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Die Dachrichter haben die Problematik mit sicherem Gefühl selbst empfunden: „Das sogenannte zweite Stück ist immer 'ne Gefahr. Man hatte mal mit Goethe Glück, doch jetzt ist Wagner-Jahr." Sie wollten sich vor einer Wiederholung ihrer eigenen Einfälle bewahren und verfielen, da „sie es nun mal mit den Klassikern haben", auf eine Flucht in die Antike — 300 vor Christus (mindestens). Sie borgten sich Las Motiv aus den „Abderiten" von Wieland und schrieben ihr zweites Stück um den längst berühmt gevwrdenen Streit um des Esels Schatten herum.
Sie schrieben es, ihrem Grundsatz getreu, im Kollektiv: das Spiel entstand szenenweise unterwegs, auf der Reise, im Zug, im Wartesaal, sogar im Kolleg; sie haben wieder alles allein gemacht: den Text, die Musik, die Bühnenbilder, die Regie, die Tänze und die Rollenbesetzung. „Am 24. Februar 1933 ging unser Esel im Münchener Volkstheater zum erstenmal los."
Das Ensemble ist blendend aufeinander ein- gesprelt: es klappt alles aufs Stichwort. Rein darstellerisch heben sich drei große und ganz
Preußen schlägt ein ReLchsgeseh zur Sicherung des Mchisfriedens vor
nisterpräsident Göring erklärte u. a.: Es hat sich gezeigt, daß nur
In bezug auf die Entlassenen wies der Reichsstatthalter darauf hin, daß sich der § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs- beamtentuins natürlich in Hessen besonders ausgewirkt hätte, da die politischen Vorgänge der letzten 13 Iahre geradezu erschreckende Zu stände gezeitigt hätten. Daher sei die höchste Aufgabe der Zukunft die Erziehung des Beamten im nationalsozialistischen Geiste. An dieser Erziehung würden die schärfsten Maßstäbe angelegt werden. Der Beamte sei nicht nur Diener, sondern auch Führer des Volkes. Jeder leitende Beamte müsse in jeder Hinsicht das Vorbild seiner Sinterbeamten sein. Sein Geist und sein Charakter mühten seiner ganzen Abteilung den Stempel aufdrücken. Es müßte so kommen, daß der CB e am e zur Auslese des Volkes gehöre.
Besonders ernst erläuterte der Reichsstatthalter die Möglichkeit, daß in kurzer Frist eine junge Generation antrete, die durch ihre nationalsozialistische Erziehung manchmal in der Lage sei, die älteren in nationalsozialistischem Handeln und Denken zu übertreffen. Die Folgen seien klar. Jeder Beamte habe daher die Pflicht, sich so tief als möglich in die nationalsozialistische Weltanschauung zu versenken. Wenn er das nicht könne, solle er ehrlich zur Seite treten. Der Begriff der Neutralität sei ein Begriff der Vergangenheit und gehöre der Vergangenheit an. Im neuen Staat gibt es nur noch Bekenner. Mit einem machtvollen Appell an das Ehr- und Pflichtgefühl schloß Reichsstatthalter Sprenger seine Rede, die einen tiefen Eindruck bei den Versammelten hinterließ.
Ministerpräsident Dr. Werner dankte dem Reichsstatthalter für seine Ansprache und betonte, daß jedes hinzugefügte Wort nur eine Abschwächung bedeuten könne. „So schließe ich, indem ich Sie bitte, mit mir einzustimmen in den Ruf: Xlnferm obersten Führer Adolf Hitler ein dreifaches Sieg-Heil!"
Gießener ©faMbeafer.
Gastspiel der „Bier Nachrichter": „Der Esel ist los."
nachsichtliche Strafverfolgung privater
Berlin, 22. Juli. (WTB.) Ministerpräsident Göring empfing im preußischen Justizministerium in Gegenwart von Justizminister K e r r I, Staatssekretär Freister und Staatssekretär G r a u e r t die Presse, um über die Beschlüsse des preußischen Ministerrats Mitteilungen zu machen, die insbesondere die Verhängung der Todesstrafe betreffen. Mi-
Das Motiv ist bekannt, aber es bildet nur das szenische Gerippe für ein „Stück mit Musik in neun Bildern nach dem Altgriechischen des Plagiates". Die Personen gliedern sich in zwei Parteien, die Beteiligten und die Unbeteiligten. Und um die klassische Fabel herum rankt sich aus Ironie, Ulk, Anpflaumung und aktueller Parodie in bunter Unbekümmertheit des plötzlichen Einfalls alles, was die Rachrichter so auf dem Herzen lw- ben — gegen die Politik, gegen die Juristerei, gegen das Radio, gegen die Operette, gegen das falsche Pathos, ... und sie schrecken auch, sympathischerweise, keineswegs davor zurück, sich über sich selber lustig zu machen: das ist das Allernetteste an ihrem Spiel.
Sie sind, das wird man stellenweise gespürt haben, der von ihnen empfundenen Gefahr des „zweiten Stückes" nickt immer entgangen. Sie sind manchmal schon zu sicher, zu routiniert; sie verlassen sich in
Axel Oxenstjerna.
Der große schwedische Staatsmann Axel Oxenstjerna, der 1583 geboren wurde, lebt in der Geschichte als die „rechte Hand" des Königs Gustav Adolf fort. Die Tochter des Herrschers, die exzentrische Königin Christine, die den verdienten Mann später so heftig ihre Launen spüren lieh, hat von ihm gesagt, er sei nicht nur der ergebenste Freund ihres Vaters, sondern der „Genosse seiner Ratschläge" gewesen, und es sei fraglich, wer mehr zu preisen sei, ob Oxenstjerna wegen eines solchen Herrn oder ihr Vater wegen eines solchen Dieners. Der Reichskanzler Schwedens, der die Grundlage der Siege Gustavs Adolfs dadurch schuf, daß er für den Nachschub und die Verproviantierung des Heeres sorgte, führte auch die diplomatischen Verhandlungen und erntete die Früchte der Saat, die der König durch ferne Siege gesät. Er ist mehrere Jahre hindurch wahrend des Dreißigjährigen Krieges Statthalter in Preußen gewesen, dann „Generalgouverneur am Rhein": er hat feine ganze Persönlichkeit für einen Friedensschluß eingesetzt, und als dieser nicht erreichen konnte, kehrte er nach der Heimat zurück erst als Berater und Lenker der jungen Königin und Dann, als Christine auf den Thron verzichtete als väterlicher Freund ihres Nachfolgers Karls X.' Gustav. Doch nicht durch diese Taten lebt Oxenst- jerna im Munde der Nachwelt fort, sondern durch ein berühmtes Wort, das so oft zitiert wird, wenn die Welt wieder einmal an der Wirkung staats- mannifcher Weisheit verzweifelt. Als Axel Oxenst- jerna - so berichtet Lundblad in seinem „schwe- d fchen Plutarch — Nürchgeseht halte, daß fein ältester Sohn Johann juiu Führer der schwedischen Gesandtschaft bei dem Friedenskongreß in Osnabrück ernannt wurde, da machte der Sohn Einwendungen gegen diese verantwortungsvolle CBeru-
Wir kennen sie schon, diese begabten und .... ternehmungslustigen jungen Leute aus dem Deutschen Seminar von Herrn Professor Kutscher in München: wir erinnern uns noch mit Vergnügen an ihre witzige Parodie „Hier irrt Goethe". Dieses Stück war ein enormer Erfolg, aber dennoch ergab sich nach etwa 250 Aufführungen die Notwendigkeit, das Reiserepertoir zu ergänzen.
1933) oder c) ein vergehen °ach
Strafgesetzbuchs od nung oom 3eb' sorderung oder An d) ein verbrechen geg< die Neubildung °o 1933 begründet w Die Verurteilung aus Derlusl aller offei t esHeidjs.betCan j-ur den beurteil tiausflanb gehörigen 3 a 1 ach sich. Gegenstände, bi »riefen Vorschriften straf e6er bestimmt sind, sind i har zu machen, auch roi uoif) einem Teilnehmer stimmte Person verfolgt Hann, so kann die 6inji »nachung selbständig erka
feind ganz überwunden schien. Vielleicht durch bestimmte Simstände, die uns in einem allzu milden Licht erscheinen ließen, erhebt der Kommunismus wieder da und dort frecher denn je das Haupt.
2D et sich in Zukunft gegen einen Träger der nationalsozialistischen Bewegung ober einen Träger des Staats vergreift, muß wissen, daß et binnen kurzer Frist dafür sein Leben verliert. Dabei genügt es vollkommen, wenn er überführt wird, daß et die Tat beabsichtigt hat oder daß die Tat nicht mit einem Tode, sondern n u r m i t einer Verletzung geenöel hat. Der 2Ui- nlfterraf hat der Reichsregierung zur beschleunigten Verabschiedung einen Gesetzentwurf oor- gelegt, in dem die Todesstrafe, ausgesprochen durch Sondergerichle, verhängt wird bei Ueber- fällen. wie ich sie soeben geschildert habe, ferner auch in solchen Fällen, wo in Zukunst das Ansehen und der Bestand des Staates angetastet wird durch Verbreitung der sog. Greuelpropaganda. Denn auch diese trägt dazu bei. den neuen Staat zu unterwühlen und vor allen Dingen Verhältnisse zu schaffen, die unter Umständen durch ihre unwahre Berichter ft attung zu schweren Rückschlägen für Deutschland führen könnten. Ich bin überzeugt, daß die Reichsregie- rung diesem Gesetz raschestens betreten wird.
Wir find von dem Standpunkt ausgegangen, daß in solchen Fällen von mildernden Simständen in Zukunft nicht mehr geredet werden kann, son-
wußt. daß die bisherigen straf- und strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen nicht ausreichend diesen Maßnahmen die nötige Grundlage geben. Einmal läßt sich eine nachhaltige Abwehr aller das Aufbauwerk des Staats gefährdenden Angriffe nur erzielen, wenn d e r a r t i g e Re ch t s- Verletzungen grundsätzlich mit der Todesstrafe bedroht sind. Die bestehenden Strafbestimmungen tragen diesem Gedanken nicht hinreichend Rechnung. Insbesondere reichen sie in den Fällen, in denen Angriffe auf Beamte der Strafverfolgungsbehörden und Mitglieder der nationalsozialistischen Kampsformationen erfolgen, soweit nicht Mord im Sinne des Paragraphen 211 des Strafgesetzbuchs vorliegt, in der Regel nicht aus. Dasselbe gilt auf dem Gebiet der E i n - fuhr illegaler Schriften. Zum anderen gewährleisten die bestehenden prozessualen Vorschriften die gebotene Beschleunigung der Aburteilung, insbesondere in den vorstehend genannten Fällen, nicht. Die Notwendigkeit der Einleitung und Führung einer Vorunt^suchung. sowie der Verhandlung vor dem Schwurgericht bedingt eine für das Schutzbedürfnis des Staats
Preußen trifft schärfste Abwehrmaßnahinen gegen staatsfeindliche Umtriebe.
Todesstrafe für Angriffe auf Träger der nationalen Revolution. — Künftig un-
und vereine auf solche Zwecke, bie abseits aller Parteipolitik, abseits auch von jeher Art Gewerkschaftspolitik liegen.
Die katholischen Verbände und Vereine zerfallen, sobald sie zugelassen sind, in zwei Hauptgruppen, solche, die aussckließlich religiösen, rein kulturellen oder charitatioen Zwecken dienen, und solche, die außerdem noch einem anderen, hauptsächlich berufsständischen Zwecke gewidmet sind. Die Vereine der ersten Gruppe können ihr Leben, vorausgesetzt, daß sie sich innerhalb der ihnen gesteckten Grenzen bewegen, frei und unbehindert führen. Die Vereine der zweiten Gruppe können einem innerstaatlich betreuten Verbände eingegliedert werden und verzichten insoweit auf ihre Selbständigkeit: doch dürfen auch sie unter dieser ange ührten Voraussetzung selbständig chre Zwecke au die bei ihnen herkömmliche Weise verfolgen.
Sie werden sich besonders sorgfältig davor zu hüten haben, nur den Anschein parteipolitischer oder gewerkschaftlicher Tätigkeit zu erwecken. Die Vereine beider Gruppen werden in ihrem Eigentum und ihrem Eigenleben vom Reiche geschützt. Rechtliche Nachteile dürfen durch die Zugehörigkeit zu solchen Vereinen usw. deren Mitgliedern weder in der Schule, noch im Staatsleben erwachsen. Das Reichsministerium des Innern stellt im Benehmen mit dem deutschen Episkopat ein Verzeichnis der Verbände und Vereine auf. Veränderungen, Neugründungen oder das Erlöschen der Verbände oder Vereine sind dem Rcichsmini- sterium des Innern zu melden. Die Liste wird demnächst veröffentlicht werden.
Dochschulnachnchten.
Dem bekannten Staatsrechtler an der Universität o st - Professor Dr. Carl Schmitt, wurde vom bayerischen Kultusministerium die durch das Ab- ^ben von Professor R o t h e n b ü ch e r an der Universität München erledigte ordentliche Professur für Staatsrecht angeboten.
. ^e.r Universität Berlin werden die folgenden Ordinarien wegen Erreichung der Dienstalters- grenze von den amtlichen Verpflichtungen entbun» Den: der Ordinarius für Hygiene, Geh. Hofrat Professor Dr. Martin Hahn, der Ordinarius für •“u9enheilfunbe, Geh. Medizinalrat Professor Dr.
ückmann, und der Ordinarius für beut* fd)e Philologie, Professor Dr. Max Herrmann. Dem a. o. Proseffor Dr. Werner Cate l von ber .f Unioersitäts-Kinberklinik ist ber Lehr-
ststhl für Kinberheilkunbe an ber Universität Leip» 3 l g (an Stelle von Professor Dr. Georg B e s s a u) angeboten worben.
.Das Sächsische Ministerium für Volksbildung beabsichtigt, an der Universität Leipzig einen Lehr» st"hl für Vorgeschichte zu errichten.
Der Ordinarius für slawische Sprachen und Literaturen an der Universität Königsberg Professor Dr. Paul Rost, wird auf seinen Antrag von den amtlichen Verpflichtungen entbunden.
individuell voneinander abgesetzte Spielbegabungen heraus: Bobby Todd (Anginös): Käutner (Eseltreiber Taxos) und Heyne, der Eigenbrödler Diogenes in der Tonne mit Aad io und Telephonanschluß Troja 22045.
Dom Ensemble: Nina von Putlitz (Angina), Edith Anders (Coctaila), Julius Herker (Oberst Monokolos), Hansen und Voelge (Rechtsanwalt und Linksanwalt) und Impekoven (Bankier Apropos).
Es war ein sehr heiterer Abend: das gut besetzte Haus spendete in angeregter Stimmung reichen Beifall. Wir würden uns freuen, die Nachrichter übers Jahr mit ihrem dritten Stück wiederzusehen. Dis dahin: Gute Reise und „Grüß Zeus!". hth.
WSN. Darmstadt, 23. Juli. Die Staatspressestelle teilt mit: Am Samstagmorgen versammelten sich die Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden im großen Saal des ehemaligen Staatsministeriums, in dem sich jetzt die Diensträume des Reichsstatthalters befinden. Pünktlich um 11 Sltjr traf Deichsstatthalter Sprenger rr.it seinem Stabe ein und wurde von dem Ministerpräsidenten Dr. Werner und Staatssekretär Jung begrüßt. Hierauf stellte der Ministerpräsident dem Herrn Reichsstatthalter die einzelnen Beamten vor. Im Anschluß an die Vorstellung richtete Reichsstatthalter Sprenger an die Versammlung eine Ansprache von großer Eindringlichkeit und Klarheit. Deichsstatthalter Sprenger wies darauf hin, daß gerade die Beamtenschaft in Hessen besonders den Wandel in der letzten Zeit empfunden habe, so wie Hessen das erste Land mit rein nationalsozialistischer Regierung gewesen sei, so habe es jetzt die Aufgabe, in Fortsetzung dieser Tatsache das Muster eines nationalsozialistischen Staates herauszubilden.
Erste Aufgabe sei eine grundlegendeVer- einfachung, die ja schon eingeleitet sei. Kein Mann mehr als nötig dürfe beschäftigt werden, und der Dienst im Ministerium müsse wieder als höchste Ehre angesehen werden. Die Zahl der B e a mt en müsse zur Bevölkerungsz ahl in entsprechendem Verhältnis stehen.
Es sei selbstverständlich, daß diese Entwicklung nicht ruckweise oder durch Bruch vor sich gehe, sondern organisch wachsen müsse. Mit Anerkennung gedachte der Herr Reichsstatthalter der Beamten, die sich im nationalen Interesse vorzeitig hätten pensionieren lassen. Es sei zu wünschen, daß auch in Zukunft noch weitere diesen Entschluß faßten, damit die Jugend nachrücken könne und die Erfahrung der älteren nicht verloren sei. In der Folge der Deamtengenerationen dürfe keine Lücke entstehen.
Ber Beamte als Träger des nationalsozialistischen Gtaatsgedankens. Eine Ansprache des Reichsstatthalters an die Spitzen der hessischen Behörden.
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Schließlich dürfte sich die Oeffentlichkeit mit der Frage des Verhältnisses des Reichskonkordates zu den bisherigen Länderkonkordaten (Bayern, Preußen, Baden) besonders beschäftigen. Das Reichskonkordat tritt den genannten Länderkonkordaten im allgemeinen ergänzend zur Seite.
Das Bistum RIeißeu sowie die S u f f r a - ganbisf üraer Roltenburg und Mainz, die bisher nach nicht von Cänberfon- korbaten erfaßt waren, erfahren hier eine den Verhältnissen in den übrigen deutschen Ländern weitgehend angeglichene Regelung. Die Zeit für eine Beseitigung der Länderkonkordate und für eine Herübernahme ihrer Bestimmungen in ein Reichskonkordat ist noch nicht gekommen. Die staatsrechtliche Entwicklung des Deutschen Reiches läßt aber erwarten, daß diese Notwendigkeit in absehbarer Zeit einkreten wird. Dann wird das gesamte Gebiet der Staat und Kirche gemeinsamberührenden Fragen in einem einzigen Reich skonkordat zu regeln sein.
Schließlich sei noch erwähnt, baß neben der Neuregelung der Militärseelsorge auch bie Minberheiten berührt werben. Während ber Hl. Stuhl bisher feierlich au seinen immer vertretenen Grundsätzen von der Aufrechterhaltung der Muttersprache im Religionsunterricht sich bekennt, beweist das Reichskonkordat seinen loyalen Willen zum Schutz anbersvölkischer Minderheiten auf der Grundlage vollkommener Gegenseitigkeit.
fung und erklärte, er fühle sich einer so wichtigen Aufgabe nicht gewachsen. Da soll ibn der Vater: mit den lateinischen Worten beschwichtigt haben An nescis, mi fili, quantilla prudentia regatur orbis?“ ö. h. „Weißt du denn nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird." Georg Brandes hat einmal in einem Aufsatz die Frage behandelt, ob dieses berühmte geflügelte Wort tatsächlich aus dem Munde Oxenstjernas stamme, und erklärt, daß dafür nicht der geringste Beweis vorliege. Die Mitteilung Sundblads stammt aus viel späterer Zeit, und von Zeitgenossen wird nirgends etwas darüber berichtet. Es gibt auch schon frühere Aussprüche, die sich so skeptisch vernehmen lassen. So soll z. B. Papst Julius III. auf die Bemerkung, daß er doch schwer unter der Herrschaft über die ganze Welt zu tragen habe, geantwortet haben: „Wenn ihr wüßtet, mit wie wenig Aufwand von Verstand die Welt regiert wird, so würdet ihr euch wundern." Jedenfalls ist Oxenstjerna durch dieses Wort berühmt geblieben. In der 27. Auslage der „Geflügelten Worte" von Büchmann (Berlin 1925) heißt es allerdings, der Ausspruch werde Oxenstjerna zu Unrecht zugeschrieben: auch hier wird Papst Julius III. (1550 55) nach einer portu
giesischen Quelle als Slrheber angegeben. R. O.
Da gibt es z. B. im ersten Teil eine Szene beim Rechtsanwalt, die man — überraschende szenische Ausbeutung des Schatten-Motivs — nur als stumme, aber überaus plastische Silhouette erlebt, und deren heitere Wirkung sich als absolut unfehlbar erweist.
Dann haben sie einen griechischen Gassenhauer unter dem Titel „Mir schwant so was von ßeba", der sich eines sehr delikaten Motivs aus der klassischen Mythologie mit herrlicher Unbekümmertheit im Stil des modernen Operettenschlagers bemächtigt. Sehr hübsch, auf ähnlicher Linie liegend, macht sich auch das Duett „Sie müßten mal zum Doktor gehn, Herr Doktor", gesungen in ber Bar „bei Phckippi" von Fräulein Coctaila und dem Halsnasenohrenarzt Anginös.
Im Kasseler Wartesaal entstand die Angelszene mit dem Terzett Anginös, Taxos, Diogenes und dem wahrhaft ergreifenden Gesang vom nußbraunen Mädchen. Ganz gläpzend aber ist in ihnen in Text, Rhythmus und Vortragsstil jenes „muntere Kriegs- lieö" gelungen, welches, zur Kithara gesungen, mit einer großartigen Frechheit den ganzen Horner, Odyssee und Jliah^ in einem zweistimmigen Couplet so witzig wie originell .^usammenfaßt".
Die Kollektivarbeit sieht im Einzelnen so aus: den Text, den wir anzudeuten versuchten, schrie- ben Kurd E. Heyne. Helmut Käutner und Bobby Todd: die Musik, geschickt und einfallsreich bei sparsamsten Mitteln: Heyne, Norbert, Todd. Die Regie, routiniert und improvisatorisch zugleich, führt Kurd E. Heyne Kostüme und Bühnenbilder: ausgezeichnete Entwürfe von Käutner.
den ersten Szenen manchmal zu ausschließlich auf ben Wortwitz unb ben Kalauer, unb man wirb einige Male besorgt um Fortgang unb glücklichen Ausgang bes Konfliktes in Abdera.
Aber es finb ihnen wiederum einige Höhepunkte gelungen, wo sie in ber sprubelnden Originalität ber Erfindung und ber gelockerten Improvisation ihrer Spielfreudigkeit weit über die normalen Grenzen eines harmlosen Studenten-Ulks unb einer Dilettantenbühne hinausgelangen, unb wo man ganz unmittelbar empfinden kann, welche lebendigen Impulse unb welche fruchtbaren Anregungen vom Laienspiel her für bas Theater in unserer Zeit überhaupt sich entwickeln können.
Berlin, 22. Juli. (WTB.) Das preußische Staatsministerium hat der Reichsregierung den Entwurf eines Reichsgesehes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens mit der Bitte um Beratung durch das Deichskabinett und mit folgender Stellungnahme zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs überreicht:
Die bis in die jüngste Zeit fortdauernden und sich steigernden Angriffe staatsfeindlicher Elemente gegen Beamte des Staates und gegen die Kämpfer der nationalsozialistischen Revolution erheischen schärfste Abwehrmaßnahmen. Deshalb hat das preußische Staatsministerium in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die dem Zweck dienen, eine besonders schnelle, einheitliche und unnachsichtig e Verfolgung derartiger Rechtsbrüche zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen der SA. und SS. die Gewißheit geben, unter alten Sim» ständen auf den wirksam st en Schutz der Staatsgewalt rechnen zu können.
Das Staatsministerium ist sich dabei aber be-
Eingriffe in die staatliche Hoheitssphäre
| dern das jeder, der sich in Zukunft an den Beamten des Staates, an einem SA.- oder SS.-Mann oder Stahlhelm-Mann, der ja auch zur SA gehört, vergreift, raschestens mit dem Tode dafür büßen mutz.
Ich habe somit zur Freiheit des heutigen Staates eine Sicherung geschaffen und zu schaffen versucht, wie sie bisher keinem zuteil geworden ist und ich bin überzeugt, daß diese ganzen, heute getroffenen Maßnahmen mit dazu beitragen werdest, der staatstreuen Bevölkerung, vor allem aber unseren treuen Kämpfern in der Polizei, in der SA. und SS. das Gefühl zu geben, daß sie jetzt tatsächlich geschützt sind gegen diese fortgesetzten Sieberfälle.
2Vir haben jetzt ein Gesetz geschaffen, das dem Ministerpräsidenten die Möglichkeit gibt, erweitert von Begnadigungen und Niederschlagung von Verfahr en Gebrauch zu machen, dort, wo ich der Ueberzcugung bin, daßindervergangen- h e i t Kämpfer der nationalsozialistischen Resolution zwar gegen dle Form des Ge- sehes gefehlt haben, aber sicher nur, um tatsächlich der Revolution und da- mit Staat und Volk zu dienen. 3n solchem $atle werde ich begnadigen bzw. die Verfahren niederschlagen lassen. Nachdem der Führer nun erklärt hat, daß dieRevolution beendet, und der Auf- und Ausbau des Staates nun beginnt, war der Tag dieser Erklärung der Stichtag für Begnadigung und Niederschlagung, van nun ab verlangen wir von jedem, wo immer er auch steht, daß er sich mit seiner ganzen Person einsetzt für die Autorität des nationalsozialistischen Staates unb damit des deutschen Volkes. Es gibt nun in aller Zukunft nur eine Autorität, die des Staates, die wiederum ihre Autorität ab- leitek aus dem grenzenlosen Vertrauen des deutschen Volkes.
z Jür die in § 1 bezeich lad) der Verordnung d 21. März 1933 gebildeten siändig, soweit nicht bie l gerichts oder der Obedanbc;
An die 6A.
(&üi Weitetet Ersatz WMethn
Berlin, 22. W M hltt folgenden Erlatz he I Der 621.= und 66.=' un) jeder andere 'Beamt bes nationalsozialistischen feindlichen Kleine den ur feine Pflicht tut,! at 21 n feen Schutz, dei der < Äch habe deshalb im uiinister angeordnet, do £ riffe auf SA. unb 6
Führer unterstellt ungegliedert und somit t^er von diesen Bestim -E-ktiven Formationen der 3,011 den Strafverfolgung °"°°ltschaft und Gericht rschleuniaung oe lo«6traeta
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’d> mit mir m dem Wuns absoluteste Rechtes' ■ I rjseb..c" im Staat zu a g. ?s begt im Sinne her I*,»« S'°«i da ' Sp-M
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