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27.9.1933 Erstes Blatt
 
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lag, den 20. Oktober 1933 vormittags 9 Uhr wn HS

)1, bestimmt. 5yi4U den 23. September 1933. iessisches Amtsgericht.

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Nr. 226 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen) Mittwoch, 27. September (955

Mchspropagandaminister Dr. Goebbels in Gens

Dr. Goebbels wird bei seiner Ankunft auf dem Genfer Flugplatz von Mitgliedern der Deutschen Kolonie empfangen.

I

Was bringt der Deutsche Luristentag 1933?

DonLandgerichtSratOr. Bergmann,HalleaS.

Vom 30. September bis zum 3. Oktober 1933 findet in Leipzig der Deutsche Juristentag statt. Es ist die vierte Reichstagung des Bundes Natio­nalsozialistischer Deutscher Juristen. Während sich aber früher nur eine verhältnismäßig kleine Schar zu diesem Bunde bekannte, ist er heute nach dem Siege der Nationalsozialistischen Revolution die S? offizielle, von der Regierung anerkannte esvertretung aller Juristen. Er umfaßt nicht nur die Richter und Staatsanwälte, wie die frühe­ren Richteroereine, nicht nur die Rechtsanwälte, sondern auch die Nationalökononien, die eine juri­stische Vorbildung haben und vor allem auch die Hochschullehrer der deutschen Rechtswissenschaften. Deshalb ist der diesjährige Deutsche Juristentag eine Angelegenheit des ganzen Juri- st e n st a n d e s. Er ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung, weil es der e r st e Juristentag ist, der den ganzen Juristenstand in des Wortes weitestem Sinne vereinigt. Auch zeitlich gilt die Versammlung als die erste Juristentagung, die unter der national­sozialistischen Negierung stattfindet.

So soll er nach dem Willen des Führers der Deutschen Rechtsfront, des Herrn Reichsjustizkom- missars Dr. Frank, ein feierliches Bekenntnis des deutschen Juristentums zum Nationalsozialis­mus und zur deutschen Volksgemeinschaft werden. Die Reichsregierung, sämtliche Landesregierungen und führende Juristenpersönlichkeiten des germani- schen Auslands werden daran teilnehmen. Aus allen deutschen Landen werden die Juristen nach Leipzig, dem Sitz des Reichsgerichts, unseres höch­sten Gerichtshofes, zusammenströmen und dort durch eine gewaltige Kundgebung nach außen ihre Ver­bundenheit mit dem Nationalsozialismus und der Volksgemeinschaft zum Ausdruck bringen. Es soll der Allgemeinheit gezeigt werden, daß die Juristen nicht eine Klasse für sich sind, die angeblich welt­fremd ist, und dem Volke als etwas Wesensfremdes gegenübersteht, sondern, daß sie e i n T e i l d i e s e s deutschen Volks sind, in dessen Namen sie Recht sprechen, und mit dem sie durch die Bande des Blutes und der Sprache verbunden sind.

Leider atmen aber unsere Gesetze noch sehr viel fremden Geist. So beruht z. B. noch heute unser Deutsches Zivilrecht zum großen Teil auf den Anschauungen des römischen Rechts, das dem deut­schen Wesen oft widerspricht. Durch die sogenannte Rezeption war das römische Recht im Mittelalter in Deutschland ausgenommen worden. Seitdem be­herrschte römisches Denken unser Rechtsleben. Das soll jetzt anders werden. Der Deutsche Juristentag

soll die Grundlage für die Erneuerung des deut­schen Rechts bilden. Unter dem GeleitwortDie nationalsozialistische Revolution und Neugestaltung des deutschen Rechtes" werden grundlegende Vor­träge in Leipzig gehalten werden.

Zwei Vorträge allgemeiner Art:National­sozialismus und Recht" sowieRasse und Recht" werden das Verhältnis des National­sozialismus zum Recht erörtern und besonders die außerordentliche Bedeutung der Rasse für das Recht heroorheben. Jedes Recht hat nur Anspruch auf Geltung, wenn es den Anschauungen der Rasse entspricht, die nach diesem Recht leben soll. Ist das nicht der Fall, so versteht das Volk das Recht nicht. Deshalb müssen die dem deutschen Volk wesens­fremden römischen Rechtssätze beseitigt werden. Aber auch nur ein Angehöriger der gleichen Rasse kann das Recht im Geiste dieser Rasse anwenden.

Drei Vorträge betreffen das deutsche Zivil- recht: 1.Zum System des deutschen Rechts", 2.Nutzen ober Nutzung, eine Studie zum Eigen- tumsbegrifs", 3.Bauernsiedlung und Erbhofrecht". Hier wird sich hauptsächlich der Gedanke der deut­schen Rechtsanschauung Bahn brechen. Der Haupt­unterschied zwischen dem römischen und deutschen Recht ist ja der, daß das römische Recht das Indi­viduum, die Einzel Persönlichkeit, das deutsche Recht dagegen die Gesamtheit, das Ge­meinwohl in den Vordergrund stellt. Der natio­nalsozialistische HauptgrundsatzGemeinnutz geht vor Eigennutz" kennzeichnet die deutsche Rechts­auffassung in treffendster Weise. Das zeigt fich ganz besonders beim Eigentumsbegriff. Während das römische Recht dem Eigentümer das Recht gibt, über fein Eigentum nach freiem Be­lieben zu verfügen, ist das Eigentum nach deutschem Recht nur die Berechtigung, eine Sache zu be­nutzen, soweit nicht die Interessen der Allgemein­heit entgegenstehen. Auch das Erbhofrecht, das ja durch die preußische Gesetzgebung schon für Preußen eingeführt ist, gibt rein deutsche Rechts- aedanken wieder, die in Verbindung mit der Bauernsiedlung dem deutschen Volke die Erhaltung eines gesunden lebensfähigen Bauernstandes als Grundlage für die Zukunft sichern sollen.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Reform des Strafrechts und des Strafprozef- f e s. Hier gilt es ganz besonders durchzugreifen und durch Abschaffung überlebter Einrichtungen dem Staat wieder die ihm gebührende Autorität zu geben. Durch Anpassung des Strafvollzugs an die neue Rechtsanschauung, daß die Strafe den Verurteilten nicht in erster Linie erziehen, sondern abschrecken und die Allgemeinheit vor dem Verbrecher schützen soll, ist hier bereits ein großer Schritt vorwärts getan. Wer durch Richterspruch zu Strafe verurteilt ist, soll sie auch verbüßen. Die Bewährungsfrist, die so viel Unheil

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Oer Kommunist Torgler sagt aus.

Der ehemalige kommunistische Reichstagsabgeordnete Torgler (stehend) bei der Abgabe seiner Erklärung im Reichstagsbrand-Prozeß.

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Oer Darre-Gedenkstein in Wiesbaden.

Am Sonntag wurde im Rahmen des Gauparteitages Hessen-Nassau an der Rentmauer bei Wiesbaden ein Gedenkstein für den Bauernführ?r Reichsernährungsminister Darrä eingeweiht. Der Stein wurde im Juli von den Bauern selbst vom Westerwald nach Wiesbaden gebracht. Unser Bild zeigte den Bauernführer bei der Entgegennahme von Blumenspenden durch Kinder.

angerichtet hat, ist wieder auf das Mindestmaß beschränkt. Aber auch das materielle Strafrecht be­darf noch einer grundlegenden Reform, so daß der­artige Korruptionen, wie sie unter dem alten System an der Tagesordnung waren, nicht mehr möglich sind.

Interessantes erwarten wir auch von den Vor­trägen über dieI u st i z r e f 0 r m und der deutsche Richte r", sowieD i e Reform des Zivilprozesse s". Der Zivilprozeß ist noch reichlich schwerfällig und bedarf der Verein­fachung. Weitere Vorträge befassen sich mit der Reform des Steuerrechts und dem Neubau des Staats- und Verwaltungsrechts. Auf beiden Gebieten werden durchgreifende Aende- rungen erwartet, die besonders auf eine Verein­fachung des ganzen Apparates hinauslaufen.

Endlich find noch zwei Referate zu erwähnen: Die Stellung des Anwalts und No­tars sowie der freien Berufe im Staat" und dieReform des rechts - und staats- wissenschaftlichen Studiums". Die Stel­lung des Anwalts im neuen Staat hat sich grund­legend geändert. Früher war der Anwalt der Ver­treter und Verteidiger des Einzelindividuums gegen­über dem Staat. Heute ist er nur zur Wahrung des Rechts für das Allgemeinwohl berufen und somit im wahren Sinne des Wortes Organ der Rechtspflege geworden, was man früher nicht von ihm fagen konnte. Was endlich die Ausbildung des juristischen Nachwuchses anlangt, so fei nur darauf hingewiesen, daß heute nicht nur die Kenntnisse, sondern insbesondere auch die Cha­raktereigenschaften des jungen Juristen ausschlag­gebend sind. Nur wer im Lagerleben bewiesen hat, daß er auch als Kamerad und Mensch seinen Mann steht, gilt im nationalsozialistischen Staat als ge­eignet, über das Wohl und Wehe seiner Mit­menschen zu entscheiden. Möge der Deutsche Juri­stentag reiche Früchte tragen, so daß es recht bald nur noch deutsches Recht im deutschen Volk gibt.

Neue kommissarische Bürgermeister und Beigeordnete.

Die nachstehenden Bürgermeister und Beigeord­nete wurden kommissarisch in ihr Amt eingesetzt: Rüddings Hausen: Peter Hahn für den seit­herigen Beigeordneten.

Angersbach: Johannes Fehl III., seither Bei­geordneter, an Stelle des Bürgermeisters Renker; Friedrich Kraft für den seitherigen Beigeordneten Johannes Fehl III.

B ö s g e s ä ß : Schneider, seither Beigeordneter, an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Michel.

Unter-Mossau: Jakob Eckhard an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Peter Kredel.

H i tz k i r ch e n : Christian Bien an Stelle des zu- rürfgetretenen Heinrich Reutzel, Beigeordneter.

O st h e i m : August Schneider IV. an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Reuter.

Köddingen: Karl Döring an Stelle des zu- rüefgefretenen Bürgermeisters Ruhl.

Busenborn: Karl Hofmann an Stelle des zu­rückgetretenen Beigeordneten.

Der Leiter der NS.-Volkswohlfahrt, H i l g e n f e 1 d, wurde zum Reichswalter für das gefamte Winter- Hilfswerk ernannt.

Bechenheim: Georg Klee, Landwirt,/an Stells des zurückgetretenen Bürgermeisters Dexheimer. Wisselsheim: Wilhelm Gerber an Stelle des seitherigen Beigeordneten Thiele.

Oppershofen: Edmund Weil an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Weil.

Nieder-Wöllstadt: Oswald Schmidt an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Karl Wehr- heim.

Langenhain: Heinrich Gebhardt III., Land- wirt, an Stelle des zurückgetretenen Bürgermei- fters Rumpf; Wilhelm Christoph Huth, Landwirt, an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Balthasar Huth.

Wölfersheim: Adolf Schmidt an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Kraft.

Ober-Efchbach: Heinrich Wagner, Beigeord­neter, kommissarisch bestätigt.

Diebach a. H.: Heinrich Bopp, Landwirt, an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Her­mann Eckert.

Schornsheim: Eduard Walldorf an Stelle des zurückgetretenen Beigeordneten Robert Ebling.

Ludwigshöhe: A. Hasenfuß, seither Beigeord­neter, an Stelle des zurückgetretenen Bürger­meisters Jakob Weber; Christian Schaad, Land­wirt, an Stelle des seitherigen Beigeordneten Anton Hasenfuß.

Heichspropagandastelle Hessen.

Die Reichspropaganda st ekle Hessen, Leiter Karl Wilhelm Trefz, befindet sich im Staatsministerium, Darmstadt, Adolf-Hitler-Platz 5, Fernruf für Darmstadt 5001, Nebenanschluß 28^ für auswärtige Gespräche 5040, Nebenanschluß 283. Die Sprechstunden des Leiters sind täg­lich von 1012 Uhr vormittags.