Ausgabe 
4.12.1936
 
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kichen Beträge, die infolgedessen für den einen Be­sitz bisher zu wenig entrichtet worden sind, muhten für den anderen Grundbesitz mehr aufgebracht wer­den. Das war eine Beoorteilung der leistungs- Härter gewordenen Steuerpflichtigen auf Kosten der leistungsschwacher gewordenen. Diese Ungleich- mahiakeit der Besteuerung wird durch das neue Grundsteueraesetz beseitigt, und zwar dadurch, daß einheitliche Besteuerungsgrundlage für das gesamte Reichsgebiet der nach dem Reichsbewertungsgesetz zuletzt festgestellte Einheitswert ist.

Diese Verknüpfung der Grundsteuer mit der Einheitsbewertung ist das Kernstück der Ver­einheitlichung des Grundsteuerrechtes; sie ist die Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Be­teuerung.

Im Zuge der Vereinheitlichung des Realsteuer­rechtes und der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung haben auch die Befreiungsoorschriften vereinheitlicht und dabei dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung an- aepaßt Werden müssen.

Die Erfahrung lehrt, daß für die Gewerbesteuer eine einzige Besteuerungsgrundlage nicht ausreicht. Würde die Gewerbesteuer nur auf den Gewerbe- ertrag abgestellt, so würde die Steuer so fonjunh tur- und krisenempfindlich werden, daß in die Ge­meindefinanzen eine gewisse Ungleichmäßigkeit und Unsicherheit hineingetragen würde..Auch das Ge­werbekapital kann nicht allein als Besteuerungs­grundlage genügen, weil ohne gleichzeitige Her­anziehung des Gewerbeertrags die Gewerbe- treibenden, die kein oder ein nur kleines Gewerbe­kapital haben, keine oder eine nur unverhältnis­mäßig niedrige Gewerbesteuer zu zahlen haben würden. Auch eine Abstellung der Gewerbesteuer allein auf die Lohnsumme kommt nicht in Betracht, weil dann die lohnintensiven Betriebe einseitig be­troffen würden. Die Steuerreform sieht mehrere Besteuerungsgrundlagen vor. Dadurch tritt für den Steuerpflichtigen bis zu einem gewissen Grade em innerer Ausgleich ein. Für die Gemeinden als Steuergläubiger wirkt die Anwendung verschiedener Besteuerungsgrundlagen ebenfalls ausgleichend.

Sie bietet einen gewissen Schutz gegen Konjunk­turschwankungen. Es sind als Besteuerungsgrund­lagen nebeneinander Gewerbeertrag, Gewerbekapi­tal und Lohnsumme vorgesehen.

Es wird unter Verwendung von Meßzahlen je ein Steuermeßbetrag für den Gewerbeertrag und für das Gewerbekapital ermittelt. Aus diesen bei­den Steuermeßbeträgen wird durch Zusammenrech­nung ein einheitlicher Meßbetrag gebildet. Auf die­sen einheitlichen Meßbetrag wird der durch die Gemeinde zu bestimmende Hebesatz angewendet.

Die Festsetzung des einheitlichen Steuermeß- betrages ist Sache des Finanzamtes, die Festsetzung des Hebesatzes und alles daran sich Anschließende ist Sache der Gemeinden. Neben Gewerbeertrag und Gewerbekapital kann die Lohnsumme als Be­steuerungsgrundlage gewählt werden. Eine Ver­koppelung der Lohnsumme mit dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital ist nicht vorgesehen. Die Lohnsummensteuer soll aber im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitische Bedeutung nur mit Zustim­mung der obersten Gemeindeaufsichtsbehörde er­hoben werden können. § 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finan­zen Bestimmungen darüber erlassen, in welchem Verhältnis die 'Hebesätze für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Bürgersteuer zu einander stehen müssen und inwieweit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Gemeindeaufsichts­behörde bedürfen.

Besteuerungsgrundlagen und Gteuerbeträge.

Die Besteuerungsgrundlage ist bei der Grund­steuer der Einheitswert (§ 10 des Grundfteuerge- fetzes). Die allgemeine Steuermehzahl beträgt 10 vom Tausend (§12 Abs. 1 GrStG.). Der Reichs­minister der Finanzen kann im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern für einzelne Grup­pen von Steuergegenständen niedrigere Meßzahlen bestimmen (§ 12 Abs. 2 GrStG.). Bei der Fest­setzung niedrigerer Meßzahlen ist insbesondere an die kleinen Landwirte und an den Neuhausbesitz ge­dacht.

Aus der Anwendung der Steuermehzahl auf die Besteuerungsgrundlage (auf den Einheitswert) er­gibt sich der Steuermeßbetrag (§ 11 GrStB.) er- diesem Steuermeßbetrag, den das Finanzamt fest­setzt und der Gemeinde mitteilt, ist der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz anzuwenden. Das Ergebnis davon ist der Jahresbetrag der Grund­steuer.

Besteuerungsgrundlage find bei der Gewerbe­steuer in jedem Fall der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Die Steuermeßzahl für den Ge­werbeertrag ist bei natürlichen Personen und bei Personengemeinschaften gestaffelt bis zu 5 v. H.

Wirtschaft

der soll

der bis

Oberhessen.

Landkreis Gießen.

W i e s e ck , 4. Dez. Infolge des Umsichgreifens Grippe wurde unsere Volksschule heute einschließlich Mittwoch, 9. Dezember, g e

esse, so daß gegen die niedrigsten Kurse des Tages überwiegend kleine Erholungen zu verzeichnen wa­ren. Das Geschäft bewegte sich jedoch in engen Gren­zen. Nachfrage fanden am Montanmarkt Verein. Stahl zu 120 bis 120,50 (119,90), Buderus, Klöck­ner, Mannesmann und Rheinstahl waren auf Ber­liner Schlußbasis gesucht. IG.-Farben zunächst 166,90, dann wieder 167. Etwas schwächer lagen Reichsbank mit 187 bis 186,75 (188,75), ferner bröckelten Scheideanstalt und Schuckert je 0,50, v. H., Muag 0,25 und Deutsche Erdöl 0,50 v. H. ab. Am Rentenmarkt wurden Altbesitz letztmals vor der Ziehung mit 117,40 notiert. Im Freiverkehr lagen zertifiz. Dollar-Bonds bei kleinem Angebot 0,50 bis 0,75 v. H. schwächer. Von Auslandrenten notierten 4proz. Rumänen mit 5,80 und 4proz. Ungarn Gold mit 7,60.

$ranffurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 3. Dez. Auftrieb: Rin­der 69 (gegen 79 am letzten Donnerstagsmarkt), darunter 5 (1) Ochsen, 9 (4) Bullen, 40 (56) Kühe, 15 (18) Färsen. Kälber 600 (634), Hämmel und Schafe 158 (197), Schweine 1121 (973). Notiert wurden pro 50 Kilogramm Lebendgewicht in Mk.: Ochsen a) 45 (am 26. Nov.), b) 41 (). Bullen a) 43 (). Kühe a) 41 bis 43 (41 bis 43), b)

35 bis 39 (35 bis 39), c) 27 bis 33 (2/ bis 33),

d) 20 bis 25 (). Färsen a) 41 bis 44 (42 bis 44),

b) 40 (38 bis 40). Kälber a) 56 bis 65 (56 bis 65),

b) 41 bis 55 (41 bis 55), c) 35 bis 40 (36 bis 40),

d) 28 bis 34 (26 bis 35). Hämmel b2) 43 bis 45

(41 bis 44), c) 28 bis 42 (35 bis 40). Schafe f) 24

bis 30 (24 bis 32). Schweine al) 57 (57), a2) 57

(57), bl) 56 (56), b2) 55 (55), c) 53 (53), d) 51 (51). Sauen gl) 56 (56). Marktverlauf: Rinder und Schweine wurden zugeteilt. Kälber langsam, aus­verkauft. Hämmel und Schafe mittelmäßig. Ueber- ftanb: 4 Kühe, 17 Schafe.

Großmarkt für Fleisch und für Fett- waren. Angeboten waren: 780 Viertel Rindfleisch, 462 halbe Schweine, 112 ganze Kälber, 10 Häm­mel, 7 Kleinvieh. Notiert wurden pro 50 Kilo­gramm in Mark: Ochfenfleisch a) 80, b) 69. Bullen­fleisch a) 76, b) 66. Kuhfleisch a) 77, b) 65, c) 54. Färsenfleisch a) 80. Kalbfleisch a) 70 bis 105 (am 30. November 107), b) 58 bis 80 (96), c) 50 bis 65 (82). Hammelfleisch b) 90 bis 100. Schweine­fleisch b) 74. Fettwaren: Roher Speck unter 7 Zen­timeter 78, Flomen 80. Marktverlauf: langsam.

Schweinemarkt in Butzbach.

* Butzbach, 3. Dez. Der heutige Schweine­rn a r k t war mit 389 Ferkeln beschickt Bei mäßigem Handel verblieb geringer Ueberstand. Es wurden bezahlt: für 4 bis 6 Wochen alte Tiere 10 bis 14 Mark, für 6 bis 8 Wochen alte 14 bis 16 Mark, für ältere bis 20 Mark pro Stück.

Die Paragraphen 28 und 29 des Grundsteuer­gesetzes regeln die Besteuerung des Neuhausbesitzes. Der sogenanntemittlere Neuhausbesitz" ist nach reichsrechtlicher Regelung in vollem Umfange von Grundsteuer bis 31. März 1939 befreit. Dabei es verbleiben (§ 28 Absatz 1).

mit der Maßgabe, daß die ersten 1200 Mark des Gewerbeertrages frei bleiben. Sie beträgt bei an­deren Unternehmen, z. B. bei Kapitalgesellschaften, einheitlich 5 v. H. (§ 11 Abs. 2 des Gewerbesteuer- g Dbe Steuermeßzahl für Gewerbekapital beträgt einheitlich 2 v. T. (§ 13 GewStG.). Für Gewerbe­betriebe, deren Gewerbekapital weniger als 3(äaj Mark beträgt, wird ein Steuermeßbetrag nach dem Gewerbekapital nicht festgesetzt (§ 13 Abs. 3 Ge­werbesteuergesetzes). Aus der Anwendung der Steuermeßzahl 2 v. T. auf das Gewerbeekapital er­gibt sich der Steuermeßbetrag für die Besteuerung nach dem Gewerbekapital (§ 13 Abs. 1 GewSt.G.).

Wird als Besteuerungsgrundlage auch die Lohn­summe herangezogen, so beträgt die Steuermehzahl 2 o. T. (§25 Abs. 2 GewStG.). Diese Meßzahl auf die Lohnsumme angewendet, ergibt den Steuermeßbetrag (§25 Abs. 1 GewStG.). Auf Grund dieses Steuermeßbetrages muß der Unter­nehmer die Steuer nach der Lohnsumme selbst er­rechnen. Bei der Lohnsummensteuer ist Besteue­rungsgrundlage die Lohnsumme, die in jedem Mo­nat an die Arbeitnehmer der in der Gemeinde ge­legenen Betriebsstätte gezahlt worden ist. (§23 Abs. 1 GewStG.). Uebersteigt die Lohnsumme des Gewerbebetriebes im laufenden Jahr nicht 24 000 Mark, so werden von ihr 7200 Mark abgezogen. (§2 Abs. 2 GewStG.) Diese letztere Maßnahme dient der Schonung der kleinen Betriebe.

Steuerbefreiung des Neuhausbesitzes, insbesondere der Arbeiterwohnstätten.

Für den sogenanntenneuesten Neuhausbesitz ist die Befreiung von der Landesgrundsteuer und vcr halben Gemeindegrundsteuer vorgeschrieben, und zwar für Kleinwohnungen bis zum 31. März 1J39, für Eigenheime bis zum 31. März 1944. 2Iud;) Befreiungen werden nach dem Gesetz (§28 Abs. 2) aufrecht erhalten. Die Regelung ist, um Verschiebungen für diese Gruppe von Grundstücken zu vermeiden, so vorgesehen, bis die Grundsteuer in ihrem bisherigen Betrag erstarrt.

Nach der bestehenden Regelung wurden noch die­jenigen Eigenheime Steuerbefreiung genießen, die bis zum 31. März (bzw. 31. Mai) 1939 bezugsfertig werden. Nach der Regelung des Gesetzes (§ 28 Abs. 2, Ziff. 1) wird diese Frist auf den 30 Sept. 1937 gekürzt. §27 des Grundsteuergesetzes gemäß wird die Grundsteuer für Arbeiterwohnstatten auf die Dauer von 20 Jahren durch das Reich über­nommen. Diese Regelung gilt für die Arbeiterwohn- statten, die in der Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1940 bezugsfertig werden.

Ausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer.

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbe­betrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Dar­unter ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Für Per­sonengesellschaften, Kapitalgesellschaften, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechtes und die nicht rechtsfähigen Vereine ist eine besondere Rege­lung in der Weise getroffen, daß diese Unternehmen stets in vollem Umfange gewerbesteuerpflichtig sind.

Bisher waren in Preußen und in den meisten anderen Ländern auch die freien Berufe gewerbe­steuerpflichtig. Im neuen Gewerbesteuergesetz, das einheitliches Recht für das gesamte Reichsgebiet schafft, ist eine Realbesteuerung der freien Berufe nicht vorgesehen.

schlossen.

00 Klein-Linden, 3. Dez. Im Saal der Kleinkinderschule hielt am Dienstagabend die Evangelische Frauenhilfe ihre Adoents- feier ab. Der Vorsitzende, Pfarrer König, sprach über die Adventshoffnung der Christen, und Kinder von Mitgliedern erfreuten mit dem Vortrag passen­der Gedichte. Die Besucher des Abends erlebten eine schöne Feierstunde.

T Großen-Linden, 3. Dez. Im Lückenbach­tal stehen gegenwärtig große Wiesenflächen unter Wasser. Seit dem Jahre 1928, nachdem die Feldbereinigung durchgeführt worden war, trat diese Erscheinung nicht mehr auf. Der Lückenbach ist stark verschilft, so daß der Wasserabfluß gehemmt ist. Die hiesige Bezugs- und Absatz­genossenschaft hat in diesem Jahre insgesamt 700 Zentner Zwetschen verladen.

)( Lich, 2. Dez. Der erste Advent war in unse­rer evangelischen Gemeinde der Mission ge­widmet. Im Gottesdienst, der durch zwei mehr­stimmige Adoentslieüer der Chorschule besonders feierlich gestaltet wurde, predigte Missionar Blü­mer von der Leipziger Mission über das Wort des Herrn aus der BergpredigtIhr seid das Salz der Erde und ihr seid das Licht der Welt". Er verstand es, der christlichen Gemeinde ihre Mif- sionsverpftichtung nachdrücklich ans Herz zu legen. Im Kindergottesdienst führte er die große Kinber- schar im Geist in die Missionsschulen Ostafrikas und wußte viel Interessantes zu erzählen. Am Nachmit­tag sprach er im Gottesdienst der Gemeinde Nie- der-Bessingen. Am Abend fand im vollbesetz­ten Gemeindesaal ein Missionsvortrag statt, in dem prachtvolle Lichtbilder aus der früheren deutschen Kolonie Ostafrika gezeigt wurden. Die Missions­kollekte entsprach dem guten Besuch der Veranstal­tungen. Am Montag- und am Dienstagabend hielten die beiden evangelischen grauen» yilfen im Gemeindesaal, der mit vielen Lichtern und Fichtengrün geschmückt und wieder voll besetzt war, schöne Adventsfeiern ab. Adoentslieder, Adventsgedichte und Adventsansprachen wechselten miteinander ab und bereiteten die Mitglieder auf das kommende Weihnachtsfest vor. Mit Gebet und Segen fanden die Abende ihren Abschluß.

Kreis Alsfeld.

<£ Nieder-Ohmen, 2. Dez. Am Sonntag fand hier in dem Saale Döll ein Militärkon - 3ert, ausaeführt von der Regimentskapelle Gie­ßen unter Leitung von Musikmeister Wohlfahrt, statt. Der Reinertrag wurde dem Winterhilfswerk überwiesen. Eingangs hieß Ortsgruppenleiter Erb die Teilnehmer herzlich willkommen und forderte auf, das Winterhilfswerk des Führers tüchtig zu unterstützen. Die von der Musik dargebrachten Wei­sen wurden mit großem Beifall aufgenommen.

<£ Kirtorf, 1. Dez. Aus Anlaß der dritten Jahrestagung der NS. - GemeinschaftKraft durch Freude" fand auch in unserem Orte eine Kundgebung statt. Die hessen-nassauische Volksbühne Wiesbaden brachte an diesem Abend das Lustspiel Holzappel" zur Aufführung. Der Besuch der Ver­anstaltung war gut. Die Arbeiten an der Regu­lierung des Gleenbaches geben ihrem Ende ent­gegen. Das Bachgelände wuroe von der Kirchbrücke in der Nähe des Ortes Nieder-Gleen bis kurz vor Ober-Gleen gründlich bereinigt. Diese Maßnahme wird sich in wirtschaftlicher Hinsicht durch die Trockenlegung der Wiesen und die Beseitigung der Ueberschwemmungsgefahr günstig auswirken. An der Durchführung der Arbeiten waren zahlreiche Volksgenossen beschäftigt. Auch die Arbeiten am Omenabächlein werden, nachdem in diesem Som­mer in der Nähe der Försterwohnung eine Brücke errichtet wurde, im nächsten Jahr fortgesetzt.

Ilundsunkprogramm.

Samsfag, 5. Dezember.

6 Uhr: Choral, Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Auf zum Staatsjugendtag: BDM.-Sport! Achtung, Jung­mädel, herhören! 10: Schulfunk.Der Fahnen­junker". Ein Spiel zum Tag der Schlacht bei Leu- then. Von Herbert Arnold. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Nur Frankfurt: Gaunachrichten. 11.40: Land­funk. 11.45: Sozialdienst. 12: Buntes Wochenende. 13: Nachrichten. Anfchl.: Nachrichten aus dem Sende­bezirk. 13.15: Buntes Wochenende. 14: Nachrichten. 14.10: Frisch garniertePlatte". 15.15: Volk und Wirtschaft. Allerlei Neuigkeiten. 15.30: Ein Tunnel wird freigelegt. Hörspiel. 16: Froher Funk für alt und jung. 18: Militärkonzert. 19.30: Der Zeitfunk bringt die Wochenschau. 19.55: Ruf der Jugend. 20: Nachrichten. 20.10:Fahrt in die Freude". Ein heiterer Abend mit der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" aus der Tonhalle in Trier.

Rhein-Mainische Börse.

Miltagsbörfe schwächer.

Frankfurt a. M., 3. Dez. Bei anhaltender Geschäftsstille war die Börse am Aktienmarkt vorwiegend weiter etwas schwächer. Kaufaufträge lagen kaum vor, dagegen erfolgten kleine Abgaben, die bei der herrschenden Zurückhaltung auf nur mangelhafte Aufnahme stießen, so daß durchschnitt­liche Rückgänge von 1 v. H. eintraten. Von Montan- werten gingen Klöckner und Ilse Genuß je 1,25 v. H., Hoesch und Buderus je 1 v. H. zurück, wäh­rend Mannesmann und Vereinigte Stahl besser behauptet blieben. Von chemischen Aktien ermäßig­ten sich IG. Farben auf 168 bis 167,75 (168,40), Deutsche Erdöl auf 141,50 (142,50). Am Elektro­markt ließen Siemens 1,25 v. H., Felten 1,50 v. H. und Lichtkraft 1 v. H. nach, AEG. und Gesfürel lagen unverändert. Maschinenaktien bröckelten trotz des günstigen Lageberichtes leicht ab. Don Motoren­werten schwächten sich Daimler auf 118,50 (119,65) ab. Im einzelnen verloren Deutsche Linoleum 2,50 v. H., Feldmühle Papier 1,75 v. H., Deutscher Eisen­handel 1 v. H., Hanfwerke Füssen 1 v. H., West­deutsche Kaufhof, Reichsbank und AG. für Verkehr bis 0,50 v. H. Deutsch-Atlanten-Telegraph tarnen nach längerer Pause mit 117,25 (122,50) wieder zur Notiz.

Auch der R e n t e n m a r 11 war sehr ruhig, konnte sich aber verhältnismäßig gut behaupten. Altbesitz, die heute vor der Ziehung letztmals notiert werden, blieben mit 117,13 unverändert. Im Frei­verkehr galten Kommunal-Umschuldung 89,55 bis 89,65, Zinsoergütungsscheine 94,05, späte Schuld­buchforderungen 98,13. Zertifizierte Dollar-Bonds lagen bei kleinen Umsätzen gut behauptet.

Im Verlaufe blieb das Geschäft auf allen Märkten gering. Vereinzelt bröckelten am Aktienmarkt die Kurse noch leicht ab, größtenteils blieben sie jedoch infolge der Umsatzlosigkeit unverändert. Von später zur Notiz gekommenen Papieren verloren RWE. 1,65 auf 137, ferner nannte man Metall- gesellschaft etwa 2 o. H. niedriger.

Am variablen Rentenmarkt waren Altbesitz etwas gefragt und auf 117,25 nach 117,13 erholt, zum Kassakurs notierten sie 117,50. Schwächer lagen Reichsbahn-Dorzugsaktien mit 125,25 (125,75). Goldpfandbriefe, Kommunal-Obligationen und Stadt­anleihen notierten unverändert, Liquidativnspfand- briefe gaben teilweise 0,13 v. H. nach, höher waren Rheinische mit 101 (100,65). Don Auslandsrenten kamen Mexikaner etwas schwächer zur Notiz, 5 v. H. innere 5,75 (6), 3 v. H. do. 5,25 (5,50).

Der Freioerkehr lag umsatzlos. Tages­geld unverändert 2,75 v. H.

Abendbörfe behauptet.

Die Abendbörse begann in lustloser Haltung, war aber im Verlaufe eher etwas freundlicher. Auf dem ermäßigten Kursstand zeigte sich etwas Kaufinter-

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.

Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beschlossenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 v.H., Lombardzinsfuß 5 v. H.

Frankfurt a. M.

ZJerun

Schluß« turS

Schluß!. Abend« börie

Schluß» kurS

Schluß!. Mittag« böri'e

«Dalum

2.12.

3.12.

2-12-

3.12.

6% Deutsche Reichsanleihe v. 1927

101,25

101,25

101,25

101,25

4% Deutsche Reichsanl. von 1934

98,25

98

98

98

k>44% Doung-Anleihe von 1930 ..

102,4

102,4

102,65

102,65

Deutsche Anl.-Ablös.Schuld mti

Auslos.-Rechten ............

117,13

117,4

117,25

117,4

*Vi% Deutsche ReichSpostschatzan

Weisungen von 1934, 1. .....

99,9

99,75

99,8

99,8

*y>% ehem. 8% Hessischer Boll«.

staal 1929 srückzahlb. 102%) ..

98,75

98,75

«y,% ehem. 8% Hessische Landes

bank Darmstadt Gold R. 12...

97

97

97

ehem. 4^4% Hess. Landes

Hypothekenbank DarmstadtLiau.

100,65

100,9

- -

4*4% ehem. 8% Darmst. Komm

Landesb.Goldschuldverschr R.l-

93

93

ee

_

Oberhessen Provinz-Anleihe mti

Auslos.-Rechten ............

130,5

130,5

- -

Deutsche Komm. Sammelobl. An

leihe Serie 1 mit AuSloj.-Rechten

121,75

122,4

122,5

122,9

V.% Franks. Hyv.-Banl

Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935

97,25

97,25

97,25

97,25

6'4% ehem. 4«4% Franks. Hyp.

Bank-Ligu.-Pfandbriefe......

100,75

100,65

6*4% ehem. 4'/,% Rheinisch,

Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse. ...

100,65

101

101

101

4yt% ehem. 8% Pr. Landespfank

briefanstalt, Pfandbriefe R. 19

)7,5

97,5

97,5

97,5

4*4% ehem. 7% Pr. Landespfanb

vriefanst., Gold Komm. £61.20

95

95

95

95

Eteuergutlch.Berrechnungsk. 34-38

109,8

109,8

109,9

109,9

4% Oesterreichstche Goldrente...

_

23,5

22,5

4,20% Oesterreichische SUbcrrente

1,75

2

2

4% Ungarische Goldrenle.......

7,8

7,6

7,75

7,55

4% Ungarische Staatsrente v. 1910

6,45

6,25

4V,% des-gl. von 1913..........

_

6,5

6,7

6,5

6% flöfifl. Goldmexikaner von 99

10

10

9,4

4% Türnjche Bagdadbahn-Anleihe

Serie l...................

Frankfurt a.M.

Berlin

Schluß­kurs

Schluß,. Abend« börs-

Schluß« kurv

Schluß!. Miliag- börle

Dalum

2-12.

3.12.

2-12.

3.12.

7

30,5

14,75

14,25

122,5

108,75

109,5

106,25

188,75

5,8

14,25

14,5

122

108,25

109

105,5

186,75

7,1

10

7,75

30,75

14,4

39,25

14,4

122,5

123,5

108,75

109,75

106,25

188,25

6,75

10,25

5,8

29,65

14,25

14,25

121

123,5

108,25

109

105,5

187

6% Rumän. veretnh. Rente v. 1903 414°/<,Rumän.vereinh.Rentev.l913 4% Rumänische vereinh. Rente .

24% Anatolier............

Hamburg-Amerika-Paket .....0

Hamburg-SÜdam. Dampfschiff. 0

Norddeutscher Lloyd .........0

A.G. für Verkehrswesen Akt. .. 0

Berliner Handelsgesellschaft ... 6

Commerz, und Privat°Bank ... 4 Deutsche Banl und Disconto»

Kesellschaft................ 4

Dresdner Bank..............4

Reichsbaat ...... it

A.E.G...................... o

Bekula..................... g

Eleltr. Lteseningsgelellichast ... 6

Licht und Kraft ............. 7

gelten & Guilleaume......... 4

Gesellsch.f.Eleklr.Uniernehmung. 6

Rheinische Elektrizität ........ 6

Rhein. Wests. Elektt..........6

Schulten L Co............... 6

Siemens L Halske............ 8

LahmeyerLCo............. 7

Buderus ...................

Deutsche Erdöl .............. 4

Haroener................. 2/t

Hoesch EisenKöln-Neuessen .. 3

Ilse Bergbau ............... f

Ilie Bergbau Genüsse........ 6

Klöcknerwerke ...............3

Mannesmann-Röhren........3

_

171,5

172 "5

173

133,65

133

133

132,25

155,5

155

155

154,5

137,75

136,25

137,75

137

143

142,25

143,75

142,13

131

131,25

130,25

138,65

137

138

137,25

158

157,75

158,75

158,25

199,75

198,5

198,75

197,5

136,75

136,5

135

12!

119

123

119

142,5

140

142,5

140,5

150,25

152,5

149,5

117,25

117,13

115,65

189

190

146

145,65

146,5

144,5

123,75

122,5

124

122,5

117,25

116,4

117,65

116,4

Frankfurt a. M.

Berlin

Schluß« kurS

Schlug!. Abend­börse

Schluß­kurs

Schluß!. Miiiag- vörse

Datum

2-12-

3-12-

2.12-

3.12.

ManSseiver Bergbau.......

6%

153

152

Koksw rke ................

.. 6

137

136

Rheinische Braunkohlen ....

12

220,5

221

221,25

220,25

Nheinstahl ................

.. 4

148,25

148

148,75

143,25

Vereinigte Stahlwerke......

sy,

120,65

120,5

121,13

119,9

Otavi Minen .............

.. 0

25,1

24,3

24,9

24,5

Kaliwerke Aschersleben......

.. 5

137,75

135,9

134,5

Kaliwerke Westeregeln......

.. 6

133,5

133,5

131,75

133

Kaliwerke Salzdetfurth.....

iy.

187,5

188,75

188

3. G. Farben-Jnoustrie.....

.. ?

168,4

167

168,5

167

Scheideanstalt.............

.. v

264,5

263

Goldschmidt ..............

.. 6

127,4

127

127,25

127

Rütgerswerke .............

.. 6

137,75

137

137

136,5

Metallgesellschaft...........

.. 6

155

152

155

152

Philipp Holz mann.........

.. 4

133

131,75

133,5

131,75

Zementwerk Heidelberg ....

.. 7

166,25

166

Cementwerk Karlstadt.......

.. 6

-

Schultheis Patzenhoser .....

.. 4

_

_

99,75

99

Atu (Allgemeine Kunstseide)

.. 0

Bemberg.................

.. 6

109,5

107,5

109

107

Zellstoff Waldhos ..........

.. 6

163

160

161

160,75

Zellstoff Aschaffenburg .....

.. 0

141,5

137,5

140

139

Dessauer Gas .............

.. 7

109,75

109

Daimler Motoren..........

.. 0

119,65

118,5

119

118

Deutsche Linoleum.........

.. 8

164

162,25

164

162

Orenstein & Koppel ........

.. 0

90

89

Westdeutsche Kaufhof.......

.. 0

60

59

60,75

59,13

Cbade ....................

.. £

239,5

fr

240

Accumulatoren-Fabrü......

. 12

197,5

198

Conti.Gummi.............

. 11

164

164

163,9

163,75

Gritzner..................

.. 0

35

34,65

35,25

34,9

Mainlrastwerke Höchst a.M..

.. 4

95

95

Süddeutscher Zucker .......

. 10

204,5

203

205

203,25

Devisenmarkt Berlin Frankfurt a. BL

Banknoten.

2. Dezember

3.Dezember

Amlliche Jlolierung

Amlliche Notierung

Geld

Brief

Geld

Srief

ouenu» Au,

0,694

0,698

0,708

0,712

Brüssel ....

42,08

42,16

42,12

42,20

Rio de Ian.

0,147

0,149

0,147

0,149

Sofia.....

3,047

3,053

3,047

3,053

Kopenhagen

54,50

54,60

54,48

54,58

Danzig ....

47,04

47,14

47,04

47,14

London....

12,205

12,235

12,20

12,23

Heliingsors.

5,39

5,40

5,39

5,40

Paris .....

11,61

11,63

11,605

11,625

Holland ...

135,26

135,54

135,31

135,59

Z kalten....

13,09

13,11

13,09

13,11

Japan .....

0,712

0,714

0,711

0,713

Jugoslawien

5,654

5,666

5,654

5,666

OSlo..... :

61,35

61,47

61,32

61,44

Wien......

48,95

49,05

48,95

49,05

Lissabon...

11,085

11,105

11,08

11,10

Stockholm..

62,93

63,05

62,90

63,02

Schweiz ...

57,18

57,30

57,18

57,30

Spanien...

20,98

21,02

20,98

21,02

Prag......

8,766

8,784

8,766

8,784

Budapest ..

Reu York ..

2,488

2,492

2,488

2,492

Äerim,3-Dezember

»rief _

Amerikanische Roten..............

2,45

2,47

Belgische Noten..................

42,00

42,16

Dänische Noten .................

54,32

54,54

Englische Noten .................

12,175

12,215

Französische Noten...............

11,555

11 «535

Holländische Noten...............

134,98

135,52

Italienische Noten................

Norwegische Noten ..............

61,16

61,40

Deutsch Oesterreich, 4 1OO Schilling

Rumänische Noten...............

Schwedische Noten...............

62,73

62,99

Schweizer Noten.................

57,03

57,25

Spanische Noten.................

Ungarische Noten................