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Reue Verurteilungen im Gittlichkeitsprozeß gegen die Franziskanerbrüder.
Koblenz, 8. Juli. (DNB.) In dem großen Sittlichkeitsprozeß gegen die Franziskanerbruder standen am Mittwoch zwei Brüder vor der 3. Großen Strafkammer, die für sich die traurige Berühmtheit in Anspruch nehmen können, mit die schwersten Verbrechen auf sittlichem Gebiet begangen zu haben. „, v _ .
Als erster Angeklagter hatte sich der Bruder Mathias, mit bürgerlichem Namen Gerhard Burke, zu verantworten, der 1902 im Bezirk Oldenburg geboren wurde. Er kam durch Vermittlung seines Onkels, des Franziskanerbruders Amadeus, nach Waldbreitbach. Als Bruder Mathias wurde er zum Krankenpfleger ausgebildet und war in verschiedenen Niederlassungen des Mutterhauses als solcher tätig. Nach einem einjährigen Aufenthalt
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zwischen Kellberg und Weyher anbelange. Kellberg sei ihm auf Grund seiner bisherigen erfolgreichen Tätigkeit als geeigneter Mann erschienen, das Dezernat zu übernehme^.
Der petrusheim-prozeß.
Heute Donnerstag: Premiere!!
Marlene Dietrich
— neu, ganz heiter und gelöst, wie wir sie noch nie sahen, mit ihrem humorvollen Partner Gary Cooper in:
Wetterbericht
des Reichswellerdienstes. Ausgabeorl Frankfurt
Nachdem am Mittwochvormittag von Westen ein- dringende kühlere Luftmassen nach verbreiteten Gewitterregen etwas frischeres Wetter eingeleitet hatten, hat sich in der Nacht zum Donnerstag nut großer Geschwindigkeit vor der westfranzosischen Küste ein kleiner Tiefdruckwirbel entwickelt, der heute Morgen wiederum zu Niederschlägen im Westen des 'Reiches führte. Mit Sturmesstarke von Westen nachdringende frischere Meeresluft wird uns voraussichtlich in hver Nacht zum Freitag erreichen und wieder vielfach aufgeheitertes und ziemlich frisches Wetter bringen.
Aussichten für Freitag: Südwestliche Winde, wechselhaft bewölkt und noch einzelne
Lufttemperaturen am 8. Juli: mittags 21,1 Grad Celsius, abends 18,5 Grad , am 9. Juli: morgens 16,1 Grad. Maximum 23,2 Grad, Minimum heute nacht 15 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 8. Juli: abends 22 Grad; am 9. Juli: morgens 19 Grad. — Niederschläge 3,5 mm.
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Im Petrusheim-Prozeß in Kleve wurde der aus der Strafanstalt in Koblenz vorgesuhrte , frühere Franziskanerbruder Eduard B a y e r ver- ; nommen, der aussagte, sogar in Waldbreitbach von den Schmuggelgeschäften Bruder Sigisberts, die ein „offenes Geheimnis" gewesen seien, gehört zu haben. Er will weiter davon erfahren haben, daß Bruder Sigisbert insgesamt 40 000 holländische Gulden vom Petrusheim nach Holland schaffen ließ. Als Hauptzeuge wurde der frühere Generalökonom der Franziskanerbruderschaft Otto G o e r t- l e r, genannt Bruder Epiphan, gehört, der aus dem Zuchthaus in Brandenburg a. d. H., in dem er eine zehnjährige Zuchthausstrafe verbüßt, vorgeführt wurde. Er erklärte, daß er 1929 als General- ökonom eine Schuldenlast der Bruderschaft von 3 Millionen Mark vorgefunden habe, die er zu verringern bemüht war. Dr. H o f i u s gab ihm dann den Rat, zunächst die holländischen Obligationen in Höhe von 400 000 Mark abzustoßen. Die Gelder habe er zum Teil selbst über die Grenze gebracht. Von den Bankgeschäften Bruder Slglsberts mit einem holländischen Getreidelieferanten behauptet er, nichts gewußt zu haben. Allerdings hat er seinerzeit von einer Differenz zwischen den beiden gehört, die entstand, weil der Hollander den Rest- vetrag eines Guthabens, etwa 4 bis 5000 Gulden, für sich allein beanspruchte. Die weitere Vernehmung zeigte das rücksichtslose Verhalten Bruder Epiphans, der die anderen Brüder oft veranlaßte, sich gegen das Gesetz zu vergehen und Gelder über die Grenze zu bringen. Eine Zeugin wurde über die Geschäftsführung der Firma L e e u w vernommen, die aussagte,'daß für die Geschäfte mit dem Petrusheim keine gesonderten Konten ober überhaupt eine verschleierte Buchführung geführt wurde. Die damalige Geschäftsbücherverbrennung stehe in keinerlei Beziehung zu eventuellen Schmuggelgeschäften. — Die Verhandlung wurde vertagt.
„Graf Zeppelin" nach Südamerika unterwegs.
Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist heute, Donnerstag, früh um 5.10 Uhr bei klarer Witterung unter Führung seines Kommandanten, Kapitän von schiller, zu seiner sechsten diesjährigen Südamerikafahrt gestartet. Sämtliche Kabinen sind voll besetzt. Die Route führt über Basel durch das Rhonetal.
Zwei Hinrichtungen in Trier.
In Trier ist die 1885 geborene Apollonia Schu aus Nevel hingerichtet worden, die von dem Schwurgericht in Trier wegen Mordes in drei Fällen dreimal zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden war.
Apollonia Schu hatte im April 1929, im August 1933 und im April 1935 die von ihrer Tochter Anna geborenen unehelichen Kinder ermordet, weil es ihr lästig war, für die Kinder zu sorgen und sie : aufzuziehen. Die 1910 geborene Anna Schu aus
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nachmniF3o“hriGroßerFestumzug ab Circusplatz durch wahrscheinlich folgende Straßen: Grünberger Str. (Trieb), Kaiserallee, Gartenstr., Neuen Bäue. Sonnenstr., Kreuzplatz, Seltersweg, Frankfurter Str., Liebigstr., Bahnhofstr.. Neustadt, Horst-Wessel- Wall, Hindenburgwall, Bleichstr., Ludwigstr, Kaiserallee,Trieb zurück zum Circus-Artisten in ihren Prunkkostümen, Reitergruppen, Angehörige farbiger Völker, exotische Tiere, 10 Elefanten, 2 Musikkapellen.-Wegen der kostbaren Kostüme kann der Umzug nur bei regenfreiem Wetter durchgeführt werden und wird evtl, auf Samstag, vormittags 11.30 Uhr, verlegt.
Verbot der marxistischen Hetzpreffe in Danzig.
Danzig, 8.Juli. (DNB.) Der Danziger Polizeipräsident Hal die sozialdemokratische „Danziger V o 1 k s st i m in e" auf die Dauer von fünf Monaten verboten.
In der Begründung wird darauf hlngewlesen, daß das Blatt trotz wiederholter kurzer Verbote, Beschlagnahmung, sowie mehrfacher Bestrafung des Chefredakteurs auch in den letzten Tagen durch seine Auslassungen immer wieder die öffentliche Sicherheit und Ruhe gefährdet habe. Das Blatt habe fortgesetzt gegen die staatliä)e Ordnung verstoßen und bewiesen, daß es sich nicht im Rahmen eines sachlichen Meinungskampfes halten wolle, sondern daß es ihm nur auf eine Aufreizung und Aufhetzung der Bevölkerung ankomme.
Mit besonderem Nachdruck hebt der Polizeipräsident hervor, daß die fortgesetzten gehässigen Angriffe gegen das deutsche Mutterland und gegen dessen leitende Staatsmänner, die den deutschen Generalkonsul zu wiederholten Vorstellungen veranlaßt hätten, dazu angetan wären, die freundschaftlichen und lebensnotwendigen Beziehungen der Freien Stadt Danzig zum Deutsä)en Reich ernstlich zu «rsährden. Außerdem seien diese Angriffe eine bewußte Herausforderung des weit überwiegenden Teiles der Danziger Bevölkerung, die sich mit dem Deutschen Reich innerlich unlösbar verbunden fühle. Auch die gutnachbarlichen Beziehungen der Freien Stadt Danzig zur Republik Polen feien mehrfach durch die unrichtige und entstellende Berichterstattung der „Danziger Volksstimme" gestört worden.
Der Polizeipräsident erklärt am Schluß, daß aus die Dauer kein Staat fortgesetzte Störungen der Oesfentlichkeit und Ordnung durch eine hemmungslose Parteipresse dulden könne. Er habe sich daher, nachdem alle bisherigen Maßnahmen wirkimgslos geblieben seien, auf Grund der einschlägigen Rechts- Verordnungen zu dem Verbot gezwungen gesehen.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertr. Hauptschriftleiter: Ernst Blumschem. Verantwortlich für Politik und für die Bilder i. V.: Ernst Blumschein: für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigen- leiten Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. VI. 36: 9400. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. *
Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.
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Nevel ist wegen Mordes an dem 1929 geborenen Kinde zum Tode und wegen Kindestötung m zwei Fällen und versuchter Abtreibung zur Zuchthausstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die gegen Anna Schu ausgesprochene Todesstrafe hat der Führer und Reichskanzler im Gnaden- wege in lebenslängliche Zuchtha u s - (träfe umgewandelt, weil die Verurteilte zur oßii des von ihr begangenen Mordes erst wenig über 18 Jahre gewesen und dem unheilvollen Einfluß ihrer mitverurteilten Mutter unterlegen ist.
Ebenfalls wurde in Trier der 1917 geborene Josef Breuer aus Gonzerath hinge richtet, der vom Schwurgericht in Trier wegen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden ift Breuer hatte am 1. Juni 1935 seine 72jährige Großmutter während der Feldarbeit erschlagen und beraubt.
Lebenslängliches Zuchthaus für einen Spion.
Der Volksgerichtshof in Berlin hat den 37jal)- riqen tschechoslowakischen Staatsangehörigen Gmll Storch aus Wernstadt zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, weil er im Auftrage eines ausländischen Nachrichtendienstes versucht hat, sach- sische Garnisonen auszukundschaften und einen deutschen Soldaten zum Landesverrat zu verleiten.
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Das Berliner Baugrubenunglück vor Gericht.
Im Berliner Baugruben-Prozeß erfolgte die Vernehmung des dem Angeklagten Kellberg, Weyher und Schmitt übergeordneten Reichsbahndirektors Grabski. Dieser Zeuge erklärte, daß er sich für die Zuschlagserteilung an die Berlinische Baugesellschaft verantwortlich suhle. Alle, die mit dieser Firma bei der Ausführung des Bauloses Tieckstraße zu tun hatten, seien mit der geleisteten Arbeit vollauf zufrieden gewesen. Daher habe er diese Firma auch zu den Bauarbeiten in der Hermann-Göring-Straße herangezogen. Zur Frage der inneren Organisation bei der Reichsbahn führte der Zeuge aus, daß die ihm unterstellten Dezernenten, zu denen auch der Angeklagte Kellberg gehörte, selbständig arbeiten müßten. Er als Abteilungsleiter habe die Pflicht gehabt, dafür zu sorgen, daß die Zusammenarbeit der Dezernenten untereinander und mit ihren Nachgeordneten Stellen sich reibungslos vollzog. Diesen Eindruck habe er durchaus gehabt, auch was die Zusammenarbeit
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m Rom kam Bruder Mathias nach Darmstadt, wo er von dem Bruder Hubertus verdorben wurde. Nach seinen ersten Verfehlungen in Darmstadt kam Bruder Mathias nach Waldniel, wo er Leiter der Krankenstation für schwachsinnige Kinder war. Dort hat er sich an einem Zögling unter 14 Jahren vergriffen. Der Angeklagte, der im großen und ganzen die Beschuldigungen zugab, wurde wegen Verbrechens gegen § 176, 3 und § 174 in Tateinheit mit widernatürlicher Unzucht zu 2 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.
Der zweite Angeklagte am Mittwoch — der 26. Fall in dem Riesenprozeß überhaupt — war der 35jährige Bruder Roderich, mit bürgerlichem Namen Hermann L e s m e i st e r aus Oberhausen. Er hat 1934 in Waldbreitbach die ewigen Gelübde abgelegt, war im Kloster in der Küche beschäftigt und hatte 20 Zöglinge zu beaufsichtigen. Mit einigen dieser Zöglinge, die zwischen 15 und 19 Jahren alt waren, hat sich der Angeklagte in unbeschreiblicher Weise vergangen. Der Angeklagte, der zuerst geständig war, machte in der Hauptverhandlung einen verkommenen Eindruck und schränkte seine früheren Aussagen wesentlich ein. Als Sachverstän- diger bekundet'Oberarzt Dr. Otten, daß der Angeklagte zwar geistig minderbegabt, jedoch für seine Straftaten voll verantwortlich sei. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Verbrechens gegen § 175 a des StGB, und wegen widernatürlicher Unzucht zu d r e i I a h r e n Z u ch t h a u s und drei Jahren Ehrverlust.
Als dritter Angeklagter wurde am Mittwoch noch der 29 Jahre alte Bruder Redemptus gemäß dem Antrag des Staatsanwalts zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Fünf Monate der erlittenen Untersuchungshaft wurden auf die Strafe an« gerechnet. Bruder Redemptus war geständig, mit vier Ordensbrüdern widernatürliche Unzucht getrieben zu haben. Auf Grund feines reumütigen Geständnisses wurden ihm mildernde Umstände zu- qebilligt.
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