Ausgabe 
4.12.1936
 
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Nr. 284 Zweites Blatt

Freitag. 4. Dezember 1956

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheßen)

Die Reform der Realsteuern.

Wichtige Erläuterungen des Staatssekretärs Reinhardt.

DNB. Nor Pressevertretern sprach am Donners­tag in Berlin der Staatssekretär im Reichsfinanz- ministerium Reinhardt. Nach Darlegungen über bie Verschiedenheit der Steuern und Besteuerungs- qrundlagen fuhr der Redner fort:

Es gab überall im Reichsgebiet eine Grundsteuer und eine Gewerbesteuer, es gab aber keine einheit­liche reichsgesetzliche Grundlage. Aus der Verschie­denheit ergab sich eine Verschiedenheit in der Art und in der Höhe der Belastung.

Vereinheitlichung der Realsteuern und Vereinfachung des Steuerwesens.

Durch die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 sind die 16 Landesgesetze abgelöst worden durch ein Reichsgesetz. Die 16 Grundsteuergesetze, die im Deutschen Reich vorhanden gewesen sind, werden abgelöst durch ein Grundsteuergesetz, und die 16 Ge­werbesteuergesetze durch ein Gewerbesteuergesetz.

An die Stelle von 32 Realsteuergesetzen treten zwei Realsteuergesetze. Diese Vereinheitlichung ist zu­gleich eine sehr bedeutende Vereinfachung des deut­schen Steuerwesens.

Eine weitere sehr bedeutsame Vereinfachung ist die folgende: Bisher wurde in den meisten Ländern jede der beiden Realsteuern erhoben durch das Land und in Form von Zuschlägen durch die Gemeinden, in einigen Ländern außerdem in Form von Zu­schlägen durch die Gemeindeverbände. Den Reichs­gesetzen vom 1. Dezember 1936 gemäß sind zur Er­hebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer im gesamten Reichsgebiet so wie bei der Gewerbe­steuer bisher bereits in Preußen nur noch die Gemeinden berechtigt, an die Stelle von bisher zwei oder drei oder vier Steuerberechtigten tritt ein Steuerberechtigter. Es ist nach Inkrafttreten der Realsteuerreformgesetze nicht mehr zweimal oder dreimal oder viermal Grundsteuer und Gewerb^ steuer zu entrichten, sondern in jedem Fall nur noch einmal, und zwar an die Gemeinde. Irgendwelche Zuschläge dazu werden nicht mehr erhoben.

Neugestaltung der Lastenverteiiung.

Die Erklärung der Grundsteuer und der Ge­werbesteuer zu reinen Gemeindesteuern bedeutet eine Abdrängung der Länder und der Gemeindeverbände von den Realsteuern und demgemäß eine Verlage­rung der unmittelbaren Steuerquellen zugunsten der Gemeinden. Das Ergebnis besteht darin, daß in den Haushalten der Gemeinden die Realsteuerein­nahmen um die Posten steigen, die in den Haus­halten der Länder und der Gemeindeverbände an Realsteuereinnahmen verschwinden und daß dem­gemäß die Gesamteinnhmen der Gemeinden steigen und die Gesamteinnahmen der Länder, und in ernt oen Ländern auch der Gemeindeverbände, sinken. c Die Umlagerung von Einnahmequellen aus dem Verfügungsbereich der Länder und der Gemeinde­verbände 'in den Verfügungsbereich der Gemeinden bedingt eine entsprechende Neugestaltung der Lasten- verteilung und Aufgabenverteilung zwischen Län­dern Gemeindeverbänden und Gemeinden. Es müssen Lasten und Aufgaben von den Ländern auf die Gemeinden übertragen werden. Die Maßnah­men, die durch die einzelnen Länder zu treffen fein werden, werden verschieden sein. Bei der Wahl der Maßnahmen muß jedoch Richtlinie ein einheitliches Ziel sein. Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister des Inneren werden Grundsätze aufstellen, nach denen die Neugestaltung vorzuneh­men sein wird. Diese Grundsätze werden darauf em- gestellt sein, den Gemeinden einheitlich für das ganze Reich diejenigen Aufgaben zuzuteilen, die sie nach ihrem neuen erhöhten Steueraufkommen tra­gen können und die auch ihrer Art gemäß in den Aufgabenbereich der Gemeinden gehören.

Außerdem ist eine Neugestaltung des Finanzaus­gleichs zwischen Ländern, Gemeinden und Ge­meindeverbänden erforderlich und zwar in der Weise, daß die Anteile der Gemeinden an den Reichssteuerüberweisungen neu geregelt werden.

Die Neugestaltung muß bis zum 1. April 1938 durchgeführt sein.

Realsteuerreform als Vorausjehung für weitere Neugestaltung des Reiches.

Die Länder und Gemeindeverbände werden nach Inkrafttreten der Gesetze vom 1. Dezember 1936 über eigene Realsteuerquellen nicht mehr verfügen. Das Ziel für die Zukunft ist, daß es nur noch Reichssteuern und Gemeindesteuern gibt. Die Ein­nahmen der Länder werden im wesentlichen nur noch in Anteilen an den Reichssteuern und dem-

bleibenden Lasten zu tragen. Die Gewerbesteuer gibt ihnen die Mittel, die besonderen Aufwendungen zu leisten, die Industrie, Gewerbe und Handwerk in ihren Lebenserfordernissen bedingen.

Sobald die Vereinheitlichungen und Vereinfachun­gen und Neugestaltungen, die durch die Steuer­reformgesetze vom 1. Dezember 1936 vorgeschrieben sind, durchgeführt sein werden, wird die Voraus­setzung für die abschließende Neugestaltung und Vereinfachung des Reiches gegeben fein.

Verwaltungsverfahren undAbgrenzung der Verwaltungszuständigkeiten.

Das Verfahren bis einschließlich der Festsetzung der Steuermeßbeträge obliegt den Finanzämtern. Diese sind Behörden des Reiches. Sie teilen die fest­gesetzten Steuermeßbeträge der steuerberechtigten Gemeinde mit. Gegen die Festsetzung des Finanz-

Sobald die Gemeinde den Hebesatz beschlossen und die Steuermußbeträge durch das Finanzamt mitgeteilt hat, setzt sie die Steuer fest. Die Ein­kassierung dieser Steuer und die Bearbeitung von Anträgen auf Erlaß, Stundung und Niederschla­gung ist Sache der Gemeinde. Diese Teilung der bei den Realsteuern anfallenden Aufgabengebiete zwischen Finanzämtern einerseits und Gemeinden anderseits in der bezeichneten Weise muß bis 1. April 1940 in dem gesamten Reichsgebiet ein­heitlich durchgeführt sein.

Höhe der Grundsteuer- und der Gewerbesteuerbelastungsverschiebungen

Die einzelne Gemeinde darf die Realsteuerreform nicht zum Anlaß nehmen, eine Erhöhung ihrer Realsteuern durchzuführen. Die neue Gewerbesteuer wird mit Wirkung ab 1. April 1937, die neue Grundsteuer mit Wirkung ab 1. April 1938 er­hoben. Den Gemeinden ist durch § 7 des Ein­führungsgesetzes hinsichtlich der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1937 und 1938 und durch § 8 hinsichtlich der Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1938 oorgeschrieben, die Hebesätze so zu bemessen, daß sich kein höheres Aufkommen ergibt, als sich bei Aufrechterhaltung des bisherigen Rechtes und der bisherigen Hebesatze ergeben würde.

Sollte sich im Laufe des Rechnungsjahres er­geben, daß das Aufkommen höher oder niedriger ausfällt, als bei der Festsetzung des Hebesatzes an­genommen, so kann der Hebelatz für die einzelne Steuer im Laufe des Rechnungsjahres einmal ge­ändert werden. Die Vereinheitlichung des Real­steuerrechtes führt zu Belastungsoerschiebungen innerhalb der einzelnen Gemeinde. Diese Be­lastungsoerschiebungen stellen weder eine allgemeine Steuererhöhung, noch eine allgemeine Steuersen­kung, sondern nichts anderes als im einzelnen Fall die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleich­mäßigkeit der Besteuerung dar, die Anpassung an die veränderten Werte, an die veränderten Ertrags­verhältnisse und an die für das gefamte Reichs­gebiet ungeschriebene Einheitlichkeit in den Be­steuerungsgrundlagen.

Die Hebesätze, die nach neuem Recht festgesetzt werden, lassen einen Vergleich mit den Hebesätzen, die nach altem Recht festgesetzt waren, nicht zu, weil die Bemessung der Hebesätze auf einer durch­aus anderen Grundlage geschieht als nach altem Recht.

Es wird sich bei der Grundsteuer innerhalb der einzelnen Gemeinde das folgende Bild ergeben: Ein Teil der Steuerschuldner wird nicht wesentlich mehr oder weniger zu entrichten haben als bisher. Ein Teil dagegen wird wesentlich mehr, ein anderer Teil wesentlich weniger zu entrichten haben. In den Fällen wesentlicher Veränderung der Belastung nach oben oder nach unten handelt es sich um die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßig­keit der Besteuerung.

Die Grundsteuer ist bisher auf Grundlagen, die bereits längst veraltet sind, erhoben worden, zum größten Teil nach Vorkriegswerten. Obwohl sich die Wert- und Ertragsverhältnisse in den letzten Jahren oder Jahrzehnten erheblich gebessert oder verschlechtert hatten, ließen die landesrechtlichen Vorschriften eine Anpassung der Grundsteuer an die eingetretene Entwicklung nicht zu. Die erheb-

Am 7. Dezember beginnen wir in den Kamilien- blättem mit dem Abdruck eines neuen Romane; er heißtKlick aus dem Spielzeugladen" von Friedrich Schnack und ist eine fröhliche und weihnachtliche Erzählung für das große und das kleine Volk. Oie Geschichte vom armen Klick, der eigentlich Nikolaus hieß, von feinen Sorgen und Abenteuem, vom verlorenen Lotterielos und vom Hustenonkel, vom Papagei Ricka und vom Kapitän Saffafraß ist das lebenbejahende Werk eines echten Dichters, von alten und jungen Leuten mit Freude und herzlicher Anteilnahme zu lesen.

Keichs- uni» Preußischer Minister des Innern ZricK >um MinierhilfswerK:

gemäß in Reichsüberweisungen bestehen, die Ge­meindeoerbände können ihren Finanzbedarf auch durch Umlagen auf die ihnen zugehörigen Gemein­den und Gemeindeverbände decken. Die Haupt- einnahmequellen der Gemeinden werden die Grund­steuer und die Gewerbesteuer sein. Bei diesen bei­den Steuern (den Realsteuern) steht der Gegenstand der Besteuerung der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewirtschaft besonders nahe. Die natürlichen Träger der Lasten, die durch die Gemeindeverwal­tung entstehen, sind neben den Bürgern, von denen eine Bürgersteuer erhoben wird, der im Gememde- gebiet vorhandene Grund und Boden und die im Gemeindegebiet vorhandenen Gewerbebetriebe.

Die Gemeinden erhalten durch die Erklärung der Grundsteuer und her Gewerbesteuer zu ausschließ­lichen Gemeindesteuern die wirtschaftliche Grund­lage, deren sie für Erfüllung der ihnen gestellten und noch zu stellenden bedeutungsvollen Aufgaben bedürf-n. Die Grundsteuer als krisenfeste, gleich­mäßig fließende Quelle macht sie fähig, die gleich-

amtes steht der Rechtsmittelweg an die Fmanz- gerichte und an den Reichsfinanzhof offen.

Nach Mitteilung der Steuermeßbeträge an Die steuerberechtigte Gemeinde ist alles weitere im wesentlichen Sache der Gemeinde. Die Steuer wird nach einem Hundertsatz des Steuermeßbetrages be­messen. Dieser Hundertsatz heißt Hebesatz. Em sol­cher Hebesatz ist nicht in den Gesetzen vom 1. Dezem­ber 1936 vorgeschrieben, sondern die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer und für die Ge­werbesteuer ist durch die einzelne Gemeinde zu be­stimmen. Er kann für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer verschieden hoch sein. Paragraph 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird jedoch der Reichsminister des Inneren im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister Bestimmungen darüber treffen, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Bürger­steuer zueinander stehen müssen und inwieweit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörden bedürfen.

Wechnachtsausstellung -er oberhefsischen Künstler.

In den Räumen des Oberhefsischen Kunst­vereins am Brandplatz wurde gestern nach­mittag die Weihnachtsausstellung Der oberhessischen Künstler eröffnet; sie soll, wie in jedem Jahre, eine gedrängte Ueberstcht über Das Kunstschaffen in unserem engeren Heimatbezirk darstellen, eine Leistungsschau also, und soll über­dies nicht nur der betrachtenden und aufnehmenden, sondern auch der tätigen Teilnahme der Besucher empfohlen sein: es handelt sich um eine Verkaufs­ausstellung, und wir möchten zu Beginn Dem Wunsche AusDruck geben, Daß die ideellen und materiellen Anregungen, die sich hier in reichem Maße bieten, recht verstanden werden und ihre Erfüllung finden. *

Aus einem betrachtenden Rundgang wäre im einzelnen etwa Folgendes festzuhalten. Heinrich Will zeigt neben einem Stilleben zwei Bildnisse, an ihnen läßt sich beobachten, wie sich Anschauung (Der äußeren Erscheinung) und Durchdringung Der Oberfläche (Vorstoß ins Persönlich-Wesenhafte) zu jener Einheit verbinden, Deren das ernsthafte Porträt nicht ermangeln darf, Die ihm Charakter und Haltung verleiht. Elisabeth Schneider gibt imStilleben mit Zylinder" einer heute schon viel­fach in Konstruktion und blassem Schema erstarrten Bildgattung neue Belebung und Belichtung; man sieht hier an einem Beispiel, wieviel Reiz von einer bestimmten Motivwahl und Zusammenstellung ausgehen kann, und wie man Den von Den Fran- zosen geprägten, in Den meisten Fällen sehr kenn- zeichnenden Begriff dernature morte widerlegen kann.

In Den Blättern von Heinz Geilfus spiegelt sich bis zu karikaturistischen Wirkungen hin Die FreuDe am grotesken und witzigen Einfall, Die Motive sind übrigens durchaus nicht überall weit herqehvlt, sondern oft aus der nächsten Nahe Der UNS umgebenden Alltäglichkeit. Auch das alle und beliebte "(Spiel Der Verwandlung in Tier gestalten hat, wie man sieht, noch nichts von semer An­ziehungskraft verloren. Wenn man eine Landschaft von Carl Fries betraget, aus der etwa Die Fachwerkhäuser einer Ortschaft, eng um "ie Kirche gerückt, hervorwachsen, Dann scheint die Architektur Der LanDschaft so zugehörig wie Baum und Berg Wiese und Wald; man empfindet sogleich: hier ist hessische Heimat.

Von Margret Kranz haben wir das Blumen­stückZum deutschen Erntedanktag" vor nicht lan­ger Zeit in derHeimat im Bild" veröffentlicht: hier findet man es in der ganzen farbigen Fülle, der Naturtreue und dekorativen Klarheit wieder, welche die oft von uns besprochenen Blumenbilder Der Künstlerin kennzeichnen. Die Landschaften von Barthel gehen verschiedenartigen Naturstimmun- qen nach und suchen mit malerischen Mitteln deren Eindruck auf den wandernden Beschauer festzu­halten. Stephans Federzeichnungen lassen so­fort Die eigentümliche Handschrift Des Künstlers er­kennen; in Den BlätternRonneburg" undRunkel sammelt sich der Blick des Betrachters unabgelenkt an den geschloffenen Farmen der großzügigen, alten Architektur. RohrbachsTotenfchadel - Blatt will, wie Die beigegebene Inschrift andeutetz mehr sein als etwa eine anatomisch-naturalistische Studie; es sucht auf seine Weise Dem alten Geheimnis sinn­fällige Gestalt zu geben.

Neben Gün geri chs schon bekanntem Hinden- burg-Kopf, Dessen körnige, gedrungene Masse einen unmittelbar lebendigen und plastischen Eindruck ver­mittelt, vertreten einige figürliche Gruppen von Ködding die Bildhauerei und bezeugen den Willen ihres Schöpfers zu einer äußersten Ver­einfachung und Konzentration Der plastischen For­men auf das Wesentliche des Motivs. Ferner fin­den wir von Bourcarde neben der Modell- Figur des Gießereiarbeiters, die wir kürzlich in Frankfurt kennen lernten, einen Schreitenden Mann" und eine Bildnisbüste, auf die besonders hinqewiesen sei: hier verbinden sich Beherrschung des Materials und Der Technik und der gesammelte Ernst in den Zügen des klarumrisienen Gesichts zum bestimmenden Eindruck.

Hagenauer, Der unter anDerm, auf Sachlich­keit und Leuchtkraft Der Farbe bedacht, das Bild­nis eines oberhessischen Bauernmädchens vorfuhrt, zeigt sich Diesmal auch als Landschafter. (Motiv bei Garbenteich.) Viehmann gibt in seinem BildeLandhilfe 1936" ein Beispiel Dafür, wie aus Der Zeit geborene Themen mit malerischen Mitteln lebenDig umgeformt werden können. Von B e nder sieht man neben Landschaften das Blldms eines Handwerkers (Spengler"). Man muß sich gerade hier in der Betrachtuna Zeit lassen und durch die auf den ersten Blick vielleicht überraschende Realistik in das Wesenhafte des Porträts hineinsehen, das sich dann sehr eindringlich erschließen wird. Von K l i n q e l h ö f e r findet man eine Frau in Abend­mahlstracht, ein schlichtes, heimatliches Motiv, das immer wieder neue malerisch-volkstümliche An­regungen vermittelt.

Lotte D r 0 e f e gibt jedem ihrer Bilder, ob es sich um Landschaften, Figuren oder Bildnisse han­delt, einen besonders farblich ausgeprägten, eigenen Stil, Der sich auch (hier etwa in Dem Kopf Der alten Frau") Dem Modell mitteilt; aus der wechselseitigen Durchdringung Der Wesenselemente Des Dargestellten und des Darstellenden erhält das Porträt sein eigentümliches und unverwechselbares Gesicht. Küchel zeigt in einer Vitrine wieder eine Auswahl seines handgearbeiteten Silberschmucks; man sieht hier Die mancherlei Möglichkeiten, Die Der edle Werkstoff zu ornamentalen oder Gebrauchs­zwecken anbietet. Von Großhaus findet man einAltes Bauernpaar", ein Bild, Das Dem auf­merksamen und empfindenden Beschauer Den Ein­druck von Bodenständigkeit, Tradition und Ver­bundenheit mit der heimatlichen Landschaft ver­mittelt. Von Sigurd Lange, Den wir bisher vor­wiegend als Landschafter kennen lernten, findet man Diesmal auch ein frisches Kinderporträt; das große Bodensee-Bild zeigt unter anDerm sehr ein­leuchtend, welche Möglichkeiten und Probleme der Raumgestaltung und der farblichen Komposition aus einer reich geformten Landschaft dem künstle­risch empfindenden Blick entgegenwachsen. Walter Kröll sucht imTrüben Tag" Die optischen und gefühlsmäßigen Eindrücke einer Naturstimmung zur Einheit zu verschmelzen und sammelt im Herbstlichen Sttlleben" charakteristische Merkmale des sinkenden Jahres; dem Betrachter wird es nicht entgehen, wie sich das an sich einfache Motto malerisch durch die Spiegelung im Fenster erhöht.

Dr. Hans Thyriot.

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Die Ausstellung wurde gestern nachmittag eröff­net. Maler Carl Fries hieß namens der Reichs­kulturkammer und der oberhessischen Künstler die Erschienenen willkommen. Der Kunsthistoriker der Landesuniversität, Professor Dr. Rauch, erinnerte in seiner Eröffnungsansprache daran, daß sich das kulturelle Wollen des Führers soeben erst wieder in autoritärer Form geäußert habe. Der National­sozialismus sehe den Sinn jedes Kunstwerkes darin, das Volk durch die Steigerung seines Lebensgefühls zu erheben; das gelte für jedes Kunstwerk, in der Baukunst, wo die Festbauten des Führers vornehm­lich Zeichen solcher Kunstgesinnung seien, in der Malerei, in der Plastik, in der Schmuckkunst im weitesten Sinne. Vermitteln dürfe den künstlerischen Eindruck nur, wer imstande sei, den Schöpfung^ prozeß selbst nachzuempfinden und selbst künstlerisch lzu schaffen. Was im Besondern die oberhessischen

Künstler angehe, so haben sie es nicht so leicht wie in anderen Landschaften; aber sie würden getragen von eigentümlichen Landschafts- und Stammes- charakter wie auch die von auswärts nach Hes­sen kommenden Künstler von dieser Stammes- und LanDschaftsart angeregt und geformt würden. (Der Vortragende wies besonders auf Beispiele starker, formender Kraft aus bäuerlichem Umkreis hin.) So fei auch in der gegenwärtigen Ausstellung die­ser Geist zu spüren. Professor Rauch schloß mit einem Wort des Führers über die Notwendigkeit der - Kunst im autoritären Staate und mit einem Appell an die Besucher, Die oberhessischen Künstler tatkräftig zu unterstützen. Maler Fries Dankte Dem Vortragenden für feine Worte und erklärte die Ausstellung für eröffnet.

Ein Farbenfilm vom Mount Everest.

Auf Der diesjährigen Mount-Eoerest-Expedition wurde von Frank E. S rn y t h e ein Film ausgenom­men, der jetzt in London einer geladenen Gesell­schaft vorgeführt wurde. Die Vorführung dauerte 73 Minuten und umfaßte hauptsächlich Farbenauf­nahmen von überraschender Wirkung. Es wurde unter anderem ein Sonnenaufgang gezeigt, bei dem sich das Licht auf Dem höchsten Gipfel entzündet und mit erstaunlicher Schnelligkeit den Berg hin­unter verbreitet, während der Photograph mit seiner Kamerad noch in vollkommenem Dunkel steht und in Gefahr war, zu erfrieren. Man sieht den Garten der englischen Regierung in Sikkim, voll von orien­talischer Blumenpracht; "die ersten Innenaufnahmen des Klosters Shekar Dzong, das auf einem kahlen 400 Meter hohen Felsen aufragt. Ein ganzer Tag wurde, wie der Vorführende berichtete, damit ver­bracht, die wilden Schafe von Tibet zu beschleichen, um eine Reihe Aufnahmen von ihnen zu machen, während sie in einer Höhe von 5000 Meter gemsen- gleich auf den Berghängen herumkletterten. Andere Bilder zeigten die Monsunwolken, deren Ankunft die Hoffnungen der Expedition zerstörten, wie sie über dem Nordpaß heroorbrachen und sich wirbelnd in alle Richtungen ausbreiteten. Die schrecklichen Schneestürme sind ausgenommen worden und der sanfte, weickie, trügerische Schnee, mit dem sie ende­ten; die Kletterer und eingeborenen Träger, wie sie vergeblich versuchten, sich durch den tiefen Schnee den Uebergang zum Nordpaß zu erkämpfen. Der Film ist ein neuer Beweis dafür, wie die Wetter­verhältnisse alle Bemühungen der Expedition ver­geblich machten. C. K.