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Montag, 24. Zu« 1953
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Oie erstenErgebnissederevangelifchenKirchenwahlen
Welche kirchlichen Körperschaften wurden neugebildet?
Berlin, 22. Juli (CNB.) Die in der Deutschen Evangelischen Kirche zusammengeschlossenen Landeskirchen führten am Sonntag Neuwahlen für diejenigen kirchlichen Bertretungskörperschaften durch, die nach geltendem Landeskirchenrecht durch unmittelbare Wahl gebildet werden. Es find dies in sämtlichen deutschen Kirchen die ört- lichen Gemeindevertretungen, in einem Teil der Kirche außerdem die Vertretungskörper' schäften der Gesamtkirche: Landeskirchentage bzw. Landessynoden. Demnach wurden u. a. die folgenden kirchlichen Körperschaften neu gebildet: In der Evangelischen Kirche der Alt» preußischen Union die kirchlichen Gemeinde- körperschaften (Gemeindekirchenrat und Gemeinde- Vertretung); die Provinzialsynoden und die Gene- ralsynode gehen hier aus indirekten Wahlen hervor, die im Laufe der nächsten Woche stattfinden werden. Hannover: Kirchenvorstände und, wo solche be
stehen, Gemeindevertretungen;
Schlesien: Landessynode und örtliche Kirchen- Vertretungen;
Frankfurt a. M.: Landeskirchenversammlung; Waldeck: Kirchengemeindekörperschaften;
Bayern: Kirchenvorstände;
Sachsen: Kirchengemeindevertretungen bzw. Kir- chenoorstände;
Württemberg: Landeskirchentag und Kirchengemeinderat;
Baden: Landessynode und Gemeindekörperschaf« ten;
Freistaat Hessen: Kirchengemeindevertretungen;
Thüringen: Landeskirchentag und Gemeindevertretungen;
Mecklenburg: Kirchengemeinderäte;
Oldenburg: Landessynode und örtliche Kirchenräte;
Bremen: Gemeindevertretungen.
In' Danzig finden keine Kirchenwahlen statt. Hier bildet " is Konsistorium die neuen Körperschaften. Im Saargebiet sind die Wahlen auf August verschoben.
Dir Berliner Kirchenwahlen.
Zweidrittel Deutsche Christen.
Berlin, 23. Juli. (WTB.) In Groß-Berlin haben, wenn man von einigen wenigen ländlichen Borortgemeinden absieht, rund 80 Gemeinden gewählt. Bis 23 Tlhr lagen d i e Ergebnisse aus 40 Gemeinden vor, unter ihnen aus den größten Gemeinden, so daß sich aus diesen vorläufigen Resultaten schon gewisse Rückschlüsse auf den Gesamtausfall der Wahlen ziehen lassen. Es erhielten die Deutschen Christen 118 311 Stimmen, Evangelium und Kirche 57 722 Stimmen. Die Deutschen Christen haben also Zweidrittel, die Liste Evangelium und Kirche ein Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht. Die Wahlbeteiligung war prozentual gerechnet nicht wesentlich stärker als bei den letzten Kirchenwaylen im Rovember vorigen Jahres. Da ober infolge der Masseneintragungen der letzten Lage sich die Zahl der eingetragenen Wähler in den meisten Gemeinden verdoppelt, in einigen sogar verdreifacht hatte, war der Andrang der Wählermassen so stark wie noch bei keiner Kirchenwahl. Bor den Wahlräumen entfalteten die veiden Hauptlisten „Deutsche Christen" und „Evangelium und Kirche" eine lebhafte Wahlpropaganda. In Steglitz, Friedenau und Charlot- tenburg waren quer über die Straßen breite Lransparente gespannt, auf denen die Parole der Deutschen Christen stand: „Jeder Deutsche wählt Deutsche Christen." Ein anderes Plakat verkündete: „Wo steht der Führer: Er steht hinter der Liste Deutsche Christen."
In Reukölln standen 17 842 Deutsche Christen nur 2292 Stimmen der Liste „Reukölln für Christus" gegenüber. Ebenso erdrückend ist 7>ie Mehrheit der Deutschen Christen in der größten Gemeinde Charlottenburg, in Luisen, wo das Stimmenverhältnis 8296 zu 2494 beträgt. In einigen Gemeinden des Westens dagegen hat die jungreformatorische Liste „Evangelium und Kirche' sich mit etwa 50 Prozent gegenüber den Rutschen Christen behauptet, so in Lichterfelde und Dahlem. Auch in der Innenstadt stehen in einigen Gemeinden die beiden Gruppen sich etwa in gleicher Stärke gegenüber, so in der Hei- mndsgemeinde, in Ricolai, der ältesten Gemeinde Berlins, und in Christus.
Hannover und Braunschweig.
90 V.H. Kirchenvorstcher in Hannover Deutsche Christen.
Hannover, 23. Juli. (TTl.) In der Stadt Hannover haben von rund 200 000 wahlberechtigten evangelischen Gemeindemitgliedern §2 000 ihr Wahlrecht ausgeübt. Das sind etwa 46 v. H. 3m ganzen sind etwa 265 Kirchen- rorsteher gewählt, von denen bestimmt 206 den Deutschen Christen angehören. Voraussichtlich tvird sich die Zahl noch etwas erhöhen. Man kann annehmen, daß 90 v. H. der Kirchenvorsteher der Glaubensbewegung Deutsche Christen angeboren. In der Stadt Braunschweig wurden in 11 Kirchengemeinden für die Liste Evangelium und Kirche 5270 Stimmen und für die Liste der Glaubensbewegung Deutsche Christen 26 048 Stimmen abgegeben. Es handelt sich um
eine vorläufige Zählung, die sich aber wohl nur noch unwesentlich verändern wird.
In Lüneburg erhielten Deutsche Christen 10 Kirchenvorstehermandate und 28 Gemeindevertreter- mandate, die Evangelische Gemeinde 7 Kirchenvorsteher und 22 Gemeindeoertreter. In Göttingen erhielten die Listen der Deutschen Christen durchweg 97,5 v. S). aller abgegebenen Stimmen. In Osnabrück erhielten ebenfalls die Listen der Deutschen Christen die absolute Mehrheit. In Hameln war nur eine Liste der Deutschen Christen aufgestellt. In Celle, wo die Glaubensbewegung Deutsche Christen nicht organisiert ist, erhielten die Kandidaten der NSDAP, und die alten Kirchenoorsteher ungefähr je die Hälfte aller abgegebenen Stimmen. In Hilde sh e i m entfiehen von rund 7000 abgegebenen Stimmen 5800 Stimmen auf die Liste der Deutschen Christen und 1200 auf die Liste Evangelium und Kirche.
Thüringen.
Bon 51 Mandaten im Landeskirchentag 46 Deutsche Christen.
Weimar, 23. Juli. (XU.) Die Wahlen zum Thüringer Landeskirchentag hatten das folgende vorläufige Gesamtergebnis: Glaubensbewegung Deutsche Christen 271 278, Christlicher Volksbund 20 439, Einigungsbund für reformatorisches Kir- chentum 14176. Es fehlen noch einige kleine Gemeinden, deren Ergebnisse das Gesamtbild jedoch kaum wesentlich ändern dürften. Die Mandate «erteilen sich wie folgt: Glaubensbewegung Deutsche hristen 46, Christlicher Volksbund 3, Einigungsbund für reformatorisches Kirchentum 2 Mandate.
Bayreuth, 22. Juli. (WTB.) Die Rede, die der Reichskanzler Samstag abend im Rundfunk zu den evangelischen Kirchenwahlen hielt, hatte folgenden Wortlaut:
Wenn ich zu den evangelischen Kirchenwahlen Stellung nehme, dann geschieht dies ausschließlich vom Standpunkt des politischen Führers aus, d. h. mich bewegen nicht die Fragen des Glaubens, der Dogmatik oder der Lehre. Dies sind rein innere kirchliche Angelegenheiten. Darüber hinaus aber gibt es Probleme, die den Politiker und verantwortlichen Führer eines Volkes zwingen, offen Stellung zu nehmen. Sie umfassen völkische und staatliche Belange in ihrer Beziehung zu den Bekenntnissen. Der Nationalsozialismus hat stets versichert, daß erdiechristlichenKirchen in staatlichen Schutz zu nehmen entschlossen ist. Die Kirchen ihrerseits können nicht darüber in Zweifel sein, daß sie des staatlichen Schutzes bedürfen und nur durch ihn in die Lage gefetzt sind, ihre religiöse Mission zu erfüllen. Ja, die Kirchen fordern diesen Schutz vom Staat an. Der Staat muß dafür aber umgekehrt von den Kirchen verlangen, daß sie ihm auch ihrerseits jene Unter st ützungzuteil werden lassen, deren er zu seinem Bestand bedarf. Kirchen, die dem Staat gegenüber keinerlei positiven Erfolg in diesem Sinne aufweisen können, sind für den Staat genau so wertlos, wie der Staat wertlos ist für eine Kirche, der gegenüber er unfähig ist, seine Pflichten zu erfüllen.
Entscheidend für die Existenzberechtigung von Kirche und Staat ist die seelische und körperliche Gesunderhaltung der Menschen, denn ihre Vernichtung würde sowohl das Ende des Staates als auch das Ende der Kirchen bedeuten. Es kann daher auch weder der Staat den religiösen Vorgängen seiner Zeit gegenüber indifferent sein, wie es auch umgekehrt nicht die Kirchen gegenüber den völkisch- politischen Ereignissen und Wandlungen zu sein vermögen.
So wie einst das Christentum, oder später die Reformation ihre gigantischen politischen Auswirkun- gen hatten, so wird jede politisch -o ö l k i sch e Umwälzung auch das Schicksal der Kirchen bet reffen. Rur ein Geistloser kann sich einbilden, daß etwa der Sieg des Bolschewismus für die Katholische oder Evangelische Kirchs belanglos wäre und daher weder Bischöfe oder Superintendenten in ihrer bisherigen Tätigkeit stören oder gar behindern würde. Die Behauptung, daß durch Die Tätigkeit der Kirchen allein schon solche Gefahren überwunden würden, ist unhaltbar und wird durcb die Wirklichkeit widerlegt, weder die Katholische, noch die Evangelische, noch die Russisch-Unierte Kirche haben oder würden dem Bolschewismus Einhalt gebieten können.
Dort, wo sich nicht einekonkreloölkisch- politische Gegenwehr bildete, ist der Sieg des Kommunismus entweder schon gelungen, oder der Kampf zum mindesten bis heute unentschieden. Es ist daher klar, daß die Kirchen selbst zu solchen völkisch-politischen Erhebungen Stellung nehmen müssen.
Dies hat zum ersten Male in einer klaren und eindeutigen Weise die Katholische Kirche dem Faschismus gegenüber in den Lateranverträgen getan. Das nunmehr unterzeichnete deutsche Konkordat ist der zweite ebenso klare Schritt
In Eisenach erhielt die Glaubensbewegung Deutsche Christen 5712 Stimmen, der Christliche Dolksbund 1083 und der Einigungsbund für reformatorisches Kirchentum 739 Stimmen. In Weimar erhielten die Deutschen Christen 5921, der Volksbund 1568 und der Einigungsbund 77 Stimmen. In Gera lauteten die Ergebnisse 9411, 427 und 140.
Einheitsliste in Frankfurt.
Frankfurta.M., 22. Juli. (Lpd.) In Frankfurt a. M. war nur eine Liste der zu Wählenden eingegangen. Somit gelten die darin Genannten in der gesetzlichen Zahl nach der Reihenfolge als gewählt. Eine Wahl für die Landeskirchenversammlung und Kirchenvorstände findet in den evangelisch-lutherischen und unierten Gemeinden also nicht statt. 75 Prozent der zu wählenden Kirchenvertreter sind aus den Reihen der Deutschen Christen genommen worden, die restlichen 25 Prozent hat man nach dem Wert der Persönlichkeiten verteilt, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe. In erster Linie wurde aus Personen zurückgegriffen, die bereits im kirchlichen Leben eine Rolle gespielt haben.
Einheitsliste auch in Nürnberg.
Nürnberg, 23.Juli. (WTB.) In ganz Nürnberg hat kein Wahlkampf stattgefunden, da von feiten der Kirche im Einvernehmen mit Mitgliedern der NSDAP, eine Einheitsliste auf- gestellt worden war. Der Anteil der Nationalsozialisten an der Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder beträgt durchschnittlich 70 v. H. In mehrerenGe mein» den wird biefe Ziffer aber weit überschritten.
auf diesem Gebiet. Es ist meine aufrichtige Hoffnung, daß damit auch für Deutschland eineenZ)- gültige Klärung durch freie Vereinbarung der Aufgabengebiete des Staats und der einen Kirche eingetreten ist.
Als Nationalsozialist habe ich den sehnlichsten Wunsch, eine nicht minder klare Regelung auch mit der Evangelischen Kirche treffen zu können. Dies seht allerdings voraus, daß an Stelle der Vielzahl der evangelischen Kirchen, wenn irgend möglich, eine einzige Reichskirche tritt. Der Staat hat kein Interesse daran, mit 25 oder 30 Kirchen zu verhandeln, um so mehr, als er überzeugt ist, daß gegenüber den gigantischen Aufgaben der jetzigen Zeit auch hier nur eine Zusammenfassung aller Kräfte als wirkungsvoll angesehen werden kann. Der starke Staat kann nur wünschen, daß er seinen Schuh nur solchen religiösen Gebilden angedeihen läßt, die ihm auch ihrerseits wieder nützlich zu werden vermögen.
Tatsächlich hat sich auch innerhalb der evangelischen Bekenntnisse im Kirchenvolk in den „Deutschen Christen" eine Bewegung erhoben, die von dem Willen erfüllt, den großen Ausgaben der Zeit gerecht zu werden, eine Einigung der evangelischen Landeskirchen und Bekenntnisse anstrebte. Wenn diese Frage nun wirklich in Fluß geraten ist, dann wird vor der Geschichte nicht durch unwahre oder dumme Einwendungen bestritten werden können, daß dies das 03 er»
Berlin, 22. Juli. (WTB.) Zum Abschluß des Konkordates wird folgendes mitgeteilt: Das nunmehr unterzeichnete Reichskonkordat bedeutet den ersten feierlichen Vertragsabschluß zwischen dem Deutschen Reich und der Ka tholischen Kirche am Ende einer tausendjährigen Auseinandersetzung. Es weist wie alle Akte der Regierung vor allem in die 3 u Iu nf t Die Herstellung des konfessionellen Friedens in dem bekenntnismähig gespaltenen deutschen Volke ist einezwingendeRotwendigkeit, um die wahre Einigkeit innerhalb des deutschen Vaterlandes herzustellen. Wie durch das Reichsstatt- Haltergeseh der Partikularismus in Deutschland endgültig beseitigt worden ist, so räumt das nunmehr vorliegende Reichskonkordat m i t den letzten Resten der Kulturkampf- stimmung inDeutfchland auf. Es wäre müßig, angesichts dieser geschichtlichen Tatsachen nach alter deutscher ilnfitte allzu sehr die Ein» zelheiten des Vertragswertes mit Haarspaltereien abzuwägen. Drei Hauptgesichtspunkte stehen im Vordergrund einer dem Geist dieses 03er» tragswerkes gerecht wer oenden 03etrad)tung.
Die Einflußsphären des Staates einer- feits und der Kirche anderseits werden gegenseitig ge sicherl- aber auch abgegrenzt. Während im liberalen Zeitalter die Kirche zur Sicherung 'hres Einflusses stark in
3n Pommern.
Stettin, 23. Juli. (TU.) Die Kirchenwahlen in Stettin und in der gesamten Provinz Pommern fanden außerordentlich große Beteiligung. In Stettin hatten 8 von 12 Kirchengemeinden s i ch auf eine Einheitsliste geeinigt, bei der die Deutschen Christen mit 65 bis 90 v. H. abschnitten. In der Provinz haben die meisten Gemeinden sich gleichfalls auf eine Einheitsliste geeinigt, wobei die Deutschen Christen gleichfalls mit der Mehrheit abschließen. In Stralsund z. B. hat die Einheitsliste ergeben: 100 v. H. für die Deutschen Christen bei 2 Gemeinden und 73^ v. H. bei einer Gemeinde. In Greifswald erzielten die Deutschen Christen bei drei Gemeinden 80 v. H. auf Grund von Einheitslisten. In den vier Stettiner Gemeinden, in denen eine Kirchen- wähl stattfand, erhielten Deutsche Christen 9209 Stimmen, Liste Evangelium und Kirche 4923 Stimmen.
Maßnahmen des Reichsstatthalters in Mecklenburg.
Schwerin, 22. Juli. (WTB.) Die Pressestelle des Staatsministeriums von Schwerin teilt mit: Der Reichsstatthalter Hildebrandt hat sü r Mecklenburg • Schwerin, Lübeck und Mecklen- burg-Strelitz die Anweisung erteilt, alle Ber- sammlungen, Aufrufe und Presseartikel der Anhän- ger der Liste Evangelium und Kirche zu verbieten. Das Verbot wurde notwendig, weil staatsgefährliches Material vorliegt, das durch die Anhänger der genannten Lifte mit lieber- einftimmung amtlicher kirchlicher Stellen verbreitet worden ist und gegen den Bestand und Ziel- setzung der nationalen Regierung s ch ä r s st e n s verstößt.
dienst der völkisch-politischen Umwälzung in Deutschland und jener Bewegung innerhalb der evangelischen Bekenntnisse, die sich eindeutig und klar zu dieser nationalen und völkischen Bewegung bekannte, zu einer Zeit, da leider genau so wie in der katholischen Kirche zahlreiche Pastoren und Superintendenten in schärfster, ja oft fanatischer Weise, gegen die nationale Erhebung grundlos Stellung genommen haben.
3m Interesse des Wiederaufstiegs der deutschen Ration, den Ich untrennbar mit der national- sozialistischen Bewegung als verbunden ansehe, wünsche ich daher oerständlicherweise, daß d i e neuenkirchenwahlen in ihrem Ergebnis unsere neue Volks- und Staats- P o l i tif unter ft üften werden. Denn indem der Staat die innere Freiheit des religiösen Lebens zu garantieren bereit ist, hat er das Recht, zu hoffen, daß in den Bekenntnissen diejenigen Kräfte gehört werden möchten, die entschlossen und gewillt sind, auch ihrerseits für die Freiheit der Ration sich einzusehen.
Dies wird aber nicht gewährleistet durch weltabgewandte und den Erscheinungen und Ereignissen der Zeit keine Bedeutung beimessenden Kräfte einer kirchlichen Versteinerung, sondern durch die Kräfte einer lebendigen Bewegung. Diese Kräfte sehe ich in jenem Teil des evangelischen Kircheuvolks in erster Linie versammelt, die im deutschen Christen bewußt auf dem Boden des nationalsozialistischen Staats getreten sind. Richt in erzwungener Duldung, sondern in lebendiger Bejahung! Die inneren religiösen Fragen der ein» rlnen Bekenntnisse werden davon über» aupt nid)4 berührt. Es ist nicht meine Aufgabe, dazu Stellung zu nehmen.
das politische Gebiet vorgestoßen war, ist dazu heute keine Rotwendigkeit mehr. Denn der Staat! st inZukunstderGaranlder christlichen Mission der Kirche. Er sichert ihr die Bekenntnisschule und damit die religiöse Erziehung und Durchdringung des Heranwachsenden Geschlechts. Daraus ergibt sich aber auch, daß nunmehr die Diener der Kirche aus der parteipolitischen Sphäre ausscheiden. Der Geistliche wird sich in Zukunft ausschließlich feinen feelforger- üchen Pflichten zu widmen haben.
Dieses Gebiet ist wahrlich umfangreich genug, um verantwortungsbewußten Persönlichkeiten weiten Spielraum zu einer gedeihlichen Entfaltung ihrer Kräfte zu bieten. Besonders bemerkenswert ist, daß sich das Deutsche Reich im Artikel 32 des Kontor öates verpflichtet, diesen Grundsatz auch gegenüber den Geistlichen aller nichtkatholischen Bekenntnisse durchzusetzen. Damit ist zu dem Verbote der Neubildung politischer Parteien ein durch die deutsche Geschichte der letzten 100 Jahre als notwendig erwiesener Zwang hinzugefügt worden.
3n engem Zusammenhang mit dem Verbot für Geistliche, politischen Parteien anzugehören oder für solche tätig zu sein, steht die Beschränkung der katholischen Verbände
Staat und Kirche.
Oie Rundfunkrede des Reichskanzlers zur evangelischen Kirchenwahl.
Eine amtliche Erläuterung zum Abschluß des Reichskonkordates.


