sschen Schwestern entlasten. Durch retchsgesetzltche Unfallversicherung, zusätzliche Unfallhilfe, Haftpflichtversicherung und Gemeinschaftskrankenversicherung sind diese Hilfskräfte besonders gesichert. Die Aerzte stellen sich in den meisten Fällen in liebenswür- d-igster Weise mit ihrem Wissen und Können für diese Pflichtaufgabe des Roten Kreuzes zur Verfügung. Die Entwicklung muß so weitergehen, daß es bald keinen Ort mehr gibt, in dem nicht Samariterinnenkurse abgehalten werden, denn die Zahl der weiblichen Hilfskräfte muß ständig wachsen.
Qi.
Hauptversammlung des Turnvereins von 1846 Gießen.
Die diesjährige Hauptversammlung des Tv. 1846 fand unter lebhafter Beteiligung der Mitglieder statt. Nach kurzer Begrüßung und nachdem er der im vergangenen Jahre verstorbenen Mitglieder gedacht hatte, eröffnete der Dereinsführer Reining die Beratungen. Er teilte mit, daß sich durch den erfolgten Uebergang der DT. in den RfL. im Wesen des Vereins nichts ändert. Der dann fol- aende Bericht gab den anwesenden Mitgliedern Aufschluß über die Tätigkeit des Führerringes, aus dem zu ersehen war, daß im vergangenen Jahr Ersprießliches geleistet wurde. Auch der Bericht des Oberturnwartes Erb zeigte, daß die Uebunas- stunden der einzelnen Abteilungen regelmäßig besucht werden, sowie auch, daß unsere zu Wettkämpfen entsandten Mitglieder stets mit bestem Erfolg für den Verein tätig waren. Der Bericht des Schatzmeisters Schneider und der Rechnungsprüfer ergab einwandfreie Führung der Kassengeschäfte und Entlastung des Rechners. Der Haushaltsvoranschlag für das neue Geschäftsjahr wurde genehmigt. Alsdann kam der Hauptpunkt der Tagesordnung, das 9 0. Stiftungsfest, zur Sprache. Auf Vorschlag des Dereinsführers soll diese Feier im Monat September stattfinden. Ein noch zu bestimmender Ausschuß wird über die Durchführung dieser Veranstaltung beraten und zu gegebener Zeit Bericht erstatten. Der Hauptversammlung wohnte auch das Ehrenmitglied Ludwig Klotz bei, der dem Verein seit mehr als 60 Jahren angehört und der vor kurzer Zeit seinen 80. Geburtstag feiern konnte. Der Vereinsführer benutzte die Gelegenheit, um dem verdienten Turner nochmals die Glückwünsche der gesamten Mitglieder zu diesem Tag zum Ausdruck zu bringen. Auch ae- dachte er mit anerkennenden Worten des bewährten Turners Theodor Vaubel, der dem Verein bereits über 50 Jahre als Mitglied angehört und der sich heute noch regelmäßig an den Uebungs- stunden der Alters-Abteilung beteiligt. Nachdem noch verschiedene Vereinsangelegenheiten besprochen waren, schloß Vereinsführer Reining die Versammlung mit einem Sieg-Heil auf den Führer.
Wetterbericht
des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.
Während in den nördlichen Teilen Deutschlands sich schon am Samstag eine kühlere Luftströmung durchsetzen konnte, verblieb vor allem Süddeutschland zunächst noch im Bereich feucht-warmer Luft. Sie bedingte vor allem im Rhein-Main-Gebiet schwüles Wetter mit Gewittertätigkeit, die aber nur örtlich stärkere Regenmengen lieferte. Inzwischen ist die kühlere Mischluft weiter nordwärts vorgestoßen und brachte vor allem am Nordrand der Alpen starke Niederschläge. Voraussichtlich wird sich rasch wieder freundliches Wetter durchsetzen, ohne vorerst aber volle Beständigkeit zu bringen.
Aussichten für Dienstag: Vielfach dunstig, sonst häufig aufheiternd und im allgemeinen trockeü, mäßig warm, schwache Luftbewegung.
Aussichten für Mittwoch: Zunehmende Erwärmung und erneut aufkommende Gewitterneigung.
Die Aufgaben der Baupolizei.
Kleine politische Nachrichten.
Der Rundfunk überträgt am heutigen Montag von 16.15 bis 16.40 Uhr auf alle Sender den Reichsbetriebsappell für das deutsche Baugewerbe. Reichsorganisationsleiter Dr. Ley spricht von der Reichsautobahn bei Heilbronn am Neckar und leitet damit die Aktion für Unfallverhütung im Baugewerbe ein.
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Das Kreuzergeschwader, bestehend aus den Kreuzern „Leipzig", „Köln" und „Nürnberg", ist von seiner A t l a n t i k r e i s e, die die Schiffe nach den Kanarischen Inseln, nach Lissabon und anderen Häfen führte, wieder zurückgekehrt.
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Zum Präsidenten der spanischen Republik wurde der linksrepublikanische Ministerpräsident A z a n a mit 754 Stimmen von über 900 gewählt. Außenminister Barcia wird als interimistischer Ministerpräsident nach der Vereidigung Azanas vor dem Parlament dem neuen Staatspräsidenten den Rücktritt des Gesamtkabinetts anzeigen.
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Der ägyptische Regentschaftsrat hat den Führer der Wafd-Partei Nahas Pascha, mit der Kabinettsbildung beauftragt. Man erwartet die Bildung der neuen Regierung nur aus Angehörigen der Wafd-Partei.
Der Oberstleutnant A i z a w a , der im vergangenen Jahre den Chef der Abteilung für allgemeine militärische Angelegenheiten im japanischen Kriegsministerium Generalleutnant N a g a t a ermordet hat, wurde zum Tode verurteilt. Im Verhör hatte Aizawa den von ihm getöteten Nagata als Gegner der Wiederherstellung des alten Kaisergedankens bezeichnet und dabei schwere Angriffe gegen die sog. „alten Staatsmänner" gerichtet, die später dem Februaraufstand zum Opfer fielen.
Büchertisch.
— Major Holm: „I ch werde Soldat". Verlagsbuchhandlung Broschek & Co., Hamburg 36. Kart. 1 Mark. — (53) — In dem Büchlein findet jeder, der in das Heer eintreten will, sei es, um seiner Wehrpflicht zu genügen, sei es, um in ihm einen Lebensberuf zu finden als Offizier, Arzt, Tierarzt, Beamter, Unteroffizier, alle Fragen in kurzer und allgemeinverständlicher Form beantwortet. Er erhält Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen, den Aufbau des Heeres, über alle Laufbahnen, Musterung, Aushebung, freiwillige Meldung, kann sich unterrichten über Dienstgrade, Uniform und Abzeichen, über Urlaub, und schließlich auch feststellen, wie er besoldet wird. Da auch die Frage: Wie werde ich Reserve-Offizier? behandelt wird, ist das Buch ein unentbehrlicher Ratgeber nicht nur für unsere heranreifende männliche Jugend und deren Eltern, sondern auch für alle die, die als Offizier des Beurlaub- tenftandes dem Heere ihre Dienste widmen wollen. Das Buch ist auf amtlichen Unterlagen bearbeitet und entspricht den neuesten Bestimmungen.
— A. B r e d i u s : Rembrandts Gemälde. Phaidon-Verlag in Wien. Preis geb. RM. 6,00. — (584) — Rembrandt und Shakespeare sind die beiden größten schöpferischen Genies der neuzeitlichen europäischen Kunst und vielleicht die einzigen, die es verdienen, mit ihrem ganzen Werk als ein ungeheurer Wertmaßstab für alles Schaffen immer vor den Augen der Menschheit dazustehen. Doch erst die Reproduktionstechnik der letzten Jahre ist so weit gekommen, Abbildungen zu schaffen, deren Schönheit und Tiefe etwas von den Originalen aussagt. Diese neue große Rembrandt-Publikation vereinigt das Gesamtwert des Meisters in 630 Abbildungen. Das von uns angewendete Druckverfahren gibt das Dämmerige der Rembrandt-Gemälde ftimmungsgemäß richtig wieder, ohne die Einzelheiten zu verwischen. Die Anordnung ist themattsch. In den ersten 70 Abbildungen sind die Selbstbildnisse Rembrandts vereinigt; dann folgen chronologisch in den einzelnen Abteilungen die Männerporträts, die Frauenporträts, die Gruppenbildniffe, die Genre-Darstellungen, die Landschaften und Stilleben, die mythologischen und geschichtlichen Bilder, die Gemälde zum Alten und zum Neuen Testament und die biblischen Einzelgestalten. Umfangreiche Register, die von führenden Fachgelehrten bearbeitet wurden, stellen ein erstklassiges wissenschaftliches Auskunftsmittel für die neue Rembrandt-For- fchung dar.
In einem Erlaß des Reichsarbeitsministers an die Länderregierungen heißt es u. a.:
Berichten und sonstigen Mitteilungen entnehme ich immer wieder Klagen über den Vollzug der baurechtlichen Vorschriften. Die Klagen mögen zu einem Teil ungerechtfertigt fein und vielfach auf Verkennung der mit den einzelnen Vorschriften verfolgten Absichten und der ihnen zugrunde liegenden Notwendigkeiten beruhen. Von diesen Fällen abgesehen besteht aber auch nach meiner Ansicht Anlaß, daß die Vollzugs- und Aufsichtsbehörden sich Rechenschaft darüber geben, ob die Handhabung der baurechtlichen Vorschriften den derzeitigen Verhältnissen, vor allem der Sage der Wirtschaft, ausreichend Rechnung trägt. Die Vorschriften für die Ausführung von Bauten, die von den Baupolizeibehörden und den sonst beteiligten Behörden beachtet werden müssen, sind zwar heute noch sehr zahlreich; eine wesentliche Beschränkung ihrer Zahl wird sich erst nach und nach im Zuge der Vereinheitlichung des Baurechts ermöglichen lassen.
Das Bestehen dieser Vorschriften kann aber kein Hindernis bilden, ihren Vollzug so zu gestalten, daß das Bauen nicht erschwert und gehemmt, sondern vielmehr gefördert wird. Die baurechtlichen Vorschriften find nicht Selbstzweck; ihr Zweck ist, ein vernünftiges, zweckmäßiges Bauen zum Nutzen der Allgemeinheit zu ermöglichen. Sie sind daher auch entsprechend diesem Zweck und nach ihrer wirtschaftlichen oder sonstigen Zielsetzung zu handhaben. Die Lage unserer Wirtschaft, die Notwendigkeit weiterer Arbeitsbeschaffung und der steigende Bedarf an Wohnräumen verlangen gebieterisch, daß jede B a u a b s i ch t bei den Behörden jede Förderung findet, die ihnen nach pflichtmäßiger Prüfung der öffentlichen Belange möglich erscheint. Die Ausführung privater Bauten dient nicht allein den Zwecken des einzelnen, sie ist heute im verstärkten Maße von Wert und Bedeutung für die Allgemeinheit. Eine ordnungsgemäße Bauausführung, die Wahrung der berechtigten Belange des einzelnen und der Gesamtheit und die Durchsetzung der besonderen Ziele, die der Staat aus städtebau-, wohnungs- und siedlungspolitischen Gründen aufgestellt hat, muß selbstverständlich durch Anwendung der baurechtlichen Vorschriften gesichert werden. Daneben müssen es die Vollzugsbehörden aber als ihre wichtigste Aufgabe ansehen, durch Beratung und tätige Hilfe die Bauvorhaben in jeder Weise von Amts wegen zu fördern. Jeder mit dem Vollzug des öffentlichen Baurechts beauftragte Beamte
Gar vielen ist die Frauenarbeit im Dienste des Roten Kreuzes unbekannt, die meist ganx in der Stille geschieht und äußerlich wenig in Erscheinung tritt. Wer sie aber einmal persönlich kennen gelernt hat, der weiß, wie viel an unermüdlicher, selbstloser Hingabe geleistet wird. Dies gilt in erster Linie von den Krankenschwestern, die in uneigennütziger Hilfsbereitschaft ihre kranken Mitmenschen betreuen, sie aufopfernd pflegen und als schönsten Dank und Lohn die Wiedergesundung ihrer Schützlinge begrüßen.
Die hessischen Rotkreuz-Schwestern, nach der verewigten Großherzogin Alice, die 1867 den Alice- Frauenoerein gründete, „Alice-Schwestern" benannt, werden in vier Mutterhäusern in Hessen ausgebildet und zwar im Alice - Hospital in Darmstadt, im Aliceheim in Mainz, im Stadtkrankenhaus in Offenbach und im Philippshospital in Goddelau. Hier werden die jungen Mädchen geschult, um nach dreijähriger Lehrzeit auf den verschiedensten Arbeitsgebieten, in Krankenhäusern, auf Gemeindepflegestationen, in Kinderheimen usw. tätig zu sein. Das im Jahre 1883 erbaute Alice-Hospital in Darmstadt errichtet zur Zeit einen Neubau, der im Herbst dieses Jahres bezogen werden wird. Viele Schwestern, die ihn bereits besichtigt haben, möchten am liebsten in dem schön und zweckmäßig eingerichteten Haus arbeiten, und gewiß werden dahingehende Wünsche gerne berücksichtigt, wenn nicht die Persönlichkeit der Schwester auf einem anderen Arbeitsplatz notwendiger ist. Die Schwester muß, wie der Soldat, überall ihre Pflicht tun und dem Rufe folgen, der sie an die eine oder andere Arbeitsstätte führt, gewiß, daß das Vertrauen ihrer
muß sich bewußt fein, daß er durch Ausübung der ihm übertragenen staatshoheitlichen Reckte am Aufbau unseres Staates und unserer Wirtschaft mitzuwirken hat.
In diesem Geiste bitte ich die Aufgaben der Baupolizei aufzufaffen. Die Baupolizei wird dann als Freund und Förderer des wirtschaftlichen Wollens empfunden werden. Die Aufsichtsbehörden ersuche ich, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf einen Vollzug hinzuwirken, der sich nicht nur auf die verantwortungsbewußte Wahrnehmung der öffentlichen Belange beschränkt, sondern dabei auch den wirtschaftlichen Erfordernissen ausreichend Rechnung trägt.
Im besonderen ordne ich folgendes an:
1. Anträge auf Erteilung der baupolizeilichen Genehmigung oder sonstiger für die Ausführung von Bauvorhaben erforderlicher Genehmigung sind stets als Eilsachen zu behandeln. Büromäßige Umständlichkeiten in der Bearbeitung haben zu unterbleiben. Unvollständige oder unzulängliche Anttäge sind in der Regel nicht ohne weiteres abzuweisen; ihre Ergänzung oder Verbesserung ist vielmehr auf dem kürzesten Wege und durch sachgemäße Beratung anzustreben. Sind mehrere Amtsstellen am Verfahren zu beteiligen, fo hat, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, die für die Entscheidung zuständige Stelle diese Beteiligung von sich aus herbeizuführen. Die Aufsichtsbehörden werden angewiesen, das Verfahren bei den Gemeinden, aus denen öfters Klagen kommen, eingehend, möglichst an Ort und Stelle, zu prüfen und die zu seiner Beschleunigung und Vereinfachung erforderlichen Anordnungen zu treffen.
2. Die unteren Baupolizeibehörden haben ihr besonderes Augenmerk auch der Beratung der Bauwilligen zuzuwenden, soweit nicht etwa besondere Beratungsmöglichkeiten bereits bestehen. Diese Beratung soll sich nicht nur auf das engere baupolizeiliche Verfahren erstrecken, sondern dem Bauwilligen die Möglichkeit geben, sich auch über andere mit dem Bauvorhaben zusammenhängende Verfahren (z. B. Anträge auf Förderung des Bauvorhabens durch öffentliche Mittel oder Bürgschaften) zu unterrichten. Hierdurch soll vor allem den ge- schäftlich ungewandten Kreisen der Bevölkerung Gelegenheit zu einer umfassenden Beratung gegeben werden. Die Baupolizeibehörden haben durch geeignete örtliche Bekanntmachung die Oeffentlichkeit auf die Möglichkeit der Beratung hinzuweifen.
Vorgesetzten sie an den richtigen Platz weist. Wohl kann die Schwester keine Reichtümer sammeln, aber es werden ihr nach Möglichkeit alle Sorgen ab genommen, und sie weiß, daß besonders in Krankheit und Alter das Mutterhaus stets für sie ein« treten wird, damit sie, die ihre Kraft im Dienste an den Mitmenschen verbraucht hat, nun auch fühlt, was es heißt, von treuen Händen gepflegt und versorgt zu fein und sich nicht verlassen oorzukvmmen.
Auf dem Grundstück des Alice-Hospitals in Darmstadt befindet sich die Geschäftsstelle der Landesverwaltung des Hessischen Alice-Frauenvereins, die Zusammenfassung aller Rotkreuz-Frauenarbeit Hessens. Von hier gehen die Anweisungen hinaus in die 42 Zweigvereine mit ihren 9617 Mitgliedern, darunter 950 weiblichen Hilfskräften. Letztere werden in den einzelnen Orten in Samariterinnenfurfen theoretisch und praktisch durch einen Arzt geschult und in Ortsgruppen zusammengefaßt, die einer Ortsgruppenleiterin unterstehen. Wer sich weiter ausbilden will, kann nach dem Samariterkursus drei Monate als Helferin im Krankenhaus arbeiten, um im Bedarfsfälle eine Schwester-Schülerin zu ersetzen. Zur Zeit befinden sich 741 Samariterinnen und 28 Helferinnen in der Ausbildung. Nach sechsmonatiger Tätigkeit im Krankenhaus kann die Hilfsschwesternprüfung abgelegt werden. Die Hilfs- schwestern treten durch ihr längeres regelmäßiges Arbeiten in engere Verbindung mit dem Mutterhaus und entschließen sich öfters, den Schwestern- beruf ganz zu ergreifen.
Wie oft schon konnten die weiblichen Hilfskräfte in Verbindung mit den Sanitätskolonnen praktische Hilfe leisten und so die am Krankenbett unabfömm-
Frauenarbeit unter dem Roten Kreuz in Hessen.
Hilfsbereitschaft im Dienste der Allgemeinheit.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Friedrich Wilhelm Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumfchein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. IV. 36: 10 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch-und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
Monatsbezugsprets RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.
Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vorn 1. Juni 1935 gültig.
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