Die
Feuerwehrleute hmruziehen!
Polizeidirektion Gießen teilt uns
Vollversammlung
des AS -Studentenbundss.
Gauamtsleiter Pg. Conrad
spricht über die hochpolitische Lage des JISDSfB.
Am Dienstagabend war der NSDStB. Gießen in einer Stärke von ungefähr 200 Mann vor dem Gießener Studentenhaus zur Vollversammlung angetreten. Der Hochschulgruppenführer Pg. Fried- r i ch erstattete Meldung seiner angetretenen Mannschaft an den Gaustudentenbundssührer Pg. Conrad.
Im Saale des Studentenhauses fand dann die eigentliche Vollversammlung statt, die durch zwei Lieder und einen Sprechchor des Kameradschaftshauses eröffnet wurde. Hochschulgruppenführer Friedrich begrüßte den Gauamtsleiter und erteilte ihm das Wort.
Pg. Conrad kam zunächst auf die bevorstehende Zehn-Jahres-Feier des NSDStB. in München zu sprechen. Dann streifte er kurz die augenblickliche hochschulpolitische Lage und sprach von den Aufgaben des Studentenbundes für die Zukunft. Der Studentenbund werde auf keinen Fall von dem sich einmal bei seiner Gründung gestellten Ziele abgehen. Die Ausführungen wurden mit großem Beifall ausgenommen.
Dor Schluß der Vollversammlung gab der Hochschulgruppenführer noch einige organisatorische Angelegenheiten bekannt. Mit dem „Sieg-Heil" aus
Alles herhören!
Wer kennt noch nicht unsere Zungmädellieder und Kanons? Der kommt zum Elternabend der Gießener Jungmädel. Dort werdet ihr sie lernen und noch vieles mehr.
„Lache mit uns/'
Gemeinsamer bunter Abend der RSG. „Kraft durch Freude" und des Reichssenders Frankfurt.
Die Bühne der Volkshalle war gestern abend wieder einmal der Blickpunkt für viele Volksgenossen. die für einige Stunden des Tages Arbeit vergessen und dafür einmal herzlich lachen wollten. Die NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" und der Reichssender Frankfurt hatten sich redlich bemüht. den Abend recht unterhaltsam auszugestalten. Künstler von gutem Rufe boten ein abwechslungsreiches Programm, unterhielten nach besten Kräften und waren des Dankes der Besucher des Abends sicher. Die Kapelle Hau ck mit ihren Solisten und in starker Besetzung, eröffnete den Abend mit einem schneidigen Marschliederpotpourri, das viele vertraute Klänge brachte und wie alle ihre musikalischen Darbietungen des Abends nicht nur virtuos, sondern auch in voller Ausschöpfung des Stimmungsgehaltes wiedergegeben wurden. Die foliftischen Darbietungen einzelner Mitglieder der Kapelle stellten das beachtliche Können der Musiker unter Beweis. Die vollendete Beherrschung im Rhythmus fiel dabei immer wieder angenehm auf.
Dem Gesang war im gestrigen Abend viel Raum gegeben. Margarete Slezak sang einige klassische Liebeslieder und überraschte mit der Kraft ihres glanzvollen Soprans, für den selbst die Volkshalle nicht zu geräumig war. Die Sängerin fand verdienten Beifall.
John Gläser-Frankfurt gefiel außerordentlich mit seinen kurzen kapriziösen Ausschnitten aus
NSLB.
Geschichtliche Arbeitsgemeinschaft.
Freitag, 24. Januar, um 17 Uhr: Seminarzimmer der Oberrealschule: Wichtige Lehrplanfragen.
Sportamt,,Krast durch Freude".
Heute finden folgende Kurse statt:
Fröhliche Gymnastik und Spiele (nur für Frauen). Von 20 bis 21 und von 21 bis 22 Uhr: Lyzeum, Dammstraße 26.
Reiten. Von 21 bis 22 Uhr: Unioersitäts-Reit- institut, Brandplatz.
« eisausschuß Gießen.
Der Kreisausschuß des Kreises Gießen verhandelte gestern vormittag im Sitzungssaale des Kreisamtes unter dem Vorsitz von Oberregierungsrat Dr. Schönhals zunächst in der Sache einer Hilfsbedürftigkeit des Fritz Schmedes, früher in Wiefeck, jetzt in Ober-Befsingen. Eine Entscheidung konnte jedoch noch nicht gefällt werden. Es wird eine weitere Verhandlung stattfinden.
Der Otto Jox von Ettingshausen hatte gegen einen Beschluß des Kreisamtes Einspruch erhoben, weil ihm die Ausstellung eines Führerscheins versagt
worden war. Auch diese Sache konnte im Urteil nicht entschieden werden, da erst noch ein Gutachten der Universitäts-Neroenklinik eingeholt werden soll.
Die Klage des Karl Huhn in Gießen gegen den Beschluß des Kreisamtes, das auch ihm die Ausstellung eines Führerscheins ablehnte, wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Verpflichtung der Werkscharen im Kreis Sieß-n.
Am Dienstagabend wurden in Gießen die Werkscharen der Fittingsfabrik Bänninger G.m.b.H. in der Stärke von 40 Mann und der Buderus- fchen Eisenwerke Lollar in der Stärke von 50 Mann einschließlich Spielmannszug durch den Gauwerkscharleiter übernommen.
Kreiswalter Wagner sprach zu Beginn über den Sinn und Zweck der Werkscharen, die für eine Verbreitung nationalsozialistischen Ideengutes innerhalb des Betriebes zu sorgen hätten. Kameradschaft sei eine der Grundlagen gemeinsamer Arbeit zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft. Nach unserer Auffassung sei der Betriebssührer der „erste Kamerad" im Betriebe.
Im Anschluß daran übernahm Gauwerkscharleiter E ck st e i n die Werkscharen und gab ihnen Geleitworte zu ihrer Arbeit innerhalb der Betriebsgemeinschaft mit auf den Weg. Treue und Kameradschaft seien die Grundpfeiler, auf die die Werkscharen aufgebaut werden müßten. Ohne diese beiden Tugenden sei der Erfolg stets in Frage gestellt. Vor allem die Treue dem Führer gegenüber müsse bei einem Werkscharmann erste Tugend sein!
Shakespeares „Was ihr wollt!" in der Vertonung von Humperdinck, dann aber noch besonders mit einem weinseligen Lied, von dem viel Stimmung ausging.
Als Dritte im Bunde des Gesangs an diesem Abend trat Lale Andersen-Wilk auf, die sich mit ihren Matrosenliedern, teils prächtig, burschikos und originell, teils aber auch mit feinem Gefühl für Stimmung gesungen, stürmischen Beifall sicherte. Mit ihrer sicheren graziösen Bewegtheit, mit ihren wohlabgewogenen mimischen Untermalungen unterstützte sie die Wirkung ihrer Vorträge sehr glücklich. Fritz K u l l m a n n, der begabte Pianist des Reichssenders Frankfurt begleitete die gesanglichen Darbietungen des Abends am Flügel mit großer Sorgfalt, außerdem wartete er mit einer hervorragenden Interpretation eines Chopin- schen Walzers auf.
Zu lebhaftem Lachen reizte der bayerische Komiker Georg Blädel von München, der sich zunächst mit seinen auf der Klarinette begleiteten lustigen Schnadahüpfeln gut einführte, dann einige wirkungsvolle humoristische Gedichtvorträge brachten und sich auch noch als gute Musiker mit Violine und Federkiel erwies. Frido Groth ey lernte man als einen Akkordeon-Virtuosen kennen, der seinem Instrument in kunstvollem Spiel wunderbare Klänge entlockte. Schließlich beschlossen Jan und Hein von Hamburg mit ihrer gelungenen Parodie auf Pat und Patachon den Reigen der Darbietungen. Heinz Vogel- Düsseldorf wirkte als Ansager mit. Die Kapelle Hauck begleitete mit einem Sol- datenlieder-Potpourri die zufriedenen Teilnehmer dieses bunten Abends aus dem Saal.
mit: t .
Es liegt Veranlassung vor, darauf hmzuwelsen, daß bei allen öffentlichen und auch bei privaten Veranstaltungen, bei denen ein größerer Personenkreis in Sälen oder sonstigen Versammlungsräumen zusammenkommt, aus sicherheits- und feuerpolizeilichen Gründen Feuerwehrleute zuzuziehen sind.
Die Leiter der Versammlungen oder die Führer von Fachschaften und Vereinen, welche irgendeine Festlichkeit veranstalten, sind für die Stellung der zum Feuerschutz nötigen Feuerwehrleute verantwortlich. Sowohl bei der städtischen Branddirektion Gießen als auch bei der Polizeidirektion können die benötigten Feuerwehrleute angefordert werden. Die Zahl der jeweilig zu stellenden Feuerwehrleute, die sich richtet nach der Große des Saales und der zu erwartenden Menschenmenge, bestimmen die eben genannten Behörden.
Es sind Klagen laut geworden, daß sich Festveranstalter Gießener Vereine den Anordnungen der Feuerwehrleute, die aus feuerpolizeilichen Gründen haben erlassen werden müssen, widersetzt haben. Dieses verständnislose Handeln ist unzulässig und bedeutet für die Festbesucher eine gewisse Gefahr. Den Anordnungen unserer in jeder Weise vorzüglich ausgebildeten und insbesondere im Brandschutz er= fahrenen Feuerwehrleute ist alsbald nachzukommen. Nur ihre Weisungen haben Geltung.
Die Polizeidirektion gibt sich der Hoffnung hin, daß dieser Hinweis genügt, um Auswüchse, wie hier kurz aufgezeichnet, für immer unmöglich zu machen.
Anzeige.
** Blinder Alarm. Am gestrigen Mittwochmittag ertönte aus dem Geschäftshaus der Deutschen Bank, Ecke Plockstraße und Johannesstraße, plötzlich die Alarmsirene und gleichzeitig wurde von außen her eine Lichtschrift mit dem Worte „Ueberfall" sichtbar. Der Alarm erregte natürlich die Aufmerksamkeit zahlreicher Straßenpassanten. Wie wir auf Erkundigungen an zuständiger Stelle Härten, war dieses Funktionieren der Alarmanlage lediglich auf einen Zufall zurückzuführen, durch den die in hohem Maße empfindliche Alarmanlage in Tätigkeit gesetzt wurde. Irgendein Grund zur Beunruhigung ober ein ernster Anlaß bestand zum Glück nicht.
** Tragischer Unglücksfall eines dreijährigen Kindes. In einem Hause der Sonnenstraße ereignete sich gestern abend ein tragischer Unglücksfall, dem leider das Leben eines Kindes zum Opfer fiel. Das dreijährige Säbnchen einer Familie hatte ein Stückchen Fleisch verschluckt, das dem Kinde im Halse stecken blieb, so daß sofort Erstickungserscheinungen auftraten. Nachdem man sich kurze Zeit um das Kind bemüht hatte, wurde es rasch zum nahen Depot der Sanitätskolonne und von dort aus im Auto zur Nasen-, Hals- und Ohrenklinik gebracht. Leider war es aber trotz aller Bemühungen der Aerz(e nicht mehr möglich, dem Kinde das Leben zu erMten. Den tiefbetrübten Eltern, die auf solche Weise ihr Kind verlieren mußten, wendet sich allgemeine Teilnahme zu.
Schöffengericht Gießen.
Vor den Schranken des Gerichts stand gestern der K. E. F. aus Ortenberg wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte wurde am 29. September 1934 von dem Gewerbelehrer Jockel aufgefordert, ihn zur Erledigung von Angelegenheiten mit dem Motorrad nach Büdingen zu fahren. Der Angeklagte folgte dieser Aufforderung sehr ungern. Auf Drängen des Jöckel fuhr dann der Angeklagte in übermäßigem Tempo in Richtung Büdingen. An der Kreuzung der Straße nach Rohrbach kam aus Richtung Rohrbach ein Postauto, das nach Ortenberg zu einbog. Der Angeklagte konnte die hohe Geschwindigkeit nicht mehr drosseln, und es kam zu einem schweren Zusammenstoß, bei dem der Beifahrer tödlich verunglückte und der Angeklagte selbst schwer verletzt wurde. Das Gericht erkannte an Stelle einer an sich verwirkten Gefäncmisstrafe von zwei Monaten auf 300 Mark Geldstrafe. Strafmindernd kam in Betracht, daß der Angeklagte nur auf Drängen des Getöteten sein Tempo erhöhte, daß er noch unbestraft und selbst schwer verletzt ist.
Wegen Betrugs im Rückfall wurde der Otto Kneipp aus Gießen zu einem Jahr Zucht- baus verurteilt. Der Angeklagte, der schon erheblich vorbestraft ist, handelte mit Futtermitteln. Er besuchte in dieser Eigenschaft in der näheren Umgebung von Gießen Verbraucher, denen er Futtermittel verkaufte, sich das Geld geben ließ und die Abnehmer zu dem Nachbar verwies, wo die Ware stände. Als sich die Leute dort die Ware holen wollten, merkten sie, daß sie einem Schwindler in hie Hände gefallen waren. Aul diese Weise ging her Angeklagte in etwa 10 Fällen vor.
Landschastsbund Volkstum und Heimat
Ein „Grüner Abend" des Ortsringes Gießen.
sind fast ganz verschwunden, das Wildpferd kommt in freier Wildbahn nicht mehr vor, der Elch ist in den äußersten Nordosten Deutschlands verdrängt, Gemse und Steinbock sind Hochgebirgstlere geworden. Bär und Wolf waren weitverbreitetes Raubwild. Der letzte Bär in Hessen wurde 1678 im Oberwald gestreckt, der letzte in Deutschland 1835 m Bayern. Riesig waren die Schaden durch Wolfe. 1806 noch wurden bei Aßlar m einer Nacht durch einen Wolf 28 Schafe gerissen. Der letzte Wolf in Hessen wurde 1841 in der Viernheimer Heide erlegt. Als Wechselwild kommt er an der Ostgrenze des Reiches heute noch vor. .Während so viele Tierarten verschwanden, kamen andere neu hinzu. So wurde im Mittelalter das Damwild eingefuhrt, und der Fasan hat schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts Bürgerrecht in Hessen. , .
Dann ging der Vortragende auf die Waffen em, schilderte vor allem die sog. Kehrwiederkeule, dann die Armbrust und den Uebergang zur Feuerwaffe, zeigte ferner, wie Ne^e, Tücher und Lappen früher im Jagdbetrieb zum Festhalten des Wildes in einem bestimmten Waldteil unentbehrlich waren, und wie Hühner und andere Tierarten mit Netzen gefangen wurden. Ein besonderes Kapitel war den unentbehr- liehen Genossen des Jägers, den Hunden, gewidmet: Hetzjagden mit Hunden und Pferden im Mittelalter und in der Neuzeit wurden einander gegenüber^ gestellt.
Unentbehrlich und nicht wegzudenken aus Der mittelalterlichen Jagd sind ferner die Jagden mit Beizoögeln; Falken, Habichten, Adlern usw., mit denen vor allem Reiher und Enten gejagt wurden. Auch ein Bild moderner deutscher Falknerei konnte
sofort nach dem Tatort, um die notwendigen Ermittlungen aufzunehmen. Der Schaden, der dem Inhaber der VerkaufsniederLage entstanden ist, ist sehr erheblich, da sämtliche Maschinen einen hohen W§rt haben.
gezeigt werden.
Nicht vereinbar mit dem Geschmack der heutigen Zeit sind die sogenannten Kampfjagden, bei denen entweder vorher in großer Zahl eingefangene Tiere bei Festlichkeiten an Fürstenhöfen miteinander kämpfen mußten, oder in denen durch Menschen, Herren und Damen des Hofes, Füchse z. B. solange auf ausgespreizten Tüchern in die Luft geschleudert wurden (Fuchsprellen), bis sie verendeten.
Um für diese Kampfjagden das notige Wild zu haben, richtete man Jägerhäuser oder Jägerhöfe mit Zwingern ein. Diese Höfe entwickelten sich aber bald zum'Mittelkunkt des ganzen Jagdwesens. Hier erfolgte die berufsmäßige Ausbildung der Jägerei, hier entstand die Jägersprache und hier wurde das iagdliche Brauchtum gepflegt.
Mit der Wiederherstellung des Jagdrechtes des Grundbesitzers und der Verpachtung der Jagdausübung entstand der Stand der Jagdpächter. Dieser hat zum Teil hervorragende Jäger hervorgebracht, anderseits aber drängten sich Leute zur Jagd, die ihrem ganzen Denken und Fühlen nach dazu mcht geboren waren. Daraus entwickelten sich schwere Jagdschädigungen. Die Jagdgesetze erwiesen sich als völlig unzulänglich, um hier Wandel schaffen zu können. Es entstand das ungeschriebene Gesetz der Jägerschaft, die Weidgerechtigkeit. An ihr schieden sich die Geister. Die besseren Teile der deutschen Jäger schlossen sich zum Schutze der Jagd in Jagdvereinen zusammen und erzogen ihre Mitglieder zu weidmännischem Denken. Diese Vereine sind die Wegbereiter des Reichsjagdgesetzes geworden.
Dieses Gesetz bedeutet einen Wendepunkt in der Entwicklung der deutschen Jagd. Es stellt dem Jäger eine große Aufgabe: Treuhänder des deutschen Volkes zu fein. Er soll die Jagd erhalten. Denn sie ist ein ideales Volksgut, das zur Liebe zur Heimat erzieht, das ein Gesundbrunnen für Hunderttausende deutscher Männer darstellt und sie wehrhaft und waffenfroh erhält. Sie ist aber auch volkswirtschaftlich von Bedeutung. Die deutsche Jagde wäre u. a. z. B. in der Lage, den gesamten jährlichen Fleischbedarf für 600 000 Menschen Zu liefern. Sie stellt nach den Worten des Volkswirtschaftlers Stieda unter der Maske des Vergnügens'einen sehr wertvollen Zweig der Volkswirtschaft dar. Junge deutsche Menschen, die Liebe zu Wild und Wald in sich fühlen und die durch die waidmännische Schule hindurchgehen .ollen, bis sie als vollwertig in die deutsche Jäg /chuft aufgenommen werden können, werden stets willkommen sein. Der Redner schloß mit den Worten: „Wald und Wild, die beiden hat Gott zusammengegeben: nehmt fein Wild dem deutschen Wald und ihr nehmt ihm sein Leben."
Der Vortrag, eingeleitet durch das Signal „Begrüßung" und beendet mit „Halali" und „Jagd vorbei" auf dem Jagdhorn (Herr L e i ch u m), wurde in wirkungsvollster Weise umrahmt durch Wald- und Jagdlieder des Frohsinn-Ouartettver- eins mit Unterstützung des Mandolinenklubs ,Nea- polita" und des'Herrn Schwarz lo se (Trom- nete). Freudig folgten alle Besucher schließlich dem Dirigenten des Gesangvereins, Herrn Leib, bei . einem gemeinsamen jagdlichen Kanon. Den Dank : an den Führer für das Reichsjagdgesetz, das alte Wünsche der deutschen Jäger erfüllte, brachte ein Sieg-Heil zum Ausdruck, das den Abend schloß, der : sich den anderen des rührigen Ortsringes würdig , anschloß.
** Sitzung des P r o v i n zi a laus sch u s- e s. Am nächsten Samstag, 25. Januar, 8.30 Uhr* beginnend, findet im Sitzungssaale des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschusses statt mit folgender Tagesordnung: 1. Klage des Friedrich Ger lach in Wiefeck gegen den Bescheid des Kreisamts Gießen vom 11. November 1935 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für 1936 Kj. 2. Klage der Juliane Beck, Gelnhaar, gegen die Entscheidung des Kreisamts Büdingen vom 4. Juli 1935 wegen Versagung der Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft. 3. Klage der Schäferei Bollnbach (Heinrich Erbes und zehn andere) gegen die Gemeinde Saasen; hier: Berufung der Gemeinde Saasen gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 10. März 1935. 4. Einspruch des Polizeidieners Vogel zu Mainzlar gegen den Voranschlag der Gemeinde Mainzlar Rj. 1934; hier: Berufung der Gemeinde Mainzlar gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 24. Avril 1935.
** Volkshalle-Verein Gießen. Im Anzeigenteil unseres heutigen Blattes wird zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Dolkshalle-Vereins auf Dienstag, 4. Februar, in dem Sitzungssaal des Stadthauses, Bergstraße, eingeladen. Näheres in der
ten. Wildschäden wurden nur selten ersetzt. Wenn auch im 17. und 18. Jahrhundert mit Rücksicht auf die unerträglichen Wildschäden große Waldgebiete eingegattert und in „Tiergärten" mit Hirschen, Sauen oder Rehen verwandelt wurden, so blieb die Unzufriedenheit und Jagdfeindlichkeit der Bauern vor allem doch bestehen.
Das Verlangen nach Freijagd spielte daher im Jahre 1848 eine besondere Rolle. Nicht ganz zwei Jahre freier Jagd zeigten, daß bei diesem Rechtszustand Deutschland in Kürze wildleer würde. Daher setzte mit dem Jahre 1850 eine neue Regelung des Jagdrechtes ein. Das Recht des Jagens auf eigenem Grund und Boden wurde ausdrücklich feft-- gelegt. Jedoch durfte dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn der Grundeigentümer eine zusammenhängende Fläche von einer bestimmten Mindestgröße sein eigen nannte. Andernfalls wurde sein Land mit dem anderer zusammengefaßt und gemeinsam verpachtet. Der Erlös aus der Verpachtung aber stand ihm zu. Die Regelung war in den deutschen Staaten nicht gleich und wurde es auch nicht, weil Jagdrecht Landesrecht war und blieb bis zum 1. April 1935. An diesem Tage trat das Reichsjagdgesetz in Kraft, das mit einem Schlage 18 noch bestehende Jagdgesetze aufhob und ein einheitliches Recht für das ganze Reich an feine Stelle fetzte. Dieses Gesetz verkündet auch das Jagdrecht des Grundeigentümers, hebt das Jagd- regal dort auf, wo es noch z. T. bestand (Hessen), und schränkt das Ausüdungsrecht ein. Nur wenn die zusammenhängende Grundfläche mindestens 75 Hektar groß ist, kann der Eigentümer das Eigen- sagdrecht in Anspruch nehmen. Sonst werden die Grundflächen eines Jagdbezirkes zusammengefaßt, die einzelnen Besitzer bilden eine Jagdgenossenschaft mit einem Jagdvorsteher an der Spitze. Der Pachterlös steht ihnen ie nach Große der Grundfläche zu.
Der Redner ging dann auf die Veränderung der Tierwelt ein. Ur und Wisent, die beiden Wildrinder,
Der Ortsring Gießen des Landschaftsbundes Volkstum und Heimat, der seine diesjährige Win- terarbeit auf die engere Heimat und die heimatliche < Scholle abgefteWt hat, veranstaltete am gestrigen Mittwochabend in der Aula des Landgraf-Ludwig- Gymnafiums einen „Grünen Aden d".
Der Stabsleiter des Gaujägermeisters für Oberhessen, Stabsjägermeister
Studienrat tkrnst Holzel
/)atte es übernommen, vor einer vorwiegend aus Nichtjägern zusammengesetzten Zuhörerschaft über „Deutsches Weidwerk im Wandel der Zeiten" zu sprechen. Wenn der Redner eingangs seines Vortrages sagen konnte: „Wir deutschen Jäger tragen in unserer Liebe zu Wild und Weid- we'rk ein uraltes Erbgut in uns", so legt der ausgezeichnete Besuch des Abend (mancher mußte vor der Tür umkehren) den Gedanken nahe, daß dieses Erbgut noch in zahlreichen Gliedern unseres Volkes schlummert, auch wenn diese Nichtjäger sind. Gute Lichtbilder unterstützten das gesprochene Wort.
Der Redner führte etwas aus: Jagd ist die älteste menschliche Beschäftigung. Solang auf deutschem Boden Menschen leben, jagen sie auch. Nach alter | germanischer Auffassung hatte jeder Freie das Recht zu jagen, und zwar sowohl in den endlosen Wäldern, die Allgemeinbesitz waren, wie auf den Feldern, die im Privatbesitz standen. Jagd war notwendig, weil Ackerbau und Viehzucht in den ältesten Zeiten noch nicht in der Lage waren, die Ernährung des Menschen zu sichern. Später aber mußte der Mensch jagen, um seine Felder und seine Herden vor Groß- und Raubwild zu schützen. Je mehr Land in Privatbesitz überging, um so mehr entwickelte sich aus dem allgemeinen Jagdrecht das Recht der Jagd auf eigenem Grund und Boden. Zunächst beanspruchten die Könige in ihren Privatwäldern das alleinige Jagdrecht. Diese Wälder wurden Forsten genannt. Bald jedoch beanspruchten sie auch das'Jagdrecht auf Grundflächen, die gar nicht in ihrem Besitze standen, sie beanspruchten für sich den „Wildbann". Was dem König recht war, erschien den Reichsständen billig. Bald betrachteten Landesherren, Fürsten und Grasen, sowie die hohe Geistlichkeit das Wild als alleiniges Eigentum.
Durch den Wildbann wurde das altgermanische Recht gebrochen. Aus ihm heraus entwickelte sich das sogenannte Jagdregal, d. h. die gesetzliche Anerkennung des Zustandes, daß das Jagdrecht vom Boden getrennt werden konnte. Im 17. Jahrhundert war das Jagdregal in ganz Deutschland verbreitet. Die Empörung der Bauern als der Grundeigentümer über die Entrechtung machte sich in Bauernaufständen Luft, in denen die freie Jagd gefordert wurde. Die Jagdlust der Fürsten erforderte große Wildbestände, die ohne Rücksicht auf die Wildschäden herangehegt wurden. Um in den riesigen Jagdbezirken die Jagden überhaupt abhalten zu können, entstanden überall Jagdschlösser, und auf Mühlen, Höfen, Burgen und Klöstern wurden Hunde, Falken, Pferde, Jäger usw. untergebracht, die von den Bewohnern auch ernährt werden muß-
Führer und Bewegung und dem Horst-Wessel-Lied war die Versammlung beendet.
Teilnahme Gießener Studenten bei der 10-Jahres-Aeier des NSDStB. in München.
Von der hochlchulgruppe ließen des NSDStB. werden 15 Studenten an der Zehn-Jahres-Feier des NSDStB. in München am kommenden Samstag und Sonntag teilnehmen.
Gießener wochenrnarktpreife.
* Gießen, 23. Jan. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,55 Mk-, Landbutter 1,42, Markenbutter 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, inlandifchs ungezeichnete 10 bis 11, Wirsing, das Pfund 10 bis 15, Weißkraut 10 bis 12, Rotkraut 15 bis 18, Gelbe Rüben 9 bis 12, Rote Rüben 10 bis 12, Spinat 15 bis 20, Unterkohlrabi 7 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 25 bis 35, Feldsalat 70 bis 90, Zwie- beln 10 bis 15, Meerrettich 30 bis 65, Schwarzwurzeln 25 bis 30, Kartoffeln 4 Pf., der Zentner 3,30 bis 3,50 Mk., Aepfel, das Pfund 10 bis 30 Pf-, Birnen 25, Nüsse 40 bis 50, junge Hähne 90 Ps- bis 1 Mk., Suppenhühner 80 bis 85 Pf., Blumenkohl, das Stück 25 bis 45, Salat 35, Eindioien 10 bis 30, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 bis 15, Sellerie 5 bis 40 Pf.
Schwerer Sturm brinat ein Haus zum Ei flurz.
LPD. Bensheim, 22. Jon. Dienstagabend rourbe das H au s des Baumeisters Conr. Loew, das er sich nn Laufe des vergangenen Jahres durch eigene mühevolle Arbeit in der Nähe der Brunnenweganlagen erstellte, durch einen über Bensheim heraufgekommenen schweren Sturm 3 um Einsturz gebracht. Das Haus stand kurz vor der Vollendung. Loew wollte hier in stiller Abgelegen, heit feine alten Tage verbringen. Er war gerade in den unteren, fest betonierten Räumen beschäftigt als dos Haus über seinem Kopf einstürzte Zu allem Unglück kann man von Glück sagen, daß Loew durch die niederstürzenden Firstbalken und Dach. Ziegeln nicht zu Schaden gekommen ist.
Sprechstunden der Redaktion.
1130 bis 1230 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach. mittag geschloffen.


