Ausgabe 
6.11.1936
 
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Das neue deutsche Strafrecht.

Besondere Gesichtspunkte des Entwurfs zum neuen Strafgesetzbuch.

Schutz der Ehre" im neuen Strafrecht ein breiter Raum eingeräumt. Der Vertreter der NSDAP, in der Amtlichen Strafrechtskommission, Rechtsanwalt Staatsrat Graf von der Goltz, der schon in den Fememordprozessen als Verteidiger eine große Nolle gespielt hat, und Prof. Dahm (Kiel) behandelten dieses Thema ausführlich. Graf von der Goltz führte die einzelnen strafbaren Punkte auf: Ehrabschneidung, Verleumdung, Beschimpfun­gen und Kränkungen unter vier Augen. Der Staats­anwalt wird in Zukunft wegen einer Beleidigung erst nach Anhörung des Beleidigten vorgehen. Sieht er kein kriminelles Unrecht in der erfolgten Ehren­kränkung, so übergibt er die weitere Behandlung einem neu vorgesehenen sriedensrichterli- chen Verfahren, das, nicht öffentlich, auf Ver­söhnung und gegebenenfalls auf einen Schiedsspruch hinausläuft und sich selbst in einer Instanz erledigt. Damit wird das Gericht von Bagatellsachen befreit und frei für die Beurteilung ernsthafter Ehrver­letzungen.

Strafe tritt ein, wenn grundlos herab­setzende Behauptungen aus dem Einzel- oder Familienleben öf-

Ehrenschlitz der Gemeinschaft.

Die Beschimpfung und Verleumdung des deut­schen Volkes sind unter schwere Strafen gestellt. Das deutsche Volk ist aber lebendig in seinen Gliedern und Gemeinschaften, vor allem im Führer. Darum soll der Abschnitt über die Angriffe gegen das deutsche Volk mit einer schweren Strafdrohung gegen die Verunglimpfung des Führers be­ginnen, wobei keinerlei Trennung und Ent­gegensetzung von Reichskanzler und Partei­führer, von Staatsmann und Privatmann ein­treten foll. Jede Beschimpfung bedeutet eine unmittelbare Verunglimpfung des deutschen Volkes. Als besondere Formen der Volks- befchimpfung nennt der Entwurf dann die Ver­unglimpfung der Partei, von Reich, Wehr­macht und Arbeitsdienst, ohne dam t erschöp­fend zu sein. Eine besondere Bestimmung er­saht denjenigen, der die Taten deutscher Heere oder den Heldentod deutscher Soldaten herabwürdigt. Weiter hat die Kommission derjenigen gedacht, die ver- e h r u n g s w ü r d i g e Männer und Frauen der deutschen Vergangen­heit öffentlich beschimpfen oder böswillig ver­ächtlich machen. Wer Hindenburg, Schlageier oder horst Wessel beschimpft, kann in Zukunft mit Zuchthaus bestraft werden. Damit ist nicht gewollt, einer ernsthaften Geschichtsforschung Schwierigkeiten zu bereiten, sobald sie etwa von landläufigen Absichten abweicht. Darüber hinaus sollen alle lebendigen Ge­meinschaften in ihrer Ehre geschützt wer­den, die ihr Leben in der Volksgemeinschaft und für sie entfalten, also auch der einzelne SA.-Sturm, das Regiment, die Gemeinde, die Vetriebsaemeinschaft, die Familie, um nur wenige Beispiele zu nennen. Selbstverständlich umfaßt der strafrechtliche Schuh nicht etwa die

Ewigkeitswerte der deutschen Kunst.

Reichsminister Jtuft eröffnet die Jubiläumsausstellung der preußischen Akademie der Künste.

feutlich ausgestellt oder verbreitet wer­den, die die Allgemeinheit nicht berühren, ober wenn in der Absicht, jemanden zu schmähen, der sich im Leben bewährt hat, zurückliegende Dinge hervorgeholt werden, hier wird bestraft, ohne dah es auf Wahrheit oder Unwahrheit ankommt.

Liegen solche Fälle nicht vor, so kann der Wahr­heitsbeweis in einem objektiven Feststellungsoerfah- ren erhoben werden, wenn der Beleidiger aus Gründen wie Tod, Amnestie nicht mehr selbst ver­folgt werden kann, und der Wahrheitsbeweis muß erhoben werden, wenn der Beleidiger zu berechtigten Zwecken früher inWahrnehmung berechtigter Interessen" gehandelt hat und an sich deshalb frei­gesprochen werden mußte. Bei ehrlicher Abbitte, Aus­söhnung, oder wenn sich der Täter in verständlicher Erregung über das Benehmen des anderen zu der Beleidigung hat hinreißen lassen, kann von Strafe abgesehen bzw. die Strafe gemildert werden.

Zu den Teilen des Entwurfes des neuen Straf­gesetzbuches, die den weltanschaulichen und politi­schen Wandel besonders zum Ausdruck bringen, ge­hören die Abschnitte über den

Drille Jnkernationale ober eine Einbrecher­organisation unb nicht beliebige Geselligkeits­vereine ober solche Weltanschauungsgruppen, bie dem deutschen Volk neutral gegenüberstehen unb keine im Volkstum wurzelnbe selbslänbige Ehre besitzen.

Staatssekretär Dr. Freister ergänzte diese Ausführungen dahin, daß man erkennen könne, daß die Achtung der Ehre der Persönlichkeit überall im Strafrecht richtunggebend gewesen sei. Im Gesetz­entwurf sei ausdrücklich nichts über den Z w et- kam p f enthalten. Die Ursache dafür sei, daß unser Strafrecht nur ein sittliches Strafrecht sein könne. Der Staat wolle nach dem Ausspruch des Reichsjustizministers Dr. Gürtner keine Moral mit doppeltem Boden pflegen. Man könne nicht in einer Reihe wichtigster Gemeinschaften des Volkes verlangen, daß der Mann gegebenenfalls mit der Waffe für feine Ehre eintrete, um ihn gleichzeitig in diesem Falle auf der anderen Seite vor den Staatsanwalt zu ziehen. Hierfür seien die Ehrenordnungen der Gliederungen der Partei und der NSDAP, selbst sowie der Wehrmacht ein Bei­spiel.

Richter und Recht.

Die Vortragsreihe abschließend nahm Reichsge­richtsrat Niethammer Stellung zum Problem Richter und Recht. Das kommende Straf­recht räume dem Richter eine große Freiheit ein. Im Verfahrensrecht seien Beweisregeln beseitigt, es gelte die freie Beweiswürdigung, im sachlichen Recht dringe die Befreiung des Rechts von äußeren Schranken vor. Der Richter müsse auch nach ungeschriebenem Recht bestra­fen. Das neue Strafrecht mache die Grenzen zwi­schen den einfachen und schweren Fällen beweglich und stelle dem Richter verschiedene Straf­arten und Strafgrößen zur Wahl. Es faßt die allgemeinen Grundsätze für die Strafbe­messung so, daß der Richter eine Anleitung empfängt, aber nicht eingeengt wird.

Berlin, 5. Nov. (DNB.) Das neue deutsche Strafrecht ist ein nationalsozialistisches Strafrecht. Von seiner Gestaltung gaben eine Anzahl von Vorträgen Kenntnis, die die Sachbearbeiter auf dem Presseempfang im Reichsjustizmi­nisterium hielten. Die Ausführungen ließen erkennen, daß nicht der Schutz des einzelnen, son­dern das Volk im Mitelpunkt der Betrachtung steht, daß nicht der gesetzliche Wortlaut der Para­graphen, sondern der Geist, der ihn schuf, zum Richter spricht und daher zum Kern des Einzel­falles wird.

Mord und Totschlag.

Aus den Ausführungen von Ministerialdirektor Schäfer über das KapitelMord und Totschlag" geht hervor, daß der Entwurf des neuen Straf­rechtes den Mörder als denjenigen bezeichnet, der aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlcchts- triebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Be­weggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder zu dem Zweck, eine andere Straftat zu ermöglichen, einen Menschen tötet. Die Strafe für den Mörder ist die Todes- strafe; in besonderen Ausnahmefällen kann auf lebenslanges Zuchthaus erkannt werden.

Alle übrigen Fälle der vorsätzlichen Tö­tung behandelt der Entwurf als Totschlag und bedroht ihn mit lebenslänglichem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter fünf Jahren. Die Tö­tung auf Verlangen ist als besonderes, aus dem Totschlaastatbestand herausgenommenes Delikt behandelt. Selbstmordversuch und Bei­hilfe zum Selbstmord sind nicht mit Strafe bedroht. Dagegen wird in Zukunft die Verlei­tung zum Selbstmord, auch wenn es nur Zum Selbstmordversuch gekommen ist, strafbar sein. Neu ist, daß der zum Mord oder Totschlag fest Entschlossene auch schon bei bloßer Beschaffung oder Bereitstellung von Mordwerkzeugen wegenVor­bereitung der Tötung" strafbar sein soll, und ebenso der neue Tatbestand dergewisse n- losen Menschengefährdun a", wonach strafbar ist, wer wissentlich und gewissenlos Men­schenleben gefährdet.

Schutz des Kindes.

Aus der Tatsache heraus, daß der kostbarste Besitz eines Volkes seine Kinder sind, ist derSchutz des Kindes" im neuen Strafrecht festgelegt. Professor Dr. Kohlrausch erklärte hierzu, daß die öffentliche Verächtlichmachung von Ehe oder Mutterschaft, die öffentliche Auf­forderung zur Beschränkung der Kin­de r z a h l in der Ehe bestraft wird. A b t r e i - buna und Kindesaussetzung bleiben straf­bar. Die schweren Strafen gegen Kindesmiß- Handlung wie auch gegen seelische Mißhand­lungen bleiben bestehen. Bei erpresserischem Kin­desraub bleibt es bei der absoluten Todesstrafe.

Schutz der Arbeit und Wirtschaft.

Mit demSchutz der Arbeit und Wirt­schaft" beschäftigte sich der Vortrag von Ministe­rialrat Grau. Das neue Strafrecht wird die Ar­beitskraft des einzelnen und der Nation unter sei­nen besonderen Schutz nehmen. Ausgangspunkt des Schutzes wird eine Vorschrift gegen die öffentlich be­gangenen hetzerischen Angriffe auf den Willen des Volkes zur Arbeit sein, wobei die A n g r i f f e auf den Reichsarbeitsdienst als den lebendig­sten Ausdruck des völkischen Arbeitswillens beson­ders hervorgehoben werden sollen. Streik und Aussperrung werden bestraft, und in einer Reihe von Sondervorschriften wird der Arbeiter vor Verfemung, vor Verdrängung vom Arbeitsplatz durch Verleumdungen, Arbeitsbetrug und Arbeits­wucher geschützt. Ebenso ist das gewissenlose Ver­schleudern von Betriebsmitteln durch den Betriebs­führer unter Strafe gestellt, wenn dadurch der Be­trieb unterliegen und Arbeiter zur Entlassung kom­men sollen. Die grundsätzliche Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes erstreckt sich auch auf den Schuh der deutschen Wirtschaft. Sie wird vor dem Verrat von Geheimnissen an das Ausland einen starken Schutz erhalten. Bestraft wird aber auch der, der eine böswillige Verknappung von Waren, die zum notwendigen Lebensbedarf des Volkes gehören, hervorruft.

Oie Strafen.

Neue Gedanken bringt in dem Strafrechtsentwurf das Kapitel, das die Strafen behandelt. Hierzu fprack Professor Graf Gleispa ch. Er wies dar­auf hin, daß die Strafe so zu bemessen sei, daß sie dem gerechten Sühneverlangen des Volkes entspricht. Hier trete der soziale Gedanke bei den neuen Strafbestimmungen hervor. Es sei selbstverständlich, daß bei der Strafe die Persönlichkeit des Täters, seine Stellung und Bewährung in der Volksgemeinschaft zu würdigen sind. Eine dem Be­trag nach sehr hohe Geldstrafe erwecke den An­schein besonders schwerer Schuld, sie sei bisher darum auch in den Fällen nicht verhängt, in denen sie nach den Einkommensverhältnissen trotz gerinnen Verschul­dens angemessen gewesen wäre. Künftighin sollen die Geldstrafen in erster Reihe als Bruchteile oder Viel­faches von Tagesbuhen verhängt werden. Ta­gesbuße ist das tägliche Einkommen des Schuldigen. So wird es vermieden, daß der Reiche zu milde, der Arme zu hart bestraft wird. Für den Armen wird die Erlegung der Geldstrafe durch lange Zahlungsfristen und Teilzahlungsmöglichkeit erleich­tert. Kann er trotzdem den Betrag nicht aufbringen, so kann er seine Schuld durch freie Arbeit tilgen, wobei eine Tagesbuße gleich einem Ar­beitstag ist. Wer aber nicht zahlen kann ober will, muß die Ersatzstrafe (Haft) absitzen. In den Fällen, in denen es nicht möglich ist, den Arbeitswilligen Arbeit zuzuweisen, kann eine Erleichterung durch den Richter eintreten.

Schutz der Ehre

Entsprechend den Worten des Führers und der nationalsozialistischen Staatsauffassung, daß, wie es dem Einzelnen nicht möglich ist, ohne Ehre zu leben, auch ein Volk nicht ehrlos zu leben vermag, ist dem

Die von der Preußischen Akademie der Künste aus Anlaß des 150jährigen Bestehens ihrer Ausstellungen veranstaltete 2. Jubiläums- Ausstellung, die unter der Schirmherrschaft des Preußischen Ministerpräsidenten Generaloberst Göring steht, wurde vor einer großen Zahl ge­ladener Gäste eröffnet. Der stellvertretende Präsi­dent der Akademie der Künste, Professor Georg Schumann, begrüßte die Gäste und dankte vor allem dem Schirmherrn der Ausstellung, Reichs­minister Göring, der leider am Erscheinen ver­hindert war. Er gab dann einen Ueberblick über den Aufbau der Ausstellung, die von Schlüter über Schadow und Rauch in die lebendigen Kräfte der Gegenwart einmündete.

Dann ergriff Reichsminister R u st das Wort und führte u. a. aus:

Es ist fein Zufall, daß der Führer zuerst an einer Stätte, wo der Mythos unserer Zeit begann, auch seine Auffassung von einer neuen monumen­talen Baukunst verwirklicht hat: am Königlichen Platz in München. Der Führer will nicht mit Dok­trinen, sondern mit großen Aufgaben den Anbruch einer neuen künstlerischen Gestaltung herbeiführen. Er will so gebaut sehen, daß das Werk die neue Auffassung des Lebens kündet, die der National­sozialismus in sich trägt. Es kann im Augenblick niemand verlangen, daß wir in der Lage sind, etwa eine neue Kunst zu lehren. Neue Kunst wird von Künstlern geboren unb nicht von Lehrern erfunden. Was wir aber können, das ist, die Voraus­setzungen zu schaffen, in denen bie Menschen mit Stift unb Meißel roieber lernen, zunächst die Behanblung des Stoffes und der Form zu be­wältigen. Was wir ferner tun können, ist, das Un­vergängliche und Ewige in der deutschen Kunst vor Augen zu stellen und aus dem Gesichts­feld zu nehmen, was dieses Wiedererfassen des Ewigen unb Unvergänglichen zu stören vermag. Nicht ber Zeitgeist ist bas Entscheidend unb nicht bie Mode ist das Lebenbige, sondern bie Sitte. Unb nicht das Gegenwärtige ist bas Lebendige, son- bern das Ewige und Unvergängliche. Aus dieser Erkenntnis heraus habe ich den Entschluß gefaßt, gewisse Erscheinungen einer vergangenen Periode

zunächst einmal den Blicken zu entrücken, damit wir zu uns selber kommen.

In ber Schulreform, bie bemnächft bas Licht ber Welt erblickt, habe ich zum Grunbsatz gemacht, baß nicht eine große geschichtliche Kontinuität bas Höchstziel bes Geschichtsunterrichts ist, fonbern bie Größe unb Bebeutung bestimmter Zeiten unb Män­ner. Wer Bebeutenbes überhaupt gestalten will, ber muß in bas Leben seines Volkes greifen unb muß gestalten, was ihm heilig ist. Er 'ist gebunben an Forderungen seines Volkes, benn von ihnen hat er bie Oegcnftänbe feiner künstlerischen Gestaltung er­halten. Das ist ber Sinn, mit bem wir biese Maß­nahmen eingeleitet haben, bie sich bemnächst über Deutschlanb erstrecken werben.

Der Rebe bes Ministers folgte ein Runbgang burch bie Ausstellung.

Große Ehrung

für Richc-rd Strauß in London.

Dr. Richarb Strauß, ber sich mit der Dres­dener Staatsoper in London befindet, wurde gestern (Donnerstag) abend eine große Ehrung zuteil. Von einer riesigen Menschenmenge wurde ihm während einer Konzertpause in Queens Hall Die Goldmedaille derRoyal Philharmo­nie Society überreicht, bie höchste Auszeich­nung, bie bie königlich-philharmonische Gesellschaft überhaupt zu vergeben hat.

Der Direktor ber Gesellschaft, Sir Hugh Allen, erklärte bei ber Überreichung bieser Auszeichnung u. a.:Wir möchten heute eine Dankesschulb ab­tragen, bie bie musikalische Welt Ihnen schulbet für bie großen unb hervorragenben Werke, bie Sie ihr geschenkt haben." Als Richard Strauß die Me­daille entgegennahm, durchbrauste ein Beifallssturm bie riesige Halle. In beutfeher Sprache bankte Ri­charb Strauß für bie hohe Auszeichnung unb über­reichte als Zeichen seines Dankes Sir Hugh A l - l e n eine Manuskriptseite seiner symphonischen DichtungMacbeth" mit eigenhänbiger Unterschrift.

Vor roieber völlig ausoerfauftem Hause führte bie Dresbener Staatsoper am Donnerstag in Lon­don MozartsF i g a r o" auf. Karl Boehm als

Dirigent, S ch o e f f I e r als Figaro und Marts C e b o t a r i als Susanne teilten sich vor allem in den stürmischen Beifall bes begeisterten Hauses.

Deutschland als Reiseziel.

Präsident Esser über künftige Verkehrs- Werbung.

Kassel, 5. Nov. (DNB.) Hier fanb bie Haupt­versammlung bes Lanbesfrembenverkehrsverbanbes Hessen-Walbeck statt. Der Präsibent bes Reichssrembenverkehrsoerbanbes Staatsminister a. D. Hermann Esser erklärte: Wir werben künftig ben beutschen Auslanbsoerkehr nicht mehr in bie Staaten lenken, in benen Deutschlanb selbst abgelehnt wirb, sonbern auch im Reiseverkehr m i t ben Völkern Zusammenarbeiten, mit benen wir politisch unb weltanschaulich Zusammengehen. Gewisse Nachbarn Deutschlanbs werben schon merken, wenn wir unsere Volksae- nosscn nicht mehr borthin reisen lassen. Der Reichs- frembenoerkehrsverbanb hat bie Aufgabe, b i e Reiselust im Reiche selbst zu wecken. Wenn heute bie Devisen knapp sinb, weil sie für ben An­kauf von Rohstoffen benötigt werben, so ist es klar, bah künftig nur soviel Devisen für Auslanbsfahr- ten zur Verfügung gestellt werben, wie unbebingt erforberlich (inb.

Es wirb in Zukunft scharf kontrolliert werden, wer ins Ausland hinaus reift. Die Aus­landsreisen der deutschen Arbeiter haben das deutsche Ansehen im Ausland ungeheuer gefördert, während viele andere, die mit den von uns gegebenen Devisen nach Davos ober Ma- rienbab gefahren finb, ihr Vaterland braußen nicht in ber gebührenden 21 rt vertraten. Auch bei der Deffnung der Grenze nach Oester­reich sah man, daß die Leute, die zu Fuß über bie Grenze wanderten ober mit ihren - bern fuhren, sich burch Tragen ihres Abzeichens oder des Wimpels stolz als Deutsche bekann­ten, während die Herrschaften, die mit ihren gro­ßen Wagen über die Grenze fuhren, an ber Grenze schleunigst ihre Wimpel verschwinben ließen, um möglichst wenig aufzufallen. Diese Leute müßten wissen, baß sie es nur der natio­nalsozialistischen Bewegung zu verdanken haben, daß sie überhaupt heute noch mit ihren großen Wagen fahren können. Wir ersuchen heute diese Kreise, daß sie nunmehr dazu übergehen, ihre Stu­dienreisen im eigenen Vaterlande auszu- führen.

Im nächsten Jahr werden bei der Werbung zwei große Momente herausgestellt, und zwar bie Groß­werbung für Deutschlanb als bem kulturellen Mittelpunkt ber Welt unb Deutschlanb als bas Herz der Welt. Deutschlanb ist heute bas Lanb ber größten Stabilität, bas Lanb ber festen Preise unb ber gesicherten wirtschaftlichen Unter­lagen, in bem ben Fremben angemessene Leistun­gen zu angemessenen Preisen zur Verfügung ge­stellt werben. Wir werden, so schloß Präsident Esser seine mit lebhaftem Händeklatschen aufgenom­mene Rede, unsere Aufgabe im Rahmen der großen staatlichen Gemeinschaftsarbeit erfüllen.

Ium Tode

des Treuhänders Schwarz.

Der letzte Gruß des Gauleiters.

NSG. Frankfurt a. M., 5. Nov. Dor dem Heim ber M o t o r - S S. in Frankfurt a. M. sind Gauleiter unb Reichsstatthalter Sprenger und die Amtsleiter des Gaues zusammen gekommen, um Abschied zu nehmen von ihrem alten Kameraden, der so jäh aus ihrer Mitte geschieden ist. An dem aufgebahrten Sarge des von uns gegangenen Treu­händers der Arbeit, SS.-Standartenführer Schwarz, legt der Gauleiter einen Kranz in ben Farben ber Bewegung nieber. Mit einem stummen Gruß nimmt er Abschieb und mit ihm alle die Männer, bie in vorderster Front des gemeinsamen Kampfes stehen. Von der Wand herab grüßt uns das umflorte Bild des dahingegangenen Kamera­den. So hat er unter uns gelebt, so hat er gekämpft unb so wirb er stets in unserer Erinnerung blei­ben. Er hat die Liebe aller gewonnen, die mit ihm zu tun hatten. Das zeigt die große Zahl der Kränze, die alle Gliederungen unb Organisationen, Der- bänbe der Wirtschaft unb Einzelfirmen als Zeichen ihrer Derbunbenheit und Dankbarkeit gesendet ha­ben und die nun hier in dem würdevoll ausgestat­teten Raum ihren Platz gefunden haben. bn.

Beschleunigte Durchführung des Leipziger Abkommens.

Berlin, 5. Nov. (DNB.) Angesichts der Dring­lichkeit unb Bebeutung der unter bem Vier- jahresplan erforberlichen Arbeiten sinb ber Leiter ber Arbeitsfront Dr. Ley unb ber Reichs­wirtschaftsminister Dr. Schacht Übereingekommen, bie Arbeiten für die Ausführung des Leipziger Abkommens beschleunigt vorwärts zu treiben unb in allen ihren Glieberungen ge­meinschaftlich alle Arbeiten zu fär­be r n, bie zur Verwirklichung dieses Planes führen können.

Aus aller Wett.

Andre hingerlchtek.

Am 4. November ist in Hamburg der 1894 gebo­rene Etkar Anbrä hingerichtet worben,' ber vom 1. Strafsenat bes Oberlanbesgerichtes in Harn- bura am 10. Juli 1936 wegen Mordes in einem Fall, wegen versuchten Mordes in neun Fällen, wegen Landfriedensbruchs und Auftuhrs unb wegen Vorbereitung des Hochverrats zum Tode verurteilt worden war.

Heuer Fernsehsender entsteht auf dem Brocken.

Aus dem 1142 Meter hohen Brocken, dem höchsten Berg des Harzes, der Mittel- und Norddeutsch­land in einer Runde von über 100 Kilometer über­schaut, entsteht zur Zeit neben Wetterwarte unb Berggasthof ein britter Bau mit einer Höhe von etwa 52 Meter; bas wirb bie neue Fernseh- anlage Deutschlanbs, neben Witzleben bie zweite im Re'ich. Die Neichspost hatte im Laufe ber letz­ten Jahre bereits mit einer fahrbaren Fernsehan­lage auf bem Brocken eingehenbe Reichweitenver- suche angestellt. Im obersten Stockwerk werben bie Antennen, winb- unb wettergeschützt, untergebracht, benn auf bem Brocken sinb starke Böen unb bicker

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SEIFE.