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Die Regelung des Kettbezugs.

Nationalsozialismus verpflichtet!

Aufruf des Gauobmannes der DAF.

Willi Becker an die Betriebsführer.

NSG. Das vierte Jahr nationalsozialistischer Regierung neigt sich seinem Ende zu. National­sozialistisches Schaffen und nationalsozialistische Tat­kraft haben in wenigen Jahren dem Volk neuen Lebensmut gegeben, Millionen in Arbeit und Ver­dienst gebracht und eine schwer darniederliegende Wirtschaft wieder in Gang gesetzt.

So erlebte im Rahmen des ersten Dierjahres- planes die deutsche Industrie einen Aufschwung, der alle Erwartungen übertraf. Eine neue Wirtschafts­epoche begann. Viele Betriebe, deren Liquidation nur noch eine Frage der Zeit zu sein schien, ge­langten nun auf einmal zu neuem Aufschwung. Die Verwirklichung des Arbeitsbeschaffungspro­gramms der Reichsregierung versah die Wirtschaft mit zahlreichen Aufträgen. Dieser wirtschaftliche Aufschwung war nur möglich durch die gemeinsamen Anstrengungen von Betriebsführer und Gefolg­schaft, durch den restlosen Einsatz des letzten An­gestellten und Arbeiters.

Gemeinsame Arbeit aber verdient auch gemein­samen Erfolg! , , r.,f

Ich erwarte deshalb von allen Betriebsfuhrern, daß sie sich anläßlich des bevorstehenden Weih­nachtsfestes der ihnen anoertrauten Menschen er­innern, die durch treue Mitarbeit zur Verwirklichung des erzielten Erfolges beitrugen.

Ich erwarte, daß, wie in vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr den Arbeitern und Angestellten im Rahmen des Möglichen eine zusätzliche Ver­gütung zuteil wird.

Heil Hitler!

Willi Becker, Gauobmann der DAF.

Nach den vom Herrn Präsidenten des Landes­finanzamts Darmstadt gemachten Beobachtungen sind Anzeichen dafür vorhanden, daß zahlreiche Hausschlachtungen nicht zur Versteuerung angemel­det werden. Die steuerliche Erfassung sämtlicher Hausschlachtungen ist aber im staatswirtschaftlichen Interesse dringendes Erfordernis.

Es wird daher allen Personen, die Hausschlach­tungen vornehmen, in ihrem eigenen Interesse drin­gend empfohlen, in jedem einzelnen Falle die Haus- schlachtungen zur Versteuerung anzumelden.

Neben den Steueraufsichtsbeamten sind auch die Polizeibeamten angewiesen, auf die Hausschlachtun­gen ein besonders scharfes Augenmerk zu richten und darüber hinaus festzustellen, ob sie steuerlich angemeldet worden sind. Wo nicht, werden unnach- sichtlich Strafanzeigen erhoben.

Vorsicht beim Baumfällen!

Vom Po st amt Gießen wird uns mitgeteilt: In der Zeit des Baumfällens werden an den Straßen und in den Ortschaften die Reichs-Tele­graphen- und Fernsprechleitungen durch umstür­zende Bäume oder durch herabfallende Aeste häufig beschädigt, weil die Personen, denen das Baum­fällen obliegt, in der Regel die zur Sicherung der Telegraphenanlagen gegen Beschädigungen erfor­derlichen Vorkehrungen überhaupt nicht, oder in ungenügendem Maße treffen und es unterlassen, von den bevorstehenden Arbeiten der nächsten Post­anstalt rechtzeitig Mitteilung zu machen. Da auch fahrlässige Beschädigungen der Telegraphenanlagen im §318 des Reichsstrafgesetzbuches mit Strafe be-

DNB. lieber die Regelung des Fettbezugs wird von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt:

Der Fettoerbrauch des deutschen Volkes liegt zur Zeit erheblich über dem Verbrauch der Vorkriegs­zeit. Mit Rücksicht hierauf und im Hinblick auf die Sicherung der vordringlichen Erfordernisse für die Durchführung des im Vierjahresplan zu verwirk­lichenden großen Aufbauprogramms muß eine Re­gelung des Fetoerbrauchs erfolgen. Hierbei ist es notwendig, in erster Linie dafür zu sorgen, daß die schwer arbeitende, im Dierjahresplan in vorderster Front wirkende deutsche Arbeiterschaft die Fett­mengen erhält, die sie braucht. Der nationalsozia­listische Grundsatz des Staates erfordert hier eine ausgleichende und gerechte Verteilung der in Deutschland hergestellten und weiterhin einzuführen­den Fettmengen. Es muß ferner verhindert wer­den, daß die sozial bessergestellten Schichten beliebig viel Fettmengen kaufen können und die minder­bemittelte Bevölkerung nicht in der Lage ist, ihren unbedingt notwendigen Bedarf zu decken.

Die seit drei Jahren von der Reichsregierung durchgeführte Fettoerbilligung für Minderbemittelte wird daher im Jahre 1937 nicht nur unverändert durchgeführt, sondern darüber hinaus dahin erwei­tert, daß ab Januar 1937 diesem Volksteil das Be- zuqsrecht von Konsummargarine (0,63 Mark abzüg­lich 0,25 Mark Verbilligung, also 0,38 Mk. zu ein halbes Kilo) in Höhe von bisher 6 Kilogramm auf 10 Kilogramm jährlich erhöht wird. Ferner wird ab Januar 1937 einem weiteren Kreis von Volks­genossen, die keine Fettverbilligungsscheine erhalten, deren Einkommen aber nur wenig über dem der bisher in die Fettoerbilligung öinbezogenen Per­sonen liegt, ein Bezugsrecht für 7 Kilogramm Kon- summargarine im Jahre ohne Verbilligung durch Ausgabe von Bezugsscheinen gesichert. Dabei kom­men in der Regel Personen in Betracht, deren Ein­kommen sich in der Nähe des doppelten Richtsatzes der öffentlichen Fürsorge hält. Diese Margarinebe­zugsscheine werden auf Antrag von den Fürsorge­verbänden (Wohlfahrtsämtern) ausgegeben.

Um eine gleichmäßige Verteilung der vorhande­nen Speisefette auf alle Reichsteile vom Erzeuger bis zum Einzelhändler sicherzustellen, hat der Reichs­nährstand mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft die Molkereien und Butterverteiler angewiesen, ihre Abnehmeer im glei-

droht sind, wird den Baumbesitzern empfohlen, die nächste Postanstalt von der bevorstehenden Baurn- fällunq so zeitig zu benachrichtigen, daß erforder­lichenfalls die Entsendung eines Beamten zur Siche­rung der Leitungen veranlaßt werden kann.

Betriebsordnung

für die Feuerbestattungsanlage.

Der Oberbürgermeister veröffentlicht in unserem heutigen Anzeigenteil eine Bekanntmachung über die Betriebsordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Gießen. In dieser Betriebsordnung wer­den alle Bestimmungen über unsere Gießener Feuerbestattungsanlage einheitlich zusammengefaßt, auch die Gebührensätze zur öffentlichen Kenntnis gebracht und die früheren Bestimmungen mit dem heutigen Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf­gehoben. Auf die Bekanntmachung sei besonders yingewiesen.

** Weihnachtsausstellung oberhes- sischer Künstler. Die Weihnachtsausstellung

chen Verhältnis zu beliefern, wie im Oktober 1936, jedoch bis auf weiteres noch Abzug von ZU vom Hundert, die durch dies Reichsstelle für Milch- erzeugnisfe, Oele und Fette einbehalten und m den Hauptverbrauchergebieten dem Bedarf entsprechend verteilt werden. Aehnliche Anordnungen sind für die übrigen Fette ergangen.

Um dem Kleinhändler und Fleischer eine gerechte Verteilung der Fette an den Verbraucher zu ermög­lichen, werden der Einzelhändler und das Fleischer- Handwerk, das bereits im letzten Winter auf pri­vater Grundlage angewandte Verfahren der Kun­denliste in erweitertem Umfange und auf zuver­lässigen Unterlagen ab Januar 1937 wieder auf­nehmen Um bei der Kundenliste die Personenzahl des einzelnen Haushalts zu berücksichtigen, werden die Eintragungen in die Kundenliste nur auf Grund von Haushaltsnachweisen durchgeführt werden.

Noch im Dezember wird den Haushaltungen em Haushaltsnachweis zugehen, der als Unterlage für die Eintragung in die Kundenliste bei dem vom Verbraucher selbst gewählten Geschäft dient. Die Aufgabe der Haushaltsnachweise wird in gleicher Weise durchgeführt, wie die Personenstandsauf­nahme vom "10. Oktober jeden Jahres.

In ähnlicher Weise wird die Versorgung der ge­werblichen Betriebe, Gastwirtschaften, Bäckereien und Konditoreien, soweit sie vom Einzelhandel bis­her bezogen haben, geregelt. Als Unterlage für die Eintragung dieser Betriebe in die Kundenliste dient ein Betriebsnachweis, über dessen Aufstellung die zuständigen Wirtschaftsoerbände das nähere mit­teilen werden.

Durch diese Maßnahmen wird durch einen gerech­ten Ausgleich dafür gesorgt, daß jeder Volksgenosse die notwendige Fettmenge erhält, daß Hamsterern, die zum Schaden der Allgemeinheit immer wieder versuchen, ihr Unwesen zu treiben, das Handwerk gelegt wird. Wenn jeder einzelne den Fettverbrauch nur einigermaßen einschränkt, ist die reibungslose Versorgung sichergestellt; auch dann liegt der Fett­verbrauch immer noch über dem Verbrauch der Vorkriegszeit. Es wird erwartet, daß jeder ein­zelne die Bedeutung dieser Maßnahmen für den nationalen Ausbau erkennt und verantwortungs­bewußt sich immer den Grundsatz vor Augen hält: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

der oberhessischen Künstler, die in diesen Tagen im Turmhaus am Brand zu sehen ist, ist täglich in der Zeit von 17 bis 18.30 Uhr geöffnet.

** Goldene Hochzeit. Kommenden Sonn­tag, 6. Dezember, begehen die Eheleute Philipp Wißner und Ehefrau Marie, geborene Belloff, wohnhaft Ludwigsplatz 3, goldene Hochzeit. Herr Wißner steht im 87., seine Frau im 84. Lebens­jahre. Beide erfreuen sich noch guter Gesundheit und geistiger Frische.

EPNH. Keine Doppelmitgliedschaft im NS.-Lehrerbund und konfessionel­len Lehrervereinen. Der Reichswalter des NSLB. hat darauf hingewiesen, daß seine Mitglie­der nicht gleichzeitig Mitglieder von konfessionellen Vereinigungen fein können. Angehörige des NSLB., die jetzt noch einer konfessionellen Vereinigung an­gehören, müssen sich entscheiden, zu welcher Organi­sation sie gehören wollen. Die Leiter des Amtes für Erzieher in den Kreis- und Gauleitungen sind für die Durchführungen dieser Anordnung persönlich verantwortlich .

Kundgebung der ASDAp. in Gießen.

Freitag, 4. Dezember, im Cafs Leib um 20.30 Uhr. Es spricht:

pg. Oskar Wendnagel

überUnser Kampf, einst und jetzt".

Jedem, der in der Kampfzeit die Versammlungen in Gießen besucht hat, ist Oskar Wendnagel bekannt. Eintritt 30 Pfennig.

Kartenvorverkauf bei den Gießener Ortsgruppen.

Kreisleitung Wetterau der NSDAP.

Trocken-SkikmsuS und Skifilmvortrag beim Skiklub Gießen.

Die vom Skiklub Gießen in den letzten Wochen in der Reithalle am Brandplatz durchgeführten Trockenskikurse erfreuen sich sehr starker Beteiligung. Das traditionell, am Ende jeden Kursabends ge­sprochene Skigebet hat bereits den Erfolg, daß im Vogelsberg 25 Zentimeter Neuschnee gefallen find. Falls die Witterung anhält, werden am kommenden Sonntag die Skiautobuffe des Skiklub Gießen zum Hoherodskopf fahren. Arn kommenden Montag wird im Kunstwifjenschaftlichen Institut ein Skifilm vor­geführt, der in einer großen Ueberschau die Ski­sport-Ereignisse des Jahres 1936, Fiskämpfe, Deut­sche Meisterschaften und Olympische Spiele wieder­geben wied. (Man beachte die heutige Anzeige.)

Fußball: Universität Marburg gegen Universität Gießen 10:0.

In einem weiteren Gruppenspiel um die Deutsche Hochschul-Meisterschaft im Fußball standen sich in Marburg die Mannschaften der Universität Gießen und der Universität Marburg gegenüber. Die Mannschaft der Universität Gießen verlor über Er­warten eindeutig mit 10:0 Toren. In der ersten Halbzeit leistete die Elf noch einigermaßen Wider­stand und hielt das Halbzeit-Ergebnis bei 3:0 Toren.

Kleine Strafkammer Gießen.

Die 27jährige Ehefrau Th. K. war wegen Be­trugs vorn Amtsgericht Büdingen zu sechs Wo­chen Gefängnis verurteilt worden. Sie war zusammen mit ihrem Ehemann von Ort zu Ort gezogen und lebte von dem Verkauf selbstoerfer- tigter Postkarten. Sie hatten sich bei verschiedenen Leuten eingemietet, waren aber dann, nachdem sie gewöhnlich für die ersten Tage die Miete befahlt hatten, plötzlich spurlos verschwunden, um die Miete und auch kleinere Darlehen schuldig zu bleiben. Während der Mann das Urteil angenommen hatte, legte die Frau Berufung ein. Sie behauptete, von der ganzen Sache nichts gewußt zu haben. Das Ge­richt konnte ihr jedoch keinen Glauben schenken und verwarf ihre Berufung. Außerdem wurde sie jo- fort in Haft genommen, da sie ohne festen Wohn­sitz ist.

Der Karl Mann II. aus Lißberg und der Karl Ruhl aus Schwickartshausen waren wegen Be­leidigung vom Amtsgericht Ortenberg zu Ge­fängnisstrafen von einem Monat bzw. zwei Wochen verurteilt worden. Mann hatte eine Amtsperson wider besseres Wissen verleumde­risch beleidigt und Ruhl hatte die gleiche Beleidi­gung in einem Brief an den betreffenden Beamten ausgesprochen. Beide hatten gegen das Urteil Be-

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