Ausgabe 
17.7.1936
 
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wendigen Disziplin vermieden werden können. Ach­tet darum die Gaben der Natur!

Keine Kinderlähmungsepidemie in der Schweiz.

Dom Schweizerischen Konsulat Frank­furt a. M. werden mir um die Aufnahme folgen­der Zeilen gebeten:

Im Ausland zirkulieren Gerüchte, die wissen wollen, daß in der Schweiz eine immer mehr um sich greifende Kinderlähmungsepidemie wüte. Diese Gerüchte stimmen mit dem wahren Sachverhalt keineswegs überein. Die Schweizerische Verkehrs- Zentrale in Zürich hat sich deshalb beim Eidgenös­sischen Gesundheitsamt über den wirklichen Stand der Dinge erkundigt und von dieser für die Be­urteilung des wirklichen Sachverhalts kompetente­sten eidgen. Amtsstelle den nachfolgenden sehr be­ruhigenden SttuaÄonsbericht erhalten:

Zuerst muß festgestellt werden, daß von einer Kinderlähmungsepidemie in der Schweiz im Augen­blick nicht gesprochen werden kann. Es zeigten sich bis heute nur zwei auf ein enges Gebiet lokalisier­ten Herde: der eine im Prätigau, der jetzt schon im Erlöschen ist, der andere im nördlichen Thurgau und daneben an einigen Orten des Landes eine gewisse Anzahl vereinzelter Fälle. Die Situation unterscheidet sich in Wirklichkeit nicht von den letz­ten Jahren, wo man die Kinderlähmung jeweils während der Sommermonate in der Schweiz und das sei ausdrücklich bemerkt in ganz Europa in einer Anzahl von Fällen auftreten sah. Aber das sei noch einmal wiederholt, es handelt sich um keine Epidemie, und der Tatbestand rechtfertigt die Zweifellos tendenziösen Gerüchte in keiner Weise, die man über die Gefährlichkeit einer Schweizer­reise im Ausland in Umlauf gesetzt hat. Es ist da­her aller Grund vorhanden, diese Gerüchte mit allen Mitteln, über die wir verfügen, zu demen­tieren."

. Die öcutfdic Arbeitsfront tl.9«=6emcihf(haftKraft durch freute"

Urlaubszüge.

Sachs. Schweiz vom 23. bis 31. Juli.

U. F. 4 3/46:

Zu dieser Fahrt sind noch einige Plätze frei ge­worden. Der Fahrplan ist bereits wie folgt fest­gelegt: Abfahrt Frankfurt (M.) am 23. Juli um 21.46 Uhr. Die Fahrt geht über OffenbachHanau Gelnhausen. Der Fahrpreis beträgt einschl. Ver­pflegung und Unterkunft 37,50 Reichsmark.

U. F. 45/36: Bayerischer Wald vom 31. Juli bis 8. August.

Unberührte alte, deutsche Kulturlandschaft zeigt sich hier mit ragenden Schlössern und kunstreichen Kirchen, freundlichen Dörfern mit Dolksbräuchen, die die Bevölkerung in ihrer ganzen Ursprünglich­keit bewahrt hat. In der Bayerischen Ostmark gibt es noch deutschen Urwald, in dem noch keine Axt erklang. Von den Bergen reicht der Blick bis zu den weißen Firnen der Alpen. Dunkle Bergseen, endlose Wälder, die größten zusammenhängenden Wald­gebiete verleihen der Landschaft einen besonderen Reiz. So ist diese Gegend, vergessen zwar und we­nig bekannt, ein Kleinod deutscher Landschaft. Hier in der Unendlichkeit der Wälder mit dem ewigen Wiegen und Wogen grüner Wipfel kann der er­holungsuchende Urlauber wirklich neue Kraft mit nach Hause nehmen. Das ist das einzigartige am Bayrischen Wald. Der Teilnehmerpreis einschl. Ver­pflegung beträgt 34. Reichsmark.

U. F. 46/36: Harz Wernigerode vom 1. b i s 8. A u g u st.

Auch für diese wunderschöne Fahrt sind noch einige Plätze frei. Der Fahrpreis einschl. Verpfle­gung beträgt rund 35. Reichsmark.

U. F. 4 7 / 3 6 : Borkum vom 1. bis9. August.

Noch einmal bietet sich die Möglichkeit, in der Hauptferienzeit einige schöne Urlaubstage an der Nordsee auf der schönen Insel Borkum, dem welt­berühmten Seebad, zu verbringen, sich von dem Alltag auszuruhen und neue Kraft für die kom­mende Arbeit zu sammeln. Die Abfahrt des Son­derzuges erfolgt am 1. August in Frankfurt um 21.06*Uhr, in Friedberg 21.49 Uhr, Butzbach 22.13 Uhr, Gießen 22.48 Uhr. Zu all diesen Fahrten können noch Anmeldungen umgehend auf der Kreis­dienststelle, Gießen, Schanzenstraße 18, entgegen­genommen werden.

Sonderfahrt

zur Rosenschau nach Vad-Rauheim am 19. Juli.

Die gemeldeten Teilnehmer können für diese Sonderfahrt die Fahrkarten Samstag vormittag hier auf der Dienststelle abholen. Die Abfahrt er­folgt um 12.39 Uhr in Gießen. Rückfahrt in Bad-Nauheim 23.02 Uhr. Der Fahrpreis beträgt mit Eintritt 1,50 Reichsmark.

Omnlbusfahkt nach dem Nürburgring.

Zu dieser Omnibusfahrt am 26. Juli haben wir noch einige Karten zur Verfügung. Der Fahrpreis mit Eintrittspreis beträgt 7,55 Reichsmark.

*

** Sterb ef älle in Gießen. Es verstorben in der Stadt Gießen in der Zeit vom l.Juli bis 15. Juli: 2. Juli Heinrich Leinberger, Lagerarbei­ter, 67 Jahre, Wetzsteingasse 25; 4. Juli Albert Hatz, Heizer, 59 Jahre, Krofdorfer Sraße 1; 5. Juli Emilie Langsdorf, geborene Brunow, 88 Jahre, Crednerstraße 22; 9. Juli Anna Georg, gebo­rene Schopbach, 79 Jahre, Seltersweg 41; 9. Juli Marion Schiffner, 8 Jahre, Krofdorfer Straße 110; 10. Juli Christine Magnus, 90 Jahre, Goethestr. 21; 9. Juli Marie Ritter, geborene Bechstein, 54 Jahre, Bismarckstraße 20; 11. Juli Carlo Brühl, Bäcker­meister i. R., 65 Jahre, Ederstraße 21; 12. Juli Käthe Benner, 65 Jahre, Steinstraße 88; 11. Juli Leonhard Joseph Dechert, 75 Jahre, Kaiserallee 19; 12. Juli Katharina Arnold, geb, Welker, 74 Jahre, Grabenstraße 8.

** Straßenausbesserung. Gegenwärtig ist man dabei, die Fahrbahn des Wiesecker Weges ausbessern zu lassen. Durch den starken Fahr- und Fuhrverkehr hatten sich in der Asphaltdecke Löcher gebildet, die gerade bei der nassen Witterung mit Basaltgrieß eingedeckt und mit einer flüssigen Bindemasse überspritzt. Zur besseren Befestigung trat dann noch die Straßenwalze mit Motorantrieb in Tätigkeit, so daß die Fahrdecke wieder in Pro­fil und Oberfläche tadellos hergerichtet ist. Das übrige Stück erfährt nur eine Oberflächenbehand­lung, wobei die ausgenutzten Stellen ausgeflickt weroen.

** Zahlungstermin. Die Stadtkasse Gießen macht darauf aufmerksam, daß als Zahlungstag für das erste Ziel der Grund-, Gewerbe- und Son- berfteuer 1936 der 20. Juli festgesetzt wurde. Bis zu diesem Tag können die Steuern ohne. Säumnis-

Wichtig für Bewerber

um Ehestandsdarlehen!

NSG. Es kommt immer wieder vor, daß Volks­genossen, die die Gewährung eines Ehestandsdar­lehens beantragen wollen, sich nicht rechtzeitig Kenntnis verschaffen, wann der Antrag zu stellen ist. Sie sind der Ansicht, daß der Antrag auch noch nach der Eheschließung bei der Gemeindebehörde eingereicht werden könne, und sind dann oft ent­täuscht darüber, daß ihnen das erbetene Darlehen versagt wird.

Die Gewährung der Ehestandsdarlehen dient der Förderung der Eheschließungen, nicht aber der För­derung bereits geschlossener Ehen. Deshalb ist be­stimmt, daß die Anträge aus Gjewährung von Ehe­standsdarlehen nach der Bestellung des standesamt­lichen Aufgebots, aber vor der Eheschließung schriftlich nach amtlichem Vordruck bei der zuständi­gen Gemeindebehörde zu stellen sind. Können die erforderlichen Unterlagen (z. B. Gesundheitszeugnisse,

Arbeitgeberbescheinigungen usw.) nicht mehr recht­zeitig erbracht werden, dann ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag vor der Eheschließung der Ge­meindebehörde zu übersenden und darauf hinzu­weisen, daß die fehlenden Unterlagen alsbald vor­gelegt werden. Zu beachten ist auch, daß der An­trag erst dann als gestellt gilt, wenn er bei der Gemeindebehörde eingegangen ist. Der Tag der Absendung ist also nicht maßgebend. Die Standesämter erteilen den Bewerbern um Ehe­standsdarlehen jede gewünschte Auskunft und hän­digen auf Wunsch kostenlos ein vom Gesetzgeber verfaßtes Erläuterungsheft aus, das alle erforder­lichen Hinweise enthält.

Es ergeht daher die Mahnung, die Anträge auf Gewährung von Ehestandsdarlehen rechtzeitig d. h. nach Bestellung des Aufgebots, aber vor der Ehe­schließung bei der Gemeindebehörde zu stellen.

Eine bedeutsame Arbeitsgenchtsentscheidung für Musiker.

NSG. Die von dem Sondertreuhänder für das Musikergewerbe erlassene Tarifordnung für die lm Treuhänderbezirk Hessen beschäftigten Musiker sieht vor, daß bei einer täglichen Arbeits­zeit von mindestens sechs Stunden Anspruch auf einen dienstfreien Tag in der Woche unter Fort­zahlung der Bezüge besteht. Die Tarifordnung gilt nur für die in Gaststätten beschäftigten Musiker. Musiker in Varietes, Kulturorchester und Kur­kapellen sind aus dem Geltungsbereich ausgenom­men.

In einer vor dem Arbeits- und Landesarbeits­gericht zur Entscheidung stehenden Streitsache hatte ein Musiker behauptet, der Betrieb der Beklagten sei trotz der BezeichnungVariete" als Kabarett anzusehen. In diesem Fall hatte der Kläger An­spruch auf einen dienstfreien Tag, der ihm sonst nicht zustand. Um diese Streitfrage zu entscheiden, galt es, den Unterschied zwischen Varietö und Ka­barett klar herauszustellen. Arbeits- und Landes­arbeitsgericht haben nach sorgfältiger Prüfung und nach Anhörung von Sachverständigen folgende ty­pische Merkmale festgestellt: Das' Variete gleicht nach seiner inneren Einrichtung fast dem Theater oder dem Zirkus. Man findet in der Regel parallel zur Bühne ausgestellte Sitzreihen und theatermäßige Bühneneinrichtung. Die Eintrittspreise sind gestaf­felt. Speisen und Getränke werden während der Vorstellung nicht verabreicht, höchstens während der Pausen im Foyer, an besonders aufgestellten Tischen oder durch besondere Bediente. Im Pro­gramm überwiegen artistische Darbietungen. Der Besucher erwartet, ähnlich wie im Theater, einen gewissen Kunstgenuß, und widmet infolge der Art der Darbietungen seine ganze Aufmerksamkeit den Vorgängen auf der Bühne.

Demgegenüber ist das Kabarett eine Klein­

kunstbühne, die auch schon rein äußerlich eine in­timere Wirkung auf die Besucher ausüben soll. Die Gäste sitzen nicht in Stuhlreihen, sondern an Tischen. Während der Vorstellungen werden Speisen und Getränke verabreicht; auch besteht in der Regel fein Rauchverbot. Bei den Darbietungen überwiegt das gesungene und gesprochene Wort, artistische Lei­stungen sind seltener. Häufig wird in den Pausen, regelmäßig aber nach den Vorstellungen getanzt. Im Kabarett besteht also nicht die enge Verbindung zwischen Bühne und Zuschauer wie im Varietö. Das Kabarett ist mehr darauf abgestellt, den Ver­zehr den Gästen schmackhafter zu machen und sie in den Tanzpausen zu unterhalten. In der Regel wird auch kein oder nur ein geringes Ein­trittsgeld erhoben, sondern ein Zuschlag auf die Getränke und Speisen. Die Entwicklung der bei­den Betriebsarten brachte es mit sich, daß die eine Betriebsform von der anderen Anleihen entnahm und die Grenzen verwischt wurden.

Aber noch eine andere Bestimmung der Tarifordnung erschien dem Landesarbeitsgericht bei feiner Entscheidung wichtig. Die Tarifordnung be­stimmt, daß sie für die in Gaststätten beschäftigten Musiker Geltung haben soll. Diese Betriebe be­dürfen nach dem Gaststättengesetz einer besonderen Erlaubnis. Das Kabarett bedarf zu seinem Be­trieb einer solchen Erlaubnis, während sie beim Variets nicht nötig ist. Da der Betrieb der Be­klagten trotz seiner eigenen Bezeichnung als Da- riefe der Erlaubnispflicht unterlag, ergab sich auch aus diesem Gesichtspunkt die Anwendbarkeit der Tarifordnung. Der dienstfreie Tag mußte danach gewährt werden, ober aber für den Fall, daß er nicht mehr gewährt werden konnte (bei Fortbe­stehen des Dienstverhältnisses) mußte eine entspre­chende Entschädigung bezahlt werden.

zuschlag gezahlt werden. Auf die heutige Bekannt­machung sei besonders hingewiesen.

** Sturmschäden in Garten und Feld. Der Sturm während der Niederschläge der letzten Tage hat in Garten und Feld manchen Schaden angerichtet. Die Bohnenstangen, die nicht gut ver­ankert waren, wurden umgeworfen oder schräg gedrückt. Dahlienstengel wurden mitsamt den bei­gesteckten Stäben geknickt. Ebenso ungehörig ver­fuhren die orkanartig einsetzenden Stöße des Stur­mes mit den Tomaten, Rosenstämmchen, Stachel- und Johannisbeerhochstämmchen. Stark wurden die vollbehangenen Steinobstbäume geschüttelt, wodurch nicht nur die wurmigen, sondern auch ein Teil der gesunden Früchte zu Boden geschleudert wurde. Und wo der Obstzüchter nicht rechtzeitig die schwer- beladenen Aeste aufgebunden oder gestützt hatte, wurde mancher Kronentrieb mit den Früchten ge­brochen. Hart mitgenommen wurden auch die Spa­lierpflanzungen, die nicht an der windgeschützten Seite gepflanzt sind. Nicht festgcheftete Jahres- und Verlängerungstriebe von Weintrauben, Pfirsichen und Aprikosen wurden mit Gescheinen und Frucht­ansatz zu Boden geworfen. Wo der Sturm eine hindernisfreie Angriffsfläche hatte, wurden sogar 20jährige Aepfelhochstämme zur Seite gedrückt, da die Wurzeln in dem durchgeweichten Boden keinen Halt boten. Besonders waren es auch die Busch­bäume in den Gärten, die auf schwachbewurzelter Unterlage veredelt sind, mit denen der Sturm sein Spiel trieb. Hier mußte der Gartenwirt im strö­menden Regen helfend eingreifen, sonst wären die starkfruchtenden Zwergstämmchen völlig entwurzelt worden. Im Feld hat sich nun durch die schweren Regen in den letzten acht Tagen wurden 74 mm Niederschläge gemessen noch der letzte Frucht­acker gelagert. Auch die Flachsstücke neigen zur Seite, ja sie sind vereinzelt fast ganz zu Boden gedrückt. An Hängen wurde viel Mutterboden fort­geschwemmt. Mancher alte Träger in den Baum­stücken fiel dem wütenden Sturme zum Opfer, und die mittelguten Obstaussichten wurden um ein Ge­ringes gemindert.

** Photo-WettbewerbDie schöne Straße" bis 1. 21 u g u ft verlängert. Der vom Generalinspektor für das Deutsche Straßen­wesen veranstaltete PhotowettbewerbDie schöne Straße im Bau und unter Verkehr" ist bis 1. Au­gust 1936 verlängert worden. Einsendungen sind bis zu diesem Termin unter einem Kennwort an den Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen, Berlin W 8, Pariser Platz 3, zu richten. Bildformat und Negativgröße sind beliebig, die Einsendebilder sollen jedoch nicht kleiner als 9:12 sein. Für den Wettbewerb werden Barpreise im Gesamtbetrag von 1500 Mark ausgesetzt.

** LPD. Schützt d i e Ringelnatter! Am schattigen Bachufer durchs grüne Gras schlängelt sich Deutschlands größte und schönste Schlange, die nicht giftige, harmlose Ringelnatter. Ihr schlanker, geschmeidiger Leib hat bei ausgewachsenen Tieren eine ganz ansehnliche Länge, lieber meterlange Tiere sind schon beobachtet und gefunden worden. Im Wasser ist die Ringelnatter ein äußerst ge­wandter Schwimmer. Ohne Schaden zu leiden, kann sie sich zeitweilig unter Wasser aufhalten. Lebendig eingefangene Ringelnattern zischen laut und schütten ihren übelriechenden Kot über die Hände des Fän­gers. Die Nahrung der Ringelnatter sind Frösche, Molche und kleinere Fische. Da die harmlose Schlange von Unkundigen gern mit der giftigen Kreuzotter verwechselt und dann getötet wird, seien hier die Unterscheidungsmerkmale aufgeführt. Der Kopf der Ringelnatter trägt beim Männchen zwei gelbe oder orangefarbene, halbmondförmige, beim Weibchen zwei blaß-gelbe, weißliche Flecken, die der Kreuzotter fehlen. Der Rücken ist auf grauem, bald

mehr braunem, grünlichem oder grünblauem Grunde mit 4 bis 6 längs des Rückens verlaufen­den Reihen schwarzer Flecke gezeichnet. Der Schwanz der Ringelnatter ist lang und spitz auslaufend; der Schwanz der Kreuzotter ist dagegen kurz und dick. Die Kreuzotter ist in unserem engeren Heimatgebiet kaum mehr anzutreffen.

Kleine (Sfraffammer Gießen.

Wegen schwerer Körperverletzung wurde der P. W. aus Butzbach vom dortigen Amtsgericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte sollte anläßlich einer Schlägerei mit einem Messer einen Mann aus Butzbach verletzt haben. In der gestrigen Berufungsverhandlung konnte dem Angeklagten eine Körperverletzung nicht nachgewiesen werden. Das Gericht nahm lediglich eine Übertretung an, die jedoch unter das jüngste Straffreiheitsgesetz fiel.

Oberhessen.

Freilegung von Fachwerkbauien auch in Obbornhofen.

# Obbornhofen, 16. Juli. Die Gemeinde Obbornhofen, der älteste Ort des Kreises, nächst Altenstadt auch der älteste der Provinz, zeigt, wie so viele Orte der Umgegend, noch heute eine Un­zahl alter Bauernhäuser aus Holzsachwerk. Leider ist der größte Teil hiervon durch Putzschichten der Sicht entzogen. Durchgeführte Untersuchungen und bereits im letzten Jahre vorgenommene Frei­legungen lassen vermuten, daß gerade in diesem alten Orte das Schaffen einer hochentwickelten Zim­mermannskunst charakteristische Merkmale des ober- hessisch-dörflichen Fachwerksbaues zeigt. Reichhaltige Zierformen an den Eckpfosten einzelner Wohn­häuser, die im übrigen vollständig mit Putz über­zogen sind, legen bestes Zeugnis von dem Schaffen einer Handwerkskunst ab. Echte Bauernkunst in symbolischer Frische tritt hier vor das Auge des Beschauers. Im Zuge einer weiteren Bereicherung des Ortsbildes durch Freilegung des alten Holz­fachwerkes soll in Kürze das alte Rathaus, das durch seine Hinfälligkeit seit Jahren schon nicht mehr seinem ursprünglichen Zwecke diente, durch eine gründliche Renovierung seinem eigentlichen Zwecke, wieder der Gemeinde als Rathaus zu die­nen, zugeführt werden. Mit der Durchführung dieser Maßnahme wird in der freudigen Erkennung der Erhaltung baukulturell wertvoller Güter eines ver­gangenen Zeitalters nicht nur das Ortsbild eine Bereicherung erhalten, sondern es wird der Neuzeit die Bewunderung von dem Hochstand eines hand­werklichen Schaffens abnötigen.

Gewittersturm über Oberhessen.

* Alsfeld, 16. Juli. Besonders schwer hauste der Gewittersturm in unserer Stadt. In den Obst­gärten wurde großer Schaden angerichtet. Im DistriktHomberg" wurden viele Bäume entwurzelt, andere von der Gewalt des Sturm- und Wirbel­windes auf halber Hohe geknickt. In der Hinden- burgstraße wurde eine der stattlichen Linden dicht über der Erde abgebrochen. Der Baum stürzte über die Straße und bildete ein Verkehrshindernis, das glücklicherweise bemerkt wurde, bevor sich ein Un­fall ereignete. Von vielen Bäumen wurden starke Aeste abgebrochen.

* ßaubacf), 16. Juki. Der Sturm, der gestern über das oberhessische Land ging, verursachte auch in unserer Stadt erhebliche Schäden. Auf einem schmalen Strich von der Bahnhofstraße bis zur Langen Hohl" wurden die Dächer stark beschädigt.

Zahlreiche Ziegeln wurden abgerissen und zertrüm­mert. Verschiedentlich fielen auch Fensterscheiben dem Sturm zum Opfer.

* Romrod, 16. Juli. Der gestrige Nachmittag brachte unserem Orte und der Gemarkung ein hef­tiges Unwetter, das mit schweren Regenfällen ver­bunden war. Das Wasser, das die Kanäle nicht fassen konnten, rann in Scheunen und Ställe. Der Sturm knickte zahlreiche Obstbäume, andere wie­der wurden entwurzelt. Auch die im Jahre 1933 gepslanze H i n d e n b u r g l i n d e fiel dem Sturm zum Opfer. Die Feldfrucht liegt wie gewalzt am Boden.

Kunstschaffen im Kreise Büdingen.

Lpd. Büdingen, 16. Juli. Auf Veranlassung der Reichskulturkammer wird in nächster Zeit eine größere Anzahl Kunstmaler die Städte, Dör­fer unh die herrliche Landschaft im Kreise Bü­dingen aufsuchen, um die Schönheiten dieses Kreises im Bild f e st z u h a 11 e n. Die Bilder sollen dann durch Vermittlung der Reichskultur­kammer in Ausstellungen gezeigt und zum Ver­kauf gestellt werden. Dieser Versuch wurde bekannt­lich vor einiger Zeit mit großem Erfolg im Kreise Groß-Gerau durchgeführt.

Landkreis Gießen.

* Staufenberg, 16. Juli. Die Bautätig­keit hat sich in letzter Zeit in unserem Ort ge­hoben. Es wurden zwei weitere Neubauten in Angriff genommen, und zwar je ein Wohnhaus- Neubau am Burgteich und am Kirchberger Weg.

H A11 e n d o r f a. d. L d a., 16. Juli. Gestern unternahm die hiesige Evangelische Frauen­hilfe ihren diesjährigen Sommerausflug nach Darmstadt und Nieder-Ramstadt, an dem 62 Per­sonen teilnahmen. Die Fahrt führte über Frank­furt a. M. nach Darmstadt, wo eine Besichtigung der Stadt und deren Sehenswürdigkeiten vorge­nommen wurde. Nach der Mittagspause, in der die Einrichtungen des Elisabethenstifts in Augenschein genommen wurden, ging die Fahrt weiter dem Endziel der Reise, der Epileptischen Anstalt Nieder- Ramstadt zu. Die Anstalt wurde unter Führung der Anstaltsleitung befiel)tigt. Neben dem großen Elend, mit dem die Besucher bekanntgemacht wur­den, wurden aber auch die vielen segensreichen Einrichtungen, bie dazu dienen, das Los der be­dauernswerten Anstaltsinsassen zu erleichtern, ge­zeigt. Zu später Abendstunde trafen die Teilneh­mer wohlbehalten und vollauf von dem Ausfluge befriedigt wieder hier ein.

f T r e i s a. d. L d a., 16. Juli. Gestern nachmittag wurde die älteste Frau unsrer Gemeinde, Frau Elisabethe Katharine Michel, geb. Hofmann, die ein Alter von 85^ Jahren erreicht hatte, zu Grabe getragen. Von ihren einstigen Mitkonfirman­dinnen ist noch eine einzige am Leben, Frau Helene Fischer, hier. An Alter übertreffen diese hier noch zwei Männer von 86 und einer von 87 Jahren.

* Annerod, 17. Juli. Am kommenden Sonn­tag findet in Annerod nach langer Zeit wieder die Kirmes auf der21 n n e r ö b e r Platte" statt. Es soll damit ein alter Brauch wieder auf­leben, der alle Dorfeinwohner in wahrer Volks­gemeinschaft vereinigt.

Z S t e i n b a ch , 16. Juli. In der letzten Woche erfolgte im hiesigen Ort die Umstellung der Stromspannung von 110 auf 220 Volt. Dies war nötig geworden, denn infolge der vielen elek­trischen Geräte, die in den letzten Jahren in Be­trieb genommen wurden, war bas Ortsnetz stark überlastet, so daß es in den Hauptverbrauchszeiten oft zu Stromschwankungen kam, die ein schnelles Durchbrennen der Glühbirnen zur Folge hatten. Wenn auch für die Stromverbraucher durch die Umstellung zunächst Kosten entstehen wegen der Neubeschaffung der Glühbirnen und der Ersetzung der alten Leitungen aus der Kriegs- und Jnfla- ttonszeit, so steht doch zu erwarten, daß die Maß- nähme wegen der Beseitigung des obenerwähnten Mißstandes auf die Dauer eine Verbilligung mit sich bringt.

§ 2Hb ad), 17. Juli. Am 20. Juli feiert einer der älteften Einwohner unseres Dorfes feinen 8 6. Geburtstag. Es ist dies der Forst- wart i. R. Johann Friedrich Zimmer. Der Jubi­lar erfreut sich noch einer guten Gesundheit. Wir wünschen ihm einen frohen Lebensabend.

J) ß i d), 16. Juli. Die Realschule Hungen, die schon vor acht Tagen in Hungen einen Eltern­abend abgehalten hatte, veranstaltete gestern auch in Lich einen solchen Abend, zu dem die Eltern der Schüler aus Lich und Umgegend sich zahlreich ein­fachen. Der Leiter der Schule, Assessor Kratz, gab zahlreiche, für die Eltern wichtige Auskünfte. An der Aussprache beteiligte sich besonders Rektor Sarnes von Lich. der die Gründe anführte, aus denen er den Besuch der Realschule in Hungen für besonders empfehlenswert und vorteilhaft hält. Pfarrer K r ö n l e i n (Lich) wünschte in einer humorvollen Ansprache der Schule ein ferneres Wachsen, Blühen und Gedeihen. Im Namen der Stadt Hungen sagte Beigeordneter Kohlheyer (Hunnen) die nötige Unterstützung der Schule durch die Stadt zu und sprach seine besondere Freude aus über den Zuspruch, den die Schule von Lich her findet.

oo Langsdorf, 16. Juli. Unsere hiesige Landwirtschaftliche Bezugs- und Ab­satzgenossenschaft hatte ihre Mitasieder zu einer Besichtigungsfahrt in die oberrheinische Tief­ebene eingeladen. In zwei Autobussen fuhren bei Tagesgrauen 60 Teilnehmer ab. Die Fahrt ging durch die Metterau über Frankfurt. Hier wurde bie Reichsautobadn erreicht, die allseitige Bewun­derung erregte. Das erste Ziel war das den hessi­schenPontinitchen Sümpfe" entrissene Erbhofdorf Riedrode. Es wurde von unseren Bauern mit großem Interesse besichtigt, einzelne der neuen Hofe wurden gründlich in Augenschein genommen und etliche oberhessische Neusiedler mit Freude als engere Landsleute begrüßt. Dann begab man sich über Mannheim und Ludwigshafen nach dem Ov- Dauer Werk der JG.-Farben-Jnduftrie. Die gewal­tige Fabrikanlage wurde unter fachkundiger Füh­rung und Erläuterung besichtigt. Sie rief das Stau­nen der Teilnehmer hervor, von denen die meisten noch nie ein solch großes Unternehmen gesehen hatten. Auf dem Mustergut der Ovnauer Werke, dem Limburger Hof, der ebenfalls besichtigt wurde, nahmen unsere Bauern als Gäste der JG.-Farben das Mittagessen ein. Dann ging es wieder zurück

Nicht eher bis er patzt. 4498A Ms Fachmann sieht Köhler sofort, ob seine Kunden später sagen werden:Köhler hat mir einen hervor­ragend passenden Anzug oder Mantel verkauft." Eigentlich kein Wunder- feine fast unglaublich große Auswahl läßt es ia zu, daß er jeden Kunden mit dem richtigen Stück bedienen kann. Und wenn wirklich noch eine Kleinigkeit zu ändern, erscheint der Zu­schneider, steckt ab und der Kunde kann darauf warten. Das ist der fachliche Stolz des Hauses Köhler. Teuer? - noch nie war Köhler teuer, im Gegenteil.

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