19 Uhr hier jeder Gast die Uebertragung ungestört hören kann. Es ist vor 17 Uhr allen Gästen bekanntzugeben, daß in den nächsten zwei Stunden jede Störung unbedingt zu oermei- den ist Kommen und Gehen in dieser Zeit ist unerwünscht. Wer sich diesen Anordnungen nicht fügen will, muß auf schnellstem Wege entfernt werden, da niemand berechtigt ist, einen deutschen Volksgenossen beim Anhören einer Rede des Führers zu stören. Die Ortsgruppenleiter entsenden Parteigenossen, die die Durchführung dieser Anordnung überwachen und die Durchführung den Wirten erleichtern helfen.
9n den größeren Städten sind außerdem auf je einem größeren Platz Lautsprecheranlagen anzu- bringen, um auch den Volksgenossen, die aus irgendeinem Grunde in der Stadt zurückbleiben müssen, den Empfang der Uebertragung zu ermöglichen.
Erntezeichen
In ganz Deutschland wird für diesen \ | 11
Erntedanktag nur ein \ \ Xillll
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verkauft. Dieses Ab- A AyW /
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und geht in ausrei- vJyl \ uW/l/ ✓ chenden Mengen den ixXxMJJa /v
Kreisleitern zur '23er. I Vvlj
teilung zu. 20 00Ü xxvfli I Heimarbeiter erhal- tcn dadurch für ein paar Wochen Arbeit WwffiLin und Brot. Das Ab°
Zeichen wird vom 24.
September ab durch EiSSÖ® alle Ortsgruppen der NSDAP. zum vor- aussichtlichen Preise von 20 Pf. oertrie- ben. Alle übrigen Ab- M
Zeichen für den Ernte- U
danktag sind streng- R
stens verboten. Der ”
Versuch, andere Abzeichen zu verkaufen, ist rücksichtslos zu unterdrücken. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß alle deutschen Volksgenossen an dem vom Führer angesetzten Ernte- danktag dieses Abzeichen tragen. Vor allen Dingen zeigen alle Nichtmitglieder der NSDAP, durch das Tragen des Abzeichens ihre Verbundenheit mit den Absichten der Reichsregierung.
Bett.: Beflaggung.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß an diesem von Adolf Hitler gewünschten Erntedanktage alle deutschen Häuser reichen Flaggen- schmuck und womöglich frisches Grün tragen.
Belr.: Entstehende Unkosten.
Der Eintritt in die Festsäle sowie der anschließende Tanz müssen frei fein. Entstehende notwendige Unkosten müssen, wie beim 1. Mai, von den Gemeinden übernommen werden. Nur der Kampfbund für deutsche Kultur hat die Genehmigung, für eine Reihe kultureller Veranstaltungen Eintritt zu erheben.
Betr.: Schüler aller Schulen.
Wo es zweckmäßig und durchführbar erscheint, sind die Schüler in den öffentlichen Feftfälen zuzu- lassen. Wo jedoch beschränkte Raumverhältnisse sind, müssen in den Schulen entsprechende Schülerveranstaltungen durchgeführt werden.
Betr.: Extrazüge nach Hameln.
Aus dem Gau Kurheslen gehen vier bis fünf Extrazüge mit Bauern, Arbeitern, Landfrauen und Trachtengruppen ab. Genauere Zeiten werden noch bekanntgegeben. Für Frankfurt a. M. liegt die Organisation des Extrazuges in den Händen des Landesbauernführers.
Betr.: Theater.
Die Theater sollen den Kreisleitungen der NSDAP, genügende Mengen Freikarten zur Verfügung stellen, die diese nach Rücksprache mit den Kreisbauernführern an jüngere, verdiente Bauern abgeben.
Betr. Amateurphotographen.
Alle Amateurphotographen werden aufgesordert, möglichst viele Szenen dieses Erntedanktages aufzunehmen und der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, Frankfurt a. M., Bürgerftraße 9/11 von jeder gelungenen Aufnahme zwei Exemplare zu überlassen, die dem Reichsministerium für Volks- oufklärung und Propaganda zugeleitet werden. Ort und Sinn der betreffenden Szene, sowie Name des Absenders find auf der Rückseite des Bildes zu verzeichnen.
Es ist selbstverständlich, daß dieser Erntedanktag bis ins kleinste Dorf unter der Führung der NSDAP, steht und daß alle deutschen Volksgenossen sich dieser Führung anschließen.
Alle etwa geplanten Feiern einzelner Gruppen, Vereine oder Verbände sind zu unterlassen. Nur der Kampfbund für deutsche Kultur wird zusammen mit der NSDAP, eine größere Aktion durchführen (Huldigungsfahrt zum Tag der deutschen Ernte). Ein näheres Programm hierüber geht der Presse in den nächsten Tagen zu.
Der große Erntedanktag soll die Augen des ganzen deutschen Volkes auf das Bauerntum hin- lenken.
Alle Kreisletter der NSDAP, rufen sofort nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung ihre Ortsgruppen- und Stützpunktleiter sowie die Vertreter aller am 1. Mai beteiligten Verbände und Vereine zusammen und legen mit den Kreisbauernführern und den etwa vorhandenen Führern des Kampfbundes für deutsche Kultur die genaue Durch- führung des Programms fest. Daraufhin rufen alle Ortsgruppen- und Stützpunktleiter in ihren Bezirken wiederum die Vertreter der erwähnten Verbände und Vereine zusammen und regeln alle Fragen betreffs des Erntedanktages. Alle Regie- rungs st eilen und Bürgermeisterämter haben die Arbeit der NSDAP, mit allen zu Gebote stehenden Kräften zu unterstützen.
Während der 1. Mat der Tag riesenhafter Mas- senkonzentrationen war, soll in unserem Gebiete der 1.Oktober der Tag von weit über 1 000 kleineren Kundgebungen fein, bei denen die Volksgenossen zusammensitzen und sich kennenlernen können. Auch gewährleistet die Uebertragung in Sälen ohne vorherige stundenlange Aufmärsche ein eindringliches Miterleben der Zuhörer.
Der Erntedanktag wird neben dem 1. Mai der zweite große Feiertag der Deutschen werden. Alle deutschen Volksgenossinnen und Volksgenossen fordere ich daher auf, sich den zuständigen führenden Amtswaltern der NSDAP, zur Ver
fügung zu stellen und mit allen Kräften muzuhel- fen. Wer sich zu dem Erntedanktag bekennt, bekennt sich zu Adolf Hitler und seinem Aufbauprogramm.
Wer sich aber an dem Erntedanktag zurückhält und den Veranstaltungen ohne brin« ?enden Grund fernbleibt, zeigt damit, daß er eine innere Anteilnahme an dem Schicksal des deutschen Volkes nimmt.
gez. Müller-Scheld, Gaupropagandaleiter und Leiter der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda
Mitteilungen des bayerischen Kultusministers über die Neuglieoerung des
Reiches.
München, 20. Sept. (TU. Drahtmeldung.) Auf einer Mitgliederversammlung der Bayreuther Ortsgruppe der NSDAP, machte der bayerische Kultusminister S ch e m m Ausführungen von großer Bedeutung. Der „Völkische Beobachter" teilt darüber in seinem Bericht aus Bayreuth u. a. folgendes mit: Nach dem Willen des Führers soll es künftig in Deutschland keine Länder, keine L a n d e s g r e n z e n und keine (Stammes- grenzen mehr geben, sondern die Einheit des Reiches in seiner staatlichen Gliederung sollen d i e 3 7 Gaue sein, wodurch also den Städten,
in Denen Gauleitungen ihren S l g haben, künftig die Bedeutung von Regierungssitzen zukommen wird.
Am Samstag Baueröffnung her ersten Reichsaulobahn.
Der Führer wird den erstenSpatenstich tun.
Berlin, 19. Sept. (TU.) Am Samstag, dem 23. September, wird in Frankfurt a. M die feierliche Baueröffnung der er st en Reichsautobahn vor sich gehen. Es werden ungefähr 700 Arbeiter eingestellt. Die Zahl der in den nächsten Wochen Beschäftigten wird etwa 4000 betragen. Das Programm ist wie folgt festgelegt:
7 Uhr: Antreten der neueinge st eilten Arbeiter beim Arbeitsamt Frankfurt a. M. und Entlassung der Arbeiter aus der Obhut des Arbeitsamtes. Anschließend Marsch zum Börsenplatz.
7.30 Uhr: Kundgebung auf dem Börsenplatz mit einer Ansprache des Reichsstatthalters Gauleiter Sprenger.
7.45 Uhr: Ansprache des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen Dr. Tod t.
8.30 Uhr: Abmarsch zur Arbeitsstätte.
10.15 Uhr: Eintreffen des Führers. Begrüßung durch Reichsstatthalter Sprenger. Der Generalinspekteur meldet dann dem Führer die Ar
beitsbereitschaft. Der Vorsitzende des Vorstandes der Reichsautobahn, Generaldirektor Dorpmüller übergibt dem Führer einen Spaten juriöau« eröffnung. Der Führer hält eine Ansprache und gibt den Befehl zum Arbeitsbeginn.
Es ist zu erwarten, daß im Laufe der nächsten sechs bis acht Wochen mit demBauderAuto- bahn st reckeMünchen — Salzburgeben- falls begonnen wird und daß im Laufe des Herbstes noch zwei weitere Strecken in Angriff genommen werden können, so daß im näch- sten Frühjahr etwa 400 Kilometer Autobahnstrecke im Bau sind. Im nächsten Frühjahr würde dann noch eine größere Zahl in Bau genommen werden.
Oie Sckandinschrist in Oinant.
Brüssel, 19.Sept. (ERB.) Trotz der Intervention des Ministerpräsidenten de B r o c q u e v i l l e hat der Stadtrat von Dinant in seiner gestrigen Sitzung mit neun gegen zwei Stimmen beschlossen, die Inschrift „Furore Teutonico" an dem in Dinant zu errichtenden Denkmal für die Zivilopfer des Jahre s 19 14 anbringen zu lassen. Der Verzicht auf die Inschrift, fo versuchte der Stadtrat seinen Beschluß zu begründen, würde von Deutschland als Rechtfertigung der Auffassung angesehen werden, daß es in Dinant Franktireurs gegeben habe.
Oie Neuordnung der Geireihewirischast.
Reichsernährungsmmister Narre erläutert hie neuen Agrargesetze unh hie Preis-Regulierung auf hem Getreihemarkt.
Berlin, 19. Sept. (TU.) Reichsernährungsmi- nifter Darr 6 sprach am Dienstag im Rundfunk über den Aufbau des Reichsnährstandes •unb über bie Maßnahmen zur Markt- unb Preisregelung für lanbwirtschaftliche Erzeugnisse. Er führte u. a. aus, bah bie Reichs- regierung ihm bie Ermächtigung gegeben fjabe, bie feit Jahren von ihm eingeleiteten Vorarbeiten zur Durchführung bes ftänbifdjen Aufbaues in ber Lanbwirtfchaft fortzuführen, obwohl für bie ganze übrige Wirtschaft bie stänbifche Neuglieberung noch zurückgestellt würbe. Die Ermächtigung zum Ausbau bes Reichsnähr- ftanbes komme gerabe zur richtigen Zeit. Das beweise bie Unzulänglichkeit ber Marktverfassung, in
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erster Linie bes (Betreibemarttes, zur Genüge. Wir müssen uns vollkommen darüber klar sein, daß ber Lanbwirt kein Unternehmer im landläufigen Sinne sei. Der Nährstand könne und solle sich nicht an dem Spiel ber freien Preisbildung beteiligen und dürfe nicht den damit verbundenen Gefahren ausgesetzt sein.
wir brauchten den Bauern als den B l u t q u e l l und als ben Ernährer des deutschen Volkes. Darum komme es auch nicht fo sehr darauf an, bah der Bauer für seine Erzeugnisse einen möglichst hohen preis erziele, sondern es komme darauf an, daß der Bauer durch ein deutsches Recht mit seinem Grund und Boden fest verwurzelt werde, und dah er einen gerechten Lohn fürseineArdeit, d. h. auskömmliche preise erhalte.
Das neue Gesetz über ben Reichsnährstand gebe die grundsätzliche Möglichkeit, zum System der gerechten festen Preise für den Bauern überzugehen. Als erstes Gebiet sei hier die Getreidewirtschaft in Angriff genommen worden, und zwar durch das Gesetz über den Zusammenschluß von Mühlen und durch das in den nächsten Tagen zu veröffentlichende Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise. Danach werde er grundsätzlich ermächtigt werden, Fe st preise für Getreide festzusetzen. Kaufverträge, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über im Innern erzeugtes Getreide abgeschlossen werden, gelten auch bann, wenn ein niedrigerer Preis vereinbart sei, als xu den gesetzlich festgesetzten Preisen abgeschlossen. Alle Vereinvarungen, bie eine Umgehung der Festpreise barstellten, seien unwirksam, benn dem Erzeuger müsse ber gesetzlich fest- ?elegte Preis in voller Höhe zugute o m m e n. Verstöße gegen biefes Gesetz würben mit sehr schweren Strafen geahnbet werben. So werbe berjenige, ber bem Bauer für fein (Betreibe weniger zahle ober auch nur verspreche, zu zahlen, mit einer (Belbftrafe bis zu 100000 M k. b e ft r a f t. In befonbers schweren Fällen komme Zuchthaus unb Gelbstrafe in unbeschränkter Höhe in Bettacht. Fahrlässig Zuwiderhanbelnbe würben mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben Gefängnis könne bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen auch auf Verlust ber bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit ber Polizeiaufsicht erkannt werben. Derartige Verurteilungen würben auch auf Kosten ber Schuldigen öffentlich bekanntgegeben, unter Umftänben durch öffentlichen Anschlag. Gegebenenfalls würben bie Regierung auch die aus ben Jahren 1923 unb 1924 bestehenden Vorschriften über Untersagung bes Hanbels unb Schließung von Geschäftsräumen anzuwenben wissen.
Der Minister erklärte bann, dah auf Grund dieses Gesetzes zunächst nur für Wei
zen und Roggen Festpreise geschaffen worden seien, weil diese beiden Getreidearten als Brotgetreide entscheidend für den Getreidemarkt seien. Ger st e und Hafer würden demgegenüber in wesentlich geringeren 2Uengen umgeseht. Das Festpreissystem trage zweierlei Gesichtspunkten Rechnung. Einmal würden die preise für Roggen und Weizen zum Ende des Getreidewirtschaftsjahres nach oben gestaffelt, zum anderen werde das Preisgefälle vom Westen nach dem Osten vollauf beachtet.
Das ausgestellte Preisschema verstehe sich nur für das laufende Getreidewirtschaftsjahr mit seinem Charakter als Uebergangsjahr. Ob nicht im nächsten Jahr mehr Gleichmäßigkeit der Preisbildung im Verlaufe des ganzen Getreidewirtschaftsjahres, dafür aber ein wesentlich höherer Anfangspreis festzusetzen sei, bleibe einer Regelung zu gegebener Zeit Vorbehalten.
Die deutsche Getreidewirtschaft stehe jetzt a u f einer völlig neuen Grundlage. Während in früheren Jahren der Staat durch mißglückte Stützungsaktionen versuchte, den (Betreibepreis zu halten, sei nunmehr der Reichsnährstand im Zusammenwirken mit der Autorität des Staates zum Garanten der Preisbildung gemacht worden. Dem Spekulantentum, das in der
Brotversorgungswirtschaft des deutschen Volkes im besonderen Maße sein Unwesen trieb, fei ein ftir allemal das Handwerk gelegt worden.
Die nationalsozialistische Regierung habe im Gegensatz zu der einseitigen Politik bet Vergangenheit die praktischen Voraussetzungen geschaffen, um den Bauern wieder eine oet- stärkte Erzeugung dessen zu ermöglichen, was in Deutschland fehlt, nämlich Futtermittel, Oelfrüchte, Pflanzenfasern, wolle und Fett. Der Bau- ernbetrieb habe demnach jetzt nicht nur die Möglichkeit, sondern auch dlepslicht, seine Wirtschaft auf bas Nationalwirtschaft»^ Ziel bet Unabhängigkeit in bet Versorgung einzustellen. — Bereits bei bet im Gange befindlichen Herbstbestellung komme es entscheidend darauf an, ben Crforbemiffen der Anpas sungder bäuerlichenErzeugung an ben Bebarf Rechnung zu fragen. Daraus ergebe sich n. a., daß kein Bauer in biefem Herbst mehr (Betreibe anbauen bürfe als im Herbst 1932. 3n erster Linie sei derweizen- anbau zu oermlnbern, stattbessen sei eine Verstärkung ber nationalen Futtergrundlage herbeizuführen.
DieneuenIestpreisesürRoggenundWeizm
Berlin, 19. Sept. (TU.) Aufgrund der neuen Sondergesetze, das Gesetz über den Zusammenschluß von Mühlen und bas Gesetz zur Sicherung ber (Betreibepreife, hat die Reichsregierung z u n ä ch ft nur für Weizen und Roggen Fe ft preise geschaffen. Diese beiden (Betreioearten wurden her- ausgegriffen, weil das Brotgetreide entscheidend für den Getreidemarkt ist und der Bauer auch von diesen beiden Früchten die größten Mengen zum Verkauf bringt. (Berfte unb Hafer werben bemgegenüber in wesentlich geringeren Mengen umgesetzt. Die Futtergetreidearten, Gerste und Hafer, werden vom Bauern in erster Linie für den eigenen Bedarf erzeugt; nur etwaige überschüssige geringe Mengen werden — abgesehen von ber Braugerste — an ben Markt gebracht. Von ber recht großen Hafer ernte, bie wir in Deutschlanb jährlich haben, werden beispielsweise nach vorliegenden Buchführungsergebnissen nur 10 bis 17 o. H. vom Landwirt verkauft. Das Festpreissyftem trägt zweierlei (Befidjtspunften, die auf natürliche Verhältnisse Rücksicht nehmen, Rechnung. Einmal werben die Preise für Roggen unb Weizen zum Enbe bes Ge- tteibewirtschafts)ahres nach oben gestaffelt, zum anberen wirb bas Preisgefälle vom West en nach bem Osten vollauf beachtet. A b märkischer Station wirb bie Preisentwicklung banach folgenbermafjen lauten:
Roggen RM. Weizen RM.
Oktober 1933 147,— 182,—
November 1933 148,— 183,—
Roggen RM.
Weizen RM.
Dezember 1933
150,—
184,— ,
Januar 1934
153,—
186,—
Februar 1934
155,—
187,50
März 1934
157,—
189,—
April 1934
159,—
191,—
Mai 1934
162,—
193,—
Juni 1934
165 —
195,—
Nach diesem Preisschema werben sich bie Preise im Osten, Westen unb Süben bes Reiches unter Berücksichtigung bes Gefälleprinzips ausrichten. Die Preise finb festgesetzt unter Berücksichtigung ber befonbers reichen Ernte Deutschlanbs unb Einkommenskraft der Bevölkerung. Das Preisfchema oerfteht sich nur für das laufende (Be- treioewirtschafts fahr mit feinem Charakter als Uebergangsjahr. Ob nicht im nächsten Jahr mehr Gleichmäßigkeit der Preisbildung im Verlaufe des ganzen Getteidewirtschaftsjayres, dafür aber ein wesentlich höherer Anfangspreis festzu- fetzen ist, bleibt einer Regelung zu gegebener Zeit vorbehalten. Frei würde bann ein höherer Preis nur für biejenigen Getreidemengen zu gelten haben, bie die Nation zu ihrer Ernährung braucht. Her- oorzuheben ist, daß die genannten Preise auch dann gelten, wenn niedrigere Preise verabredet finb. Abgesehen bavon, baß derartige Verabredungen unter schwere Strafe gestellt werben. Hingegen finb höhere Preise nicht verboten. Die Preise beziehen sich auf mittlere Qualität. Zuschläge für gute Qualitäten sind demnach durchaus einwandfrei.
Ausbau und Gliederung des Reichsnährstandes.
Eine Verfügung des Keichsernährungsministers Darrs.
Berlin, 19. Sept. (TU.) Zur Vorbereitung der zur Durchführung des Reichsgesetzes vom 13. September 1933, Reichsgesetzblatt Seite 626, über den vorläufigen Aufbau bes Reichsnährstanbes unb Maßnahmen zur Markt- unb Preisregulierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu erlassenden Ver- orbnunaen bestimme ich auf Grund bes § 10, Absatz 1, bes genannten Gesetzes hiermit:
I. Ich b e ft ä t i g e bie vom Reichsbauernführer bisher auf ber (Brunblage ber freien Selbstverwaltung getroffenen Einrichtungen, und zwar:
1. Die Einrichtung eines Reichsbauernfüh- r e r s, 2. eines Stabsamtes des Reichs- bauernführers zur Bearbeitung aller bie Führung bes Gesamtstandes betreffenden Aufgaben, 3. eines Reichsbauernrates, als Beirat des Reichs» bauernführers, behalte mir aber die Bestätigung der derzeitigen Mitglieder vor, 4. eines Verwaltungskörpers der Selbstverwaltung unter der Leitung eines Reichsobmanns der bäuerlichen Selbstverwaltung unb bie Untergliederung ber Verwaltungseinrichtung in vier Hauptabteilungen jeber unter einem Hauptabteilungsleiter; diese Hauptabteilungen umfassen:
a) Hauptabteilung I: Reichsführergemeinschaft des Deutschen Bauerntums und die sich hieran anschließenden Verbände;
b) Hauptabteilung II: Landwirtschaftsrat, Preußische Hauptlandwirtschaftskammer sowie Landwirt- schafts- unb Bauernkammer der Länder;
c) Hauptabteilung III: Reichsverband der Deutschen Landwirtschafllichen Genossenschaften (Raiff- eisen);
d) Hauptabteilung IV: Landhandel (Groß- und Kleinhandel) und die Be- und Verarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
II. Ich beftätige die von der Selbstverwaltung getroffene Einrichtung, daß die unter I, 4 bezeichneten Hauptabteilungsleiter sich mit einem Beirat von zehn Fachberatern ihres Arbeitsgebietes umgeben, die auf Vorschlag des Hauptabteilungsleiters vom Reichsobmann mit Genehmigung des Reichsbauernführers bestätigt und eingesetzt werden.
III. Ich bestätige, die von der Selbstverwaltung eingesetzten Leiter der oben unter I genannten Einrichtungen und zwar: 1. Als Reichsbauernführer. R. Walter D a r r 6; 2. als Führer des Stabsamtes: Dr. Hermann Reifchle; 3. als Reichsobmann der Selbstverwaltung: Wilhelm M e i n • berg; 4. als Hauptabteilungsleiter I: Helmut Reinke; 5. als Hauptabteilungsleiter II: Dr. Karl Kräut 1 e; 6. als Hauptabteilungsleiter III: Arnold Trumpf; 7. als Hauptabteilungsleiter IV: Herbert Daßler; 8. als Geschäftsführer des Reichsbauernamtes: der Geschäftsführer des Agrarpolitik schen Apparates der NSDAP., Richard Ar au n er.
IV. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung getroffene Einrichtung eines Reichsbauerntages.
V. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung


