Ausgabe 
9.1.1936
 
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Dtnt schwächeren Sternen sehen konnte, die sonst bei gewöhnlichem Vollmond nicht wahrzunehmen sind.

Die Gießener Polizei im Dezembers 936.

Verkehrsinseln und Verkehrsregelung am Hettler-6ck.

Gegenwärtig ist man am Selterstor damit be­schäftigt, die ersten Vorbereitungsarbeiten für eine neue verkehrstechnische Regelung zu treffen. Der stets von einem außerordentlich starken Fahrzeug- und Fußgänger-Verkehr belebte Platz soll so gestaltet wer­den, daß für die Zukunft äußerste Verkehrssicherheit gegeben sein wird. Es gelangen u. a. zwei Ver­kehrsinseln zur Errichtung, die die Fahrbahn für die Fahrzeuge bestimmen werden.

Die neue Verkehrsregelung soll dabei aber nicht lediglich die Fahrzeuge erfassen, sondern vor allem auch die Fußgänger, Die ja, sei es durch die eigene Unachtsamkeit ober durch den Fährverkehr, teils mehr oder weniger gefährdet sind. Aus diesem Grunde sollen an den vier Straßenecken, am Rande der Gehsteige, kurze, rot und weiß gestrichene Ge­länder angebracht werden, die den Fußgänger im rechten Winkel die Straße zu überqueren veran­lassen. Ferner gelangen Tafeln zur Aufstellung, die für die Kraftfahrer deutlich sichtbar über den Ge­ländern angebracht werden und die Fahrtrichtungen nach Frankfurt, Marburg usw. anzeigen. Ein Ver­kehrsschutzmann wird außerdem zu den belebtesten Stunden des Tages wie bisher verkehrsregelnd und -fördernd postiert werden. Die gesamte Neuanlage wird in etwa 14 Tagen fertiggestellt sein.

Die neue verkehrstechnische Anlage wird sicherlich von jedermann sehr begrüßt werden, da sie gerade an jenem belebten Platz als Notwendigkeit allgemein anerkannt werden dürfte.

Deutsche Arbeitsfront.

Arbeitsschule.

Stundenplan:

Montags und Donnerstags: 19.30 bis 20.15 Maschinenschrift für Anfänger: Redeschrift für Anfänger. 20.15 bis 21 Kurzschrift-Diktat 120 bis 150 Silben; Kurzschrift-Verkehrsschrift für An­fänger. 21 bis 21.45 Maschinenschreiben für Anfän­ger: Redeschrift für Praktiker.

Dienstags und Freitags: 19.30 bis 20.15 Kurzschrift für Fortgeschrittene; Kurzschrift-Diktat 60 bis 120 Silben; Maschinenschreiben für Anfän­ger. 20.15 bis 21 Kurzschrift für Anfänger; Maschi­nenschreiben für Fortgeschrittene. 21 bis 21.45 Kurz­schrift für Fortgeschrittene; Maschinenschreiben für Anfänger. 21.45 bis 22.30 Maschinenschreiben für Fortgeschrittene.

Ueber die Tätigkeit der Polizeidirektion Gießen im Dezember 1935 wird uns von der Polizeidirek­tion folgendes berichtet:

Im Monat Dezember 1935 gelangten 2 4 7 A n - zeigen zur Bearbeitung, die sich auf folgende Straftaten erstreckten: Abtreibung 5, Bedrohung 1, Beleidigung 2, Betrug 40, Blutschande 4, Brand 5, Brandstiftung 1, Diebstahl 69, Diebstahl (Einbruch) 7, Eisenbahntransportgefährdung 1, Erpressung 1, Erregung öffentlichen Aergernisses 1, fahrlässige Tötung 1, Falscheid 1, Feldfrevel 3, Hausfriedens­bruch 1, Jagdvergehen 1, Kindestötung 1, Körper­verletzung 11, mißbräuchliche Benutzung von Kraft­wagen und Fahrrädern 3, Mordversuch 1, Notzucht 1, Pfandbruch 1, Raub 1, Sachbeschädigung 10, sichergestellte Fahrräder 5, Sittlichkeitsverbrechen 2, Tierquälerei 2, tragisches Ableben 4, unerlaubter Waffenbesitz 2, Unterschlagung 23, Urkundenfäl­schung 4, Verausgabung von Falschgeld 7, verbote­nes Schießen 1, Vergehen im Amt 1, Vergehen gegen die Reichsversicherungsordnung 1, Verkehrs­unfälle 11, Verletzung des Briefgeheimnisses 1, Vermißte 2, Widerstand 1, Widernatürliche Unzucht 6, Wildern 1.

Gnadengesuche, die in 18 Fällen eingingen, wurden bearbeitet. Tatortaufnahmen wurden 28 ge­macht; Erkennungsdienstlich wurden 5 Personen be­handelt.

Wegen Uebertretungen, insbesondere der Reichsstraßenverkehrsordnung, wurden 456 (Vor­monat 539 Personen) zur Anzeige gebracht, wovon 211 Personen verwarnt wurden.

Im Berichtsmonat ereigneten sich 2 2 Ver­kehrsunfälle gegen 39 im Vormonat. Es waren daran beteiligt: Personenkraftwagen 15, Lastkraftwagen 3, Krafträder 2, Fuhrwerk 1, Fahr­räder 1. Es kamen dabei 10 Personen zu Schaden. (Vormonat 20). Hiervon wurden 9 Personen leicht verletzt, während eine Person an den erlittenen, schweren Verletzungen alsbald verstarb.

Obwohl die Kontrollen hinsichtlich der verkehrs­polizeilichen Bestimmungen im Monat Dezember ebenso scharf wie in den Vormonaten gehandhabt worden sind, ist wiederum eine erfreuliche A b - nähme der Verkehrssünder zu verzeich­nen. Hierdurch ergibt sich die Tatsache, daß wenig­stens ein großer Teil der Volksgenossen einzusehen beginnt, daß die genaue Einhaltung der im Inter­esse der Verkehrssicherheit geschaffenen Reichs-

ftraßenoerkehrsordnung in er ter Linie ihnen selbst zugute kommt. Weitere Belehrung der Volksgenos­sen und, wo nötig, scharfes Zufassen der infolge leichtfertigen Fahrens Verkehrsunfälle hervorrufen­den Personen wird, so wollen wir hoffen, dazu führen, daß der zunehmende Verkehr sich noch rei­bungsloser als bisher abwickelt.

Für den Stadtbezirk Gießen wurden 2 9 neue Führerscheine für Kraftfahrzeuge aus­gegeben; Waffenscheine wurden 5 beantragt.

Die hier befindlichen Gewerbebetriebe wurden kontrolliert, und zwar Kontrolle der Rönt­genfilmlager 22. Milchkontrolle mittels Lactodenfi- meter in der Milchzentrale vor der Abgabe 198 Kannen, Brotgewichtskontrolle hiesiger und aus­wärtiger Bäcker 18, laufende Kontrollen in offenen Verkaufsstellen in bezug auf äußere Kennzeichnung von Waren; 16 Kontrollen der Christbaumverkaufs­stände in bezug auf Gewerbe und Herkunft der Bäume, Erhebung von Wurftproben zwecks chemi­scher Untersuchung 10, Erhebung von Nahrungsmit- telproben 8, Kontrollen der Preisfestsetzung für Speisezwiebeln nach der neuen Anordnung, laufende Kontrollen der Preisfestsetzung für Speisekartoffeln, laufende Ueberwachung der Höchstpreise für Speise­öle und Speisefette, 14 Kontrollen der Milchproduk­tengeschäfte auf Grund des Milchgesetzes, 48 Kon­trollen in einschlägigen Geschäften in bezug auf richtige Etikettierung der Trinkbranntweine, Er­hebung von 10 Milchproben in der Milchzentrale, Revision der Trödler hinsichtlich der Buchführung, 8 Revisionen der Althändler in bezug der Buch­führung, 22 Kontrollen der Bäcker und Kondito­reien, laufende Ueberwachung der Preisbildung und Beschilderung auf dem Wochenmarkt. Auf Grund des Brotgesetzes mußten drei Anzeigen erhoben werden. Anzeigen in gewerbepolizeilicher Hinsicht wurden zwei erhoben. 122 Unfallanzeigen wurden gemeldet; Unfalluntersuchungen wurden 27 vorge­nommen. Wandergewerbescheine wurden 175, Legi­timationskarten 172, und Hausierererlaubnisscheine elf bearbeitet.

Die Bewegung der Einwohnerschaft unserer Stadt für den Monat Dezember 1935 drückt sich in folgenden Zahlen aus: Neu zugezogen sind 26 Familien mit 76 Personen, zusammen 326 Per­sonen. Von Gießen fortgezogen sind 21 Familien mit 56 Personen, sowie 266 alleinstehende Personen.

Gegen den Kälbermord.

Von Oberlandwirischastsrai Dr. Andre

Die öcutfdic flrbcitdfront jr $ n.9.=6emcinf(haftfiraft durch kreude"

Winter im Schwarzwald.

NSG. Diese drei Worte sind zu einem Begriff geworden, die dem Erholungsuchenden genau so geläufig sind, wie dem Wintersportler.

Die dunklen Schwarzwaldtannen in ihrem schnee­igen Kleid und die wenigen Häuser im Tal sehen aus wie märchenhafte Gebilde aus einer anderen Welt. Wenn sich dann am Abend das schützende Dach eines Schwarzwald-Gasthofes über uns aus- breitet, fühlt man sich wohl unter gastfreundlichen Menschen, die in harter Arbeit während des Som­mers auf dem Acker, im Winter als Holzfäller den Tag verbrachten. Erst recht genußreich ist es, daß diese Fahrt mitKraft durch Freud e" durch­geführt wird. Die Fahrt erfolgt in Omnibussen und zeigt uns herrliche landschaftliche Bilder.

Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Wochenendfahrt vom 17. bis 19. Januar ober an der Urlaubsfahrt vom 17. Januar bis 2. Februar 1936. Der Preis für die Wochenendfahrt beträgt 16,50 RM. und der für die Urlaubsfahrt 59,50 RM.

Jeder melde sich bis spätestens 12. d. M. bei der zuständigen Ortswaltung an.

SportamtKraft durch Freude".

heute folgende Kurse:

Fröhliche Gymnastik und Spiele (nur für Frauen). Eintritt jederzeit möglich. Von 20 bis 21 und von 21 bis 22 Uhr, Lyzeum, Dammftr. 26.

Morgen beginnen folgende Kurse:

Allgemeine Körperschule (Frauen und Männer). Eintritt jederzeit. Von 20.30 bis 21.45 Uhr, Lyzeum, Dammstraße 26. Von 19.45 bis 21 Uhr in Großen-Buseck, Schule.

Fröhliche Gymnastik und Spiele (nur für Frauen). Von 20.30 bis 21.45 Uhr in Lollar, Kantine der Fa. Buderus.

Schwimmen. Von 20.30 bis 21.30 Uhr (Frauen und Männer), Volksbad. Von 21.30 bis 22.15 Uhr (nur für Frauen).

Reiten. Von 20 bis 21 Uhr, Reitschule Schömbs.

Ski-Trocken. Von 21 bis 22 Uhr, Reitschule Schömbs.

Für die Kurse: Reiten, Ski-Trocken und Hallen­tennis werden noch baldige Anmeldungen auf der Kreisdienststelle, Schanzenstr. 18, entgegengenommen. Treibt Leibesübungen mitKraft durch Freude"!

Die Genehmigung für den Güterfernverkehr

Fwd. Der Reichs- und preußische Verkehrsmini­ster hat bestimmt, daß Anträgen auf Übertragung von Genehmigungen für den Güterfernverkehr nur dann ftattgegeben werden darf, a) wenn her Er­werber der Genehmigung nicht bereits die Ge­nehmigung zur Ausführung von Güterfernverkehr hat, b) wenn jedes in der zu übertragenden Ge­nehmigungsurkunde aufgeführte Fahrzeug minde- Jtene sechs Monate vor Eingang des Uebertragungs- antrags auf den bisherigen Inhaber der Genehmi­gung polizeilich zugelassen war, c) wenn der bis­herige Inhaber der Genehmigung den Güterfern­verkehr im Kalenderjahr 1935 als Hauptgewerbe ständig und laufend betrieben hat. Feststellungen hierüber sind durch Einsichtnahme in die Beförde­rungspapiere (§ 24 der Reichsdurchführungsbestim­mungen zur Ueberlandverkehrsoerordnung) und in die Geschäftsbücher des Veräußerers zu treffen. An­träge auf Uebertragung bei Erbfällen werden durch diese Anordnung nicht berührt.

Einsendung der Lohnsteuerbelege für das Kalenderjahr 1935.

Die Industrie- und Handelskammer Gießen weist darauf hin, daß die Lohnsteuerbelege für das Ka­lenderjahr 1935 auf Grund des § 47 der Lohnfteuer- durchführungsverordnung und der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 umgehend an das Finanzamt einzusenden sind. Da die Termine für die Einreichung alsbald ab-

NSG. Unter dem Druck des Futtermangels in den Jahren 1934/35, außerdem aber auch infolge der Preisverhältnisse sind in den letzten Monaten in Deutschland soviel Kälber geschlachtet worben, daß die Erhaltung der Rinderbestände gefährdet erscheint.

Während sich Lücken in den Schweinebeständen in verhältnismäßig kurzer Zeit wieder auf­füllen lassen, benötigt der Wiederaufbau der Rlnderbestände von der Geburt des Kalbes an gerechnet etwa drei Jahre, da erst dann die Hochzucht in den Kuhbestand hineingewachsen ist.

Während im Jahre 1933 (es ist hier nicht das Kalenderjahr, sondern das züchterische Viehjahr vom 1. Dezember bis 30. November zu verstehen), das in dieser Beziehung als normal gelten kann, von knapp 8,39 Millionen Kälbern nur 4,38 Mil­lionen (gleich 52 v. H.) geschlachtet worden sind, wurden im Jahre 1934 von 8,27 Millionen Käl­bern 4,99 Millionen (gleich 60 v. H.) und im Jahre 1935 von 8,20 Millionen geborenen Kälbern 4,91 Millionen (gleich ebenfalls 60 v. H.) geschlachtet. Auch die Jungviehschlachtung war 1934 und 1935 mit 1,20 bzw. 1,19 Millionen Stück um rund 12 v. H. höher als 1933 mit 1,07 Millionen Stück. Ebenso haben die Kuhschlachtungen mit 1,79 Millionen 1934 bzw. 2,02 Millionen 1935 gegenüber 1,50 Millionen 1933 um 19 v. H. bezw. 35 v. H. zugenommen. Die Rinderschlachtun­gen ohne Kälber waren, bei geringer Abnahme der Ochsen- und Bullenschlachtungen 1935, im Jahr 1934 mit 3,86 Millionen bzw. 1935 mit 3,98 Mil­lionen Stück, um 14 bzw. 17 v. H. höher als 1933 mit 3,41 Millionen Stück. Infolgedessen ist der Rinderbestand ohne Kälber Dezember 1934 mit 17,81 Millionen bzw. Dezember 1935 mit 16,87 Millionen um 1,4 bzw. 6,7 v. H. niedriger gewor­den, als Anfang Dezember 1933.

Infolge der übermäßigen kälberfchlachtung drohen also für unsere Rinderbestände nicht unerhebliche Gefahren.

Zu ihrer Beseitigung müssen alle Rindviehhaltun­gen sich entschließen, soviele weibliche Kälber wie­der aufzuziehen, wie nur irgend möglich. Nur zur Zucht ungeeignete weibliche Kälber dürfen in den nächsten Jahren geschlachtet werden; im übrigen darf sich die Schlachtung von Kälbern und Jung­vieh nur auf die nicht zur Zucht benötigten männ­lichen Tiere erstrecken. Dies ist nicht nur volks­wirtschaftlich unbedingt erforderlich, sondern auch privatwirtschaftlich wichtig, denn der Bauer, der seinen Kälbernachwuchs schlachtet, weil ihm dies bei den hohen Kälberpreisen günstig erscheint, hat die Folgen selbst zu tragen, wenn er bei Mangel an selbst nachgezogenen Kühen bann auf den Kauf von Kühen ober Rinbern angewiesen ist, für bie er viel höhere Preise anlegen muß als bei normaler Ent­wicklung ber Rinbviehbestänbe.

So sinb in ben letzten Monaten bie Preise auf Nutzviehmärkten für Milchkühe unb hochtragenbe Rinber schon sehr erheblich gestiegen, und zwar Mitte November 1935 um 100 bis 200 Mark gegen­über dem Herbst 1934 bzw. um 50 bis 100 Mark gegenüber August 1935.

Was also durch bie hohen Kälberpreise scheinbar verbient wirb, muß mit einem Vielfachen ber Kosten beim Ankauf von Kühen, bie in ber eigenen Nach­zucht fehlen, wieder ausgegeben werden.

Deshalb kann nicht dringend genug geraten werden, die Lücken im Rindviehbestand durch eigene Rachzucht sobald wie möglich wieder auszufüllen.

Die Futterknappheit des letzten Jahres gibt uns bie Lehre, in günstigen Jahren eine Futtervor­ratswirtschaft zu treiben unb alle Maßnah­men zu treffen, bie zu einer Steigerung ber Erzeugung von wirtschafts-igenem, nahrhaftem Futter erforberüd) sind.

laufen (15. Februar 1936 bzw. 31. Januar 1936), wird allen beteiligten Wirtschaftskreisen dringend empfohlen, sich über die vorgeschriebene Behandlung Klarheit zu schaffen. Nähere Auskünfte erteilen bie Finanzämter unb bie Kammer. DieAufforberun- gen zur Einsenbung ber Lohnsteuerbelege für bas Kalenberjahr 1935", bie alle zu beadjtenben Vor­schriften enthalten, können sowohl vom Finanzamt wie von ber Kammer angeforbert werben.

Die Ziirgersteuer

der Lohn- und Gehaltsempfänger.

Die Bürgermeisterei Gießen weist barauf hin, baß ber Arbeitgeber für bie Einhaltung unb Abführung ber Bürgersteuer feiner Arbeitnehmer haftet unb, falls er feiner Verpflichtung nicht nachkommt, bie Steuer von ihm burch Haftungsbescheib angeforbert unb nötigenfalls im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben wirb.

Hundfunkanlage auf probe.

Reue Bestimmungen.

Der Reichspostminister hat bie Bestimmungen über bie Sonbergenehmigung für Einrichtung von Runbfunk-Empfangsanlagen auf achttägige Probe in folgenber Weise geänbert: Währenb bisher Un­ternehmer, bie sich gewerbsmäßig mit ber Her­stellung ober bem Betrieb von Empfangsapparaten befassen, verpflichtet waren, schon bie Absicht der Einrichtung einer Runbsunkanlage auf Probe ber Zustellpostanstalt mitzuteilen, ist künftig ber Be­ginn ber Einrichtung anzeigepflichtig. Zwangs­läufig ergibt sich baraus, baß bei ber Anzeige, ob bie Anlage enbgültig übernommen wirb, in Zu­kunft bei ber achttägigen Frist ber Tag mitzurech- nen ist, an bem mit ber Einrichtung begonnen worben ist, währenb früher ber Tag ber Fertigstel­lung ber Anlage in bie achttägige Frist miteinzube­ziehen war. Zu beachten ist auch, baß von jetzt ab für die erstmalige Erhebung ber Rundfunkgebühr ber Tag des Beginns ber Einrichtung, nicht mehr ber Fertigstellung ber Anlage, maßgebenb ist.

Gießener Dochenrnarktpreife.

* Gießen, 9. Jan. Auf bem heutigen Wochen­markt kosteten: Molkereibutter, bas Pfunb 1,55 Mk., Markenbutter 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, bas Stück 4 bis 10, Wirsing, bas Pfunb 10 bis 15, Weißkraut 10, Rotkraut 15 bis 16, Gelbe Rüben 9 bis 12, Rote Rüben 10, Spinat 15 bis 20, Unter­kohlrabi 7 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 25 bis 30, Feldsalat 80 bis 90, Zwiebeln 10 bis 15, Meerrettich 30 bis 65, Schwarzwurzeln 25 bis 30, Aepfel 10 bis 30, Birnen 25, Nüsse 45, junge Hähne 90 Pf. bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Gänse 90 Pf. bis 1 Mk., Enten 90 Pf. bis 1,10 Mk., Blumenkohl, bas Stück 30 bis 50 Pf., Enbivien 5 bis 25, Lauch 5 bis 12, Rettich 5 bis 15, Sellerie 5 bis 45 Pf., Kartoffeln, ber Zentner 3,20 bis 3,50 Mk.

*

* * Ernennung an ber Universität. Von ber Pressestelle ber Universität Gießen wirb uns mitgeteilt: Der planmäßige außerorbentliche Professor für Mathematik an ber Universität Gie­ßen, Dr. Haralb Geppert, würbe zum orbent- lichen Professor ernannt.

* * Straßensperre. Die Provinzialbirek­tion teilt mit, baß wegen ber Ausführung von Kanalisationsarbeiten bie Ortsburchsahrt Sobel für jeglichen Straßenverkehr gesperrt ist. Die Umleitung erfolgt über Echzell.

* * Aufgehobene Straßensperre. Die Straßensperre der Prooinzialstraßenstrecke Fried­richsdorfHolzhausen ist aufgehoben worden.

**' Die Bezahlung der Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueberlanbgebiet be­trifft eine Bekanntmachung ber Direktion ber stäbti- schen Betriebe in unserem heutigen Anzeigenteil. Da in ber Bekanntmachung grunbsätzliche Mittei­lungen gemacht werben, seien unsere Leser deson- bers barauf hingewiesen.

** Schließung des Flughafen-Re­staurants. Die Bürgermeisterei gibt in unserem heutigen Anzeigenteil bekännt, daß das Flughafen- Restaurant von jetzt ab geschlossen ist.

** Hausange st ellten-Ehrung. Deö Alice-Frauenverein' fordert in unserem heutigen Anzeigenteil zur Anmeldung ber Hausangestellten, die 20 Jahre unb länger in einer Familie tätig sind, zwecks Ehrung auf. Näheres in ber Anzeige.

** Keine Nachnahme auf Paketen unb Wertbriefen nach Danzi g. Die Post» Verwaltung ber Freien Stabt Danzig läßt bis auf weiteres Nachnahme auf Paketen unb Wertbriefen aus Deutschlanb nicht mehr zu. Dagegen ist Nach­nahme auf Postsenbungen ber übrigen Gattungen auch weiterhin zugelassen, sofern bie Senbungen nicht Waren enthalten, bereu Bezahlung über bie Verrechnungsstellen erfolgen muß. Bei ben inzwi­schen noch im Gebiet ber Freien Stabt Danzig ein- gehenben Nachnahmesenbungen mit Waren aus Deutschlanb, bie über bas Verrechnungskonto zu be­zahlen sind, muß ber Empfänger gegebenenfalls bie Streichung ber Nachnahme burch ben Absenber ver­anlassen.

Gchöffengencht Gießen.

Dem O. F. aus Bab-Nauheim würbe zur Last gelegt, sich ber Unterschlagung unb ber Untreue schulbig gemacht zu haben. Er mürbe jedoch in ber gestrigen Hauptverhanblung mangels Bewei - Jes freigesprochen.

Wegen Vergehens nach § 223b RStGB. wurde ber A. L. aus Muschenheim zu einer Gefäng- nisftrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte bie Hofreite seiner Schwieger­eltern übernommen und feinen Schwiegervater als Auszügler zu sich aufgenommen. Der etwa 75- jährige Mann wurde von dem Angeklagten miß­handelt unb vernachlässigt. Eines Tages schlug ihm ber Angeklagte mit einem Wasserleitungsrohr bet­ört gegen ein Bein, baß ber alte Mann mit einem Bruch des Beines in die Klinik zu Gießen einge­liefert werden mußte. In feinem Plädoyer betonte ber Vertreter ber Anklage, baß Gott fei Dank nur selten berartige Fälle zur Aburteilung ftünben.

Wegen eines groben Scherzes hatte sich ber H. W. aus Dauernheim zu verantworten. Der Ange­klagte schrieb in zwei Fällen Gestellungsbefehle in einer Form, bie sie als amtliche Urfunben erschei­nen ließen. Diese Scheine schickte er bensich zu Stellenden" zu, bie auch in einem Fall auf ben Scherz hineinfielen. In einem weiteren Falle stellte ber Angeklagte ein Schreiben bes Jugendamts aus, bas er einem jungen Manne überfanbte unb worin er biefem irgenbwelche Maßnahmen anbrohte, wenn er ben Verkehr mit einem jungen Mäbchen nicht unterlasse. Das Gericht verurteilte ben Angeklag­ten, ber aufrichtige Reue über feineamtliche Tä­tigkeit" empfanb, zu insgesamt 45 Mark Gelbstrafe.

Der K. K. aus Saasen erhielt 3 Wochen Ge­fängnis. Der Angeklagte versah ein Antrags­formular für Fahrpreisermäßigung mit bem Fir­menstempel feines Arbeitsgebers. In einem anberen Fall würbe ber Angeklagte beauftragt, sich bei einem Ofensetzer einen Kessel anzusehen. Da ihm erklärt würbe, baß ber Kessel bei Barzahlung billiger fei, würbe ihm ber Kaufpreis ausgehänbigt. Der An­geklagte zahlte jeboch nur einen kleinen Teil an, ben Rest behielt er für sich. Dem Verkäufer gegenüber erklärte er, ber Ofen fei für seine Schwester, unb er könne lebiglich eine kleine Anzahlung leisten, für ben Rest sei er jeboch gut. Dem Angeklagten wür­ben wegen seiner Jugenblichkeit unb seiner Unbe* straftheit milbernbe Umftänbe zugebilligt.

Oberhessen.

Schwerer Verkehrsunfall in Hungen.

A Hungen, 9. Jan. Auf ber Kaiserstraße in unserer Stabt ereignete sich am gestrigen Mittwoch gegen 20.30 Uhr ein Derkehrsunfall, bei bem leiber zwei Arbeiter zu Schaden kamen. Ein Autofahrer namens Bocher von hier rannte beim Ueberholen ber auf ihren Fahrräbern nach Hause ftrebenben Männer gegen bie Nob­ler, bie baburch zu Fall kamen. Währenb ber Arbeiter Wolf aus Versterbt zum Glück nur ge­ringfügige Verletzungen bavontrug unb sich nach Hause begeben konnte, würbe ber Maurer Wilhelm Fink aus Jnheiben von bem Kraftwagen ein Stück mitgeschleift unb baburch so erheblich ver­letzt, baß bie Ueberführung bes bebauernsroerten Mannes nach erster ärztticher Hilfeleistung in bas hiesige Krankenhaus notroenbig war. Hier liegt er mit Kopfverletzungen unb vermutlich auch inneren Verletzungen barnieber, benn er ist nicht imstanbe, bie Beine zu bewegen. Die behörbliche Untersuchung über die Ursache des Unglücksfalles ist im Gange.

Landkreis Gießen.

Z Annerod, 8.Jan. Die Ortsftatiftif für 1 9 3 5 verzeichnet folgende Zahlen: 12 Geburten (außerdem 2 in ben Kliniken zu Gießen), 3 Sterbe» fälle (oußerbem 2 in ben Kliniken zu Gießen), 8 Ehe- schließungen unb 2 Ehescheibungen.

. Beuern, 8. Jan. Dieser Tage fand hier im Schulsaal eine gut besuchte Bauernver­sammlung statt. Ortsbauernführer Hermann sprach zunächst über ben Flachs- unb Leinanbau in unserer Gemarkung unb wies barauf hin, baß auch bie Gemeinbe Beuern in biefer Hinsicht nicht zurück­stehen bürfe. Alle Anwesenben erklärten sich bereit, eine gewisse Menge Lein anzubauen. Demnächst soll ein Vortrag über bie Düngung unb Pflege ber Lein­saat gehalten werben. Im weiteren Verlaufe ber Versammlung würbe bie Frage erörtert, ob hin­sichtlich ber Schafhaltung eine Wanberherbe zur Weibe zugelasfen ober eine eigene Schafherbe ge- grünbet werben soll. Der Beschluß ber Versammlung ging bahin, eine eigene Schafherbe anzu­schaffen. Demnächst soll versuchsweise eine Hof- und Stallschau ftattfinben und eine Milchkontrolle durch­geführt werden. Es soll auch hier erreicht werden, die schlechten Milchkühe auszumerzen. Schließlich wies der Ortsbauernführer noch auf die große land­wirtschaftliche Ausstellung in Frankfurt hin, zu deren Besuch sich bereits zahlreiche Bauern meldeten. Die Versammlung wurde in der üblichen Weise ge­schlossen. Auch der Obstbauverein hielt im alten Schulsaal eine Versammlung ab. Obstbau­inspektor Rentsch von Friedberg sprach über das ThemaEntrümpelung im Obstbau" und gab dabei wertvolle Anregungen praktischer Art für richtige Baumbehandlung unb -büngung. Er wies befonbers auch auf bie Wichtigkeit ber Schäblingsbekämpfung burch Spritzungen hin. Seine Ausführungen würben mit großem Beifall aufgenommen. Bürgermeister Fuhr bankte bem Redner. Im Verlaufe des Abends wurde beschlossen, die Hälfte aller Bäume in der Gemarkung vorschriftsmäßig zu spritzen unb zu be- hanbeln. Eine Kommission würbe bestimmt, bie auf einem Runbgang alle Dbftbauminoaliben anzeichnen soll. Den Besitzern wirb zur Pflicht gemacht, alle angezeichneten Bäume zu entfernen, anbernfalls fit auf Kosten bes Besitzers burch bie Gemeinbe ent­fernt werben würben. Nachbem noch einige geschäft­liche Fragen erlebigt waren, fand die Versammlung in ber üblichen Weise ihren Abschluß. Bei ber am Sonntag für bas Winterhilfswerk durch dis