Nr. M Drittes Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Dienstag, 5.Mai 1956
Vefferung durch Beratung im Bauwesen.
führung eines Bauwerkes in der richtigen Weise sichert, d. h. im Interesse nicht nur seines Bauherrn, sondern auch der Allgemeinheit, des Straßen-, Orts-
Von Saupraktikant Heinrich Kalt, Hessisches Hochbauamt Gießen.
Aus der Provinzialhauptstadt
und Landschaftsbildes.
Die Erfahrung und auch die statistisch festzustellende Wahrnehmung beweist neunzigprozentig, daß die durch die zuständigen Baubehörden zur Ueber- Prüfung vorgelegten Baupläne — die nicht von berufener Seite verfertigt waren — der Abänderung bedurften. Und wie oft kann man von Ge- bäudebesißern, die manchmal mit viel Mühe und Not die in einer langen Reihe von Jahren gesammelten Ersparnisse aufwandten, um sich ein Eigenheim zu schaffen, die berechtigte Klage hören: „hätte ich vorher gewußt, daß mein Bauwesen in dieser Weise zur Ausführung kam, so hätte ich es anders gemacht"; wobei zum groß/n Teil der Planverfertiger die Schuld trägt. Wieviel nutzlose Klagen sind in dieser Beziehung oftmals zu hören und welch ungeheuere Werte gehen alljährlich durch unsachgemäßes Bauen dem Volksvermögen verloren!
In allen diesen Fällen kommt die Erkenntnis immer zu spät. Sie muß zu spät kommen, da es der Vorstellkunst vieler Menschen einfach nicht möglich sein kann, sich auf Grund der gefertigten Baupläne allein ein abgerundetes, fertiges Bild von dem tatsächlichen Aussehen eines geplanten Bauvorhabens zu machen.
Durch die Neufassung des Artikels 59 der Allgemeinen Bauordnung ist nun die zuständige Baubehörde in der Lage, im Wege der Bauberatung auf eine einwandfreie Gestaltung der Bauten hinzuwirken. Sie kann jedoch nicht eine individuelle, d. h. eine auf den jeweiligen Baulustigen zugeschnittene Behandlung nach Lage der finanziellen und zweckmäßigen Voraussetzungen durchführen. Sie kann und wird lediglich eine pietätlose, jedem ästhetischen Empfinden zuwiderlaufende uneinheitliche Gestaltung von Bauwerken unterbinden und auf eine einheitliche Gestaltung des Straßen-, Ortsund Platzbildes hinwirken. Es liegt im Interesse des Bauenden, die im Rahmen der Gesetzesbestimmungen gegebenen Richtlinien zu beherzigen und von sich aus dazu beizutragen, daß das, was heute gebaut wird, so dastehen muß, daß es für alle Zeit Zeugnis ablegt für die Größe der Zeit, in der wir heute leben, denn nirgends besser finden der Geist und die Kraft einer Zeit ihren sichtbareren Niederschlag, als auf dem Gebiete der baulichen Gestaltung.
Sei sparsam in deinen Zärtlichkeiten. Vermeide den alltäglichen Kuß der Gewohnheit. Gerade beim Kuß muß die Nachfrage immer größer sein, als das Angebot. Den Markt überschwemmen, heißt hier den Wert erheblich mindern.
Er wird dich vor der Ehe stets durch ein leuchtendes Prisma der Liebe in allen Farben schillern sehen. In der Ehe aber sieht er dich durch das Mikroskop der Gewöhnung. Daher sorge, daß du in Kleidung und Frisur stets des Ansehens würdig bist.
Wenn er dein Bild nicht mehr in der Brieftasche trägt, ist es Zeit, ihm erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Wenn er, entgegen seiner sonstigen Gewohnheit, seine Nägel aufmerksamer pflegt, so hole ihn, wenn möglich, vom Geschäft ab.
Du brauchst wahrlich nicht ohne Mann zu leben, denn letzten Endes ist die Ehe dein natürlichstes und letztes Ziel.
Aber hüte dich mehr, als je. Denn in unserer Zeit erstehen sonderbare männliche Lebewesen.
Sie nehmen ein zufälliges Interesse an einem Kuß, ein sportliches Interesse an der Liebe und leider nur ein akademisches Interesse an der Heirat.
Einstens endete jeder Roman mit den schönen Worten: „Und er schloß sie beseligt in seine Arme ..."
Sieh dir das Leben, die Männer und die Romane von heute an, und du wirst erkennen, daß diese Worte meistens schon am Anfang stehen.
Ohne Mann?
Das Leben ohne Mann gleicht einem Ferngespräch, bei dem sich niemand am andern Ende des Drahtes befindet. Das ist ein unangenehmes Gefühl, liebe Schwester, und darum sehe dich beizeiten nach einem Manne um, aber stehe ihm abwägend und mit klarem Kopf gegenüber.
Dein Vater sammelte noch Löckchen und getrocknete Blumen als Siegeszeichen der Liebe, — die Männer von heute sammeln Fernsprechnummern.
Sie brauchen nicht mehr die Schulter einer Frau, um sich gelegentlich auszuweinen, wie es zur Zeit der Romantik wohl geschah'. Sie sind stark genug, ihre eigenen Lasten zu tragen. Sie können sogar Essen kochen und ihre Hosen bügeln. Nur müssen sie, mehr als früher, jemanden haben, der ihnen hilft, sich selbst zu bewundern und an sich zu glauben.
Sieh sie dir an: Mit 25 Jahren ist der Mann kopflos, mit 35 kritisch, mit 45 meistens zynisch, aber mit 55 zum Entzücken leichtgläubig.
Mit 25 darf er noch Blumen sprechen lassen. Mit 35 muß er es mit Geschenken und Theaterkarten sagen. Mit 45 aber muß es eine Lebensstellung mit Pensionsberechtigung sein.
Das mußt du dir immer vor Augen halten. Hüte dich, ihn mit beunruhigenden Fragen nach seiner Vergangenheit zu belästigen. Er wird dir stets antworten, daß du die schönsten Augen hast.
Seit der Uebernahme der Regierung durch die nationalsozialistische Bewegung ist auch auf dem Gebiet des Bauwesens Mißständen mit Hilfe neuer gesetzlicher Bestimmungen in weitgehendem Maße entgegengewirkt worden. Besonders bedeutsam ist in dieser Hinsicht das von dem Herrn Reichsstatthalter in Hessen mit Zustimmung der Reichsregierung am 30. Juni 1934 durch die hessische Landesregierung auf Grund des § 1 des vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 verkündete Gesetz, in dem u. a. bestimmt wird:
„Artikel 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betreffend, wird aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt:
„lieber die äußere Gestaltung und das Aussehen der Gebäude und der sonstigen baulichen Anlagen einschließlich der Aenderung und Unterhaltung bestehender Bauten können durch den Staatsminister oder durch Ortsbausatzung Bestimmungen insbesondere mit dem Ziel, eine schönheitlich einwandfreie und einheitliche Gestaltung des Straßen-, Platz- und Ortsbildes zu sichern, erlassen werden.
Die Entscheidung darüber, ob ein Gebäude, oder eine bauliche Anlage, oder der Entwurf eines solchen den auf Grund des Abs. 1 erlassenen Vorschriften entspricht, steht der Baupolizei zu. Die Baupolizeibehörde hat im Wege der Bauberatung auf eine einwandfreie Gestaltung der Bauten hinzuwirken. Sie ist berechtigt, das Gutachten des zuständigen Denkmalpflegers oder eines von dem Staatsminister hierfür bestellten Sachverständigen einzuholen. Auf Verlangen des Bauherrn ist sie hierzu verpflichtet, sofern der Bauherr die Kosten diese Begutachtung übernimmt.
Die Baupolizeibehörde hat die Genehmigung zur Ausführung oder Aenderung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen zu versagen, wenn die Ausführung oder Aenderung den auf Grund des Abf. 1 erlassenen Bestimmungen nicht entspricht und insbesondere in ihrer Gestaltung oder Durchbildung unbefriedigend ist. Aus den gleichen Gründen kann die Genehmigung von Bedingungen der Baupolizeibehörde abhängig gemacht werden."
Die Ausführungsverordnung vom 21. August 1934 schafft hierzu die Grundlage, auf der sich aufbauend alles weitere zur baulichen Gestaltungsform ergibt.
Nach § 1 der Verordnung über die äußere Gestaltung und das Aussehen der Gebäude und der sonstigen baulichen Anlagen sind alle Gebäude und sonstige Bauten, namentlich soweit sie von öffentlichen Verkehrswegen aus gesehen werden, so zu gestalten, daß sie mit Rücksicht auf den baulichen Zweck ein gefälliges Aeußere erhalten. Sie müssen nach Stellung, Größe und Umriß, nach Bauart und Baustoff, nach Maßstab, Form und Farbgebung, in der Dachgestaltung und der Behandlung der ÄZandflächen dem vorhandenen od^er nach ärztlichen Vorschriften geplanten Straßen- und Platzbild, wie überhaupt ihrer Umgebung, sowie dem Ortsbild gut eingefügt fein.
Das gleiche gilt für die Aenderung und Unterhaltung bestehender Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen. Die von öffentlichen Verkehrswegen aus sichtbaren Außenseiten der Gebäude sind binnen drei Jahren zu verputzen, soweit dies nicht mit Rücksicht auf den verwendeten Baustoff entbehrlich ist oder eine andere Verkleidung (Holzverschalung, Derschindelung. Verschieferung oder bergt) vorgesehen ist.
Hieraus ist zu ersehen, daß den Maßnahmen der maßgeblichen Stellen eine über den seither üblichen Rahmen hinausgehende Bedeutung zukommt. Während die frühere Fassung des Artikels 59 der Allgemeinen Bauordnung sich darauf beschränkte, in denjenigen Städten und Ortschaften, in denen besondere Verhältnisse vorliegen, durch Ortsstatut über die Anordnung des Aeußeren der Gebäude entsprechende Vorschriften zu erteilen, geht die Neu-
fassung des Artikels 59 mit der dazugehörigen Ausführungsverordnung davon aus, die Baugenehmigung von besonderen Zusatzbedingungen der Baupolizeibehörde abhängig zu machen. Den Baupolizeibehörden ist jetzt die Möglichkeit gegeben, nicht nur der Verschandelung der Straßen- und Ortsbilder Einhalt zu gebieten, sondern darüber hinaus künftig überhaupt jede Entstellung unserer Städte- und Landschaftsbilder durch eine baulich schlechte Einzelgestaltung zu unterbinden.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, es genüge jede x-beliebige Skizze, ein Grundriß oder eine Abbildung zur Errichtung eines Baues. Bei weitem nicht! Jedes gute Bauwerk entsteht erst unter Berücksichtigung vieler Verhältnisse: des Klimas, der Lage des Bauplatzes zu den Himmelsrichtungen und zu seiner näheren Umgebung, der Zwecke, dem es zu dienen hat usw. Die Erfüllung der daran geknüpften Forderungen gibt dem Fachmann erst die Grundlage, auf der er schöpferisch aufbauend die Gestaltung und Formgebung des zu schaffenden Bauwerkes durchführen kann. Es ist falsch, zu glauben, ein Gebäude sinnlos, ohne auf die besonderen Umstände eingehen zu wollen, einfach kopieren zu können, wenn es den im Einzelfalle gestellten Anforderungen gerecht werden soll, wie es ebenso falsch wäre, nach Schablone zu bauen.
Ursache und Wirkung zahlreicher Mißstände der letzten Jahrzehnte sind in den weitaus meisten Fällen so eng miteinander verknüpft, daß man sie nicht getrennt voneinander behandeln darf. Vielfach ist die Ursache des schlechten Bauens darin zu suchen, daß man einen unfähigen Menschen mit der Planung und der Ausführung beauftragt hat. Die Wirkung konnte nicht ausbleiben, es konnte zwangsläufig nichts Befriedigendes erstehen. Zu gern scheut man die Kosten, die zum Bestellen eines tüchtigen, befähigten Anwaltes für die Vertretung und Wahrnehmung der Bauinteressen entstehen, ohne dabei zu bedenken, daß nur die Betreuung eines fachlich erfahrenen, anerkannten, wahren Baumeisters die Gewähr zur Wahrnehmung von Bauinteressen bieten kann, der aber darüber hinaus vor allem die zweckmäßige und natürliche Durch-
Kateik und Kateiker.
Von Hermann Gtolhenberq.
Wo der Wald aus dem Moor sich hochrandet, schaut halben Hanges eine mächtige Fichte auf den Jungwuchs herab, der sich ringsum der Frühlingssonne sehnsüchtig entgegen stellt, und man muß sich schon gut und gern drei Halsfalten ins Genick biegen, will man dem alten Ueberhälter bis in den Wipfel gucken. Dann kann man da in den letzten Zweigen so etwas wie eine grüngetarnte Kugel erkennen; ein Kobel ist das, wetterfest aus allerhand Astzeug und zähen Ranken zufammengefloch- ten. Bussarde hatten hier einen Horst gegründet, bis ein Schießer das Pärchen bei verblauender Dämmerung stumpfsinnig mit Schrot meuchelte.
Einige Wochen über blieb der Horst verödet. Dann machten die Allerweltsfledderer, Krähen- gesindel, in dem Nest breit, aber sie hatten noch nicht ihr Gelege fertig, da ging der Marder hier die Nachtronde, revidierte, lautlos hochgleitend, den Kobel, biß beiden Luftstrolchen die Kehle durch, saugte sich voll, soff die drei Eier aus und wanderte erst tags darauf weiter, nachdem er seinen Blutrausch ausgeschlafen hatte.
Der Winter kam, und lange war stille Zeit im Walde. Nichts rührte sich in dem Kobel unter dem schneebetupften Flaggenknopf der einsamen Hochfichte; und doch hegte der Kobel wieder einen Bewohner, nur ließ dieser keinen Mucks merken, denn trotz der luftigen Höhe schützten dichte Moosstopfen den tiefen Winterschlaf des Gerechten vor dem eisigen Nordost, und die Braunzapfen ringsum läuteten im winterlichen Wiegewind ein Traumlied dazu.
Endlich schmolz der Schnee, die Sonne goß Rotgold über die Jungkiefern, und als die Dorfjugend eines Sonntags ihren ersten Ausflug machte, sah sie von weitem schon, daß zwei feuerfüchsige Wische wie rasend um den alten Dickstamm kringelten: „De Kateikers sün all wedder upwacht!"
Denn anders als mit ihrem umgekehrten Namen nannte hier niemand den Eichkater. Wer aber oben im Kobel den Winter ehrsam abgeschlafen hatte, das war nicht der Kateiker, sondern d i e „Kateri , der er, von Nachbarschaft her, auf ^rciersfuBen nahte; sie brachte ihm ihre gut eingerichtete Wohnung als Aussteuer mit und sperrte sich lange gegen seine Werbung. So lehnte denn Kateik bald Das verliebte Baumkringelspiel im Gefühl werdender Mutterwürde ab, beeilte sich, mit jeder Flaumfeder, die sie fand, den Kobel kindbettweich auszu- polftem, gönnte zwar eine Weile noch dem Gatten
den warmen Platz an ihrer Seite, gab ihm dann aber kurzerhand den Laufpaß. Wenig später lagen drei Junge neben ihr.
Kinder machen Sorgen. Zwar von Goldkehlchen, dem Baummarder, drohte keine Gefahr mehr: der letzte seiner Sippe ward erschlagen, als er in winterlicher Not einen Hühnerstall beehrte, und der Iltis, dieser mordgierige Stänker, ging einem Kletterkampf und Kateikes Nagezähnen lieber aus dem Wege. Ganz zu trauen war wohl auch Pere- grinus, dem Wanderfalken, nicht, denn er führte Hakenschnabel und Dolchgriffe,, aber ihm, dem Sportsmann und Herrenjäger, war's ja meist nur um fliegende Beute zu tun.
Bald mußten die Jungen Zukost haben; Freß- säcke waren das, nichts als Hunger von morgens bis abends. Mangel drohte nicht; überall lagen unter Fallaub noch Eicheln und Bucheln. Außerdem hatte Kateik im letzten Herbst noch eigene Vorräte davon versteckt, meist so gut versteckt, daß sie nur die Hälfte jetzt wiederfand. Aber all das mußte herangeschleppt werden, das kostete Arbeit und Zeit.
Eines Tages kam Kateik, die Backentaschen voll Bucheckern, nach Hause und hörte von weitem die ängstlichen Stimmen der Jungen. Nichts Gutes ahnend flitzte sie den Stamm hoch: da faß ihr Gatte und wollte sich an feinem eigenen Fleisch und Blut gütlich tun! Im Nu spie Kateik die Bucheln aus, ein Sprung, dem Kindsmörder an die Gurgel, und Kateiker flog vom Kobel herunter, konnte sich aber noch am Stamm halten, und nun begann ein rasendes Verfolgen wie am Hochzeitstag rings um den Stamm herum, aber in blutigem Ernst.
Wenn zwei sich streiten, macht ein Dritter dabei fein Profitchen...
Hoch oben im Wolkenblau, wohin weder Kateiks noch Kateikers Schuhknopfäuglein reichten, kreiste der Habicht. Er sah sehr gut, was da unten für eine Partie gespielt wurde, zauderte aber, wenn er auch Eichhörnchenbraten über alles liebte. Denn ihm war nicht entgangen, daß da unten plötzlich aus der Schonung eine verdächtig grüne Gestalt auftauchte und wie der Blitz wieder in Deckung des Jungholzes verschwand. Minuten vergingen, die Luft schien rein, der Hunger siegte. Jetzt rasten die Hörnchen um einen Teil des Stammes, von jedem schützenden Astwerk frei; da sauste ein grauer Pfeil in rasendem Sturzflug aus der Himmelshohe herunter, nadelscharf griffen Fänge zu, unterm Krummschnabel zersplitterte Kateikers Genick, und der Habicht wollte ihn zum Kröpfen forttragen.
Er kam nicht weit: aus der Schonung blitzte es auf, donnernd warf der Hang den Knall zurück. Der Habicht überschlug sich in der Luft; als der
Förster ihn aufhob, zuckte Kateikers Leichnam noch, festumkrallt von den Fängen des Räubers.
Kateik war längst in den Kobel zu ihren geretteten Jungen zurückgehuscht. Sie wußte, der Grünrock würde ihr nichts tun; der hatte ihr schon oft zugeschaut, damals, als Kateiker sie mit seiner Werbung umstürmte, und später, wenn sie auf Eichelsammlung ging. Er freute sich über ihre Kletterkunststückchen, drückte beide Augen zu, wenn sie auch mal einen Jungvogel mauste und ließ die Flinte über der Schulter. Denn was wäre der deutsche Frühlingswald ohne unfern „Kateiker", das kluge Märchenäffchen Ratatöskr, von dem schon die Edda erzählt?
Gpeziaiärzte im Altertum.
Schon Herodot berichtet, daß es in Aegypten eine Unzahl von Aerzten gegeben hat, und zwar schon Spezialärzte für Augen, für den Kopf, für die Zähne, für den Magen und für innere Leiden. Wenn Herodot dabei annimmt, daß der altägyptische Arzt nur eine Krankheit habe behandeln -dürfen, so irrt er wohl; vielmehr behandelte er ausschließlich die Körperteile, die genannt wurden. Anknüpfend an diese Tatsache weist Dr. Berendts in der Leipziger „Jllustrirten Zeitung" darauf hin, daß es im ganzen Altertum in weitem Umfange solche besonderen Fachärzte gab, die nur bestimmte Leiden behandelten und wie in Aegypten nur für ein Spezialfach „zugelafsen" waren. Es kam auch oft vor, daß solche berühmten Aerzte aus dem Auslande weithin berufen und zu Rate gezogen wurden. Der Perserkonig Darius ließ den Oberarzt Demoke- des aus Griechenland zu sich nach Susa bitten, der dann auch in das Land der „Barbaren" reifte und feststellte, daß die Majestät sich hochstdero Fuß bei einer Jagd verrenkt hatten, ein Unfall, dem gegenüber die persischen Aerzte augenscheinlich völlig versagt hatten. Ebenso wurden ägyptische Aerzte weithin berufen, besonders Augenärzte; denn auf diesem Gebiete hatten die Aegypter, in deren Land Augenerkrankungen wie eine Seuche herrschten, besonders weitreichende Erfahrungen. Bei den Griechen wies der Aerztestand eine gründliche allgemeine Durchbildung auf, und die Zersplitterung in Dutzende von Fachgruppen unterblieb daher; es gab Chirurgen, Aerzte für innere Krankheiten und Badeärzte, die zugleich Priester des Asklepios, des Gottes der Heilkunde waren. Es gab aber doch auch eine Art von Spezialisten unter den Chirurgen, nämlich Blasensteinoperateure. In Rom gedieh Dagegen das ärztliche Spezialistentum auf das üppigste. Es gab tatsächlich für jeden Teil des menschlichen Körpers
Gtandkonzert der SA.
Am Mittwoch findet von 18.30 bis 19.30 Uhr auf dem
Landgraf-Phitipp-Plah
anläßlich des
Dankopfers der Nation
ein Platzkonzert des Musikzuges der S2L- Stanbarte 116 statt.
Volksgenosse! Trage auch du an diesem Tage durch Linzeichnung in die Spenden« listen einen Teil deiner Dankesschuld an den Führer ab.
Gebt freudig und reichlich!
SA.-Standarle 116.
Standartenführer.
Und merke dir vor allem eines, an dem dis meisten Mädchen allzu achtlos vorübergehen: Sobald er beginnt, dich mit deinem Vornamen zu rufen, und all die seligen Worte, wie „Liebling", „Einzige", „Göttliche" usw., vergessen zu haben scheint, bann ist es Zeit, die Augen offen zu halten. . Du sollst wahrlich nicht ohne Mann leben, aber sieh ihn dir gründlicher an, als ein kostbares Kleid, das du zu kaufen gedenkst. M. A.
Vornoiizen.
Tageskalender für Dienstag.
NSG. „Kraft durch Freude": 20.30 bis 21.45 Uhr, Fröhliche Gymnastik und Spiele im Lyzeum; 17.30 bis 18.30 Uhr, Kindergymnaftik, Frankfurter Straße 60 (Gartenhaus); 20 bis 21 Uhr und 21 bis 22 Uhr (nur für Frauen), Schwimmen im Volksbad; 21 bis 22 Uhr, Reiten, Reitschule Schömbs; 18 bis 19 Uhr und 19 bis 20 Uhr, Tennis. — Stadttheater: 20 bis 22.30 Uhr, „In Luv und Lee die Liebe". — Gloria-Palast, Seltersweg: „Hauptmann Sorrell und sein Sohn". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Die luftigen Weiber". — Oberhessischer Kunstverein (Turmhaus am Brandplatz): 17 bis 18 Uhr, Ausstellung von Gemälden von Fritz Heidingsfeld (Danzig) und P. A. Böckstiegel (Dresden). — Zirkus Althoff: 20.30 Uhr auf Oswaldsgarten Eröffnungs-Vorstellung.
Stadttheater Gießen.
Aus Dem Stadttheaterbüro wirb uns geschrieben!
Heute von 20 bis 22.30 Uhr Erstaufführung Des Matrosenstückes „In Luv unD Lee Die Liebe", Lustspiel von Friedrich Lindemann. Spielleitung: Kurt Lüpke. Mitwirkende Damen: Birkmann, Decker, Schubert-Jüngling; Herren: Frickhoeffer, Geiger, Kühne, Lupke, Rosenthal, Schorn, Seitz, Volck. 29. Vorstellung im Dienstag-Abonnement.
Amt für Volkswohlfahrt, Gießen-Aord.
Betr.: Dp f erring.
Am Mittwoch, 6., und Donnerstag, 7. Mai, findet die Einziehung des Opferringes für den Monat Mai statt.
Amt für Volkswohlfahrt.
Ortsgruppe Giehen-Vlitte.
Betr.: Lebensmittelopferring.
Am Mittwoch, 6. Mai, werden die Spenden — Pfundsammlung — durch die NS. Frauenschaft ein- gesammelt. Die Hausfrauen werden gebeten, den Inhalt der Päckchen auf der Umhüllung kenntlich zu machen und die Mitgliedskarten zur Quittungseinzeichnung bereitzuhalten.
einen Spezialisten. Man hatte Bruch- und Steinärzte, solche für Fistelbehandlung, für Kinder, wie für Greise. Don dem Arzt Hyginus rühmte Martial, daß er die Haare wegbrenne, die in die Augen gewachsen waren, und Fannis hob ohne operativen Eingriff das Zäpfchen. Es gab nicht nur Wasserdoktoren, sondern auch Wein- und Milchärzte, einer war Facharzt für Nießwurzbehandlung. Dabei verdienten die Aerzte viel Geld; Krinas hinterließ bei feinem Tode 10 Millionen Sesterzen, er hatte feine Verordnungen streng nach dem Ergebnis seiner Sternenbeobachtungen getroffen. Uebrigens gab es im Altertum auch merkwürdige Methoden der Prüfung, ehe ein Arzt „zugelafsen^ wurde. So mußte bei den Persern der Arzt erst drei Kranke aus den unteren Bevölkerungsschichten behandelt haben, ehe er sein Kunst auch an „besseren Leuten" erproben durfte. Waren die Armen unter oder an feiner Behandlung gestorben, so durfte er niemals Arzt werden.
Ein bisher unbekanntes Werk von Hiemenschneider.
In eine Privatfammlung in Bem ist vor kurzem aus dem Besitz eines englischen Bildhauers die Plastik eines heiligen Sebastian, ein eigenhändiges Werk Tilmann Riemenschneiders gelangt, das zu seinen schönsten und charakteristischsten gehört und jetzt von Justus B i e r im Maiheft der bei F. Bruckmann in München erscheinenden Monatsschrift „Pantheon" abgebildet und näher beschrieben wird. Die Figur bat vor Jahrzehnten einmal zu der Sammlung G e d o n in München gehört. Es gibt acht ©ebaftiansfiguren an den verschiedensten Stellen in Deutschland, die dasselbe Motiv in schülerhafter Ausführung zeigen. Man hatte schon ver- mutet, daß diesen eine eigenhändige Schöpfung Riemenschneiders als Vorbild gedient habe, das man für verloren hielt. In dem neuen Sebastian liegt das Original Riemenschneiders nun vor, das den Kopien im Motiv zwar völlig gleich, an Adel der Auffassung und Zauber des seelischen Ausdrucks aber weit überlegen ist. Das Motiv ist beim Original und bei den Kopien völlig gleich; es zeigt eine bewegte Gliederung der halbentkleideten Fissur. Mit vorgesetztem Bein und zurückgebundenem Arm, mit einem flatternden Lendentuch und lockerem, die Gestalt umspielenden Mantel. Bei zwei Kopien ist dar Motiv im Gegensinn ausgeführt, bei den anbenB völlig getreu wieberholt. Auf Grunb ber Formen« gebung ist anzunehmen, baß bas Werk in die Zeit des Creglinger Altars von Riemenfchneider, etwa 1506 bis 1510, anzufetzen ist.


