MH
>g
$«••<<'3?5
.yi£
7/.<!•>
SS
Das neue Verwaltungsstatut für Ltalienisch-Ostafrika.
den oer« ,w ent« je Maß« ieder« ungen, n würde, der Welt
Eröffnung desLnternationalenKongresfes für gewerblichen Selbstschutz.
tlb ön. W
1U3, M
EM
WM'^
WWM
ehemaligen Untertanen des Negus wird nach dem bisherigen örtlichen Brauch verfahren, wobei in dritter Instanz der Gouverneur von Addis Abeba die Entscheidung hat. Besondere Bestimmungen gelten für die muselmanischen Bewohner des einstigen abessinischen Reiches. Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Weißen und Abessiniern werden vom Gouverneur von Addis Abeba entschieden.
In strafrechtlichen Fragen werden italienische und ausländische Staatsangehörige nach italienischem Gesetz von italienischen Richtern abgeurteilt. Berufungen beim Appellationshof in Rom sind zulässig. Farbige Bewohner werden vom Gou- verneur und in schweren Fällen vom Regierungs- gerächt als Schwurgericht abgeurteilt, dem der Gouverneur von Addis Abeba als Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Richter und einige angesehene Persönlichkeiten mit beratender Stimme angehören.
’toer. des der
1 der Der. ‘toten lei», Mer ungs. deut. Jen. 'salls.
-Wohl n Dor diesem sind,
Gebiet* tarnen scheu sieben was
i- Wir enen ag am
Bild, ch, bei t und |t stan« tragen, bestens
r Heide Weiten „Cerste Hänger ahmen, m. , Durjt, in Dar«
Dmpe« ausyi« hundert rufe die mg, zur dadugh eberlon« i sprach ne Rede gierung l Weg« meinte, rch die r Aus. h ®e«
Kirche er Un* ung der auf die inb sor«
z.
M
ME
Rom, 1. Juni. (DNB.) Der italienische Mmrster- rat stimmte am Pfingstmontag dem von Mussolini als Kolonialminister vorgelegten Gesetz über die Ordnung und Verwaltung von Italien i s ch - O st a f r i k a zu. Unter der amtlichen Bezeichnung „Jtalienisch-Osta'frika" sind künftig die Gebiete des Kaiserreiches Abessinien und der beiden italienischen Kolonien Eritrea und S o- maliland zu verstehen, die politisch-militärisch und wirtschaftlich vom Generalgouvernement I t a l i e n i s ch - O st a f r i k a mit Sitz m der Hauptstadt Addis Abeba verwaltet werden. Jtalienisch-Ostafrika zerfällt in fünf Gouvernements. Dem Generalgouverneur und Vizekönig ist ein stellvertretender Generalgouverneur und für die militärischen Fragen ein Generalstabschef beigegeben. Der Zentralregierung werden zwei beratende Organe zugeteilt, der Regierungsrat, der aus den höchsten Beamten von Jtalie- nisch-Ostafrika gebildet wird, und die allgemeine Consulta, der auch sechs italienische Vertreter aus Landwirtschaft, Handel und Industrie und sechs Stammesführer und Rotabeln angehören. Addis Abeba erhält unter einem Stadtgouverneur eine besondere Verwaltung.
Das Gesetz legt auf die einheitliche politische, administrative und militärische Aktion in den fünf Gouvernements größten Wert. Es enthält ferner weitgehende Garantien für die mohameda- n i s ch e und für die k o p t i s ch e Religion. Die mohammedanischen Kultstätten, Einrichtungen und Religionsschulen werden in ganze Jtaliemsch-Ost- afrifa wieder hergestellt, Rechtsstreitigkeiten vom Kadi gerichtet und der Unterricht der arabischen Sprache in den muselmanischen Gebieten Ostafrikas obliqatv risch erklärt. Di- koptisch- Kirche bleibt wei- terbin dem Patriarchen, von Alexandrien unterstellt.
Für die neuen Verwaltungsausgaben m Ost- osrika werden zunächst 95 verantwortliche Reglern n q s p ° st - n und über 300 Hilfsstellen emge- richtet. Sie werden zum großen Teil Beamten und staatlichen Angestellten übertragen, die an oem vbessinischen Feldzug teilgenommen haben. Wetter wurde ein Straßenbauvrogramm für Abessinien genehmigt und ein Betrag von 50 Millionen Lire für den Wohnungsbau m Ost- asrika bereitgestellt. Ferner ist eine neue Ge- richtsordnunq für das gesamte eroberte abessinische Gebiet in Kraft getreten. Danach sind' m Zinilrechtsfragen italienische und ausian- dische Staatsangehörige bezüglich ihrer Rechte und Pflichten g l e i ch g e st e l l t und der italienischen Gesetzgebung unterworfen. Mit den
Berlin, 1. Juni. (DRV.) Im Reichstags- fitzungssaal in der Kroll-Oper wurde der Internationale Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem 43 Rationen ihre Vertreter entsandt haben, feierlich eröffnet. Der Kongreß steht unter dem Ehrenoorsitz des Präsidenten der Akademie für deutsches Recht, Reichsminister Dr. Hans Frank. Die im Jahre 1897 ins Leben gerufene internationale Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Rechtsbeziehungen auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes von Land zu Land zu pflegen und insbesondere auf die Verbesserung und Fortbildung der auf diesem Gebiete bestehenden internationalen Abkommen und Verträge hinzuwirken, steht unter dem Präsidium des Vorsitzenden der deutschen Landesgruppe, Landgerichtsdirektor a. D. Direktor Dr. Gerdes.
An der feierlichen Eröffnung nahmen die diplomatischen Vertreter aller auf dem Kongreß anwesenden Nationen teil. Man sah ferner u. a. als Vertreter der Reichsregierung Reichsjustizminister Dr. Gürtner, Generalmajor Zinetti in Vertretung des Reichsluftfahrtministers Göring, den französischen Botschafter Francois-Poncet, den italienischen Botschafter A 11 o l i c o , die Staatssekretäre Dr. Freister, Dr. Schlegel- berger, Pfundtner, Krohn, Landfried, Trendelenburg.
Nach Begrüßungsworten des Präsidenten, Landgerichtsdirektor a. D. Dr. Gerdes sprach
neichsjustizminister ör. Gürtner
im Auftrage der Reichsregierung. Er betonte die hohe Aufgabe des Kongresses, den technischen Fortschritt als Gemeingut der Kulturwelt zu fördern. Ein Land, das sich darauf beschränken wolle, die Früchte anderer Nationen zu ernten, sich aber versagen würde, wenn es sich darum handele, ihr Wachstum zu umhegen und zu pflegen, würde Raubbau treiben an den Gütern der Menschheit. Der zwischen st aatliche Erfindungsschutz sei dayer eine Sache der Ehre der Völker ebenso wie eine Angelegenheit ihres wirtschaftlichen Gedeihens. Reichsjustizminister Dr. Gürtner wies
Sarg verbleibt während der ganzen Nacht unter Ehrenwache der Wehrmacht im Fackelschein auf der Kownohöhe. Die Bevölkerung hat Gelegenheit, von dem Parteigenossen und großen Heerführer des Weltkrieges Abschied zu nehmen.
Am Mittwoch, 3. Juni, um 11 Uhr beginnt der Staatsakt auf der Kowno-Höhe. Der Reichs- kriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Generalfeldmarschall von Blomberg, und der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß, werden Ansprachen halten. Dann erfolgt die Ueberführung zum Fried- h o f durch die Trauerparadeaufstellung der Wehrmacht.
Reichspropagandaleiter Dr. Goebbels hat folgende Anordnung getroffen: „Hiermit ordne ich an, daß sämtliche Dienstgebäude der Parte i und der angeschlossenen Verbände am Tage der Beisetzung des verstorbenen Parteigenossen Generals der Infanterie, a. D. Karl Litzmann am Mittwoch, dem 3. Juni 1936, Trauerbeflaggung setzen. Die Parteigenossen werden aufgefordert, sich der Trauerbeflaggung anzuschließen. — Der Reichs- und Preußische Mini st er des Innern gibt bekannt: Aus Anlaß der Beisetzung des verstorbenen Generals der Infanterie Litzmann flaggen am Mittwoch, dem 3. Juni 1936, alle öffentlichen Gebäude im Reich halbmast. — Sämtliche deutschen Sender werden am Mittwoch, dem 3. Juni, um 11 Uhr, die Trauerfeier übertragen.
,s DB) Wische mittelbar, Nische» war und rin. M )00 Mann ion denen weiterbe« i unW ion einen politische auf A den MberM
1(WU‘ diese M. n an
.en leWN eine.be 5er Dabn .richtet, ,'st ininnN
[big ?’? rdch'!>° grundlos
Ä hinter
itergruL SHU'SA tz B
ft)*Ä
Edoardo Mascagni, der Sohn des bekannten italienischen Komponisten, der als Freiwilliger am abessinischen Feldzug teilgenommen hatte, ist m Somali-Land gestorben. Edoardo Mas- cagnt hatte schon den Weltkrieg als Pionier mitgemacht und war auch in Ostafrika als Straßenbauer in einer Pionierabteilung tätig.
Englische Konservative bei Mussolini.
R o m, 1. Juni. (DNB.) Der englische Botschafter Sir Eric Drummond hatte am Pfingstmontag eine neue Unterredung mit Staatssekretär S u o i ch, die zweite innerhalb weniger Tage. Ferner sind drei englische Parlamentsmitglieder, die konservativen Abgeordneten Lord Mansfield, Kennet de Eoucy und Miss am gleichen Tage von Mussolini empfangen worden. Lord Mans- field erklärte dem Vertreter des Reuter-Büros, daß bei dem Besuch weniger über die Vergangenheit als über die Zukunft gesprochen worden sei. Nach dem Eindruck Lord Mansfields erwarte Mufso- lini eine Anregung zur Wied er her stel- lung der englisch-italienischen Freund- schäft durch die britische Regierung. Er habe seiner Meinung Ausdruck verliehen, daß es zwischen Italien und Großbritannien keinen Streit zu geben brauche, zumal die italienische Politik in feiner Weise gegen die britischen Interessen gerichtet sei. Lord Mansfield sprach die Hoffnung aus, daß die Unterredung mit Mussolini zur alten guten Verständigung zwischen beiden Ländern, die in der Zukunft notwendiger sei, denn je, fuhren werde.
ten Kampfgeschwaders neben den bisher ^udenen zwei Geschwadern beschlossen. Ferner wurde die Bildung eines dritten Mar ine - flugzeuggeschwaders mit dem Mutterschiff Kamoi und zwei Zerstörern unter Konteradmiral Tokan beschlossen. Die japanische Presse sieht in den tur Friedenszelten außergewöhnlichen Neubildungen der ernsten Auffassung, die die japanische Manne über die zwischenstaatliche Lage hegt.
Staatsbegräbnis
für General der Infanterie a. D pg. Ätzmann.
Berlin, 30. Mai. (DNB.) Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, daß die Beisetzung des am 28. Mai verstorbenen Generals der Infanterie a. D. Parteigenossen Litzmann, am Mittwoch, dem 3. Juni 1936, 11 Uhr vormittags als Staatsbegräbnis in Neu-Globsow durchgefuhrt wird und den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda mit der Durchführung beauftragt.
Am Dienstag, 2. Juni, nach Beendigung der Familienfeier wird der Trauerkondukt um 22 Uhr von dem Gutshaus in Neu-Glabsow durch ein Fackelspalier der SA. und Bevölkerung z u r Kowno-Höhe, die sich im Park des Besitztums des verstorbenen Generals befindet, geleitet Der
dann auf die Bedeutung des neuen deutschen Patentgesetzes hin, insbesondere auf die zahlreichen Bestimmungen, durch deren innergesetzliche Regelung Deutschland den Gedanken des internationalen Rechtsschutzes durch die Tat gefördert habe.
Veichsminister Dr. Frank
brachte das Interesse der Reichsleitung der NSDAP, und aller an der Zusammenarbeit der Völker auf dem Gebiete des Schutzes der geistigen Arbeit und der Förderung des Rechtswesens Beteiligten zum Ausdruck. Der Minister wies darauf hin, daß der Nationalsozialismus durch seinen Gründer und Führer Adolf Hitler einen unvergleichlich starken Ausdruck des Schutzes der schöpferischen Persönlichkeit erhalten habe, der als rechtspolitisches Fundament in der Gesetzgebung des Deutschen Reiches verankert sei. Dr. Frank würdigte die internationale Bedeutung des deutschen Patentgesetzes, das wesentliche Forderungen früherer internationaler Konferenzen für das deutsche Reichsgebiet bereits verwirkliche, und wies auch auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hin, die die Probleme des Wettbewerb- und Warenzeichenrechtes darftellten. Der Minister schloß: In weiten Teilen der Welt ist ein Konkurrenzkampf unter den einzelnen Volkswirtschaften entstanden, der einerseits unter dem Appell an das gute Recht, anderseits mit geradezu höhnischem Hinweis auf die Brachialgewalt geführt wird. Auch in diesem Hinblick ist allein schon das Bestehen der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz ebenso wie Ihr Kongreß ein Sinnbild dafür, daß auch auf diesem Gebiet die ernste Stimme des Selbstschutzes zugunsten unserer Produktion immer deutlicher und stärker wird. Die Erfinder aller Völker schauen auf Sie! Die gesamte Wirtschaft der Welt blickt auf Sie! Handeln Sie!"
Nach der Eröffnungsfeier fand für die Ehrengäste und die Kongreßteilnehmer, unter denen sich 500 ausländische Vertreter von 43 verschiedenen Nationen befinden, ein Empfang durch Reichsminister Dr. Frank im Festsaal der Krolloperstatt.


