Ausgabe 
22.5.1936
 
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Der Lustsport rüst.

An den Werbe- und Sammeltagen des deutschen Luftsports, am 2 3. und 2 4. Mai, werden neben den Gliederungen des Reichsluftsportführers auch die Hitler-Jugend und die Nationalsozialistische Kriegsopfer-Versorgung (NSKOV.) bereitwillige und tatkräftige Helfer am Werk sein.

Zwei geschmackvolle Abzeichen, welche den Ge- meinschaftsgedanken im deutschen Luftsport ver­sinnbildlichen, werden von allen Sammlern und Helfern auf den Straßen und Platzen im ganzen Reich verkauft werden.

Durch die Herstellung der Abzeichen hat der deut­sche Luftsport außerdem vielen Volksgenossen in der Metall- und vor allem auch in der ostpreußischen Bernstein-Industrie Brot und Arbeit gegeben. Der Erlös dient der Durchführung der großen Auf­gaben, welche der Führer und sein Reichsminister der Luftfahrt dem deutschen Luftsport als oorflie- gerischem Erzieher der Nation und Sammelbecken

/ der aus der Luftwaffe ausgeschiedenen Soldaten gestellt haben.

Das die deutschen Volksgenossen an diesen Tagen dem Luftsport spenden, das geben sie der fliegenden Jugend, welche dereinst das fliegende deutsche Volk fein wird.

Oberst Udet, der Altmeister deutschen Luftsports, hat einmal gesagt:Die Jugend, die nach uns kommt, wird der Richter unserer Taten sein!", sie wird nicht nur richten, son­dern auch den Taten ihrer Vorbilder zur Luft nach­eifern. Um dahin zu kommen, muß die ganze deutsche Volksgemeinschaft um deutscher Luftgeltung willen restlos mit dem Luftgedan- k e n erfüllt sein.

Aus Luftsportgeist ist jeder Flug geboten! Früh soll die Jugend das Fliegerhandwerk erler­nen und beherrschen, um sich und dem Volke in der deutschen Luftwaffe Ehre zu machen!

durch Glassplitter leicht verletzt, der Wagen wurde leicht beschädigt.

Z L i ch, 20. Mai. Der Sängeroeteran Weiß­bindermeister Karl Schäfer feierte am Dienstag seinen 7 5. Geburtstag. Don vielen Seiten mürben ihm Glückwünsche entgegengebracht. Unter den Gratulanten war auch dieSängervereinigung Cäcilia", die ihrem langjährigen Ehrenmitglied und ältesten aktiven Sänger am Abend ein Ständchen brachte. Gerührt dankte Herr Schäfer, der in diesem Jahr auf eine 57jährige aktive Sängertätigkeit zurückblicken kann, für die Ehrung. Der Jubilar dürfte mit seiner langjährigen aktiven Mitglied­schaft zu den ältesten Sängeroeteranen unserer Provinz zählen. Er ist bis auf den heutigen Tag ein fleißiger, gewissenhafter Besucher der Sing­stunden seines Vereins, den sich mancher junger Sänger zum Vorbild nehmen dürfte.

Kreis Schotten.

* Groß-Eichen, 21. Mai. Der Landwirt und Arbeiter Karl Schott von hier erlitt am Mittwoch an seiner Arbeitsstelle einen Knöchelbruch, der seine Ueberführung nach Gießen in die Klinik er­forderlich machte.

* Ruppertsburg, 21. Mai. Bei der Ar­beit verunglückte der 52 Jahre alte Landwirt Adolf Lehr von hier. Der bedauernswerte Mann mußte mit einem Schenkelhalsbruch nach Gießen in die Klinik verbracht werden. _________

SportamtKrast durch Freude^.

Heute folgende Kurse:

Allgemeine Körperschule, Frauen undMänner. Von 20.30 bis 21.45 Uhr, Lyzeum, Dammstraße 26. Von 19.45 bis 21 Uhr, Großen- Buseck, Neue Schule.

Fröhliche Gymnastik und Spiele, Frauen. Don 20.30 bis 21.45 Uhr, Lollar, Kan­tine der Firma Buderus.

Schwimmen, Frauen und Männer. Von 20.30 bis 21.30 Uhr und von 21.30 bis 22.15 Uhr, Volksbad.

Reiten. Don 20 bis 21 Uhr, Universitäts-Reit­institut, Brandplatz.

Neue KdF.-Sportkurse im Freien.

Reichssportabzeichen, Frauen und Männer. Samstags von 17.30 bis 19 Uhr, Uni­versitätssportplatz am Kugelberg.

AllgemeineKörperschule undSpiele, Frauen und Männer. Montags von 17.30 bis 19 Uhr, Unioersitätssportplatz am Kugelberg.

Leichtathletik undWaldlauf,Frauen und Männer. Donnerstags von 17.30 bis 19 Uhr, Unioersitätssportplatz am Kugelberg.

Rettungsschwimmen. Montags von 18 bis 19 Uhr, Müllersche Badeanstalt.

Schwimmen für Anfänger, Frauen und Männer. Montags von 18 bis 19 Uhr, Müllersche Badeanstalt.

Anmeldungen für diese Kurse werden auf der Geschäftsstelle, Schanzenstraße 18, ober vor Beginn ber Uebungsstunden in der Uebungsstätte von ben Lehrkräften angenommen.

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Ein Filmwerk, von dem man

mit Begeisterung spricht:

Der Kurier

des Zaren

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in der Hauptrolle. 3312a

Ein überwältigender Erfolg! B

Noch bis Sonntag, 24. Mai elnschl. I

Zwangsversteigerung. 1A36

Am Montag, dem 8. 3uni 1936, vormittags 9 Uhr, wirb im Amtsgerichtsgebäube in Gießen, Zimmer 204, bas bem Möbelschreiner Karl Andreas Schreier in Gießen zugeschriebene Grundstück versteigert:

Grundbuch für Gießen, Band II, Blatt 91:

Flur I, Nr. 4v5, hckfreite an der Kirche (Kirchen- platz Nr. 11), 279 qm,

Betrag der Schätzung 32 000, RM.

Einheitswert (1.1.1935): 41 600, RM.

In bem Anwesen wird ein Möbelgeschäft betrieben.

Gießen, den 30. April 1936. 3307V

Für das Amtsgericht Gießen: Karle, Ortsgerichtsvorsteher.

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Renaissance-Speisezimmer mit reicher Schnitzerei, Büfett (2,20 Meter), Vitrine, Auszugtisch, 2 Sessel, 4 Stühle.

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Elegant. Damenzimmer in Mahagoni (Englisch) Sofabank. Vitrine. 2 Sessel, 2 Stühle, runder Tisch, Schreibtisch.

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Karten sind in den Geschäftsstellen der Zeitungen des Rhein-Main- Gebietes und in den bekanntgegebenen Verkaufsstellen erhältlich.

Jeder Besucher erhält eine Blumenspende und einen künstlerisch aus- gestatteten Almanach, ferner jede Dame noch eine besondere Spende

Von Anfang an Tanz (Kurhauskapelle Ludwig Burkart; Kapelle Franz Hauck; Tanzkapelle, gestellt von Mitgliedern des M.-Z. der Brigade 49 unter Leitung von Musikzugführer H. Steuer); in der Wandelhalle bis 21 Uhr Standkonzert des Artillerie-Regiments Frankfurt unter Leitung von Stabsmusikmeister Heuer; im Kurpark großes Konzert des Kurorchesters unter Leitung von Musikdirektor Kurt John. Darbietungen von Künstlern aus Frank­furt, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden; gegen 22 Uhr im Kurpark das Frankfurter Opemhausballett. In der Wandelhalle eine überaus reich beschickte Tombola, Hauptgewinn ein Auto. In den oberen Sälen: Schieß stände mit wertvollen Preisen, sowie sonstige Unterhal­tungen, im Laubensaal eine weitere Tanzkapelle. In den von Presse- zeichnem ausgeschmückten Kasinoräumen Sekt- und Likörausschank

EINTRITTSKARTE RM

Die Karten berechtigen zur Benutzung der verbilligten Straßenbahn- SonderzügePressefest Bad Homburg<( (Hin- und Rückfahrt je 50 Pfg)

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Samstag, den 23. Mai 1936, 20 Uhr

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Bekanntmachung.

Betr.: Die Versteigerung von Nachlässen.

Am Montag, dem 25., und erforderlichenfalls am Dienstag, dem 26. Mai d. J., vormittags 10 Uhr, werden im Hofe des Wohlfahrtsamts, Gartenstraße Nr. 2, anschließend am LagerAuf der Bach Nr. 4" und anschließend im Lager Rodheimer Straße (Ecke Schützenstraße) eine große Anzahl, teilweise sehr gut erhaltener, aus Nachlässen herrührender Gegenstände wie:

Möbel, Küchengeräte, Porzellan und Gläser, Spiegel, Bilder, Sofas und Stühle usw.

öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert.

Gießen, den 19. Mai 1936. 33O8D

Der Oberbürgermeister (Wohlfahrtsamt).

Bekanntmachung.

Nachstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis. 3309C

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Polizeiverordnung.

Betr.: Die Bekämpfung des Kartoffelkäfers.

Auf Grund des Artikels 64 der Kreis- und Pro­vinzialordnung in Verbindung mit Artikel 3 der Ver­ordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (Reichsgesetzblatt I S. 44) und Ar­tikel 3 des^Gesetzes, Maßregeln gegen den Colorado­käfer betreffend, vom 11. Juni 1879 (Reg.-Bl. S. 362) wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 6. Sluguft 1925 zu Nr. M. d. 1.23 254 nachstehende Polizewerordnung erlassen:

§ 1.

Die landwirtschaftlich genutzten Felder und Gärten des Kreises Gießen unterliegen der Beaufsichtigung zum Zwecke einer rasch durchgreifenden Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Die Aufsicht wird vom Kreis­amt sowie den Bürgermeistereien im Benehmen mit dem Landwirtschastsamt ausgeübt.

§ 2.

Den mit der Aufsicht betrauten Personen sowie erforderlichenfalls deren Helfern, die sich durch eine vom Kreisamt ausgestellte Bescheinigung ausweisen, ist das jederzeitige Betreten der in § 1 genannten Grundstücke zwecks Untersuchung der verdächtigen Grundstücke und Vornahme der zur Bekämpfung er­forderlichen Maßnahmen zu gestatten.

§ 3.

Den zur Schädlingsbekämpfung getroffenen An­ordnungen der in § 2 genannten Personen ist un­verzüglich Folge zu leisten.

§ 4.

Im übrigen finden die Bestimmungen des Gesetzes, Maßregeln gegen den Coloradokäfer betreffend, vom 11. Juni 1879 Anwendung.

§ 5.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 werden, sofern nicht nach anderen gesetz­lichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.

§ 6.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 24. August 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

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