Aus -en preußischen Nachbargebieten.
Ser Hüttenberg.
Kürzlich las man im „Gießener Anzeiger" die Nachricht, daß der Hüttenberg bei Nieder- Cleen abgetragen werde. Sie erweckte bei manchem Leser die Vorstellung, als ob damit die Stätte, an der in alten Zeiten Gericht gehalten wurde und die der ganzen Landschaft des Hüttenberg mit ihren 21 oder 22 Orten den Namen gab, verschwitze. Abicht hat in seinem Buche: „Der Kreis Wetzlar", das vor etwa 100 Jahren erschienen und heute leider auch in den Antiquariaten des Buchhandels kaum noch zu haben ist, zuerst auf diesen Berg aufmerksam gemacht. Auch der Volksglaube hält ihn für die alte Gerichtsstätte. Irren wir nicht, so sind sogar auf diesem Berge Ausgrabungen oorgenommen worden, um etwaige Ueberreste eines oder mehrerer Gebäude festzustellen, jedoch mit negativem Erfolge.
Der Unterzeichnete hat durch Einsichtnahme in die Waldkarte festgestellt, daß der bezeichnete Berg bei Nieder-Cleen nur das Ende eines Bergrückens ist, der zum größten Teil in der Gemarkung Lang-Göns liegt, und daß in dieser Waldkarte ein Teil des Lang-Gönser Bestandes als „der Hüttenberg" eingetragen ist. Bei einer Besichtigung wurde deutlich, daß dieser Teil eine nicht große, ziemlich ebene Fläche darstellt, die sehr wohl als Versammlungsstätte für ein Gericht geeignet ist. Dazu kommt noch ein anderes. Aus Akten des Darmstädter Staatsarchivs des 14. Jahrhunderts geht hervor, daß man den Hüttenberg als zuLang- G ö n s gehörig betrachtete, und daß Urkunden des Hüttenberger Gerichts vor der Kirche zu Lang- Göns aufgesetzt wurden.
Man nimmt für die Verlegung des Gerichts Hüttenberg nach Großen-Linden ungefähr das Jahr der Errichtung des Kondominiums (1396) an. Damals aber hat. Nieder-Cleen sein Gericht behalten. Es ist nun möglich, oder wahrscheinlich, daß von da an in dem Nieder-Cleener Teil des Bergrückens nicht weit von dem bezeichneten Lang-Gön- ser Gebiet das Nieder-Cleener Gericht gehalten
wurde. Mehr kann ich allerdings nicht sagen, da ich keine Urkunden kenne, die das zweifelsohne feststellen.
Ich nehme also an, daß in alter Zeit der ganze Bergrücken „der Hüttenberg" hieß, daß die bezeichnete Fläche in der Lang-Gönser Gemarkung die Stelle des einstigen allgemeinen Gerichts war und daß der Berg, der bei Nieder-Cleen jetzt abgetragen wird, von der Verlegung des Gerichts nach Großen- Linden an den Namen „der Hüttenberg" in besonderem Sinne bekam.
Ich werde mich freuen, wenn andere Sachverständige sich hier äußern wollten.
O. Schulte, Großen-Linden.
Kreis Wetzlar
(D Krofdorf-Gleiberg, 13. Mai. Die hiesige NS. - Frauenschaft nahm den vergangenen Muttertag zum Anlaß, allen über 70 Jahre alten Frauen unserer Gemeinde eine Freude zu bereiten, indem sie die Frauen erstmalig zu einer gemeinsamen Feier einlud. Fast vollzählig fanden sich die Gäste, weit über hundert an der Zahl, in dem reich geschmückten Saale von Moos ein, um an weißgedeckten, mit Blumen gezierten Tischen bei Kaffee und Kuchen zu verweilen, aufs beste unterhalten durch Gedichtvorträge, musikalische Darbietungen und Chorlieder der Mitglieder der Frauenschaft. In treffenden Worten wies die Leiterin Frl. Klara Möller auf den Zweck der Veranstaltung hin. Bald bildeten sich anregend plaudernde Gruppen, in Jugenderinnerungen schwelgend und die neuen Zeitverhältnisse besprechend. Schnell vergingen die schönen Stunden der Gemeinschaft. Dankbaren Herzens für das Erlebte kehrten alle am Abend in den Kreis ihrer Familien zurück.
§ Rodheim a. d. Bieber, 13. Mai. In unserem, Dorfe fand durch die Ortsgruppe Launsbach vom Deutschen Luftschutzbund eine umfassende und gründliche Schulung der Gemeindeglieder statt, die sich jetzt ihrem Ende nähert. In sechs Parallelkursen wurden fast alle in Frage kommenden Gemeindeangehörige erfaßt und
über Sinn und Zweck des zivilen Luftschutzes unterrichtet und praktisch unterwiesen. Am Samstag fand als Abschluß für die Kurse 15. bis 17. bei Bender ein Kameradschaftsabend statt, an dem auch Leiter und Lehrer des Kurses teilnahmen. Der nächste Samstag wird die Kurse 18 bis 20 zu dem gleichen Zwecke am gleichen Ort vereinigen, worauf am Sonntag für alle sechs Kurse gemeinsame Planspiele stattfinden werden.
<£ Rodheim a. d. Bieber, 13. Mai. Der hier seit langem bestehende, von der Deutschen Arbeitsfront errichtete und unter Leitung von Fräulein Marie Börding arbeitende Näh - und Handarbeitskursus legte in einer ansehnlichen Ausstellung im Schlierbachschen Saale Zeugnis ab von seinem Können und der im Laufe des vergangenen Winters geleisteten Arbeit. Die Besucher konnten sich davon überzeugen, daß Fräulein Börding nicht nur selbst eine tüchtige Könnerin ist, sondern daß sie auch die Fähigkeit besitzt, von ihrem Können die ihr anvertrauten Jungmädchen gewinnen zu lassen. Besondere Beachtung fanden neben den angefertigten Kleidern und Blusen die geschmackvollen und sauberen Arbeiten in Weißzeugnäherei und die Strick- und Häkelarbeiten in den ausgelegten Pullovern und Jumpern. Lob und Anerkennung ist hier durchaus am Platze. Dank auch der Deutschen Arbeitsfront, die durch die Einrichtung dieser Kurse den jungen Mädchen Gelegenheit gibt, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die ihnen in ihrem späteren Hausfrauenberuf von großem Nutzen sein werden.
lH Odenhausen (Lahn), 13. Mai. Die hiesige NS. - Frauenschaft erfreute am Muttertag die älteren Frauen unseres Dorfes mit einer kleinen Feier, zu welcher 22 über 60 Jahre alte Frauen sich im Saale der Gastwirtschaft von Kar- ber eingefunden hatten. Gedichte, Lieder, Rezitationen und eine Ansprache schilderten die Bedeutung des Muttertages. Mit gemeinsamer Kaffeetafel fand die Veranstaltung ihren Abschluß.
Wegen Gasdiebstahls vor Gericht.
Frankfurt a. M., 13. Mai. (LPD.) Der Einzelrichter verhandelte am Mittwoch gegen ein Ehepaar, das jahrelang Gasdiebstahl beging.
Der Mann war längere Zeit arbeitslos, und als er schließlich die Gasrechnung nicht mehr bezahlen konnte, wurde ihm der Gasautomat abmontiert. Daraufhin entnahm das Ehepaar heimlich mit einem Gummischlauch Gas aus der Leitung. Die Frau brachte den Diebstahl selbst zur Anzeige. Das Gericht verurteilte den Mann zu vier, die Frau zu drei Monaten Gefängnis.
Zuchthaus und Sicherungsverwahrung
Lpd. Frankfurt a. M., 13. Mai. Das Landgericht Frankfurt a. M. verurteilte am 29. Januar d.J. den 33 Jahre alten, erheblich vorbestraften Adolf Grundel wegen Diebstahls im Rückfalle, fortgesetzter schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust; außerdem wurde die Sicherungsverwahrung angeorbnet Der Angeklagte hatte, kaum aus der Strafhaft entlassen, sein verbrecherisches Treiben wieder ausgenommen. Der Tante eines Bekannten stahl er, als diese im Krankenhaus lag, aus einem verschlossenen Schrank ein Sparkassenbuch und hob fast die gesamten Ersparnisse im Betrage von 2300 RM. ab. Das Guthaben kündigte er ordnungsgemäß bei der Bank. Dazu benutzte er die Unterschrift der alten Frau, die diese ihm gegeben hatte, „damit er ihr" — wie er anführte — „aus ihrer Unterschrift sagen könne, ob sie bald wieder gesund werde . Er quittierte die Abhebungen mit einer gefälschten Unterschrift und suchte den Verdacht auf den geschiedenen Ehemann der Kontoinhaberin zu lenken, indem er in dessen Namen einen Brief an die Frau schrieb. Das R e i ch s g e r i ch t hat die von dem Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision mit einer für .die Strafhöhe belanglosen Berichtigung im Schuldspruch verworfen und das Urteil gegen den Gewohnheitsverbrecher rechtskräftig bestätigt.
Kreis Lauterbach.
cxd Lauterbach, 13. Mai. Seit einigen Tagen wurde im Kreisort Holzmühl ein Arbeiter vermißt. Nun wurde der Vermißte als Leiche aus dem Nieder-Mooser Teich geborgen. Anscheinend liegt Selbstmord vor, denn der Mann hatte Hut, Stock und Rucksack am Teichufer abgelegt.
im 78. Lebensjahre.
Gießen (Ludwigstraße 24), den 12. Mai 1936.
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Gießen, den 14. Mai 1936.
Der Oberbürgermeister: Ritter.
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In der Sitzung der Ratsherren am 6. Mai 1936 wurde der Aenderung der Straßen- und Baufluchtlinie zwischen Schiffenberger Weg und Heegstrauchsweg des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Ludwigstraße, Ludwigsplatz, Alter Friedhof und der Eisenbahn Gießen—Gelnhausen zugestimmt.
Der abgeänderte Plan wird in der Zeit vom 15. bis 30. 2Uai 1936 im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 3, während der Dienststunden zur Einsicht offengelegt. Während der Offenlegungsfrist können Einsprüche gegen den Plan schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. 3130C
Gießen, den 11. Mai 1936.
Der Oberbürgermeister.
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