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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Or H.Tbyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für denAn» zeigentcil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Bietzen.
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anterSammelnummer2251. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeiger Sieben.
m. u..> KrühauSgab « 185. Jahrgang Dienstag, 18. Juli (955
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
Poftfd)e<ffonto: ’ 1 • M
Sranffurt am Main nm. vnick und Verlag: vrühl'sche Unioerfitäts-Vuch' und Steinöruderei R. Lange in Sietzen. Schriftleitung und Gefchästzstelle: SchuMatze 7.
Die Sieuererleichlerungen.
Von Frih Reinhard, Staatssekretär im Reichsfinanzmimsierium.
li.
Steuerfreiheit über einmalige Zuwendungen an Arbeitnehmer.
§ 2 des Gesetzes über Steuererleichterungen ist überschrieben .Steuerfreiheit für einmaUge Zuwendungen an Arbeitnehmer". Dieser Paragraph lautet:
„(1) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einmalige Zuwendungen über den Betrag des vereinbarten Arbeitslohnes hinaus, so gelten diese Zuwendungen nicht als Einkünfte des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommensteuergesetzes und nicht als Schenkungen im Sinn des Erbschaft- steuergesehes, wenn sie in der Zeit vom 1. August 1933 bis 31. Dezember 1933 und in Form von Bedarfsdeckungsscheinen erfolgen. Dedarfsdeckungsscheine sind gegen Entrichtung des entsprechenden Betrags bei den Finanzämtern erhältlich. Die Bedarfsdeckungsscheine berechtigen zum Erwerb von Kleidung, Wäsche und Hausgerät.
_ (2) Die Steuerfreiheit nach Abs. 1 gilt nicht für Arbeitnehmer, deren vereinbarter Arbeitslohn mehr als 3600 Reichsmark jährlich beträgt."
Die Begründung für diese Bestimmung ist die folgende: Cs gibt Unternehmer, die bereit sind, den Gedanken der Vermehrung der Rachfrage nach Gütern und somit der Vermehrung der Arbeit und der Verminderung der Arbeitslosigkeit dadurch fördern zu helfen, daß sie ihren Arbeitnehmern einmalige Zuwendungen über den Betrag des vereinbarten Arbeitslohnes hinaus gewähren. Solche einmaligen Zuwendungen sind dem geltenden Cinkommcnsteuerrecht gemäß lohnsteuer- pflichtiger Arbeitslohn in der gleichen Weise wie laufender Arbeitslohn. Alm den Gedanken der Llnternehmer, in der bezeichneten Weise der Erhöhung der Rachfrage nach Gütern und der Verminderung der Arbeitslosigkeit zu bienen, zu stärken, wird durch das Gesetz über Steuererleichterungen bestimmt, daß einmalige Zuwendungen nicht lohnsteuerpflichtig und auch nicht schenkungssteuerpflichtig sind, wenn sie in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 1933 und in Form von Bedarfsdeckungsscheinen erfolgen. Die Bedarssdeckungsscheine können die Unternehmer bei den Finanzämtern gegen Barzahlung erwerben. Die Unternehmer verteilen diese Bedarfsdeckungsscheine an ihre Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer geben die Bedarfsdeckungsscheine aus beim Erwerb von Kleidung, Wäsche und Hausgerät. Und die Verkaufsstellen erhalten diese Bedarfsdeckungsscheine durch die Finanzämter in bares Geld umgetauscht. Sobald sie diese zu dem Zweck den Finanzämtern vorlegen.
Die Folge der bezeichneten Steuererleichterung wird hoffentlich sein, daß recht viele Unternehmer ihren Belegschaften einmalige Zuwendungen in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 1933 gewähren. Als solche einmaligen Zuwendungen gelten auch Weihnachtsgratifikationen, die in Anerkennung unserer Steuererleichterung hoffentlich in zahlreichen Fällen gewährt werden, insbesondere von solchen Firmen, die stark betei- ligtsindandenAufträgen, die in Auswirkung unseres Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 in den nächsten Wochen und Monaten vergeben werden.
Die Lohnsteuerfreiheit für einmalige Zuwendungen gilt nur für solche Arbeitnehmer, deren vereinbarter Iahresarbeitslohn nicht meHr als 3600 Reichsmark beträgt.
(Steuerfreiheit
für neue Unternehmungen.
Es gibt Volksgenossen, die sich mit der Entwicklung neuer Herstellungsverfah- r e n und mit der Herstellung neuartiger Erzeugnisse befassen. Es kann im Einzelfall un Interesse der gesamten deutschen Volks- wirtschaft gelegen sein, die Entwicklung eines solchen neuen Herstellungsverfahrens oder die Herstellung der neuartigen Erzeugnisse zu f ö r - Vern. Für den Fall, daß ein solches Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft gegeben ist, wird der Reichsminister der Finanzen durch § 3 des Gesetzes über Steuererleichterungen ermächtigt, Unternehmen, deren Zweck die Entwicklung der neuen Herstellungsverfahren oder die Herstellung neuartiger Erzeugnisse ist, auf eine Reihe von Jahren von den laufenden Steuern des Reichs und der Länder zu b e f r e i e n, soweit es sich um Steuern vom Einkommen, vom Ertrag, vom Vermögen oder vom Umsatz handelt.
Ob ein überragendes Bedürfnis der gesamten deutschen Volkswirtschaft im Sinn des Gesetzes vorliegt, soll im Cinzelfall durch den Reichs- Minister der Finanzen im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichsarbeitsminister bestimmt werden. Die Freistellung von Steuern soll nicht zu einem unmittelbaren Wettbewerb mit Unternehmen, die am 15. Juli 1933 in der deutschen Volkswirtschaft bereits bestanden haben, führen.
§ 3 unseres Gesetzes ist darauf abgestellt, die Verwirklichung von Gedanken zu erleichtern, die darauf iinjielen, die Lage der deutschen Volkswirtschaft
„Volk an -er Arbeit."
Reichsminister Dr. Goebbels im Rundfunk: Deutschland im Kampf um seinen plah an der (Sonne und in der Achtung der Völker.
Berlin, 17. Juli. (SU.) Reichsminister Dr. Goebbels hielt am Montag um 19.50 Uhr über alle deutschen Sender eine Rede im Rundfunk über das Thema: „Volk an der Arbeit", in der er u. a. ausführte: Adolf Hitler ist nun fasteinhalbesIahr anderMacht. Das von ihm geführte Reichskabinett hat am vergangenen Freitag in einer Dauersitzung von 1 1 U & r bis urn 24 Uhr die letzten dringlichsten Gesetzentwürfe durchberaten und angenommen und damit den er st en Abschnitts er inneren Aufbauarbeit zu einem vorläufigen Abschluß gebracht. Man braucht nicht zu übertreiben, wenn man behauptet, daß das Kabinett Hitler im vergangenen halben 3ahr mehr an staatspolitischen Ta - ten verwirklicht hat, als alle anderen ihm vorangegangenen Regierungen im Verlauf der verflossenen 14 Jahre deutschen Riederbruches und deutscher Schande. Das Tempo der nationalsozialistischen Revolution war im Vollzug der Aktion geradezu atemberaubend.
Der Parteien st aal gehört endgültig der Vergangenheit an und wird nie wieder von den Toten auferstehen. Die nationalsozialistische Bewegung hat sich siegreich durch- gefeht. Auf ihr ruht die zentrale starke Autorität, die in Hitlers Person vereinigt ist. Das Reich wird von einer Stelle aus regiert, und eine Sabotage seiner Aufbauarbeit kommt nirgendwo mehr in Frage.
Eine Regierung ohne solides, pflichttreues und! verantwortungsfreudiges Beamte nt um wird I auf die Dauer keinen Bestand haben können. Dar- ' um muhte das Kabinett Gesetze erlassen, in deren Vollzug es möglich war, die Beamtenschaft von jenen Elementen ^u reinigen, die in den vergangenen 14 Jahren auf Grund ihresPar- teibuchs, aber unter Qltanget jeglicher Fähigkeit und sittlichen Reife ihr hohes Amt in sie hineingedrungen waren. Das brachte die eine oder andere Härte mit sich, war aber notwendig, wenn nicht das groß- angelegte Aufbauwerk dieser Regierung doch am Ende scheitern sollte. Die Reinigung des Beamtenstands von Menschen, die seiner nicht würdig sind, ist zwar noch nicht beendet, aber auch hier werden wir bald schon zu einem getoif fen Qlb- schluh kommen und damit auch in dieser Beziehung die allgemeine R u h e, Sicherheit und Stabilität, die so dringend von Röten ist, erreicht haben.
Revolutionen sind nicht Selb st zwecke, sondern nur Mittel zum Zweck. Selbstzweck ist die Erhaltung des Lebens unseres Volks und des Fortbestands unserer nationalen Rasse. Die Regierung hält ein wachsames Auge über jene getarnten bolschewistischen Elemente, die von einer zweiten Revolution sprechen in einem Zeitpunkt, in dem das Volk und die Ration sich eben anschicken. die Ergebnisse unserer Revolution für das nächste Jahrhundert zu sichern und auszubauen. Ls soll auch niemand glauben, dah er seinen Mangel an revolutionärem Mut in der Zeit, da wir in der Opposition standen oder im Schatten dec Macht den Staat eroberten, dadurch wettmachen könnte, daß er heute mit hyperrevolutionären Redensarten die Hühner aufscheucht und die Kinder bange macht. Etwas beseitigen darf nur der, der augenblicklich den besseren Ersah zur Hand Hal, und wer
nicht zu arbeiten versteht, sondern nur Phrasen zu dreschen und laut in der Gesinnung anderer zu machen, der schweige besser in der Gemeinde. Hitler Hal unsere Revolution genau im richtigen Augenblick aufgefangen. Nachdem wir den Staat mit seiner ganzen Machtfülle besitzen, haben wir es nicht mehr nötig, Positionen mitGe - walt zu erobern, die gesetzmäßig unser eigen sind. Kommissare sind nötig, wenn das Tempo der Revolution weiter anschwillt und die Gefahr besteht, dah im Drang der Entwicklung die Sicherheit des öffentlichen Lebens durch offenftehende Lücken entgleitet. Je mehr das Regime sich festigt, umso überflüssiger werden sie.
Die ganze Nation schenkt Hitler ihr Vertrauen. Die Regierung hat um des Volkes willen nach einem groß angelegten Plan den ft'rieg gegen die Zeitkrankheit, die Arbeitslosigkeit, eröffnet. Es ist ihr in einer Kraftanspannung ohnegleichen gelungen, die schwindelnde Ziffer der Erwerbslosigkeit i n einem halben Jahr schon um 2 Millionenzusenken. hier liegt dasZentralpro- blem unserer Arbeit. Selbst auf die Gefahr hin, daß die eine oder die andere gutgemeinte Theorie dabei zu kurz käme, müssen auch — und besonders für die nähere und weitere Zukunft — alle Energien der Staatsführung und des Volkes auf diese eine große Aufgabe konzentriert bleiben. Es ist dieser Regierung gelungen, Steuererleichterungen zu schaffen, keine neuen Lasten zu dekretieren und trotzdem die Leistungen für die
Berlin, 17. Juli. (Tll.) Der Levollmäch- kigle des Reichsministers des Innern für die Reberwachung der unparteiischen Durchführung der Kirchenwahlen erläßt folgende Bekanntmachung:
1. Die freie Wahl des Kirchenvolkes ist nach dem Wort des Herrn Reichskanzlers gemäß dem Reichsgefeh vom 14. Juli 1933 gewährleistet.
2. Die Tageszeitungen haben Anträgen der Kirchenbehörden auf Abdruck der amtlichen kirchlichen Bekanntmachung über das Wahloerfahren zu entsprechen.
3. Der Bekanntgabe von wohlauf- rufen undwahlartikeln der kirchlichen Wählergruppen stehen Bedenken nicht entgegen, sofern die Veröffentlichungen sich a u s kirchlichem Gebiet bewegen und sich von verletzenden Angriffen freihalten.
Unter den gleichen Voraussetzungen stehl der Vervielfältigung und Verbreitung von Flugblättern nichts im Wege.
4. Anträgen auf Zulassung öffentlicher kirchlicher Versammlungen, die der Vorbereitung der kirchlichen Wahlen dienen, ist mit tunlichster Beschleunigung zu entsprechen.
Bei der Zulassung und polizeilichen Sicherung der Versammlungen ist hinsichtlich aller Wählergruppen gleichmäßig zu verfahren.
Armen und Aermsten nicht zu vermindern. Sie weiß sehr wohl, daß noch große Not in Deutschland Zu Hause ist, aber sie hat demgegenüber ein gutes Gewissen, denn sie hat kein Mittel unver - s u ch t gelassen, um der Not zu steuern und den Menschen wieder Arbeit zu geben.
Auch d i e Welt wird auf die Dauer an dem Ernst, mit dem diese Regierung ans Werk gegangen ist, nicht teilnahmslos Vorbeigehen können. Hitler hat den aufrichtigen Willen zum Frieden der Welt, wenn die Welt uns noch nicht versteht, so soll sie doch wenigstens Achtung haben vor der nüchternen Sachlichkeit, mit der wir unsere eigenen schweren Probleme zu lösen versuchen, ohne dabei bei anderen Staaten herumzubetteln und unsere Sorgen biedermännisch vor der Welt zur Schau zu tragen.
Wenn diese Regierung — was vor ihr noch keine andere, selbst nicht eine vom Zentrum geführte, fertig brachte — sich eben anschickt, unverwischbare Klarheit zu schaffen zwischendemStaatundden Kirchen und diese Klarheit in feierlichen Verträgen zu sanktionieren, so ist das ein Zeichen dafür, w i e ehrlich s i e um den Frieden im Lande selb st und in der Welt besorgt ist.
Gearbeitet haben wir: Vom Kanzler und Führer angefangen bis zum letzten Straßenkehrer. Dieses ganze Volk hat am 1. Mai nicht nur die Arbeit als Ethos geehrt, es hat sich ihr mit der ganzen leidenschaftlichen Inbrunst, deren es nur fähig ist, hinaegeben. Zwar ruhen noch Millionen Hände, aber schon fiebern sie danach, eingesetzt zu werden beim Neubau von Volk und Reich. Gibt es
(Belöfammlungen für Wahlfonds der kirchlichen Wählergruppen find im gesamten Reichsgebiet nicht zu beanstanden.
Berlin, den 17. Juli 1933.
Der Bevollmächtigte des Reichsministers des Innern, P f u n d t n e r.
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Die Kandidatenlisten zu den evangelischen Kirchenwahlen am 23. Juli müssen b i s späte st ens 2 0. Juli, 15 Ahr, mit zehn Unterschriften von Wahlberechtigten rocgelegt werden. Es werden die Kirchen- ältesten und die Gemeindeverordneten gewählt. Kirchenältester kann werden, wer das 3 0. Lebensjahr am Wahltage erreicht hat. Für die Wahl der Gemeinde- verordneten genügt das allgemeine Wahlalter, also 24 Jahre. Bei der Anmeldung in die Wahlliste genügt die Abgabe einer Personalerklärung. Ausweise sind nicht erforderlich. Zeitraubende Formalien unterbleiben. Cs wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dah bei jeder Kirchen gemeinde eine Liste der ausder Kirche Ausgetretenen vorliegt. Ein großer Teil der kirchlichen Gruppen hat sich unter dem Sammelnamen Evangelische Kirche zusammengeschlossen. Eine Anzahl anderer kirchlicher Gruppen sind der Glaubensbewegung Deutsche Christen beigetreten.
Sie fteirSmchsöhnW derKirchenivahlen gesicheri Eine Bekanntmachung des Bevollmächtigten.
zu verbessern. Unser § 3 soll nicht nur dem Gedanken der Se lb st o e r s o r g u n g, sondern auch der D e - Visenpolitik und der Arbeitsmarkt. Politik dienen. Wir sind überzeugt, daß in Wahrnehmung unseres Gesetzes in den nächsten Monaten manches Unternehmen entstehen wird, das geeignet ist, uns volkswirtschaftlich, devisenpolitisch und arbeitsmarktpolitisch ein gutes Stück vorwärts zu bringen. Das Reich verfügt nicht über die Mittel, um Unternehmen solcher Art zu subventionieren, es ist jedoch bereit, solchen Unternehmungen steuerlich entgegenzukommen, wenn, wie das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, ein überragendes Bedürfnis der gesamten deutschen Volkswirtschaft vorliegt und die Freistellung von Steuern nicht zu einem unmittelbaren Wettbewerb mit Unternehmen führt, die am 15. Juli 1933 in der deutschen Volkswirtschaft bereits bestanden haben.
Das Gesetz über Steuererleichterungen stellt eine Ergänzung und Fortsetzung des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosiakeit vom 1. Juni 1933 dar. Die Reichsregierung Adolf Hitler ist, wie sich auch aus diesem Gesetz ergibt, entschlossen, dem Gedanken der Vermehrung der Arbeit und omit der Verminderung der Arbeitslosigkeit i n j e • der Weise z u dienen.
Die Durchführung des großen Werks der Vermin- derung der Arbeitslosigkeit ist bereits in vollem Gang. Es ist sicher, daß es gelingen wird, die Arbeitslosigkeit durchgreifend zu vermindern, wenn alle Volksgenossen und Volksgenos. innen sich in ihrem Denken und Handeln in die Richtung begeben, die die Reichsregierung Adolf
Hitler durch ihre verschiedenen Gesetze vorzeichnet. Es ist den Unternehmern aller Zweige der deutschen Wirtschaft dringend zu empfehlen, sich auf Z u - nahmeihresAuftragsbestandes und auf bessere Ausnutzung ihrer Betriebsanlagen einzurichten, in jedem Fall auch so schnell wie möglich eine Ergänzung ihres L a g e r b e st a n d e s herbeizuführen. Auch diese Einrichtung und diese Ergänzung des Lagerbestandes stellen sehr wesentliche Mittel zur Verminderung der Arbeitslosigkeit und zur Belebung von Wirtschaft und Finanzen dar.
Die Verminderung der Arbeitslosigkeit und die Belebung von Wirtschaft und Finanzen führen zwangsläufig zu der Möglichkeit, die auf der deutschen Produktion ruhende Steuerlast allgemein durchgreifend zu senken und die Vereinfachung unseres gesamten deutschen Steuerwesens herbeizuführen, die die gesamte deutsche Wirtschaft ersehnt.
Die Annahme
der Bedarfs-ecknngsscheine für Ehestandsdarlehen.
Berlin. 17. Juli. (WTB.) Der Reichsminister der Finanzen hat Richtlinien für die Gemeindebehörden erlassen, nach denen bei der Zulassung von Verkaufs st ellen, die zur Entgegennahme von Dedarfsdeckungsscheinen der Ehestandsdarlehen bereit sind, zu
verfahren ist. Als zulassungsfähige Verkaufsstellen kommen nicht nur offene Ladengeschäfte in Betracht, sondern auch solche Schreinereien und Handwerksbetriebe, die offene Ladengeschäfte nicht unterhalten, also insbesondere jeder Handwerksmeister, ebenso die Verkaufsstellen des m i t - tel ständischen Einzelhandels in Betracht.
Nicht z uz u lasse n sind a) Warenhäuser, Ein» heitspreisaeschäfte, Konsumvereine, Werkkonsumanstalten, Auktionatoren und Unternehmungen, die diesen gleichgeartet sind: b) alle Verkaufsstellen, deren Inhaber nichtarischer Abstammung sind: c) alle Verkaufsstellen, deren Inhaber nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie sich jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetzen, rzabrikgroßbetriebe, die keine offenen Verkaufs ft e 11 e n unterhalten, dürfen als Verkaufsstellen nicht zugelassen werden, wenn sich am Sitz des Fabrikgroßbetriebes in genügendem Maße Schreinereien, sonstige Unternehen des Handwerks oder Verkaufsstellen des mittelftändischen Einzelhandels befinden.
Vor der Zulassung haben sich die Verkaufsstellen schriftlich, zu verpflichten, auf Bedarfsdeckungsscheine nur deutsche Erzeugnisse zu verkaufen. Die Zulassung muß u. a. widerrufen werden, wenn bekannt werden sollte, daß die Verkaufsstelle P r e i fe verlangt, die auf eine allgemeine Preis st eigerung abzielen. Die erhöhte Nachfrage darf nicht als Anlaß zu einer allgemeinen Preissteigerung genommen werden.
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