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23.11.1933 Zweites Blatt
 
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Nr. 275 Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Donnerstag, 23. November 1933

Das Mittelalterliche Münz- und Geldwesen im Rhein-Main-Gebiet

Am ersten Vortragsabend des O b e r h e s s i - schen Geschichtsvereins hielt Professor Dr. Mayer als Führer des Vereins eine Gedächtnis­ansprache auf den verstorbenen Vorsitzenden Profes­sor Dr. Karl Ebel. In warmherzigen Worten ent­warf er ein Lebens- und Charakterbild des Mannes, den er als ausgesprochenen Pflichtenmensch bezeich­nete. Ebel hat dem Vorstand des Vereins seit seinen Studententagen angehört, den Verein jahrelang ge­leitet und viele Bände derMitteilungen", zuerst in Gemeinschaft mit Professor Dr. Seife, später allein herausgegeben. Die Anwesenden ehrten das Gedächtnis des Dahingegangenen dadurch, daß sie sich von ihren Plätzen erhoben.

Mit wenigen Worten wies dann Professor Dr. Mayer darauf hin, daß wir Geschichtswissenschaft eine lebendige Wissenschaft sei, und daß sie bei dem geschichtlichen Sinn der nationalsozialistischen Füh­rung in Zukunft mehr Bedeutung haben werde, als bisher. Der Verein habe sich in diesem Winter zum Ziel gesetzt, das Rhein-Main-Gebiet zu behandeln, das bei der kommenden Reichsreform feine Rolle spielen werde.

Der Rednek des Abends, Dr. Hävernick - Ham­burg, nahm nun das Wort zu seinem Vortrag über das mittelalterliche Münz - und Gold­wesen imRhein-Main-Gebiet und führte etwa folgendes aus:

Auch die Münzwissenschaft (Numismatik) kann zu ihrem Teil dazu beitragen, die Grenzen des Rhein- Main-Gebietes als kulturell und verkehrsmäßig ge­schloffenen Raumes zu umreißen. Vor all,em liefert die Untersuchung des Münzwesens dieser Gegenden im 12. und 13. Jahrhundert (Zeit der Staufer!) be­sonders greifbare Ergebnisse für unsere Frage. Der Vortragende ging zunächst auf das Münzwesen die­ser Zeit näher ein und führte aus, das Münzwesen der Stauferzeit habe mit dem Münzwesen der vor­angehenden Jahrhunderte gemein, daß nur Silber und zwar nur der silberne Pfennig ausgemünzt wird. Es unterscheidet sich aber von jenem wesent­lichen dadurch, daß um 1100 das ganze Münzwesen mehr und mehr dem Reich entgleitet und in die Hände der Fürsten gelangt. Diese versuchen, es vor allem als Einnahmequelle auszubeuten, indem sie dem Volk die regelmäßige Serrufung und Urn- wechselung der umlaufenden Gepräge aufzwingen wollen, ferner alle fremden Münzen vom Umlauf ausschließen wollen und schließlich den Verkehr mit ungeprägtem Silber verbieten. Es ist nun aber den Münzherren nicht gelungen, diese Forderungen durchzusetzen, denn Handel und Verkebr erwiesen sich als stärker und machten alle diese Maßnahmen undurchführbar. Wohl zerfällt um 1100 die Einheit des Münzwesens im Reich, aber es bilden sich nicht, wie die Fürsten und Herren es wünschen, kleine und kleinste Münzbezirke, die sich genau mit dem Territorium des Münzherrn decken, sondern um die

bedeutenden Münzstätten bildet sich ein Gebiet her­aus, in welchem der Pfennig dieser Münzstätte als Währung gegeben und genommen wird, und in wel­chem Gebiet andere Pfennigsorten in der Regel vom Volk überhaupt gar nicht genommen werden. Der Umlauf der Pfennige wird in diesem Gebiet aber nicht durch Gesetze des Landesherrn erzwungen, son­dern er wird gefördert durch den natürlichen Ein­fluß der Stadt, in welcher sich die Münzstätte be­findet. Auch eine Verrufung und Umwechselung der Pfennige kann der Münzherr fast niemals erzwin­gen, da seine Macht hierzu einfach garnicht aus­reicht.

Durch die Herausarbeitung dieser Verbreitungs­gebiete der einzelnen Pfennigsorten vermag die Numismatik tatsächlich regelrechteVerkehrsräume", die um einen wirtschaftlich bedeutsamen Mittelpunkt liegen, fest zu umreißen. In den Rheinlanden, so­wie in den mit diesen eng verbundenen Gegenden der Wetterau und des Oberlahngaues vermögen bei weitem nicht alle Münzherren ihren Geprägen so ein Umlaufsgebiet zu verschaffen. Nur der Kölner, der Mainzer, der Trierer, derW e 11 e r a u e r" und der Marburger Pfennig bringen es zum Um­lauf unter eigenem Bild und Namen. Die kleineren Münzstätten beschränken sich darauf, die Erzeug­nisse der bedeutenderen Münzstätten nachzuahmen.

In dem großen rheinischen Verkehsraum, dessen Mittelpunkt Köln ist, bilden die Räume um Mainz, der Wetterau und um Marburg den südlichen Teil und alle drei lassen sich kartenmäßig genau umrei­ßen. Die Prägung in der Wetterau beginnt um 1170 in Frankfurt, und allmählich (1200 bis 1260) schließen sich die Wetterauer Städte Frankfurt, Wetz­lar, Friedberg und Gelnhausen zu einem einheit­lichen Münzgebiet zusammen. Die ersten Gepräge sind jene wundervoll fein ausgeführtey Hohlmünzen (Brakteaten) mit dem Bild des Kaisers und der Kaiserin, die zu den schönsten deutschen Geprägen des Mittelalters gehören! Später, um 1250, ver fällt die Münzkunst, und um 1300 wird das ganze Gebiet von dem aus Hall am Kocher kommenden Heller" Pfennig erobert, und die eigene Prägung der einheimischen Münzstätten hört auf: damit endet das Wetterauer Münzwefen der Stauferzeit.

In einem kurzen Schlußwort wies Professor Dr. Mayer daraus hin, daß die vom Redner vor- getragenen Ergebnisse seiner numismatischen For» schungen sich vielfach mit denen der historisch-politi­schen Forschungen decken: die Numismatik als ein Zweig der historischen Wissenschaft dürfe nicht allein für sich betrachtet werden, sondern müsse in die Ge- famtbetrad)tung hineingestellt werden. Er dankte dem Redner, daß er in so ausgezeichneter Weise dieser Forderung gerecht gero^ben sei und dazu beige­tragen habe, das Rhein-Main-Gebiet als zusammen­hängende Einheit zu verdeutlichen.

Aus der provmzialhauptstavt.

Novemberstimmung.

Die Nacht hängt in den Morgen. Die Welt liegt in Nebelschleiern. November. (Erinnerungen tauchen auf. Des Sommers lachende Fluren, wogende Korn­felder winken aus weiter Ferne, darüber Lerchen­gesang und leuchtende Sonne.

Der Regen rauscht herab, der Sturm fegt durch den Wald und reißt das letzte Laub von den Bäu­men. Bald wird alles in der Natur in tiefster Ruhe erstarren. Wer mit der Außenwelt verbunden ist, wer nicht nur in den Straßen der Stadt spazieren geht, fühlt und sieht das. Mit dem welken Laub wer­den auch uns Menschen manche Hoffnungen und Wünsche fortgeweht und zugedeckt. Müde gehen wir durch das raschelnde Laub des Waldes, derer ge­denkend, die noch vor kurzem mit uns pilgerten.

Die kleinen Sänger sind längst geflohen, oder sie sitzen still in ihren Schlupfwinkeln. Nur ein Vogel, der Wotansvogel, der Rabe, fühlt sich auch im No­vember wohl. Mit krächzendem Geschrei zieht er dahin, stürzt sich in die neblige Luft, kämpft mit dem Sturmwind. Unablässig tönt sein Gekrächze: No­vember ist es! Scheinbar ziellos rauscht dort eine Schar dieser schwarzen Vögel. Dann lassen sie sich auf den kahlen Bäumen nieder. Kinder scheuchen sie auf. Wieder tönt ihr lautes Geschrei: Rab! Rab!

Wenn man in diesen Tagen durch Wald und Flur streift und Wehmut das Herz bedrücken will dann leuchtet immer wieder im Geiste vor uns unser stil­les, behagliches Zimmer. Unser Heim ist ja nicht dort, wo wir unsere Kleider ablegen, sondern dort, wo wir unsrer Sorgen ledig werden. Keller und Küche brauchen gar nicht gefüllt zu sein. Wohl aber sollen in unserem Hause (Erinnerungen an schone Stunden aufbewahrt werden. Unser Heim sei unsere Festung. Die Sicherheit dieser Festung liegt aber nicht in den eisenbeschlagenen Türen und in den Gitterfenstern, sondern in der Treue gegen sich selbst, gegen die eigene Arbeit und gegen die Menschen unserer Umwelt.

Und hat man dieses sichere Heim, dann mag der Monat der Dunkelheit noch so sehr drohen, mögen die schwarzen Vogel am Himmel schreiend dahin­ziehen: Man fühlt sich geborgen, man hat eine Heimat! . Z.

Äor dem Totensonntag

(Ein Tag der Trauer unseres ganzen Volkes, ein Tag voll tiefster Besinnung in Stadt und Land, in allen Gauen unseres deutschen Landes, in Ost und West und Nord und Süd. UeberaU wandern zu diesem Ehrentag der Toten Tausende und Aber­tausende hinaus auf die Friedhöfe, die als letzte Gärten der Verstorbenen zu betrachten sind. Jeder hat irgendein kleines Blumen- oder Kranzgebinde, jeder schmückt das Grab der Lieben.

Schon in alten Zeiten haben es die Lebenden für ihre Pflicht gehalten, den Toten einen würdigen Frie­denshain zu schaffen, ihnen so ein liebevolles An­denken über Generationen hinweg zu bewahren. Nie kommt es darauf an, daß ein Kranz oder eine Blume viel oder wenig kostet, sondern auf den Grad der Liebe und Verehrung, die durch Blumen und Kränze und grüne Blumenkreuze äußerlich und in­nerlich dargebracht wird. Diese Liebe und Ver­ehrung, die an diesem höchsten Trauertage des Jah­res im Gräberschmuck ihren Ausdruck findet, zeigt immer wieder, daß wir uns um den ethischen und religiösen Wert unseres deutschen Volkes nicht zu bangen brauchen.

Wir wollen auch derer gedenken, die draußen auf dem Feld der deutschen Ehre für uns ihr Blut lie­ßen in jahrelangem Heldenkampf und Heldenge­schehen an der Westfront, im Osten, in Palästina und in Afrika. Mit ihnen hält das ganze deutsche Volk am Totensonntag stumme Zwiesprache. Auch ihre Gräber in Deutschland? und in fernen Landen werden an diesem Tage mit Kränzen und Blumen schlicht und feierlich geschmückt. Aus Fichtenreisig und Blumen windet der Gärtner, selber feierlich gestimmt, Kranz um Kranz ... ein Mittler zwi­schen Natur und Mensch. Wieviel Tränen der Liebe und des Kummers hängen an den tausenden Krän­zen, Symbol einer ewigen Liebe von Zeit zu Zeit zur Ewigkeit.

,/T)d0 R'nqen um Verdun "

Lichtspielhaus.

Wir haben, wie man sich erinnern wird, bereits vor längerer Zeit in der Reihe der deutschen Kriegsfilme jenen gesehen, der sich die außerordent­liche Aufgabe gestellt hatte, den Kampf um Verdun der Nachkriegsgeneration zu vergegenwärtigen: das heißt also: mit den sinnfälligsten Mitteln, die uns heute zu Gebote stehen, eine Andeutung vom un­geheuersten Schauplatz des großen Krieges zu ver­mitteln. Hier haben wir nun Gelegenheit zum Ver­gleich mit dem französischen Film, der denselben Vorwurf von der gegnerischen Seite aus zu be­wältigen versucht: wir sahen den französischen Film Das Ringen um Verdun" von Leon P o i r i e r ; die deutsche Bearbeitung (Terra-Film) stammt von Heinz Paul. Der starke Eindruck, den das Werk hinterläßt, scheint uns vor allem auf folgenden Eigenschaften zu beruhen: auch die französischen Bearbeiter haben erkannt, daß der Versuch, die Er­innerung an den schicksalschwersten Namen der Weltkriegsgeschichte zu beschwören, an die monate­lang tobende und unerhörte Blutopfer auf beiden Seiten fordernde Schlacht, nur gewagt werden durfte in dem unerschütterlichen Willen zur äußer­sten Sachlichkeit und Ehrlichkeit. Das ist verwirk­licht worden in diesem Film, der ohne Tendenz, ohne jegliches Pathos die historischen Tatsachen allein ihre eindringliche Sprache sprechen laßt. Nur so konnte das Werk, das den Gefallenen zum Gedächtnis geschaffen wurde, wirklich ein Ehren­mal werden, Zeugnis ablegend für das Heldentum, die Pklichterfü^ung, die Vaterlandsliebe und Opfer- bereitfchaft dec Unzähligen, die um Verdun ihr Leben hingegeben haben hüben und drüben. Das macht diesen Film gerade für uns in Deutsch­land wertvoll, weil er von der gegnerischen Seite her wie eine große, ernste Ehren­bezeugung für unsere Soldaten wirkt, die vor Verdun gekämpft haben und gefallen sind. Auf diese anständige und ritterliche Haltung, die dem Gegner alle Gerechtigkeit widerfahren läßt, ist für den deutschen Beschauer nachdrücklich hinzuweisen. Der unwiderstehliche Schwung, mit dem unsere Truppen die ersten Angriffe vortrugen, wird eben­so eindringlich geschildert wie die Zähigkeit, mit Der die Franzosen sich verteidigt haben.

Der Film ist unter Benutzung eines großen archivalischen Materials aufgenommen worden auf dem ehemaligen Schlachtfelde; er beginnt mit einem

Neichsstattbalter (Sprenger in der Oiiheravssteiluna

EPH. Am Dienstag besichtigte Reichsstatthalter Sprenger in Begleitung von Ministerialrat Rinasbausen und in Anwesenheit des Prä­laten O. Dr. Dr. D i e h l und des Superintendenten Oberkirchenrat Dr. Müller die Luther-Ausstellung im Hessischen Landesmuseum in Darmstadt. Die Ausstellung wird noch etwa drei Wochen geöffnet sein. *

Gesetz über die Niederschlagung von Giralverfehren.

In derDarmstädter Zeitung" wurde gestern folgendes Gesetz verkündet- Auf Grund der §§ 1 und 2 des vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes vom 31. März 1933 (RGBl. 1 S. 153) hat die hessische Landesregierung das folgende Gesetz beschlossen:

kurzen Rückblick auf die strategische und taktische Situation in jenen schicksalschweren Februartagen des Jahres 1916 und schaltet, um die einzelnen Phasen des langen und wechselvollen Kampfes zu verdeutlichen, jeweils eine graphische Darstellung des Frontabschnittes ein; der Schauspieler Theodor Loos gibt als deutscher Sprecher in knappen Worten die notwendigsten (Erläuterungen. Der fran­zösisch gesprochene Text wird für den deutschen Be­sucher durch synchronisierte Titel übersetzt. Im übri­gen war es filmtechnisch natürlich nur möglich, in ganz großen Zügen und unter Beschränkung auf die wesentlichsten Teilhandlungen ein Bild der gigantischen Schlacht zu oergeaenroärtigen. Was diese Einzelphasen angeht, so ist im französischen Film (ebenso wie in seinem deutschen Vorgänger) ein Höchstmaß an Naturnähe und nachgestalteter Wirk­lichkeit ereicht. Vor allem in den erbitterten Kämp­fen um die Außenforts Douaumont und Vaux und in dem mit gewaltigem Einsatz Ende 1916 üorge- triebcnen französischen Gegenangriff scheint uns alles erreicht, was hier erreicht werden konnte: ein Bild des Kampfes, das in feiner Echtheit von den Frontsoldaten bestätigt werden wird, den andern aber wenigstens eine Ahnung davon vermittelt, was es mit dem Namen Verdun auf sich gehabt hat. Neben diesen großen, geballten, im tiefsten Kern dramatischen Bildern scheint sich uns der Wert der Regie von P o i r i e r in gewissen Einzel­zügen zu dokumentieren, die gleichsam zufällig oder episodisch in jene Hauptszenen eingeflochten sind und die Unmittelbarkeit des Eindrucks noch ver­stärken. Zum Beispiel: das Zusammentreffen ein- zedier französischer Soldaten auf dem Vormarsch mit der Zivilbevölkerung; ein blühender Zweig an der Marschstraße der abgelöst in Ruhe gehenden Kampftruppen; die Nahaufnahme eines feuernden Maschinengewehrs; die Frauen eines kleinen Dor­fes hinter der Front, die sich den letzten Heeres­bericht vorlesen; oder zwei einsame Soldaten, die sich im Feuerwirbel der Einschläge in einen Granat­trichter pressen. Aber der erschütterndste Eindruck für den deutschen Besucher ist wohl dies: wie, ganz am Ende des Films, die graphische Skizze des Schlachtfeldes noch einmal erscheint und die deutsche Frontlinie wiederum fast genau so ver­läuft, wie sie zu Beginn des ersten großen An­griffs im Februar eingezeichnet war. Der Film ist feit gestern im Lichtspielhaus zu sehen; ein Besuch sei, auch für die Jugend, angelegentlich empfohlen.r

§ 1. Die in Art. 61 Abs. 2 der hessischen Ver­fassung vorgeschriebene Zustimmung des Landtags zu einer Niederschlagung anhängiger Strafverfah­ren ist nicht mehr einzuholen. Das Recht der Nie­derschlagung von Strafverfahren in Einzelfällen wird von dem Reichsstatthalter in Hessen ausgeübt. Der Reichsstatthalter' kann die Ausübung dieses Rechts teilweise der Hessischen Landesregierung übertragen, die zu weiterer Uebertragung ermäch­tigt ist.

§ 2. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver­kündung in derDarmstädter Zeitung" in Kraft.

Die Bussübruna des NeichSerbhof- gesekeö in Hessen.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabtei- lung 1c Justiz, erläßt folgende Bekanntmachung zur Ausführung des Reichserbhofgefetzes:

August her Starke, |

Vier Anekdoten von Gustav Leuteritz.

Auf der Brühlfchen Terrasse zu Dresden befindet sich im eisernen Geländer eine Mulde, in die man bequem zwei Finger legen kann. Die Einheimischen pflegen ihren auswärtigen Freunden dieses Phä­nomen zu zeigen mit der stolzen Bemerkung, hier habe sich einmal August der Starke festgehalten, als die schone Gräfin Kofel vorbeirauschte. Und jeder legt einmal feinen Daumen in die Mulde, die da­von schon ganz blank geworden ist und in der Sonne alönzt als letztes Zeichen königlicher M'iskel- stärke. Böse Zungen behaupten freilich, das Gelän­der fei noch fein- hundert Jahre alt. Doch was tut's man traut dem berühmtesten Wettiner das Krastwimder zu und das entscheidet.

*

Zu Ehren eines ausländischen Gesandten fand auf der Festung Königstein ein Gelage statt. Der Abend war schon vorgerückt, Wildbret und Wein reichlich genossen und der Kurfürst befand sich in jener aufgeräumten Stimmung, die fein Kammer- Herr, der Graf von Beichling, nicht ohne Furcht aufsteigen sah. Er sollte sich nicht getäuscht haben. August der Starke erhob sich plötzlich, winkte nach der Empore, wo die Musikanten spielten und be­fahl den Hornbläser zu sich. Seinen Tafelgenossen rief er zu:Schnappen wir ein wenig frische Luft, meine Lieben!" und dem verschüchterten Musikus zu- gewandt:Blas' er uns eins übers (Elbtal, Freund­chen!" Dabei lachte er unbändig und die Gäste schauten sich befremdet an. Man trat hinaus auf den freien Söller. Es war eine prächtige Sommer­nacht. lief rauschte unten die Elbe und die Sterne spiegelten sich in ihr. Da packte der Kurfürst plötz­lich den zu Tode erschrockenen Hornisten, schwang ihn mit einem Arm über die Mauerbrüstung und hielt ihn. mit nerviger Faust frei über dem Ab­grund.So blas er doch, Kerl! Es passiert ihm nichts!" herrschte er ihn an. Und der Musikant, von fürstlicher Klaue über den finsteren Felsabsturz ge­halten, blies einen Siegesmarsch, daß ihm die Augen aus dem Kopf traten und fein Angstschweiß in die Elbe troff. Erst als der letzte Ton verklun­gen war, hob ihn August der Starke mit unerlahm­tem Arm wieder über die Mauerkrone und setzte ihn ab wie ein Stäubchen.

*

Als August der Starke einmal zur Jagd ausritt, verlor sein Pferd ein Hufeisen. (Er begab sich darum

8 1. Bei jedem Amtsgericht wird für dessen Be­zirk ein Anerbengericht gebildet.

§ 2. Die Vorsitzenden der Anerbengerichte und ihre Stellvertreter werden von uns ernannt. Die Er­nennung erfolgt regelmäßig für die Dauer eines Kalenderjahres, erstmalig bis zum 31. Dezember 1934 einschließlich. Sie verlängert sich jeweils für das folgende Kalenderjahr, wenn nicht bis zum 1. Dezem­ber dem Präsidenten des Landgerichts eine ander- weite Verfügung zugegangen ist.

§ 3. Die Anerbengerichte gelten hinsichtlich der Dienstaufsicht als ein Teil des Amtsgerichts, bei dem sie errichtet sind.

8 4. Bei dem Oberlandesgericht Darmstadt wird das Erbhofgericht für das Gebiet des Volksstavtes Hessen gebildet.

8 5. Der Vorsitzende des Erbhofgerichts und fein Stellvertreter werden von uns ernannt. Die Vor­schriften in § 2 Absatz 2 gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Präsidenten des Landgerichts hier der Präsident des Oberlandes­gerichts tritt.

8 6. Das Erbhofgericht untersteht der Dienstauf­sicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Jugend und Lustfahrt.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialab- teilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat folgendes Ausschreiben an die Schul­leitungen gerichtet:

Ohne später zu treffenden Maßnahmen vorzu­greifen, wird jetzt schon folgendes angeordnet:

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist die Ju­gend auf die Bedeutung der Luftfahrt hinzuweisen. Geschichte und Erdkunde sind hierfür besonders ge­eignete Unterrichtsgebiete, ebenso wird sich der Deutschlehrer keine Gelegenheit entgehen lassen, ein­schlägige Lesestoffe diesem Zwecke nutzbar zu machen.

Die wissenschaftlichen Grundlagen und Voraus­setzungen für die Luftfahrt und den Bau von Flug­zeug und Luftschiff müssen in der Physik zum Ge­genstand unterrichtlicher Behandlung gemacht. wer­den, ebenso wie im Handfertigkeits- und Werkunter­richt Gelegenheit zum Modellbau gegeben werden soll.

Zur praktischen Einführung der Jugend in die Luftfahrt sind Besuche einzelner Klassen in den Werkstätten und auf den Flugplätzen des Deutschen Luftfahrt-Verbandes sehr begrüßenswert. Die ört­lichen Leitungen des Deutschen Luftfahrt-Verban­des find jederzeit gern bereit, die fachkundigen Führer hierzu zu stellen. Es wird erwartet, daß die Schulen regen Gebrauch machen . von dieser Möglichkeit der Weitung des Blickfeldes unserer Jugend in der angestrebten Richtung."

25 Jahre Geschästssü rer der Kleischer- Innung Gk'ehen

Man berichtet uns: Am Montag, 20. November, blickte Herr Friedrich Boeck auf eine 25jährige Tätigkeit in der Fleischer-Innung Gießen zurück. Der Jubilav ist eine im gesamten Fleischerhand­werk bekannte Persönlichkeit. Vom ersten bis auf den letzten Tag ist er für die vielen Belange des Metzgerhandwerks, und zwar nicht nur für die der Gießener Innung, freudig, fachlich, treu und un­eigennützig eingetreten, insbesondere hatte er für die vielen Wünsche und sonstigen Anliegen (Hier, die sich an ihn wandten, stets ein offenes Ohr. Viele Kollegen und Gewerbetreibende sind ihm hierfür herzlich und auftichtig dankbar. Unter feiner Lei­tung und Mitwirkung wurde die Innung auch der Kasseler Genossenschaft für Häute- und Fettverwer­tung angeschlvssen und gerade durch fein emsiges Schaffen und Wirken die Nebenstelle Gießen errich­tet, welcher der Jubilar bis heute* noch vorsteht. Bei feiner Tätigkeit in der Kasseler Genossenschaft konnte der Jubilar immer seine reiche Erfahrung, fein Wissen in geschäftlicher und wirtschaftlicher Be­ziehung mit in die Waagschale legen. Sie SDlitglieber der Fleischer-Innung Gießen sprechen ihrem langjäh­rigen Geschäftsführer tiefgefühlten Dank aus, aber auch die herzliche Gratulation zu dem seltenen Jubiläum, und verbinden damit den aufrichtigen Wunsch, daß es ihm vergönnt sein möge, auch mit dem jetzigen Vorstand und Jnnungslührer wie seit­her auch fernerhin in ungetrübtem Glück und bester

in die nächste Schmiede, um den Schaden zu behe­ben. Der Schmied beeilte sich, das Pferd zu be­schlagen, aber der Kurfürst entriß ihm das Huisifen und zerbrach es zwischen seinen qerooltiaen Händen wie Glas.Das Eisen taugt nichts, Kerl!" herrschte er den Schmied an, der sogleich ein paar andere holte. Doch auch diese zerbrach August der Starke, pines nach dem andern. Endlich gab er sich den Anschein, als habe er ein Widerstandsfähiges ge­funden und das Pferd ward beschlagen. Nach der Arbeit zahlte er dem Schmied einen Taler. Der aber nahm das Geldstück und zerbog es zwilchen den Fingern.Der Taler taugt nichts, Euer Gna­den!" sagte der Schmied. ..Er verbiegt sich unter den Fingern!" Der Kurfürst gab nun d"m Muster mehrere Taler, die dieser alle zerboa.Da haft du einen Louis d'or!" lachte schließlich August der Starke.Der wird mnhl taugen." Da nickte der Meister, und der Kurfürst freute sich, einen Mann im Lande getroffen zu haben, der ihm glich an Kräften des Leibes.

*

Die reizende Gräfin Aurora von Köniasmark war nach Dresden gekommen, um die Hilfe des Kurfürsten zu erbitt-n für ihren Bruder Hans Christoph. An einem Nachmittag machte die Gräfin der Kurfürstin ihren Besuch, weil August der Starke für diese Stunde von der Jaod zurückerwartet wurde. Die beiden Frauen befanden sich in einem kühlen und höflichen Gespräch, als plötzlich Hörner­schall zu ihnen drang. Sie traten an das hohe Mittelfenster und sahen, wie die Jaodaesellschait mit kläffender Meute in den Schloßhof einbog. Fast gleichzeitig schrien die beiden Frauen auf, als eines der Pferde kerzengerade hochstieg und einen Reit­knecht vor sich zu Boden schleuderte. Da stürzte ein großer Kerl in taubengrauem Jagdrock hinzu, riß den Reitknecht mit Blitzesschnelle unter dem wüti­gen Mengst weg und packte das Zaumzeua mit sol­cher Gewalt, daß der Hengst wie vom Blitz getrof­fen niederbrach und also mit zitternden Flanken verharrte. Der im grauen Jaadrock aber schrie den geretteten Reitknecht an:Aufgevaßt, Kerl! Sonst zerschlag ich Ihm die Knochen einzeln!" und ging seiner Wege. Hochatmend hatte die Königsmark die Szene vom Fenster aus verfolgt. Nun wandte sie sich hingerissen zur Surfürftin-Ein erstaun- kicher Mensch, dieser Troßknecht, Durchlaucht!" Es war der Kurfürst, Gräfin", erwiderte die Für. ftin gemessen, und ein erster feinbfefim-r Blick wurde zwischen den beiden Frauen gewechselt.