Ausgabe 
21.10.1936
 
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Volkswirtschaftliche Zeitsragen.

preis und Angebot auf dem Lebensmittelmarlt.

NSG. Die Aufgabe, die Ernährung des Volkes zu sichern, wurde beim beginnenden Neuaufbau des Deutschen Staats- und Wirtfchaftswefens dem Reichsnährstand gestellt, der rein organisatorisch zunächst einmal dem vorhandenen Gegeneinander von Interessen bei Erzeugern, Verbrauchern und Handel dadurch begegnete, daß er alle Personen, die an der Herstellung, Verarbeitung und Vertei­lung eines Produktes beteiligt sind, nach dem Prin­zip der Selbstverwaltung in einheitlichen Verbänden, die jeweils nur für ein Erzeugnis, z. B. Getreide oder Schlachtvieh, zuständig sind, ^usammenfaßte. Weiter mußte ein festes Preisge­füge auf der Grundlage eines gerechten Preises den Belangen von Erzeuger, Verbraucher und Verteiler in gleicher Weise Rechnung tragen, wobei als Verbraucher der Bezieher eines geringen Einkom­mens anzusehen war. Diese Gedanken enthalten die völlige Abkehr von der Methode, den Lebens­mittelpreis, ähnlich so wie es bei den Preisen für alle anderen Güter der Fall war, sich durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage selbst be­stimmen zu lassen.

Dasfreie Spiel der Kräfte" hatte sich in den Nachkriegsjahren totgelaufen, indem in vielen Er- zeugerge'bieten ungeheuere Mengen Lebensmittel vernichtet werden mußten, um das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in Ordnung zu bringen und dem im Lebensmittel investierten Kapital eine ausreichende Rente zu sichern. Der volkswirtschaft­lich wertvollste Prozeß, die Erzeugung, wurde da­durch zerschlagen, denn der Erzeugerpreis mußte ins Bodenlose absinken, eine wirtschaftlich lohnende Betriebsführung war nicht mehr möglich, die Landwirtschaft der betroffenen Gebiete mußte in eine ungeheuere Verschuldung geraten. Das ist auch mit unerbittlicher Konsequenz eingetreten. In Deutschland z. B. standen im Jahre 1933 etwa 30 000 landwirtschaftliche Betriebe vor der Zwangs­versteigerung, die Verschuldung der deutschen Landwirtschaft betrug noch am 1. Juli 1934, ob­wohl damals die Entschuldung bereits eingeleitet war 11,6 Milliarden Reichsmark. Sie sank bis zum 1. Juli 1935 auf 11,3 Milliarden Reichsmark, ein Rückgang, der sich bei der Zinsbelastung zu einem höheren Hundertteil auswirkt, als die Ver­

minderung der Schuldsumme von 11,6 auf 11,3 Milliarden von vornherein vermuten läßt.

Der Ruin des SektorsErzeugung" ist jeder wirtschaftlichen Vernunft zuwider und kann nur als der beginnende Zusammenbruch einer Wirt­schaft angesehen werden, während volkswirtschaft­liche Werte durch gesteigerte Erzeugung, die sich den vorhandenen Bedürfnissen anpaßt, geschaffen werden- Deshalb ging die nationalsozialistische Staatsführung bei der Wiederherstellung vernünf­tiger Verhältnisse auf dem Lebensmittelmarkt, wie sie durch das Gesetz der Marktordnung angestrebt werden, einen grundsätzlich neuen Weg, der be­wußt die Erzeugung steigert und an Stelle des freien Spiels der Kräfte die Gebunden­heit der Wirtschaft setzt. In erster Linie mußte den Bedürfnissen von Erzeuger und Ver­

braucher Rechnung getragen werden, in zweiter Linie konnte der Handel Berücksichtigung finden, der aber auch vor dem Zusammenbrucb geschützt werden mußte, weil er für ine geordnete Verteilung der vorhandenen Güter notwendig ist und darüber hinaus Hunderttausenden eine Lebensgrundlage abgibt. Der Erzeugerschutz, den die Markt­ordnung in erster Linie anstrebt, erfordert ein festes Preisgefüge für alle Waren, die den land­wirtschaftlichen Betrieb verlassen, unabhängig vom Ausfall der Ernte, und die Garantie des Absatzes. Heute, da in Deutschland die Ueberschwemmung des Lebensmittelmarktes auf irgend einem Gebiet nicht zu befürchten ist, scheint die Absatzgarantie wenig zu bedeuten, aber im Jahre 1933 z. B., als wir bei vollen Scheunen verhungern konnten, war die Garantie des Absatzes eine revolutionäre Forde­rung. Auch für den Schutz des Ver­brauchers ist der feste Preis, der auch bei einer Mangelklage nicht steigt, von ausschlaggebender Be­deutung. In den vergangenen Monaten hatten die Lebensmittelpreise auf den Gebieten, in denen Verknappungen eintraten, die Tendenz nach oben, aber es konnte doch festgestellt werden, daß für die Erzeugnisse, bei denen die Marktordnung restlos durchqeführt ist und sich eingespielt hat, wie z. B. bei Getreide (Brot), Milch und Butter die Preise gehalten wurden, trotzdem der An,all bald hoch, bald weniger reichlich ausfiel.

Dagegen stieg der Preis für Kalbfleisch, der nicht gesetzlich gebunden war, erheblich. Die Schwierigkeit, einen festen Preis anzusetzen, liegt darin, daß zu dem festen Preis notwendig genaue Oualitätsvorschriften treten muffen. Geschieht das nicht, dann leidet die Qualität auf kosten des festen Preises, oder es erscheinen auf dem Markt vorher nie gekannte Warensorten, wie es jungst bei der Schweineknappheit mit den Wurstsorten der Fall war. Oualitätsvorschriften zu erlassen ist dann sehr schwer, wenn, wie es bei Kalbern der Fall ist die Qualität mitunter von einem oum anberen Tage wechselt. Auch hatte man beim Kalb,letsch gehofft, daß bei dem geringen Anteil der Kalber auf dem Schlachtviehmarkt sich der Preis ohne weiteres nach den übrigen Schlachtviehprelfen ausrichten wurde. Diese Erwartung hat sich indeß nicht als richtig er­wiesen, so daß nunmehr auch für Kalbfleisch der Festpreis eingeführt wurde. .

Freilich hat auch eine Anzahl Erzeuger und Verteiler die allgemeine Mangellage dazu ausge­nutzt um für sich einen Vermögensvorteil heraus- zuschlagen. Es kann aber nach den Ankündigungen des Führers auf dem Bückeberg und feines Stell­vertreters in Hof kein Zweifel uiehr darüber be­stehen dak diese Auswüchse eines krassen Egois MUS in Zukunft mit aller Schars- des Ges-tzes^ge­ahndet werden. Die Preise auch bei Ver

knappung unter allen ^wstanden geh ~ '

da sonst der Erfolg der Arbeltsschlachi.in Frage gestellt ist Es gibt wohl noch eine Anzahl Preise, di- Nicht allen berechtigten Er°rdermst-N ent. sprechen. Hier Ordnung zu RteUen

nächsten Wochen Aufgabe der zuständigen Stellen ^Für den Verteiler bedeutet der feste Preis daß ein Risiko weitgehend ausgeschaltet ist, was bei der F etzung der Verdienstspanne berücksichtigt werden muß. Die Schwierigkeiten, denen sich der Lebensmittelhande! flellenmei|e gegen rj b, < nen nicht durch eine schematiche H- aussetzung der Verdienstsoanne gelöst werden, weil dadurch das ganze Preisgefüge ins Wanken geraten wurde. Sie

liegen letzten Endes in ungesunden Ver­hältnissen von Erzeuger und Ver­teiler begründet, indem auf nur fünf Erzeuger ein Verteiler kommt. Daher sind diese Fragen von der Berufsüberwachung und vielleicht der Be­schränkung des Nachwuchses zu lösen.

Die Marktordnung kann nicht eine in der Er­zeugung oder der Zufuhr begründete Mangellage abstellen, aber gerade in Zeiten der Verknappung ist es erforderlich, daß die vorhandenen Güter gerecht verteilt werden und nicht durch ein ungehemmtes Ansteigen der Preise nur denen erschwinglich sind, die über ein höheres Ein­kommen verfügen. Auf diesem Gebiete hat die Marktordnung für Lebensmittel, bei denen sie rest­los durchgefuhrt ist, zweifellos den gewünschten Erfolg gehabt.

Wohin mit den Angelernten?

Die große Auszählung der Arbeitslosen ist im Gange. Man weiß allerdings jetzt schon die Zahl der arbeitslosen ungelernten Arbeiter ziemlich ge­nau. Am 30. September 1936 gab es 311843. Gegenüber dem Stande vom 30. Sept. 1935 be - deutet diese Ziffer eine Abnahme von 180 800, d. h. um 36 Prozent. Die starke Abnahme im Septem­ber ist in erster Linie auf die Masseneinstellung von Hilfskräften in der Landwirtschaft zurückzu­führen, wo die Einbringung der Kartoffel- und Rübenernte den größten Arbeitseinsatz des Jahres erheischt. Eine Arbeit, die jeder Arbeitslose, wenn sie ihm zugewiesen wird, verpflichtet ist, anzuneh­men, will er nicht den Anspruch auf die Vermitt­lung besserer Stellen verlieren.

So ist denn heute das Problem der Umschulung

beinahe schwieriger geworden, als das Problem des Arbeitseinsatzes an sich. Es muß mit allen Mitteln versucht werden, ungelernte Arbeiter in Facharbeiter zu verwandeln. Unter den 311000 Ungelernten befindet sich sicherlich eine starke Re­serve durchaus leistungsfähiger, intelligenter Men­schen, die, an den richtigen Platz gestellt, mit Hilfe entsprechender Umschulung und Geduld in sehr brauchbare Fachkräfte verwandelt werden können. Es muß jetzt meistens in reiferem Alter nachgeholt werden, was die Eltern durch Unvernunft viel­fach ist es allerdings auch Armut an ihren Kin­dern gesündigt haben, indem sie sie zu rasch in den Broterwerb schickten, ohne ihnen durch eine Lehrzeit eine sichere Grundlage für die Zukunft zu geben. Die Robert Bosch AG., die in sozialen Pro­blemen bahnbrechend vielen Werken vorangegan­gen ist, hat bereits ein bestimmtes System für die Umschulung von Ungelernten entwickelt. Der Un­gelernte wird zuerst mit dem Betrieb vertraut ge­macht. Man läßt ihn dann eine gewisse handwerk­liche Fertigkeit mit der Gewöhnung an einen be­stimmten Teilbetrieb durch die Anfertigung von Handarbeiten erreichen. In einer dritten Stufe der Umschulung wird der Ungelernte an eine Arbeits­maschine angesetzt, wobei er einem Spezialisten als Hilfskraft zur Hand geht. Er wird dann lang­sam mit der Maschine selbst vertraut gemacht, um schließlich in einer letzten Stufe die Kenntnis der Maschine selbst und ihrer Pflege zu erreichen. Ein solcher Prozeß setzt naturgemäß den guten Willen des Arbeitgebers voraus, Zeit und Geld in diesen Umschulungsprozeß zu investieren. Es scheint je­doch im heutigen Deutschland kaum eine bessere Kapitalanlage zu geben, rein kaufmännisch ge­sprochen, als diese.

Arbeiisdienst des Geldes.

Von Staatsrat Neinhart, Leiter der Wirtschastsgruppe privates Äankgewerbe.

Der Neubau des deutschen Staates und der deut­schen Wirtschaft ist mit verschiedenen festen Trägern untermauert worden. Zu diesen gehört die Ar­beitsdienstpflicht, deren Symbol der Spaten geworden ist. Zweierlei bezweckt der Arbeitsdienst: Gemeinschaftserziehung durch Gemein­schaftsarbeit ist das ethische Ziel; Schaffung neuer Werte aus dem Boden deutschen Landes der reale Zweck. Bewundernswertes und Großes ist bisher durch diese Gemeinschaftsarbeit des Ar­beitsdienstes geleistet worden. Freudigen Wider­hall fand daher das Gelöbnis, das der Reichsar­beitsführer auf dem letzten Nürnberger Parteitag ab gab:Unser ganzes Leben soll ein großer Arbeitsdienst für Deutschland sein".

Der Nationale Spartag, der sich am 30. Oktober wieder jährt, legt den Gedanken nahe, in dieses Gelöbnis auch den Spardienst einzubeziehen.

Wie Arbeit und Sparsamkeit die Grundlagen für den Wohlstand und das Glück jedes Einzelnen und feiner Familie und darüber hinaus der Nation find, so kann auch der Arbeitsdienst für Deutsch­land im weitesten Sinne des Wortes nur dann auf die Dauer von Erfolg gekrönt fein, wenn sich zum Spaten der Spargroschen gesellt und mit ihm gleichen Schritt und Tritt hält.

Wenn von Sparen die Rede ist, so wird land­läufig zunächst nur an den Betrag gedacht, der in der Sparbüchse, oder als Sparbucheinlage bei den Kreditinstituten erscheint. Diese Sammeltätigkeit im Kleinen ist für den Einzelnen, wie für die Nation von grundlegender Bedeutung. Sie dient zunächst dem Sparer alseiserne Ration", wenn Alter, Not oder sonstige Wechselfälle des Lebens einen Rückgriff auf den Notgroschen erfordern. Sie ent­lasten gleichzeitig den Staat oder die Allgemein­heit, indem der Sparer nicht der allgemeinen Für­sorge anheimfällt. Die Notwendigkeit, für Alter und Invalidität rechtzeitig Vorsorge zu treffen, hat daher auch in verschiedenen Sozialversicherungen ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden, die ge­wissermaßen eine zusätzliche Zwangssparkasse dar­stellen.

Bildet diese Spartätigkeit in ihren verschiedenen Formen die Zukunftssicherung des Einzelnen und seiner Familie, so muß darüber hinaus auch die Allgemeinheit, der Zusammenschluß der Einzelnen als Nation, durch Sparen ihre Existenz und Zu­kunft zu sichern suchen. Hierfür ist das notwendig,

was wir als S p a r d i e n st oder Arbeits­dienst am Gelde bezeichnen wollen.

Wie muß dieser Dienst ausgeübt werden? Grei­fen wir zur Erläuterung auf den Arbeitsdienst zu­rück. Würde in diesem die Arbeitskraft jedes Ein­zelnen nur nach dessen Gutdünken und seinem Ei­genwillen eingesetzt, so hätten nicht die großen Kulturleistungen entstehen können, die bisher er­zielt worden'sind. Eine sinn- und zwecklose Ver­zettelung der Arbeitskraft wäre die Folge gewesen. Hier war aber die einzelne Ar­beitskraft zur Gemeinschaftsarbeit zu­sammengefaßt. Und nur in dieser konn­ten nach Anweisung der Führung Schöpfungen von dauerndem Wert entstehen.

Auf unseren Arbeitsdienst am Gelde übertragen bedeutet das, daß die an unzähligen Stellen und in verschiedenen Formen vorhandenen Ersparnisse einheitlich und geschlossen für die großen Ziele verwandt werden müssen, die uns gesetzt sind. Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute stehen bereit, die ihnen anvertrauten Gelder nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne dieser gro­ßen Zielsetzung zu verwenden. Jede Summe, die in der Schublade, im Strumpf oder in der Kasse eines Ladens oder Betriebes ungenutzt verwahrt wird, bedeutet sowohl für den Einzelnen, wie für die Volkswirtschaft einen Verlust. Dem Einzelnen entgeht der Zinsgenuß, der Allgemeinheit die Nutzung dieser Gelder für die Produktion und den Güterumschlag. Jede Beschäftigung der Wirtschaft, jede Erweiterung der Produktion ist nur möglich, wenn das vorhandene Geld nichtfeiert", sondern arbeitet, d. h. in immer wiederkehrendem Um­satz neue Werte mitschaffen hilft.Rast' ich, so rost' ich", ist eine alte Weisheit. Rost bedeutet aber Wertminderung.

So gesehen bedeutet das Sparen im erweiterten Sinne' nicht ein ruhendes Verwahren von Kapi­talien bis zu dem Augenblick, wo sie vom Einzel­nen für seine persönlichen Zwecke gebraucht werden, sondern ein ständiges Indien st st eilen für die vielen großen Aufgaben, die es zu lösen gilt. Darum, ist auch der Arbeitsdienst des Gel­des notwendiger Arbeitsdienst am Volke, dem nur bann große Erfolge befchieden fein werden, wenn er mit dem gleichen freudigen und tatkräftigen Einsatz getan wird, wie dies bei den Bataillonen des Spatens der Fall ist.

Sie Kosten im Slener-Rechismistelverschren.

Von Dr. jur. et rer. pol. K. Wuih

Bei der Einlegnng von Rechtsmitteln (Einspruch, Berufung, Rechtsbeschwerde), insbesondere gegen­über Einkommensteuerbescheiden, spielt für den Steuerzahler auch die Kostenfrage eine Rolle. Es fragt sich zunächst, ob in jedem Falle Kosten durch die Einlegung des Einspruchs entstehen und wie es sich mit den Kosten verhält, wenn statt des Einspruchs sofort Berufung (Sprungberufung) er­hoben wird.

Allgemeine Grundsätze.

Kosten entstehen nur, wenn die Einlegung des Rechtsmittels keinen Erfolg hat. Ist dem Rechtsmittel stattgegeben, so hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Erstattung etwaiger notwendiger Auslagen. Hierher gehört z. B. die Erstattung von Reisekosten für die Wahr­nehmung von Terminen; dagegen besteht ein An­spruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis nicht. Auch die durch die Hinzuziehung eines Steuerbe­raters oder sonstigen Bevollmächtigten entstehenden Ausgaben werden nicht erstattet. Nur soweit der Steuerpflichtige die dem Steuerberater ersetzten Auslagen an Porti, Schreibmaterial, Reisekosten usw. andernfalls selbst gehabt hätte, kann er sie er­setzt verlangen (RFH. vom 9. Juli 1932 RStBl. S. 699).

Legt der Steuerpflichtige statt des Einspruchs Sprungberufung ein, so erwachsen ihm im Falle des Unterliegens grundsätzlich doppelt so hohe Kosten, als im Einspruchsverfahren. Berücksichtigt man außerdem den größeren Zeitaufwand bis zum Ergehen der Entscheidung sowie den Verlust der Einspruchsinstanz beim Finanzamt, so muß vor der allgemeinen Einlegung der Sprungberufung ge­warnt werden, wenn sie auch bei Aussichtslosigkeit des Einspruchs in vielen Fällen zweckmäßig fein kann.

Dem Steuerpflichtigen werden die Ko st en des gesamten Rechtsmittel verfahrens, also

für sämtliche Rechtsmittelstufen auferlegt, sofern er nicht in letzter Instanz durchdringt. Die Verpflich­tung zur Tragung der Rechtsmittelkosten wird in der Entschiedung selbst feftgelegt; lediglich wegen der Kosten ist eine weitere Anfechtung nicht zu­lässig.

Von der allgemeinen Kostentragungs­pflicht bestehen gewisse Ausnahmen. So bleiben Kosten außer Ansatz, dieinfolge unrichtiger Behandlung der Sache ohne Schuld der Beteiligten" entstanden sind, B. wenn eine nicht zweifelhafte Rechtsfrage in früherer Instanz unrichtig entschieden wurde. Man denke an den Fall, daß der Steuer­pflichtige in der Berufung vor dem Finanzgericht obgesiegt hat, der Reichsfinanzhof aber auf die Rechtsbeschwerde des Finanzamts hin anders ent­scheidet, so daß der Steuerpflichtige an sich die Rechtsmittelkosten für das ganze Verfahren zu tragen hat. Stellt hier der Reichsfinanzhof fest, daß das Finanzgericht sich in einer unzweifelhaften Rechtsfrage geirrt hat, so können die Kosten der Rechtsbeschwerde entfallen. Möglich ist in derartigen Fällen auch, daß die Rechtsmittelkosten ganz oder teilweise aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Als Gründe hierfür sind vorgesehen, daß das Rechts­mittel aus entschuldbarer Unkenntnis der Verhält­nisse oder aus Unwissenheit eingelegt ist oder die Erhebung aus sonstigen Gründen unbillig erscheint (A. O. § 319). Umgekehrt können dem Steuerpflich- tigen trotz Erfolgs im Rechtsmittelverfahren die Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn er Angaben schuldhaft verspätet derbringt.

Die Höhe der Rechtsmittelkosten.

(Gebühren und Auslagenersatz.)

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens setzen sich aus den Gebühren und dem Ersatz der Auslagen der Rechtsmittelbehörden zusammen. Bei der Be- rechnung der Gebühren wird von dem streitigen Steuerbettage, bei Einheitswertbescheiden von 1 v. H.

des streitigen Einheitswertbetrages, in anderen Fällen dem sonstigen Streitgegenstand ausgegangen.

Einspruch

(Beschwerde,

Rechts-

Streitgegenstand

Anfechtung)

Berufung beschwerte

20,

1,

2,

3,

60,

2,

4,

6,

100,

3,

6,

9,

200,

6,

12,

18,

300,

9,

18,

27,

400,

12

24,

36,

500,

15,

30,

45,

600,

18,

36,

54,

700,

21,

42,

63,

800,

24,

48,

72,

900,

27,

54,

81

1 000,

30,

60,

90,

1100,

32,

64,

96,

1 200,

34,

68,

102,

1300,

36,

72,

108,

1 400,

38,

76,

114,

1 500,

40,

80,

120,

1 600,

42,

84,

126,

1700,

44,

88,

132,

1800,

46,

92,

138,

1 900,

48,

96,

144,

2 000,

50,

100,

150,

2100,

51,

102,

153,

für jede weiteren 100,

+ 1

+ 2,

+ 3,

10 000,

130,

260,

390,

10 100,

130,50

261,

391,50

für jede weiteren 100,

+,50

+ 1

+ 1,50

20 000,

180,

360,

540,

21 000,

185,

370,

555,

für jede weiteren 1000,

+ 5,

+ 10,

+ 15,

$u den Gebühren tritt zur Abgeltung der allge­meinen Auslagen der Rechtsmittelbehörden ein Pauschbetrag von 15 v. H. der Gebühren, minde­stens 1 RM. und höchstens 50 RM.

Wird die Steuersache vom Reichsfinanzhof an das Finanzgericht zurückverwiesen, so wird für das doppelte finanzgerichtlicbe Verfahren die Berufungs­gebühr nur einmal erhoben; der Streitwert wird nach dem höchsten beim Finanzgericht anhängig gewesenen Anspruch bemessen.

Die Höhe der Kosten des Rechtsmittelverfahrens wird Dom Finanzamt festgesetzt, ohne Rücksicht dar­auf, ob das Verfahren vor dem Finanzamt, dem Finanzgericht, Landesfinanzamt oder dem Reichs­finanzhof durchgeführt ist. Zuständig ist regelmäßig das Finanzamt, das über den Einspruch entschieden hat. Gegen den Kostenbescheid der Geschäftsstelle des Finanzamts kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Das gleiche Verfahren gilt für die Festsetzung der Kosten, die dem ©teuer« pflichtigen für notwendige Auslagen erstattet werden.

psychologisch richtige Verbrauchslenkung.

V. A. Eine Erkenntnis hat sich nach einer drei­jährigen Entwicklung im ganzen deutschen Volke durchgesetzt: Die Frage neuer Werkstoffe ist kein Rohstoffproblem, sondern ein Problem des Kon­strukteurs und des Verkäufers. Die Frage der neuen Werkstoffe ist ein Problem volkspolitischer Art im besonderen Sinne, eine Frage derAr­beitsfreiheit" und Arbeitsbeschaffung. Das leuchtet ohne weiteres ein, denn wenn wir in der Lage sind, auf chemischem, elektrolytischem oder sonstigem Weae neue Werkstoffe in Deutschland selbst zu schaffen, wobei die Herstellungskosten in überwiegen­dem Maße deutschen Arbeitern als Lohn zufließen, dann ist damit der doppelte Zweck erreicht, nämlich der der Arbeitsfreiheit einerseits (Unabhängigkeit von Rohstoffquellen des Auslandes) und der der Arbeitsbeschaffung andererseits.

Damit wurde aber auch aus dem Problem der neuen Werkstoffe eine Erziehungsaufgabe großen Stils, nämlich eine Aufgabe der Derbrauchslenkung des deutschen Volkes. Und hier lag die eigentliche Schwierigkeit! Die Technik ist nämlich heute in der Lage, die schwierigsten Aufgaben zu lösen, der Ver­braucher jedoch ist durch lange Gewohnheiten der­art auf die ihm bekannten und erprobten Dinge des täglichen Bedarfseingeschworen", daß die Verbrauchslenkung und -umlenkung zu einer hohen Kunst entwickelt sein muß, wenn Schaden für das Ganze verhütet werden soll.

Deutschland ist in der glücklichen Lage gewesen, das Problem der neuen Werkstoffe für den Käufer organisch wachsen lassen zu können. Trotz der Schwierigkeiten, in die uns die Weltkrise des Kapi­talismus gebracht hat, war unser Atem lang genug, ohne Experimente irgendwelcher Art uns nach einer gründlichen und trag fähigen Lösung des Werkstoff­problems umzusehen und sie auch verkäuferisch be­hutsam durchzusetzen. Anstatt eines Rückfalls in die Kriegswirtschaft von 1914/18 erlebten wir eine Epoche sensationellen technischen Fortschritts, dessen Auswirkungen heute längst international sind. Die Augen aller ernsthaften Techniker und Kaufleute der Welt schauen heute auf Deutschland, sie sehen, daß hier auf Grund neuer Werkstoffe ein technischer Fortschritt im Gange ist, der das Beharren auf alte erprobte Methoden" zur Dummheit stempeln würde.

Es wäre wichtig, wenn alle Branchen einmal überlegten, was sie aus den großen, erfolgreichen Beispielen deutscher Verbrauchslenkung lernen könnten. Man sollte die Dinge nicht nur unter dem Gesichtspunkt neuer Werkstoffe sehen. Die psycho­logisch richtige Behandlung des Käufers gilt näm­lich ebenso für feine Umstellung vom Kitsch auf sinnvolle, formschöne Gebrauchsgegenstände ober, um noch ein anderes gerade in diesem Jahre be­achtliches Beispiel $u nennen: sie gilt auch für die Umstellung der Männerwelt auf den Gebrauch von Material, das in der Frauenmode international feit Jahren eine Selbstverständlichkeit ist.

Das Beispiel, das mir als Musterbeispiel für Ver­brauchslenkung anführen möchten, betrifft eine ber größten Metallwerkstätten Deutschlands. In dieser Werkstatt werden für alle wichtigen Industrien ins­gesamt etwa 20 000 verschiedene Metallteile gepreßt, ob das nun Kühlerkappen für Automobile, Türgriff* ober Fensterrahmen für Eisenbahnwaggons sind, ist gleichgültig. Lange bevor eineNotwendigkeit* zur Umstellung auf neue Werkstoffe bestand, be< faßte sich diese Fabrik mit den neuen Werkoffen. Jede Bestellung, die eintraf, wurde in folgender Weise beyandell: Man fertigte dem Kunden Muster an, und zwar eins in der gewünschten Metallart