Ausgabe 
17.6.1933 Frühausgabe
 
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Das Gondergerichi in Gießen

Obecheffen

Umstände nicht angängig erscheinen liehen, Zahr Zuchthaus und Aberkennung der gerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von

ein bür» fünf

Oie Einkommensteuerveranlagung für das Wirtschaftsjahr 4932.

Unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Schmidt, Darmstadt, tagte gestern das Son­de r g e r i ch t von Darmstadt im Schöffengerichts­saal des Siebener Amtsgerichts. Zn der Haupt­sache handelte es sich bei den zur Verhandlung kommenden Fällen um Vergehen gegen das Ge­setz zum Schuhe des Volkes und Staates.

Gegen Frau O. von Gießen war Anklage er­hoben worden, weil sie Aeuherungen einer Be­kannten gegenüber getan hat, die dem Ansehen der Regierung und der hinter ihr stehenden na­tionalen Verbände (auch im Ausland) schädlich sein konnten. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 7 Monaten, das Gericht er­kannte aus eine Gefängnis st rafevonzwei Wochen.

Der Missionsgehilfe A. Sch. war beschuldigt, Anfang Mai 1933 Schriften der Internationalen Bibelforscher-Gesellschaft vertrieben zu haben, die nach einer Verordnung des Hessischen Ministeri­ums für den Bereich des Volksstaates Hessen ver­boten sind. Der Angeklagte wandte ein, daß er von einem derartigen Verbot nichts gewußt habe, leugnete aber seine Tätigkeit nicht. Der Staats­anwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Verteidiger schilderte die Tätigkeit der Bibelforscher und betonte, daß dieser Gesell­schaft und ihren Mitgliedern jede politische Betä­tigung nach dem Wortlaut ihrer Satzungen ver­boten sei. Das Gericht verurteilte den Angeklag­ten zu einer Gefängnis st rase von zwei Monaten und verfügte die Einziehung der vor­handenen Druckschriften. Die Untersuchungshaft wurde dem Angeklagten angerechnet.

Der Arbeiter Andreas aus Hersfeld trug das Abzeichen der RSDAP. und gab vor, Mitglied der Partei zu fein. Das entsprach nicht den Tat­sachen. Er hatte bei der Frau eines SA.-Mannes in Schlitz um Unterstützung gebeten und dabei auf seine Mitgliedschaft bei der RSDAP. verwiesen. Es wurde ihm daraufhin eine überreichliche Gabe zuteil, die ihm wohl kaum gegeben worden wäre, wenn er den Sachverhalt hinsichtlich seiner Mit­gliedschaft richtig wiedergegeben hätte. Außer­dem versuchte er durch verschiedene falsche Vor­spiegelungen über sein Privatleben Mitleid zu erwecken, was ihm nach den Ergebnissen, der Beweisaufnahme auch gelang. Der Angeklagte, der bereits eine erhebliche Airzahl von Vorstrafen hinter sich hat, gab nur sehr mangelhafte Auf­schlüsse über sein Verhalten, wurde aber durch Zeugenaussagen überführt. Der Staatsanwalt beantragte angesichts der früheren Betrügereien des Angeklagten, die eine Zubilligung mildernder

Einheitliche Organisation der Lehrerschaft

Oie Llebersührung des Hessischen Landes-Lehrervereins in den National­sozialistischen Lehrerbund.

Hessisches Gustav-Adols-Jest.

Am Sonntag, 9. Zuli, findet in Friedberg das Hessische Gustav-Adolf-Fest statt. Zn dem Festgottesdienst in der Stadtkirche werden Konsi- storialrat D. Dr. Schubert, Berlin, und Prälat D. Dr. Dr. Diehl sprechen. An die feierliche Eröffnung in der Stadtkirche schließt sich eine große Volksversammlung für die Evangelischen in der Wetterau an. Es folgen Ansprachen des Vorsitzenden des Hessischen Hauptvereins, D. Dr. Frhr. Hehl z u Herrnsheim, Worms; Kon- sistorialrat D. Dr. Schubert: Pfarrer Krök- k e r, Purkerdorf bei Wien: Pfarrer Matz, Eil» lii (Südslawien). Die Kundgebung wird abge­schlossen mit einem Treuegelöbnis für Kirche und Volk am Gefallenen-Ehrenmal, bei der Ober­kirchenrat D. Wagner, Gießen, spricht. Mon­tag, 10. Zuli, beginnt um 9 Uhr die Verwaltungs­ratssitzung des Hessischen Hauptvereins der Gustav-Wolf-Stiftung. Um 14.30 Uhr lassen die Gustav-Adolf-Frauenvereine im Gemeinde­haus eine öffentliche Versammlung folgen. Für Dienstag, 8 Uhr, ist im Gemeindehaus ein Lehr­gang angesetzt. Referent: Konsistorialrat D. Dr. Schubert:Die religiöse und kulturelle Lage der deutschen evangelischen Kirche im Ausland".

Landkreis Gießen.

£ Wieseck, 17. Juni. Gestern abend fand eine Sitzung des Gemeinderats statt. Gemeinderat Lehrer Schneider beantragte, den Punkt 3 der

Weiche in eine falsche Straßenbahnstrecke. Dabei fuhr er einem Straßenbahnzug der Linie 3 in die Flanke. Bei dem Anprall wurde der Motorwagen der Linie 15 aus dem Gleis geworfen und stark beschädigt, ebenso der Anhänger der Linie 3. Meh» ren Fahrgäste erlitten Prellungen und Verletzungen durch Glassplitter. Fünf Personen mußten durch die Rettungswache in das Krankenhaus gebracht werden.

Wolkenbruch über Oppenheim.

Oppenheim, 16.Juni. (WSN.) lieber Oppen­heim und Umgegend ist ein schweres Unwet­ter, verbunden mit Wolkenbruch, nieder­gegangen. In wenigen Augenblicken waren die Straßen Oppenheims unter Wasser. Die Fluten schossen in die Keller und tiefgelegenen Wohnungen und richteten großen Schaden an. Das FAD.» Lager des Stahlhelm und der Wehrsportzug von Oppenheim wurden alarmiert. Sie halfen in aner­kennenswerter Weise die Gefahr beseitigen. Der Blitz schlug in den Kirchturm und zündete, doch konnte der Brand bald gelöscht werden. Die Aufräumungsarbeiten waren sehr schwierig. Steine bis zu einem halben Zentner Ge­wicht mußten beiseite geschoben werden. Ganze Weinberg szeile n'wa ren auf die Straße geschwemmt. Nach längerer Zeit konnte der Verkehr notdürftig wieder ausgenommen werden.

Ungetreuer Berbandskassierer.

WSN. Darmstadt, 16. Juni. Der Lagerarbei­ter I. K o t h in Darmstadt, der Kassierer der Ge­werkschaft des Reichsoerbandes der öffentlichen Be­triebe war, hat etwa 2 0 0 0 Mark Beitrags­gelder von Angestellten des Konsumvereins unterschlagen. Er wurde fest genommen und dem Richter zugeführt.

verurteilt. Straferschwerend fiel die Ungeheuerlich­keit seiner Behauptung ins Gewicht.

Der in Gießen nicht unbekannte Kommunist Fritz B. hatte in einem hiesigen Lokal durch seine Aeutze- rungen über die nationale Regierung und die hinter ihr stehenden nationalen Verbände lebhaften Un­willen in den Kreisen der Gäste erregt und mußte sich nun deshalb vor dem Sondergericht verant­worten. Er gab seine Aeußerungen zum großen Teil zu, außerdem belasteten ihn die Zeugenaussagen, so daß ihn das Gericht, auch hier einem Antrag des Staatsanwalts entsprechend, zu einer Gefäng­nisstrafe von 10 Monaten und zur Tra­gung der Kosten verurteilte.

SA. und SS. verzichten.

WSN. Frankfurt a. M., 16. Juni. Heute abend kam es anläßlich der Erstaufführung des FilmsS A. - M a n n Brand" zu Beginn der Vorstellung zu einem Zwischenfall. SA.-Gruppen­führer D e ck e r l e teilte dem Publikum mit, daß die Reklame plakate von einem polnischen Maler angefertigt seien. In Anbetracht der Tat­sache, daß der Besitzer des Kinos (Gloria-Palast") seinem Wunsche, die Plakate zu entfernen, nicht nachgekommen sei, forderte er die erschienene S A- und SS.-Mitglieder auf, den Raum zu verlassen. Die Anwesenden kamen diesem Ver­langen sofort nach. Daraufhin wurde die Vorstellung abgebrochen.

Straßenbahnzusammenstoß in Frankfurt.

WSN. Frankfurt a. M., 16. Juni. Heute mit­tag ereignete sich an der Konstablerwache ein schwerer Z.usammenstoß zwischen zwei Straßenbahnzügen. Ein Zug der Linie 15 geriet durch das Zurückschnellen der elektrischen

ohne Rücksicht auf die derzeitigen Satzungen alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der vorstebenden Beschlüsse notwendig sind."

In seiner Begrüßungsansprache hatte Oberschulrat Ringshaujen u. a. noch folgendes ausgeführt: Die Lehrerschaft stehe heute vor einer Wende, wie das deutsche Volk überhaupt, eine Wende, wie wir sie noch nicht erlebt Haden. Wir wollen uns freuen, daß wir in dieser Zeit leben, daß das Schicksal uns ausersehen habe, das Große und Gewaltige mitzuerleben und mitzugestalten. Die­ses gewaltige Erleben wird zugleich ein starker Er­ziehungsfaktor fein. Es liege ihm völlig fern, nun­mehr vor die Lehrerschaft zu treten und ihr Ver­sprechungen zu machen. Das entspräche nicht dem Geiste des Nationalsozialismus. Aber ein Verspre­chen wolle er gern abgeben, daß er bleibe, was er seither war, Kollege unter Kollegen. Es gibt keine Kluft zwischen der Lehrerschaft uni) den Vertreter der Schulbehörde, und jeder einzelne solle nur nach einem Maßstab gemessen werden, nach seinem Charkater, der allein das Wesentliche am Menschen darstelle. Dem nationalsozialistischen . Staat kommt es darauf an, daß die Lehrerschaft in freudiger innerer Bereitschaft ihre oerantroortungs» volle Aufgabe erfüllt. Dazu müsse jeder mithelfen durch Pflichttreue im Dienste seines Berufes und damit seines Volkes. Was am Vergangenen gut war, soll erhalten werden. Wir beugen uns vor dem hohen, sittlichen, idealen Wollen derer, die vor uns gewirkt haben, auch im Hessischen Landes-Lehrer­verein.

Zur Frage der Beurlaubungen führte Ober« schulrat Ringshausen aus, daß diejenigen, die zunächst einmal beiseite gestellt werden mußten, nicht ewig beiseite stehen sollen. Wenn die Lehrerorganisationen früher oft im Kampf mit der Regierung lagen, so ist das jetzt völlig unmöglich geworden. Die neue Erziehungsorganisation, der NSLB. sei ja nichts Privates, sondern sie sei eine dem Staatswillen gleichgerichtete Kraft, selbst ein Stück Staat. Wir ziehen in eine neue Zu­kunft mit den Leitsternen: Glaube und Vaterland.

Zum Schluß ergriff Rektor Schneider noch einmal das Wort und gelobte dem Führer des NSLB. in Hessen treue Gefolgschaft. Mit einem dreifachenSieg-Heil" auf den Gauobmann des NSLB., Oberschulrat Ringshausen, schloß die Versammlung.

Die Reichsregierung hat am 22. April 1933 das Gesetz über die Neubildung der Steuerausschüsse be­schlossen. Durch dieses Gesetz ist angeordnet, daß die alten Steuerausschüsse bei den Finanzämtern mög­lichst bis zum 1. Juni 1933 durch neue zu ersetzen sind. Durch die Neubildung soll erreicht werden, daß die neuen Steuerausschüsie so besetzt sind, wie es dem Gleichschaltungsgedanken entspricht. Diese Steuerausschüsse haben nach der Reichsabgaben­ordnung u. a. bei der Festsetzung der Steuern vom Einkommen und vom Umsatz mitzuwirken.

Nachdem nunmehr die Neubildung der Steueraus­schüsse bei den Finanzämtern durchgeführt sein dürfte dzw. die Neubildung unmittelbar bevorsteht, ist in Kürze damit zu rechnen, daß dieneuenSteuer- b e s ch e i d e über die Veranlagung des Einkommens für die Steuerabschnitte, die im Kalenderjahr 1932 geendet haben, auf Grund der Beschlüsse der neuen Steuerausschüsse den Steuerpflichtigen zugehen. Diese Einkommensteuerbescheide werden gegenüber den Bescheiden für das Jahr 1931 ein verändertes Aus­sehen haben. In dem Einkommensteuerbescheid für 1931 wurden getrennt von der Einkommensteuer auch die Krisensteuer, sowie die Zuschläge zur Ein­kommensteuer der Ledigen und die Zuschläge zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Mark angefordert und die bereits hierauf ge­leisteten Vorauszahlungen abgerechnet. Durch die getrennte Anforderung dieser verschiedenen Arten von Steuern war der Einkommensteuerbescheid ziem­lich unübersichtlich, und es bedurfte für manchen Steuerpflichtigen eines längeren Studiums, um sich Gewißheit darüber zu verschaffen, was denn nun­mehr auf Grund des Bescheides zu zahlen war.

Für die Veranlagung des Wirtschaftsjahres 1932 find durch die Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege vom 18. März 1933 der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Mark, der Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen und die Krisen­steuer der Veranlagten nunmehr zusammen mit der eigentlichen Einkommensteuer im Steuerbescheid 1932 in einer Summe zusammengefaßt. Bei der Einarbeitung der Zuschläge und der Krisen­steuer der Veranlagten in die Einkommensteuer handelt es sich nach der ausdrücklichen Feststellung des Reichsfinanzministers lediglich um eine tech­nische Vereinfachung, nicht dagegen um eine dauernde Erhöhung des Einkommensteuertari- ses. Der obengenannten Verordnung ist eine Tabelle für die Einkommensteuer 1932 beigegeben, aus der die Einkommensteuer abzüglich des Abschlags nach dem Gesetz vom 23. Juli 1928, zuzüglich der oben er­wähnten Zuschläge je nach dem Familienstand er­sichtlich ist. Besonders Abzüge an Familienermäßi­gung vom Einkommen finden somit nicht statt, da diese Ermäßigung sich in einer entsprechend niedri­geren Steuer ausdrückt. Bei der Steuerberechnung kann deshalb nicht mehr auf die einzelnen Tarifvor- schriften des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Abschläge, der Zuschlagsverordnung und des Krisensteuergesetzes zurückgegriffen werden. Die bis­herigen Gesetze und Durchführungsbestimmungen sind nur insoweit anzuwenden, als es sich um ma­terielle Vorschriften handelt.

In dem neuen Steuerbescheid ist der Familien­stand eines Steuerpflichtigen zu Beginn des Steuer-

WSR. Darmstadt, 16. Zuni. Nachdem die Dertreterversammlung des Hessischen Landes- Lehrervereins, ursprünglich für den 3. April vor­gesehen, wiederholt abgesagt bzw. verlegt worden war, mußte sie am 10. Zuni doch abgehalten werden.

Rektor Kaufmann (Gießen) begrüßte den von Oberschulrat Ringshausen eingesetzten Kommissar zur Ueberführung der hessischen Leh­rervereine in den Rationalsozialistischen Lehrer­bund, Rektor Schneider (Dauschheim), und betonte, daß alle Verhandlungen _ mit dem Ueberführungskommissar im Geiste völliger Ein­mütigkeit geführt wurden. Die außerordentliche Vertreterversammlung hatte nach den Aussüh- rungen des Vorsitzenden eine doppelte Aufgabe zu lösen. Sie sollte einmal die Auflösung des Hessischen Landeslehrervereins herbeiführen, um den Weg für die einheitliche Erzieherorganisation freizumachen, und ferner ein Bekenntnis zum neuen Deutschland und seinen Führern ablegen. Da die Versammlung nur von kurzer Dauer war, den Vertretern aber das zustehende Tagesgeld in voller Höhe ausbezahlt wurde, forderte Rektor Kaufmann auf, einen Teil derHitler- spende für die Opfer der Arbeit" zuzuführen. Die Sammlung ergab 356 Mark.

Rach Erledigung des geschäftlichen Teiles wur­den folgende Anträge zur Auflösung des Hessischen Landeslehrerverein sein- stimmig angenommen:

1. Die zum Zwecke der Auflösung des Hessi­schen Landes-Lehrervereins gemäß § 72 der Sat­zungen einberusene außerordentliche Vertreterver­sammlung beschließt die Auflösung des Hessischen Landes-Lehrervereins. Der Auflösungstag ist der 1. Zuli.

2. Alle Vermögens- und Sachwerte des Hessischen Landes-Lehrervereins, sowie seiner Kreis- und Be­zirksvereine werden dem Nationalfozialistischen Leh­rerbund, Gau Hessen, übereignet. Zur Erfüllung der noch gegenüber dem Deutschen Lehrerverein und dem Hessischen Beamtenbund bestehenden finan­ziellen Verpflichtungen wird ein entsprchender Be­trag aus dem Vereinsvermögen sichergestellt.

3. Gemäß § 73 der Satzungen werden die Mit­glieder des derzeitigen Geschäftsführenden Aus­schusses zu Liquidatoren bestellt. Sie sind ermächtigt.

abschnitts zu berücksichtigen. Wenn im Laufe des Steuerabschnitts Familienangehörige, für die Er­mäßigungen zu gewähren sind, hinzugetreten sind, so sind die F a m i l i e n e r m ä ß i g u n g e n bei der Veranlagung für den ganzen Steuerabschnitt zu ge­währen, wenn die Voraussetzungen im Lause des Steuerabschnittes mindestens vier Monate bestanden haben. Haben die Voraussetzungen weniger als vier Monate bestanden, so darf die Familienermaßigung nicht gewährt werden. Das gleiche gilt für die Be­freiung vom Ledige nzuf chla g. Ist also der Steuerpflichtige bei Beginn des Steuerabschnittes vom Ledigenzuschlag befreit, so bleibt die Befreiung für den ganzen Steuerabschnitt bestehen. Ist die Be­freiung vom Ledigenzuschlag erst im Laufe des Steuerabschnittes eingetreten, so wird der Steuer­pflichtige zum Ledigenzuschlag nicht herangezogen, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung min­destens vier Monate bestanden haben.

Auf die im Bescheid festgestellte Steuerschuld wer­den, sofern das dem Steuerabzug vom Arbeitslohn und vom Kapitalertrag unterliegende Einkommen mit veranlagt wurde also eine Veranlagung des gesamten Einkommens stattgefunden bat neben den geleisteten Vorauszahlungen die Steuerab­zugsbeträge angerechnet. Bei der Anrechnung der Steuerabzugsbeträge auf die Steuerschuld ist, im Gegensatz zu früheren Veranlagungen, nicht mehr der Steuerabzug vom Arbeitslohn um den darin enthaltenen Ledigenzuschlag zu kürzen, sondern ein« schließlich des Ledigenzuschlages zu berücksichtigen. Außer den Steuerabzugsbeträgen und den geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen sind auf die Ein­kommensteuerschuld 1932 auch die Beträge anzurech­nen, die auf die am 10. März und 10. Oktober 1932 fällig gewesenen Vorauszahlungen auf d i e Krisen st euer der Veranlagten entrichtet worden sind. Die am 10. Januar 1933 fällig gewe­sene Krisensteuerzahlung war eine nachträgliche Er­höhung der Krisensteuer 1931 und kann deshalb nicht angerechnet werden.

Soweit die anzurechnenden Vorauszahlun­gen die Steuerschuld überfteigen, sind sie bis zur Höhe der geleisteten Vorauszahlungen zu erstatten, sofern nicht eine Aufrechnung mit anderen rückstän­digen Steuerschulden in Frage kommt. Ueberfteigt die Steuerschuld die angerechneten Beträge, so ist dieser Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids als Abschlußzah­lung zu entrichten. Die Verpflichtung, rückständige Beträge schon vorher zu entrichten, bleibt unberührt.

Gegen die Steuerfestsetzung steht dem Steuerpflich­tigen der Einspruch an das Finanzamt zu. Der Einspruch kann bei dem Finanzamt schriftlich ein­gereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Dies kann nur bis zum Ablauf eines Monats ge­schehen, gerechnet vom Ende des Tages ab, an dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekannt­gegeben worden ist. Statt des Einspruchs kann der Steuerpflichtige Berufung einlegen, wenn der Vorsteher des Finanzamts seine Einwilligung hier­zu bis zum Ablauf eines Monats (von der Ein­legung des Rechtsmittels ab gerechnet) erklärt. Wenn der Vorsteher des Finanzamts seine Einwilligung nicht rechtzeitig erteilt, so ist das eingelegte Rechts­mittel als Einspruch zu behandeln, lieber den Ein­spruch entscheidet das Finanzamt unter Mitwirkung der obgenannten Ausschüsse.

Zähren. Der Verteidiger beantragt hinsichtlich des Rückfall-Betruges Freisprechung. Der An­geklagte bat in Anbetracht seiner Rotlage um eine milde Strafe. Das Gericht verurteilte ihn, da der Tatbestand des Betrugs im Rückfall und der Vorspiegelung falscher Tatsachen gegeben waren, zu einem Zahr Zuchthaus. Die Vorstrafen liehen dem Gericht die Gewährung mildernder Umstände nicht angebracht erscheinen.

Ein junger Mann aus Grünberg namens A. H. L. war beschuldigt, eine verbotene Schrift verkauft und außerdem, ohne dazu berechtigt zu sein, ein Militärgewehr, Modell 98, besessen zu haben. Der Angeklagte war geständig und gab darüber hin­aus eine genaue Schilderung seiner bisherigen Tä­tigkeit Der Staatsanwalt beantragte für beide Vergehen eine Gesamtstrafe von 5 Monaten Ge­fängnis. Das Gericht sprach den Angeklagten für die Verbreitung der an sich in Hessen verbotenen Schrift frei, erkannte jedoch wegen des Vergehens gegen die Verordnung über die Zurückführung von Heeresgut auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Außerdem hat der An­geklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Untersuchungshaft wurde auf die Strafe in Anrechnung gebracht.

Der erwerbslose Arbeiter Richard Sch. von Lollar stand wegen Bedrohung des Kaufmanns F. aus Kassel und außerdem wegen beleidigender Aeuße­rungen über die Gleichschaltung der Vereine und Organisationen durchführenden Männer vor Gericht. Den Kaufmann hatte er, wie die Beweis­aufnahme ergab, sogar mit Totschlägen bedroht. Der Angeklagte leugnete hartnäckig, die Bedrohun­gen ausgesprochen zu haben, außerdem leugnete er auch seine beleidigenden Worte. Die Zeugenaus­sagen, die sehr bestimmt klangen, ließen aber keinen Zweifel an seiner Schuld, so daß das Gericht auf eine Gesamtstrafe von 6 Monaten und zwei Wochen Gefängnis erkannte und ihn außerdem mit den Kosten des Verfahrens belastete. Sein hartnäckiges Leugnen fiel straferschwerend ins Gewicht, so daß ihm die Untersuchungshaft nicht auf das Strafmaß angerechnet wurde.

Der Arbeiter Alfred G. von Gießen, der allerlei Greuelmärchen über die SA. in Bekanntenkreisen aufgetischt hatte, wurde in Berücksichtigung seiner Schwachsinnigkeit, entsprechend einem Antrag des Staatsanwalts, zu drei Monaten Gefäng­nis und zur Tragung der Kosten des Verfahrens

TagesordnungLiquidierung des Gemeindever­bandes WieseckAlten-Buseck", in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Dem Antrag wurde zuge- timmt. Die bereits in einer früheren Sitzung be» chlossenen Arbeiten können nun durchgeführt wer« )en, nachdem es gelungen ist, mit der Rentenbank- Kreditanstalt Berlin ein Uebereinfommen zu treffen. Beigeordneter Euler wies bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, daß es nicht möglich gewesen sei, die gesamten Arbeiten durchzuführen, da die Gemeinde diese Lasten nicht mehr habe übernehmen können. Die Steuerrückstände betragen zirka 20 000 RM., die Gemeindeschulden 494 000 RM. Die Einführung der F i l i a l ft e u e r für die Filialen des Konsumvereins Gießen und Umgegend wurde in voller Höhe beschlossen, nachdem das Mi­nisterium des Innern die Gemeinden dazu ange­wiesen hat, diese notwendige Steuerquelle in An­spruch zu nehmen. Zum Totengräber wurde Lud­wig Rau bestimmt. Der Tennisplatz auf der Ursu- Ium, der in zwischen durch die Auflösung der Freien Tennisvereinigung frei geworden ist, soll zur wei­teren Verpachtung ausgeschrieben werden. Mit der Gemeinde Launsbach wurde zwecks Pachtung des Geländes am Badeplatz der Lahn verhandelt und eine Einigung erzielt. Der Pachtpreis beträgt jährlich 25 RM. In der AUen-Busecker Straße soll eine weitere Lampe angebracht werden, die während der Dresch'zeit die ganze Nacht brennen soll.

* Wieseck, 16. Juni. Der Turnverein 1862 e. V. Wieseck konnte in den letzten Wochen drei

1 Und doppelt, kommt's unverhofft. Probieren V Sie doch Ihr Glück, beteiligen Sie sich an dem

N K O U SB I 6 Ä fieB großen aber kinderleichten Frigeo-Preisaus-

schreiben - RM 2000, in bar und tausend

M ÄL> Trostpreise - bestimmt für die durstigen v V Freunde der allbekannten Frigeo - Trink-

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