Diese Tatsache hat die Sowjetregierung zum Anlaß einer schwerwiegenden Maßnahme genommen. Sie hat den deutschen amtlichen Stellen mitgeteilt, daß sämtliche Vertreter der Sowjetpresse binnen drei Tagen aus Deutsch- land zurückgezogen würden und sie hat den deutschen Pressevertretern in Moskau nahegelegt, die Sowjetunion ebenfalls zu verlassen. Im Interesse der von Deutschland stets gewünschten freundschaftlichen Beziehungen zur Sowjetunion ist zu hoffen, daß dieses Ansinnen an die deutschen Pressevertreter in Moskau wieder zurückgenommen wird, um so mehr, als es doch keine begründete Gegenmaßnahme dafür sein kann, daß die beiden Berliner Vertreter der Sowjetpresse durch eigene Schuld sich der Möglichkeit einer Verhaftung aussetzten.
Bei der Beurteilung der von der Sowjetregierung getroffenen Maßnahmen fällt erschwerend ins Gewicht, daß das Ergebnis der deutscherseits unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen nicht a b gewartet wurde und diese Maßnahme auch ohne Rücksicht darauf erfolgt ist, daß sowohl von dem Polizeipräsidenten in Leipzig wie auch von der deutschen Regierung sofort das Bedauern ausgesprochen worden ist.
Reichsbaudarlehen für Eigenheime.
Berlin, 26.Sept. (ERB.) Der Reichsarbeits- Minister veröffentlicht Bestimmungen über Reichsbaudarlehen für Eigenheime. 20 Millionen Reichsmark in Arbeitsschatzanweisungen sind zur Forde- rung des Eigenheimbaues bereitgestellt. Als Eigen- Heime im Sinne der Bestimmungen gelten Einzel-
Häuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser. Der Einbau einer zweiten Wohnung ist zu- lässig, ebenso die für einen kleinen Wirt- schaftsbetrieb erforderlichen Baulichkeiten. Die Herstellungskosten des Eigenheimes ausschließlich der Kosten des Grunderwerbes und der Geländeerschließung sollen in der Regel 8000 Mark nicht übersteigen. Ist eine zweite Wohnung eingebaut, so beträgt die Kostenhöchst- §renze 12 000 Mark. In erster Linie sind fernerer zu berücksichtigen, die über besonders viel Fremd- und Eigenkapital für den Bau verfügen. Dabei sind Schwerkriegsbeschädigte und Kinderreiche sowie solche Bewerber zu bevorzugen, die voraussichtlich den Lebensunterhalt ihrer Familien im Wege der Selbstversorgung erleichtern werden. Das Reichsbau- d a r l e h e n soll in der Regel 15 0 0 Mark nicht über st eigen. Ist eine zweite Wohnung eingebaut, so darf es um 1000 Mark erhöht werden. Für Schwerkriegsbeschädigte und Kinderreiche sind Zusatzdarlehen zulässig. Die Amortisationsquote wird auf 1 d. $)., die Höhe des Zinsfußes auf 4 v. H. festgesetzt. Daneben ist eine Verwaltungsgebühr vom 0,50 v. H. zu entrichten.
Neue Existenz für ältere erwerbslose Angestellte
Berlin, 26. Sept. (Vdz.) Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gibt nunmehr die Richtlinien für die Gewährung von Darlehen aus Reichsmitteln für erwerbslose ältere A n - gestellte bekannt. Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung macht der Präsident der Reichsanftalt u. a. auch auf das Gesetz zum
Schutze des Einzelhandels aufmerksam, das naturgemäß beachtet werden müsse. Als erste Instanz für die Anträge gelten die Wohlfahrtsämter.
Als Darlehensnehmer kommen über40Iahre alte A n g e st e l l t e in Betracht, die ohne aus- reichenden Erwerb sind und nach Lage des Arbeitsmarktes bis auf weiteres keine Aussicht auf Unterbringung in einer geeigneten Arbeitnehmerstellung haben. Weiblichen Personen kann in Ausnahmefällen gleichfalls ein Darlehen gewährt werden, foforn sie das 35. Lebensjahr überschritten haben.
Mit Hilfe der Darlehen für erwerbslose ältere Angestellte dürfen nur Vorhaben gefördert werden, die die begründete Aussicht bieten, daß der Antrag- steiler eine dauerhafte Existenz erlangt. Insbesondere gilt als Voraussetzung, daß der Antragsteller die persönliche und beruf- liche Eignung für die von ihm angestrebte Tätigkeit sowie die nötigen Erfahrun gen und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, daß ferner das Vorhaben Aussicht auf Erfolg bietet, daß ein wirtschaftliches Bedürfnis für diese Tätigkeit besteht und daß das Vorhaben in betriebstechnischer Hinsicht keinen Anlaß zu Bedenken bietet. Die Sicherung der Darlehensrückzahlung kann erfolgen vor allem durch die Gestellung, Uebertragung oder Verpfändung einer Hypothek oder Grundschuld. Auch ist die Bürgschaft von zahlungsfähigen Personen ermöglicht. Die Darlehen sollen regelmäßig einen Betrag von 1000 bis 2000 Mark nicht übersteigen. Die Verzinsung wird im Einzelfalle zwischen 3'/» und 4Vi Prozent im Jahre festgesetzt. Die Rückzahlung soll spätestens nach zwei bis vier Jahren in der Regel beendet sein.
Der fünfte Tag des Prozesses gegen die ÄeichslagsbrandMer.
Leipzig, 26. Sept. (WTB.) Am fünften Tag des Reichstagsbrandprozesses erklärt der Vorsitzende: Der Angeklagte v a n d e r L u b b e hat in der Voruntersuchung sehr präzise, deutlich und eindringlich gesprochen. Heute zeigt er sich zurückhaltend, spricht undeutlich und gibt manchmal widerspruchsvolle Antworten. Der Senat hat daher beschlossen, zu den weiteren Vernehmungen, soweit' jie den Angeklagten van der Lubbe betreffen, d i e l h n s e i n e r- zeit vernehmenden Personen zuzuziehen, die für morgen geladen werden sollen.
Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berichtigung!
Vorsitzender: Das lehne ich ab. Sie sind nicht berechtigt, bei jeder denkbaren Gelegenheit Erklärungen abzugeoen. Wann solche Erklärungen abzugeben sind, bestimmt die Prozeßordnung und bestimme im übrigen ich.
Angeklagter Dimitross: Ich muß erklären, daß am Samstag den deutschen Zeitungen...
Vorsitzender (unterbrechend): Halt, diese Erklärung lasse ich nicht zu. Heute wird die Der- nehmung van der Lübbes durchgeführt.
Angeklagter Dimitrosf: Ich stelle fest, daß ich nicht die Möglichkeit habe ...
Vorsitzender: Sie haben hier gar nichts festzustel- len. Sie haben sich mindestens zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden.
Angeklagter Dimitrosf (schreit erregt): Ich verteidige m i ch s e l b st hier.
Van der Lübbes Brandstiftungen
Das Wohlfahrtsamt Neukölln.
Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Ton den Angeklagten Dimitrosf zur Ruhe und setzt dann die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über die Vorbereitungen zu seiner Tat fort. Zu van der Lubbe gewandt sagt der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zum Samstag, den 25. Februar. Bis zu diesem Tag waren Sie im Männe r he i m in der Alexandrinen- straße. Ist das richtig? Der Angeklagte van der Lubbe zögert bei dieser und bei allen folgenden Fragen des Vorsitzenden immer fast eine Minute, bis er seine einsilbige Antwort erteilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Samstag im Männerheim war, beantwortet er mit Ja.
Vorsitzender: Wohin haben Sie sich am Sams- taamorgen begeben?
Angeklagter: Zentrum.
Vorsitzender: Sind Sie also ins Zentrum der Stadt gegangen, und sind Sie dabei auch am Rathaus und am Schloß oorbeige- kommen?
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Haben Sie damals schon die Absicht gehabt, Rathaus und Schloß anzustecken?
Angeklagter: Nein.
Vorsitzender: Am Mittwoch vor dem Wohlfahrtsamt wurde doch in Ihrer Gegenwart geäußert, man müßte die öffentlichen Gebäude an- stecken. Sind Sie damals nicht auf den Gedanken gekommen?
Angeklagter: Nein.
Der Vorsitzende fraat den Angeklagten, ob er bei dem Gespräch vor Dem Neuköllner Wohlfahrtsamt auch selb st gesagt habe, es müßten öffentliche Gebäude angesteckt werden.
Van der Lubbe: Nein.
Vorsitzender: Sie haben früher gesagt, Sie seien am Samstag von der Alexandrinenstraße in Richtung Hermannplatz gegangen. Sie haben bann in der Liegnitzer Straße Kohlenanzünder gekauft. Auf die Frage, ob Sie ein Holländer feien, sollen Sie erwidert haben, Sie wären ein Rheinländer. Erinnern Sie sich dessen noch.
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Damals hatten Sie also schon den Entschluß gefaßt, die Anzündung oor- zunehmen.
Angeklagter: Nicht endlich.
Vorsitzender: Das heißt also, Sie wären noch n i cf) t f e ft entschlossen gewesen.
Angeklagter: Ja.
Aus weiteren Fragen ergibt sich dann, daß der Angeklagte in Richtung W ohlsahrtsamtNeu- kölln in Richtung Mittelweg gegangen ist. Dieses Wohlfahrtsamt liegt ziemlich einsam und ist eine lange Holzbaracke, die sich etwa 100 bis 120 Meter die Straße entlang erstreckt. Als der Angeklagte zum Wohlfahrtsamt kam, war es noch hell, so daß er sich noch einmal entfernte, um gegen 18.30 Uhr wiederzukommen.
Vorsitzender: Wie sind Sie in das Wohlfahrtsamt hineingekommen?
Angeklagter: Ich bin über die Latten gestiegen.
Der Vorsitzende stellt weiter durch Fragen, die Aer Angeklagte immer nur zögernd und einsilbig mit Ja beantwortet, folgenden Tatbestand fest: Der Angeklagte hat in ein offenstehendes Fenster ein
halbes Paket brennender Kohlenanzünder hineingeworfen. Dieses Paket fiel an eine geschlossene Tür. Es hat dort eine zeitlang weitergebrannt, auch die Tür angekohlt, ist dann aber ausgegangen. Van der Lubbe ist dann a u f das Dach geklettert und hat dort ein weiteres Paket brennender Kohlenanzünder hingeworfen, obwohl auf dem Dach Schnee lag. Dann ist er wieder heruntergeklettert und hat brennende Kohlenanzünder in ein anderes Fenster hineingeworfen. Die Brandstiftung wurde dadurch entdeckt, daß der in der Nähe stehende Polizeioberwachtmeister Albrecht von einem Zivilisten auf die auf dem Dach brennenden Kohlenanzünder aufmerksam gemacht wurde. Albrecht hat bann mit anderen Zivilisten das Feuer gelöscht.
Rathaus und Schloß.
Aus den weiteren Vorhaltungen des Vorsitzenden, auf die der Angeklagte nur zögernd bestätigend antwortet, ergibt sich, daß der Angeklagte sich dann schnell entfernt und mit der Untergrundbahn nach dem Alexanderplatz gefahren ist. Er ist dann die Königstraße entlang gegangen und etwa um 1945 Uhr am Rathaus eingetroffen.
Vorsitzender: Das Rathaus hatten Sie sich wohl schon vorher am Tag angesehen.
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Und da hatten Sie gesehen, daß in einem Kellerraum ein Fenster offen stand?
Angeklagter: Ja.
Aus die Frage des Vorsitzenden, was er nun an
Auf die Frage des Vorsitzenden, was er mit den Brandstiftungen erreichen wollte, antwortete van der Lubbe, daß er das zu jener Zeit selbst nicht gewußt habe. Der Vorsitzende weist auf die Gespräche hin, die van der Lubbe vor dem Wohlfahrtsamt geführt habe. In Deutschland ginge es v i e l z u langsam, die Arbeiter seien viel zu feige. Van der Lubbe habe sogar einmal gesagt, er bleibe nur noch bis zum 5. März in Berlin, und wenn b i s dahin nichts gemacht wäre, werde er wieder nach Holland zurückkehren. Es handele sich durchweg um Aeußerungen, die meist ausklingen in die Schlußworte: Es müsse Revolution gemacht werden, es sei noch nicht zu spätdazu.
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob dies die Absicht bei den Brandstiftungen gewesen sei, antwortete her Angeklagte mit 91 e i n.
Vorsitzender: Sie haben aber doch erst gesagt, die Arbeiter sollten aufgerüttelt werden. Wodurch sollten Sie denn aufgerüttelt werden?
Angeklagter: Kann ich nicht sagen.
Vorsitzender: Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Angeklagten einmal seine politische Einstellung vorhalten, wie er sie vor dem Untersuchungsrichter am 23. April geäußert hat. Auf die Frage, wogegen er protestieren wollte, hat der Angeklagte damals folgendes gesagt: Ich wollte protestieren gegen dasSystem, das heute von den N a t i o n a l s o - zialiften ausgeübt wird, man kann auch besser sagen gegen daskapitalistischeSy- ft e m. Unter kapitalistischem System verstehe ich den ganzen heutigen gesellschaftlichen Ausbau. Was ich für einen Aufbau haben will, kann ich nicht sagen. Ich sehe in dem gesellschaftlichen Streben Kräfte, die einen neuen Aufbau bestimmen werden. Die neuen Kräfte, die ich i n d e m K l a s - fenauftreten des Proletariats sehe, will ich unterstützen. Ich will damit sagen, daß es sich um völlig neue Rechte handelt, die darin bestehen, daß Gruppen des Proletariats, bloßgelegt vom Kapitalismus, selbständig auftreten. Ich unterstütze diese Kräfte, wo sie zum Ausdruck kommen. Was sie dann machen sollen, daß bestimmen diese Kräfte selbst. In dem Moment, wo ich mich beteilige, weiß ich auch, was das für Kräfte sind. Las heutige kapitalistische System will ich beseitigen dadurch, daß die Klassenkräfte des Proletariats total zum Ausdruck gebracht werden.
Die Ueberroinbung und Vernichtung des Kapitalismus kann nicht geschehen durch den Stimmzettel. Sie kann nur geschehen durch das tatkräftige Auftreten der werktätig e n K l a s s e. Das ist natürlich d i e Revolution. Um zu einer Revolution zu kommen, tut Fortentwicklung not. Fortentwickelt werden muß das selbständige Auftreten, das man schon in den letzten Jahren bei einzelnen Gruppen der Arbeiter im Klassenkampf gesehen
dem offenstehenden Kellerfenster in der Rathausstraße gemacht habe, erwidert der Angeklagte: Ein Brandpaket hineingeworfen. Der Angeklagte hat sich auch hier wieder schnell entfernt. Der Vorsitzende verliest aus der Anklageschrift, daß dieser Brand sich etwas intensiver entwickelt hat als der im Wohlfahrtsamt. Wenn das Feuer nicht rechtzeitig gelöscht worden wäre, hätte es leicht einen großen Umfang annehmen können, da - die neben dem Brandzimmer gelegenen Lagerräume leicht brennbare Gegenstände enthielten.
Van der Lübbes Verteidiger, Dr. S e u f f e r t, fragt den Angeklagten, ob er denn erkannt habe, daß die hinter dem Fenster gelegenen Räume a l s Wahnräume dienten. Der Angeklagte bejaht diese Frage.
Dan der Lubbe ist vom Rathaus zum Schloß gegangen. Dort war vor dem großen Eosander- portal an der Westfront ein Baugerüst aufgestellt. An der Gerüstleiter ist der Angeklagte zum Dach hinaufgeklettert und hat in ein offen stehendes Doppelfenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder mit dem Erfolg geworfen, daß das Fenster- kreuz Feuer fing und die Stube verqualmt wurde. Dann sah van Der Lubbe auf dem Dach an einer Mauernische ein Laubengerüst, an dem im Sommer Grünpflanzen emporkletterten. Lubbe ver- suchte, die Gerüststange der Laube in Brand zu setzen, zunächst mit Kohlenanzündern, dann mit Streichhölzern. Er hatte einige der Stangen «er- brannt, einige waren auch angekohlt, doch hatte der starke Wind auf dem Dach sehr bald das Feuer gelöscht.
hat. Unter Revolution verstehe ich die Beseitigung des kapitalistischen Systems durch gewaltsamen Uebergang zum proletarischen Sy st em. Die Anzündung des Wohlfahrtsamtes war eine kleine Strömung in dem großen Strom der Revolution, weine Handlung, so Hal van der Lubbe gesagt, war lediglich Mitarbeit. Meine Handlung kann die Entwicklung der Revolution nicht bestimmen.
Vorsitzender: Sind Sie bei den Brandstiftungen im Wohlfahrtsamt, im Schloß und im Rathaus allein gewesen?
Angeklagter: I a.
Vorsitzender: Sie sagten schon anfangs, Sie hätten diese Brandstiftungen aus s i ch heraus unternommen. Sie sind der Ansicht, daß eine Aende- rung der jetzigen Anstände in Ihrem Sinne nur mit Gewalt erfolgen könne. Sie haben weiter gesagt, daß eine Revolution nicht zu vermeiden wäre. Wollen Sie sich auslassen zu dem, was ich eben als Ihre Ansicht vorgetragen habe? Der Angeklagte van der Lubbe hält den Kopf tief !;ebeugt und schweigt. Nach einigen Minuten ragt der Vorsitzende: Ist das Ihre Ansicht, daß as Volk, daß die Proletarier aufgemuntert werden müssen, damit sie in Bewegung kommen, damit sie sich selbst zur Befreiung bringen müßten und daß das mit Gewalt geschehen müsse? Van der Lubbe verharrt in gebeugter Haltung weiter im Schweigen.
Der Vorsitzende fragt den Sachverständigen, Medizinalrat Schütz, wie man den Angeklagten zur Beantwortung der Frage bringen könne. Medizinal- rat Schütz erklärt, die einzige Möglichkeit sei zu- reden. Wenn er dann immer noch nicht antworte, dann wolle er nicht antworten. Er sei der lieber« zeugung, daß van der Lubbe sehr wohl der Verhandlung folget und auch sehr wohl auf die Fra- gen antworten könne, wenn er das wollte. Er halte das ganze Verhalten van der Lübbes für eine ganz typische und zielbewuhte Verteidigungs- Haltung. Van der Lubbe wolle also nicht antworten, weil er dies für das Beste halte und weiche bewußt den Fragen aus.
Auf wiederholte Fragen des Vorsitzenden schweigt van der Lubbe weiterhin hartnäckig und ändert seine Haltung nicht.
Vorsitzender: Dann müssen wir diese Auslassun- gen durch Vernehmung des Untersuchungsrichters feststellen. Der Angeklagte hat gesagt, als er gefragt wurde, weshalb er gerade das Wohlfahrtsamt angesteckt hätte, man könnte, wenn man eine so große Sache vorhabe und sein Ziel erreichen wolle, nicht darauf Rücksicht nehmen, daß Schaden entsteht. Es war ihm nämlich gesagt morgen, er hätte dadurch die Erwerbslosen selbst geschädigt, weil bei einem Gelingen der Brandstiftung einige Tage die Auszahlung der Unterstützung
Welche Absicht verfolgte van der Lubbe mit den Brandstiftungen?
behindert worden wäre. Dan der Lubbe hat wet« ter gesagt, das Schloß sei ihm als Objekt be» anders geeignet erschienen, weil es im Zentrum )er Stadt liege und, wenn es gebrannt hatte, hohe Flammen entstanden wären. Daß van der Lubbe sich gerade die öffentlichen Gebäude zur Brandstiftung ausgesucht hat, hat er in der Voruntersuchung damit erklärt, daß er ja das gegenwärtige System bekämpfe und darum ich an die Gebäude halten wollte, die zu diesem eben gehörten. ,
Auf Anweisung des Vorsitzenden gibt der bulgarische Dolmetscher dann den bulgarischen Angeklagten eine kurze Darstellung der Vernehmung van der Lübbes. Popoff erklärt, er habe aus den Aussagen van der Lübbes nicht entnorn» men, daß er an der Brandstiftung beteiligt sein soll.
Vorsitzender: Die Beteiligung an diesen drei Brandstiftungen wird Popoff auch nicht zur ß a ft gelegt.
Popoff: Ich habe van der Lubbe niemals im Leben gesehen, und habe nichts mit ihm zu tun.
Auch der Angeklagte T a n e f f erklärt, die Brand- ftiftungen feien eine persönliche Angelegenheit van der Lübbes, mit der er nichts zu tun habe.
Der Angeklagte Dimitrosf erklärt: Wenn van der Lubbe normal ist, wie die Sachverständi- gen-Professoren feststellen wollen, dann gibt es nach meiner Meinung nur eine einzige Hypothese, daß van der Lubbe ein großes Verbrechen gegen das Proletariat begangen hat und unter der Last dieses Bewußtseins schweigt. Der Angeklagte zeigt dabei mit dem Finger auf van der Lubbe und spricht von einem kläglichen Verhalten. Er stellt dann folgende Frage an van der Lubbe: Hat dieser Mann einmal in seinem Leben meinen Namen gehört?
Vorsitzender: Sie sollen sich auf die drei Einzelbrände beschränken. Sie sind in der Anklage nicht beschuldigt, daran beteiligt zu fein. Folglich gehört diese Frage nicht hierher und ich lehne sie ab.
Dimitrosf: Hat van der Lubbe die Protokolle persönlich durchgelesen und unterschrieben?
Vorsitzender: Diese Frage lehne ich ab.
Dimitrosf: Eine dritte Frage: Hat van der Lubbe mit jemand persönlich über diese drei Brände gesprochen^
Vorsitzender: Was soll diese Frage bezwecken?
Dimitrosf: Ob er mit jemanden Vereinbarungen darüber getroffen hat.
Vorsitzender: Diese Frage lehne ich ab. Dan der Lubbe hat gesagt, er habe die Sache aus sich heraus gemacht.
Dimitrosf: Eine letzte Frage: Warum hat van der Lubbe dieses ungeheure Verbrechen gegen b i e Arbeiterklasse und gegen den Kommunismus begangen und in i t wem?
Vorsitzender: Diese beiden Fragen lehne ich^auch ab. Ich lasse keine weiteren Fragen von Ihnen zu, weil ich der Ansicht bin, daß Sie nur Fragen stellen, die entweder schon beantwortet sind oder nicht zur S a ch e gehören. Der Senat zieht sich zurück und beschließt, ob er Sie noch anhören will.
Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende folgenden Beschluß: „Der Senat hat beschlossen: Weitere Fragen des Angeklagten Dimitrosf werden nicht zugelassen, weil Dimitrosf mit dem Fragerecht Mißbrauch getrieben und die Fragen nur gestellt hat, um kommuni st ische Agita tion zu treiben". Er fügt hinzu: Dimi- troff, wenn Sie Anträge zu stellen haben, so wenden Sie sich an Ihren Verteidiger! Dimitrosf ruft: „Ich protestiere!" und setzt sich Dann. Die weitere Verhandlung wird dany auf Mittwoch vertagt.
Ausländischer Besuch bei van der Lubbe.
Der Angeklagte macht einen gesunden und intelligenten Eindruck.
Leipzig, 26. Sept. (TU.) Der schwedische Kriminalpsychologe Prof. Dr. Harry So e der» man von der Universität Stockholm, der als Zuhörer dem Reichstagsbrandstifterpro^eß beiwohnt, und der holländische Journalist Johann Luger vom „Telegraaf" haben in Begleitung des Verteidigers Rechtsanwalt Scuffert van der Lubbe länger Zeit allein gesprochen. Sie fanden den Angeklagten bei einem Spaziergang im Garten des Untersuchungsgefängnisses vor. van der Lubbe antwortete ausführlich im Satz und hat überhauot nach den Schilderungen der beiden Herren auf sie den Eindruck gemacht, daß es sich bei ihm um einen durchaus gesunden und normalen Menschen handelt, der aber scheu und in s i ch gekehrt ist und zunächst mit sehr großer Freundlichkeit behandelt werden muß, ehe er aus sich herausgeht. Sie hatten den Eindruck, daß er über jede an ihn gerichtete Frage erst lange Zeit nachdenkt, bevor er darauf antwortet. Die Herren sind dann in das Untersuchungsgefängnis gegangen, wobei van der Lubbe sehr lebhaft die Treppe hinaufsprang. In der Zelle, in der van der Lubbe als Untersuchungsgefangener untergcbracht ist, lag Schokolade, von der van der Lubbe etwas genossen hatte. Auch von Butterbroten mit Wurst, die auf dem Tische lagen, hatte van der Lubbe etwas gegessen. Dr. Soederman fragte ihn, ob er sich nicht aus- kleiden möchte, da in der Welt Greuelnach- richten verbreitet würden, er würde geschlagen oder sogar langsam vergiftet, van der Lubbe hat darauf nur gelacht und sich bereitwilligst vollkommen ausgezogen. Soederman hat ihn von Kopf bis zu Füßen eingehend untersucht. Der Körper van der Lübbes ist zwar sehr mager, aber kräftig und muskulös. Er zeigt vor allem {einerlei Spuren irgendeiner Mißhandlung. Es ist auch kein Einstich ober dergleichen zu bemerken, auch keine Narbe von Spritzen. Die Frage, ob er Medizin nehmen müsse, hat van der Lubbe lachend verneint. Er würde sie auch gar nicht nehmen, erklärte er. Soederman fragte ihn, wie er sich denn fühle, wenn er gegessen habe, ob er sich nach dem Essen auffallend belebt fühle? van Der Lubbe verneinte darauf, er esse aber ziemlich wenig. Lanae Zeit habe er fast garnichts gegessen, jetzt allerdings wieder etwas mehr. Er fühle sich aber durchaus gleich vor ober nach bem Essen, van bet Luboe hat bann seinerseits noch einige Fragen an Soeberman gerichtet, bie einen bemerkenswert intelligenten Eindruck machten unb in gutem unU ordentlichen Deutsch formuliert waren. Die aber* malige Frage, wie er sich körverlich fühle, hat van der Lubbe am Schluß nochmals beantwortet: „Aus» gezeichnet, gut".


