bezeichnungen feines Haushalts einzutragen.

Den Antragsvordrucken find ferner rote Zettel an- gehängt, die von allen in Gießen wohnenden und auswärts beschäftigten Arbeitnehmern sorgfältig aus- zusüllen sind.

Um die Erhebungen reibungslos und mit der er­forderlichen Schnelligkeit durchführen zu können, haben die Hausbesitzer oder deren Vertreter (Haus­verwalter, Hauswarte) die Verteilung und die Wie­dereinsammlung der Antragsvordrucke in ihren Häusern zu übernehmen. Die Verteilung der Vor­drucke an die Hausbesitzer wird durch Polizeibeamte in den nächsten Tagen erfolgen. Die Haushaltungsvor­stände haben innerhalb 3 Tagen die Vordrucke aus­zufüllen und ihrem Hauseigentümer zur Abholung zu übergeben. Von Wontag, den 28.12. 1936, ab sind die ausgefüllten Vordrucke zur Abholung bereitzu­halten. Nicht rechtzeitig dem Hausbesitzer zurück­gegebene Anträge können erst im Laufe des Monats Januar 1937 auf Einzelabfertigung bei der Stadt­verwaltung rechnen.

Nach Eingang der ausgefüllten Antragsvordrucke bei der Stadtverwaltung wird deren Bearbeitung und Wiederzustellung an die Hausbesitzer umgehend veranlaßt werden. Diese haben die Pflicht, die Haus­haltsnachweise ihren Mietern sofort zuzustellen. Alles weitere ist aus dem, jedem Antrag aufgedruck­ten Werkblatt zu ersehen.

Die Inhaber von Gast- und Speisewirlschaften, Bäckereien und Konditoreien, die nachweislich bisher schon Fett vom Einzelhändler bezogen haben, wollen im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 17, für die Eintragung in die Kundenliste des Einzelhändlers Betriebs-Nachweise" unter Vorlage einer Bescheini­gung des Lieferanten beantragen. Wer jedoch von den Genannten seinen Fettbezug beim Großhändler oder Erzeuger deckt, benötigt keinen Betriebsnach- weis; die Überwachung des Fettbezuges erfolgt in diesen Fällen auf andere Weise.

Im Interesse alles Haushaltungsvorstande wird nochmals darauf hingewiesen, die Vordrucke so sorg­fältig und vollständig wie irgend möglich auszufüllen, damit bei der Bearbeitung der Nachweise Unrichtig­keiten vermieden werden.

Gießen, den 22. Dezember 1936.

Der Oberbürgermeister: Ritt e L

Atters Vereinigung 1881-1931

Wir betrauern tief den allzufrühen Heimgang unseres lieben, allverehrten Alterskollegen

Adolf Sudheimer

Er war uns stets ein treuer und aufrichtiger Freund und unserer Kameradschaft von ganzem Herzen zu­getan. In Dankbarkeit und Verehrung wird er uns unvergeßlich bleiben. , T * .

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