Schwurgericht in Gießen
als
OreiIahreZuchthaus wegen Meineids.
Unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Speckhardt fand die erste Schwurgerichtsverhandlung der zweiten Sitzung im Jahre 1936 am Montag und Dienstagmorgen statt. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Rumpf. Die Derteidi-
tzeil Hitler!
Dr. Hildebrandt, Krelsleiter.
an unseren Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, dem wir unser neues, herrliches Deutschland verdanken.
Aus nahezu 150 Kehlen erscholl ein donnerndes Sieg-Hell auf den Führer. Damit war die feierliche Verpflichtung der Gießener Feuerwehrmänner be- endet.
Oie Zuständigkeit in Patentstreitsachen.
Die Iustizpressestelle Darmstadt teilt mit: Am 1. Oktober 1936 tritt eine Verordnung des Reichs- ministers der Justiz vom 10. September 1936 über die Zuweisung der Patentstreitsachen an die Landgerichte in Kraft. Rach § 1 dieser Verordnung ge- hören Patentstreitsachen des Oberlandesgerichtsbezirks Darmstadt nunmehr zur Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt a. M. Am 1. Oktober 1936 bereits anhängige Patentstreitsachen werden von
An die Bevölkerung derStadtGießen
heute nachmittag treffen die Musiker unserer jungen Luftwaffe in Gießen ein, um auch hier zu Gunsten des Erholungswerkes des deutschen Volkes und der Linderlandverschickung eine Reihe von Konzerten zu veranstalten.
Ich heiße die Vertreter des jüngsten Teiles unserer Wehrmacht auss herzlichste willkommen und bin gewiß, daß ich damit im Kamen der gesamten Bevölkerung spreche.
Ich bitte die Partei- und Volksgenossen, der Luftwaffe den Dank für ihren Einsatz zu Gunsten der NSV. durch restlosen Besuch der Konzertveranstaltuugen auszudrücken.
Am 5. Dezember 1932 kaufte der Angeklagte, i hinter dem Rücken des Angeklagten ein Verhältnis gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen I mit dessen Ehefrau unterhielt. Auch hier mußte der
gung des Angeklagten lag in Händen des Rechtsanwalts Krüger, Gießen.
Angeklagt war der am 15. Dezember 1899 in Wernswig, Bezirk Kassel, geborene und zuletzt in Ober-Ohmen wohnhaft gewesene Heinrich hucke. Die Anklage legte ihm zur Last, am 3. Dezember 1934 vor dem Landgericht in Gießen als Partei in einem Zivilprozeß, den ein Ober-Ohmener Einwohner gegen ihn führte, wissentlich eine falsche Aussage mit einem Eide bekräftigt zu haben (Verbrechen nach § 153 StGB.).
Sohnes Karl Nicolaus, in Ober-Ohmen von einem Mann namens Philippi ein Haus. Als Kaufpreis war der Betrag von 2000 Mark (zweitausend Mark) im Kaufvertrag angegeben. In Wirklichkeit betrug der Kaufpreis nicht 2000 Mark, sondern 3100 Mark. Um Kosten zu sparen, wurde jener Betrag angegeben. Die Zahlung sollte durch lieber» nähme einer auf dem Anwesen bereits eingetragenen Sicherungshypothek erfolgen, hucke, der sich zur Zahlung der Steuern, Zinsen usw. verpflichtet hatte, zahlte diese nicht, außerdem erhielt der Verkäufer des Hauses nur einen Betrag von 1100 Mark, den hucke ihm, da er ihm von einer Bank zustand, abgetreten hatte.
Nach Ablauf von zwei Jahren erhob der Verkäufer des Hauses gegen den Angeklagten, nachdem ein größerer Betrag für Zinsen und rückständige Steuern zu zahlen war, Klage auf Zahlung bei dem Landgericht in Gießen, hier beschwor der Angeklagte, daß der Kaufpreis nicht, wie von dem Verkäufer Philippi behauptet, 3100,— RM, sondern nur 2000,— RM. betrage und daß er am Tage des Kaufabschlusses dem Verkäufer 1100,— Reichsmark in bar persönlich ausgehändigt habe, die der Verkäufer zur Bezahlung von Schulden habe verwenden wollen, während der ihm zustehende Betrag einer Sparkasse in höhe von 1100,— RM. in der gemeinschaftlich mit dem Verkäufer Philippi zu betreibenden Druckerei, insbesondere zum Ankauf einer Druckmaschine, hätte Verwendung finden sollen. Nicht er, sondern der Verkäufer habe Zinsen, Steuern, Kosten usw. zu zahlen. Das Landgericht Gießen wies hierauf die Klage des Philippi ab, der noch vor der Urteilsverkündung Strafantrag gegen den Angeklagten wegen Meineids stellte.
In der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht wurden 28 Zeugen vernommen. Die Beweisaufnahme erstreckte sich von Montagfrüh bis in die Abendstunden des Montag und noch in den Dienstagvormittag hinein. Der hauptbelastungs- zeuge Philippi, der Verkäufer des Hauses, bestätigte unter Eid die Richtigkeit seiner Strafanzeige, insbesondere, daß die Behauptung des Angeklagten, er (Philippi) habe 1100,— RM. am 6. Dez. 1932 in bar von dem Angeklagten erhalten, unwahr fei.
Nach längerer Beratung verkündete das Schwurgericht folgendes Urteil: Der Angeklagte Heinrich * hucke ist schuldig eines Verbrechens gemäß § 153 StGB, und wird daher zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Auf die erkannte Strafe wurden zwei Monate und zwei Wochen der Untersuchungshaft angerechnet. Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt, und es wird auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt.
Ein Cpcer feiner Frau.
21m gestrigen zweiten Verhandlungstag fand auch eine zweite Meineidssache ihren Abschluß.
Der am 26. Februar 1897 zu Ranstadt (Kreis Büdingen) geborene, zuletzt in Vetzberg (Kreis Wetzlar) wohnhafte Karl Schmieder stand unter der Anklage des Meineids.
Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Den Vorsitz führte wiederum Landgerichtsdirektor Dr. Speckhardt. Anklagevertreter war Gerichtsassessor K e y s e r. Als Verteidiger war Rechtsanwalt Dr. Kinzenbach (Gießen) tätig.
Das Schwurgericht verkündete in den Abendstunden folgendes Urteil: Der Angeklagte ist schuldig eines Verbrechens nach §§ 154, 157 StGB, und wird daher unter Einbeziehung der durch Urteil der Strafkammer in Bochum ausgesprochenen Zucht
versammelt.
Als vorgesetzte Amtspersonen waren erschienen in Vertretung des Oberbürgermeisters der Dezernent für das Feuerlöschwesen der Stadt Gießen, Bürgermeister Prof. Dr. Hamm, als Vertreter des Landesverbandes hessischer Freiwilliger Feuerwehren der vom Landesfeuerwehrführer Eugen < Müller (Mainz) für den Kreisfeuerwehrverband Gießen neu ernannte Kreisfeuerwehrführer Bouffier.
Brandinspektor Lenz eröffnete die Versammlung, begrüßte besonders Bürgermeister Prof. Dr. Hamm und bat ihn, die Leitung zu übernehmen.
Bürgermeister Prof. Dr. Hamm verwies in feiner Ansprache an die Feuerwehrmänner auf die Wichtigkeit dieser Stunde und die nunmehr erhöhte , Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Mitglieder können als aktive Feuerwehrmänner darum nur bleiben, wenn sie voll und ganz ihre Pflicht tun und allezeit einsatzbereit sind. Nach den neuen Satzungen können über 60 Jahre alte verdiente Mitglieder nur dann ihren Posten weiter versehen, wenn Ersatz nicht möglich ist. Zufolge einer am Nachmittag oorausgegangenen Vorbesprechung mit dem Herrn Oberbürgermeister schlage ich, so führte Bürgermeister Prof. Dr. Hamm weiter aus, zu Wehrleitern vor:
für die Freiwillige Gail' sche Feuerwehr deren bisherigen Kommandanten Oberbrandmeister Arthur Münch,
für die Gießener Freiwillige Feuerwehr den Brandmeister Emil Koch.
Die Versammlung wurde von Bürgermeister Professor Dr. Hamm befragt, ob ein Einspruch dazu erfolge. Das geschah nicht, und daraufhin bestätigte und verpflichtete Bürgermeister Dr. Hamm diese beiden altbewährten Feuerwehrmänner zu Wehrleitern.
Anschließend dankte Bürgermeister Professor Dr. Hamm dem bisherigen Kommandanten der Gieße- ne’- Freiwilligen Feuerwehr, Brandinspektor Fritz Wenzel, der nach nahezu 50jähriger Dienstzeit infolge seines vorgerückten Alters gemäß der neuen Saßunaen das Amt einem jüngeren Kameraden überlassen mußte. In der Stadtverwaltung sehen wir diesen alten bewährten Kameraden ungern scheiden, mit dem es sich gut zusammenarbeiten ließ, da er stets opferbereit und vorbildlich mit seinen Kameraden uns in der Stadtverwaltung mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat. Im Namen der Stadt und für sich persönlich dankte Bürgermeister Prof. Dr. Hamm dem scheidenden Brandinspektor Fritz Wenzel für alles das, was er der Stadt Gießen geleistet hat.
In derselben Dorversammlung am Nachmittag haben sich die neuen Wehrleiter folgende Mitglieder in den Führerrat bestimmt:
Wehrleiter Koch für die Gießener Freiwillige Feuerwehr: Anton Betz (stellvertr. Wehrleiter), Josef h e i ß l e r (Kassenwart), Heinz D ö l l e (Schriftwart), Karl Schneider (Zeug- und Gerätewart) und Rudolf R ö d i g e r und Hein- rich Renth (Beisitzer):
Wehrleiter Münch für die Freiwillige Gail' sche Feuerwehr: Franz Schmück (stellv. Wehrleiter), O. Wahl (Schriftwart), Albin Klein (Kassenwart), Ludwig W a cf (Zeug- und Gerätewart) und Dr. Gail und Fritz Bender (Beisitzer).
Anschließend erfolgte die vorgeschriebene Verpflichtung sämtlicher Feuerwehrmänner durch Bürgermeister Prof. Dr. Ham m. Zum Schluß betonte der Bürgermeister, daß jeder Kamerad sich dieser Stunde bewußt bleiben muß, wenn sein geleisteter Eid nicht leerer Schall fein soll. Die Feuerwehren sind einer neuen großen Organisation, dem Lust- schütz, mit angegliedert. Da heißt es erst recht kameradschaftlich Zusammenarbeiten, sich in gegebenen Fällen unterordnen, wenn auch einmal ein anderer Kamerad mit niedrigerer Funktion von der anderen Organisation die Anweisungen erteilt. Dabei wird sich die innere Größe und die wahre Kameradschaft der Mitglieder zeigen. Denken wir immer
**DerheffischeAlice-Frauenverein, Ortsverein Gießen, weist in unserem heutigen Anzeigenteil darauf hin, daß die Tagung der Mitglieder des Reichsfrauenbundes des Deutschen Roten Kreuzes vom 11. bis 13. November in Berlin stattfindet. Der Ortsverein Gießen empfiehlt den Mitgliedern rege Beteiligung. Für die Reisekosten kommt eine Ermäßigung in Betracht. Auf die heutige Anzeige sei besonders hingewiesen.
** Sonntagsrückfahrkarten demnächst länger gültig. Durch Nachtrag zum Deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreß- auttari"- fallen ab 4. Oktober 1936 die Anqestellten- Wochenkarten fort. Dafür werden die steuerfreien Arbeiterwochenkarten auch an Angestellte usw. mit einem Rohemkommen von nicht mehr als 200 RM. ausgegeben. Vom gleichen Tage ab wird die Geltungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten am Montag bis 24 Uhr erweitert und die der Mittwoch-Rückfahrkarten bis Donnerstag 3 Uhr.
Eröffnung der Autobahnstrecke Frankfurt—Naubeim
Lod. F r a n t f u r t a. 5»., 22. Sept. Am 27. Sep- tember findet um 16 Uhr an der Stelle des ersten Spatenstichs durch Gauleiter und Reichsstatthalter Sprenger die feierliche Eröffnung der Reichsautobahn - Teilstrecke Frankfurt a. M. — Bad-Nauheim statt. Dem Verkehr übergeben wird die Strecke jedoch erst am 28. September um 6 Uhr.
dieser neuen Zuständigkeitsregelung noch nicht Betroffen.
Amtsgericht Gießen
Wegen Uebertretung des § 25 der Reichsstraßenverkehrsordnung verurteilte das Gericht den P. h. aus Hvf-Güll zu einer Geldstrafe von 10 RM.
Der Angeklagte hatte am 21. April 1936, etwa 19.15 Uhr, in Gießen mit feinem Personenkraftwagen aus der Plockstraße und die Johannesstraße in die Goethestraße fahrend, einen Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer.
In der Urteilsbegründung wurde festgestellt, daß eine Verletzung des Vorfahrtsrechts durch S). nicht vorliege, daß Der Verletzte den Unfall ganz allein verschuldet und verursacht habe und daher S). für die Schadensfvlgen nicht verantwortlich sei, also auch nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung be- straft werden könne.
Angeklagte, vollkommen unter dem Einfluß seiner Frau stehend, dieses Verhältnis dulden. Nachdem sich später seine Ehefrau von ihm entfernte und zu ihrem Liebhaber Neumann zog, reichte der Angeklagte Scheidungsklage ein. Die Ehe wurde geschieden und die Ehefrau Schmieder für den allein schuldigen Teil erkannt. Nach der Scheidung richtete der Liebhaber Neumann einen Drohbrief an den Angeklagten, in welchem er diesen um Rückgabe des Geldes, das er dem Angeklagten geliehen hatte, aufforderte. Der Angeklagte erstattete hierauf Anzeige gegen Neumcknn wegen Erpressung. In diesem Verfahren wurde der Angeklagte als Zeuge vernommen. Er bestritt unter Eid, daß er einen Zettel, auf dem er den Neumann um den Betrag von 2,50 RM. angegangen fjatte, geschrieben habe. Außerdem stellte er unter Eid in Abrede, daß er geduldet habe, daß seine Ehefrau mit anderen Männern intime Beziehungen unterhalten. Diese Angaben waren jedoch unrichtig.
Der Angeklagte wurde bereits von der Strafkammer Bochum wegen Kuppelei zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt, die er zur Zeit verbüßt. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte, wie er nunmehr auch zugab, den fraglichen Zettel an den Zeugen Neumann geschrieben hat, und daß er von dem Verkehr des Zeugen Neumann mit seiner Frau wußte. Nicht als erwiesen sah das Schwurgericht an, daß die seinerzeit unter Eid gemachten Angaben bzgl. des Kellners unrichtig gewesen sind.
Sämtliche Zeugen, so führte der Vorsitzende aus, hätten dem Angeklagten, der Frontkämpfer war und im Weltkriege das Eiserne Kreuz II. Klasse, sowie die Hess. Tapferkeitsmedaille erhalten hat, das denkbar beste Zeugnis ausgestellt. Der willensschwache Angeklagte sei ein Opfer seiner Ehefrau geworden, die nunmehr mit ihrem früheren Liebhaber Neumann verheiratet ist.
Aus allen diesen Umständen sah sich das Schwurgericht veranlaßt, dem Angeklagten in weitgehendstem Maße mildernde Umstände zuzubilligen.
ein 45jähriger Ernst Schunk aus Mülheim a. d. Ruhr und seine Begleiterin, eine Else Rog - genborfer aus Berlin-Charlottenburg, die er als seine Frau ausgibt, wegen dauernder Betrügereien seit einem Jahr gesucht. Beide reisen seit langer Zeit in Deutschland umher und leben nur von Betrügereien. Schunk sucht Personen der Lederbranche auf oder solche, die Maschinen für die Lederbranche Herstellen und macht für seine angebliche Lederfabrik in Mülheim große Bestellungen. Wenn er auf diese Weise das Vertrauen der Lieferanten gewonnen hat, läßt er sich unter schwindelhaften Vorspiegelungen — u. a. führt er auch augenblickliche Geldverlegenheit an — kleinere und größere Darlehen geben. Um die Geldgeber in Sicherheit zu wiegen, stellt er Wechsel mit einer höheren Summe aus, als er bekommt. Als Akzeptanten bezeichnet er stets einen M. Winkler aus Godesberg, den es 'dort aber gar nicht gibt. Zu spät bemerken die Opfer, daß sie einem Betrüger in die Hände gefallen sind. Ferner besucht Schunk bekannte Familien und läßt sich unter dem Vorwand, nach Hause reisen zu müssen, aber im Augenblick kein Reisegeld zu haben, Darlehen geben. Auch diese Leute wurden unter schwindelhaften Vorspiegelungen zur Hergabe von Beträgen bewogen. In letzter Zeit ist das Schwindelpaar in Westdeutschland in einer Anzahl Orten bei Geistlichen aufgetreten, denen die beiden unter Vorspiegelung, daß die plötzlich zu den Eltern nach Mülheim reifen müßten, aber augenblicklich kein Reisegeld besäßen, Geld abschwindelten.
Das Verfahren emgestektt.
LPD. Sinn (Dillkreis), 22. Sept. Im Jahre 1932 wurde durch eine Kassenrevision in der Gemeinde Sinn ein Fehlbetrag von rund 1 5 4 0 0 Mark festgestellt. Da der damalige Gemeinderechner für diesen Fehlbetrag verantwortlich war, mußte er sich vor der Großen Strafkammer Siegen wegen schwerer Amtsunterschlagung und wegen gewinnfüchtiger Urkundenfälschung verantworten. In der Verhandlung konnte der Angeklagte für den Verlust des Geldes keine hinreichende Erklärung abgeben. Lediglich auf Überlastung und auf Fehlbuchungen wollte er den Fehlbetrag zurückführen. Der Staatsanwalt kam auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu der lieber» zeugung, daß sich der Angeklagte im Sinne der Anklage der schweren Amtsunterschlagung in Tateinheit mit gewinnsüchtiger Urkundenfälschung schuldig gemacht hat und beantragte eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Das Gericht kam zur Einstellung des Verfahrens. Es konnte die Frage nach dem Vorliegen schwerer Amtsunterschlagung nicht bejahen. Sicherlich spräche eine Reihe von Gründen für das Vorliegen einer solchen, ein einwandfreier Beweis dafür habe sich nach der Ueberzeugung des Gerichts aber nicht erbringen lassen. Insbesondere habe nicht festgestellt werden können, ob die vorgenommenen Fälschungen mit etwaigen Veruntreuungen des Angeklagten in Verbindung ständen. Die Möglichkeit, daß es doch so sei, bestehe zwar, im Zweifelsfalle sei jedoch für den Angeklagten zu entscheiden. Zweifellos habe sich der Angeklagte der Urkundenfälschung schuldig gemacht, und er habe auch von diesen Urkunden Gebrauch gemacht. Es habe sich aber nicht einwandfrei nachweisen lassen, ob dies zum Zwecke der Verdeckung begangener Unterschlagungen geschehen sei. Da wegen der Urkundenfälschung nicht auf eine höhere Strafe als sechs Monate erkannt worden wäre, habe das Verfahren eingestellt werden müssen.
Oie neue Opferliste des Verkehrs.
Der Reichs- und preußische Verkehrsmlnister gibt bekannt:
148 Tote, 4305 Verletzte
sind die Opfer des Straßenverkehrs im Deutschen Reich während der vergangenen Woche.
Deutsche Arbeitsfront.
kreiswaltung Wetterau.
Abteilung für Berufserziehung und Betriebsführung.
Am Donnerstag, 24. September, spricht um 20 Uhr im Haus der Deutschen Arbeitsfront, Gießen, Schanzenstraße 18, Saal, Oberingenieur Alvensleben (Berlin) von der Berufsgenossenschaft „Feinmechanik und Elektrotechnik" in einem Lichtbildervortrag über „Ursachen der elektrischen Unfälle und deren Bekämpfung". Eintritt frei!
Abschiehsfeier her Arbeitshienstmänner
Am heutigen Mittwochabend vereinigen sich die nach Erfüllung ihrer Arbeitsdienstpflicht aus dem Reichsarbeitsdienft ausscheidenden Gießener Arbeitsdienstmänner im Saale des Arbeitsdienstlagers „Justus von Liebig" (Philosophenwald) zu einer Abschiedsfeier. Der Abend soll bei geselligen Darbietungen mancherlei Art und Tanz die Kameraden des Arbeitsdienstes sowie die Gäste, dabei Insbesondere die zum Tanz erwarteten Mädchen, für einige Stunden zu froher Geselligkett vereinigen. Die Deranstal- tung soll um 20 Uhr beginnen. Das Arbeitsdienstlager rechnet, im Hinblick auf die guten Beziehungen zwischen den Arbeitsdienstmännern und der Gießener Bevölkerung, auf zahlreichen Besuch.
^Verpflichtung der FrerwMigen Jeuerwehren in Gießen.
Durch Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 8. Mai 1936 ist bekanntlich eine Vereinheitlichung des gesamten deutschen Feuerlöschwesens bestimmt worden. Neben der angeordneten einheitlichen Gliederung, Ausrüstung und Uniformierung sind durch den Runderlaß auch einheitliche Satzungen von Reichs wegen eingeführt worden, in denen die Verpflichtung der Mitglieder der von der Regierung anerkannten Freiwilligen Feuerwehren mit vorgefchrieben ist.
Die beiden Freiwilligen Feuerwehren in Gießen, die Freiwillige Gailsche Feuerwehr und die Gießener Freiwillige Feuerwehr, haben die Formalitäten als anerkannte Freiwillige Feuerwehren vor Wochen bei ihrer vorgesetzten amtlichen Stelle, beim Kreisamt Gießen, eingereicht. Die Anerkennung ist ausgesprochen worden, so daß nunmehr die neuen Satzungen anzunehmen und die Mitglieder zu verpflichten waren. Dazu waren beide Wehren am Montagabend im oberen Saale des Burghofes (früher Cafö Ebel)
Jieichskriegsminister von Blomberg besichtigt die Barbaroffabnrg.
Lpd. Gelnhausen, 22. Sept. Arn Montag besichtigte Reickskriegsminister Generalfeldmarschall von Blomberg auf der Durchfahrt mit seinem Stabe die Barbarossaburg. Der Bürgermeister der Stadt Gelnhausen begrüßte den Reichskriegsminister am Eingang zur Burg und machte den Minister mit der wechselvollen Geschichte der allen Burg bekannt.
Mit dem Auto gegen einen Baum.
* Hochheim a. M., 22. Sept. Am Sonntag- vormittag verunglückte durch einen Autoun - fall der Orgelbaumeister Ernst Nikolaus aus L i ch. Beim Ueberholen in einer Kurve wurde der Wagen von einem überholenden Fahrzeug gestreift. Beide Wagen kamen ins Schleudern und rannten gegen einen Baum. Orgelbaumeister Nikolaus, der sich auf einer Fahrt nach Bermersheim (Rheinhessen) befand, um dort der Einweihung einer von ihm erbauten Orgel beizuwohnen, erlitt eine schwere Gehirnerschütterung, mehrere Verletzungen am Kopf und an den Knieen, die feine sofortige Ueberführung ins Krankenhaus nach Hochheim nötig machten. Das Befinden ist den Umständen entsprechend zufriedenstellend. Die Bewußtlosigkeit, die einen Tag anhielt, ist inzwischen wieder geschwunden.
Fahndung nach einem reisenden Betrügerpaar. LPD. Frankfurt a. M., 22. Sept. Von den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden von Frankfurt a. M., Berlin, Dresden, Duisburg, Kassel, Erfurt, Osnabrück, Diepholz, Mühlheim, Oberhausen und anderen Städten Deutschlands werden
Hausstrafe zu einer Gesamtzuchthausstrafe von einem Jahr zwei Monaten verurteilt. Auf diese Strafe wird dem Angeklagten die durch das Bochumer Urteil angerechnete Unter- fustungshaft sowie die verbüßte Strafhaft aus dem Urteil der Strafkammer Bochum angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. .
In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, daß der Angeklagte nach anfänglich glücklicher, kinderloser Ehe später ein Mädchen an Kindesstatt angenommen habe. Seine vergnügungssüchtige Frau knüpfte später mit einem Mann ein Verhältnis an. Der zur damaligen Zeit kranke Angeklagte brachte nicht die Kraft auf, hiergegen einzuschrei- ten. Weiter nahm der Angeklagte, obwohl zur damaligen Zeit selbst arbeitslos, einen gewissen Neumann aut der die Gastfreundschaft des Angeklagten in der gröblichsten Weise mißbrauchte, indem er " ‘ *• " "agten ein Verhältnis
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