Ausgabe 
23.12.1933 Drittes Blatt
 
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auch für die Ehefrau) an die Geschäftsstelle, Stephanstraße 11, zu richten.

Schuchardt, OG-Führer Gießen.

HI und Horir-Wesiei-Qed.

Das Lied der Hitler-Jugend.

Die Pressestelle des Oberbannführers 4/13 der Hitler-Jugend teilt mit:

Es wird immer und immer wieder festaestellt, daß das Horst-Wessel-Lied von Hitler-Jugend um­gedichtet wird und daß statt:SA. marschiert" HI. marschiert" gesungen wird. In dieser Um­dichtung wird ebenso wie in allen ähnlichen keines­wegs dem Geiste und dem Wollen der Hitler-Jugend etwas zugute getan. Es ist im Gegenteil nicht mehr als recht und billig, daß das Kampflied Horst Wessels so gesungen wird, wie der Dichter es formte, und wie er es erlebte. Die Hitler-Jugend wird deshalb das Horst-Wcssel-Lied in der vom

Warum grübeln, sorgen:

Was schenkt man morgen?

Oie Intendanz gibt Dir den Typ:

Nimm noch d eZwölferkarte^ mit!

Dichter gefaßten Form singen. Wie in diesem Einzelfall" sollen die Gruppen der HI. alte Lieder jeder Art nicht ändern, sondern in der Form ge­brauchen, wie sie zu ihrer Art und zu ihrer Zeit entstanden sind.

Anderseits soll das Li-d der Hitler-Jugend:Vor­wärts! Vorwärts!" von Baldur von Schirach, auch ein Lied der HI. allein bleiben. Die Hitler-Jugend singt es stehend mit zum Gruße erhobenem Arm. Das HJ.-Lied ist mehr als irgend ein Kampflied, und es wird auch nicht jedem zur beliebigen Ver­wendung gegeben. Es ist auch nicht ein Jugend­lied schlechthin: Es ist das Lied der Hitler-Jugend und soll deshalb nur von der Jugend des Führers selbst gebraucht und gesungen werden.

E ternabende der HI.

Die Pressestelle des Oberbannführers teilt mit: Es find in letzter Zeit öfters Anregungen an uns gekommen, wichtige Fragen der Jugend-Arbeit im Kreise der Eltern zu besprechen. Es werden deshalb zu Anfang des kommenden Jahres von der Hitler- Jugend und vom Jungvolk eine Reihe von Eltern­abenden angesetzt werden, in denen die Führer die Fragen mannigfaltigster Art in Zusammenarbeit mit den Eltern und sonstigen an der Jugendaroeit Beteiligten klarlegen werden.

O e Führerschule der Hiiler-Iugend.

Die Pressestelle des Oberbannführers der HI. teilt mit:

Rach langen, schwierigen Vorarbeiten kann die Hitler-Jugend jetzt mit Freude feststellen, daß der von ihr in Angrif genommene Ausbau ihrer selbst­gegründeten Führerschule schon weite Fortschritte gemacht hat. Durch die Bereitwilligkeit hilfsbereiter Freunde der Hitler-Jugend wird es möglich werden, Au Beginn des kommenden Jahres eine Führer­schule des Oberbannes Oberhessen zu eröffnen, die in jeder Weise den hohen Ansprüchen, die an sie gestellt werden müssen, gerecht werden kann. Große Teile der oberhefsifchen Bevölkerung haben bereits durch unterstützende, freiwillige Spenden von Bau­materialien und Geld diefe wichtigste Ausgabe der Hitler-Jugend gefördert. Die große Zahl der neu- aufgenommenen Jungen erfordert gerade auf dem Gebiet der Schulung und Ausbildung weitgehend großen und tätigen Einsatz aller verfügbaren Mittel.

Anmeldung und Verkauf von Feuer- werkslörpern.

Die Polizeidirektion Gießen teilt mit: Wer Feuer­werkskörper feilhalten will, hat die vor Beginn des Verkaufs der Polizeidirektion unter Angabe der vorhandenen Mengen und näheren Bezeichnung der Feuerwerkskörper anzuzeigen. In Kaufläden darf der Vorrat 21/* Kilo nicht übersteigen, und im Hause außerdem nicht mehr als 10, höchstens 15 Kilogramm vorrätig gehalten werden. Die Aufbewahrung von Mengen über 2'/r Kilo muß auf dem Dachboden in einem abgesonderten Raum, welcher nicht mit einem Schornsteinrohr in Verbindung steht, erfol­gen. Knallkorken und sonstige Feuerwerkskörver dürfen in Kaufläden nur in verschlossenen Kisten aufbewahrt ober unter Glas ausgelegt werden, und in jedem Falle möglichst weit entfernt von Oefen und Ansteckflammen. Kanonenfckläge und solche Feuerwerkskärper, die mit Abschußvorrichtung abge- feuert werden müssen, dürfen in Derkaufsläden nicht aufbewahrt werden.

Bericht der Staatspolizeistelle Gießen.

Am 22. Dezember wurden 4 Personen aus Gie­ßen, Lauterbach, Friedberg und Wieseck in das Kon­zentrationslager Osthofen eingeliefert.

Ein Kellner aus Gießen wurde festgenommen, weil er staatsfeindliche Aeußerungen in einer Wirt­schaft machte und auch noch die Beamten des Wohl­fahrtsamtes und der Stadt Gießen beleidigte. Außerdem hat der Kellner unberechtigt ein Abzeichen getragen, das ihn als Mitglied der NSDAP, kenn­zeichnen sollte. Nach Abschluß der Ermittlungen wird der Festgenommene dem Richter vorgeführt.

Ein Metzgermeister aus Groß-Karben wurde am 21. Dezember durch Beamte der Staatspolizeistelle Gießen wegen gröblichster Beleidigung der hessischen Regierung sestgenommen und der Staatsanwalt, schäft Gießen zugeführt, die jedenfalls Haftbefehl beantragen wird. Die Beleidigungen wurden am Montag in einer Wirtschaft in Groß-Karben ausge- sprochen.

Sofortige Vorlage der Bestellscheine für Hauehaltsmargarine.

Für Januar und Februar 1934 werden wieder Stammabschnitte mit sechs Bezugsscheinen für Haushaltsmargarine und einen Reichsverbilligungs- fchein für Speisefett ausgegeben.

Um die schnelle und reibungslose Belieferung der Bezugsberechtigten mit Haushaltsmargarine sicherzustellen, ist es dringend notwendig, daß die Bezugsberechtigten die Stammabschnitte mit den Bestellscheinen unverzüglich bei der Verkaufsstelle vorlegen Die Verkaufsstellen haben die Bestell- scheine umgehend bei den Finanzämtern abzu- liefern und die darüber erhaltenen Bescheinigungen sofort an die Margarinefabriken weiterzuleiten.

Ferner wird darauf hingewiesen, daß entspre­chend der bisherigen Regelung Personen, bei denen die Voraussetzungen für den Bezug der Stamm- abfchnitte erst nach dem 1. Januar 1934 eintreten,

Wichtige Anordnungen der hessischen Schulverwaltung.

Das Staatspresseamt teilt folgendes Ausschreiben der Ministerialabteilung für Bildungswesen mit:

1. Schüler sollen nicht der SA. angehören.

Im Benehmen mit der Führung der SA. sollen nunmehr auch in Hessen nach dem Vorangehen Preußens Schüler grundsätzlich nicht mehr in die SA. aufgenommen werden. Die bereits der SA. angehörenden Schüler sind zu veranlassen, sich um­gehend bis zur Beendigung ihrer Schulzeit beur­lauben zu lassen.

2. Einjähriger probedienst für Schulamisanwärler.

Studierende, sowie Anwärter des höheren Schul- dienstes, die zur Ausbildung und zum Beruf als Volksschullehrer übergehen, haben an Stelle des seither eingeführten halbfährigen Probedienstes an der Volksschule einer Kreisstadt einen ganzjäh­

rigen Drobedienst abzuleisten. Im Verlauf dieses Jahres hat der Kandidat fünf vom zuständigen Kreis- bzw. Stadtschulrat zu stellende methodisch- pädagogische Arbeiten an das vorgesetzte Kreis- bzw. Stadtschulamt abzuliefern. Diese Aenderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

3. Seine Freistellen für nichtarische Schüler.

Mit Wirkung vom neuen Schuljahr an dürfen unter keinen Umständen Freistellen an nichtarische Schüler und Schülerinnen verliehen werden. Es ist selbstverständlich, daß im nationalsozialistischen Staat öffentliche Mittel nur an Volksgenossen ge­geben werden können, insbesondere wenn es in öffentlichen Belangen wünschenswert erscheint, unbe­mittelten Schülern und Schülerinnen mit besonderer Begabung den Weg zu einer höheren Ausbildung zu bahnen.

Aufruf!

An affe Kameraden im Llnterbann 116/11 der Hitfer-Zugend.

Ein arbeitsreiches Jahr innerhalb unserer Hitler- Jugend geht seinem Ende entgegen. Manch harte, aber doch schöne Stunden haben wir zusammen er­lebt. Den Kameraden, die mit in Nürnberg waren, werden die Tage des Reichsparteitaaes ein Erleb­nis sein und bleiben. Bei jedem Treffen, bet jedem Aufmarsch, was es auch nur sein mochte, konnten wir feststellen, daß wir die junge Garde der Nation sind, und daß nicht umsonst uns der Führer seinen Namen gegeben hat. Die Hitler-Jugend soll das Reich so gestalten, wie es der Wunsch Adolf Hit­lers ist.

Die gesamte deutsche Jugend fteht heute in einer Front. Es gibt nur eine Jugend, die Hitler- Jugend, es gibt nur einen Jugend-Führer Baldur von Schirach. Wir kennen keine Schüler oder Studenten in unseren Reihen, wir kennen nur einen deutschen Arbeiter im wahren Sinne des Wor­tes. Niemand soll stolz darauf sein, daß er auf. Grund dessen, weil seine Eltern eine bessere finan» I zielle Lage einnehmen, eine höhere Schule oder eine Universität besuchen kann. Für uns kommt es I nur darauf an, daß der Junggenosse an d e r Stelle |

etwas leistet, an die er gestellt wird. Wir dür­fen niemals vergessen, daß gar mancher HJ.-Kame- rad mit seinem geringen Lohn, den er in der Fa­brik ober in sonst einer Arbeitsstätte erhält, viel­leicht eine ganze Familie ober eine alleinstehenbe Mutter ernähren muß. Unsere Aufgabe ist es, bie beutsche Jugenb so zu schulen, baß sie bas Werk bes beutschen Arbeiters achten unb ehren lernt. Un­ter Arbeiter verstehen wir jeben Volksgenossen, ber sich mit seiner Hände Werk sein Brot verdient.

Wir sind die Träger ber Revolution und dürfen diesen Geist niemals verlieren. Der Marxismus liegt am Boden, den Kapitalismus wollen wir zer- schlagen unb ber Reaktion bas falsche Gesicht her- unternehmen.

Mit biesen Gedanken gehen wir in ein neues Jahr. Auf nun an bie Arbeit, euer Wahlspruch sei: Für uns nichts, alles für Deutschland!

Heil Hitler!

Der Führer des Unterbannes 116/2.

Mit d. F. b.: (gez.) WilhelmSchneider.

Achtung! Verjährung!

In diesen Ausführungen soll nur von den Fristen ber sog. e r l ö s ch e n d e.n Verjährung die Rede sein. Sie kann nach §225 bes Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB.) durch eine Abrede oder einen Vertrag weder ausgeschlossen, noch erschwert werden. Bei Kauf- und Werkverträgen ist allerdings die vertrags­mäßige Festsetzung einer besonderen Verjährungs­frist zulässig, sie kommt jedoch in ber Praxis selten vor.

Die allgemeine Verjährungsfrist be­trägt 30 Jahre, z. B. für Darlehen (Leihe von barem Geld ober von Forberungen anberer Art, die in eine Darlehensschuld durch Abrede umgewandelt worden sind) wie für Ansprüche, bie rechtskräftig burch Ur­teil ober vollstreckbaren Vergleich ober Zahlungs­befehl festgestellt worben sinb. Auch Kaufpreisforde- rungen aus Grundstücksverkäufen fallen hierunter; Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Erbschaftsansprüche.

Ls verjähren am 31. Dezember 1933:

Alle Ansprüche ber Fabrikanten, Kaufleute, Hand- werter, Lanbwirte, Spediteure, Gastwirte für Liefe­rungen von Waren unb Leistungen bes täglichen Gebens, bie im Jahre 1931 entstanden sind. Hierunter fallen Reparaturen jeder Art, ferner auch Rückstände von Zinsen und Tilgungsbeträgen, Ge- hälter und Löhne von Angestellten, Ansprüche ber- jenigen, welche Laub- ober Forstwirtschaft betreiben, für Lieferung von land- und forstwirtschaftlichen Er­zeugnissen, der Lohnkutscher unb Boten wegen bes Fahrgeldes, ber Fracht, bes Fuhr- und Botenlohnes einschließlich der Auslagen, ber Lotterielosverkäufer, es fei denn, baß die Lose 3um Weiterverkauf geliefert wurden, die Ansprüche Der Gesellen, der Gehilfen unb Fabrikarbeiter usw., ber Lehrherren unb Lehr­meister wegen bes Lehrgeldes unb anberer im Lehr- vertrag vereinbarter Leistungen, die Ansprüche öf­fentlicher Unterrichts- und Erziehungsanstalten, Der- pflegungs- und Heilanstalten, bie Ansprüche derjeni­gen, welche Pensionäre zur Erziehung oder Ver­pflegung aufnehmen für dementsprechende Ansprüche, bie Ansprüche ber Prioatlehrer, ber Aerzte, Zahn­ärzte und Tierärzte, sowie ber Hebammen für ihre Dienstleistungen mit Einschluß ber Auslagen, des­gleichen die Ansprüche der Rechtsanwälte, Notare unb Gerichtsvollzieher, sowie aller Personen, die zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt sind, wegen ihrer Gebühren unb Auslagen, besgleichen die Ansprüche der Parteien wegen der ihren Rechts­anwälten geleisteten Vorschüsse und bie Ansprüche von Zeugen unb Sachverständigen wegen ihrer Ge- bühren unb Auslagen.

noch bis zum 6. Februar 1934 Anspruch auf bie unverkürzten Stammabschnitte mit sechs Bezugs­scheinen unb einem Reichsverbilligungsschein haben. Nach bem 6. Februar 1934 barf bagegen nur noch der Stammabschnitt mit bem Reichsverbilligungs­schein ausgegeben werben. In diesem Falle sinb die sechs Bezugsscheine und der Bestellschein für Haushaltsmargarine vorher von bem Stammab- schnitt abzutrennen, ober so zu entwerten, baß ihre Verwenbung ausgeschlossen ist. Vom 24. Februar 1934 an barf ber für Januar unb Februar gültige Reichsverbilligungsschein nicht mehr ausgegeben werben. t M

Die in dem Stammabschnitt enthaltenen drei Be- zugsscheine für Januar 1934 bleiben auch für den Monat Februar gültig.

Todesursachen-Giaiistil 1932

im Volksstaat Hessen.

Im Jahre 1932 starben in Hessen 14 286 Per- fonen, 7 224 männlichen unb 7 062 weiblichen Ge­schlechts. Den größten Anteil an ber Tobesursache hatten Krankheiten ber Kreislauforgane, bas sinb zumeist Herz- unb Herzmuskelkrankheiten, sowie Arterienverkalkung. Ihnen fielen 2 352 Menschen zum Opfer. Es folgen Krebs unb begleichen, der bei 1947 Personen, 857 männlichen unb 1090 weib­lichen, zum Tode führte. Sozusagen eines natür­lichen Todes, nämlich an Altersschwäche, starben

IHit dem 31. Dezember 1933 verjähren ferner bie im Jahre 1929 entstandenen Ansprüche auf Zinsrückstände mit Einschluß etwaiger vereinbarter Zuschläge, auf Rückstände von Miet- unb Pacht­zinsen, Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegelbern,Ruhegehältern, Unterhaltsbeiträge und alle anberen regelmäßig wiederkehrenden Leistun­gen, selbstverständlich jedoch nur bann, wenn kein Urteil oder gerichtlicher Vergleich vorliegt.

Die Verjährung der Ersatzansprüche gegen bie Post tritt bereits nach Ablauf von sechs Monaten, vom Tage ber Einlieferung an gerechnet, ein. Die sofortige Anmeldung des Ersatzanspruchs bei der Post unterbricht stets die Verjährung. Im P o st - scheckverkehr verjährt der Anspruch in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft vom Schlüsse des Jahres an, in dem der Auftrag dem zuständigen Postscheckamt erteilt wurde. Für P o st a n w e i - ungen läuft eine sechsmonatige Verjährungsfrist, >as gleiche ailt für Zahlkartenaufträge und für An- prüche auf Gebührenrückerstattung im Tele - grammverkehr.

Ansprüche gegen die Eisenbahn wegen Schadensersatzes unterliegen einer einjähri­gen Verjährung, bie mit bem Tage beginnt, an wel­chem ab geliefert würbe, ober abgeliefert hätte wer­ben müssen.

Durch Anerkenntnis ber Schulb, burch Zinszah­lung, Sicherheitsleistung und ähnliche schlüssige Handlungen wird bie Verjährung unterbrochen. Jrgenbwelche Mahnung, Versendung einer Rechnung oder bie beliebten eingeschriebenen Briefe unter­brechen bie Verjährung nicht.

Dem Gläubiger hilft nur die Klage ober der ge­richtliche Zahlungsbefehl. Eile tut hier not. Auskunft geben erforderlichenfalls die Geschäftsstellen der Amtsgerichte. Die Kosten des Mahnverfahrens werden in einem etwaigen späteren Prozeßverfahren verrechnet.

Besteht für den Gläubiger Verjährungsgefahr, so bemühe er sich zunächst, vom Schuldner, wenn irgend möglich, in schriftlicher Form, eine vertragsmäßige Neuanerkennung seiner Forde­rung zu erhalten.

Er wandle, wenn möglich, auch seine Forderung in eine Darlehensforderung um (siehe oben).

Notfalls nehme er rechtsanwaltliche Hilfe in An­spruch.

1777 (796 m., 981 w.) Personen. Es folgen: Krank­heiten des Zentralnervensystems und der Sinnes­organe (vorwiegend Hirnblutung, Gehirnembolie) und 1712 (850 m., 862 w.), Krankheiten ber At- mungsorgane (hauptsächlich Lungenentzündung) mit 1476 (807 m., 669 w.), Jnfektions- unb parasitäre Krankheiten 1415, Krankheiten ber Verdauungs- organe 794, Krankheiten ber Harnwege unb Ge­schlechtsorgane 428 (249 m., 179 w ), allgemeine Krankheiten 299, bavon 208 Zuckerkrankheit, Krank­heiten ber Schwangerschaft, Entbinbung unb Mo- chenbetf 87 Frauen; Neugeborene starben 539 (312 in., 227 w.), Blutkrankheiten (zumeist Anämie unb Leukämie) 95 (56 m., 39 w.), angeborene Miß- bilbungen 79, Hautkrankheiten 24, Krankheiten ber Bewegungsorgane 16, barunter 13 Männer; chro­nische Vergiftungen 10, darunter 9 Männer.

Durch äußere Einwirkung, also auf gewaltsame Weise, kamen 1932 in Hessen 790 Menschen ums Geben. Von diesen endigten durch Selbstmord 359 Personen, bie zu mehr als zwei Drittel Männer waren. Die meist gewählte Selbstmorbart war bas Erhängen, 168 (137 m., 31 w.). Ermordet wurden 35 Personen, tödlich verunglückt sind 396 Menschen, unb zwar überroiegenb Männer, bavon durch Der- kehrsunfälle 201, burch Ertrinken 72, burtb Stürze 65, verhungert ist eine Frau, vom Blitz getötet wür­ben 6 Personen, burch elektrischen Strom 8, an ihren Kriegsverletzungen starben zwei Männer. 1

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M P 3h O

Mctzencr Wochenmarttpreise.

* Gießen, 23. Dez. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Süßrahmbutter, das Pfund 1,50 bis 1,55 Mark, Ganbbutter 1,40, Kochbutter 1,20 Ma k, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, bas Stück 4 bis 10, Eier (inländische) 15, Wirsing, das Pfund 15 bis 20, Weißkraut 6 bis 12, Rotkraut 12 bis 15, Gelbe Rüben 10, Rote Rüben 10, Spinat 30 bis 35, Unter- kohlrabi 7 bis 8, Grünkohl 20, Rosenkohl 35 Pf-, Feldsalat 1 bis 1,20 Mark, Zwiebeln 10 Pf-, Meer­rettich 35 bis 50, Schwarzwurzeln 30, Kartoffeln, das Pfund 3 Pf., der Zentner 2,80 bis 3 Mark, Aepfel bas Pfund 10 bis 25 Pf., Birnen 10 bis 15, Nüsse 45 bis 50, junge Hahne 75 bis 80, Suppen­hühner 65 bis 70. Gänse 65 bis 75, Enten 85, Tau­ben, bas Stück 45 bis 50, Blumenkohl 40 bis 50, Salat 40, Endivien 10 bis 20, Gauch 8 bis 10, Sel­lerie 10 bis 25 Pf.

Vornotizcu.

Tageskalender für Samstag: Turmhaus am Brand, 16 bis 18.30 Uhr, Kunst­ausstellung. Gichlspielhaus, Bahnhofstraße:Der Sieg des Glaubens". NSDAP., 20.15 Uhr, Cafä Geib, General-Mitgliederversammlung. DHV., Heim, Gonystraße 18, 15 bis 19.30 Uhr, Gesund- heitsschauKampf der Krankheit".

TageskalenderfürSonntag: Stabt- theater, 15 bis 17.30 UhrSchneeweißchen unb Rosenrot". Gichtspielhaus, Bahnhofstraße, 15 bis 18 Uhr,Der Sieg bes Glaubens". Astoria-Licht- spiele, Seltersweg:Abenteuer in zwei Erdteilen". Turmhaus am Brand, 11 bis 13.30 Uhr, Kunst­ausstellung.

Tageskalender für 1. Weihnachts­feier t a g : Stadttheater, 19 bis 22 Uhr, Anneliese von Dessau". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Der Sieg des Glaubens . Astoria-Gichtspiele, Selters­weg:Abenteuer in 2 Erdteilen". Turmhaus am Brand, 11 bis 13.30, Kunstausstellung.- Bauerscher Gesangverein, 15.30 Uhr Cafe Geib, Kinderbescherung; 20 Uhr, Weihnachtsfeier.

Tageskalender für 2. Weihnacht»- f e i e r t a g : Stadttheater, 15 bis 17.30 Uhr, Schneeweißchen und Rosenrot"; 19 bis 21.30 Uhr Wiener Blut". Turmhaus am Brand, 11 bis 13.30 Uhr, Kunstausstellung. Gichtspielhaus, Bahn­hofstraße, 11.15 UhrDas Geheimnis vom Nemi- See"; ab 15 UhrFräulein Hoffmann's Erzählun­gen" mit Anny Ondra. Astoria-Gichtspiele, Sel­tersweg:Abenteuer in 2 Erdteilen". Verein ehern. 116er Gießen, 20 Uhr, Cafö Geib, Weih­nachts-Feier.

Aus dem Stabttbeaterbüro wirb uns geschrieben: Sonntag, 24. Dezember, 15 Uhr, außer Abonnement zu kleinen Preisen von 0,30 bis 1,50 Mark, bas luftige Märchenspiel:Schneeweißchen unb Rosenrot" von Hermann Steifer. Geltung: Volck, Kerzisnik, Spohr. Montag, 25. De­zember, 19 Uhr, außer Abonnement und zu er­mäßigten Operetten - Preisen Erstaufführung der Operette:Anneliese von Dessau" von Keßler-Win- terberg. Geltung: Hub, Cuj 6, Spohr. Ende: 22 Uhr. Dienstag, 26. Dezember, von 15 bis 17.80 Uhr außer Abonnement Wiederholung des luftigen Märchenspiels:Schneeweißchen unb Rosen­rot". Kleine Preise von 0,30 bis 1,50 Mark. Abenbs, 19 Uhr, zum letztenmal bie Operette:Wiener Blut" von Johann Strauß, unter ber Ceitung von Wrebe.Eusö.Bäulke. Kleine Preise von 0.50 bis 2,50 Mk. Enbe: 21.30 Uhr. Mittwoch, 27. De­zember, 15 Uhr, bas lustige Märchenspiel:Schnee­weißchen unb Rosenrot". Kleine Preise von 0,30 bis 1.50 Mk. Leitung: Volck, Kerzisnik, Svohr. Ende: 17.30 Uhr. Um 19 Uhr, 12. Vorstellung im Mittwoch-Abonnement erste Wieberbolung ber Operette:Anneliese von Dessau" von Keßler-Win- terberg. Geltung: Hub, Cujö, Spohr. Dperet« ten-Preise. Enbe: 22.30 Uhr. Freitag, 29. Dezem­ber, 19.30 Uhr, als 12. Vorstellung im Freitag. Abonnement und zu Operetten-Preisen Wiederho­lung der Operette:Anneliese von Dessau" ron Keßler-Winterberg. Geltung: Hub, Cus 6, Spohr. Ende: 22.30 Uhr. Samstag, 30. Dezember, 15 Uhr, außer Abonnement und zu kleinen Preisen von 0,30 bis 1,50 Mk. bas lustige MärchenspielSchnee­weißchen unb Rosenrot" von Hermann Steifer, un­ter der Leitung von Voick, Kerzisnik, Spohr. Ende: 17.30 Uhr. Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr, außer Abonnement unb zu Preisen von 0,50 bis 2,50 Mark großer luftiger Silvester-Abenb un­ter dem Motto:Prosit 1934". Leitung: Paul Alle­re n, musikalische Leitung: Kapellmeister Fritz CujÖ. Ende: 22.30 Uhr. Montag. 1.Januar, außer Abonnement unb zu kleinen Preisen von 0.30 bis 1,50 Mark bas luftige Märchensviel:Schnee­weißchen unb Rosenrot" von Hermann Steifer. Leitung: Volck, Kerzisnik. Svobr. Spiel­dauer von 15 bis 17.30 Uhr. Um 20 Ubr, außer Abonnement unb zu kleinen Preisen zum iekfenmal bas lustige Volksstück:Wenn ber Hahn kräht" non August Hinrichs. Spielleitung: Anton Neuhaus. Enbe- 22.30 Ubr.

Die General-Mitglieberoersamm- luna ber NSDAV. Gießen, bie am heu­tigen Samstag, 20.15 Uhr, im Casö Geib ftattfinbet, sei noch einmal in Erinnerung gebracht. Das Er­scheinen sämtlicher Parfeimifglieber ist unbedingte Pflicht, deren Erfüllung nicht erlassen wird.

Eine Weihnachtsfeier bes Vereine ehern. 116er findet am 2. Feiertag, 20 Uhr, im Cafö Leib statt. Siebe heutige Anzeige.

Eine Kult urfilmvorführun g veran­staltet das Lichtspielhaus am 2. Feiertag, 11.15 Uhr.