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Gießen (ZRobfyeimer Str. 45), den 22. April 1933
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Für die uns anläßlich unserer silbernen Hochzeit erwiesene Aufmerksamkeiten sagen wir allen herzlichen Dank
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Ranglogen 7 und 8, 11 und 12, Proszeniumslogen
Sperrsitz (Reihe 1 bis 9), 1. Rang
Wir danken herzlichst für die uns anläßlich unserer silbernen Hochzeit erwiesenen Aufmerksamkeiten
Georg Herpel und Frau
2. Rang Vorderplatz (Reihe 1, Mitte)
2. Rang (Reihe 2 und 3) und
2. Rang (vordere Seitenreihe)
2. Rang (Reihe 4 und 5)
Die Einlösung muß vor der 29. Abonnementsoorstellung erfolgt sein.
Gießen, den 19. Aprll 1933.
Die Bürgermeisterei. I. 23.: Dr. Hamm.
$ür die zu unserer silbernen Hochzeit in so unerwartetem Maße erwiesenen Aufmerksamkeiten, banken wir herzlich Julius Lehrmund und Frau
Bekanntmachung.
Die nächsten Biehmärkte in Gießen fin-
• Dienstag, den 25. April 1933, Rindoieh- (Nutzoieh-) Markt. Auftriebszeit von 7.30 bis 8.30 Ugr vormittags.
Mittwoch, den 26. April 1933, Schweinemarkt. Austriebszeit von 8 bis 9 Uhr vormittags.
Auf dem Rindviehmarkt wird sämtliches Vieh gegen Maul- und Klauenseuche schutz- geimpft.
Gießen, den 22. April 1933.
Bürgermeisterei Gießen. I. 23.: Dr. Hamm.
Jean Weisel, Gieben, Sonnenstr. 6, Tel. 3888
Prospekte über ermäßigte Pauschal - Badekuren vom 1. Mai bis 30. Sept, versendet die Badeverwaltung Bad Salzschlirf
bach und Umgegend, insoweit solche für Lauterbach in Betracht kommen;
in Lrainfeld, Volksschule, alle gewerblichen Schüler, bisherige und neu em» tretende aus dem ganzen Bezirk am Mittwoch, dem 26. April. 8 Uhr vormittags;
in Schlitz, Hinterburg, alle gewerblichen Schüler, bisherige und neu eintretende aus dem ganzen Bezirk am Donnerstag, dem 27. April, um 8 Uhr vormittags;
in Herbstein, Altes Schulhaus, alle gewerblichen Schüler, bisherige und neu eintretende aus dem ganzen Bezirk am Donnerstag, dem 27. April, 8 Uhr vormittags.
Amtsvelkündlgungen aus oberhessischen und preußischen Kreisen
(Reihe 3 und 4)
Sperrsitz (Reihe 10 bis
1. Rang (Reihe 5 und 6), Logenrückplätze
Sperrsitz (Reihe 14 bis
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Filmdarstellerin unserer Zeit, in
Unmögliche Liebe
Die Tragödie einer reifen schönen Frau
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Aufgepaßt, es kommen die Husaren
Kreis Gießen.
Die Firma Ihring-Melchior, Kornm.- Ges. in Lich, hat unter Vorbehalt Des jederzeitigen Widerrufs längstens bis zum 1. Oktober 1933 die Erlaubnis erhalten, an Sonntagen und den gesetzlich zugelassenen Festtagen in der Zeit von 6 bis 9 und 11 bis 13 Uhr Bier und Eis ausfahren zu
Kreis Schotten.
In vielen Gemarkungen des Kreises greift auf den Wiesen, und zwar vor-
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Bedarfs-Haitest der elektr. Straßenbahn Grenzweg Wieseck—Gießen
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16 bis 18 Uhr.
Nach Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. 37210 Kasse des Stadttheaters Gießen erfolgt Uebersendung der Abonnementskarten.
Kreis Lauterbach.
Betreffend: Beginn des allgemeinen Berufsschulunterrichts in Lauterbach und Unterrichtsbeginn der gewerblichen Abtellung in Herbstein, Schlitz und Crainfeld.
Es haben sich einzufinden:
1. in Lauterbach am Montag, 24. April, um 4 Uhr in der Volksschule alle Berufsschüler einschließlich Mädchen des 1. und 2. Berufsschaljahres, auch die neueintretenden Schüler von Lauter-
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Kartoffeln, Bohnen, Erbsen und viele andere Gemüse- sorten müssen sorgfältig gehäufelt werden, damit die kurzem schön bedeckt sind und das Kraut seitlichen Halt hat. — Mit einer gewöhnlichen Kartoffel-Hacke ist das eine mühseligeScbinderei, vom seitlichen Hacken wird man lendenlahm und krumm. Fritz aber macht diese Arbeit Vergnügen, denn
mit dem Wolf-Häufler kommt er dreimal so weit!
Den zieht er einfach aufrechtstehend und rückwärtsgehend am langen Stiel hinter sich her. wobei die Furchen auch viel gleichmäßiger wer ien. Wolf-Geräte sind eben von Praktikern erdacht — schauen Sie sich mal die vielerlei Formen an bei
Sladttheater-Abonnement,
Die Einlösung des achten Abschnitts der 'Abonnements für Dienstag, Mittwoch und Freitag hat an der Theaterkasse, Johan- nesstraße 3, zu erfolgen, und zwar:
Montag, den 24. April 1933, für die Dienstag-Abonnenten,
Dienstag. Sen 25. April, für die Mittwoch-Abonnenten,
Mittwoch, den 26. April, für die Frei-
in dem neuesten Militär-Lustspiel aus der Vorkriegszeit
Ja treu ist die
Soldatenliebe
Für solche Schüler, die ein Handwerk ergreifen wollen, aber augenblicklich noch keine Lehrstelle haben, empfiehlt es sich ebenfalls, schon gleich mit Besinn des Schuljahres in die gewerblichen Abteilungen einzutreten.
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Als Grundlage für die Umlegung der Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen dient das nach besonderem Muster gemarkungsweise aufzustellende Verzeichnis (Umlogekataster) aller Grundsteuerpflichtigen der betr. Gemarkung soweit sie beitragspflichtig sind. Nicht aufzunehmen sind diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die:
nur solche Grundstücke besitzen, auf denen ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht stattfindet,
nur Gebäude nebst zugehörigen Hofräumen sowie nur kleine Haus- und Sorten besitzen, wenn letztere nicht näßig und in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet werden und deren Erzeugnisse hauptsää)lich dem eigenen Haushalt dienen,
wiegend am Rande der Bachläufe und Bewässerungsgräben die Pestwurz immer weiter um sich. Die Wiesenbesitzer sind verpflichtet, durch öfteres Abmähen der Blätter und Blütentriebe zur Eindämmung beizutragen. Da eben die Blüien- triebe der Pestwurz, die von trüb fleisch- rosaer Farbe sind, ausgetrieben sind, ist es ratsam, daß diese Triebe sofort entfernt werden. Dadurch wird die Samen« bildung verhindert und einer Verbreitung dieses lästigen Unkrautes entlang der Bachläufe vorgebeugt. Zur Bekämpfung der Pflanzen ist aber außerdem unbedingt erforderlich, daß die Blätter im Laufe des oommers öfters abgemäht werden, damit keine Referoestoffe in den Wurzelstöcken abgelagert werde können. Häufig begehen die Wiesenbesitzer den Fehler, die Blätter beim Mähen der Wiesen stehen zu lassen. Hierdurch wird nur die Verbreitung des Unkrautes gefördert.
Auch in dem letzten Winter find wieder erhebliche Schäden an Straßen, Wegen und Hofreiten entstanden, weil die Bäche und Abzugsgräben zur Abführung des Wassers nicht im Stande waren. Diese waren mit Geröll und Schutt belagert oder verwachsen. Seit langem war eine Ausräumung bis auf die Sohle nicht erfolgt. Die Gemeinden find nach dem Bachgesetz zur ordnungsmäßigen Räumung und Instandhaltung verpflichtet. Das Kreisamt Schotten beauftragt die Bürgermeistereien damit, die. erforderlichen Arbeiten, soweit es Witterung und Wasserstand zulassen, auszuführen. Das sich ergebende Steingeröll ist gut für Straßen und Feldwege zu verwenden: Erdaushub wird gern von Landwirten für Wiesen usw. genommen. Weiter weist das Kreisamt auf sorgfältige Offenhaltung aller Kanäle, Durchlässe und Einläufe hin.
Kreis Büdingen.
Auf Grund des Artikels 24 der Wiesen- poiizeioerordnung ordnet das Kreisontt Büdingen an daß die auf den Wiesen wachsenden Herbstzeitlosen zur Zeit des höchsten Saftstandes, welcher demnächst eintreten wird, durch Ausstechen, Aus- rupfen oder Abhacken der Pflanze famt Schaft und Zwiebel beseitigt werden.
Dies hat möglichst bei feuchtem Wetter zu geschehen, damit der Schaft nicht schon dicht unter dem Boden abbricht.
D.e Pflanzenteile sind sorgfältig zu beseitigen und dürfen besonders nicht auf Wege oder in Fischgewässer geworfen werden. Die Beseitigung der Herbstzeitlosen hat bis zum 1. Juni l.J. bei Vermeidung der Veranzeigung säumiger Wiesenbesitzer stattzufinden.
Die Vertilgung der Herbstzeitlosen auf in eigener Bewirtschaftung stehenden Gemeindewiesen hat auf Kosten der Gemeinden zweckmäßigerweise durch Kinder zu geschehen. 'Auf verpachteten Wiesen hat der Pächter dafür Sorge zu tragen.
Gegen säumige Wiesenbesitzer haben die Feldschlltzen Anzeige zu erheben.
Dittkreis.
Die Dienststunden in den Bureaus der landrätlichen und der Kreiskommunalverwaltung sind für das Sommerhalbjayr, und zwar vom 19. April d. I. ab, wie folgt festgesetzt worden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: vormittags von 7 big 1 Uhr, nachmittags von 2 bis 4.30 Uhr;
Mittwoch und Samstag: von 7 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags
Die Sprechstunden für das Publikum ynb wie bisher Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags.
lediglich solchen Grundbesitz in der Gemarkung haben, der zu einem land- wirtschastlichen Betrieb gehört dessen Sitz außerhalb Hessens gelegen ist.
Soweit das die Befreiung rechtfertigende Verhältnis nicht schon von Amts wegen berücksichtigt worden ist, werden die Beitragspflichtigen hiermit aufgefordert, längstens bis zum 1.3uni 1.3. die Befreiung von der Beitragspflicht bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in der das Grundstück gelegen oder der es polizeilich zugeteilt ist, zu beantragen.
Die Anträge werden von den Bürgermeistereien nach Prüfung und unter Mitteilung des Ergebnisses derselben an den Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingesandt.
Stoße WM-WWlW auf dem
Graf zu Solms - Laubach'schen Hofgute Münzenberg.
Infolge Wirtschaftsabgabe kommt am Mittwoch, dem 26. d. M.» und nötigenfalls weitere Tage, jedesmal vormittags 9 Uhr beginnend, auf dem Hofgute zu Münzenberg das sämtliche lebende und tote Guts« Inventar zur freiwilligen öffenllichen Versteigerung.
Es kommen zum Ausgebot: 11 Pferde, darunter eine hochtragende Stute und ein einjähriges Hengstfohlen, sonst Arbeits- und Schlachtpferde; 63 Stück Rindvieh (sämtlich schwarzbuntes Niederungsvieh), darunter frischmelkende Kühe und tragende Rinder, außerdem 1 schwerer Bulle,- 3 Ziegen; diverse Schweine, darunter tragende Sauen und Sauen mit Ferkeln, 1 älterer Eber und eine Anzahl Ferkeln; 24 Mutterschafe mit Lämmern (ober» hessisches Landschaf), ferner 11 Jährlinge: eine komplette Schmiedeeinrichtung, eine Schäferhütte, verschied. Kasten- und Leiterwagen und Wirtschaftswagen, 1 Garbenbinder, 1 Gelieideableger, 1 Grasmäher, verschiedene Pfluge und sonstiges Inventar: ferner zirka 50 Stück Schweine- und Schafetransportkäfige verschiedener Größe: eine Hack- ma chine mit Reserveteilen, eine Drillmaschine, ein Halb» verdeck, 1 Ponnywagen, 8 kompl. Pferdegeschirre u.a.m.
Die Versteigerung beginnt mit dem Schafvieh, anschließend das übrige Vieh.
Es wird gebeten, die Steigobjekte vorher zu besich» tigen. Die Versteigerung erfolgt nur gegen Barzahlung oder mit bestätigtem Reichsbankscheck. 2729d
Mahnung.
Die Zahlung der für den Monat März 1933 rückständigen Beiträge zu unserer Kasse wird mit Frist bis 29. April 1933 gemahnt.
Nack) diesem Termin erfolgt Kostenberechnung und Zwangsbeitreibung.
Samstags können Einzahlungen nicht getätigt werden. 2733D
Gießen, den 21. Aprll 1933.
Allg. Ortskrankenkasse Gleßen-Land.
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Die zu zahlende achte Rate beträgt für: Ranglogen 2 bis 6 und 13 bis 17, RM.
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Bekanntmachung.
Wegen Käfergefahr muß das noch in den städtischen Waldungen sitzende Tlaöcl- Brennholz (Kiefern- und Fichtenscheiter und -knüppel) umgehend, jedock) spätestens bis 1. Mai d. 3. aus dem Wald abgefahren werden. 2716C
Gießen, den 21. Aprll 1933.
Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Dr. Selb.
2.
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