Ausgabe 
9.3.1936
 
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Seiten des Eingangs zum Ehrenmal standen Offiziersabordnungen mit gezogenem Degen. Der Führer schritt, begleitet von Generalfeldmarschall von Mackensen, Reichskriegsminister von Blomberg, General der Artillerie Freiherr von Fritsch, Admiral R a e d e r und General der Flieger Göring zunächst die Front der vor dem Zeughaus aufgestellten Truppe ab und begab sich dann mit seiner Begleitung in das Ehrenmal, wo er einen von zwei Offizieren getragenen großen Kranz niederlegte und mehrere Minuten lang in tiefem Gedenken verweilte. Den Abschluß der Feier bildete der Parademarsch von zwei Kom­panien des Heeres, einer Kompanie Kriegsmarine und einer Kompanie Flieger vor dem Führer. Nach Beendigung des Vorbeimarsches suchten der Führer und Generalfeldmarschall von Mackensen noch die auf einem bevorzugten Platz neben dem Ehrenmal untergebrachten Schwerkriegsbeschädig­ten auf, mit denen sie sich längere Zeit unterhiel­ten.

Zn entscheidender Stunde.

Von Or.Wilh.Zrick,Micksminister des Innern

Das deutsche Volk wird sich nach dem Willen des Führers am 29. März 1936 hinter sein Wort stellen, nachdem es hart und unerbittlich für Gleich­berechtigung und Freiheit, aber auch zäh und un­beugsam für Friede und Verständigung eintreten soll.

Wer die große Rede des Führers am 7. März miterlebt hat, hörte den ehernen Schritt eines geschichtlichen Ereignisses in den Hallen des Reichstages erdröhnen.

Inmitten einer Welt des Mißverstehens, der Er­regung und der Zersetzung hat der kühne Entschluß des Führers nach der Vernichtung des Locarno- Vertrages durch das französisch-sowjetrussische Bünd­nis des Reiches volle Souveränität auf das letzte Stück des R e i ch s g e b i e t e s ausgedehnt, das bisher völlig wehrlos frem­den Zugriffen preisgegeben war. Zur gleichen Stunde, in der der Führer und Reichskanzler unter nicht endenwollendem Jubel der Männer des Deut­schen Reichstages das Ende des Locarno-Vertrages verkündete, marschierten die Truppen der deutschen Wehrmacht in das bisher entwaffnete Land ein und nahmen es in den Schutz des deutschen Volkes.

Und zur gleichen Stunde vollzog sich über alle Hindernisse hinweg eine Tat von unvergleichlicher geschichtlicher Größe: das Reich hat durch des Führers Tat seine volle Gleichberechtigung wieder­erlangt. Fast auf den Tag, nachdem er dem deut­schen Volk die Wehrfreiheit vor einem Jahre wie­dergegeben hatte, erringt er ihm die volle Souverä­nität auch in der Rheinlandzone. Stolz klingt das Geschichte zeugende Wort:

Das Reich ist frei!"

Neben der Freiheit soll aber auch der Friede gesichert und nicht einseitiger Willkür überantwortet bleiben. Neuerdings hat der Führer der ganzen Welt einen Friedensplan unterbreitet und darüber hinaus erklärt, daß das Deutsche Reich bereit sei, nunmehr, nachdem es seine volle Souveränität wiedererlangt hat, mit allen Völkern gemeinsam einen Friedender Ehreund der Gleich­berechtigung zu sichern.

Düster drohend hängt über der Kultur und Zivilisation Europas der französisch-tschechisch-sow­jetrussische Waffenhilfevertrag. Wird der alte Erd­teil die mahnenden Friedensworte des Führers in dieser geschichtlichen Stunde hören?

In wenigen Tagen wird das deutsche Volk seine Stimme erheben und mit einer Volksabstimmung in einer weltpolitischen Lage, die ihresgleichen sucht, das entschlossene Bekenntnis des Führers zu Freiheit und Frieden millionenfach unter­streichen.

Ich will nicht der Diktator, ich will der Führer des deutschen Volkes sein!"

So hat Adolf Hitler in geschichtlicher Stunde der Nation, die er seit drei Jahren kraftvoll durch schwere und entscheidende Entschlüsse geführt hat, zugerufen. In geschichtlicher Stunde wird ihm das ganze deutsche Volk antworten. Die Stimme der deutschen Nation wird das Geschick eines Erbteiles mit entscheiden und wie in einem Fanal für Freiheit und Frieden der Völker aufleuchten.

Das ist der geschichtliche Sinn der D o l k s w a h l, zu der sich für den 29. März 1936 das deutsche Volk rüstet.

Sie Auflösungsordre.

Berlin, 8. März. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt wird die Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Auflösung und Neu­wahl des Reichstags veröffentlicht:

In der Absicht, dem deutschen Volke die Ge­legenheit zu geben, der mit dem heutigen Tage ab­geschlossenen dreijährigen Politik der Wiederherstellung der nationalen Ehre und Souveränität des Reiches, verbunden mit dem aufrichtigen Bestreben nach einer wahren Völkerversöhnung und Verständigung auf der Grundlage gleicher Rechte und gleicher Pflichten, seine feierliche Zustimmung erteilen zu können, löse ich den Reichstag mit Ablauf des 28. März 1936 auf.

Die Neuwahlen zum Reichstag finden am Sonntag, dem 29. März 1936 statt.

Berlin, den 7. März 1936.

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler.

Der Reichsminister des Innern: F r i ck."

Dr. Goebbels wird den Wahlkampf eröffnen. Berlin, 7. März. (DNB.) Der Wahlkampf der NSDAP, für die Reichstagswahlen wird am Dienstag, dem 10. März, mit einer Kund- gebung des Gaues Groß-Berlin begin­nen. Reichsminister Dr. Goebbels wird um 20.15 Uhr in der Deutschland Halle sprechen. Die Kundgebung wird auf den Berliner und den Deutsch­landsender und 200 Säle in Berlin übertragen, so daß der größte Teil der Berliner Bevölkerung Ge­legenheit haben wird, den Reichspropagandaleiter der NSDAP, zu hören.

Deutschland tritt hinter den Führer.

Oer Führer spricht zum Führerkorps der Partei: Oas deutsche Volk wird am 29. März das Gewicht seines einmütigen Wollens in die politische Waagschale werfen.

Berlin, 8. März. (DNB.) Der Sonntag stand wie im Westen des Reiches, so auch in Berlin ganz im Zeichen der wiederhergestellten deutschen Ober­hoheit über das Rheinland. Schon in den frühen Morgenstunden sammelten sich Zehntausende von Menschen in der Wilhelmsstraße. Als der Führer zur Heldengedenkfeier die Reichskanzlei verließ, war die Wilhelmstraße ein einziges Jubelbrausen. Ge­radezu beängstigend wurde das Gedränge, als die Dämmerung sich herabsenkte und die Stunden herannahte, in der die Anfahrt des Führers zu der Führerkundgebung der Partei zu erwarten war. Kurz vor 19 Uhr verließ der Führer die Reichskanzlei und fuhr stehend durch das dichte Menschenspalier zum Herrenhaus.

Im großen Saal des Herrenhauses hatten sich inzwischen die Reichsleiter, Gauleiter, Gaupropa­gandaleiter, Reichsredner und die Mitglieder der Reichspropagandaleitung der NSDAP., alles alte Kämpen der nationalsozialistischen Bewegung ein­gefunden. Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels eröffnete die Kundgebung.

Dann sprach der Führer weit über eine Stunde zu seinen alten Mitkämpfern und nahm von großen politischen Gesichtspunkten aus zu dem bevorstehenden Wahlkampf Stellung. Er gab in packenden Bildern eine Rückschau über den Weg, den Deutschland in den drei Jahren nationalsozialistischer Regierung zurück­gelegt hat, und stellte das,Deutschland von heute gegenüber jenem zerrütteten und verkommenen Deutschland vom Januar 1933. Unter begeisterter Zustimmung sprach er die Hoffnung aus, daß das deutsche Volk durch sein einmütiges Bekenntnis ge­

rade seht hinter ihn trete: denn es habe nicht mehr Gewicht im Kampf der politi­schen Kräfte als die e in m ü l i g e Willens­kundgebung eines 60-RNllionen- volkes.

Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels gab dem Danke Ausdruck, mit dem alle Nationalso­zialisten des Führers und feiner großen Befreiunas- tat gedenken.Sie, mein Führer", so erklärte Dr. Goebbels unter jubelnder Zustimmung,haben gestern der Partei und mit ihr dem aanzen deut­schen Volk aus dem Herzen gesprochen." In diesem Augenblick drängten die Anwesenden spontan zum Platz des Führers und bereiteten ihm unter dem Eindruck der Ereignisse des 7. März und der Rede des Führers eine minutenlange Jubelkundgebung. Dann gab der vom Füh­rer bestimmte Leiter des Wahlkampfes Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels im Sinne der Ausführungen des Führers die einzelnen Richt­linien für den dreiwöchigen Wahlkampf bekannt. Das Wahlrecht zum Reichstag.

Berlin, 8. März. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt vom 7. März wird folgendes Gesetz über das Reichs­tagswahlrecht veröffentlicht:

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz be­schlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1-

Reichstagswähler find außer den deutschen Staatsangehörigen, die nach der ersten Verordnung vom 14. November 1935 (RGBl. I, Seite 1333) zum Reichsbürgergesetz vorläufig als Reichsbürger gelten, auch die deutschen Staatsangehörigen deut­

schen oder artverwandten Blutes, die am Wahl­tage 20 Jahre alt sind, sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sofern nicht die Ausübung eines Wahlrechts ruht (§ 2 des Reichs­wahlgesetzes). Die Bestimmungen der Paragraphen 2 und 5 Absatz 2 der genannten Verordnung finden Anwendung.

§ 2.

Wer, ohne wahlberechtigt zu sein, eine Stimme abgibt, wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen b e ft r a f t

§ 3.

Der Reichsminister des Innern ist ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vor- fchristen zu erlassen. Er kann die Bestimmungen des Reichswahlgesetzes überdieWählbarkeit und über die 23 e r t e i l u n a der Sitze auf die Be­werber in den Wahlvorfchlägen ändern und die im Reichswahlgesetz vorgesehenen Fristen verkürzen.

Berlin, den 7. März 1936.

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler.

Der Reichsminister des Innern: Frick.

Auflegung der Stimmlisten am 21. und 22. März.

Berlin, 7. März. (DNB.) Nachdem der Ter­min für die Reichstagswahl auf Sonntag, den 29. März 1936, festgesetzt ist, hat der Reichs- und preußische Minister des Innern angeordnet, daß die Stimmlisten und Stimmkarteien am 21. und 2 2. März 1936 auszulegen sind. Die beteiligten Dienststellen sind durch Funk- jpruch beauftragt worden, sofort alle Vorbereitun­gen zu treffen.

Am Freitag Sitzung des Völkerbundsrats.

Genf, 8. März. (DNB.) Beim Völker­bundssekretariat ist am Sonntagabend das Telegramm der französischen Re­gierung eingetroffen, in dem wegen der deutschen Maßnahmen in der entmilitarisierten Zone die so­fortige Einberufung des Völker­bundsrates beantragt wird. Der Antrag stützt sich auf die Behauptung, daß die deutsche Regierung dem Artikel 43 des Versailler Vertrages und dem Artikel 1 des Vertrages von Locarno entgehen ge­handelt habe. Er ersucht um Maßnahmen, damit der Rat in der möglichst kürzesten Frist zusammentreten könne. Das Telegramm der französischen Regierung ist sofort den übrigen Mitgliedern des Völkerbunds­rates sowie der belgischen und der deutschen Regie­rung mitgeteilt worden. Wie verlautet, wurde da­bei an die deutsche Regierung die An­frage gerichtet, ob sie sich bei der Prüfung der Angelegenheit vertreten lassen wolle. Der amtierende Ratspräsident Bruce (Australien) hat den Rat auf Freitag, den 13. März, 11 Uhr, einberufen. Der Sitzung des Völkerbunds­rates werden die meisten Außenmini st er persönlich beiwohnen wollen. Litwinow, R u s ch t ü und T i t u l e s c u haben in Paris be­reits wissen lassen, daß sie an den Genfer Verhand­lungen teilnehmen werden. Man nimmt an, daß auch Flandin am Freitag den Verhandlungen des Völkerbundsrates beiwohnen wird.

Der Beschluß des französischen Miisterrais.

Paris, 8. März. (DNB.) Am Sonntagvormit­tag fand in Paris ein Ministerrat statt, über dessen Verlauf folgende amtliche Verlautbarung veröffent­licht wurde:

Die Minister haben sich am Sonntagvormittag im Elysee unter dem Vorsitz des Präsi­denten der Republik, Lebrun, versam­melt. Außenminister F l a n d i n hat den Minister­rat die letzten Mitteilungen zur Kenntnis gebracht, die er über die Lage erhalten hat. Der Minister­rat hat die deutsche Denkschrift geprüft. Er hat sie als unannehmbar befunden. Der Ministerrat hat den Beschluß gebilligt, unver­züglich und gemäß dem Locarnopakt den 23 öl-- kerbundsrat zu befassen und eine Bera­tung mit den Signatarmä ch t en des Locarnovertrages zu eröffnen. Diese Be­ratung wird am Dienstag in Paris erfolgen. Der Kriegsminister General Maurin erstattete

Bericht über die Sicherheitsmaßnahmen, die vom ersten Augenblick an durchgeführt worden find, sowie über die von der Regierung angeord­neten Truppenbewegungen. Er wurde er­mächtigt, ebenso wie der Kriegsmarineminister und der Lüftfahrtminister die ergänzenden Maß­nahmen vorzubereiten, die die Um­stände erfordern würden. Eine Mitteilung wird den Kammern durch die Regierung zu Beginn der Dienstagnachmittagssitzung gemacht werden. Im übrigen wird der Ministerpräsident am Sonntag­abend um 20.30 Uhr eine Rundfunkerklä­rung abgeben."

Die Geschichte der deutsch-französischen Beziehun­gen während der letzten 16 Jahre ist durch das kleine Wörtchenunannehmbar" hinreichend gekennzeichnet. Niemals haben die Franzosen auf alle deutschen Angebote, die den Versuch machen wollten, das Verhältnis der beiden Nachbarvölker in normale Bahnen zu lenken, etwas anderes zu antworten gewußt als diesunannehmba r". So wurde jede Abrüstung überhaupt von den Fran­zosen strikt abgelehnt. Der Vorschlag eines 200 000- Mann-Heeres war für sie undiskutabel, der weitere Vorschlag einer Begrenzung auf 300 000 Mann be- hagte ihnen ebensowenig. Das Flottenabkommen mit England, das einzige Abkommen, das über­haupt eine Rüstungsbegrenzung festgefetzt hat, er­füllte sie mit größtem Mißtrauen. Die deutschen Vorschläge über einen Luftpakt wurden zurückge­wiesen. Wird Frankreich dieser Kette unausgesetzter Möglichkeiten mit der Ablehnung der neuen Vor­schläge des Führers ein neuesunannehm­bar^ hinzufügen und damit die Verantwortung auf sich nehmen wollen, den europäischen Unfrie­den zu verewigen?

Belgien Meßt sich an.

Brüssel, 9. März. (DNB.) Der Ministerrat, der am Sonntag unter dem Vorsitz des Minister­präsidenten van Zeeland zu einer außerordent­lichen Sitzung zusammengetreten war, hat be­schlossen, in Anwendung des Artikels 4 Abs. 1 des Locarnovertrages die Frage der Kündigung des Vertrages durch Deutschland vor dem Völker­bund zu bringen. Der Wortlaut einer entspre­chenden Mitteilung an den Generalsekretär des Völkerbundes wurde festgesetzt. Ministerpräsident van Zeeland wird am Dienstag an einer Konferenz der Signatar st aaten des

Locarnovertrages in Paris teilnehmen und sich von dort nach Genf begeben, um dort an der Fortsetzung der Beratungen teilzunehmen. Nach seiner Rückkehr wird van Zeeland i m Par­lament einen Bericht über die Lage erstatten. Der Ministerpräsident hat den übrigen Ministern Mitteilungen über den bisherigen Verlauf des di­plomatischen Notenaustausches mit Frankreich, Eng­land und Italien gemacht.

Unbegründete Gerüchte in Paris.

Paris, 9. März. (DNB. Funkspr.) Am Sonn­tagabend war in politischen Kreisen das Gerücht verbreitet, die Regierung beabsichtige, die Kam­merwahlen zu vertagen, um die Wähler nicht unter dem Eindruck der gegen­wärtigen Ereignisse in den Wahlkampf zu schicken. Gleichzeitig hieß es, daß eine Umbil­dung der Regierung nicht ausgeschlossen sei. An zuständiger Stelle erklärt man jedoch beide Gerüchte für haltlos. Die Regierung werde keine derartigen Beschlüsse fassen, sondern am Dienstag in der Kammer und im Senat eine E r- k l ä r u n g zurInitiative" der Reichsregierung abgeben. Der Ministerpräsident werde sich aber weigern, die verschiedenen in diesem Zusammen­hang bereits eingebrachten Anfragen zur öffentlichen Beratung zu stellen, weil er der Auf­fassung fei, daß eine solche Aussprache in dem Augenblick, wo die notwendigen diplomatischen Schritte bereits eingeleitet seien, nachteilig sein könnte.

Ueberflüssige Sicherheitsmaßnahmen.

Paris, 8. März. (DNB.) In der Nacht mm Sonntag und am Sonntagvormittag haben d i e für d i e Grenzbesetzung vorgesehenen Regimenter ihre Garnisonen Metz und Dieben» Hofen (Thionville) verlassen, um die Besatzung der Grenzbefestigungen und der Zeltlager an der Grenze zu vervollständigen. Im Kriegsministerium wurde erklärt, daß diese Maßnahmen bereits seit einigen Tagen geplant gewesen seien. Die Besetzung sei aber nicht so, wie sie für den Kriegsfall vorgesehen sei. Es wird weiter bemerkt, daß nur die in der Umgebung der Befestigungs­werke stationierten Truppen Befehl erhalten hät­ten, diese Befestigungen zu beziehen, deren Be­wachung ihnen normal obliege. Es sei zur Zeit keine Rede von irgendwelchen Trup­penbewegungen im übrigen Lande.

Oie diplomatische Vorgeschichte des Memorandums

Flandin muß sich in allen punkten eine Richtigstellung gefallen lassen.

Paris, 8. März. (DNB.) Nach den Beratungen der Minister und General- und Admiralsstabchefs hat Außenminister Flandin am Samstagabend der Presse folgende Erklärung abgegeben:

Am 28. Februar hat eine Pariser Zeitung eine Unterredung des deutschen Ober­hauptes veröffentlicht, die einen feierlichen Auf­ruf für die deutsch-französische Aussöhnung enthielt. Diese Kundgebung hat sofort die volle Aufmerk­samkeit der französischen Regierung gefunden. Sie hat übrigens nicht gewartet, bis diese Kundgebung erfolgte, um ihren Annähe­rungswunsch zwischen beiden Ländern zu bekunden. Der Außenminister hatte diesem Wunjch in sei­ner Kammerrede öffentlich Ausdruck verliehen, obwohl seit mehr als einem Jahre die deutsche Regierung es unterlassen hat, auf die Eröffnungen (ouvertures) zu antworten, die ihr gemacht wurden, und obwohl die Reichsregierung, als sie im vergangenen November vom französi­schen Botschafter nachdrücklich aufgefordert wurde, ihr Einverständnis zum Abschluß eines Luftpaktes zu geben, auf die inter­nationale Lage verwiesen hat, um jede Ver­handlung zu vertagen.

2hn 29. Februar ist dem französischen Botschafter in Berlin die Weisung erteilt worden, in dringlicher Ußeife einen Empfang beim Reichskanzler nachzu- ludjen und ihn zu bitten, genau z u b e ft i m =

m clever Grundlage er die Möglichkeit für eine Annäherung sehe, welche Frankreich ebenso sehr wünsche wie Deutsch­

land. Botschafter Francois-Poncet hat dieser An­weisung sofort Folge geleistet. Im Verlauf eines Empfanges beim Reichskanzler Hitler in Anwesen­heit des Außenministers von Neurath am 2. März wurde ihm geantwortet, daß man d i e Angele- genheit prüfen werde, um der französischen Regierung in kürzester Frist genaue Vor­schläge zu unterbreiten. Um die angebahnten Verhandlungen zu erleichtern, hat die Reichsregie­rung ersucht, d o r I ä u f i 9 Stillschweigen über den Besuch des französischen Botschafters zu beobachten. Diesem Wunsche wurde entsprochen.

Nachdem Francois-Poncet gestern unterrichtet wurde, daß Reichsaußenminister von Neurath ihn heute morgen zu sehen wünjche, hat der französi­sche Botschafter eine Denkschrift erhalten, durch die die Reichsregierung in einseitiger Weise den Vertrag von Locarno verleugnet (re- pudie) und ihre Absicht ankündigt, ihren Be­schluß unverzüglich durchzuführen. Indessen ist im Locarnovertrag ausdrücklich vor­gesehen, daß er in Kraft bleiben soll bis zu einem gegenteiligen Beschluß des Völkerbundsrates. Die Reichsregierung zieht den französisch-sowjetrussischen Pakt heran, dem sie eine vollständig unrichtige Auslegung gibt und den sie als im Wider- sprach zum Locarnovertrag hinstellt. Die Reichsregierung übersieht dabei die Rechtfer­tigungen, die die französische Regierung in dieser Hinsicht seit fast einem Jahr gegeben hat und die die Unterstützung der übereinstimmenden Ansicht

der anderen Unterzeichner des Locarnovertrages erhalten habe. Welchen Wert die Reichsregierung auch diesem Vertrag beimißt, so hätte sie, wenn ihr der diplomatische Weg nicht genügt hätte das Schlichtungsverfahren einschlagen müssen, das für einen solchen Fall im Locarnovertrag vor­gesehen ist.

Auf die Frage, ob die heute morgen übergebene Denkschrift die am Montag dem französischen Bot­schafter versprochene Antwort darstelle, ist ge­antwortet worden, daß dieses Schriftstück d i e Grundlage darstelle, auf denen spätere Meinungsaustausche fruchtbar fein könn­ten und daß die Antwort auf die Anfrage Frank­reichs in der Denkschrift enthalten sei. Das Wert der Verständigung und Aussöhnung müßte in die­sem Falle die einseitige Kündigungeines freiwillig abgeschlossenen Vertrages zur Grundlage haben, dessen Urheber sich ausdrück­lich zur Aufgabe gestellt hatten, diese Verständi­gung vorzubereiten. Gleichzeitig würde die voll­endete Tatsache gegeben fein, denn entgegen den von Deutschland übernommenen Verpflichtungen habe dieses bereits heute militärische Abtei­lungen in die Rheinlandzone entsandt. Die Regie­rung hatte die Pflicht, diese Tatsache der öffent­lichen Meinung zur Kenntnis zu geben. Die Regie- runa hat mit Sorgfalt die deutsche Denkschrift ge­prüft und, ohne anderen Maßnahmen vorzugreifen, hat sie sich mit den anderen Unterzeich* nein des Locarno-Vertrages in Ver­bindung gefetzt, um eine gemeinsam^