Ausgabe 
1.7.1936
 
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Frankreichs Frauenrechtlerinnen demontieren.

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Kurz vor dem größten pferdesportlichen Ereignis in Frankreich, dem Rennen um den Großen Preis von Paris, kletterten zahlreiche französische Frauen über die Barriere auf die Rennbahn und entfalteten dort große Plakate, mit denen sie das Wahlrecht forderten. (Presse-BUd-Zentrale-M.^

Oie Kampfbünde in Frankreich.

Vertrauensvotum der Kammer für die Politik des Kabinetts Blum.

Der Feldzug, reich an Abenteuern aller Art für die Luftwaffe, aber auch an schönen kameradschaft­lichen Handlungen, ließ die Luftwaffe auch noch als Transportmittel in die Erscheinung treten. Die unerhörten Geländeschwierigkeiten er­forderten gebieterisch Einzelaktionen, bei denen von vornherein feststand, daß die handelnde Truppe auf eine Verbindung mit der rückwärtigen Linie ver­zichten mußte. Aber man hatte das Flugzeug, das die auf sich gestellten Kolonnen begleitete, das aus­tauchende Gegner angriff und verscheuchte, aber auch den allein marschierenden Truppenteilen fort­laufend Wasser, L e b e n s m i t t e l und Mu­nition zuführte. Die Hilfe aus der Luft bewährte sich bei dem Vorstoß durch die Danakilwüste. In ununterbrochener Folge kamen und gingen die Flugzeuge. Vielfach warfen sie über den Lagern der Italiener ihre Vorräte ab oder landeten auf rasch hergestellten ebenen Flächen in unmittelbarer Nähe, um ihre Vorräte auszuladen. Es sind sogar der Truppe auf diese Weise lebende Tiere zugeführt worden. Das Flugzeug hat aber auch sehr oft ab­geschnittene Abteilungen versorgt und auch den in Reserve stehenden Truppen Mitteilung von beson­ders gefährlichen Situationen gemacht. Als Auge des F e l d h e r r n hat es sich gut bewährt, wenn es auch Wochen gab, da man wegen der guten Tarnung der Abessinier manches Mal nur mit ma­gerer Ausbeute nach Hause kam.

Wenn der Feldzug rascher zu Ende ging, als selbst auf italienischer Seite angenommen wurde, so ist die Ursache hierfür einem Vorfall zuzuschrei- schreiben, der die Luftwaffe ganz besonders be­rührte. Ein Flieger namens Tito mußte an der Südfront wegen eines Motorenschadens niedergehen. Er geriet in abessinische Gefangenschaft. Die Abes­sinier schlugen ihm den Kopf ab und reichten diese Trophäe" von Lager zu Lager und von Ort zu D'rt. Dieser Vorfall wurde rasch bekannt. Die Ita­liener gingen nun zur rücksichtslosen Kriegsführung über. Sie setzten jetzt die modernen Waffen ganz anders als bisher ein, sie boten auch wesentlich größere Truppenmassen auf. Gewisse Einzelheiten dieser Kriegführung haben die englische. Presse ver­anlaßt, zu behaupten, daß die Italiener Giftgas­bomben gebraucht hätten. Wir können das nicht feststellen. Richtig ist aber, daß die Ermordung des Kriegsgefangenen Tito zu einer enormen Steige­rung der Kräfte auf italienischer und dementspre­chend zu einem rascheren Verfall der Verteidigung auf abessinischer Seite führte.

pariser Vlättersiimmen über die Sitzung in Gens.

Paris, 1. Juli. (DNB. Funkspruch.) Die Kund­gebungen italienischer Pressevertreter in Genf gegen den Negus finden in den französischen Zeitungen große Beachtung. DasJournal" meint, die ein­fachsten Anstandsregeln seien gerade für die Presse­vertreter als die geladenen Gäste des Völkerbundes und als die unparteiischen Beobachter besonders geboten. Außerdem finde man darin einen Mangel an Achtung für einen Mann, dessen Haltung man als Italiener nicht zu billigen brauche, aber dessen Unglück wenigstens Achtung erheische.

Das ,F)euvre" schreibt, die schwarzen Stun­den des Völkerbundes seien nun gekom­men. Daß eine siegreiche Regierung den Befehl gebe, den Besiegten mit einem Pfeifkonzert zu er­niedrigen und daß auf der Tribüne gekämpft werde, scheine ein getreues Bild der derzeitigen internationalen Lage zu geben. Künfttg könne dem Völkerbund keine wichtige politische Frage mehr anoertraut werden. Der Völkerbund könne höch­stens noch als diplomatischer Versamm­lungsort und als politischer Rahmen zur Herstellung wichtiger Bündnisse dienen. Das versuche übrigens die derzeitige Regierung mit Recht zu verwirklichen. Es sei die letzte Karte, die ausgespielt werden könne. Die prachoolle Rede des Negus sei die e r n i e d r i g e n d st e, die die Regierungen von London und von Paris je zu hören bekommen hätten.

Oer österreichische Bundeskanzler nicht in Genf.

Wien, 1. Juli. (DNB.) Amtlich wird u. a. mit- aeteilt, daß der französische Außenminister Del- b o s und der englische Außenminister Eden den Wunsch geäußert haben, noch während der gegen­wärtigen Tagung des Völkerbundes mit Bundes­kanzler Dr. Schuschnigg in persönliche Fühlung zu treten. So sehr man auch von österreichischer Seite für diese Anregung empfänglich ist, so ift .es Bundeskanzler Dr. Schuschnigg sowohl mit Rück­sicht auf die Kürze der Ratstagung als auch au ferne eigene Arbeitseinteilung im Jnlande nicht möglich gewesen, gegenwärtig von Wien abzukom­men. Die nächste Dölkerbundsversamm- I u n g wird ihm aber Gelegenheit zu einer Begeg­nung mit den Chefs der französischen bzw. eng­lischen Diplomatie bieten.

polensFeieriag desMeeres".

Warschau, 30. Juni. (DNB.) In Gdingen bei demFeiertage des Meeres" sprach der polnische Staatspräsident im Rundfunk. Die jährlichen Feiertage des Meeres" bedeuteten den jährlichen Schwur der ganzen Nation, daß niemand und nichts Polen aus der Reihe der See» ftaaten verdrängen werde. Das Meer habe dem polnischen Volk die Wege in die weite Welt geöffnet, habe es mit den anderen Völkern gleich­gestellt und ihm die Freiheit und das Recht ye- geben, überall zu sein, wo Meer und Himmel ist. Polen biete die Hand zur Zusammenarbeit <ben Völkern, denen es durch die See nachbarlich nahe­gebracht sei und vor allem den Völkern der Ostsee. Polen sei dank dem Bau von Gdingen einSeestaat geworden. Wenn man sehe, was in der Welt vorgehe, verstehe man die Notwendigkeit, daß man die friedliche Arbeit und den Fortschritt zusammen mit anderen Friedlieben­den vor Bedrohungen erfolgreich schützen müsse. Die Welt rechne nur mit Starken, und keine Garan­tien und keine Verträge sicherten einem Volk die Unabhängigkeit so wie seine eigene Macht.

Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien.

Berlin, 30.Juni. (DNB.) Die Reichsregierung hat am 29. Juni 1936 ein Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien beschlossen, durch das die Arbeitszeit in diesen Betrieben neugeregelt wird. Unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Nachtbackverbotes wird der zulässige A r - beitsbeginn in Bäckereien und Konditoreien, die bisher frühestens um 4.30 Uhr morgens lag, a u 4Uhrooroerlegt. DerLerkaufsbeglNN

Paris, 30. Juni. (DNB.) Die Kammer be­faßte sich mit den von rechtsgerichteter Seite vor- aebrachten Anfragen über die Auflösung der Kampfbünde. Der rechtsgerichtete Ab­geordnete Vallax erklärte, daß die aufge­lösten Gruppen gesetzmäßig gebildet ge­wesen seien, und daß sie nicht unter das Lavalsche Auslösungsgesetz hätten fallen dürfen. Der Redner, der oft von stürmischen Zwischenrufen auf der Linken unterbrochen wurde, fragte den Innenmini­ster, ob er b i e Kommunnisten ihre Pläne zur Zerstörung bes Vaterlandes wei- ter verfolgen lassen wolle. Sollte bie Re­gierung Blum schließlich bie Eklärung ber Menschenrechte völlig zerrissen ha­ben, bann würben bie Franzosen es für ihre Pflicht halten, sich gegen diese Tyrannei auf- zulehnen.

Der Führer der ehemaligen patriotischen Ligen Taittinger bezeichnet das Verbot seiner Partei als einen reinen Willkürakt. Der frühere Ju- tizminister habe ihm seinerzeit bei der Umformung )er patriotischen Ligen in die Nationale Dolkspar- tei die Zusicherung gegeben, daß bas Gesetz vom 10. Januar auf feine neue Partei keine Anwen- bung finben werbe. Das Gesetz sei im übrigen nicht gegen alle militärähnlichen Verbänbe angeroanbt worben, sonbem nur gegen bie p o- litischen Gegner. Es sei also ein Aus­nahmegesetz.

Der Abgeorbnete Devaub erklärte, bie Feuer- kreuzler feien niemals bewaffnet unb niemals anti- republikanisch gewesen. Sie seien keine Aufrührer, sondern gute Franzosen. Der Abgeordnete Jsnards jagte, 2000 Streikenden sei gestattet worden, hin­

ter der roten Fahne unter dem Gesang ber Internationale burch Paris zu ziehen, aber gegen biejenigen, bie sich um bie Trikolore scharten, gehe bie Regierung mit ber größten Strenge vor. Nach ber Frage, ob bie Trikolore immer noch bie alleinige französische Fahne sei ober ob es noch eine anbere Fahne gebe, nämlich bie rote Fahne bes Bürgerkrieges, bestieg I n - nenminifter Salengro bie Tribüne, um bie Maßnahmen ber Regierung zu oerteibigen. Die Frankisten hätten stets zu Unruhen aufgerufen. Die Schriftstücke über bieSolibarit6 Fran^aise" be­wiesen, daß von Waffenanwenbung bie Rebe ge­wesen sei. Die patriotische Jugend sei ein militär- ähnlicher Verband. Daß die Feuerkreuzler ein Kampfbund seien, bewiesen die vorliegenden Ge­heimbefehle an die Mitglieder. Die Regierung sei gewillt, die von den Kampfbünden bedrohte öffent­liche Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Trikolore fei eher die Fahne seiner Freunde als die gewisser Verbände. Sie sei während des Krieges bie Fahne aller Franzosen gewesen und dürfe nicht die Fahne einer Partei werden. Das Land könne nur gerettet werden, wenn die Franzosen ihre Parteiwut mäßigten und sich fähig zeigten, Ordnung zu be­wahren.

Zum Schluß der Aussprache wurde von den vereinigten Volksfrontparteien folgende Tagesord­nung eingebracht: Die Kammer billigt die Erklä­rungen der Regierung und spricht ihr bas Vertrauen aus, bie republikanische Orbnung zu sichern, inbem sie bie Gesetze für bie Verteibi- gung ber Republik mit Entschlossenheit zur An­wendung bringt. Die Kammer billigte diese mit 375 gegen 192 Stimmen.

Papiere vorhanden sind. Alles Drängen auf sofor­tige Herausgabe der Personalpapiere ist daher zwecklos. Die von der Abwicklungsstelle der Balti­kum- und Freikorpskämpfer ausgestellte Urkunde Einsatz für Deutschland" ist ungültig. Die von mir ausgestellte Urkunde ist im Gegensatz zu der bisher ausgestellten eine amtliche Urkunde.

Das Reichsumlegungsgeseh.

Berlin, 29. Juni. (DNB.) Das Reichskabinett hat ein Gesetz angenommen, das den Reichsrni nister für Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, das Recht der ländlichen Grundstücks- umlegung neu zu regeln. Die Vorschriften für die Umlegung zersplitterten ländlichen Grundbesitzes sind in zahlreichen Ländergesetzen verstreut, die zum Teil seit der Zeit der Bauernbefreiung zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Geltung sind. Das Ziel der Neuregelung ist vor allem, die landwirt­schaftliche Erzeugung durch Vermehrung und Beschleunigung der Umlegungs­tätigkeit zu steigern, um die Versorgung des deutschen Volkes mit einheimischen Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu sichern und das deutsche Bauern­tum zu stärken. Das Gesetz ist daher ein Stück ber großen Erzeugungsschlacht" der deutschen Landwirtschaft. Fast 6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche bedürfen in Deutschland noch der Um- und Zusammenlegung, die in Süd­deutschland auch unter dem Namen Feld- ober Flurbereinigung bekannt ist.

Ein Umlegungsverfahren bietet Gelegenheit, bie im Boben noch schlummernden Wachstumskräfte zu erwecken. Oedland zu kulttvieren, die Entwässerung zu verbessern, Bewässerung zu ermöglichen, Wege anzulegen u. a. m. Die Umlegung schafft daher auch große, wertvolle Arbeitsaufgaben für den Arbeits­dienst oder Arbeitslose. Den Beteiligten soll die Ausbringung der Ko st en für das Verfah­ren, die Wege- und Grabenanlagen und sonstigen Bodenverbesserungen durch einen begrenzten pro­zentualen Landabzug erleichert werden. Das Gesetz gibt dem Reichsernährungsminister nur eine Ermächtigung; die Einzelheiten werden in einer Umlegungsordnung" geregelt werden, die noch eingehender Besprechungen bedarf.

EinObersterGerichtshof der Wehrmacht

Berlin, 30. Juni. (DNB.) Die Reichsregierung hat ein Gesetz beschlossen, durch das auf der Grund­lage der Militärftrasgerichtsordnung vom 1. Sep­tember 1898 ein Oberster Gerichtshof der Wehr­macht wieder eingerichtet wird Der Reichskriegs- minister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz die geltende Militär­strafgerichtsordnung und die Vorschriften über die Zuständigkeit des Reichsgerichts und des Volksge­richtshofes in Strafsachen ber Wehrmacht zeitge­mäß fortzubilben, Vorschriften zur Ueberleitung laufender Strafsachen auf ben Obersten Gerichtshof ber Wehrmacht zu erlassen, ben Zeitpunkt des In­krafttretens der Neuregelung zu bestimmen unb ben Wortlaut ber neugefaßten Militärftrafgerichtsorb- nung bekanntzugeben.

Öer Mainzer Gifimordprozeß

LPD. Mainz, 30. Juni. Der zweite Verhand­lungstag im Giftmorbprozeß Vogler brachte bie ersten Zeugenverhöre. Städtische Arbeiter berichte­ten über das Auslegen von Gift zur Be­kämpfung der Rattenplage in Kostheim. Es wurde dabei eidlich erhärtet, daß mehrmals Gift in fester und flüssiger Form an Frau Vogler gegeben wurde, das diese selbst auslegen wollte. Es wurde weiter festgestellt, daß es sich in allen Fällen um thalliumhaltiges Rattengift gehandelt hat.

Die Tochter des ermordeten Friseurs Seitz be­richtet, daß Frau Vogler wiederholt gewarnt habe, Seitz ins Krankenhaus zu schicken.Spart ruhig das Geld, euer Vater stirbt ja d o ch", hatte Frau Vogler zu den Kindern des Friseurs gesagt. Eigentümlich berührt weiter die Tatsache, daß Frau Vogler im Besitz eines Versicherungs- cfjeins des Seitz in Höhe von 2500 Mark war, nicht aber dessen Familie. Der Vorsitzende drängte Frau Vogler wiederholt zu einem Geständ­nis. Sie entgegnete:Ich habe mit diesen Leuten nichts zu schaffen." Der Schwiegersohn von Seitz gab an, Seitz habe wahrscheinlich zu viel vom Tun und Treiben der Vogler gewußt; deshalb habe er verschwinden müssen. Frau Frosch, bie Kusine des Stiefsohns von Frau Vogler, erklärte den soge­nannten Zauber mit Ei. Man nimmt ein Glas Wasser und ein rohes Ei. Das Eigelb wird ge­gessen, das Eiweiß ins Wasser gegossen. Dann ruft man diedrei höchsten Namen , es bilden sich Figuren im Wasser, aus denen dann geweissagt wird. Frau Vogler hat dies alles fest geglaubt. Der Mittwoch ist dem Verhör der A e r z t e ge­widmet.

Der Giiilichkeiisprozeß gegen die Franziskanerbrüder.

Koblenz, 30. Juni. (DNB.) Die 3. Große Strafkammer verhandelte am Dienstag wiederum gegen zwei Angehörige der Franziskaner-Genoffen- schast in Wallibreitbach. Angeklagt waren der 28jährige Helmut R e i ß i n g (Bruder Raimund) und ber 26jährige Johann Lauer (Bruder Mar­kus). Reißing, ber mit 18 Jahren nach Waldbreit­bach kam, gibt zu, in Bingen, Kreuznach, Wald- miel und anderen Orten mit acht Ordensbrüdern widernatürliche Unzucht getrieben zu haben. Er schiebt die Schuld aus den Alkohol unb erklärt, er fei durch einen Bruder Ladislaus ver­führt worben. Als er sich ejnmal vor diesem Trei­ben geekelt habe, fei er zum Novizenmeister ge­gangen. Als darauf aber nichts erfolgte, habe er jeden Halt verloren. Der Novizenmeister habe ihm lediglich gesagt, er solle die Dinge beichten unb sonst nicht darüber sprechen. Sein Beichtvater wurde nun ausgerechnet der berüchtigte und bereits ver­urteilte Pater L e o v i g i l l, ber ihm in ber Beichte sagte, er solle ben Oberen keine Mitteilung machen, denn bas ginge f i e nichts an. Der Ange­klagte wurde wegen fortgesetzter widernatürlicher Unzucht zu zwei Jahren, zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Bruder Markus (Johann Lauer) hat sich durch sechs selbständige Handlungen mit den Fran­ziskanerbrüdern Elektus, Arnold, Zofimus, Emeran, Caspar und ßeontius schuldig gemacht, die bet ihrer Vernehmung als Zeugen die Verfehlungen zu­gaben. Bruder Markus ging mit 20 Jahren ins Kloster. Er gibt an, daß er es anfangs sehr ernst mit der Keuschheit, der Armut usw. genommen habe. Nach sechsmonatigem Klosteraufenthalt habe ihn der Bruder Elektus jedoch verführt. Im Okto- ber 1935 habe er sich moralisch verpflichtet gefühlt, aus dem Kloster auszutreten unb wieder ein orbent-

für Bäcker- und Konditorwaren bleibt frühe­stens 6.30 Uhr morgens. Dadurch wird unter Zu­rückstellung erheblicher sozialpolitischer Bedenken ein für die Herstellung einwandfreier Backwaren aus­reichender Zeitraum zwischen Arbeits- und Verkaufs­beginn fichergestellt und der bisherige Anlaß für zahlreiche Uebertretungen des Nachtbackverbots ge­nommen.

Oie Organisation der Polizei.

Ordnungs-- und Sicherheitspolizei.

Berlin, 30. Juni. (DNB.) Der Geschäfts- bereich des Reichsführers SS. und Chefs der deutschen Polizei umfaßt bie Arbeitsgebiete ber bisherigen Polizeiabteilung bes Reichs- unb Preußischen Ministeriums bes Innern,

SS.-Gruppenführer Reinharb H e y b r i ch. (Scherl-Bilberbienst-M.)

neral ber Polizei unb SS.-Obergruppenführer Kurt Daluege ernannt worben, zum Chef ber Si­cherheitspolizei SS.-Gruppenführer Hey- b r i ch.

Das Verettschafissührerkorps für die Ordensburgen der ÄSDAP.

B e r I i n , 30. Juni. (DNB.) Reichsorganisations­leiter Dr. Ley nahm die Ausmusterung des Be­reitschaftsführerkorps für die drei Or­densburgen der NSDAP, vor, das sich aus Je einem Burgkommandanten, vier Bereitsschaftsfüh- rern, zehn' Hundertschaftsführern und 20 Abtei­lungsführern zusammensetzt. Zu Burgkommandan- ten 'wurden die Hauptamtsleiter Gohdes (Cröf- insee), Manderbach (Vogelsang) und Bauer Sonthofen) bestimmt. Dr. Ley betonte, daß die weltanschauliche Linie ber Erziehung auf ben Or­densburgen durch solche Parteigenossen gewährlei- tet sein müsse, die ihre Zuverlässigkeit bewiesen hätten. Diese 35 Mann bildeten auf jeder Burg das Bereitschaftsführerkorps, das die 1000 Män­ner der Ordensburg geistig und weltanschaulich zu betreuen und sportlich zu ertüchtigen habe. Nach drei bzw. sechs Jahren würden die Bereitschafts­führer durch Männer aus der Beleg­schaft heraus ausgewechselt und kehrten wieder in den Frontdienst der Partei zurück. Bis zum 1. Mai nächsten Jahres werde ein Führer­stamm auf ben Drbensburgen herangebilbet, ber nach einer eingehenden Ausbildung auf der Burg Vogelfang dann auf alle drei Ordensburgen ver­teilt werde. Die meisten der ausgemusterten wa­ren etwa. 30 bis 35 Jahre alt unb befleibeten in ber Bewegung bie Aemter eines Kreisleiters, mitt­leren SA.-Führers ober Schulungsamtsleiters.

Oie Urkunden

für ehemalige Freikorps-Kämpfer.

ber politischen Polizeien ber ßänber, bie Personal­angelegenheiten sämtlicher Polizeipräsibenten und Polizeibirektoren, ber Kriminalpolizei, ferner bie Aufgaben bes Grenzverkehrs, bas Paßwesen u. ä.

Die Bearbeitung ber dem Chef ber beutschen Po­lizei unterstellten Sachgebiete erfolgt in zwei Haupt­ämtern, von benen bas Hauptamt Orbnungs- polizei die organisatorischen, personellen, wirt­schaftlichen, verwaltungstechnischen Angelegenheiten und Rechtsfragen der gesamten uniformierten Polizei des Reiches bearbeitet, alfo Schutzpolizei (einschließlich Verkehrspolizei), Gendarmerie, Ge­meindepolizei und Verwaltungspolizei. Das Hauptamt Sicherheitspolizei umfaßt neben dem Arbeitsgebiet ber Politischen Polizei auch bie organisatorischen, personellen unb wirtschaftlichen Angelegenheiten ber Kriminalpolizei, fo baß im Hauptamt Sicherheitspolizei bie gesamte nicht- uniformierte Vollzugspolizei bes Rei­ches zusammenaefaßt ist.

Zum Chef ber Ordnungspolizei ist Ge-

Berlin, 29. Juni. (DNB.) Der Bundesführer bes Deutschen R e i ch s k r i e g e r b u n b e s (Kyffhäuserbunb) gibt u. a. bekannt: Der Reichs­minister des Innern hat mich beauftragt, ben ehe­maligen Angehörigen ber Freikorps eine U r - künde über ihre Beteiligung an ben Freikorpskämpfen auszustellen. Ich freue mich be­sonders, als Führer eines ehemaligen Freikorps mit dieser Aufgabe betraut zu sein. Der Reichs- friegerbunb hat die den aufgelösten Ver­bündender Baltikum-unb Freikorps- kämpfer eingereichten Anträge über­nommen. Er kann jedoch keine Verantwortung da- für übernehmen, daß alle eingereichten Papiere vollzählig sind, da weder irgendein Register noch eine Kartei bestanden hat. Der Reichskrieger- bund kann daher nur bie Papiere bear­beiten unb ben Einsendern zurückgeben, die er übernommen hat. Es ergibt sich ferner, daß eine Arbeit von Monaten erforderlich fein wirb, um zunächst einmal feftzuftellen, wessen