Ausgabe 
11.11.1936
 
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lir. 265 (Elftes Blatt

186. Zahlgang

Mittwoch, 11. November 1936

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Das neue Strafrecht.

Das neue Strafgesetzbuch ist in seinem Entwurf, der im Schoß der amtlichen tztrasrechtskommission beraten wurde, abgeschlossen. Liegt uns auch nicht der Wortlaut des Gesetzentwurfes vor, so doch in einem stattlichen Band dieGrundsätzlichen Gedan­ken zum Geleit", die Reichsjustizminister Dr. Gärtner, Staatssekretär Dr. Freister, Mini­sterialdirektor C r o h n e und der Vertreter der Par­tei im Ausschuß, Rechtsanwalt Gras von der Goltz, versaßt haben.

Die amtliche Strasrechtskommission hielt über 100 Sitzungen ab, ungerechnet die vielen Beratungen der Unter-Ausschüsse, um das ihr vom Führer im Jahre 1933 aufgetragene Werk der Erneuerung des deut­schen Strafrechtes vorzubereiten. So ist ihr das ge­lungen, was den parlamentarischen Körperschaften in Jahrzehnten nicht gelingen konnte, nämlich die Herstellung eines aus einem einzigen Guß gestalteten Entwurfes. Das war in erster Linie des­halb möglich, weil diese Arbeiten unter dem Zeichen der Weltanschauung des Nationalsozialismus stan­den und von hier aus ihre Ausrichtung fanden, nicht aber von den Sonderwünschen politischer Par­teigruppen beeinflußt oder ausgehandelt zu werden brauchten.

Der leitende Gedanke, der den Entwurf durch­zieht, ist der Vorrang der Volksgemein­schaft vor den Interessen des einzelnen, die Sicherung des Ganzen vor Rechtsbrechern, die Er­haltung Der Ehre und der Substanz der Nation und ihrer Wirtschaft. Die nationalsozialistischen Begriffe von Rasse und Erbgut, von Volkswohl und Wehrkraft, Ehre und Freiheit, Ehe und Fa­milie, Arbeitskraft und Sittlichkeit, mußten hier ihren gesetzgeberischen Niederschlag finden. Das ge­sunde Empfinden des Volkes ist zur Richtschnur der Entscheidungen erhoben, die Persönlichkeit des Richters erhält ein großes Feld der Auswirkung, die Freiheit seiner Entschließungen ist größer als vorher. Die Person und das Leben des Angeschul­digten ist ebenso in den Kreis der Strafbemessung gestellt wie seine soziale Lage. Trotzdem wird sich das neue Strafrecht freihalten von jeder schwäch­lichen Auslegung.

Die Unterscheidung zwischen Mord und Tot­schlag sieht der Entwurf nicht mehr in der Ueberlegung bei der Ausführung der Tat, sondern in den' Motiven. Das Strafmaß für Mord ist die Todesstrafe, in besonderen Ausnahme­fällen lebenslängliches Zuchthaus. Vor dem Kriege wurden in Deutschland jährlich 65 bis 75 Todes­urteile gefällt, davon etwa drei Viertel vollstreckt. In den Jahren 1931 und 1932 sind 34 bzw. 79 Todesurteile gesprochen, aber nur eines davon (ge­gen den Massenmörder Kürten) vollstreckt worden. In den Jahren 1933 bis 1935 wurden 55 bis 65 Todesurteile gefällt, von denen etwa drei Viertel vollzogen wurden. Es zeigt sich, daß die Gerichte wieder den Mut aufbringen, die volle Schwere des Gesetzes walten zu lassen.

Einen besonderen Schutz erfährt das Kind. Das Strafrecht wird diesen kostbarsten Besitz der Nation mit allen Mitteln schützen. Wie Professor Kohlrausch ausgeführt hat, erstreckt sich dieser Wille auf die verschiedensten Delikte, von der Abtreibung bis zuM Mädchenhandel. Mit Stolz nennt sich das neue Strafrecht ein s v z i a l i st i s ch e s Recht. Die Arbeitskraft des einzelnen steht ebenso unter sei­nem Schutz wie die Wirtschaftskraft. Streik und Aussperrung sind rechtswidrige Angriffe gegen die Nation, Industriespionage wird schwer bestraft. Auch in der Bemessung der Geldstrafen wird der soziale Gesichtspunkt zur Geltung kommen. Wenn etzt z B wegen desselben Deliktes der arme Mann zu 3 Mark, der reiche zu 100 Mark ver­urteilt wird, fo.siehb es aus, als habe der Letztere ein größeres Unrecht begangen. In Zukunft soll an die Stelle der zisfermäßig festgestellten Geld­strafe die Tagesbuße treten, das heißt, es soll Die Summe bemessen werden nach der Hohe des täg­lichen Einkommens der Verurteilten. Jemand wird zu einer bestimmten Zahl von Tagesbußen verur­teilt. Kann die Zahlung nicht erfolgen, auch nicht trotz Ratengewäyrung, so kann der Verurteilte durch Ableistung in Form von Arbeit die (Segern leistung aufbringen, in Ausnahmefallen kann auch darauf verzichtet werden. . ~ .

Einen großen Raum nimmt die Wahrung des Ehrbegriffes ein. Bisher galten Ehrverletzun­gen nur einer Person, nicht emer Gesamtheit. In Zukunft wird aber die Beleidigung der Nation oder der Kriegsteilnehmer zu den schwersten Delikten dieser Art gehören. Selbstverständlich güt bas Nicht für feie Beleidigungen neutraler DeremeT).e Herab­setzung der großen Männer unserer Geschichte wird strentz bestraft, der wissenschaftlichen Kritik aber find dabei keine Schranken gesetzt. Wie schon be­kund war, befaßt sich der Entwurf nicht mit bem Zweikampf. Wenn es Körperschaften gibt (Wehr­macht, SA., SS.), die oon ihren Mitgliedern ver­langen, daß sie für ihre Ehre mit der Waffe ein- tretin, so kann diese sittliche Pstlcht mcht^ strafbar fein. Es ist aber anzunehmen, daß alle diese Be­stimmungen in einer R e i ch s e h r e no r d n u ng zusammengefaßt werden. Verfahren Wit unb Durchführung des Zweikampfes wird barm klarge­stellt. Findet ein Zweikampf außerhalb des darin festgelegten Personenkreises statt ^ unterliegt er der Beurteilung nach den geltenden besetzen, etwa als Körperverletzung oder ^^^un^ Das Gesetz wird unterscheiden zwischen echter Ehrenkrankung und formaler Beleidigung. Im erstgenannten Fall wird der Staatsanwalt die Klage erheben, Privat- klagen dieser Art gibt es nicht mehr. Bei Baga­tellsachen,Waschküchengeschichten wie Staats­sekretär Freister sie nannte, soll die Einrichtung des Friedensrichters zuständig fein, die^im Verfahrens­recht noch geschaffen wird. Dadurch sollen die Ge­richte von Klatschgeschichten entlastet fern.

Das sind einige Punkte aus dem großen Werk, das nun feinen Abschluß findet. Es wird darüber noch mehr zu sagen fein, aber das Vorstehende mag von dem modernen Geiste zeugen, der das kom­mende Strafrecht durchweht. In den Händen eines volksverbundenen Richtertums wird es eine gute und gerechte Waffe der Volksintereffen fein.

Das Recht im nationalsozialistischen Staat

N S G. In Frankfurt fand eine Gautagung der Fachgruppe Richter und Staats­anwälte in Gemeinschaft mit der Fachgruppe Rechtspfleger des Nationalsozialistischen Rechts- wahrerbundes statt. Zu der Tagung waren der Stellvertreter des Reichsrechtsführers Dr. R a e k e, der Reichsgruppenwalter der Fachgruppe Richter und Staatsanwälte Dr. G e f f r o y und f^in Stell­vertreter Dr. Schmidt erschienen. Der Darm­städter Oberlandesgerichtspräsident Dr. Scriba hielt einen Vortrag über das ThemaDom Juristen zum nationalsozialistischen Rechtswahrer". Er legte dar, daß nach der früheren Auffassung der Staat ein von dem Volke losgelöstes Gebilde gewesen und man hierbei den Staat in einen Gegensatz zu der Freiheit des Bürgers gestellt habe. Infolge­dessen sei die Wirksamkeit der Justiz durch Gesetz genau umgrenzt worden. Der Richter habe als Diener des Gesetzes im Gegensatz zum Volk ge­standen, sei aber auch insofern in einen Gegensatz zum Staate geraten, als er die Stellung des Bür­gers gegen etwaige Uebergriffe des Staates schützen sollte. Heute dagegen bildet der Staat keinen Gegen­satz mehr zum Volk, sondern er ist die Gesamtheit der Volksgenossen und ebenso wie bas gesamte Volk von einer Weltanschauung getragen. Diese Weltanschauung muß auch die Grundlage für die Tätigkeit des Richters bilden. Selbstverständlich ist der Richter an die Gesetze gebunden. Aber diese Gesetze sind oon dem Richter aus dem Geist der nationalsozialistischen Weltanschauung und Rechts- auffaffung auszulegen. Die Unabhängigkeit des Richters ist in dem heutigen Staat noch weit starker gewahrt als früher, da sie nicht nur eine äußere, jonbern auch eine innere ist. In besonderem Maße hob der Redner die rechtsschöpserische Tätigkeit hervor.

London, 10. Nov. Der polnische Außenmini­ster Beck erklärte der Presse u. a., er könne nicht leugnen, daß die Zeiten in der ganzen Welt sehr schwierig seien. Man müsse bestrebt fein, mit den Dingen in Fühlung zu bleiben, die in diesen kritischen Stunden der europäischen Geschichte an alle herantreten. Andererseits dürfe man nicht den­ken, daß durch das eine oder andere politische Ma­növer sich die Schwierigkeiten der internationalen Lage lösen ließen. Das Kennzeichen der täglichen Anstrengungen müsse in dem richtigen Gleich­gewicht zwischen Entschlossenheit und Mäßigung liegen. Die Art und Weise, wie die britische Regierung an die Lösung solcher kompli­zierten Fragen herangegangen sei, werde in Polen sehr geschätzt. Die gleichen Traditionen seien in Polen durch den Marschall Pilsudski dem Lande als Vermächtnis überantwortet worden.

Auf die Frage, was für ein Zusammenhang zwi­schen der W e ft p a f t f r a g e und dem deutsch-pol­nischen Pakt entstünde, erklärte der Minister, daß er das deutsch-polnische Abkommen als

Becks Besuch in London.

Polen und der Westpatt.

Das deutsch-polnische Abkommen ein Element des Friedens.

Zügellose Deutschenhetze in Gdingen

Demonstrationen polnischer Verbände gegen Danzig.

Srnigly in Zusammenhang stehen, können wir dem neuen Marschall Polens DanzigzumGeschenk machen.

Nach dem Absingen des deutsch-feindlichen R o - t a l i e d e s bewegten sich die Versammlungsteil­nehmer in geschlossenem Zuge nach dem Regie- rungskommissariat, wobei sie Transparente mit verschiedenen Aufschriften mit* sich führten. Inter­essant war folgendes Transparent:Wir fordern, daß die Berliner Provokateure aus Danzig hinausgeworfen werden." Den Höhepunkt erreichte die ganze Kundgebung aber in dem Augenblick, als der Vorsitzende des Ver­bandes der Legionäre in Gdingen, Iablonow - [ft, auf Grund Der letzten Ereignisse in Danzig forderte, daß man auf die Gewaltakte unbe­rechenbarer nationalsozialistischer Elemente in Danzig mit Repressalien gegenüber den Deutschen in Pommerellen ant­worten solle. Wir verlangen, so sagte er, den deutschen Besitz an der Küste auszukau- f e n und die Wirtschaftsbetriebe in Gdingen zu polonisieren. Zum Schluß wurde eine Ent­schließung angenommen, die in ihrem Wortlaut die Forderungen der einzelnen Redner noch einmal zusammenfaßt. Dazu schreibt die Dako: Hier liegt also der Hase im Pfeffer. Die Dorfstreitig- keiten unter den Deutschen in Danzig sollen also nicht nur für einen Angriff gegen Danzig her­halten, sondern sie sollen auch gegen das Deutschtum in Pommerellen ausge­schlachtet werden. Man kann nur sagen, daß Derartige Perfidien der Bürger eines Staates, der einen Großmachtanspruch vertritt, nicht würdig sind.

Danzig, 10. Nov. (DNB.) Das Dako (Danziger Korrespondenzbüro) meldet:Erst jetzt gibt die pol­nische Presse nähere Einzelheiten zu der am Sonn­tag in Gdingen stattgefundenen Protestver- [ammlung gegen Danzig, nachdem die Mel­dungen einer weitgehenden Zensur unterzogen wer­den mußten, da die auf der Kundgebung gehaltenen Reden eine f o unerhörte Entgleisung darstellen, wie sie in der letzten Zeit auf polnischer Seite kaum vorgekommen ist. Nach der Pat-Meldung haben mehrere tausend Einwohner Gdingens an der Protestoersammlung teilgenommen. Nach Anhören der Ansprachen mehrerer Redner sei eine Entschlie, ßung gefaßt worden, die dieGewaltakte an den Danziger Polen" verurteilt. Eine Abordnung der Versammlung hat diese Entschließung dem Regie- rungstommiffar in Gdingen überreicht, welcher er­klärte, daß er sie an seine vorgesetzte Behörde weiter­leiten werde.

Wie weiter zu erfahren war, hatten sich Vereini­gungen und Organisationen aller politischen Rich­tungen an der Kundgebung beteiligt. Den Ton gab der berüchtigte Westverbanb an. Er schickte den Pfarrer Josef S z e r k o w s k i vor, welcher betonte, daß die Nachsicht der Polen gegenüber den Aus­wüchsen des Danziger Zwerges erschöpft fei, und daß man die endgültige Regelung des Verhält­nisses zwischen Polen und Danzig fordern müsse. Der Vertreter der polnischen Sozialdemokraten R u - sinek ließ sich in der übelsten Weise über Danziger Fragen aus und erklärte zum Schluß:Entweder bleibt Danzig eine freie Stadt oder sie wird eine Seestadt Pomerellens. Angesichts des Na­tionalfeiertages und der Festlichkeiten, die mit der Ueberreichung des Marschallstabes an General Rybz-

ein wesentliches Element der Stabilisie­rung des europäischen Friedens anfehe. An den kommenden Westpaktoerhandlungen sei Polen inter­essiert. Polen wünsche aufrichtig, daß diese Verhand­lungen zu einem vollen Erfolg führen werden. Er gab der Zuversicht Ausdruck, daß die Westmächte bei diesen Verhandlungen auf d i e Interessen Polens Rücksicht nehmen würden. Die Bezie­hungen zwischen Polen und Ungarn könnten die Grundlage für eine allgemeine Verständi­gung im Donauraum abgeben. Er fei von seinen Besprechungen in London sehr befriedigt. Man dürfe jedoch von derartigen Besprechungen nicht allzuviel erwarten, da man sich über die Große der vorhandenen Schwierigkeiten klar sein müsse.

*

Zu Ehren des polnischen Außenministers Oberst Beck gab König Eduard VIII. am Dienstag im Buckingham-Palast ein Frühstück, an dem u. a. der Außenminister Eden und der Lordsiegel­bewahrer Lord Halifax teilnahmen.

polen im Zwielicht.

In und um Polen haben sich in Den letzten Tagen Ereignisse abgespielt, die davon zeugen, wie unbe­stimmt und in gewissem Sinne unfertig das Wesen des jungen polnischen Staates noch immer ist. Der weiße Adler, das Wappentier unseres östlichen Nachbarlandes, hat in steilem Anflug die Höhen der Großmachtpolitik erreicht, aber feine Schwingen find noch nicht fo kräftig, so ausgebildet, als daß dieser Flug nicht doch gelegentlich gewisse Schwan­kungen und Unsicherheiten zeigen würde. Während der polnische Außenminister B e ck zu einem Höf­lichkeitsbesuch in London weilte, um dort mit Den englischen Staatsmännern zwanglos über wichtige Probleme Der europäischen Politik sowie über einige polnische Sonderwünsche zu sprechen, und kurz bevor Dem General Rybz-Smigly in einem feierlichen Staatsakt Der Marfchallstab über­reicht rourDe, tobte in ©Dingen eine Versamm­lung von Chauvinisten und Marxisten ihre niedrigen Haßinstinkte gegen Danzig und Das Deutschtum aus.

Es scheint uns ein Ding Der Unmöglichkeit zu sein, alle Diese Vorgänge unD Die ihnen zugrunde üegenDe Geisteshaltung auf einen gemein­samen Nenner zu bringen. Die Reise des Obersten Beck wird von uns ohne jeden Argwohn betrachtet. Wir erwarten von ihr keine sensationellen Ergebnisse, wir vermuten hinter ihr auch keine bösen Absichten gegenüber Deutschland. Die eng­lische Abneigung, in Osteuropa feste Verpflichtungen in Paktform zu übernehmen, und der polnische Grundsatz, den Frieden im Osten durch eine selb- ständige und ausgleichende Warschauer Politik gegenüber dem bolschewistischen Tatendrang zu er­halten, decken sich im wesentlichen mit Der deutschen Ansicht, wonach eine Stabilisierung Europas nicht so sehr durch unübersichtliche Bündnisverpflichtun- gen als vielmehr durch eine direkte V e r - ftänDigung von Staat zu Staat erzielt

Reichsgruppenwalter Dr. G e f f r o y erörterte so­dann eine Reihe von Einzelfällen, in denen es zwei­felhaft ist, ob richterliche Entscheidungen der natio­nalsozialistischen Rechtsauffassung entsprochen haben, und führte aus, daß Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger sich mit dem nationalsozialistischen Gedankengut befassen und am politischen Leben der Nation teilhaben müssen. Der Stellvertreter des Reichsrechtsführers, Dr. R a e k e, erklärte, daß die Reichsleitung der NSRB. bestrebt fei, unberechtigte Angriffe gegen die Rechtspflege abzuwehren und zu verhindern, daß sie aber anderseits auch nicht in der Lage ist, sich vor solche Entscheidungen zu stellen, die mit der nationalsozialistischen Rechtsauffassung nicht in Einklang zu bringen sind.

Derprozeß gegen denMörderGustloffs.

Chur, 10. Nov. (DNB.) Die Hauptverhandlung im Mordprozeß David Frankfurter vor dem Kantonsgericht Graubünden beginnt am 9. Dezem­ber im Saale des Großen Rates im StaatsgebäuDe. Sie dürfte etwa Drei Tage dauern. Die Anklage roirb Der Amtskläger Friedrich Brügger ver­treten. Als Präsident des Gerichts wird Dr. Gan - z o n i genannt. Wenn in der Schweiz der Hoffnung Ausdruck gegeben wird, daß der Prozeß nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, so ist diese Annahme angesichts des klaren Tatbestandes Der ErmorDung berechtigt. Es erscheint aber frag­lich, ob in so kurzer Zeit auch Die Frage Der Hin­tergründe Der Tat unD Der Hintermänner Des Täters mit Der Ausführlichkeit erörtert werden kann, Die ein Attentat von so hochpolitischer Bebeu- tunq' wie Die MorDtat von Davos erforDert.- Dische Presseäußerungen lassen erkennen, daß man von jüdischer Seite plant, die Verhandlung zu politischen Angriffen gegen die deutsche Heimat des Ermordeten und die nationalsozialistische Bewegung zu mißbrauchen. Man wird eingehende deutsche Erwiderungen um so weniger zuruckweisen können, als ja nach der Mordtat von schweizerischer Seite die Auflösung der Landesgruppe Schweiz der NSDAP, aus Gründen verfügt wurde, wie sie auch in dem Pressefeldzug gegen Gustloff eine Rolle spielten.

werden könne.

In diesem Sinne hat ja auch die Reichsreglerung ihr Friedensabkommen mit Polen geschlossen, und Polen wiederum weigerte sich, entgegen der bama» ligen englischen Empfehlung in das Oftpaktgebäude einzutreten, das man in Warschau als eine geschickt getarnte Mausefalle erkannte. Diese vorsichtige und doch mit Bestimmtheit eingehaltene Linie der Außenpolitik ist noch ein Nachlaß des großen P i b sudski, des Schöpfers des neuen Polen, lieber feine Nachfolge bestand lange Zeit keine Klarheit. Doch zeugt die Auszeichnung Rydz-Smigly s mit der Marschallwürde davon, daß der autoritäre Kurs des Pilsudski-Reqimes beibehalten werden und daß eben Rydz-Smigly als Nachfolger des ersten Marschalls der Träger dieses Kurses, der eigentliche Repräsentant der polnischen Staatsge­walt fein soll.

Man darf annehmen, daß mit der Fortsetzung Des Pilsudski-Regimes auch eine Fortführung Der Pilsudskischen Außenpolitik be­zweckt roirb. Es läßt sich mit bem Wesen eines Führerstaates aber kaum vereinbaren, wenn irqenb- welche Organisationen oder Jnbivibuen bie Richt­linien ber eigenen Regierung berartig sabotieren, wie es am vergangenen Sonntag auf bem Gmne- walb-Platz in ©hingen geschah. Wenn eine so unerhörte Hetze in einem bemokratischen Staats» wesen gebulbet würbe, so wäre bas allenfalls zu entschuldigen unb zu begreifen. Daß es aber ber Warschauer Regierung roeber gelang ben polnischen Pressefeldzug anläßlich des Schöneberger Zwischen­falls noch die Haßkunbgebungen in ©bingen zu Der» hinhern, erscheint immerhin bebenklich unb taucht Die polnische Politik unnötigerweise in ein Zwielicht, Das wir nach Dem VerstänDigungsabkommen vom Januar 1934 eigentlich nicht mehr erwartet hatten.

Ev.

Werreichlmg d es MrschallstabS an Mdz-SnMH.

Warschau, 10. Nov. (DNB.) Im Hof des alten Warschauer Königsschlosses wurde dem Ober­befehlshaber her polnischen Wehrmacht, General Rybz-Smigly, ber Marschallstab vom Staats- präsibenten Moscicki im Rahmen einer militäri­schen Feier überreicht. Nach Marschall Pilsubski ist Rybz-Smigly ber zweite Pole, her biefe Würde in ber neu erstanbenen Republik beleihet. Als einzi­gem Auslänber war sie noch bem französischen Mar­schall Fach verliehen worden. Im Schloßhof hatten militärische Formationen mit ihren Fahnen und Stanbarten Aufstellung genommen. Außerbem wa­ren bie Regierung, bie Militärattaches, unter ihnen ber beutsche Oberst von Stübnitz, Aborbnungen Des Sejms unD Senats, ferner Die hohe Geistlich­keit mit Kardinal Hlond an ber Spitze, unb Ver­treter her Wissenschaft, ber Kunst und ber großen Berufsverbänbe anwesenb. Staatspräfibent Moscicki richtete eine kurze Ansprache an ben neuen Mar­schall unb ergriff unter bem Ehrerftalut ber Geschütze unb ben Klängen ber Nationalhymne ben Marschall- ftab, ber zu Füßen einer Büste Josef Pilsudskis auf einem Fahnentuch lag, unb überreichte ihn bem neuen Marschall von Polen. Nach kurzen Dankes- roorten bes Marschalls unb einer Ansprache bes Kardinal Hlonb, schritt ber neue Marschall bie Front ber militärischen Aborbnungen ab, beren Fahnen sich senkten. Nach ber Feier im Schloßhof begab sich Marschall Rybz-Smigly burch bie festlich geschmück­ten Straßen zum Gebäude des Generalmspektorats, wobei er von einer vieltausendköpfigen Menge herz­lich begrüßt wurde.__

Anordnungen des Ministerpräsidenten Göring zue Sicherung bes Arbeitseinsatzes für die Durchführung des Vierjahresplans finden unsere Leser im zweiten Blatt der heutigen Ausgabe