Ausgabe 
20.2.1936
 
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planmäßige Gestaltung des deutschen Raums

lungsmöglichkeiten festzustellen und auszuwerten sein. Diese Bestandaufnahme bezieht sich, abgesehen

Reue Grundsätze für die Vaupolitik der Gemeinde!

rer Städte zu beschränken.

Das Verbot der ASDAP.-Srgamsation in der Schweiz

Schweizer pressestimmen

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Ipruch ist um so schroffer, als die zer Behörden bekannten ausge-

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werden können.

Als Grundsätze für die Organisation der Reichs- und Landesplanung sind also aufzustellen:

1. Nur größere Landschaftsräume kön­nen den nötigen Ueberblick und die erforderliche Ausgleichsmöglichkeit bieten.

2. Die Weitergabe der von der Reichsstelle für Raumordnung aufzustellenden großen Richtlinien und die Durchsetzung der Planung muß in der Hand der zentral ausgerichteten staatlichen Verwaltung liegen.

auch den Schweizer _ .

sprachen staatspolitisch gefährlichen Organisationen beispielsweise der Linksradikalen völlig ungeschoren bleiben. Die Gefährlichkeit dieser von zweifelhaften

schließung wird das sofortige Verbot aller nation sozialistischen und faschistischen Organisationen doi Ausländern in der Schweiz gefordert. Eine i n Volkshaus z u Zürich stattgefundene sozi-cl demokratische Kundgebung verlangte obendrein not den Rücktritt zweier Bundesräte.

ist zu vermeiden. .

Diesem Grundgedanken ist die Verordnung gefolgt,

denken gegen die Maßnahmen Berns und gegen das befremdende Nachgeben des Bundesrates ge­genüber den Roten erheben, geht u. a. aus einem Artikel des Nationalrates Dr. Oeri hervor. Dieser vertritt ebenfalls den Standpunkt, daß solche Maß­nahmen, wenn sie überhaupt getroffen werden, nur grundsätzlich, d. h. allgemein gültig erfolgen dürfen, daß also der Bundesrat mit seinem ein­seitigen Vorgehen eine erhebliche Verantwortung übernimmt. Dr. Oeri fordert:Wir können und

Zur Frage eines völligen Verbotes der nationalsozialistischen Organisationen äußern die Basler Nachrichten" Bedenken wegen der Schwierigkeit, ausreichende Kontrollmaßnahmen durchführen zu können. Gegenüber den laut danach schreienden Sozialdemokraten bemerkt das Blatt, es könnte gar leicht sein, daß diejenigen, die heute am lautesten nach diesem Verbot schreien, nach­her am laute st en dagegen wettern würden. DieN a t i o n a l z e i t u n g" macht, nach der Ermordung eines Nationalsozialisten, dessen loyales und korrektes Verhalten von schwei­zerischer Seite ausdrücklich festgestellt worden war, zur Begründung des Verbotes der nationalsozia­listischen Organisationen geltend, daß die Vereins­freiheit ihre Schrankenin rechtswidrigen oder staatsgefährlichen Zwecken" finden müßte. Soweit ausländische Organisationen für die Schweiz als staatsgefährlich erschienen, bestehe zweifellos die verfassungsmäßige Grundlage für ein Verbot.

DieNeue Zürcher Zeitung" ist von der in der deutschen Presse angedeuteten Forderung nach einem Verbot schweizerischer Vereini­gungen in Deutschland offenbar stark be­troffen.

DieBasler Nachrichten" behaupten, daß auch nach den Beschlüssen des Bundesrats die Reichs­deutschen in der Schweiz nicht schlechter gestellt seien als die Schweizer in Deutschland. Den Reichs­deutschen sei in keiner Weise (?!) das Recht genom-

3. Alle vorbereitende Tätigkeit für die Planung mit dem Ziele einer Verständigung der Beteiligten ist durch eine große Gemeinschaft, die alle Kräfte der Landschaft umfassen soll, zu lei­sten. Sie muß unter die Aufsicht und Mit­wirkung des Staates arbeiten und in enger Ver­bindung mit der Verwaltung stehen.

4. Die planerische Einzelarbeit muß möglichst nahe an die Landschaftsstelle, d. h. an die Ge­mein d e herangelegt werden; jeder Zentralismus

Oeuvre" als für Frankreich ziemlich unangenehm und führt sie nicht zuletzt auf die Verärgerung zu­rück, die man in Amerika immer noch wegen der Nichtzahlung der französischen Schulden habe.

Amerikas AeuttaliMsgesetz.

W a s h i n g t o n, 19. Febr. (DNB.) Die Annahme des Neutralitätsgesetzes durch den Bundeskongreß wird von der amerikanischen Presse mit Zustim­mung ausgenommen. Das Neutralitätsgesetz ist in seiner gegenwärtigen Form allerdings bei weitem nicht das, was Staatssekretär Hüll erstrebt hat. Gegenüber den Zuständen aber, wie sie im Welt­krieg herrschten, bedeutet das Gesetz einen gewalti­gen Fortschritt insofern, als bis zum 1. Mai 1 937 die Ausfuhr von Waffen, Munition und anderem Kriegsgerät, wozu auch Schiffe und Flug­zeuge jeder Art gezählt werden, an keinen kriegführenden Staat erfolgen darf. Don dieser Waffensperre sind aber sämtliche Staaten des amerikanischen Kontinents ausgenommen.

Das Ausfuhrverbot erstreckt sich also nicht auf R o h st o f f e, wie Del, Baumwolle und Erze. Als einziger Rohstoff wurde in das Ausfuhrverbot Zinn ausgenommen, dieses Metall steht wie überhaupt alle Erzeugnisse der Rüstungsindustrie unter Kon­trolle der Regierung.

Washington Post", die früher für eine weitge­hende Abschnürung Italiens von der Belieferung mit Rohstoffen aus Amerika eintrat, gibt heute zu, daß es vielleicht doch recht weife war, das Neutralitätsgesetz zu erlassen, denn eine Beschrän­kung der Ausfuhr auf den Stand des normalen Friedenshandelsausmaßes hätte möglicherweise i m Falle eines zukünftigen Krieges zwischen Japan und Sowje t r ußland gerade das Gegenteil der amerikanischen Ab­sichten erfüllt. Bei dieser Handhabung der Ausfuhr­regelung im Kriegsfälle hätte Japan als einer der besten Kunden Amerikas in großem Umfange beliefert werden müssen, während man Ruß­land gar nichthätte unterstützen können.

men, ihre Pflichten gegenüber ihrem Heimatland» zu erfüllen. Man wisse in der Schweiz, daß m! Reich Staat und Partei identisch seien. Was tos Reich seinen Angehörigen zu sagen habe, solle übn die offiziell beglaubigten Vertreter Deutschlato? geleitet werden.

Hetzkundgebungen

der schweizerischen Marxisten.

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von den natürlichen Bedingungen wie Boden-, Be- wässerungs- und klimatische Verhältnisse, auch aus die Bevölkerungszusammensetzung und Entwick­lung, auf Wirtschafts-, Siedlungs- und Wohnzu­stände sowie das Verkehrswesen. Aufgabe der g e- stattenden Planung ist es bann, bei der sich ständig ändernden Beziehung von wohnenden und wirtschaftenden Menschen zu dem Raum eine für die Allgemeinheit schädliche Raumaus­nutzung zu verhindern und die Entwicklung nach großen allgemeinen Zielsetzungen zu lenken.

Die Gestaltung eines planvollen Landschaftsorga­nismus erfordert unter der Führung des Staates die lebendige Mitarbeit der Bevölke­rung Jedes Lebensgebiet wird von dem Raum her beeinflußt. Wo Wohnsiedlungen errich­tet werden, ist für die Landwirtschaft und die In­dustrie gleichermaßen bedeutungsvoll. Wie Ver­kehrswege angelegt werden, ist entscheidend nicht nur für den späteren Wohnungsbau, sondern auch für die Richtung, nach der sich das Gewerbe entwicklen kann. Wo Industrieanlagen er­richtet werden, ist nicht nur für alle Gewerbetrei­benden, sondern für die ganze Bewohnerschaft einer Gegend von Bedeutung. Luftschutz und Le­benssicherung gehen die Gesamtheit rote jeden einzelnen an. Nur in Gemeinschaftsarbeit werden deshalb die planenden Erwägungen angestellt

Ausländern durchsetzten Vereinigung wird noch da­durch gesteigert, daß ihre Mitglieder ihre eigent­lichen Zwecke durch den Beitritt zu schweizerischen Organisationen zu tarnen gewußt haben.

Im übrigen ist es unerfindlich, wie der Bundes­rat sein sachlich unbegründetes Vorgehen in Ein­klang bringen will mit seiner Feststellung vom Herbst , daß an dem loyalen Verhalten des Lan­desleiters der NSDAP. und damit natürlich auch der diesem unterstellten Organisation nicht 3u zweifeln ist. Infolge dieser Sachlage könnte sich die Schweiz in der Tat nicht wundern, wenn ihr Vorgehen von Deutschland mit gleichen Schritten gegenüber den schweizerischen Vereinigungen im Reich beantwortet werden würde. Wir jedenfalls müßten in solchen etwaigen Gegenmaßnahmen einen Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit sehen.

Das sich auch in vernünftigen und gerecht den­kenden politischen Kreisen der Schweiz ernste Be-

wollen nicht ein einseitig gegen das Dritte gerichtetes Gelegenheitsgesetz oder Gelegenheitsoerordnung erlassen." Der Versasie der ein angesehenes Mitglied der schweizerisM Rechten ist, verweist in ernster Form auch daran daß dieDavoser Affäre" schon viel zu peinlich st, als daß man sie noch verschlimmern dürfte, un erinnert die Bundesregierung daran, daß ber ganze Fall geeignet ist, die Schweizer Neu« tralität in Mißkredit zu bringen.

die den englischen Somalistämmen als Weideland dienen. Für Kenya werden Grenzberichtigungl' unter besonderer Berücksichtigung der wasserreich^ Gebiete und für die Sudangrenze die Eino^ leibung des südwestlich vom Blauen Nil Iiegeiw<r Beni Schangul-Gebietes vorgeschlagen. Für &tr Fall, daß Abessinien als unabhängiger Staat oer schwinden sollte, müßte die englische Regierung territoriale Kontrolle des T a n a (et~ und eines entsprechenden Korridors sicherzusteM der den Tana-See mit dem Sudan verbindet. Oou1-'

dies nicht möglich fein, so müßten für den Bau dH Stauda mm e s am Tana-See weniger belastens Bedingungen erlangt werden, als sie zur E gegenüber der abessinischen Regierung bestehen. jh handelspolitischer Beziehung schließlich wird DU: wirtschaftliche Gleichberechtigun g die Politik der offenen Tür auf abessinisch^ Gebiet verlangt.

Merraschung in London.

London, 20. F-br. <DNB. Funkspr.) A Aktenveröffentlichung desGiornale d'Jtalia

Englands Interessen in Abessinien.

Italien veröffentlicht das Gutachten eines britischen Regierungsausschuffes.

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schäften. Diese Gemeinschaften haben die gäbe, eine vvrausschauende, gestaltende Gesamtpl nung auszuarbeiten, einen Ausgleich der verschieb neu Interessen herbeizuführen und die Planung behörden zu beraten. An der Landesplanung gemeinschaft find möglichst alle in der Landschaft d Ligen Kräfte zu beteiligen. Der Geschäftsführer b; ser Gemeinschaft, der Landesplaner, wirb c sachkundiger Ratgeber gelten, der die Belange allt] Gruppen gleichermaßen betreut. Ihm zur Seij steht ein Beirat, in dem alle führenden PersöM feiten der Landschaft vertreten sind. Die Planung: arbeit ist zu gliedern nach kleineren Bezirken. N

Basel, 19. Febr. (DNB.) In Ausführung des Beschlusses des Bundesrates über die Aufhebung der Landesleitung und der Kreisleitungen der NSDAP, fanden am Mittwoch zwischen Bundes­rat Baumann, dem Bundesanwalt und dem Chef der Eidgenössischen Polizei Besprechungen statt. Die Mitglieder dieser Organi­sationen sollen aufgefordert werden, ihre Tätig­keit einzustellen. Den Kantonen werde es zur Pflicht gemacht, die einreisenden deut­schen Studenten zu verpflichten, sich jeg­licher politischen Betätigun.....

halten. Zu den Kommentaren s ch e n Presse wird im Bundeshaus bemerkt, daß diese Kommentare zum größten Teil von grundfalschen Voraussetzungen aus­gingen. Der Beschluß des Bundesrates sei in ruhiger Ueberlegung und nach reiflicher Prüfung gefaßt worden. Er werde von dem Schweizer Volk sozusagen einmütig gebilligt. Mit Entschiedenheit würden die Behauptungen deutscher Kreise zurück­gewiesen, als hätte der Bundesrat seinen Beschluß irgendwie unter dem Druck marxistischer Kreise oder unter dem Einfluß der Emigranten oder anderer Kreise gefaßt. Maßgebend seien einzig und allein die bestehenden schweizerischen Ge­setze und das Bestreben, eine Entwicklung der Dinge zu verhüten, die das gute Einvernehmen mit den Nachbarländern zu stören geeignet fein könnte.

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I - J:n USA. oen Wn mit her et '«bilbung der 3 Milten.'Die de M beifpielgeb kM auch keine f.Ä dn Preis pVtzbereilscha > >«h in Dielet P kviderspiem die Dir Muren zu lass ^Wörtlichen

Berlin, 19. Febr. (DNB.) Die Reichs- und Landesplanung will die Lebensäußerungen des deutschen Volkes durch Anpassung an den Raum zur größtmöglichen Kraftentfaltung steigern. Die Reichsstelle für Raumordnung als oberste Reichs- behörde soll die der Volksgesamtheit dienlichen Ziele der Raumgestaltung und den zweckmäßigen Einsatz aller Kräfte ermitteln und durchsetzen. Die Planungsräume sollen den Charakter einer Land­schaft mit stammverwandter Bevölkerung tragen und müssen ferner groß genug sein, um Ausgleichs­möglichkeiten zu bieten. Die späteren R e t ch s - g au e werden diese Erfordernisse erfüllen. Bis da­hin können nur die Reichs st atthalterbe- girte und in Preußen die Provinzen als Planungsräume in Frage kommen.

Im einzelnen wird zunächst der augenblick­liche Zu st and des Raumes und seine Entwick-

Oer Umsturz in Paraguay.

Franco

Vorsitzender der vorläufigen Negierung.

Asuncion, 20. Febr. (DNB. Funkspruch.) Oberst Franco ist am Mittwochnachmittag in Asun­cion eingetroffen. Er wurde bei seiner Ankunft stürmisch begrüßt. Noch am Abend übernahm er den Vorsitz der vorläufigen Regie­rung. Vor seiner Ankunft verbreiteten die Auf­ständischen ein 36 Punkte umfassendes Manifest, in dem die Ursachen des Aufstandes aufgezählt werden. Es heißt darin, daß diese Ursachen in der Hauptsache zu erblicken seien in der U e b e r f r e rn- dun g und Ausbeutung durch Auslän­der und vor allem durch die Juden, die von der gestürzten Regierung unterstützt worden seien, während das Volk an oer Front gekämpft habe. Die Juden", so heißt es in dem Manifest,fielen über das Land her, um es auszusaugen, Wucherer, Schieber, Kapitalisten und Drückeberger teilten alles unter sich, raubten und plünderten die Heimkehrer aus, statt ihnen den verdienten Lohn zu geben. Führende Männer der gestürzten Regierung waren durchweg Rechtsbeistände der großen Unternehmen und vertraten deren Interessen, niemals aber die des Volkes, des Heeres und der studierenden Jugend."

Die Verbände der ehemaligen Front­kämpfer sind beauftragt roorten, die öffent­liche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Oie Zudenfrage in polen.

Warschau, 20. Febr. (DNB. Funkspr.) Im Haushaltsausschuß des Senats wies Senator R o - stworowski darauf hin, daß sich die Juden­frage in Polen immer mehr zuspitze, da die Zahl der Juden in Polen viel zu groß sei. Es sei not­wendig, die jüdische Auswanderung mit allen Mitteln zu unterstützen. Die Regierung sollte sich bemühen, daß außerPalästinanoch an­dere Auswanderungsgebiete für die

Rom, 19. Februar. (DNB.) Das halbamtliche Giornale d'Jtalia" veröffentlicht Auszüge aus dem Bericht, den der von der erratischen Regie­rung im Frühjahr 1935 eingesetzte Ausschuß unter dem Vorsitz von Sir John Maffey in der abes­sinischen Frage erstattet hat. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die englische Regierung mit dem Dreimächte-Abkommen über Abessinien vom Jahre 1906f a st ganz Abessinien als zur Einfluß-Sphäre Italiens gehörend anerkannt hat", und ferner, daßin Abessinien und in seinen Nachbargebieten keine lebens­notwendigen englischen Interessen b e st e h e n , die solcher Art wären, daß die eng­lische Regierung sich einer (Eroberung Abessiniens durch Italien widersetzen müßte." Dom Standpunkt einer besseren Grenzverwaltung wäre es sogar zu begrüßen, wenn Italien in Abessinien zur Macht käme.

Der Bericht lege im Hinblick auf einen möglichen Zusammenbruch Abessiniens dar, welche Grenzberichtigungen England für diesen Fall ins Auge fassen müßte. Danach sollten Englisch- Somaliland jene Gebiete einverleibt werden,

Bern, 19. Febr. (DNB.) In Bern sand eine Prvtestversammlung gegen dienationalsozialisst' schen Umtriebe" in der Schweiz statt, die dwi den Sozialdemokraten und dem Ge> werkschaftskartell einberufen worden mir. Kennzeichnend für die Tendenz der 93erfantiri- lung war die Behauptung des Nationalrats Wii bert Grimm, die deutschen AuslandsorganisatiomeV! seien dasInstrument der Expansionspolitik bei gegenwärtigen deutschen Regimes". Die Schweiz« Sozialdemokratie werde weiter kämpfen für iine Auflösung sämtlicher faschistischen und nationalsoz» listischen Organisationen auf Schweizer Boden. 3 einer von der Versammlung angenommenen E

Juden bereitgestellt würden, damit die Abwande­rung der polnischen Juden nicht von der englischen Politik in Palästina abhängig sei. Senator Radzi- will sagte, daß Polen eine der starken Zahl der Juden in Posen entsprechende Auswande­rungsquote in Amerika erreichen müsse. Wenn man die Zahl von einer Million Juden nehme, die Polen los werden müsse, so sei dafür auch die Notlage der polnischen Landbevölke­rung maßgebend, die in die kleinen Städte ab­wandern müsse, in denen die Juden sich ein Han­delsmonopol geschaffen hätten.

Nie Zudenfrage in Ungarn.

Budapest, 19. Febr. (DNB.) Auf eine An­frage des liberalen Abgeordneten Ruprecht über den antisemitischen Charakter einer vom Jndustrie- mimsterium durchgeführten Umfrage über die konfessionelle Zugehörigkeit der An­gestelltenschaft antwortete Ministerpräsident G ö m b ö s , daß die Anfrage die Aufrollung der konfessionellen Frage bezwecke. Die Regierung sei entschlossen, unter allen Umständen die Ruhe auf dem konfessionellen Gebiet weiter aufrecht zu er­halten. Daß bei einzelnen industriellen Unterneh­mungen das Judentum in einem Maße vertreten fei, das weit über die Bevölkerungszahl des Juden­tums hinausgehe, habe in christlichen Kreisen leb-

Zwei Merkmale sind es vor allem, die unseres Erachtens zu besonders ernsten Bedenken gegen­über dem Vorgehen der Schweiz Anlaß geben. Erstens hat der Bundesrat jene ungewöhnlichen Schritte unternommen, bevor überhaupt der Pro­zeß gegen den Mörder Wilhelm Gustloffs die letzte Klärung gebracht hat. Der Bundesrat hat also, wie wir zu unserem Bedauern feststellen müssen, mit seinen Maßnahmen dem Prozeßurteil in gewisser Weise vorgegriffen, hat zum mindesten die Urteils» sindung unter ein gefährliches Vorzeichen gestellt. Zweitens aber stellt das Vorgehen des Bundes­rates eine Art von Ausnahmegesetz dar, das sich in seiner Einseitigkeit allein gegen Deutsche bzw. Mitglieder der NSDAP, richtet.

Angesichts der Tatsache, daß die Gesetzgebung der Schweiz den auf Schweizer Gebiet lebenden Angehörigen fremder Staaten den Zusammenschluß auch zu politischen Verbindungen durchaus gestattet, sofern diese sich nicht in die schweizerische Politik einmischen, stellt die Maßnahme Berns geradezu einen Widerspruch zu der eigenen Gesetzgebung dar. Dieser Widers;

H jetzt gibt dH bekannt, da» & und Deu« £ worben (ei, Mnarbeit mit jMsgesellschaM fP Versuchs» «Bereitung eine» -über den N Ammen beruht ^mäßigen toirid)ten, in ke .te Unternehme -vieler Aufgeschlc tiiung der Leu u rourbe. Als gi Wch erfolgte l «parlamentarifc k der von ber in USA. mit be

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Haftes Befremden hervorgerufen. Die Regierung sei überzeugt, daß diese Unternehmungen sich Dem höheren nationalen Ziel unterordnen und die Ver­hältniszahl zwischen den christlichen und den nicht- christlichen Angestellten wieder auf das richtige Maß zurückführen werden. Es handele sich hierbei keineswegs um einen gewaltsamen Austausch von Angestellten. Wenn die Regierung in dieser Frage klar sehe, werde sie sich an die einzelnen indu­striellen Gruppen wenden, ohne daß sich hieraus ein Antisemitismus oder soziale Störungen zu er­geben brauchten.

Die englische Arbeiterpartei stimmt gegen die Militär-Nachtragshanshalte.

London, 19. Febr. (DNB.) Die Arbeiter­partei hat beschlossen, im Unterhaus am kom­menden Montag gegen d i e Na ch t r a gs h aus­halte in Höhe von 7,8 Millionen Pfund Sterling für Heer, Flotte und Luftmacht zu stimmen.

Wie verlautet wird die arbeiterparteiliche Oppo­sition ihre Ablehnung damit begründen, daß die englische Flotte nicht im Interesse des Völkerbun­des, sondern im Interesse britischerim­perialistischer Ziele" nach dem Mittelmeer gesandt worden sei.

Berlin, 19. Febr. (DNB.) Der Reichsarbeits-1 minifter hat eine Verordnung erlassen, die für die bauliche Entwickelung der Gemeinden von Bedeu-j tung ift. Die Verordnung schafft eine einheit­liche Rechtsgrundlage für die Bebauung in den Gemeinden und beseitigt die Dielfachen Hem­mungen, die dieser Regelung in dem zersplitterten Länderrecht bisher entgegenstanden.

Die Verordnung behandelt zunächst die Aus­weisung von solchen Gebieten, die planmäßig aufgeschlossen werden sollen. Im Gegensatz zum A u ß e n g e b i e t, das nicht planmäßig erschlossen wird, werden diese Gebiete als Baugebiete be­zeichnet. Im Baugebiet werden nach der zulässigen Nutzung unterschieden: Kleinsiedlung, Wohn-, Ge­schäfts- und Gewerbegebiete. Für jedes Gebiet sind die in ihm zu errichtenden Arten von Bauten fest zulegen. Auf diese Weise wird der bauliche Organismus der Gemeinden im großen gegliedert. Auf die Erhaltung und För­derung einer gefunden aufgelockerten Sied­ln n g s w e i f'e ist Bedacht zu nehmen. Bisher war es noch nicht in allen Ländern möglich, Flä­chen für eingeschossige Bebauung, für Kleinsiedlungen oder dergleichen auszuweisen. Die Verordnung gibt hierzu die Ermächtigung. Sie ge­stattet auch, Vorschriften über die Mindest- große von Baugrund st ücken zu erlassen.

In den Jahren nach dem Kriege entstand allent­halben, besonders in der Umgebung größerer Ort­schaften und an den Chausseen und Landstraßen bis weit in das flache Land hinein eine wilde und häßliche S p l i 11 e r f i e b I u n g, die dem gesunden

Der Reichsarbeitsminister weist auf die B-. deutung der Kleinsiedlung hin, zu den: Förderung bei Ausweisung der Baugebiete aw reichende, nach einheitlichen Grundsätzen zu et« schließende Geländeflächen vorgesehen werden sollen Der Minister wendet sich mit allem Nachdrut gegen die übermäßige Ausnutzun; von Grund st ücken, besonders durj vielgeschossiae Bauten, wie sie nach da Bauordnungen zahlreicher Städte noch immer zugp lassen, mit den Anforderungen der Volksgesundheit und des Luftschutzes aber in keiner Weise verein« bar ist. Er hat deshalb auf die Notwendigkeit hii» gewiesen, die Flachbauweise weitgehend m fördern. Mehr als drei Wohngeschossi sollen an Wohnstraßen grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden. Die viergeschossige Da weise ist auf die wichtigen Geschäftsstraße^ grbf

die am 15. Februar 1936 der Leiter der Reichsstelle arbeit ist zu gliedern nach kleinerer-oezirren -3 für Raumordnung, Reichsminister Kerrl, erlassen öte|en werden Außenste 11 e n der Planung, hat. Sie bestimmt als P l a n u n g 5 r ä u m e die gemeinschaft tätig ^el!I..aP®yIjyter^er^, Reichs st atthalterbezirke, sowie das Saar- Bezirksplaner leitet. Auch ihn wird em Bu land in Preußen die Provinzen, die Hauptstadt rat unterstützen. Auf diese Weise durften prafh|q Berlin, sowie den Bezirk des Siedlungsverbandes Möglichkeiten geschaffen sein, die Reichs- und 5ai Ruhrkohlenbezirk. Sie unterscheidet zwischen P l a - > desplanung mit ihren großen völkischen Zielen ubt nungsbehörden und Planungsgemein->all durchzusetzen.

s Siedlungsgedanken starken Abbruch getan, bi Landschaft rücksichtslos verschandelte und der | gemeinheit, besonders in finanzieller Hinsicht, ui ermeßlichen Schaden zugefugt hat. Die 23erorbnuni bestimmt, daß die Genehmigung für bauliche 2h lagen versagt werden soll, wenn ihre Aussühru der geordneten Entwicklung des Gemeindegebiel oder einer ordnungsgemäßen Bebauung zuwid laufen würde. Die Vorschrift soll auch eine Ha habe geben, das Außengebiet der Städte und dc- platte Land in i hr e m landschaftliche: Charakter zu erhalten und vor wesen;, fremder Bebauung zu schützen.