Ausgabe 
22.5.1936
 
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wolle. Die Regierung habe durch chre verhängnis- volle und erfolglose Politik der Nichtanwendung militärischer Sanktionen es dem Angreifer gestattet, seinen Willen durchzusetzen. Das habe zur Folge gehabt, daß Großbritannien beinahe als eine zweit­klassige Macht angesehen werde.

Der Abgeordnete Hopkinson warf Winston Churchill vor, daß seine feindseligen Behauptungen über die deutsche Wiederaufrüstung auf Hören­sagen beruhten und lediglich als taktisches Manö­ver zu werten seien, um die Stellung Baldwins zu schwächen. Churchills Auffassung sei vollkommen vorsintflutlich. Churchill habe geschildert, was in Deutschland vor sich gehe. Er solle aber doch einmal verraten, ob er eine zuverlässige Informa­tionsquelle habe oder ob er die Dinge lediglich aus der Luft greife.

Churchill erwiderte, er halte es nicht für ein Unrecht, die Regierung zu warnen. Diele seiner Informationen seien in England erhältlich. Außer­dem habe er sich bemüht, Informationen von ver­schiedenen Stellen aufzutreiben. Es treffe zu, daß ihm Tatsachen von briefschreibenden Leuten mitge­teilt worden seien und daß er dann sein eigenes Urteil darauf angewendet habe. Hopkinson erwiderte hierauf, aus den Aeußerungen Churchills gehe also hervor, daß er seineMitteilungen" er­raten habe.

Verteidigungsminister Sir Thomas I n s k i p er­widerte auf die Anfragen Churchills über eine eng­lische Expeditionsstreitkraft, die Mittelmeerexpedition und die Möglichkeiten einer feindlichen Invasion durch Flugzeuge, man könne nicht von chm ver­langen, auf der Landkarte der Wett herumzuspa­zieren und alle verschiedenen Kombinationen zu er­wägen, die möglicherweise eintreten könnten. Der Verteidigungsminister versprach den Vorschlag Churchills zu erwägen, ein Munitionsmini- sterium zu schaffen. Gegenwärtig habe die Re- gierung jedoch entschieden, daß die Zeit für die Wiederbelebung eines Munitionsministeriums nach den von Churchill angeregten Vollmachten noch nicht gekommen sei. Das Haus lehnte dann die gegen die Vorschläge der Regierung sich wen­denden Anträge der liberalen Opposition mit 270 gegen 115 Stimmen ab.

Die Kosten der Auftüstung.

Die neuen Steuererhöhungen.

London, 21. Mai. (DNB.) Das Unterhaus lehnte den Abänderungsantrag der Arbeiterpartei gegen die Finanzvorlage der Regierung mit 291 geaen 136 Stimmen ab. Schatzkanzler Neville Chamberlain gab zu, daß die Besteuerung in Großbritannien einen unerwünscht hohen Grad erreicht habe und daß diesem Uebelstand auch für die nächste Zukunft nicht ab­geh o l f e n werden könne. Der Grund für den Mißerfolg der Abrüstungsbemühungen sei der Mangel an Sicherheit, ohne die viele Län­der nicht abrüsten wollten. Die Regierung glaube, daß ihr Aufrüstungsprogramm für eine loyale Durchführung der kollektiven Sicherheit wesentlich sei.

In der Aussprache gab es einen amüsanten Zwi­schenfall, als der konservative Abgeordnete Lord T i t ch f i e l d nicht nur eine Besteuerung der Lippen st ifte, sondern auch die Pensionie­rung aller Personen im Alter von 65 Jahren verlangte, wobei er aber für den Mini­sterpräsidenten Baldwin wird im Auaust 69 Jahre alt eine Ausnahme gelten lassen wolle. Er glaube, so erklärte der Redner, daß er die Meinung der großen Mehrheit der Regierungs- anhänger wiedergebe, wenn er sage, daß man Baldwin nicht gestatten dürfe, mit 65 Jahren zu gehen. M i t 7 0 würde man es vielleicht zulassen.

England und die Sicherheit.

Gegen den französischen Plan.

London, 22. Mai. (DNB.) Im Oberhaus brachte Lord Davis (liberal) den Antrag ein, daß die Regierung angesichts des Fehlschlages des Völkerbundes den französischen Friedens­plan zur Grundlage ihrer Außenpolitik machen soll. Er wandte sich gegen Regionalpakte, die im deutschen Friedensplan vorsehen sind, und ver­langte, daß die britische Regierung eigene Vor­schläge einbringe.

Lord Arnold (Labour-Opposition) erklärte: Der französische Plan sei nichts anderes als ein Versuch, die liebel und Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrages fortzusetzen. Frankreich ziehe den Status quo jeder europäischen Regelung vor. Es behaupte, daß die Vertragstreue die Grundlage der französischen Politik sei. Eine solche Behaup­tung stände im schärfsten Widerspruch zu dem, was Frankreich in den letzten zwanzig Jahren, insbe­sondere Deutschland gegenüber, getan habe. Man braucht z. B. an die Äbrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrages und den Ruhreinfall zu den­ken. Der französische Plan wolle Deutschland i n einem Netzwerk von Pakten und Bünd- nisfen einkreisen. Kein Anhänger der Regie­rung sei bereit, für Frankreichs Ostpakte zu kämp­fen. Der bloße Gedanke, daß man für Ruß­land in den Krieg ziehen solle, errege bei den Konservativen Helle Empörung. Eine bri- tisch-deutsche Verständigung werde hin­gegen von der großen Masse des britischen Volkes gewünscht. Man könne sie morgen herbeiführen, wenn nur Frankreich das nicht verhindere.

Für die Regierung erklärte Lord Stanhope, man müsse abwarten, was für Erklärungen d i e künftige französische Regierung tat­sächlich abgeben werde. Einige der französischen Vorschläge würden von der britischen Regierung wärmstens unterstützt. Der Vorschlag einer inter­nationalen Polizeistreitkraft sei aber hoffnungslos unpraktisch.

Zu Lord Arnold gewendet erklärte er, er be­dauere es, daß dieser sich so feindlich gegen Frank­reich ausgesprochen habe. Man solle Frankreich nicht kritisieren, sondern lieber d i e gemein­same Linie herausgreifen. Es gebe im übrigen keine Wahl als die zwischen dem Völkerbund und einer Lage, die der von 1914 ähnele. Die Regie­rung sei bemüht, ein Uebereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich herbeizuführen. Der Anregung Lord Davis könne er jedoch nicht zu- ftimmen.

Aegypten bleibt englische Interessensphäre.

London, 22. Mai. (DNB. Funkspruch.) Im Un­terhaus richtete am Donnerstag der Abgeordnete der Arbeiterpartei, Leckie, an Ministerpräsident Bald­win, die Frage, ob angesichts der Eroberung Abes­siniens durch Italien und der sich daraus ergebenden Bedrohung der englischen Stellung in Afrika und im vorderen Orient die

Regierung es nicht eindeutig klarstellen wolle, daß sie unter keinen Um st änden irg endweiche Einmischung Italiens in bie inneren Angelegenheiten Aegyptens und P a - l ä st i n a s zulassen würde und daß jeder Versuch dieser Art als unfreundlicher Akt angesehen und entsprechend behandelt werden würde. Ferner wollte der Abgeordnete wissen, ob die Regierung die Verstärkung der Verteidigung des Suezkanals gemeinsam mit der ägyptischen Re­gierung erwägen wolle.

Ministerpräsident Baldwin erwiderte, daß die britische Regierung bei der Aufgabe des britischen Protektorats über Aegypten darauf hingewiesen habe, daß Großbritannien diesen Staat als sou­verän und unabhängig betrachte, aber jeden Versuch einer Einmischung in die ägyp­tischen Angelegenheiten als einen unfreund­lichen Akt ansehen würde, und daß sie jeden Angriff auf Aegypten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren werde. Eine weitere öffentliche Erklärung, betonte Bald­win, sei wohl nicht nötig. Bezüglich der Suez- k a n a l - Zone fänden zur Zeit Besprechun­gen mitAegypten statt, die den Abschluß eines Vertrages zwischen Großbritannien und Aegyp­ten zum Ziel hätten.

Die Oelversorgunq der britischen Fernost-^lotte.

London, 20. Mai. (DNB.l Wie aus Singapur gemeldet wird, hat der Radfchah von Sara­wak (Borneo) mitgeteilt, daß die großen O e l f e l -

det in Sarawak möglicherweise in zehn Jah­ren eingetrotfnet sein werden. Diese Mittei­lung hat bei den britischen Flottenbehörden in Sin­gapur einiges Aufsehen hervorgerufen, da die Oel- felder in Sarawak, die die zweitgrößten im ganzen britischen Reich sind, die Hauptquelle für dieBelieferung der britischenKriegs- schiffe im Fernen O st en darstellen. Sollten die Voraussagen des Radschah eintreffen, dann müßte die britische Fernost-Flotte in Zukunft ihren Oelbedarf aus Holländisch-Ostindien decken. Dadurch würden nach Ansicht der Flottenbehörden gewisse Schwierigkeiten entstehen. Inzwischen soll jedoch eine eifrige Suche nach neuen Oe [fei- dem im Staate Sarawak vorgenommen werden. Gleichzeitig bezeichnet derDaily Telegraph" die Enthüllung", daß die Oelbehälter des neuen Flot­tenstützpunktes in Singapur über dem Erd­boden errichtet wurden und daher Luft- und Seeangriffen ausgesetzt seien, als beunru­higend. Man müsse daher die Oelbehälter unter der Erde anlegen.

LZ.Hindenburg" auf der Heimreise.

Das LuftschiffHindenburg" hat für seine zweite Amerikafahrt von Frankfurt a. M. bis Lake- hurst eine Flugzeit von 78 Stunden 27 Minuten ge­braucht. Am Mittwoch ist es zum Rückflug auf» gestiegen. Am Donnerstag um 24 Uhr stand bas Luftschiff 612 Kilometer östlich von Neufundland. Es hatte bis dahin seit seinem Start in Lakehurst 2500 Kilometer zurückgelegt. In einem Funksvruch wurde mitgeteilt, daß sich an Bord alles wohl vefin- det, und daß das Luftschiff mit einer Stunden- geschwindigkett von 150 Kilometer fahre.

Das Inserat als Werbemittel

Zusammenarbett

von Ieitungsverlegern und Einzelhandel.

Berlin, 20. Mai. (DNB.) Zwischen dem Reichsverband der deutschen Zei- tungsoerleger und der Wirtschafts­gruppe Einzelhandel sind gemeinsame Richtlinien über die Zusammenarbeit der örtlichen Gliederungen beider Or­ganisationen bei der Aufgabe von Anzeigen des Einzelhandels in Zeitungen vereinbart worden. Die Richtlinien gehen von der Auffassung aus, daß die Zeitungsanzeige ein überaus wichtiges Werbemittel für 6 e n Einzelhandel ist und durch enge Zusammenarbeit besonders auch für mittlere und kleinere Unter­nehmen stärker als bisher erschlossen werden soll.

Den Gliederungen des Reichsverbandes und der Wirtschaftsgruppe wird daher eine ständige und enge Zusammenarbeit aufgetragen. Es werden be­sondere Hinweise darüber gegeben, wie die Zei­tungsverleger durch zweckentsprechende Beratung den Kaufleuten zur größten Werbewirksamkeit der Anzeige verhelfen, wie andererseits die Gliederungen der Wirtschafts­gruppe Einzelhandel daran mitarbeiten sollen, um für eine vom Standpunkt des Wettbewerbs ein­wandfreie Anzeige zu sorgen.

Mit dieser Zusammenarbeit soll eine Aufklä­rung der Kaufleute Hand in Hand gehen, die eine möglich st starke Inanspruch­nahme der Anzeigen neben den sonstigen Werbemitteln des Einzelhandels (Schaufenster, per­sönliche Kundenpflege usw.) bezweckt.

v?uge

Baustelle eingenommen hat.

Tagung der landwirtschafiiichen Genossenschasten in Mainz.

Oie Vaterländische Front in Oesterreich

Organisierung einer Frontmiliz.

Wien, 21. Mai. (DNB.) Die amtliche Wiener Zeitung veröffentlicht den Wortlaut des Bundes­gesetzes über die Vaterländische Front. Die wichtig­sten Bestimmungen daraus sind folgende:

Die Vaterländische Front ist der einzige Träger der politischen Willensbil­dung im Staat. Bundesbürger, die sich zum selbständigen, christlichen, deutschen, berufsständisch geordneten Bundesstaat Oesterreich bekennen, kön­nen Mitglieder werden. Führer der Vaterlän­dischen Front ist der Bundeskanzler. Ihm steht als beratendes Organ der F ü h r e r r a t zur Seite. Dieser besteht aus dem Stellvertreter des Führers, dem Generalsekretär der Vaterländischen Front, den Landesführern, aus je zwei Vertretern der berufsständischen Hauptgruppen und aus Bun­desbürgern, die vom Führer ernannt werden. Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemein­den sind verpflichtet, Anträge, Gesuche und derglei­chen, die vom Führer der Vaterländischen Front oder einem Landesführer eingereicht werden, im Rahmen der geltenden Gesetze ohne unnötigen Aufschub in Behandlung zu nehmen.

Innerhalb der Vaterländischen Front wird eine uniformierte, nach militärischem Muster eingerich­tete Formation, die F r o n t m i l i z, gebildet. Die

Wer schlichtet Mietsstreitigkeiten?

Berlin, 20. Mai. (DNB.) Der Reichs- arbertsminifter weist auf folgendes hin:

Nach einem Runderlah des Reichs- und Preußi­schen Ministers des Inneren haben sich die Ge­meinden und Gemeindeverbände der Schlichtung von Mietstreitigkeiten in Zukunft zu enthalten. Es ist daher zwecklos, Beschwerden und Anzeigen über Mietssteigerungen oder Kündigungen bei den Gemeinden einzureichen. Zur Entscheidung und zur Schlichtung von Streitigkeiten dieser Art sind allein die Amtsgerichte und gegebenenfalls die M i e t s c i n i g u n g s ä m t e r auf Grund der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Reichsmietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes zu­ständig. Es wird auch empfohlen, sich in derartigen Füllen an die NS. - Rechtsbetreuungs- stellen zu wenden, die unentgeltlich Aus- k ü h f t e erteilen.

Bildung erfolgt auf Grund freiwilliger Verpflich­tung. Aktive Soldaten und Sicherheitsbeamte kön­nen nicht der Miliz angehören. Mitglieder der Miliz leisten folgenden Eid:Ich gelobe mit meinem Manneswort, alle meine Kräfte, wenn nötig, auch mein Leben für ein selbständiges, christliches, deut­sches, berufsständisch geordnetes Oesterreich einzu- setzen, die verfassungsmäßigen Einrichtungen und die gesetzmäßige Oronung zu schützen, im Dienst und außer Dienst als Vorkämpfer für die Ziele der Vaterländischen Front zu wirken, den Frontführern, den Milizführern sowie allen meinen sonstigen Vor­gesetzten treu und gehorsam zu fein."

Die allgemeine oder teilweise Aufbietung der Frontmiliz verfügt der Bundeskanzler auf Beschluß der Bundesregierung und bei Gefahr im Verzüge ohne vorhergehende Beschlußfassung mit nachträglicher Genehmigung der Bundesregierung.

Die Mitgliederverzeichnisse der Vater­ländischen Front können ähnlich, wie dies seinerzeit bei den Wählerlisten üblich war, auf Anordnung des Frontführers zur allgemeinen Ein­sicht aufgelegt werden. Die übrigen Para­graphen regeln den Schutz der Bezeichnungvater­ländisch", die Abzeichen der Vaterländischen Front, die Rangabzeichen für die Amtswalter usw.

möglich erscheine, in diesem Jahre eine größere Menge an Oelkuchen als im abgelaufenen Wirt­schaftsjahre zur Verfügung zu stellen. Die Forde­rung nach einem Eiweißersatz werde durch die Her­stellung von Futterzucker aus Holz erfüllt.

Der geschäftliche Teil des deutschen Genossen­schaftstages wurde mit der satzungsmäßigen M i t- g l i e d e ro er s a m m l u n g beendet. Nach Be­grüßungsworten des Präsidenten des Reichsverban­des, A. W. Trumpf, erstattete Reichsverbands­geschäftsführer Dr. Strub den Jahresbericht für 1935. Er betonte u. a., daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften das Leistungsprinzip zur Richt­schnur ihrer praktischen Arbeit erhoben hätten. Ein Spiegelbild der Aufwärtsentwicklung gibt die genos­senschaftliche Geldwirtschaft. Die Einlagen bei den Dorf kassen haben sich in 1933' um 59,8 Millionen Mark, 1934 um 166,1 Millionen Mark und 1935 um 223,0 Millionen Mark erhöht. Ent- scheidend ist jedoch nicht diese Kapitalbildung, son- dem die Tatsache, daß sich die Zahl der Spa- r e r um rund 1,1 Millionen gesteigert hat. Es bleibt die Eigenart der Genossenschaft, daß ihre Kraftentfaltung nicht allein auf der Höhe des ein- gezahlten Kapitals, sondern vor allem auf der Einsatzbereitschaft ihrer Mitglieder beruht. Die Zentralkassen kommen allmählich wie­der zu einer selbständigen Kreditpolitik und sind zum großen Teiel bereits in der Lage, Guthaben bei der Deutschen Zentralgenosfenschaftskasse zu un­terhalten. Während zu Beginn des Jahres die Ge­samtverschuldung der Zentralkassen bei der Deutsch- landkasse noch 220,2 Millionen Mark betrug, ist diese bis zum Iahresschluß auf 142 Millionen Mark gesunken. Diese Entwicklung war naturgemäß nur möglich durch die ständig steigenden Rück­zahlungen der angeschlossenen Kreditqenosien- schaften. Ihre Verschuldung bei ihren Zentralkassen betrug zu Beginn 1935 377,9 Mill. Mark und am Schluß des Jahres nur noch 291 Millionen Mark, gegenüber einem Höchststand von 840,7 Millionen Mark im Jahre 1927. Im vergangenen Jahr wur­den 1264 Genossenschaften neu gegründet und 1060 ausgelöst, so daß der Gesamtbestand Ende 1935 41469 einschließlich 1652 wilder Genossenschaften betrug.

Das Berliner Baugrubenunglück vor Gericht.

v 2m Berliner B a u u n a l ü ck s p r o z e ß stellte der Vorsitzende fest, daß Weyhers Verteidiger, der vor einiger Zeit sein Mandat niedergelegt hatte und dann vom Gericht als Verteidiger von Amts wegen bestellt worden war, von jetzt ab wieder als ^dlverteidiger des Angeklagten Weyher auftreten

Wilhelm Gustloffs Bestattung lmSeldenhaindeSGauesMecklenburg

Schwerin, 21. Mai. (DNB.) Arn Vorabend des Himmelfahrtstages wurden die sterblichen lieber- reffe des im Februar d. I. durch jüdische Mörder­hand gefallenen Landesgruppenleiters der Schweiz, Wilhelm Gustloff, zur letzten Ruhestätte in den Ehrenhain im Schloßgarten übergeführt. Gegen 21.30 Uhr wird die Urne Wilhelm Gustloffs von politischen Leitern aus dem Schweriner Kremato­rium des städtischen Friedhofs im Kraftwagen zur letzten Ruhestätte in den Schloßgarten gebracht. In ernstem Schweigen geht der Zug die Anhöhe zur Begräbnisstätte hinauf. Neben dem Leichenwagen schreiten SA.-Kameraden Wilhelm Gustloffs als Fackelträger. Vor der Anhöhe des Haines überneh­men vier politische Leiter die Urne und fragen sie zur Grabstätte empor. Auf dem von der Fahne des neuen Deutschland geschmückten Sockel stehen jetzt die sterblichen Ueberrefte Wilhelm Gustloffs. Im großen Halbrund formieren sich die SA.-Mckn- ner und halten stumme Wacht. In roter Flammen­glut leuchten die Pylonen. Die Totenwache zieht auf. Wie aus gedampfter Ferne ertönen die Klänge des Walhall-Motivs. Dann tritt der Gauschulungsleiter Rohde vor die Versammelten und verliest in feierlicher Sprache folgende Urkunde:

3n dieser Urne sind die sterblichen Ueberrefte des Landesgruppenleiters in der Schweiz der Auslands­organisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei, Pg. Wilhelm Gustloff, beigesetzt. Am 4. Februar 1936 feige von jüdischer Mörder­hand in Davos getötet, wurde er unter größter Anteilnahme des gesamten deutschen Volkes aus der Schweiz in seine Heimat nach Schwerin über­führt. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und die deutsche Reichsregierung gaben diesem ersten Blutzeugen der Auslandsorganisation das Geleit. Unter der Hakenkreuzfahne gekämpft und gelitten, für diese Fahne und ihre Idee fein Leben gegeben, wird fein Tod späteren Generationen ein Vermächt­nis sein, das ewig in der Geschichte des deutschen Volkes bleibt.

Schwerin, im Februar 1936.

Gez.: Friedrich Hildebrandt, Gauleiter der

Nationalsozialistischen Arbeiter-Partei, Mecklenburg-Lübeck."

Eine zweite Urkunde verliest der Amtsletter der Auslandsorganifation Ehr ich. Dann ruft Gau­leiter Bohle seinem toten Kameraden einen kur­zen Nackrus über das Grab:Die Fahne muß und wird steyen, wenn der Mann auch fällt." Mit diesen Worten Gustlosss, die er kurze Zeit vor seinem Tode schrieb, beginnt Gauletter Bohle und schließt mit dem Gelöbnis, ihm nachzueifern und weiterzu- kämpsen für Adolf Hitler und sein Reich. Die Fah- nen senken sich zu Ehren des Toten. Das Lied vom guten Kameraden erklingt sowie das Horst- Wessel-Lied. Amtsletter der AO. versenken die Urne in der steinernen Gruft. An dieser Stelle wird ein zum Denkmal gehauener Findling aus schwedischem Granit errichtet werden, um späteren Generationen das Heldentum zu künden dieses nationalsozialisti­schen Freiheitskämpfers, der den Opfertod starb für das neue Deutschland.

Dann wandte sich die Verhandlung der Frage welche Stellung Der zuletzt vernommene Ze V r i e s e n i ck auf der Baustelle eingenommen -Bei seiner Vernehmung hatte er dies so dargestellt, als ob er nur untergeordnete Arbeiten zu erledigen gehabt hätte, während er von Noth in Wirklich- feit als Bauführer beschäftigt worden war. Dieser Punkt ist von gewisser Bedeutung für die Frage, ob die Berlinische Ballgesellschaft in der Hermann- Goring-Straße genügend geschultes Personal be- ichastigt hat. Noth erklärte, daß er Driesenick auf Grund seiner guten Zeugnisse eingestellt habe. Der Staatsanwalt fragte Den Zeugen, ob er von leiten- den Angestellten der Berlinischen Baugesellschaft darüber ausgehorcht worden sei, was für Fragen man ihm bei seiner ersten Vernehmung oorgelegt habe. Briesenick teilte mit, man habe wissen wollen, was er gefragt worden fei. Als der Staats- anwalt weiter fragt, ob dem Zeugen bekannt fei, daß auch andere Angeklagte der Berlinischen Bau- aesellschaft in der Weise wie er abgehört worden seien, beanstandet die Verteidigung diese Frage als unzulässigen Beweisermittlunasoersuch. Der Staats­anwalt wies darauf hin, daß Direktor Kom» becher von der Baugesellschaft an Noth vor feiner Verhaftung herangetreten fei, um zu erfah­ren, was er im Vorverfahren ausgesagt habe. Nach

Mainz, 20. Mai. Als Auftakt der Ta- gung der deutschen landwirtschaftlichen Genossen­schaften fanden in Mainz Arbeitstagungen über die wichtigsten Aufgabengebiete des ländlichen Genossen- chaftswesens statt. Auf der vom Leiter des Reichs- lerbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genos- enschaften Raiffeisen e. 93., Präsident Trumpf, eröffneten Sitzung der Derbandsleiter und Verbandsgeschäftsführer wurden die wichtig- ten Fragen der Organisation, sowie der Genossen- chaftsprüfung erörtert, wobei Dir. Langenheim von der Reichsviehverwertung über die Prüfung der Viehverwertungsgenossenschaften referierte. Auf der Sondertagung für die genossenschaftliche Geld­wirtschaft sprach der Reichskommissar für das Kreditwesen, Ministerialdirektor Dr. Ernst, über das Reichsgesetz über das Kreditwesen in bezug auf die landwirtschaftlichen Genossenschaf­ten. Er betonte, daß die Stellung der Kreditgenossen- chaften infolge ihres inneren Aufbaues und ihrer An­passungsfähigkeit im Zuge des Aufbaues der na­tionalsozialistischen Wirtschaft erheblich an Bedeu­tung gewonnen hat. Vor allem wird der Gedanke der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung zu einer starken Leistungssteigerung durch Gemein- chaftsarbeit führen. Die Kreditgenossenschaften sind als Kreditinstitute mit in den Wirkungsbereich des Reichsgesetzes einbezogen worden, weil nur so eine Ordnung der gesamten Geld- und Kreditwirtschaft durchgeführt werden kann. Der Präsident der Deut- chen Zentralgenossenschaftskasse, Dr. Helfer ich, prach über die Aufgaben der Kreditgewäh­rung und die Zusammenarbeit mit den Organen des Reichsnährstandes. Wenn auch die Entscheidung über die Kreditgewährung im einzelnen bei den zuständigen Organen der Genossenschaften liegt, so wird doch auf eine enge Fühlungnahme mit dem Reichsnährstand schon wegen der Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Lage der Bauernhöfe Rück- icht genommen werden müssen. In gleicher Weise muß auf eine klare Arbeitsteilung zwischen den Geld- und Warenzentralen der landwirtschaftlichen Genossenschaften Wert gelegt werden, um eine Ueberschneidung in der Kreditgewährung zu ver- meiden. Er betonte die Notwendigkeit der Prüfung des Verwendungszwecks der Kredite.

Ministerialdirektor Dr. Moritz vom Ministerium ür Ernährung und Landwirtschaft machte Ausfüh­rungen über die augenblickliche Getreidemarkt- und Futtermarktlage. Auch im zu Ende gehenden Ge- trerdewirtschaftsjahr sei die Brotversorgung ge- ichert. In früheren Jahren verlangte man eine An- bauflächenvergrößerung für Hafer und Gerste. Auch heute sei eine Erhöhung der Flächenerträge eine unbedingte Notwendigkeit, aber nicht auf Kosten der Roggen- und Weizen-Anbaufläche. Der Oel- fr u ch t m a r k t müsse auch nach dem Grundsatz der Gemeinschaftsregelung geordnet werden. An dem bewährten Festpreissystem würden Aenderungen nicht Dorgenommen werden. Die Ablieferungs-Kon- tingentierung, die Kontingentierungsmarken, die Ab-tDtahonspreife, das Ost-Westgefälle-System, die Reports bleiben, ebenso werde an dem Mühlen- einkaufspreis und dem festen Mühlenverkaufspreis estgehalten. In der Frage der Ei weiß-Der- o r q u n g mache der Redner besonders darauf auf­merksam, daß im Jahre 1935 1,2 Millionen Ton- nen in den Verkehr gebracht wurden und es nicht