Obechessen
Lustschutz ist Selbstschutz!
Mchsmusikkammer-Landes kitung Heffen
Das
truth, 27. Nov. Die Kreisleiterin I Hautgewebe Sonnen-Vitamin zu, denselben wichtige» enschaften, Pgn. Frau Harth- Aufbauftoff, den sonst in der Haut nur die Sonne erzeugt, hier eine Gründungsversammlung Leokrem ist ein Erzeugnis der Lhlorodont-Fabrik. Dosen s ch a f t ab. Die Gaurednerin, Frau I p» 90, 60, 22, 16 Psg. in allen Fachgeschäften erhältlich.
Das darauf
< L^ndenstruth, 27.Nov. Die Kreisleiterin der NS. • Frauenschaften, Pgn. Frau Harth- Allendorf, hielt hier eine Gründungsversammlung einer Fraue n s ~
gez.: Fichtmüller, Landesleiter.
Arbeitsgebiet der Landesleitung Hessen.
Staatspresseamt teilt weiter mit: Es wird , hingewiesen, daß das Arbeitsgebiet der Landeslertung Hessen für die Reichsmusikkammer dem des Landesarbeitsamtes Hessen, Sitz Frankfurt, entspricht. Ortsgruppenleitungen befinden sich jetzt in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Gernsheim/Rh., Bad Homburg, Kassel, Mainz, Offenbach o. M., Worms und Wiesbaden. Verlaut-
Reklamefeindlichkeit? - Rein!
Böswillige Behauptungen werden durch die hessische Regierung widerlegt.
Ein neuer Rußland-Brief.
* Dillinaen, 27. Nov. Der hiesigen evangelischen Jugend ging dieser Tage wieder em Brief von Wolgadeutschen Kindern in Rußland zu, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:
Balzer, den 25. Oktober 1933. Ihr lieben Brüder im Ausland!
Wir wollen euch auch einmal was von unserem Friedhof erzählen wie es vor jetzt ist. Es ist nicht jo wie bei euch, daß die Leute jeden Abend nach ihrer Arbeit hingehen und das Grab schön machen, begießen usw. Es war wohl noch vor einem Jahr gewesen. Aber jetzt bei der großen Not, wo alle Leute arbeitsunfähig geworden sind, haben sie keinen Mut mehr, jeden Abend auf den Friedhof zu gehen, sondern fällt ihnen schwer, einmal in der Woche, nämlich Sonntags, hinzulaufen, weil keine Kraft mehr da ist. Wir haben unseren Todestag im Frühling anfangs Mai, wenn die Steppe grün wird. Aber diesen Frühling war nichts zu sehen, es war alles mutlos. Sogar wenn eins in einer Familie starb. Vater oder Mutter und Kinder hatten die Zurückbleibenden noch nicht die Mög- lichkeit, um den Toten zu begleiten und jetzt noch nicht wissen, wo sein Grab ist. Kinder und Waisen laufen weinend und suchend auf dem Friedhof umher und wissen Vater und Mutters Grob nicht. Nun kehren sie mit unruhigen Gedanken zurück
Bneffasten Oer Heöaffion.
iRechtsgutachren find ohne fierbmöhdjfeit der ednihletfung)
Ehestandsdarlehen. Rundfunkgeräte deutscher Her- stellung können auf Ehestandsdarlehen gekauft werden. Die Berechtigung zur Inzahlungnahme von Ehestandsdarlehen erteilt die zuständige Bürger- meisterei. In Zahlung genommene Ehestandsdarlehensscheine werden von dem zuständigen Finanzamt in bar eingelöst.
2l. 3- Für die Berechnung des Wassergeldes gibt es in Gießen keine feste Regelung. Es ist viel- mehr so, daß diese Gebühr auf Grund von Vereinbarungen zwischen dem Hausbesitzer und den Mietern je nach der Höhe des Wasserverbrauchs umgelegt wird. Falls in Ihrem Hause eine solche Vereinbarung nicht besteht, mühten Sie feststellen lassen, wie hoch Ihre Zahlungspflicht nach Maßgabe des Wasserverbrauchs ist.
C. 468. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, daß der Hausbesitzer oder der Mieter zum An- bringen einer Fahnenstangenoorrichtung verpflichtet ist, so daß sowohl der Vermieter, als auch der Mieter in dieser Hinsicht nach Gutdünken verfahren kann. Verweigert der Hausbesitzer die Genehmigung >ur Anbringung einer Fahnenstangenvorrichtung, o kann der Mieter auf Einwilligung zur Andrin« gung der geplanten Vorrichtung klagen.
deutschen Musikerschaft eV. herausoegebenen Frage- bogen maßgebend. Die Ausfertigung einer vorläufigen Mitgliedskarte von der Reichsmusikkammer erfo'gt nur auf Grund eines ordnungsmäßig ausgefüllten Fragebogens.
Da bis zum 15. Dezember 1933 ein starker Ansturm von Aufnahmegesuchen zu erwarten ist, wird jedem Bcrufsmusiker angeraten, sich s o b a l d als möglich um die Mitgliedschaft zu bewerben.
Die vom Verband der deutschen Theaterangestellten u. ä. Berufe erneut herausgcgebenen Rundschreiben entbehren jeder Grundlage. Wir verweisen nochmals auf das in unserer amtlichen Zeitschrift „Musik im Zeitbewußtsein" abgedruckte Gesetz und dessen Aussührungsbestimmungen, in Kraft getreten am 15. November 1933.
Jeder Verstoß gegen das angeführte Gesetz und seine Durchführungsbestimmungen wird gemäß § 29 des Reichskulturkammergesetzes geandet werden. Uebergriffe dieser Art sind unmittelbar dem Reichs- Ministerium für Volksausklärung und Propaganda Abteilung VI (Tel. Al — 0014) sofort telephonisch mitzuteilen."
Ich fordere erneut die Berufsmusiker von Hesien und Nassau auf, sich unverzüglich bei den nachstehenden Geschäftsstellen der Reichsmusikkammer anzumelden:
D a r m st a d t: Stöbt. Akademie für Tonkunst, Zimmer 22, Ortsgruppenleiter Bernd Zeh.
Frankfurt a. M. - Eschersheim: Tonkünstlerbund, Ortsgruppenleiter Willi Renner.
Fulda: Leipziger Straße 116, Ortsgruppenlci- ter Ernst Reuß.
Gernsheim: Theresienftraße, Ortsgruppenlei- ter D. Kissel.
Gießen: Hitlerwall 12, Ortsgruppenleiter Albert Kasten.
Kassel: Raabestraße 27, Ortsgruppenleiter W. Kühling.
Mainz: Stadttheater, Bühneneingang, Orts- gruppenleiter Grund.
Offenbach a. M.: Feldstraße 19, Ortsgruppenleiter Karl Freitag.
Worms: Dalbergstraße 7, Ortsgruppenleiter Willi Fischer.
Wiesbaden: Marktplatz 7, Ortsgruppenleiter Paul Lauterbach.
Bad Homburg v. d. H.: Löwengasse 1, Ortsgruppenleiter Georg Horst Becker.
Darmstadt, 22. November 1933.
Gutenbergstraße 31 (Telephon 3491).
vereine.
* Großen-Buseck, 26. Nov. Die Holz- hauerarbeiten im hiesigen Gemeindewald wurden dieser Tage begonnen. Insgesamt werden 2900 Festmeter Holz eingeschlagen: 42 Mann, in sieben Rotten eingeteilt, haben dabei Arbeit gefunden. In erster Linie wurden Kleinlandwirte dazu herange- zogen. Die übrigen Arbeitslosen sollen im Wegebau und bei Chaussierungarbeit Verwendung finden. Fast allen Erwerbslosen unserer Gemeinde wird durch diese Arbeiten Verdienstmöglichkeit gegeben.
? Reiskirchen, 27. Nov. Heute feierte einer der ältesten Einwohner von hier, der Gemeinderechner i. R. Philipp Schäfer IV., seinen 80. G e ° b u r t s t a g. Der Greis, der geistig und körperlich noch durchaus rüstig ist, tut heute noch jede Arbeit in Haus, Hof und Feld. Mit dem Jubilar zusammen leben in unserem Orte nur noch acht Mitbür- ger über 80 Jahre, die zusammen 658 Jahre alt sind, darunter der einzige hier noch lebende Veteran von 1870/71, Konrad Hahn, im Alter von 87 Jahren.
Darmstadt, 27. Nov. (WSNft Das Staatspresseamt teilt mit: Aus Anlaß des polizeilichen Vorgehens gegen R e k l a m e s ch i l d e r, die in der freien Landschaft ohne die nach den Polizeiver- Ordnungen der Kreise vorgeschriebene Genehmigung angebracht wurden, sind aus den Kreisen der Kunstdruck-, Metallwaren- und Plakat-Industrie über angebliche Maßnahmen der Hessischen Regierung unwahre Behauptungen aufgestellt worden, die zum Teil zur Beunruhigung in den Wirtschaftszweigen dieser Interessenten geführt haben, und die nach ihrer Art geeignet sind, das Ansehen der Hessischen Landesregierung zu schädigen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß gegen die gerüchtweise Verbreitung einer angeblich reklamefeindlichen Verfügung der Hessischen Regierung einmal eingehend Stellung genommen wird.
Es handelt sich bei dieser angeblichen Verfügung der Hessischen ßanbesregterung um eine nach einer Anordnung des Hessischen Ministers des Innern von 16. Mai 1930 nach einem einheitlichen Muster erlassene Polizeiverordnung der Kreise. Da diese Bestimmungen nicht in allen Kreisbezirken gleichmäßig durchgeführt wurden und immer noch unbefugt angebrachte Schilder vorhanden waren, ja noch weitere unbefugte Schilder angebracht wurden, mußten die Anordnungen wiederholt und zuletzt durch Ausschreiben an die Ärets« Ämter vorn 27. Juli 1933 in Erinnerung gebracht werden.
Es kann bei diesen angeblich neuen Anordnungen der Hessischen Regierung sich nur um diese Aus- schreiben handeln:
3m § 1 der erwähnten Polizei-Verordnung heißt es: „Das Anbringen und Aufstellen von Schildern, Aufschriften und Abbildungen ist außerhalb der geschloffenen Ortschaften für Werbezwecke verboten. Das gleiche gilt für das Anbringen und Aufstellen von sonstigen Schildern, Aufschriften und dergleichen oder Gegenständen, die für das landschaftliche Bild mißständlg erscheinen. Ausnahme von der Vorschrift des Absatzes 1 Satz 1 können in besonderen Fällen von dem Kreisamt gestattet werden. Falls eine Anpreisung auf oder an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen angebracht werden soll, ist die vorherige Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen zu der Ausnahmebewilligung erforber- lich.
In §2 dieser Polizei-Verorbnuna heißt es: „Innerhalb der geschlossenen Ortschaften dürfen auf ober an öffentlichen Straßen, Plätzen ober Wegen keine Schilber, Aufschriften ober Abbildungen für Werbezwecke ausgestellt ober angebracht werben, die für bas lanbschaftliche Bist) mißstänbig erscheinen, ober bie ben im Interesse bes Kraftfahrzeug- Verkehrs vorgeschriebenen Verkehrszeichen (Warnungstafeln, Verbots- unb Verkehrsbeschränkungsschilbern, Wegweisern und Ortstafeln) in Größe und Farbe ähnlich sind und daher zu Verwechselungen Anlaß geben können."
Aus dem Inhalt der Polizeioerordnung ist ohne weiteres zu ersehen, daß sich die darin enthal-
barungen der Landesleitung Hessen haben durch das Jnkraftreten des Reichskulturkammergefetzes amtlichen Charakter,
lenen Verordnungen gegen Auswüchse der Reklame richten.
Es sei noch besonders darauf hingewiesen, daß bei dieser in der Polizeiverordnung getroffenen Regelung der Reklame in der freien Landschaft das grundsätzliche Verbot und die Möglichkeit der aus- nahmsweisen Zulassung übereinstimmt mit den von dem Deutschen Bund Heimatschutz bei dem Herrn Reichswirtschaftsminister und dem Herrn Reichsminister des Inneren durch Schreiben oom 17. Januar 1933 und 15. März 1933 vertretenen Grundsätzen über die Zulässigkeit der Außenreklame.
Es kann also nicht, wie dies in Verkennung der tatsächlichen Sachlage von den in Frage stehenden Interessentenkreisen fälschlicherweise behauptet wird, davon die Rede sein, daß die Hessische Regierung neuerdings ein allgemeines Verbot über Aushängen von Reklameschildern erlassen habe und die sofortige Entfernung sämtlicher Reklameplakate an aüen Geschäften, Gasthäusern usw. unter Androhung von Zuchthausstrafe fordere.
Wenn durch derartige unwahre Behauptungen Beunruhigungen in die Interessentenkreise getragen sein sollen, so ist dies bedauerlich, da die Betreffenden die Möglichkeit haben, sich bei den Kreisämtern über bie tatsächliche Sage zu unterrichten.
Jn Wirklichkeit ist der Tatbestand der, daß die hessische Regierung polizeiliches Vorgehen gegen solche Reklameschilder angeordnet hat, die außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere Landstraßen angebracht wurden und noch werden, ohne daß die nach der Polizeiverordnung vorgeschriebene Genehmigung eingeholt und erteilt worden ist.
Es ist ebenso bedauerlich, daß durch derartige unwahre Behauptungen in einen Wirtschaftszweig Beunruhigungen hineingetragen werden konnten, wie es als verwerflich bezeichnet werden muß, daß einzelne Unternehmer die weitere Ausübung unzulässiger Bilderreklame dadurch erreichen zu können, glaubten, daß sie unwahre Angaben über Anordnungen der Hessischen Regierung leichtfertig verbreiteten. Es ist selbstverständlich, daß die Verbreiter nach Recht und Gesetz zur Verantwortung gezogen werden. Die Behauptungen sind anderseits aber auch dazu angetan, das Ansehen der Hessischen Landesregierung schwer zu schädigen, so daß gegen bie Verbreiter nach §3 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 21. März 1933 '(Reichsgesetzblatt I S. 135) vorgegangen wird.
Es wird erwartet, daß bie durch die Verbreitung unwahrer und unhaltbarer Behauptungen in die Kreise der Kunstdruck-, Metallwaren- und Plakatindustrie hineingetragene Beunruhigung durch diese Veröffentlichung abgestoppt und hierdurch wieder beseitigt wird, damit keine ungünstigen Auswirkungen auf den Geschäftsgang der einzelnen Betriebe ausgelöst werden, sondern diese in der Lage sind, den dort beschäftigten Volksgenossen auch weiterhin chre Arbeitsplätze zu erhalten.
und müssen sich darin ergeben, so liegt er auch in diesem Jahr kahl und verwüst. Der alte Friedhof hat geenbigt, nun ist ein neuer. Hoffen, baß alle Leute wieder zur Kraft kommen und nächsten Frühling wieder den Friedhof schön schmücken. Es ist ja vielen durch eure Hilfe geholfen und alle Menschen bekommen wieder Kraft und frischen Mut. Und hoffen Besserung. Es hat sich ja bei manchen gebessert, die wo im Frühling die Mög- lichkeit hatten und konnten Kartoffeln stecken. Ader noch sehr viele haben ihre Hoffnung auf euch. Nun, liebe deutsche Brüder, vergeßet uns Deutsche hier an der Wolga, solange es möglich ist, nicht. Viele Grüße von uns allen im ganzen Hause und noch andere Kameraden. Auf Wiedersehn bis zum nächsten Brief. Also wir hoffen, vergesset uns nicht in unseren schweren Verhältnissen. Eine Bitte an euch alle in der ganzen Schule. Bitte eine Geldsendung von euch vielen Schulkinder, damit ich bald gesund werde unb euch öfter schreiben kann. David Kahm. Also vergesset meine Bitte nicht.
Wir Schulkinder täten ja auch von Herzen gerne einen gemeinsamen Brief von unserer Schule aus euch lieben deutschen Kameraden einsenden. Aber es ist nicht zu machen. Ihr müßt euch mit meinem Schreiben hier begnügen. Hoffe, daß ihr bald recht viel Interessantes unb Neuigkeiten schreibt.
Landkreis (Ziesten
X Wieseck, 27.Nov. Im überfüllten Gottes- haus nahmen gestern anläßlich bes Totenfonn- tags die nationalsozialistischen Parteiorganisation nen am Hauptgottesdienst teil. Unter seinem Dirigenten Philipp Gros sang der Frauenchor zwei Totenlieder. Die Namen der Toten des Weltkrieges wurden in feierlicher Weife unter dem Klang der Glocken verlesen: in der Kirche war es wohl in diesem Jahre das letztemal, da bestimmt damit zu rechnen ist, daß im nächsten Jahre unsere Kriegstoten an ihnen geweihter Stätte vermerkt sind. Am Nachmittag sand auf dem Friedhof eine Totm- gebenffeier statt, an der sich wiederum SA., SA.- Reserve, sowie die Parteiorganisationen und der Kriegerverein mit seiner Fahne beteiligten. Die SA.-Kapelle von Großen-Buseck umrahmte die Feierstunde durch ernste Weisen. Der Ortspfarrer betonte in seiner Ansprache, daß es jetzt eine heilige Aufgabe für alle fein müsse, unseren gefallenen Söhnen eine bleibende würdige Gedächtni'sstätte zu schaffen. Hier zu opfern unb mitzuhelfen, sei ernste Pflicht eines leben Ortsbürgers. Nach dem Lied vom guten Kameraden legte Sturmbannführer Hobel- Gießen einen Kranz nieder und gelobte ben toten Kameraben aus dem großen Krieg, ihr Vermächtnis zu bewahren und in Treue und Pflichtbewußtsein dem deutschen Vaterlande zu dienen. Mit dem ersten Vers des Horst-Weffel-Liedes fand die Feier ihren Abschluß. Am Abend wurden in der starkbesuchten Kirche zwei FUmostoserien, die dem Gedächtnis unserer Toten geweiht waren, gezeigt. Dazu eine schöne Lichtbildserie über Grabmalkunst.
S Alten-Buseck, 27. Nav. Am Totensonntag fand zu Ehren unserer im Weltkrieg gefallenen Mit- bürget eine Gedächtnisfeier statt. Unter Vorantritt der SA. und der Ortsvereine, denen sich die übrige Einwohnerschaft anschloß, bewegte sich ein großer Zug von der Kirche aus zum Ehrenmal auf dem Friedhof. Nach der ergreifenden Gedächtnisrede unseres Ortsgeistlichen sprach noch Sturmbannadjutant Kirchner (Wieseck) in bewegten Worten ben gefallenen Brüdern ben Dank der Ueberlebenben aus und gelobte im Namen der heutigen jungen Generation, in den Gefallenen stets ein leuchtendes Vorbild zu erblicken. Nach zwei Chören der Sängervereinigung erfolgten zahlreiche Kranzniederlegun- gen durch Vertreter der Gemeinde und der Orts-
WSN. Darmstadt, 27. Nov. Das Staats- Presseamt teilt mit:
Die Errichtung der Reichsmusikkammer, bisher Reichskartell der Deutschen Musikerschaft, durch die feierliche Verkündung der Ausführungsbestimmungen zum Reichskulturkammergesetz, wie sie am 15. November 1933 in der Berliner Philharmonie in Anwesenheit des Führers unb der Reichs- behörden stattfand, bedeutet einen einschneidenden Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Musik und des Musikerstandes. Wird doch unser gesamtes Musikleben von jetzt ab der Leitung der Re.chs- musikkammer unterstehen und werden zugleich bie Träger dieses Musiklebens, bie beutidjen Musiker, innerhalb der übrigen Stände und Berufe unseres Volkes in einer solchen Art würdig vertreten, betreut unb gefördert werden, wie sie es sich seit Jahrzehnten gewünscht, erstritten unb erlitten haben.
Die Reichsmusikkammer soll sein ein nationales und ein soziales Gebilde. Sie konnte nur in einem nationalsozialistischen Staate errichtet werden. Sie fordert von ihren verantwortlichen Führern nicht weniger als von den Geführten in jedem Augenblick, bei jeder einzelnen zu treffenden Entscheidung, bei jeder Einzelhandlung und bei allem Zusammenwirken die Hingabe an diese Ideale, fordert ein täglich neu geschärftes nationales und soziales Gewissen.
Wer muß der Musikkammer angeboren? Diese wichtigste aller Fragen wird im Abschnitt II, § 4 der vorliegenden Verordnung wie folgt beantwortet:
„Wer bei der Erzeugung, der Wiedergabe, der geistigen ober technischen Verarbeitung, der Verbreitung, ber Erhaltung, bem Absatz ober der Vermittlung bes Absatzes von Kulturgut mitwirkt, muß Mitglied der Einzelkammer sein, bie für feine Tätigkeit zuständig ist.
Für bie Angehörigen bes Tätigkeitszweiges Musik betreutet das: Jeder Musiker, ganz gleich, ob freistehender Ensemble- ober Orchestermusiker, Musik- lehrer ober Chorleiter, Konzert- ober Vortrags« tünftler, Kirchenmusiker ober Komponist, kurz jeder, der sich öffentlich mit Musik beschäftigt, muß Mit- glied ber Reichsmusikkammer sein bzw. werden Hierbei ist es, wie im § 6 der Verordnung ausdrück- lich festgestellt wird, vollkommen unerheblich, ob die Tätigkeit gewerbsmäßig oder gemeinnützig, durch Einzelpersonen, durch Gesellschaften, Vereine, durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, durch Reichsangehörige ober Ausländer, durch Unternehmer ode- Personen in einem An- stellungsverhältnis ausgeübt wird.
Gemäß amtlichen Erlasses ber Reichsmusikkam- mer oom 18. November 1933 gebe ich weiter fol- genbes zur Kenntnis aller interessierten Kreise:
„Nach ber zweiten Verorbnung zur Durchführung bes Reichskulturkammergesetzes vom 9. November 1933 (Reichsgesetzblatt Nr. 122 Teil I) muß eine Eingliederung Der Berufsmusiker als Voraussetzung der Berufsausübung bis zum 15. Dezember 1933 erfolgt fein.
Der nach dem 15. Dezember 1933 noch nicht in der Reichsmusikkammer organisiert ist, seht sich der Gefahr aus, an der Ausübung feine» Berufe» durch die Polizeiorgane verhindert zu werden.
Für die Eingliederung in die Reichsmusikkammer sind als Grundlage nur die vorn Reichskartell der
Brinkoff - Laubach, sprach über „Die deutsche Frau unb ber Nationalsozialismus". Die meisten der anwesenden Frauen traten sofort bet
Kreis Friedberg.
$ Münzenberg, 27. Nov. Während bereits in ben Hessischen Landkirchentag vor einiger Zeit der Bauer, Beigeordnete und Regierungsbaumeister a. D. Hch. Diehl als ftelloertre» tenbes Mitglieb berufen worden war, wurde nunmehr Pfarre Lenz als Mitglied in die Groß. Hessische Synode berufen.
Kreis Büdingen.
△ Nidda, 26. Nov. Die diesjährige Feier des Totenfestes war in unserem Kirchspiel beson- bers erhebend. Der Vormittagsgottesdienst war von sämtlichen Formationen ber NSDAP., Ortsgruppe Nidda, und den FUialgemeinden, sowie den Krie- geroereinen besucht. Das Gotteshaus war so über- überfüllt wie seit vielen Jahren nicht. Nach dem Gottesdienst zogen ber Kriegeroerein und alle Gruppen der NSDAP, zum Kriegerdenkmal am Johan- niterturm. Die Musik spielte das Lied vom guten Kameraden. Dann hielt der Führer des Hassiaver- banbs im Bezirk Nibba, Bankvorstanb Hermann S e u m, eine herzliche Gebächtnisrebe auf die Gefallenen des Weltkriegs und widmete ihrem Andenken einen Kranz. Dasselbe tat mit ehrenden Worten der Führer bes Stahlhelm, Dr. med. Metz von hier. Nachdem die Musik eine Strophe bes Horst-Wessel-Liebes gespielt hatte, bewegte sich ber große Zug zum Dentmal der Krieger von 1870/71. Hier spielte bie Musik wieder „Ich half einen Karne- raben". Der Vorsitzende bes Kriegervereins Nidda, Oberzollsekretär Helfrich, widmete ben Mitbegründern des Reiches vortreffliche Worte dankbaren Gedenkens und der Verehrung und legte einen Kranz nieder. Dr. med. Metz widmete im Auftrage bes Stahlhelm mit kurzer Ansprache einen Kranz. Mit bem Vortrag bes Horst-Weffel-Liedes burch bie Musikkapelle ber NSDAP, enbeten die erhebenden Gedenkfeiern.
Preußen.
Amtlicher Berufsausweis für selbständige Handwerker.
WSN. Die Handwerkskammer für den Regierungsbezirk Wiesbaden teilt mit: Die Vorarbeiten für bie Herausgabe bes amtlichen Berufsausweises finb soweit gebieten, daß mit bem Einheften ber Paßbilder begonnen werden kann. Wenn auch ber größte Teil ber Silber bereits eingegangen ist, so fehlt doch noch eine ganze Anzahl, bie die Fertigstellung der Ausweise verzögert. Wir ersuchen deshalb alle selbständigen Handwerker des Regierungsbezirks Wiesbaden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und ein Bild in der Größe 4X6 (Brustbild, keine Amateuraufnahme) bisher noch nicht einge- sandt haben, dieses nunmehr bis spätestens 5. Dezember nachzuholen. Handwerker, bie einer Innung ober einem Gewerbeverein angehören, reichen bie Bilder dort ein, diese wiederum über- senden bis spätestens 10. Dezember die Bilder gesammelt an die Kreisverbände bzw. Handwerksämter. Die Kreisverbände haben als letzten (Einlieferungstermin den 15. Dezember 1933. Die Bil- der sind von diesen nach Gemeinden geordnet und in alphabetischer Reihenfolge einzusenden. Eine weitere Frist wirb nicht mehr eingeräumt. Handwerker, bei denen sich nachher durch die Verzögerung der Ausstellung des Ausweises Schwierigkeiten ergeben (siehe Reichszuschußarbeiten), haben sich diese selbst zuzuschreiben.
Jeder selbständige Handwerker, der in die Hand- werksrolle eingetragen ist, muß im Besitze des amtlichen Berufsausweises fein, weil nach Ausgabe desselben bei allen Auftraggebern, Behörden, wie Privaten, die Anerkenntnis als selbständiger Gewerbetreibender nur burch Vorlage bes amtlichen Berufsausweises erfolgen kann. Eine entsprechenbe Bekanntmachung ber Handwerkskammer erfolgt noch. Es liegt also im Interesse eines jeden eingetragenen Handwerkers, wenn er sofort, falls dies noch nicht erfolgt ist, das Paßbild bei feiner Organisation b 3 ro. ber Handwerkskammer e i n f e n b e t. Von den Organisationen erwarten wir, baß die vorstehend angegebene Frist zur Einsendung der Paß- photos eingehalten wird. Die Kreisverbände bitten roir, von sich aus mit einer letzten Erinnerung an bie Unterorganifationen heranzutreten. Eine weitere Mahnung erfolgt nicht mehr. Die Ausgabe der amtlichen Berufsausweife wirb in einem noch be» fanntjuoebenben Termin seitens der Kammer an einen ober zwei größeren Orten der einz"ln"n Kreise oorgenommen. Jeder Handwerker muß zur Abholung persönlich erscheinen.
Die armen Hände U SÄ in kalten Tagen eie Hande durch die tägliche Hausarbeit leiden. Durch regelmäßige Hautpflege mit Leokrem wird das Auf« pringen und bie Röte der Hände verhindert. Leokrem, »er sich besonders leicht in die Haut einreibt, führt dem


