Ausgabe 
20.3.1936
 
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Locarno hingewiesen. Es hat diesen Stand­punkt auch in den sich anschließenden diplomatischen Verhandlungen beibehalten. Trotzdem hielt Frank­reich an diesen nun einmal geschaffenen Tatsachen fest und bereitete endlich die Ratifizierung durch die französischen gesetzgebenden Körperschaften vor.

Der deutsche Reichskanzler konnte auf die Dauer einer solchen Entwicklung gegenüber nicht untätig zusehen. Immer hat er in den Jahren seit seinem Regierungsantritt Frankreich die Hand zur Versöhnung h i n g e st r e ck t. Er hat der Welt eine ganze Anzahl Angebote zur Befrie­dung gemacht.

Das Angebot zur absoluten Abrüstung: Es wurde abgelehnt.

Das Angebot eines allgemein gleichen 200000-Mann-Heeres: Es wurde abge- lehnt.

Das Angebot eines 300 000 - M a n n - H e e r e s: Es wurde abgelehnt.

Das Angebot eines L u f t p a k t e s wurde a b - g e l e h n t mit der Begründung, es könne ein solcker Pakt nur im Zusammenhang mit der von Deutsch­land geforderten Unterzeichnung eines Ostpaktes stattfinden. .

Das Angebot zu einer großzügigen Be­friedung Europas vom 21. Mai 1935: Es wurde einfach übergangen, ausgenommen jene Proposition, die dann später der englisch-deutschen Flottenabmachung zugrunde gelegt wurde.

Wieder und wieder hat der deutsche Reichskanzler seine Befriedungsangebote unterbreitet und ich darf es hier sagen er und ganz Deutschland hatten gehofft, daß der russisch-französische Vertrag nicht ratifiziert würde. Als diese Ratifizierung vor kurzem dennoch von der französischen Kammer vorge­nommen wurde, hat endlich der deutsche Reichs­kanzler im Bewußtsein der ihm obliegenden schweren Verantwortung für das Schicksal und die Sicherheit des ihm anvertrauten Volkes die einzig mög­liche Konsequenz aus diesem Vorgehen gezogen. Er hat darufhin die volle Souveränität des Reiches über das gesamte Reichsgebiet wieder her- aestellt. Maßgebend für diesen Entschluß der deut­schen Regierung war die für sie pflichtgemäße poli­tische Erwägung und Berücksichtigung der Tatsache, daß:

1. Der Rheinpakt von Locarno durch das einsei­tige Vorgehen Frankreich dem Buchstaben und dem geschichtlichen Sinne nach entwertet und da­mit aufgehoben wurde, und daß

2 im Hinblick auf die neue französisch-russische Mizckärallianz Deutschland ohne weiteren Verzug die primitivsten Rechte einer Nation zur Sicherung seines eigenen Terri­toriums wieder Herstellen mußte.

Die Deutsche Reichsregierung muh daher den Vorwurf, den Vertrag von Locarno einseitig verletzt zu haben, als unrecht und un­billig zurückweisen. Es war ihr gar nicht möglich, einen Vertrag zu verletzen, der de facto durch die Handlungsweise des anderen Partners als erloschen zu betrachten war. Ls ist ferner auch nicht möglich, daß ein Part­ner gegen den Buchstaben und den Geist eines Vertrages handelt, den anderen aber auf diesen Buchstaben und diesen Geist verpflichten will. Deutschland Hal am 7. März nichts getan, als die für eine Großmacht selbstverständliche Kon­sequenz aus einer ohne ihre Verschulden her­gestellten Sachlage gezogen zu haben. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß jeder der hier an­wesenden verantwortungsbewußten Staatsmän­ner, die ihr Volk so lieben wie der Führer das feine, Inder gleichen Lage auch genau so gehandelt haben würden.

Und Folgendes muß ich noch namens der Deut­schen Reichsregierung hier erklären: Wenn ein Staat gegen einen anderen plötzlich ein Militärbünd­nis abschließt, dann ist dies mindestens ebenso sehr ein neuer T a t b e st a n d als die darauf fol­gende Reaktion des auf solche Weise Bedrohten. Besonders wenn diese Reaktion in nichts anderem besteht als in der Wiederherstellung der vollen Souveränität innerhalb des­sen eigenen Grenzen. Wenn daher der Vorwurf eines einseitigen Handelns erhoben wird, dann müßte diesen Vorwurf Deutschland solange ablehnen, als er sich nicht auch gegen Frankreich richtet. Die Vertreter der französischen Regierung haben allerdings in diesem Zusammenhana darauf hingewiesen, daß Deutschland die Möglichkeit oder sogar die Pflicht gehabt hätte, die Frage der Ver­einbarkeit oder Unvereinbarkeit des neuen Militär­bündnisses mit dem neuen Rheinpakt zunächst vor eine internationale Gerichtsinstanz zu bringen, und von einigen Ratsvertretern ist die Frage der Austragung der Meinungsverschiedenhei­ten durch eine Schiedsinstanz erneut zur Erörte­rung gestellt worden.

Ich will nicht darauf insistieren, warum denn nicht Frankreich seinerseits auf Grund der deutschen Dorstellunaen diesen Weg vor der In­kraftsetzung des Bündnisses beschritten hat. Ich will auch nicht die weitere wichtige Frage vertiefen, ob es überhaupt angängig wäre, die Tragweite einer Bestimmung, wie der des Artikels 16 der Dölker- bundssatzung denn darum würde es sich in un­serem Falle handeln einer Gerichtsinstanz zur Entscheidung zu unterbreiten. Es genügt meines Erachtens demgegenüber, auf die entscheidende Tat­sache hinzuweisen, daß es sich um ein Problem handelt, das neben seiner rechtlichen Seite zweifel­los von überragender politischer Be­deutung ist und dessen sachgemäße Klärung und Lösung daher nicht von einer Gerichtsin- stanz erwartet werden kann.

Ebensowenig hatte sich die deutsche Regierung und ich will das hier mit aufrichtigem Bedauern feststellen einen Erfolg davon versprechen kön­nen, die Angelegenheit auf dem Wege von Ver­handlungen mit den Si gn aturmä ch - t e n zu klären. Nach allen Erfahrungen der letzten Jahre und nach der ganzen Entwicklung, die tde Dinge ohne Verschulden der deutschen Regierung genommen haben, war sich diese klar, daß dieser Weg zu keinem praktischen Ziel ge­führt haben würde. Die französische Regierung und auch die Regierungen der übrigen Signatar­mächte sind bei den diplomatischen Auseinander­setzungen über die deutschen Argumente aus Grün­den, die uns unbekannt sind, hinweggegan­gen, so daß der deutschen Regierung dies auch heute noch unverständlich ist.

Zweierlei stand für die deutsche Regierung fest:

1. Frankreich war nicht mehr bereit, von dem Vertrag mit der Sowjetunion Abstand zu nehmen und

2. Frankreich wäre nicht bereitgewesen, Deutsch­land für die Inkraftsetzung dieses Bündnisses das einzig in Frage kommende Aequivalent der Wieder­herstellung der deutschen Souveränität über die westlichen Provinzen des Reiches zuzubilligen.

Oie Vereinbarung der Locarnomächie.

London, 20. März. (DRV. Funkspruch.) Das englische Kabinett stimmt in seiner Sitzung am Donnerstagabend dem Wortlaut des Planes der vier Locarno-Mächte endgültig zu. Die Ein­zelheiten der Vereinbarung werden am Freitagnach­mittag in einem Weißbuch veröffent­licht werden, lieber die Vereinbarung berichtet Reuter, daß u. a. eine internationale Kon­er e n z vorgesehen sei, auf der die deutschen Friedensvorschläge erörtert werden sollen, und zwar einschließlich des mitteleuropäi- chen Problems, der Abrüstung und wirtschaftlicher Fragen. Ferner wird vor­geschlagen, dem Völkerbundsrat wahrscheinlich schon in der nächsten Woche eine Reihe von Entschließun­gen vouzulegen. Eine fordert eine ernste Bestäti­gung der Heiligkeit der Verträge, eine andere die Ueberweisung des französisch-sowjetrus- ischen Paktes, anden haagerGerichtshof.

Eine dritte ersucht den Völkerbundsrat, Kenntnis zu nehmen von den verschieden anderen Bor- chlägen, die in der Vereinbarung enthalten sind.

Preß Association meldet, daß Frankreich seine Forderung auf Zurückziehung der deutschen Trup­pen aus dem Rheinland als Vorbedingung für die Verhandlungen fallen gelassen habe. Deutsch­land werde eingeladen werden, seine These, daß der französisch-sowjekrussische Pakt eine Verletzung des Locarnovertrages fei, dem Haager Ge­richtshof vorzulegen. Wenn die Verhandlungs­bedingungen in der schwierigen Zwischenzeit ver­wirklicht werden sollten, sei es notwendig, daß alle Parteien zur Stabilisierung der Lage beitragen mühten. Einer internationalen Konferenz zur Er­örterung der deutschen Vorschläge, hätten sowohl die französischen als auch die belgischen Vertreter zugestimmt. Man sei aber der Ansicht, daß eine be- riedigende Regelung der Lage nicht herbeigeführt werden könne, falls man nicht auch die Aufgabe, eine Rüstungsbegrenzung herbeizuführen, in Angriff nehme. Schließlich müsse auch das wirtschaftliche Problem erwogen werden. Als Zeitpunkt für die Abhaltung der internationa­len Konferenz wird Ende Mai angegeben, da noch zahlreiche Vorarbeiten geleistet werden müh­ten. Dabei würden sämtliche Vorschläge Hitlers zur Beratung kommen.

Auhenminister Eden wird die Vorschläge der

vier Locarnomächte heute Rachmittag um 4 Uhr MEZ. im Unterhaus behandeln. Der Verein­barungsentwurf soll zwölf Seiten Umfang haben.

Entspannung in London.

Starker Eindruck der Rede Ribbentrops.

London, 20. März. (DNB. Funkspruch.) Die Haltung der Morgenblätter beweist deutlich, daß eine io e e ii i 11 ü) e Entspannung in der Gesamt­lage eingetreten ist. Sämtliche Zeitungen bestätigen ohne Ausnahme, daß die Rede von Ribben­trops vor dem Dölkerbundsrat einen st a r k e n Eindruck gemacht habe. Gegenüber dieser Rede und dem Diermächte-Memorandum tritt die Fest­stellung des Völkerbundes über denVertragsbruch" fast völlig in den Hintergrund. Nicht ein einziges Blatt geht aber über die Feststellung hinaus, daß es sich hierbei um eineformale Notwendigkeit" gehandelt habe. Der deutscheStandpunkt hat zweifellos st arkanGewichtgewonnen. Gleichwohl enthält die Presse ohne Ausnahme einen neuen Appell an Deutschland, es möge großzügig den Vorschlägen des Vier- mächte-Memorandumszu stimmen, nach­dem Frankreich und Belgien ihrerseits eine Geste durch Verzicht auf die Wiederräumung des Rhein­landes gemacht hätten.

DieTimes" schreibt, die Verteidigung des Vorgehens der deutschen Regierung durch den deut­schen Vertreter mache es leichter, sich daran zu er­innern, daß der Friede und nichts ande­res das Ziel aller Zusammenkünfte und der dort zu erörternden Verträge sei. Die Rede Ribbentrops sei nicht eine Herausforderung des Rechtes selbst, sondern eine Feststellung gewesen, daß der Locarno- vertrag durch den französisch-sowjetrussischen Pakt zum Nachteil Deutschlands eine Be- einträchtigung erfahren habe. Wenn der Franco-Sowjetpakt als ein Gegengewicht gegen die deutsche Wiedererstarkung verteidigt werde, dann könne Deutschland wahrheitsgemäß nicht nur sagen, daß sein Angebot einer Rüstungsbegrenzung {trift abgelehnt worden sei, sondern auch daß der Locarnovertrag eine Gleichheit der mili­tärischen Rechte voraussetzte. Das schwächste Glied der deutschen Beweisführung, so schreibt dieTimes" weiter, liegt in der Behaup­tung, daß es nutzlos gewesen wäre, die Zugeftehung der militärischen Gleichberechtigung im Rheinland zu fordern. Aber könne irgend jemand, der die Mißerfolge der letzten Versuche prüfte, eine inter­nationale Verständigung über die Abrüstung zu

erzielen, daran zweifeln, daß die Reichsrea-ierung mit Rechtdie Methode der vollendeten Tatsache gewählt habe. Das Blatt schreibt, es sei klar, daß ein ewiger Konflikt oder die ewiae Unterwerfung Deutschlands nicht die Erfordernisse erfüllen würde, die dem Vertrag vorausgegangen feien und die seinen Bruch immer noch überleben. Man müsse zu einem D e r t r a g z u ruck k eh. r e n. Die französischen Minister, die diese sehr wich, tige Tatsache erkennen, seien bereits weit in der Richtung einer Mäßigung gegangen. ,,News C h r o n i c l e" wendet sich energisch gegen das Ab­kommen der Locarnomächte und schreibt: Die Vor­schläge kämen einer Forderung der Westmächte an Deutschland gleich, sich erneut in eine Stellung der Ungleichheit zu begeben. Ungleichheit sei aber die Wurzel des ganzen Problems der Stellung Deutschlands in Europa.

Das französische Kabinett billigt den BerichtFlandins.

Paris, 20. März. (DNB.) Der französische Mi- nisterrat unter dem Vorsitz des Präsidenten der Re­publik hat von 22 bis 0.40 Uhr (MEZ.) gedauert. Nach der kurzen amtlichen Mitteilung hat Außen­minister F l a n d i n über die Ergebnisse der Lon­doner Verhandlungen Bericht erstattet. Der Ministerrat habe diesen Bericht einstimmig ge- billigt. Der Außenminister werde am Freitag eine Erklärung in der Kammer abgeben.

Oas Echo in Warschau.

Warschau, 20. März. (DNB. Funkspruch.) Die polnische Presse nimmt zu den Ergebnissen der Lon­doner Beratungen noch nicht Stellung. Unter Hin- weis auf das zwischen England und Frankreich angeblich während der Besprechungen der Locarno­mächte erzielte Kompromiß wird hervorgehoben, England habe offenbar etwas zur Beruhigung der öffentlichen Meinung Frankreichs tun und die Stel­lung der französischen Regierung im Hinblick auf die Wahlen erleichtern wollen. ImExpreß Po- ranny" heißt es, die Verständigung fei eine Art englisches P fla ste r" für Frankreich. Frankreich habe im Endergebnis nur soviel Ver­langt, daß Flandin nicht mit völlig leeren Händen nach Paris zurückkebre. Alles, was jetzt folgen werde, werde provisorischen Cha­rakter tragen. Die eigentliche diplomatische Mr- beit, deren Ziel es sei, ein neues politisches System auszuarbeiten, werde erst nach den französischen Wahlen im Mai oder im Juni beginnen.

Damit war nach den zahllosen trüben Erfahrun- aen, die Deutschland wie bereits erwähnt seit Jahren mit seinen' Vorschlägen gemacht hatte, keineswegs zu rechnen. Es ist aber weiterhin klar, daß, wenn eine Großmacht wie Frankreich sich ohne Bedenken auf bestehende Verträae traft seiner Souveränität zu Militärbündnissen so gewaltigen Ausmaßes entschließen kann, dann eine andere Großmacht wie Deutschland zumindesten das Recht besitzt, den Schutz des ganzen Reichs­gebietes durch die Wiederherstellung der allen Völkern zugebilligten natürlichen Hoheitsrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen sicherzustellen.

Ich habe mit großer Aufmerksamkeit von den Reden Kenntnis genommen, die die Vertreter der anderen Mächte im Rat gehalten haben. Dabei habe ich aber zu meinem Bedauern ein Eingehen auf die von mir eben nochmals entwickelten deutschen Gedankengänge vermißt. Mit Genugtuung kann ich aber feststellen, daß von den. Vertretern anderer Mächte weitblickende und in die Zukunft weisende Dinge gesagt worden sind. Diesem auf bauen/ d e n Teile will ich mich jetzt zuwenden.

Nach der nunmehr wieder hergestellten Souverä­nität des Reiches in seinem gesamten Gebiet und mit der damit endlich durchgeführten seit so langen Jahren ersehnten Gleichberechtigung ist aber das deutsche Volk gewillt und bereit, nunmehr einen endgültigen Schlußstrich zu ziehen unter das traurige Kapitel der geistigen und rechtlichen Irrungen und Verwirrungen in Europa, deren hauptsächlichstes Opfer es war. Mit dem Erlöschen des Locarnovertrages ist auch der letzte Rest der noch aus dem Geiste des Hasses entstandenen dis­kriminierenden Bestimmungen eines großen Volkes verschwunden. Ein schwerer seelischer und politischer Druck ist von dem deutschen Volk genommen, das sich nunmehr nach 17 Jahren endlich in feiner Freiheit und Ehre wiederhergestellt sieht.

Dieses deutsche Volk hat aber nun nur noch den einen aufrichtigen Wunsch, in Frieden und Freundschaft mit seinen Rach­barn zu leben und von jetzt an am Aufbau einer wirklichen Solidarität Europas nach fei­nem besten Vermögen mitzuarbeiten. Deutsch­land will in Zukunft als souveräne Ration frei und ungezwungen feine Abmachungen mit den anderen Staaten treffen. Es will damit been­den die lange Zeit deutsch-französischer Span­nungen, Krisen und Kriege und will von sich aus endlich einteiten helfen eine beffere Zukunft der Verständigung und der Freundschaft der beiden großen Rationen. Dies wird von dem deutschen Volk aus tiefsten Herzen ersehnt. 3n diesem Geist hat der Deutsche Reichskanzler der Welt ein historisches und wohl einzig da­stehendes Angebot zur Befriedung Europas gemacht: 25 Jahre Frieden sollen sicher- gestellt werden, d. h. es soll ein Friedenswerk entstehen, das weit über die Generation der 21länner hinausreicht, die von der Geschichte be­rufen sind, dieses Werk heute abzuschließen.

Ich bin mir bewußt, daß der Rat für die Weiter­befolgung der Vorschläge nicht das zuständige Gre­mium darstellt, allein ich kann gleichwohl nicht dar­auf verzichten, auf ihre säkulare Bedeutung hier nock einmal hinzuweisen. Sie bilden mit der Her­stellung der deutschen Souveränität eine politische Einheit und können deshalb auch vom Rate nicht unberücksichtigt bleiben, wenn er zu einer geschicht­lich standhaltenden Beurteilung des politischen Cha­rakters und der Gesinnung einer Aktion gelangen will, die, indem sie die letzten Reste einer ungleichen Bewertung europäischer großer Völker beseitigt, den er st en Grund st ein zu einer neuen großen europäischen Gemeinschaft legt. Die Voraussetzung aber für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen dieser europäischen Völker- familie ist die Sicherung eines Friedens, der in i seinem Segen durch keinerlei aggressive Aktionen,

und wären sie noch so erfolgreich, ersetzt werden könnte. Der Inhalt und die Tragweite der deut­schen Vorschläge bedürfen keines Kommentars. Sie find so weit gespannt und umfassend, daß wohl jeder Staatsmann, dem das Wohl Europas am Herzen liegt, nur wünschen kann, sie in dieser oder

Der Völkerbundsrat hat den von Belgien und Frankreich eingebrachten Entschließungsentwurf über die Verletzung des Vertrages von Locarno b e i Stimmenthaltung Chiles und in Ab­wesenheit Ecuadors sowie gegen die Stimme des deutschen Vertreters an­genommen. Chile enthielt sich der Stimme mit der Begründung, daß in der vorgelegten Ent­schließung eine enge Verbindung zwischen dem Ver­trag von Versailles, dessen Verletzung Chile aner­kenne, und dem Locarnovertrag, dessen Verletzung bestritten sei, bestehe. Der Ratspräsident stellte fest, daß die Entschließung einstimmig mit einer Stimmenthaltung und einem Nein, das als Stimme einer von Locarno aarcmtierten Macht nicht zähle, angenommen sei. Zu den Stimmen der Garanten und der Garantierten von Locarno wurde festgestellt, daß diese abgestimmt hätten, ihre Stimmen aber nicht zählten.

Der Entschließungsentwurf lautete:Aus Grund des am 8. März erfolgten Ersuchens Belgiens und Frankreichs bekundet der Dölkerbundsrat, daß die deutsche Regierung einen Bruch des Artikels 43 des Versailler Vertrages beging, in­dem sie am 7. März 1936 veranlaßte, daß militä­rische Streitkräfte in die demilitarisierte Zone ein­marschierten und sich dort festsetzten, eine Maß­nahme, auf die sich der Artikel 42 und die nach­folgenden Artikel des Versailler Vertrages und des Vertrages von Locarno beziehen. Der Völkerbunds­rat beauftragt den Generalsekretär, unter Bezug­nahme auf Artikel 4 Absatz 2 des Locarnovertrages, über diesen Befund des Dölkerbundsrates ohne Verzögerung die Signatarmächte dieses Vertrages zu verständigen."

Botschafter von Ribbentrop

gab nach der Feststellung des Abstimmungsergeb­nisses folgende Erklärung ab:

Die deutsche Regierung lehnt die soeben be­schlossene Resolution aus tiefinnerster lleberzeu- gung ab und muß hiergegen in aller Form Verwahrung eintegen. Richt Deutsch- land hat den Locarnovertrag zum Erlöschen gebracht, sondern Frankreich durch den Abschluß des französisch-rufsischen THUifärbänb- nisses. Der deutsche Schritt vom 7. März die Wiederherstellung der vollen Souveränität in feinem eigenen Gebiet, dieses pri­mitivste Recht eines Volkes zur Verteidigung feiner Grenzen war ausschließlich die Konfequenz dieser sranzöfifchen Handlungsweise. Ich habe heute vormit­tag eingehend eine umfassende Darstellung des deutschen Rechts- und politischen Standpunktes gegeben, und ich denke, daß, wenn die Herren Ratsmitglieder mehr Zeit gehabt hätten, diese Darstellung zu würdigen, sie zweifellos zu einer anderen Entschließung gekommen wären. Die deutsche Reichsregierung und mit ihr das ge­samte deutsche Volk haben die heilige Ueber- zeugung, daß die soeben angenommene Rats-

jener Form bald verwirklicht zu sehen. Möge an« aesichts dessen der Rat über die Empfindungen des Augenblicks hinweg die Tragweite der geschichtlichen Entscheidung erkennen, die in seine Hand gelegt ist, und die mithelfen soll, dem friedlosen Europa den Weg in eine bessere Zukunft offen zu halten.

enlschliehung vor dem Urteil der Ge­schichte nicht bestehen wird."

Der französische Außenminister Flandin sagte, daß das Recht nicht einseitig bestimmt werden könne und daß Frankreick von Anfang an bereit gewesen sei, die Angelegenyeit dem Haager Gerichts­hof au unterbreiten. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Der Rat hält morgen nachmittag eine nichtöffentliche Sitzung ab und wird außerdem als Dreizehner-Ausschuß gleichfalls morgen nachmittag den italienisch-abessinischen Streitfall prüfen.

Laßtuns einen neuenAnsang machen!'

London, 19. März. (DNB.) Einen bemerkens­werten Artikel, der die Fehler der internationalen Politik schlaglichtartia beleuchtet, veröffentlicht der ehemalige englische Ministerpäsident und Mitunter­zeichner von Versailles Lloyd George. Unter der UeberschriftLaßt uns einen neuen Anfang machen" begrüßt der greife Staatsmann zunächst die Anwesenheit Ribbentrops, der das Ver­trauen Hitlers besitze, in London und schreibt, das Unglück bestehe bis jetzt darin, daß die am Bern» tungstisch sitzenden Mächte bereit gewesen seien, mit einer einzigen Ausnahme über alles zu verhandeln, nur nicht über den Frie­den. Die meisten Menschen seien an der juristi­schen Auslegung dunkelsinniger Klauseln von Pak­ten und Verträgen nicht interessiert. Niemand i n E n g l a n d sei gewillt, die Entsendung deutscher Truppen in deutsches Gebiet als einen fla­granten Angriff zu behandeln. Warum also setze man sich nicht sofort an den Verhandlungs­tisch, um über den Frieden zu sprechen?

Die größten Vertragsbrecher seien diejenigen, die jetzt in erster Linie die Entrüsteten über das Vor­gehen Deutschlands spielten.Wie steht es denn eigentlich mit der allgemeinen Abrüstungs­klausel des Versailler Vertrages?" Lloyd George zählt hierauf sämtliche Abrüstungsmaßnahmen Deutschlands und die übrigen Belastungen auf, die der Vertrag von Versailles dem Reich auferlegte, und stellt fest, daß Deutschland jahrelang die sieg­reichen Nationen vergeblich an die Erfüllung ihres Abrüstungsversprechens erinnert habe. Das einzige Ergebnis des ebenso ausgedehnten wie kleinlichen Abrüstungsgeschwätzes in Genf fei eine ftetige Vermehrung der Rüstungen der festländischen Versailles-Mächte unter Führung und Finanzierung Frankreichs gewesen. Frankreich habe kein moralisches Recht, Deutschland einer Ver­letzung von Versailles oder Locarno anzuklagen.

Eine zweite englische Lustschuhdivision.

London, 16. März. (DNB.-Funkspruch.) Die englischen Militärbehörden haben nun eine zweite Luftschutzdivision in dem großen Industriegebiet der North Midlands gebildet, nachdem bereits im letzten Jahr eine Londoner Luftschutzdivision ge' schaffen worden war. Die neue Division ist, wie in der englischen Hauptstadt durch Umbildung mehrerer Infanterie-Bataillone der Territorial-Armee gebildet worden.

Ein Urteil, das vor der Weltgeschichte nicht bestehen wird! Botschafter von Ribbentrop

legt in aller Form Verwahrung gegen den Ratsbeschluß ein.

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