ift "’**6e,b •». ft?**
b,,
■’■'.•& »s ln3 im Noj^ ^pifunftio, &®"W4S1*ä
®»na .*'*«»»» •d,s Mong ? bi; .u iu £'"e» «°h°
Wottöt,
2? Kieler Äubr# Wcj Dem erben J
n »vullerweg-. ^Qnnkn^jS ®eÖ« nach ?ig£ Moniere öfteren tu1!Die[en tonn, Ez ftehen »V ^en- -kpLiL'V N na«, “&!»« »" W«n,6tnS,7"'e ää£ ,e™ d-ch° »jn* M ‘w versteckter Jotm.L W1“ brachte bieier -ran, fQ5 '^tcIn' denen man, Hne ■JeJen 9e9enöber h-rztos
. nur Nimm.» K 1“"'™ »te W mS 6el bemertbar macht m ermeßen kann. Smmer U'd'eZM Zeitschristenbezug Jur^aus nicht abweisen lasien 3t c'*Wr Kit eine Zeitschrift ne tagtch Bezahlung ersolgen rtbe ®elra9 Ee stellungslosen Schullehrern zugute kommen. > sich zur Abnahme sür em chlen. 3n diesem Zusammen- nge aus, ob es Tatsache sein stellungslose Volksschullehrer 1? Bon dem betretenden Der- 'ers Beamte, vor allem aber Beamte, ausgesucht. N.
hire/twfafreit.
ivnkursversahren über bas )er Firma heiziigensiaedt Verizeutzmaschinensabrik und , Ntiengeseilschast in Sichen, chme der Lchluhrechnung des zur Erhebung von Einwen- en das Schluhverzeichnis der -rteilung zu berücksichtigenden in - und zur Beschlußfassung (er über die nicht verwertbaren .ftütfe - sowie zur Anhörung iger über die Erstattung der und die Gewährung einer Herbie Mitglieder des Gläubiger- sowie zur Prüfung der nach- ngemefbeten Forderungen der nn aus
lag, den 20. Oktober 1933 vormittags 9 Uhr wn HS
)1, bestimmt. 5yi4U den 23. September 1933. iessisches Amtsgericht.
smMMiäl. intoidinet« M
-b2en" Elektrizitätswerks, ^tadtiichea Ä kostenlos 35, Zimmer Nr. N,
lind °°M^ E
XÄ«ötre'"' ■bÄ'w9sä“f,r*“'"’r ien26.6.pl®krl933'
Stolte-___
MS-Z doh'^' 3 0 Diwans,
anfC/-urloileli6- VvL 1 Nab' 1 ^"Vertikos,
1 Badeose"' x ^r- * ‘ sl#
m Orl ^!rvngslokal)' t Persv'
K-L.»
M* -
Nr. 226 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen) Mittwoch, 27. September (955
Mchspropagandaminister Dr. Goebbels in Gens
Dr. Goebbels wird bei seiner Ankunft auf dem Genfer Flugplatz von Mitgliedern der Deutschen Kolonie empfangen.
I
Was bringt der Deutsche Luristentag 1933?
DonLandgerichtSratOr. Bergmann,HalleaS.
Vom 30. September bis zum 3. Oktober 1933 findet in Leipzig der Deutsche Juristentag statt. Es ist die vierte Reichstagung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Während sich aber früher nur eine verhältnismäßig kleine Schar zu diesem Bunde bekannte, ist er heute nach dem Siege der Nationalsozialistischen Revolution die S? offizielle, von der Regierung anerkannte esvertretung aller Juristen. Er umfaßt nicht nur die Richter und Staatsanwälte, wie die früheren Richteroereine, nicht nur die Rechtsanwälte, sondern auch die Nationalökononien, die eine juristische Vorbildung haben und vor allem auch die Hochschullehrer der deutschen Rechtswissenschaften. Deshalb ist der diesjährige Deutsche Juristentag eine Angelegenheit des ganzen Juri- st e n st a n d e s. Er ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung, weil es der e r st e Juristentag ist, der den ganzen Juristenstand in des Wortes weitestem Sinne vereinigt. Auch zeitlich gilt die Versammlung als die erste Juristentagung, die unter der nationalsozialistischen Negierung stattfindet.
So soll er nach dem Willen des Führers der Deutschen Rechtsfront, des Herrn Reichsjustizkom- missars Dr. Frank, ein feierliches Bekenntnis des deutschen Juristentums zum Nationalsozialismus und zur deutschen Volksgemeinschaft werden. Die Reichsregierung, sämtliche Landesregierungen und führende Juristenpersönlichkeiten des germani- schen Auslands werden daran teilnehmen. Aus allen deutschen Landen werden die Juristen nach Leipzig, dem Sitz des Reichsgerichts, unseres höchsten Gerichtshofes, zusammenströmen und dort durch eine gewaltige Kundgebung nach außen ihre Verbundenheit mit dem Nationalsozialismus und der Volksgemeinschaft zum Ausdruck bringen. Es soll der Allgemeinheit gezeigt werden, daß die Juristen nicht eine Klasse für sich sind, die angeblich weltfremd ist, und dem Volke als etwas Wesensfremdes gegenübersteht, sondern, daß sie e i n T e i l d i e s e s deutschen Volks sind, in dessen Namen sie Recht sprechen, und mit dem sie durch die Bande des Blutes und der Sprache verbunden sind.
Leider atmen aber unsere Gesetze noch sehr viel fremden Geist. So beruht z. B. noch heute unser Deutsches Zivilrecht zum großen Teil auf den Anschauungen des römischen Rechts, das dem deutschen Wesen oft widerspricht. Durch die sogenannte Rezeption war das römische Recht im Mittelalter in Deutschland ausgenommen worden. Seitdem beherrschte römisches Denken unser Rechtsleben. Das soll jetzt anders werden. Der Deutsche Juristentag
soll die Grundlage für die Erneuerung des deutschen Rechts bilden. Unter dem Geleitwort „Die nationalsozialistische Revolution und Neugestaltung des deutschen Rechtes" werden grundlegende Vorträge in Leipzig gehalten werden.
Zwei Vorträge allgemeiner Art: „Nationalsozialismus und Recht" sowie „Rasse und Recht" werden das Verhältnis des Nationalsozialismus zum Recht erörtern und besonders die außerordentliche Bedeutung der Rasse für das Recht heroorheben. Jedes Recht hat nur Anspruch auf Geltung, wenn es den Anschauungen der Rasse entspricht, die nach diesem Recht leben soll. Ist das nicht der Fall, so versteht das Volk das Recht nicht. Deshalb müssen die dem deutschen Volk wesensfremden römischen Rechtssätze beseitigt werden. Aber auch nur ein Angehöriger der gleichen Rasse kann das Recht im Geiste dieser Rasse anwenden.
Drei Vorträge betreffen das deutsche Zivil- recht: 1. „Zum System des deutschen Rechts", 2. „Nutzen ober Nutzung, eine Studie zum Eigen- tumsbegrifs", 3. „Bauernsiedlung und Erbhofrecht". Hier wird sich hauptsächlich der Gedanke der deutschen Rechtsanschauung Bahn brechen. Der Hauptunterschied zwischen dem römischen und deutschen Recht ist ja der, daß das römische Recht das Individuum, die Einzel Persönlichkeit, das deutsche Recht dagegen die Gesamtheit, das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt. Der nationalsozialistische Hauptgrundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" kennzeichnet die deutsche Rechtsauffassung in treffendster Weise. Das zeigt fich ganz besonders beim Eigentumsbegriff. Während das römische Recht dem Eigentümer das Recht gibt, über fein Eigentum nach freiem Belieben zu verfügen, ist das Eigentum nach deutschem Recht nur die Berechtigung, eine Sache zu benutzen, soweit nicht die Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen. Auch das Erbhofrecht, das ja durch die preußische Gesetzgebung schon für Preußen eingeführt ist, gibt rein deutsche Rechts- aedanken wieder, die in Verbindung mit der Bauernsiedlung dem deutschen Volke die Erhaltung eines gesunden lebensfähigen Bauernstandes als Grundlage für die Zukunft sichern sollen.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Reform des Strafrechts und des Strafprozef- f e s. Hier gilt es ganz besonders durchzugreifen und durch Abschaffung überlebter Einrichtungen dem Staat wieder die ihm gebührende Autorität zu geben. Durch Anpassung des Strafvollzugs an die neue Rechtsanschauung, daß die Strafe den Verurteilten nicht in erster Linie erziehen, sondern abschrecken und die Allgemeinheit vor dem Verbrecher schützen soll, ist hier bereits ein großer Schritt vorwärts getan. Wer durch Richterspruch zu Strafe verurteilt ist, soll sie auch verbüßen. Die Bewährungsfrist, die so viel Unheil
,söern
y :. v -
MeiÄsiüymM MesZundesöer
National -fosialift i)aitrd)en|lJuriften In Äespzi 4 IIMS-pHMt
Oer Kommunist Torgler sagt aus.
Der ehemalige kommunistische Reichstagsabgeordnete Torgler (stehend) bei der Abgabe seiner Erklärung im Reichstagsbrand-Prozeß.
>-
§
Oer Darre-Gedenkstein in Wiesbaden.
Am Sonntag wurde im Rahmen des Gauparteitages Hessen-Nassau an der Rentmauer bei Wiesbaden ein Gedenkstein für den Bauernführ?r Reichsernährungsminister Darrä eingeweiht. Der Stein wurde im Juli von den Bauern selbst vom Westerwald nach Wiesbaden gebracht. — Unser Bild zeigte den Bauernführer bei der Entgegennahme von Blumenspenden durch Kinder.
angerichtet hat, ist wieder auf das Mindestmaß beschränkt. Aber auch das materielle Strafrecht bedarf noch einer grundlegenden Reform, so daß derartige Korruptionen, wie sie unter dem alten System an der Tagesordnung waren, nicht mehr möglich sind.
Interessantes erwarten wir auch von den Vorträgen über die „I u st i z r e f 0 r m und der deutsche Richte r", sowie „D i e Reform des Zivilprozesse s". Der Zivilprozeß ist noch reichlich schwerfällig und bedarf der Vereinfachung. Weitere Vorträge befassen sich mit der Reform des Steuerrechts und dem Neubau des Staats- und Verwaltungsrechts. Auf beiden Gebieten werden durchgreifende Aende- rungen erwartet, die besonders auf eine Vereinfachung des ganzen Apparates hinauslaufen.
Endlich find noch zwei Referate zu erwähnen: „Die Stellung des Anwalts und Notars sowie der freien Berufe im Staat" und die „Reform des rechts - und staats- wissenschaftlichen Studiums". Die Stellung des Anwalts im neuen Staat hat sich grundlegend geändert. Früher war der Anwalt der Vertreter und Verteidiger des Einzelindividuums gegenüber dem Staat. Heute ist er nur zur Wahrung des Rechts für das Allgemeinwohl berufen und somit im wahren Sinne des Wortes Organ der Rechtspflege geworden, was man früher nicht von ihm fagen konnte. Was endlich die Ausbildung des juristischen Nachwuchses anlangt, so fei nur darauf hingewiesen, daß heute nicht nur die Kenntnisse, sondern insbesondere auch die Charaktereigenschaften des jungen Juristen ausschlaggebend sind. Nur wer im Lagerleben bewiesen hat, daß er auch als Kamerad und Mensch seinen Mann steht, gilt im nationalsozialistischen Staat als geeignet, über das Wohl und Wehe seiner Mitmenschen zu entscheiden. Möge der Deutsche Juristentag reiche Früchte tragen, so daß es recht bald nur noch deutsches Recht im deutschen Volk gibt.
Neue kommissarische Bürgermeister und Beigeordnete.
Die nachstehenden Bürgermeister und Beigeordnete wurden kommissarisch in ihr Amt eingesetzt: Rüddings Hausen: Peter Hahn für den seitherigen Beigeordneten.
Angersbach: Johannes Fehl III., seither Beigeordneter, an Stelle des Bürgermeisters Renker; Friedrich Kraft für den seitherigen Beigeordneten Johannes Fehl III.
B ö s g e s ä ß : Schneider, seither Beigeordneter, an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Michel.
Unter-Mossau: Jakob Eckhard an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Peter Kredel.
H i tz k i r ch e n : Christian Bien an Stelle des zu- rürfgetretenen Heinrich Reutzel, Beigeordneter.
O st h e i m : August Schneider IV. an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Reuter.
Köddingen: Karl Döring an Stelle des zu- rüefgefretenen Bürgermeisters Ruhl.
Busenborn: Karl Hofmann an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten.
Der Leiter der NS.-Volkswohlfahrt, H i l g e n f e 1 d, wurde zum Reichswalter für das gefamte Winter- Hilfswerk ernannt.
Bechenheim: Georg Klee, Landwirt,/an Stells des zurückgetretenen Bürgermeisters Dexheimer. Wisselsheim: Wilhelm Gerber an Stelle des seitherigen Beigeordneten Thiele.
Oppershofen: Edmund Weil an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Weil.
Nieder-Wöllstadt: Oswald Schmidt an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Karl Wehr- heim.
Langenhain: Heinrich Gebhardt III., Land- wirt, an Stelle des zurückgetretenen Bürgermei- fters Rumpf; Wilhelm Christoph Huth, Landwirt, an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Balthasar Huth.
Wölfersheim: Adolf Schmidt an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Kraft.
Ober-Efchbach: Heinrich Wagner, Beigeordneter, kommissarisch bestätigt.
Diebach a. H.: Heinrich Bopp, Landwirt, an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Hermann Eckert.
Schornsheim: Eduard Walldorf an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Robert Ebling.
Ludwigshöhe: A. Hasenfuß, seither Beigeordneter, an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Jakob Weber; Christian Schaad, Landwirt, an Stelle des seitherigen Beigeordneten Anton Hasenfuß.
Heichspropagandastelle Hessen.
Die Reichspropaganda st ekle Hessen, Leiter Karl Wilhelm Trefz, befindet sich im Staatsministerium, Darmstadt, Adolf-Hitler-Platz 5, Fernruf für Darmstadt 5001, Nebenanschluß 28^ für auswärtige Gespräche 5040, Nebenanschluß 283. Die Sprechstunden des Leiters sind täglich von 10—12 Uhr vormittags.


