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22/07/1933 Erstes Blatt
 
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Aus der Provinzialhauptstadt

uer* der- und zur von

land die Macht erhalten, dann wäre der Besitz schwunden. Deshalb müsse jeder einzelne die zeitige Negierung nach Kräften unterstützen

weitgehende Opfer bringen. Sein Vorschlag, Förderung der nationalen Arbeit eine Spende 100 Mark zur Verfügung zu stellen, wurde einstim- niig gutgehetßen.

Sodann gab der Vorsitzende von den Richtlinien deo Zentralverbandes der Haus, und Grundbesitzer« vereine über die Gleichschaltung der Vereine Kennt- nis und machte Mitteilung von der vorgesehenen Verringerung der Zahl der Vorstandsmitglieder, die ihre Aemter niedergelegt hatten.

Zum Zwecke der Bildung des neuen 23orftnnbes übernahm Oberingenieur Kurz den Vorsitz, er wies auf die Möglichkeit, bewährte Kräfte dem Vor. ein zu erhalten, hin und schlug den seitherigen 1. Vorsitzenden Malermeister Launspach als Führer des Hausbesitzervereins vor. Diesem Vor. schlag wurde allseitig zugestimmt. Der neu gewählte Führer dankte für das ihm entgegengebrachte Ver. trauen und berief als 2. Vorsitzenden Oberingenieur Kurz, als Schriftführer Kaufmann H. Schmidt,

Oie Zulassung öffentlicher Spielbanken.

Berlin, 20. Juli. (ERB.) Zu dem Reichsaefetz vom 14. Juli 1933 über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Baden-Baden, Aachen und anderen Kurorten, ist die Begründung ver» öffentlicht worden, in der es heißt: Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Zulassung von öf> sentlichen Spielbanken in einigen wenigen deut­schen Bädern und Kurorten von Weltruf schaffen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann das nicht erlaubte Glücksspiel hinter verschlossenen Türen gerade in Baden-Baden und anderen Kurorten tatsächlich nicht ganz unterbunden werden. Es wird indessen davon ausgegangen werden können, daß eine behördliche Zulassung von öffentlichen Spielbetrieben die Spie-

tigieren vorführen. Nach dem Abteilungsreiten der Fortgeschrittenen mußte infolge eines heftigen Regengusses eine unfreiwillige Pause eingescho­ben werden. Als der Himmel sich wieder aufge­klärt hatte, begannen die Ginzelspringen, zunächst für das Iugendreiterabzeichen, dann für das Deutsche Reiterabzeichen in Bronze, den Schluß des Turniers bildete das Springen der Fortgeichrittenen.

Bei der sich anschließenden Preisvertei- lung erhielten in der Anfänger-Abtei­lung den 1. Preis: stuck, meck. Schäfer, 2.: stuck, meck. vet. Ehlmann, 3.: stuck, meck. vet. Holland, 4.: stuck, meck. vet. Kinzler, 5.: stuck, phil. Schworm, 6.: Dr. phil. Wall- brecht.

3n der F o r t g e s ch r i t t e n e n - A b t e i - lung errangen den 1. Preis: stuck, phil. Zim­mermann. 2.: stuck, meck. vet. Rehnert, 3.: stuck, med. Ickes. Im Springen konnte stuck, meck. vet. Rehnert den 1. und einzigen Preis gewinnen.

Das Iugendreiterabzeichen konnte verliehen werden an: Ruth Pauly, Ekkehard W e y l, Wilhelm Albrecht Kleeberger und Helmut Frölich, das DeutscheReiterab- zeichen in Bronze an: Anton Kowalzik und Julius Rotten. - Man hofft, daß es ge­lingt, diese neuen Erfolge in den nächsten Se­mestern noch zu steigern. W.

Gießener Wochenrnarktpreise.

* Gießen, 22. Juli. Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Landbutter 1,20 Mark das Pfund, Kochbutter 1 Mk., Matte 25 Pf., Käse (Stück) 4 bis 10, Wirsing, grün und Weißkraut je 10, Rotkraut 10 bis 15, Gelbe Rüben 10 bis 12, Rote Rüben und Römischkohl je 10, Spinat 20, Bohnen, grün, 20 bis 25, Bohnen, gelb 25 bis 30, Erbsen 10 bis 12, Mischgemüse 10, Tomaten 25, Zwiebeln 10 bis 12, Rhabarber 10, Pilze 25 bis 30, Kartoffeln, alte 3, neue 4, Pfirsiche 40, Him­beeren 30 bis 35, Dirnen 20 bis 25, Kirschen 12 bis 28, Heidelbeeren 28, Stachelbeeven 10 bis 20, Johannisbeeren 10 bis 15, Erdbeeren 40, junge Hähne 80 bis 90, Suppenhühner 70 bis 80; Tauben 40 bis 50 Pf. das Stück, Eier, inländische S1/?, Blumenkohl 10 bis 50, Salat 5, Salatgurken 20 bis 30, Einmachgurken 5, Ober-Kohlrabi 5 bis 8, Rettich 5 bis 15, Radieschen 5 bis 8 Pf. das Bündel; Kartoffeln 3 Mark bis 3,50 Mark der Zentner.

Schuh her nationalen Symbole.

Wie die Polizeidirektion Gießen mit­teilt, wird das Gesetz zum Schuhe der nationalen Symbole immer noch vielfach übertreten. So mußten erst kürzlich Beamte der Polizeidirektion auf dem Lande feststellen, daß die Symbole der nationalen Erhebung noch in vielfacher Hinsicht zu gewerblichen Zwecken mißbraucht werden. Es mußten zum Beispiel mehrfach Fliegennetze für Pferde beschlagnahmt werden, die das Haken­kreuz zeigten. Die Polizeidirektion sieht sich da­her veranlaßt, nochmals auf strenge Beachtung des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole Hinweisen.

Hessische Personalien.

Am 15. Juli wurden aus Anlaß des Heber- ganges der staatlichen landwirtschaftlichen Lehr­anstalten und Aemter an die Bauernkammer für den Bolksstaat Hessen auf Rachsuchen mit Wir­kung vom l.Iuli 1933 aus dem Staatsdienst entlassen: bei der landwirtschaftlichen Dersuchs- station zu Darmstadt: Oberassistent Peter Meerstädter, Oberassistent Hans Dietz, Berwaltungssekretär Franz I r l e, Oberassistent Friedrich Seelbach, Amtsgehilfe Dalentin Sturm, Berwaltungssekretär Wilh. Lang, Berwaltungssekretär Ludwig Eikert; bei der Lehr- und Bersuchsanstalt für Wein- und Obst­bau zu Oppenheim: Weinbautechniker Phi­lipp Maul, Obcrgärtner Ioh. Josef Zehn- bauer, Fachlehrer Paul R e n t s ch , Amts- gehilfe Peter Kört her; an der Beobachtungs­station für Weinbau in Bingen: Weinbaulehrer Johann S ch ö n h a l s.

Hauptversammlung des Hausbesitzer- Vereins Gießen.

Der Hausbesitzer-Verein Gießen hielt gestern abend im Saale des Hotel-RestaurantHin- oenburg" eine außerordentliche Hauptversammlung ab. Der seitherige Vorsitzende, Malermeister Heinrich Launspach, mies in seiner Begrüßungsansprache daraufhin, daß die marxistische Regierung, die der Hausbesitzerverein jahrzehntelang bekämpft habe, verschwunden sei. An ihre Stelle sei eine nationale Regierung getreten, der man Vertrauen entgegen­bringen müsse. Hätte der Bolschewismus in Deutsch­

Kleine politische Nachrichten.

DaS Geheime Staatspolizeiamt hat die Tages­zeitungCubcnborff8 Volkswarte" mit sofortiger Wirkung b t s zum 2 2. Oktober 1 933 einschließlich verboten unb das bis zum 22. Juli 1933 ausgesprochene Verbot der periobischen DruckschriftDer Führer", Mo­natsschrift für Führer und Helfer der Arbeiter- jugcndbewegung, bis auf weitere- ver­längert.

Die Wiener Presse berichtet über den Besuch des österreichischen Militärattaches beim Reichswehrmini st er. Dabei läßt sie eine liebenswürdige Aeußerung des Generals von Blomberg über die Uniform des Attaches in einem Lichte erscheinen, als ob der Reichswehr-^ Minister die Entscheidung der österreichischen Regie- rung für die alte Uniform billige. Wie das Reichs­wehrministerium dazu mitteilt, hat das nicht in der Absicht des Reichswehrministers gelegen.

Vornotizen.

Tageskalender für Samstag: Stadt­theater, 20.15 bis 22.45 Uhr, Die vier Nachrichter: Der Esel ist los". DHV., 20.15 Uhr, Cafö Leib, Mitgliederversammlung, Vortrag überDer DHV. in der Deutschen Arbeitsfront". Turnverein von 1846, 20.30 Uhr,Bayerischer Hof", Mitgliederver­sammlung. Deutscher Stenographenbund, Abend- ausflug auf dieKarlsruhe" mit Siegerehrung. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Liebelei".

Tageskalender für Sonntag: Kcmf- nüinnischer Verein von 187s, 15.30 Uhr, Sommerfest im Garten des Vereinsanwesens. Fünfziger-Ver­einigung von 1925, 7.30 Uhr Ausflug an die Eiche. Kirchenvorstand der Lutyergemeinde, 9.30 Uhr, Alte Friedhofskapelle, 15 Uhr, Waldbühne, Missions­festgottesdienste. Waldeslust, Konzert und Tanz. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Liebelei".

M i f J ionsfeft der Luthergemeinde. Am morgige? Sonntag findet, veranstaltet von der Luthergemein^' e*n Missionsfest statt, das mit einem GottesL^nst in der Alten Friedhofskapelle eingeleitet werden wird Missionspfarrer G e r h o ld von der Luther'schen M sswn zu Le.pzig wird d.e Vrediat halten 1^ Uhr spricht Mi sionspfarrer G e r y o l d auf ?aS Mionsfest

findet am TOontag,,2?.^'' * * in

der Friedhofskapell^wen Abschluß. Auf die heu­tige Anzeige sei Ede'rzug ins Blaue! In bem Äbtn,b® "Ti

auf das Gießener lenfe.n runb

die Zahl derer, die bei oj ben kosten­

losen Auskunftsdienst bie!LÄn 1SrtCn 2Ur05 in Anspruch nehmen, 3u ^eter"' tf^b °ln Sonn­tag, 30. Juli, ein Werbet, ,^"8 >ns Blaue ver­anstaltet, bei dem der nenVr 1'40 Mark beträgt. Vielfältig is?"k. bas ben

Sonderzugsgästen bei 2£nEci am <Mort ausge- händigt wird. Fahrkarten fin '.u ^fen Sonöer3ug nur bei dem Hapag-Reisebül. am

Seltersweg erhältlich. Auf bc gütige Inserat fei besonbers hingewiesen.

** Der nächste Rindr°b- (Nutzvieh.) Markt finbet am Dienstag, ^33, unb der nächste Schweinemarkt am "twoch, 9. August 1933, statt.

Amtsgericht ck'eßen.

Daß man auch bei der Abfa"6 von sog. Tret­briefen, namentlich von schriftli", Mahnungen an säumige Schuldner in der W< seiner Ausdrücke vorsichtig sein soll, erfuhr ein^L,. onsulent, der wegen Beleidigung eines frühe Klienten zu einer Geld st rase von 50 M a verurteilt wurde, weil er diesen in einem Brief 'Mte, endlich seine Schuld zu zahlen, und der deleidlgen-

ben Inhalts war. Er wollte 05 Jein Hnb nur in Wahrung berechtigter Inters Iehairdelt haben, bis ja auch Vorgelegen babeii^cn- ®r Hot sich aber babel in der Wahl felr.ru^c vergrif­fen, und Die gebrauchten 2lu/e' 'vwis die Fas­sung des ganzen Briefes las unverkennbar bar- auf schließen, daß es ihm unne Beleidigung des Privatklägers zu tun war, er *.nc be­absichtigte. In derartigen F" einem

Beleidiger die Verfolgung echtigter Interessen nichts, er macht sich, wie bt°r e9enbe Fall be­weist, strafbar. ,

Ein Vater, Schreinermei Eknem Nachbar- ort, hatte seinem Sohn, ebe 9 S^l^ner, Inhalt» lich der von dem Arbeitsa^^anlaßten Anklage eine Reihe von Beschein!.^11. bbcr ein angeb^ lich zwischen diesem als 11)111 aIs

Arbeitgeber bestehendese ms nu®9e stellt, auf Grund dessen °^be"slos gewordene Sohn, der die Bescheinig'" h^w.^.^bitsamt vor­legte, Arbeitslosenunter's^. Die Beschei­

nigungen waren aber ber Anklage un­richtig und nur zu ausgestellt, dem Sohn die Unterstützung". Das be­

hauptete Arbeitsverhäliw'lchen 23a er und Sohn soll gar nicht ober do^ i" viel geringerem Um. fang als angegeben, n?C11 rtebcn< 2).as ®r9ef; nis ber Beweisaufn' ba? >id) vorwiegend auf die Feststellungen erie('.°? ber®0,)n %ud) selb- ständig unabhänai'1 i^tnem Vater, ober nur, mle e^in ben W"ngen ^}m Betrieb bes Vaters als dessen ^N^er tat g gewesen sei, 1 war derart, baß d crl$* nl4t tue volle lieber-

als Rechner Bauinspektor Mattheis, sowie als Beisitzer Architekt Phil. Nicolaus, Druckerei- desjtzer Alb. Klein unb Dentist Köhres in ben Vorstanb.

Nach Beendigung ber Vorstanbswahl gab Archi­tekt Nicolaus feiner Frsube über die erfolg, reiche Arbeit ber Stabtratsfraktion ber NSDAP. Ausdruck und beleuchtete kurz die Auswirkung ber bis jetzt getroffenen Sparmaßnahmen.

Oberingenieur Kurz berichtete über die Tä­tigkeit des neuen Stadtrats, insbesondere über die getroffenen Maßnahmen zum Ausgleich des Boranschlags. Er erläuterte weiter die Bestre­bungen zur Beschaffung von Arbeit und wies gleichzeitig auf die Schwierigkeiten, die sich be­züglich der Lösung des Zinsproblems ergeben, hin. Es bestehe Hoffnung, daß die Regierungs­stellen billiges Geld zur Erbauung einwandfreier Wohnungen zur Bersügung stellen würden. Al­lerdings müsse bei der künftigen Bautätigkeit darauf gesehen werden, daß möglichst wenig Mietkasernen erstellt würden. Ein­fache aber einwandfreie Wohnbauten, mit viel Grünland dazwischen in Stadt und Land, mühten geschaffen werden.

Zum Schluß wies der Redner noch daraufhin, daß zur Gesundung bes deutschen Volkes vor allem Sauberkeit in der Wirtschaft gehöre und daß die Mitarbeit des Hausbesihes an den Aufgaben des nationalen Staates dringend er­forderlich sei. Er brachte ein dreifachesSieg- Heil!' auf Reichspräsidenten von Hinden­burg und Reichskanzler Adolf Hitler aus. An die Ausführungen schloß sich eine rege Aus­sprache an.

Reitturnier

der akademischen Reitergruppe.

Am gestrigen Freitag fand auf dem Hniver- sitäts-Reitplatz am Brand das Reitturnier des Sommer-Semesters statt. Die Leitung lag in den Händen des Hniversitäts-Reitlehrers S ch ö m b s, als Preisrichter halten sich zur Verfügung ge­stellt : Freiherr Röder von Diersburg und Graf Bredow. Das Reitinstitut, das schon feit 300 Jahren an der Hniversität besteht, hat in den letzten Jahren einen sehr erfreulichen Aufschwung genommen. Besonders zu begrüßen ist, daß die Studenten sich mehr als früher mit dem Reitsport angefreundet haben. Als in den Jahren nach dem Krieg alle Sportzweige leb­haft gepflegt wurden, war das Reiten aus man­cherlei Gründen zu einem Stiefkind geworden. Das hat sich nun gewandelt und schon mehrere Jahre darf der Reitsport als vollwertiges Glied im Rahmen des Hniversitäts-Sportbetriebes an­gesehen werden. Es ist nicht mit Sportarten wie Handball oder Kugelstoßen zu vergleichen es ist mehr: es ist nicht bloß Schulung des Körpers, sondern vielmehr des Geistes und persönlichen Mutes. Hnb deshalb sagen wir: equitarc ncccssc est.

Am Vormittag fanden die Vorprüfungen der Anfängerabteilungen statt, die Dressurprüfungen für das Jugend­reiterabzeichen, ferner die t h e o r e t i s che und praktische Prüfung für das Deutsche Rei- terabzeichcn. Hm 16 Hhr begann nach der Begrüßung der Gäste die Fortsetzung. Zuerst zeig­ten sich die Anfänger im Abteilungs­reiten. Dann durften drei von Herrn S ch ö m b S eingeübte Kinder ihre Künste in Dol»

vernehm en mit der Reichsregierung er Aas Konkordat legt bann in ben folgenden Ar­tikeln fest, daß wie bisher ein Apostolischer Nuntius in Berlin und ein Botschafter des Reiches beim Heiligen Stuhl residieren wird. Dem Heiligen Stuhl sowie den Bischöfen usw. wird die f r e i e K o r r e s p o n d e n z zugesichert, Hirtenbriefe, Anweisungen, amtliche Diözesanblätter im Rahmen kirchlicher Zuständigkeit können unge­hindert veröffentlicht werden. In Ausübung ihrer geistlichen Tätigkeit genießen die Geistlichen den Schutz des Staates gegen Beleidigungen und Stö­rungen der Amtshandlungen nach Maßgabe der all­gemeinen staatlichen Gesetzgebung. SUerifer und Or- oensleute sind frei von der Verpflichtung zur lieber* nähme öffentlicher Aemter und Obliegenheiten ent­gegen dem kanonischen Recht. Zur Annahme einer Anstellung oder eines Amtes im Staat usw. bedür­fen Geistliche der Genehmigung ihres Diözesan- ordinarius. Sie ist jederzeit aus wichtigen kirchlichen Gründen widerrufbar. Die weiteren Bestimmun­gen schützen das Amtseinkommen ber Geistlichen vor Zwangsvollstreckung (genau wie bei Beamten), Ge­richts- und andere Behörden können über bei der Seelsorge anvertraute Dinge keine Auskünfte for­dern, der Mißbrauch geistlicher Kleidung oder des Ordensgewandes steht unter derselben Strafe wie der Mißbrauch der militärischen Uniform.

Die gegenwärtige Kirchenorgantfatlon bleibt bestehen, die etwaige Neueinrichtung eines Bistums oder einer Kirchenprovinz bleiben der Ver­einbarung mit der betreffenden Landesregierung vor­behalten, gegebenenfalls mit der Reichsregierung. Dagegen können kirchliche Aemter frei errichtet und umgewandelt werden, wenn Staatsmittel nicht be­ansprucht werden.

Nach Artikel 14 hat die Kirche grundsätzlich das freie Befetzungsrecht für alle Kirchen- amter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinden. Bezüglich der Be­setzung von bischöflichen Stühlen findet auf die beiden Sufsragan-Bistümer R o 11 e n b u r g unb Mainz wie auch für das Bistum Meißen, die für ben Metropolitanfitz Freiburg getroffene Rege­lung entsprechende Anwendung.

Katholische Geistliche in Deutschland müssen deutsche Staatsangehörige sein, ein deut- sches Reifezeugnis haben, an einer deutschen ober an einer päpstlichen Hochschule in Rom ein drei­jähriges philosophisch-theologisches Studium abgelegt haben; die Ernennung von Erzbischöfen, Bischöfen usw. wird erst ausgestellt, nachdem durch den Reichssta11ha11er festgeste 111 ist, daß ge - gen bic Ernennung Bebenken allge­meinpolitischer Natur nicht bestehen.

Orden unterliegen in bezug auf ihre Gründung, Niederlassung, ihre Tätigkeit in der Seelsorge, im Unterricht, in Krankenpflege und charitativer Arbeit, in der Ordnung ihrer Angelegenheiten unb der Ver­waltung ihres Vermögens staatlicherseits keiner be­sonderen Beschränkung. Geistliche Ordensober-, die innerhalb des Deutschen Reiches ihren Amtssitz ha­ben, müssen die deutsche Staatsangehö­rigkeit besitzen. Provinz- oder Ordensoberen, de­ren Amtssitz außerhalb des deutschen Reichs­gebietes liegt, steht, auch wenn sie anderer Staats­angehörigkeit sind, das Visitationsrecht be­züglich ihrer in Deutschland liegenden Niederlassun­gen zu.

Nach Artikel 16 (elften die Bischöfe, bevor sie von ihrer Diözese Besitz ergreifen, in die Hand des Reichsstatthalters bzw. des Reichspräsidenten f o ( genben Treueid:Vor Gott und auf die Hei­ligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reiche und dem Lande .... die Treue. Ich schwöre und ver­spreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten unb von meinem Klerus achten zu lassen. In ber pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schadeü zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte."

Die folgenden Bestimmungen gewährleisten Eigen­tum und andere Rechte ber Anstalten, Stiftungen, Verbände usw. der katholischen Kirche. Artikel 21 bestimmt: Der katholische Religions­unterricht in den Volks-, Berufs-, Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in Uebereinftimmung mit den Grundsätzen der Kirche erteilt. Im Religionsunter­richt wird die Erziehung zu vaterländi­schem, staatsbürgerlichem und sozia­lem Pflichtbewußtsein aus dem Gei st des christlichen Glaubensgesetzes mit Nachdruck gepflegt werden. Den kirchlichen Oberbe­hörden steht im Einvernehmen mit der Schulbehörde die Möglichkeit der Prüfung des Religionsunter­richts zu. Bei ber Anstellung von katholischen Re­ligionslehrern findet Verstä'ndiguna zwischen Bi­schof und Landesregierung statt. Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekennt­nisschulen bleibt gewährleistet. In allen katho­lischen Volksschulen werden nur solche Lehrer ange» stellt, die der Kirche angehören und den Erforder­nissen der katholischen Bekenntnisschule entsprechen. Orden und religiöse Kongregationen sind im Rah­men der allgemeinen Gesetze zur Gründung und Führung von Privtschulen berechtigt. An den Sonn- unb Feiertagen wird in ben Kirchen ein (Be­bet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes eingelegt.

Besonders wichtig sind dann Artikel 31 unb 32: Diejenigen katholischen Organisatio­nen und Verbände, die ausschließlich re­ligiösen, rein kulturellen und cha - ritativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unter st eilt sind, werden in ihren Einrichtungen und ihrer Tätigkeit geschützt. Diejenigen, die außerdem auch anderen, darunter auch sozialen und berufsständischen Aufgaben dienen, sollen unbe­schadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände den obengenannten Schuh genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Tätigkeit außerhalb jeder poli­tischen Partei entfalten. Die Feststellung der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen, bleibt der Vereinbarung zwischen der Reichsregierung und dem deutschen Episkopat Vorbehalten. Insoweit Reich und Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen, daß deren Mitgliedern d i e Ausübung ihrer kirchlichen Ver­pflichtungen an Sonn- und Feier­tagen regelmäßig ermöglicht wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen und sittlichen Heberzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre. Aus Grund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse, wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats ge­schaffenen Sicherungen einer, die Rechte und

[er zwingen wird, auf ihre bisher im Verborgenen geübte, ständig von Strafe bedrohte Tätigkeit zu verzichten. Eine behördliche Zulassung und lieber* wachung ber Spielbetriebe wirb außerdem ermög­lichen, diese Betriebe wirtschaftlich zu e r = faffen unb bamit zum Nutzen ber All- f e m e i n h e i t auszuwerten. Zu erwarten ist erner, baß sich Spieler, die wegen der Spielmöglich­keiten bisher ausländische Bäder ausgesucht haben, zum Besuch der in Betracht kommenden deutschen Kurorte entschließen werden. In den letzten Jahren hat das benachbarte Ausland verschiedentlich i n unmittelbarer Nähe deutscher Bäder an der Reichsgrenze Spielkasinos zu dem Zwecke ge­gründet, aus dem Spielverbot in Deutschland Vor­teile zu ziehen, wie z. B. Niederbronn im Elsaß, bann Herbesthal unb Altenberg In Belgien. Diesem unerwünschten Wettbewerb soll ein Ende gemacht werden. Die Gesetze, welche die Zulassung von Spiel­banken bisher verhindert haben, werden nicht außer Kraft gesetzt. Jede Zulassung von Spielbanken außerhalb des Rahmens des vor­liegenden Gesetzes, also z. B. durch eine Landes- regierung oder eine Stadtgemeinde ist nach wie vor ausgeschlossen.

Wie draußen gearbeitet wird.

Revaf, 21.Juli. (CNB.) Unter der Überschrift W ie falsche Meldungen ent st ehe n" chreibt dieNevalsche Zeitung" vom 19. Juli: In )cnSonumed" Nr. 152 finden wir unter ber lieber- chriftDie beutschen Waffenfabriken arbeiten" folgenbes Telegramm:Paris, den 17. Juli. Die lothringischen Waffenfabri- k e n arbeiten nach Meldungen französischer Blätter mit voller Belegschaft; vor allen Dingen werden Granaten angefertigt. Es sei soviel Arbeit vorhanden, daß die Fabriken sogar an Sonntagen arbeiten." SolltenSonumed" wirk­lich nicht wissen, daß Lothringen seit 1918 leider z u Frankreich gehört und daß es sich mithin nicht um deutsche, sondern um franzö­sische Munitionsher st ellung handelt?

Freiheiten der katholischen Kirche m Reich und Ländern wahrenden Gesetzgebung, erlaßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die ©ct ft lieben und Ordens leutedie Mitgliedschaft in politischen Par- teien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.

Auf Artikel 34 folgen noch folgende Schluß- ° 3u Hrkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Konkordat unterzeichnet.

Geschehen in doppelter Hrschrist in der Vati­kanstadt am 20. Juli 1933.

Gez.: Eugenio Cardinale Pacelli.

Gez.: Franz von Papen.

Dem Konkordatstext ist ein Schluhproto- toll vorn Tage der Unterzeichnung angefugt, das einen Bestandteil des Konkordats selbst bildet unb einzelne Artikel ergänzt. Danach bleibt der Apostolisck) e Nuntius in Berlin Doyen des Diplomatischen Korps. Das Recht ber Kirche auf Steuererhebung bleibt ge­währleistet. Sofern gegenüber der Besetzung von Kirchenämtern Bedenken allgemeinpolitischer Natur im Zeitraum von 20 Tagen nicht geltend gemacht werden, nimmt sie der Heilige Stuhl als nicht be­stehend an. Kirchlich geleitete Konvikte und Gym­nasien gelten steuerrechtlich als Bestandteil der Diö­zese. Wenn Privatanstalten zur Ausbildung von Lehrkräften herangezogen werben, sollen Anstalten ber Orben entsprechet berücksichtigt werben. Das Recht vorheriger kirchlicher Einsegnung von Ehen bei schwerem sittlichen Notstand wird dahin erläu­tert, daß die Urkunden nicht schnell genug beige­bracht werden können. Bezüglich völkischer Minderheiten verspricht ber Heilige Stuhl gleichwertige Schutzabmachungen in anderen Konkordaten. Die Seelsorge-Ab­machungen gelten auch für den Arbeitsdienst. Das Verbot parteipolitischer Betätigung soll auch für nichtkatholische Geistliche gelten. Die entsprechenden Verbotsbestimmungen des Heiligen Stuhls bedeuten keine Einengung der pflichtgemäßen Verkündung und Erläuterung der dogmatischen und sittlichen Lehren und Grundsätze der Kirche.