Nr. 284 Zweites Blatt
Freitag. 4. Dezember 1956
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheßen)
Die Reform der Realsteuern.
Wichtige Erläuterungen des Staatssekretärs Reinhardt.
DNB. Nor Pressevertretern sprach am Donnerstag in Berlin der Staatssekretär im Reichsfinanz- ministerium Reinhardt. Nach Darlegungen über bie Verschiedenheit der Steuern und Besteuerungs- qrundlagen fuhr der Redner fort:
Es gab überall im Reichsgebiet eine Grundsteuer und eine Gewerbesteuer, es gab aber keine einheitliche reichsgesetzliche Grundlage. Aus der Verschiedenheit ergab sich eine Verschiedenheit in der Art und in der Höhe der Belastung.
Vereinheitlichung der Realsteuern und Vereinfachung des Steuerwesens.
Durch die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 sind die 16 Landesgesetze abgelöst worden durch ein Reichsgesetz. Die 16 Grundsteuergesetze, die im Deutschen Reich vorhanden gewesen sind, werden abgelöst durch ein Grundsteuergesetz, und die 16 Gewerbesteuergesetze durch ein Gewerbesteuergesetz.
An die Stelle von 32 Realsteuergesetzen treten zwei Realsteuergesetze. Diese Vereinheitlichung ist zugleich eine sehr bedeutende Vereinfachung des deutschen Steuerwesens.
Eine weitere sehr bedeutsame Vereinfachung ist die folgende: Bisher wurde in den meisten Ländern jede der beiden Realsteuern erhoben durch das Land und in Form von Zuschlägen durch die Gemeinden, in einigen Ländern außerdem in Form von Zuschlägen durch die Gemeindeverbände. Den Reichsgesetzen vom 1. Dezember 1936 gemäß sind zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer im gesamten Reichsgebiet — so wie bei der Gewerbesteuer bisher bereits in Preußen — nur noch die Gemeinden berechtigt, an die Stelle von bisher zwei oder drei oder vier Steuerberechtigten tritt ein Steuerberechtigter. Es ist nach Inkrafttreten der Realsteuerreformgesetze nicht mehr zweimal oder dreimal oder viermal Grundsteuer und Gewerb^ steuer zu entrichten, sondern in jedem Fall nur noch einmal, und zwar an die Gemeinde. Irgendwelche Zuschläge dazu werden nicht mehr erhoben.
Neugestaltung der Lastenverteiiung.
Die Erklärung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zu reinen Gemeindesteuern bedeutet eine Abdrängung der Länder und der Gemeindeverbände von den Realsteuern und demgemäß eine Verlagerung der unmittelbaren Steuerquellen zugunsten der Gemeinden. Das Ergebnis besteht darin, daß in den Haushalten der Gemeinden die Realsteuereinnahmen um die Posten steigen, die in den Haushalten der Länder und der Gemeindeverbände an Realsteuereinnahmen verschwinden und daß demgemäß die Gesamteinnhmen der Gemeinden steigen und die Gesamteinnahmen der Länder, und in ernt’ oen Ländern auch der Gemeindeverbände, sinken. c Die Umlagerung von Einnahmequellen aus dem Verfügungsbereich der Länder und der Gemeindeverbände 'in den Verfügungsbereich der Gemeinden bedingt eine entsprechende Neugestaltung der Lasten- verteilung und Aufgabenverteilung zwischen Ländern Gemeindeverbänden und Gemeinden. Es müssen Lasten und Aufgaben von den Ländern auf die Gemeinden übertragen werden. Die Maßnahmen, die durch die einzelnen Länder zu treffen fein werden, werden verschieden sein. Bei der Wahl der Maßnahmen muß jedoch Richtlinie ein einheitliches Ziel sein. Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister des Inneren werden Grundsätze aufstellen, nach denen die Neugestaltung vorzunehmen sein wird. Diese Grundsätze werden darauf em- gestellt sein, den Gemeinden einheitlich für das ganze Reich diejenigen Aufgaben zuzuteilen, die sie nach ihrem neuen erhöhten Steueraufkommen tragen können und die auch ihrer Art gemäß in den Aufgabenbereich der Gemeinden gehören.
Außerdem ist eine Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden erforderlich und zwar in der Weise, daß die Anteile der Gemeinden an den Reichssteuerüberweisungen neu geregelt werden.
Die Neugestaltung muß bis zum 1. April 1938 durchgeführt sein.
Realsteuerreform als Vorausjehung für weitere Neugestaltung des Reiches.
Die Länder und Gemeindeverbände werden nach Inkrafttreten der Gesetze vom 1. Dezember 1936 über eigene Realsteuerquellen nicht mehr verfügen. Das Ziel für die Zukunft ist, daß es nur noch Reichssteuern und Gemeindesteuern gibt. Die Einnahmen der Länder werden im wesentlichen nur noch in Anteilen an den Reichssteuern und dem-
bleibenden Lasten zu tragen. Die Gewerbesteuer gibt ihnen die Mittel, die besonderen Aufwendungen zu leisten, die Industrie, Gewerbe und Handwerk in ihren Lebenserfordernissen bedingen.
Sobald die Vereinheitlichungen und Vereinfachungen und Neugestaltungen, die durch die Steuerreformgesetze vom 1. Dezember 1936 vorgeschrieben sind, durchgeführt sein werden, wird die Voraussetzung für die abschließende Neugestaltung und Vereinfachung des Reiches gegeben fein.
Verwaltungsverfahren undAbgrenzung der Verwaltungszuständigkeiten.
Das Verfahren bis einschließlich der Festsetzung der Steuermeßbeträge obliegt den Finanzämtern. Diese sind Behörden des Reiches. Sie teilen die festgesetzten Steuermeßbeträge der steuerberechtigten Gemeinde mit. Gegen die Festsetzung des Finanz-
Sobald die Gemeinde den Hebesatz beschlossen und die Steuermußbeträge durch das Finanzamt mitgeteilt hat, setzt sie die Steuer fest. Die Einkassierung dieser Steuer und die Bearbeitung von Anträgen auf Erlaß, Stundung und Niederschlagung ist Sache der Gemeinde. Diese Teilung der bei den Realsteuern anfallenden Aufgabengebiete zwischen Finanzämtern einerseits und Gemeinden anderseits in der bezeichneten Weise muß bis 1. April 1940 in dem gesamten Reichsgebiet einheitlich durchgeführt sein.
Höhe der Grundsteuer- und der Gewerbesteuerbelastungsverschiebungen
Die einzelne Gemeinde darf die Realsteuerreform nicht zum Anlaß nehmen, eine Erhöhung ihrer Realsteuern durchzuführen. Die neue Gewerbesteuer wird mit Wirkung ab 1. April 1937, die neue Grundsteuer mit Wirkung ab 1. April 1938 erhoben. Den Gemeinden ist durch § 7 des Einführungsgesetzes hinsichtlich der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1937 und 1938 und durch § 8 hinsichtlich der Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1938 oorgeschrieben, die Hebesätze so zu bemessen, daß sich kein höheres Aufkommen ergibt, als sich bei Aufrechterhaltung des bisherigen Rechtes und der bisherigen Hebesatze ergeben würde.
Sollte sich im Laufe des Rechnungsjahres ergeben, daß das Aufkommen höher oder niedriger ausfällt, als bei der Festsetzung des Hebesatzes angenommen, so kann der Hebelatz für die einzelne Steuer im Laufe des Rechnungsjahres einmal geändert werden. Die Vereinheitlichung des Realsteuerrechtes führt zu Belastungsoerschiebungen innerhalb der einzelnen Gemeinde. Diese Belastungsoerschiebungen stellen weder eine allgemeine Steuererhöhung, noch eine allgemeine Steuersenkung, sondern nichts anderes als im einzelnen Fall die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dar, die Anpassung an die veränderten Werte, an die veränderten Ertragsverhältnisse und an die für das gefamte Reichsgebiet ungeschriebene Einheitlichkeit in den Besteuerungsgrundlagen.
Die Hebesätze, die nach neuem Recht festgesetzt werden, lassen einen Vergleich mit den Hebesätzen, die nach altem Recht festgesetzt waren, nicht zu, weil die Bemessung der Hebesätze auf einer durchaus anderen Grundlage geschieht als nach altem Recht.
Es wird sich bei der Grundsteuer innerhalb der einzelnen Gemeinde das folgende Bild ergeben: Ein Teil der Steuerschuldner wird nicht wesentlich mehr oder weniger zu entrichten haben als bisher. Ein Teil dagegen wird wesentlich mehr, ein anderer Teil wesentlich weniger zu entrichten haben. In den Fällen wesentlicher Veränderung der Belastung nach oben oder nach unten handelt es sich um die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Die Grundsteuer ist bisher auf Grundlagen, die bereits längst veraltet sind, erhoben worden, zum größten Teil nach Vorkriegswerten. Obwohl sich die Wert- und Ertragsverhältnisse in den letzten Jahren oder Jahrzehnten erheblich gebessert oder verschlechtert hatten, ließen die landesrechtlichen Vorschriften eine Anpassung der Grundsteuer an die eingetretene Entwicklung nicht zu. Die erheb-
Am 7. Dezember beginnen wir in den Kamilien- blättem mit dem Abdruck eines neuen Romane; er heißt „Klick aus dem Spielzeugladen" von Friedrich Schnack und ist eine fröhliche und weihnachtliche Erzählung für das große und das kleine Volk. Oie Geschichte vom armen Klick, der eigentlich Nikolaus hieß, von feinen Sorgen und Abenteuem, vom verlorenen Lotterielos und vom Hustenonkel, vom Papagei Ricka und vom Kapitän Saffafraß ist das lebenbejahende Werk eines echten Dichters, von alten und jungen Leuten mit Freude und herzlicher Anteilnahme zu lesen.
Keichs- uni» Preußischer Minister des Innern ZricK >um MinierhilfswerK:
gemäß in Reichsüberweisungen bestehen, die Gemeindeoerbände können ihren Finanzbedarf auch durch Umlagen auf die ihnen zugehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände decken. Die Haupt- einnahmequellen der Gemeinden werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sein. Bei diesen beiden Steuern (den Realsteuern) steht der Gegenstand der Besteuerung der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewirtschaft besonders nahe. Die natürlichen Träger der Lasten, die durch die Gemeindeverwaltung entstehen, sind neben den Bürgern, von denen eine Bürgersteuer erhoben wird, der im Gememde- gebiet vorhandene Grund und Boden und die im Gemeindegebiet vorhandenen Gewerbebetriebe.
Die Gemeinden erhalten durch die Erklärung der Grundsteuer und her Gewerbesteuer zu ausschließlichen Gemeindesteuern die wirtschaftliche Grundlage, deren sie für Erfüllung der ihnen gestellten und noch zu stellenden bedeutungsvollen Aufgaben bedürf-n. Die Grundsteuer als krisenfeste, gleichmäßig fließende Quelle macht sie fähig, die gleich-
amtes steht der Rechtsmittelweg an die Fmanz- gerichte und an den Reichsfinanzhof offen.
Nach Mitteilung der Steuermeßbeträge an Die steuerberechtigte Gemeinde ist alles weitere im wesentlichen Sache der Gemeinde. Die Steuer wird nach einem Hundertsatz des Steuermeßbetrages bemessen. Dieser Hundertsatz heißt Hebesatz. Em solcher Hebesatz ist nicht in den Gesetzen vom 1. Dezember 1936 vorgeschrieben, sondern die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer ist durch die einzelne Gemeinde zu bestimmen. Er kann für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer verschieden hoch sein. Paragraph 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird jedoch der Reichsminister des Inneren im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister Bestimmungen darüber treffen, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Bürgersteuer zueinander stehen müssen und inwieweit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörden bedürfen.
Wechnachtsausstellung -er oberhefsischen Künstler.
In den Räumen des Oberhefsischen Kunstvereins am Brandplatz wurde gestern nachmittag die Weihnachtsausstellung Der oberhessischen Künstler eröffnet; sie soll, wie in jedem Jahre, eine gedrängte Ueberstcht über Das Kunstschaffen in unserem engeren Heimatbezirk darstellen, eine Leistungsschau also, und soll überdies nicht nur der betrachtenden und aufnehmenden, sondern auch der tätigen Teilnahme der Besucher empfohlen sein: es handelt sich um eine Verkaufsausstellung, und wir möchten zu Beginn Dem Wunsche AusDruck geben, Daß die ideellen und materiellen Anregungen, die sich hier in reichem Maße bieten, recht verstanden werden und ihre Erfüllung finden. *
Aus einem betrachtenden Rundgang wäre im einzelnen etwa Folgendes festzuhalten. Heinrich Will zeigt neben einem Stilleben zwei Bildnisse, an ihnen läßt sich beobachten, wie sich Anschauung (Der äußeren Erscheinung) und Durchdringung Der Oberfläche (Vorstoß ins Persönlich-Wesenhafte) zu jener Einheit verbinden, Deren das ernsthafte Porträt nicht ermangeln darf, Die ihm Charakter und Haltung verleiht. Elisabeth Schneider gibt im „Stilleben mit Zylinder" einer heute schon vielfach in Konstruktion und blassem Schema erstarrten Bildgattung neue Belebung und Belichtung; man sieht hier an einem Beispiel, wieviel Reiz von einer bestimmten Motivwahl und Zusammenstellung ausgehen kann, und wie man Den von Den Fran- zosen geprägten, in Den meisten Fällen sehr kenn- zeichnenden Begriff der „nature morte“ widerlegen kann.
In Den Blättern von Heinz Geilfus spiegelt sich — bis zu karikaturistischen Wirkungen hin — Die FreuDe am grotesken und witzigen Einfall, Die Motive sind übrigens durchaus nicht überall weit herqehvlt, sondern oft aus der nächsten Nahe Der UNS umgebenden Alltäglichkeit. Auch das alle und beliebte "(Spiel Der Verwandlung in Tier gestalten hat, wie man sieht, noch nichts von semer Anziehungskraft verloren. Wenn man eine Landschaft von Carl Fries betraget, aus der etwa Die Fachwerkhäuser einer Ortschaft, eng um "ie Kirche gerückt, hervorwachsen, Dann scheint die Architektur Der LanDschaft so zugehörig wie Baum und Berg Wiese und Wald; man empfindet sogleich: hier ist hessische Heimat.
Von Margret Kranz haben wir das Blumenstück „Zum deutschen Erntedanktag" vor nicht langer Zeit in der „Heimat im Bild" veröffentlicht: hier findet man es in der ganzen farbigen Fülle, der Naturtreue und dekorativen Klarheit wieder, welche die oft von uns besprochenen Blumenbilder Der Künstlerin kennzeichnen. Die Landschaften von Barthel gehen verschiedenartigen Naturstimmun- qen nach und suchen mit malerischen Mitteln deren Eindruck auf den wandernden Beschauer festzuhalten. Stephans Federzeichnungen lassen sofort Die eigentümliche Handschrift Des Künstlers erkennen; in Den Blättern „Ronneburg" und „Runkel sammelt sich der Blick des Betrachters unabgelenkt an den geschloffenen Farmen der großzügigen, alten Architektur. Rohrbachs „Totenfchadel - Blatt will, wie Die beigegebene Inschrift andeutetz mehr sein als etwa eine anatomisch-naturalistische Studie; es sucht auf seine Weise Dem alten Geheimnis sinnfällige Gestalt zu geben.
Neben Gün geri chs schon bekanntem Hinden- burg-Kopf, Dessen körnige, gedrungene Masse einen unmittelbar lebendigen und plastischen Eindruck vermittelt, vertreten einige figürliche Gruppen von Ködding die Bildhauerei und bezeugen den Willen ihres Schöpfers zu einer äußersten Vereinfachung und Konzentration Der plastischen Formen auf das Wesentliche des Motivs. Ferner finden wir von Bourcarde neben der Modell- Figur des Gießereiarbeiters, die wir kürzlich in Frankfurt kennen lernten, einen Schreitenden Mann" und eine Bildnisbüste, auf die besonders hinqewiesen sei: hier verbinden sich Beherrschung des Materials und Der Technik und der gesammelte Ernst in den Zügen des klarumrisienen Gesichts zum bestimmenden Eindruck.
Hagenauer, Der unter anDerm, auf Sachlichkeit und Leuchtkraft Der Farbe bedacht, das Bildnis eines oberhessischen Bauernmädchens vorfuhrt, zeigt sich Diesmal auch als Landschafter. (Motiv bei Garbenteich.) Viehmann gibt in seinem Bilde „Landhilfe 1936" ein Beispiel Dafür, wie aus Der Zeit geborene Themen mit malerischen Mitteln lebenDig umgeformt werden können. Von B e nder sieht man neben Landschaften das Blldms eines Handwerkers („Spengler"). Man muß sich gerade hier in der Betrachtuna Zeit lassen und durch die auf den ersten Blick vielleicht überraschende Realistik in das Wesenhafte des Porträts hineinsehen, das sich dann sehr eindringlich erschließen wird. Von K l i n q e l h ö f e r findet man eine Frau in Abendmahlstracht, ein schlichtes, heimatliches Motiv, das immer wieder neue malerisch-volkstümliche Anregungen vermittelt.
Lotte D r 0 e f e gibt jedem ihrer Bilder, ob es sich um Landschaften, Figuren oder Bildnisse handelt, einen besonders farblich ausgeprägten, eigenen Stil, Der sich auch (hier etwa in Dem Kopf Der „alten Frau") Dem Modell mitteilt; aus der wechselseitigen Durchdringung Der Wesenselemente Des Dargestellten und des Darstellenden erhält das Porträt sein eigentümliches und unverwechselbares Gesicht. Küchel zeigt in einer Vitrine wieder eine Auswahl seines handgearbeiteten Silberschmucks; man sieht hier Die mancherlei Möglichkeiten, Die Der edle Werkstoff zu ornamentalen oder Gebrauchszwecken anbietet. Von Großhaus findet man ein „Altes Bauernpaar", ein Bild, Das Dem aufmerksamen und empfindenden Beschauer Den Eindruck von Bodenständigkeit, Tradition und Verbundenheit mit der heimatlichen Landschaft vermittelt. Von Sigurd Lange, Den wir bisher vorwiegend als Landschafter kennen lernten, findet man Diesmal auch ein frisches Kinderporträt; das große Bodensee-Bild zeigt unter anDerm sehr einleuchtend, welche Möglichkeiten und Probleme der Raumgestaltung und der farblichen Komposition aus einer reich geformten Landschaft dem künstlerisch empfindenden Blick entgegenwachsen. Walter Kröll sucht im „Trüben Tag" Die optischen und gefühlsmäßigen Eindrücke einer Naturstimmung zur Einheit zu verschmelzen und sammelt im „Herbstlichen Sttlleben" charakteristische Merkmale des sinkenden Jahres; dem Betrachter wird es nicht entgehen, wie sich das an sich einfache Motto malerisch durch die Spiegelung im Fenster erhöht.
Dr. Hans Thyriot.
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Die Ausstellung wurde gestern nachmittag eröffnet. Maler Carl Fries hieß namens der Reichskulturkammer und der oberhessischen Künstler die Erschienenen willkommen. Der Kunsthistoriker der Landesuniversität, Professor Dr. Rauch, erinnerte in seiner Eröffnungsansprache daran, daß sich das kulturelle Wollen des Führers soeben erst wieder in autoritärer Form geäußert habe. Der Nationalsozialismus sehe den Sinn jedes Kunstwerkes darin, das Volk durch die Steigerung seines Lebensgefühls zu erheben; das gelte für jedes Kunstwerk, in der Baukunst, wo die Festbauten des Führers vornehmlich Zeichen solcher Kunstgesinnung seien, in der Malerei, in der Plastik, in der Schmuckkunst im weitesten Sinne. Vermitteln dürfe den künstlerischen Eindruck nur, wer imstande sei, den Schöpfung^ prozeß selbst nachzuempfinden und selbst künstlerisch lzu schaffen. Was im Besondern die oberhessischen
Künstler angehe, so haben sie es nicht so leicht wie in anderen Landschaften; aber sie würden getragen von eigentümlichen Landschafts- und Stammes- charakter — wie auch die von auswärts nach Hessen kommenden Künstler von dieser Stammes- und LanDschaftsart angeregt und geformt würden. (Der Vortragende wies besonders auf Beispiele starker, formender Kraft aus bäuerlichem Umkreis hin.) So fei auch in der gegenwärtigen Ausstellung dieser Geist zu spüren. Professor Rauch schloß mit einem Wort des Führers über die Notwendigkeit der - Kunst im autoritären Staate und mit einem Appell an die Besucher, Die oberhessischen Künstler tatkräftig zu unterstützen. — Maler Fries Dankte Dem Vortragenden für feine Worte und erklärte die Ausstellung für eröffnet.
Ein Farbenfilm vom Mount Everest.
Auf Der diesjährigen Mount-Eoerest-Expedition wurde von Frank E. S rn y t h e ein Film ausgenommen, der jetzt in London einer geladenen Gesellschaft vorgeführt wurde. Die Vorführung dauerte 73 Minuten und umfaßte hauptsächlich Farbenaufnahmen von überraschender Wirkung. Es wurde unter anderem ein Sonnenaufgang gezeigt, bei dem sich das Licht auf Dem höchsten Gipfel entzündet und mit erstaunlicher Schnelligkeit den Berg hinunter verbreitet, während der Photograph mit seiner Kamerad noch in vollkommenem Dunkel steht und in Gefahr war, zu erfrieren. Man sieht den Garten der englischen Regierung in Sikkim, voll von orientalischer Blumenpracht; "die ersten Innenaufnahmen des Klosters Shekar Dzong, das auf einem kahlen 400 Meter hohen Felsen aufragt. Ein ganzer Tag wurde, wie der Vorführende berichtete, damit verbracht, die wilden Schafe von Tibet zu beschleichen, um eine Reihe Aufnahmen von ihnen zu machen, während sie in einer Höhe von 5000 Meter gemsen- gleich auf den Berghängen herumkletterten. Andere Bilder zeigten die Monsunwolken, deren Ankunft die Hoffnungen der Expedition zerstörten, wie sie über dem Nordpaß heroorbrachen und sich wirbelnd in alle Richtungen ausbreiteten. Die schrecklichen Schneestürme sind ausgenommen worden und der sanfte, weickie, trügerische Schnee, mit dem sie endeten; die Kletterer und eingeborenen Träger, wie sie vergeblich versuchten, sich durch den tiefen Schnee den Uebergang zum Nordpaß zu erkämpfen. Der Film ist ein neuer Beweis dafür, wie die Wetterverhältnisse alle Bemühungen der Expedition vergeblich machten. C. K.


