kichen Beträge, die infolgedessen für den einen Besitz bisher zu wenig entrichtet worden sind, muhten für den anderen Grundbesitz mehr aufgebracht werden. Das war eine Beoorteilung der leistungs- Härter gewordenen Steuerpflichtigen auf Kosten der leistungsschwacher gewordenen. Diese Ungleich- mahiakeit der Besteuerung wird durch das neue Grundsteueraesetz beseitigt, und zwar dadurch, daß einheitliche Besteuerungsgrundlage für das gesamte Reichsgebiet der nach dem Reichsbewertungsgesetz zuletzt festgestellte Einheitswert ist.
Diese Verknüpfung der Grundsteuer mit der Einheitsbewertung ist das Kernstück der Vereinheitlichung des Grundsteuerrechtes; sie ist die Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Beteuerung.
Im Zuge der Vereinheitlichung des Realsteuerrechtes und der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung haben auch die Befreiungsoorschriften vereinheitlicht und dabei dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung an- aepaßt Werden müssen.
Die Erfahrung lehrt, daß für die Gewerbesteuer eine einzige Besteuerungsgrundlage nicht ausreicht. Würde die Gewerbesteuer nur auf den Gewerbe- ertrag abgestellt, so würde die Steuer so fonjunh tur- und krisenempfindlich werden, daß in die Gemeindefinanzen eine gewisse Ungleichmäßigkeit und Unsicherheit hineingetragen würde..Auch das Gewerbekapital kann nicht allein als Besteuerungsgrundlage genügen, weil — ohne gleichzeitige Heranziehung des Gewerbeertrags — die Gewerbe- treibenden, die kein oder ein nur kleines Gewerbekapital haben, keine oder eine nur unverhältnismäßig niedrige Gewerbesteuer zu zahlen haben würden. Auch eine Abstellung der Gewerbesteuer allein auf die Lohnsumme kommt nicht in Betracht, weil dann die lohnintensiven Betriebe einseitig betroffen würden. Die Steuerreform sieht mehrere Besteuerungsgrundlagen vor. Dadurch tritt für den Steuerpflichtigen bis zu einem gewissen Grade em innerer Ausgleich ein. Für die Gemeinden als Steuergläubiger wirkt die Anwendung verschiedener Besteuerungsgrundlagen ebenfalls ausgleichend.
Sie bietet einen gewissen Schutz gegen Konjunkturschwankungen. Es sind als Besteuerungsgrundlagen nebeneinander Gewerbeertrag, Gewerbekapital und Lohnsumme vorgesehen.
Es wird unter Verwendung von Meßzahlen je ein Steuermeßbetrag für den Gewerbeertrag und für das Gewerbekapital ermittelt. Aus diesen beiden Steuermeßbeträgen wird durch Zusammenrechnung ein einheitlicher Meßbetrag gebildet. Auf diesen einheitlichen Meßbetrag wird der durch die Gemeinde zu bestimmende Hebesatz angewendet.
Die Festsetzung des einheitlichen Steuermeß- betrages ist Sache des Finanzamtes, die Festsetzung des Hebesatzes und alles daran sich Anschließende ist Sache der Gemeinden. Neben Gewerbeertrag und Gewerbekapital kann die Lohnsumme als Besteuerungsgrundlage gewählt werden. Eine Verkoppelung der Lohnsumme mit dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital ist nicht vorgesehen. Die Lohnsummensteuer soll aber im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitische Bedeutung nur mit Zustimmung der obersten Gemeindeaufsichtsbehörde erhoben werden können. § 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen Bestimmungen darüber erlassen, in welchem Verhältnis die 'Hebesätze für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Bürgersteuer zu einander stehen müssen und inwieweit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde bedürfen.
Besteuerungsgrundlagen und Gteuerbeträge.
Die Besteuerungsgrundlage ist bei der Grundsteuer der Einheitswert (§ 10 des Grundfteuerge- fetzes). Die allgemeine Steuermehzahl beträgt 10 vom Tausend (§12 Abs. 1 GrStG.). Der Reichsminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern für einzelne Gruppen von Steuergegenständen niedrigere Meßzahlen bestimmen (§ 12 Abs. 2 GrStG.). Bei der Festsetzung niedrigerer Meßzahlen ist insbesondere an die kleinen Landwirte und an den Neuhausbesitz gedacht.
Aus der Anwendung der Steuermehzahl auf die Besteuerungsgrundlage (auf den Einheitswert) ergibt sich der Steuermeßbetrag (§ 11 GrStB.) er- diesem Steuermeßbetrag, den das Finanzamt festsetzt und der Gemeinde mitteilt, ist der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz anzuwenden. Das Ergebnis davon ist der Jahresbetrag der Grundsteuer.
Besteuerungsgrundlage find bei der Gewerbesteuer in jedem Fall der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Die Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und bei Personengemeinschaften gestaffelt bis zu 5 v. H.
Wirtschaft
der soll
♦ der bis
Oberhessen.
Landkreis Gießen.
W i e s e ck , 4. Dez. Infolge des Umsichgreifens Grippe wurde unsere Volksschule heute einschließlich Mittwoch, 9. Dezember, g e •
esse, so daß gegen die niedrigsten Kurse des Tages überwiegend kleine Erholungen zu verzeichnen waren. Das Geschäft bewegte sich jedoch in engen Grenzen. Nachfrage fanden am Montanmarkt Verein. Stahl zu 120 bis 120,50 (119,90), Buderus, Klöckner, Mannesmann und Rheinstahl waren auf Berliner Schlußbasis gesucht. IG.-Farben zunächst 166,90, dann wieder 167. Etwas schwächer lagen Reichsbank mit 187 bis 186,75 (188,75), ferner bröckelten Scheideanstalt und Schuckert je 0,50, v. H., Muag 0,25 und Deutsche Erdöl 0,50 v. H. ab. Am Rentenmarkt wurden Altbesitz letztmals vor der Ziehung mit 117,40 notiert. Im Freiverkehr lagen zertifiz. Dollar-Bonds bei kleinem Angebot 0,50 bis 0,75 v. H. schwächer. Von Auslandrenten notierten 4proz. Rumänen mit 5,80 und 4proz. Ungarn Gold mit 7,60.
$ranffurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 3. Dez. Auftrieb: Rinder 69 (gegen 79 am letzten Donnerstagsmarkt), darunter 5 (1) Ochsen, 9 (4) Bullen, 40 (56) Kühe, 15 (18) Färsen. Kälber 600 (634), Hämmel und Schafe 158 (197), Schweine 1121 (973). Notiert wurden pro 50 Kilogramm Lebendgewicht in Mk.: Ochsen a) 45 (am 26. Nov. —), b) 41 (—). Bullen a) 43 (—). Kühe a) 41 bis 43 (41 bis 43), b)
35 bis 39 (35 bis 39), c) 27 bis 33 (2/ bis 33),
d) 20 bis 25 (—). Färsen a) 41 bis 44 (42 bis 44),
b) 40 (38 bis 40). Kälber a) 56 bis 65 (56 bis 65),
b) 41 bis 55 (41 bis 55), c) 35 bis 40 (36 bis 40),
d) 28 bis 34 (26 bis 35). Hämmel b2) 43 bis 45
(41 bis 44), c) 28 bis 42 (35 bis 40). Schafe f) 24
bis 30 (24 bis 32). Schweine al) 57 (57), a2) 57
(57), bl) 56 (56), b2) 55 (55), c) 53 (53), d) 51 (51). Sauen gl) 56 (56). Marktverlauf: Rinder und Schweine wurden zugeteilt. Kälber langsam, ausverkauft. Hämmel und Schafe mittelmäßig. Ueber- ftanb: 4 Kühe, 17 Schafe.
Großmarkt für Fleisch und für Fett- waren. Angeboten waren: 780 Viertel Rindfleisch, 462 halbe Schweine, 112 ganze Kälber, 10 Hämmel, 7 Kleinvieh. Notiert wurden pro 50 Kilogramm in Mark: Ochfenfleisch a) 80, b) 69. Bullenfleisch a) 76, b) 66. Kuhfleisch a) 77, b) 65, c) 54. Färsenfleisch a) 80. Kalbfleisch a) 70 bis 105 (am 30. November 107), b) 58 bis 80 (96), c) 50 bis 65 (82). Hammelfleisch b) 90 bis 100. Schweinefleisch b) 74. Fettwaren: Roher Speck unter 7 Zentimeter 78, Flomen 80. Marktverlauf: langsam.
Schweinemarkt in Butzbach.
* Butzbach, 3. Dez. Der heutige Schweinern a r k t war mit 389 Ferkeln beschickt Bei mäßigem Handel verblieb geringer Ueberstand. Es wurden bezahlt: für 4 bis 6 Wochen alte Tiere 10 bis 14 Mark, für 6 bis 8 Wochen alte 14 bis 16 Mark, für ältere bis 20 Mark pro Stück.
Die Paragraphen 28 und 29 des Grundsteuergesetzes regeln die Besteuerung des Neuhausbesitzes. Der sogenannte „mittlere Neuhausbesitz" ist nach reichsrechtlicher Regelung in vollem Umfange von Grundsteuer bis 31. März 1939 befreit. Dabei es verbleiben (§ 28 Absatz 1).
mit der Maßgabe, daß die ersten 1200 Mark des Gewerbeertrages frei bleiben. Sie beträgt bei anderen Unternehmen, z. B. bei Kapitalgesellschaften, einheitlich 5 v. H. (§ 11 Abs. 2 des Gewerbesteuer- g Dbe Steuermeßzahl für Gewerbekapital beträgt einheitlich 2 v. T. (§ 13 GewStG.). Für Gewerbebetriebe, deren Gewerbekapital weniger als 3(äaj Mark beträgt, wird ein Steuermeßbetrag nach dem Gewerbekapital nicht festgesetzt (§ 13 Abs. 3 Gewerbesteuergesetzes). Aus der Anwendung der Steuermeßzahl 2 v. T. auf das Gewerbeekapital ergibt sich der Steuermeßbetrag für die Besteuerung nach dem Gewerbekapital (§ 13 Abs. 1 GewSt.G.).
Wird als Besteuerungsgrundlage auch die Lohnsumme herangezogen, so beträgt die Steuermehzahl 2 o. T. (§25 Abs. 2 GewStG.). Diese Meßzahl auf die Lohnsumme angewendet, ergibt den Steuermeßbetrag (§25 Abs. 1 GewStG.). Auf Grund dieses Steuermeßbetrages muß der Unternehmer die Steuer nach der Lohnsumme selbst errechnen. Bei der Lohnsummensteuer ist Besteuerungsgrundlage die Lohnsumme, die in jedem Monat an die Arbeitnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gezahlt worden ist. (§23 Abs. 1 GewStG.). Uebersteigt die Lohnsumme des Gewerbebetriebes im laufenden Jahr nicht 24 000 Mark, so werden von ihr 7200 Mark abgezogen. (§2 Abs. 2 GewStG.) Diese letztere Maßnahme dient der Schonung der kleinen Betriebe.
Steuerbefreiung des Neuhausbesitzes, insbesondere der Arbeiterwohnstätten.
Für den sogenannten „neuesten Neuhausbesitz ist die Befreiung von der Landesgrundsteuer und vcr halben Gemeindegrundsteuer vorgeschrieben, und zwar für Kleinwohnungen bis zum 31. März 1J39, für Eigenheime bis zum 31. März 1944. 2Iud;) Befreiungen werden nach dem Gesetz (§28 Abs. 2) aufrecht erhalten. Die Regelung ist, um Verschiebungen für diese Gruppe von Grundstücken zu vermeiden, so vorgesehen, bis die Grundsteuer in ihrem bisherigen Betrag erstarrt.
Nach der bestehenden Regelung wurden noch diejenigen Eigenheime Steuerbefreiung genießen, die bis zum 31. März (bzw. 31. Mai) 1939 bezugsfertig werden. Nach der Regelung des Gesetzes (§ 28 Abs. 2, Ziff. 1) wird diese Frist auf den 30 Sept. 1937 gekürzt. §27 des Grundsteuergesetzes gemäß wird die Grundsteuer für Arbeiterwohnstatten auf die Dauer von 20 Jahren durch das Reich übernommen. Diese Regelung gilt für die Arbeiterwohn- statten, die in der Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1940 bezugsfertig werden.
Ausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Darunter ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechtes und die nicht rechtsfähigen Vereine ist eine besondere Regelung in der Weise getroffen, daß diese Unternehmen stets in vollem Umfange gewerbesteuerpflichtig sind.
Bisher waren in Preußen und in den meisten anderen Ländern auch die freien Berufe gewerbesteuerpflichtig. Im neuen Gewerbesteuergesetz, das einheitliches Recht für das gesamte Reichsgebiet schafft, ist eine Realbesteuerung der freien Berufe nicht vorgesehen.
schlossen.
00 Klein-Linden, 3. Dez. Im Saal der Kleinkinderschule hielt am Dienstagabend die Evangelische Frauenhilfe ihre Adoents- feier ab. Der Vorsitzende, Pfarrer König, sprach über die Adventshoffnung der Christen, und Kinder von Mitgliedern erfreuten mit dem Vortrag passender Gedichte. Die Besucher des Abends erlebten eine schöne Feierstunde.
T Großen-Linden, 3. Dez. Im Lückenbachtal stehen gegenwärtig große Wiesenflächen unter Wasser. Seit dem Jahre 1928, nachdem die Feldbereinigung durchgeführt worden war, trat diese Erscheinung nicht mehr auf. Der Lückenbach ist stark verschilft, so daß der Wasserabfluß gehemmt ist. — Die hiesige Bezugs- und Absatzgenossenschaft hat in diesem Jahre insgesamt 700 Zentner Zwetschen verladen.
)( Lich, 2. Dez. Der erste Advent war in unserer evangelischen Gemeinde der Mission gewidmet. Im Gottesdienst, der durch zwei mehrstimmige Adoentslieüer der Chorschule besonders feierlich gestaltet wurde, predigte Missionar Blümer von der Leipziger Mission über das Wort des Herrn aus der Bergpredigt „Ihr seid das Salz der Erde und ihr seid das Licht der Welt". Er verstand es, der christlichen Gemeinde ihre Mif- sionsverpftichtung nachdrücklich ans Herz zu legen. Im Kindergottesdienst führte er die große Kinber- schar im Geist in die Missionsschulen Ostafrikas und wußte viel Interessantes zu erzählen. Am Nachmittag sprach er im Gottesdienst der Gemeinde Nie- der-Bessingen. Am Abend fand im vollbesetzten Gemeindesaal ein Missionsvortrag statt, in dem prachtvolle Lichtbilder aus der früheren deutschen Kolonie Ostafrika gezeigt wurden. Die Missionskollekte entsprach dem guten Besuch der Veranstaltungen. — Am Montag- und am Dienstagabend hielten die beiden evangelischen grauen» yilfen im Gemeindesaal, der mit vielen Lichtern und Fichtengrün geschmückt und wieder voll besetzt war, schöne Adventsfeiern ab. Adoentslieder, Adventsgedichte und Adventsansprachen wechselten miteinander ab und bereiteten die Mitglieder auf das kommende Weihnachtsfest vor. Mit Gebet und Segen fanden die Abende ihren Abschluß.
Kreis Alsfeld.
<£ Nieder-Ohmen, 2. Dez. Am Sonntag fand hier in dem Saale Döll ein Militärkon - 3ert, ausaeführt von der Regimentskapelle Gießen unter Leitung von Musikmeister Wohlfahrt, statt. Der Reinertrag wurde dem Winterhilfswerk überwiesen. Eingangs hieß Ortsgruppenleiter Erb die Teilnehmer herzlich willkommen und forderte auf, das Winterhilfswerk des Führers tüchtig zu unterstützen. Die von der Musik dargebrachten Weisen wurden mit großem Beifall aufgenommen.
<£ Kirtorf, 1. Dez. Aus Anlaß der dritten Jahrestagung der NS. - Gemeinschaft „Kraft durch Freude" fand auch in unserem Orte eine Kundgebung statt. Die hessen-nassauische Volksbühne Wiesbaden brachte an diesem Abend das Lustspiel „Holzappel" zur Aufführung. Der Besuch der Veranstaltung war gut. — Die Arbeiten an der Regulierung des Gleenbaches geben ihrem Ende entgegen. Das Bachgelände wuroe von der Kirchbrücke in der Nähe des Ortes Nieder-Gleen bis kurz vor Ober-Gleen gründlich bereinigt. Diese Maßnahme wird sich in wirtschaftlicher Hinsicht durch die Trockenlegung der Wiesen und die Beseitigung der Ueberschwemmungsgefahr günstig auswirken. An der Durchführung der Arbeiten waren zahlreiche Volksgenossen beschäftigt. Auch die Arbeiten am Omenabächlein werden, nachdem in diesem Sommer in der Nähe der Försterwohnung eine Brücke errichtet wurde, im nächsten Jahr fortgesetzt.
Ilundsunkprogramm.
Samsfag, 5. Dezember.
6 Uhr: Choral, Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Auf zum Staatsjugendtag: BDM.-Sport! Achtung, Jungmädel, herhören! 10: Schulfunk. „Der Fahnenjunker". Ein Spiel zum Tag der Schlacht bei Leu- then. Von Herbert Arnold. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Nur Frankfurt: Gaunachrichten. 11.40: Landfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Buntes Wochenende. 13: Nachrichten. Anfchl.: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.15: Buntes Wochenende. 14: Nachrichten. 14.10: Frisch garnierte „Platte". 15.15: Volk und Wirtschaft. Allerlei Neuigkeiten. 15.30: Ein Tunnel wird freigelegt. Hörspiel. 16: Froher Funk für alt und jung. 18: Militärkonzert. 19.30: Der Zeitfunk bringt die Wochenschau. 19.55: Ruf der Jugend. 20: Nachrichten. 20.10: „Fahrt in die Freude". Ein heiterer Abend mit der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" aus der Tonhalle in Trier.
Rhein-Mainische Börse.
Miltagsbörfe schwächer.
Frankfurt a. M., 3. Dez. Bei anhaltender Geschäftsstille war die Börse am Aktienmarkt vorwiegend weiter etwas schwächer. Kaufaufträge lagen kaum vor, dagegen erfolgten kleine Abgaben, die bei der herrschenden Zurückhaltung auf nur mangelhafte Aufnahme stießen, so daß durchschnittliche Rückgänge von 1 v. H. eintraten. Von Montan- werten gingen Klöckner und Ilse Genuß je 1,25 v. H., Hoesch und Buderus je 1 v. H. zurück, während Mannesmann und Vereinigte Stahl besser behauptet blieben. Von chemischen Aktien ermäßigten sich IG. Farben auf 168 bis 167,75 (168,40), Deutsche Erdöl auf 141,50 (142,50). Am Elektromarkt ließen Siemens 1,25 v. H., Felten 1,50 v. H. und Lichtkraft 1 v. H. nach, AEG. und Gesfürel lagen unverändert. Maschinenaktien bröckelten trotz des günstigen Lageberichtes leicht ab. Don Motorenwerten schwächten sich Daimler auf 118,50 (119,65) ab. Im einzelnen verloren Deutsche Linoleum 2,50 v. H., Feldmühle Papier 1,75 v. H., Deutscher Eisenhandel 1 v. H., Hanfwerke Füssen 1 v. H., Westdeutsche Kaufhof, Reichsbank und AG. für Verkehr bis 0,50 v. H. Deutsch-Atlanten-Telegraph tarnen nach längerer Pause mit 117,25 (122,50) wieder zur Notiz.
Auch der R e n t e n m a r 11 war sehr ruhig, konnte sich aber verhältnismäßig gut behaupten. Altbesitz, die heute vor der Ziehung letztmals notiert werden, blieben mit 117,13 unverändert. Im Freiverkehr galten Kommunal-Umschuldung 89,55 bis 89,65, Zinsoergütungsscheine 94,05, späte Schuldbuchforderungen 98,13. Zertifizierte Dollar-Bonds lagen bei kleinen Umsätzen gut behauptet.
Im Verlaufe blieb das Geschäft auf allen Märkten gering. Vereinzelt bröckelten am Aktienmarkt die Kurse noch leicht ab, größtenteils blieben sie jedoch infolge der Umsatzlosigkeit unverändert. Von später zur Notiz gekommenen Papieren verloren RWE. 1,65 auf 137, ferner nannte man Metall- gesellschaft etwa 2 o. H. niedriger.
Am variablen Rentenmarkt waren Altbesitz etwas gefragt und auf 117,25 nach 117,13 erholt, zum Kassakurs notierten sie 117,50. Schwächer lagen Reichsbahn-Dorzugsaktien mit 125,25 (125,75). Goldpfandbriefe, Kommunal-Obligationen und Stadtanleihen notierten unverändert, Liquidativnspfand- briefe gaben teilweise 0,13 v. H. nach, höher waren Rheinische mit 101 (100,65). Don Auslandsrenten kamen Mexikaner etwas schwächer zur Notiz, 5 v. H. innere 5,75 (6), 3 v. H. do. 5,25 (5,50).
Der Freioerkehr lag umsatzlos. — Tagesgeld unverändert 2,75 v. H.
Abendbörfe behauptet.
Die Abendbörse begann in lustloser Haltung, war aber im Verlaufe eher etwas freundlicher. Auf dem ermäßigten Kursstand zeigte sich etwas Kaufinter-
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beschlossenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 v.H., Lombardzinsfuß 5 v. H.
Frankfurt a. M.
ZJerun
Schluß« turS
Schluß!. Abend« börie
Schluß» kurS
Schluß!. Mittag« böri'e
•«Dalum
2.12.
3.12.
2-12-
3.12.
6% Deutsche Reichsanleihe v. 1927
101,25
101,25
101,25
101,25
4% Deutsche Reichsanl. von 1934
98,25
98
98
98
k>44% Doung-Anleihe von 1930 ..
102,4
102,4
102,65
102,65
Deutsche Anl.-Ablös.Schuld mti
Auslos.-Rechten ............
117,13
117,4
117,25
117,4
*Vi% Deutsche ReichSpostschatzan
Weisungen von 1934, 1. .....
99,9
99,75
99,8
99,8
*y>% ehem. 8% Hessischer Boll«.
staal 1929 srückzahlb. 102%) ..
98,75
98,75
—
«y,% ehem. 8% Hessische Landes
bank Darmstadt Gold R. 12...
97
97
—
97
ehem. 4^4% Hess. Landes
Hypothekenbank DarmstadtLiau.
100,65
100,9
- -
4*4% ehem. 8% Darmst. Komm
Landesb.Goldschuldverschr R.l-
93
93
e—e
_
Oberhessen Provinz-Anleihe mti
Auslos.-Rechten ............
130,5
130,5
—
- -
Deutsche Komm. Sammelobl. An
leihe Serie 1 mit AuSloj.-Rechten
121,75
122,4
122,5
122,9
♦ V.% Franks. Hyv.-Banl
Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935
97,25
97,25
97,25
97,25
6'4% ehem. 4«4% Franks. Hyp.
Bank-Ligu.-Pfandbriefe......
100,75
100,65
6*4% ehem. 4'/,% Rheinisch,
Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse. ...
100,65
101
101
101
4yt% ehem. 8% Pr. Landespfank
briefanstalt, Pfandbriefe R. 19
)7,5
97,5
97,5
97,5
4*4% ehem. 7% Pr. Landespfanb
vriefanst., Gold Komm. £61.20
95
95
95
95
Eteuergutlch.Berrechnungsk. 34-38
109,8
109,8
109,9
109,9
4% Oesterreichstche Goldrente...
_
23,5
22,5
4,20% Oesterreichische SUbcrrente
1,75
2
2
4% Ungarische Goldrenle.......
7,8
7,6
7,75
7,55
4% Ungarische Staatsrente v. 1910
6,45
6,25
4V,% des-gl. von 1913..........
_
6,5
6,7
6,5
6% flöfifl. Goldmexikaner von 99
10
10
9,4
4% Türnjche Bagdadbahn-Anleihe
Serie l...................
—
—
—
—
Frankfurt a.M.
Berlin
Schlußkurs
Schluß,. Abend« börs-
Schluß« kurv
Schluß!. Miliag- börle
Dalum
2-12.
3.12.
2-12.
3.12.
7
30,5
14,75
14,25
122,5
108,75
109,5
106,25
188,75
5,8
14,25
14,5
122
108,25
109
105,5
186,75
7,1
10
7,75
30,75
14,4
39,25
14,4
122,5
123,5
108,75
109,75
106,25
188,25
6,75
10,25
5,8
29,65
14,25
14,25
121
123,5
108,25
109
105,5
187
6% Rumän. veretnh. Rente v. 1903 414°/<,Rumän.vereinh.Rentev.l913 4% Rumänische vereinh. Rente .
2’4% Anatolier............
Hamburg-Amerika-Paket .....0
Hamburg-SÜdam. Dampfschiff. 0
Norddeutscher Lloyd .........0
A.G. für Verkehrswesen Akt. .. 0
Berliner Handelsgesellschaft ... 6
Commerz, und Privat°Bank ... 4 Deutsche Banl und Disconto»
Kesellschaft................ 4
Dresdner Bank..............4
Reichsbaat ...... it
A.E.G...................... o
Bekula..................... g
Eleltr. Lteseningsgelellichast ... 6
Licht und Kraft ............. 7
gelten & Guilleaume......... 4
Gesellsch.f.Eleklr.Uniernehmung. 6
Rheinische Elektrizität ........ 6
Rhein. Wests. Elektt..........6
Schulten L Co............... 6
Siemens L Halske............ 8
LahmeyerLCo............. 7
Buderus ...................
Deutsche Erdöl .............. 4
Haroener................. 2/t
Hoesch Eisen—Köln-Neuessen .. 3
Ilse Bergbau ............... f
Ilie Bergbau Genüsse........ 6
Klöcknerwerke ...............3
Mannesmann-Röhren........3
—
——
—
_
171,5
—
172 "5
173
133,65
133
133
132,25
155,5
155
155
154,5
137,75
136,25
137,75
137
143
142,25
143,75
142,13
131
131,25
130,25
138,65
137
138
137,25
158
157,75
158,75
158,25
199,75
198,5
198,75
197,5
136,75
—
136,5
135
12!
119
123
119
142,5
140
142,5
140,5
150,25
——
152,5
149,5
117,25
117,13
115,65
—
189
190
146
145,65
146,5
144,5
123,75
122,5
124
122,5
117,25
116,4
117,65
116,4
Frankfurt a. M.
Berlin
Schluß« kurS
Schlug!. Abendbörse
Schlußkurs
Schluß!. Miiiag- vörse
Datum
2-12-
3-12-
2.12-
3.12.
ManSseiver Bergbau.......
6%
—
—
153
152
Koksw rke ................
.. 6
——
—
137
136
Rheinische Braunkohlen ....
12
220,5
221
221,25
220,25
Nheinstahl ................
.. 4
148,25
148
148,75
143,25
Vereinigte Stahlwerke......
sy,
120,65
120,5
121,13
119,9
Otavi Minen .............
.. 0
25,1
24,3
24,9
24,5
Kaliwerke Aschersleben......
.. 5
137,75
135,9
134,5
Kaliwerke Westeregeln......
.. 6
133,5
133,5
131,75
133
Kaliwerke Salzdetfurth.....
iy.
187,5
—
188,75
188
3. G. Farben-Jnoustrie.....
.. ?
168,4
167
168,5
167
Scheideanstalt.............
.. v
264,5
263
Goldschmidt ..............
.. 6
127,4
127
127,25
127
Rütgerswerke .............
.. 6
137,75
137
137
136,5
Metallgesellschaft...........
.. 6
155
152
155
152
Philipp Holz mann.........
.. 4
133
131,75
133,5
131,75
Zementwerk Heidelberg ....
.. 7
166,25
166
Cementwerk Karlstadt.......
.. 6
-
Schultheis Patzenhoser .....
.. 4
_
_
99,75
99
Atu (Allgemeine Kunstseide)
.. 0
—
—
Bemberg.................
.. 6
109,5
107,5
109
107
Zellstoff Waldhos ..........
.. 6
163
160
161
160,75
Zellstoff Aschaffenburg .....
.. 0
141,5
137,5
140
139
Dessauer Gas .............
.. 7
—
——
109,75
109
Daimler Motoren..........
.. 0
119,65
118,5
119
118
Deutsche Linoleum.........
.. 8
164
162,25
164
162
Orenstein & Koppel ........
.. 0
—
90
89
Westdeutsche Kaufhof.......
.. 0
60
59
60,75
59,13
Cbade ....................
.. £
239,5
—fr
240
Accumulatoren-Fabrü......
. 12
197,5
198
Conti.Gummi.............
. 11
164
164
163,9
163,75
Gritzner..................
.. 0
35
34,65
35,25
34,9
Mainlrastwerke Höchst a.M..
.. 4
95
95
Süddeutscher Zucker .......
. 10
204,5
203
205
203,25
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a. BL
Banknoten.
2. Dezember
3.Dezember
Amlliche Jlolierung
Amlliche Notierung
Geld
Brief
Geld
Srief
ouenu» Au,
0,694
0,698
0,708
0,712
Brüssel ....
42,08
42,16
42,12
42,20
Rio de Ian.
0,147
0,149
0,147
0,149
Sofia.....
3,047
3,053
3,047
3,053
Kopenhagen
54,50
54,60
54,48
54,58
Danzig ....
47,04
47,14
47,04
47,14
London....
12,205
12,235
12,20
12,23
Heliingsors.
5,39
5,40
5,39
5,40
Paris .....
11,61
11,63
11,605
11,625
Holland ...
135,26
135,54
135,31
135,59
Z kalten....
13,09
13,11
13,09
13,11
Japan .....
0,712
0,714
0,711
0,713
Jugoslawien
5,654
5,666
5,654
5,666
OSlo..... :
61,35
61,47
61,32
61,44
Wien......
48,95
49,05
48,95
49,05
Lissabon...
11,085
11,105
11,08
11,10
Stockholm..
62,93
63,05
62,90
63,02
Schweiz ...
57,18
57,30
57,18
57,30
Spanien...
20,98
21,02
20,98
21,02
Prag......
8,766
8,784
8,766
8,784
Budapest ..
—
——
Reu York ..
2,488
2,492
2,488
2,492
Äerim,3-Dezember
»rief _
Amerikanische Roten..............
2,45
2,47
Belgische Noten..................
42,00
42,16
Dänische Noten .................
54,32
54,54
Englische Noten .................
12,175
12,215
Französische Noten...............
11,555
11 «535
Holländische Noten...............
134,98
135,52
Italienische Noten................
—
Norwegische Noten ..............
61,16
61,40
Deutsch Oesterreich, 4 1OO Schilling
——
—
Rumänische Noten...............
—
—
Schwedische Noten...............
62,73
62,99
Schweizer Noten.................
57,03
57,25
Spanische Noten.................
Ungarische Noten................
—
—


