2^FMÜ)er, Dolf f mtb kommunalen Dienstgebäuden, den Gebäuden — Gießener Eis- I der Schulen und der Körperschaften des öffentlichen
Die neue Verfassung der LaudesuuiverW
Als
der
§ 16.
Der Prodekan wird aus der Zahl der Profcsto- I rcn oder Privatdozenten auf Vorschlag des Dekans
für von
fein" mit Rose Barsom;, Georg Mi Albach-Retty, Hilde Hildebrand. - __
verein: 20 Uhr, Eissporthaus, Mitgliederversamm-
_ *• Die Beflaggung der hessischen öffentlichen Gebäude. Das Staatspresseamt teilt folgendes Ausschreiben des Herrn Staatsministers mit: Aus Anlaß der Rcichswerbewoche des Deutschen Handwerks ist auf den staatlichen
.§ 15.
Dem Dekan tritt ein Prodekan zur Seite; diesen gelten sinngemäß die Bestimmungen § 4.
8 9.
Der Senat besteht aus dem Rektor, dem Kanzler, dem Obmann der nationalsozialistischen Hochschul- lehrerfachschast oder seinem Stellvertreter, den Dekanen und den Prodekanen. Falls unter diesen kein wissenschaftlicher Assistent ist, ernennt der Rektor außerdem einen Vertreter der Assistentenschaft zum Senatsmitglied.
§ 10.
Der Führer der Studentenschaft und ein vom Studentenführer zu bestimmender zweiter Student sind zu den Verhandlungen des Senats zuzuziehen, in welchen die Studentenschaft berührende Angelegenheiten verhandelt werden.
§ 11.
Der Rektor kann in besonderen Fällen auch sonstige Angehörige des Lehrkörpers, der Assistenten-, Beamten- oder Studentenschaft zuziehen.
_ § 12.
Der Senat faßt keine Beschlüsie, Abstimmungen erfolgen nicht, lieber die Verhandlungen ist eine Niederschrift zu fertigen.
HL Die Fakultäten.
trag. Am Dienstag, 17. Oktober, um 16 Uhr, spricht der Leiter der BerufsberatunasabteUung des Arbeitsamts Frankfurt a. M. im Rundfunk über das Thema: „Was wird aus dem Schulentlaßjahr- gang 1934?". Wir möchten auf diesen Vortrag, der weiteste Kreise interessieren dürfte, besonders auf- merksam machen. Denn es handelt sich darum, wie der erste volle Rachkriegs-Geburtenjahraang mit einer mehr als verdoppelten Zahl von Dolksfchul- abgängern ins Wirtschaftsleben eingegliedert werden kann.
•• Die Ortsgruppe Gießen ber Deut- schen Stenographenschaft teilt uns mit, daß ihr Mitglied Diplom-Handelslehrer Paul D e h - m e r (Gießen) zum Mitglied der Prüfungskommission für staatliche Stenographielehrer ernannt worden ist. Die nächste Stenographielehrerprüfung fin- - det im Januar 1934 in Darmstadt statt. Ein Dor- bereitungskursus für diese Prüfung beginnt am Samstag, 21. Oktober, im Kaufmännischen Vereins- Haus, Wernerwall.
lung.
— Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Morgen, Dienstag, dritte Borstel- Ärm Dienstag-Abonnement „Die Freundin eines n Mannes", ein heiteres Spiel um eine Bühne von Möller und Lorenz. Gewöhnliche Preise. Spieldauer von 20 bis 22 Uhr. — Mittwoch, 18. Oktober, dritte Vorstellung im Mittwoch-Abonnement „Am Himmel Europas". Unter Anton Neuhaus Spielleitung Erstaufführung dieses Schauspiels von Schwenzen-Malina; was am meisten an diesem Stück fesselt, ist feint Gesinnung und seine Tendenz. Es ist ein Dokument vom Willen und vom Wollen heutiger kämpfender Jugend. Gewöhnliche Preise. Anfang 19.30 Uhr, Ende 22 Uhr. — Sonntag, 22. Oktober, einmalige Wiederholung des Erfolggastspiels „Die Bier Nachrichter" mit ihrem Ensemble in ihrem Stück „Der Esel rft los".
men feiern, so echt und natürlich wie je. Und an ganz besonderen Festtagen läuft auch heute noch, im 20. Jahrhundert, aus dem reizenden Marktbrunnen, der den Mittelpunkt des kleinen mittelalterlichen Marktplatzes in Bernkastel bildet, der Wein wie sonst das Wasser, und jeder, der die Stadt be- sucht, ist ihr Gast und darf den Becher unter die schlanke Drunnenröhr halten und Wein trinken so viel er mag und kann.
Rechts am 15. und 22. Oktober die rot-weiße, die Hakenkreuz- und die schwarz-weiß-rote (flagge zu setzen. Wo die Möglichkeit zum Hisien einer dritten Flagge fehlt, fällt die heffische Flagge weg.
" B e r u f s k u n d l i ch e r Rundfunkoor-
In der amtlichen Darmstädter Zeitung" von gestern ist folgende Bekanntmachung der hessischen Staatsregierung enthalten:
Wir geben hiermit der Hessischen Landesunioersi- tät Gießen folgende Verfassung, die ihre Gellung bis zur endgültigen Regelung durch das Reich behält.
Verfassung der LandeSuniversiiäi Gießen.
Grundsöhe.
Die Landesunioersität dient der Erziehung und der Forschung.
Sie hat daher die charakterliche und fachliche Ausbildung in solchem Maße zu gewährleisten, daß aus ihr Führer des Volkes erwachsen.
Als Lehrer an der Landesuniversität sind nur solche Persönlichkeiten berufen, die durch ihre deutsche Abstammung und ihr uneingeschränktes Bekenntnis zum Dienst an der Erhaltung, Stärkung und Verteidigung des Volkes, durch erwiesene Lehr- defähiaung sowie wisienschaftliche Eignung die Sicherheit bieten, daß sie zur Erfüllung einer solchen Aufgabe befähigt sind.
llnromanfischer Moselherbfi.
Von Hevdy Aeumeister.
Man hatte uns gesagt wir sollten nicht zu früh zur Weinlese an die Mosel fahren. Wir wollten nicht hören und haben cs doch getan. Nun sitzen wir hier in diesem reizenden kleinen Moseldorf und warten. Denn vorläufig sind die Weinberge noch tot und still. Wir lassen uns sagen, daß sie zur Zeit der beginnenden Traubenreise behördlich verschlossen werden und von da ab von niemand, auch nicht vom Besitzer, betreten werden dürfen. Dadurch wird die Kontrolle vereinfacht; sieht man um diese Zeit einen Menschen in den Weinbergen, so weiß man genau, daß cs ein Unbefugter ist und kann ihn fassen.
Aber wenn der Winzer nicht in seinen Weinberg barf, so hat er inzwischen doch Arbeit die Fülle. Keller und Kelter werden für die Aufnahme des neuen Jahrgangs vorbereitet, gereinigt und ge- fdjroefelt und neu gedichtet, die Küfer haben alle J)anöe voll zu tun. Da die Verkäufe in den letzten fahren etwas lebhafter waren als in den voran- gegangenen ber allergrößten Winzernot, in denen immer nur ein Bruchteil des Jahrgangs und auch 2" den niedrigsten Preisen verkauft wer- v n konnte, tft diesmal auch manches neue Faß oon- noten — das ganze Dorf ist lebhaft befchästigL
Lesekommission mit fach- <*i^ U»n6,0Cn l(*cn b*e Weinberge ab und berat- K0bickmnVHA?l6 8,JC ^re-geben soll. Viel hängt von bielem Beschluß ab: unerwartete frühe Fröste '°T dne 9nn3c ®rnte vernichten und wertlos machen umgekehrt kann ein langer sonniger marmer btr Ircubc erfl bic ,^le g'üS? unb Süfje bringen, auch mengenmäßig ist der Ertrag je langer man die Beere am Stock „todjen laßt. Da gibt cs manchen Streit ber Mei- nunaen, bis ber Termin festgesetzt ist, unb die Ent- schcibung fallt nach ben verschiedenen Gegenden aan3 verschieben Vor Mitte September beginnt w! L/se fast mrgcnbs, unb an ber Saar, deren Heines offenes Bergtat besonders von der Sonne gesegnet ist, wo außerdem eine besonders spätreif ende Traube wachst, fangt sie selten vor Ende Okwber an unb endet meist erst im späten November.
Ganz so romantisch, wie wir uns das gedacht haben, sieht die Lese denn auch schon jetzt, ar diesem frühen kühlen Oktobermorgen, an dem s>« end- lich beginnt nicht aus. Die „fröhliche Winzerin" und den schmucken Winzer in flembsärri-In .ht man anscheinend auf dem Kölner Karneval unb auf Berliner Wohttätigkeiisfcsien häufiger als zur Dein-
§ 8.
beratendes Organ steht dem Rektor der Senat zur Seite.
gang unb gäbe waren, unb die nur durch Menschen- traft bedient werden — die Kraftübertragung war ähnlich wie bei einem Göpel — heute nur noch in dem schönen, interessanten Weinmuseum in Trier. Fast überall wird die Traube jetzt, von ben kleinen Fcldwägelchen in die Kelter geschüttet, hydraulisch gepreßt, doch gibt es freilich zwischen den großartigen, maschinellen, mit allen wissenschaftlichen Er- rungenschasten der Neuzeit ausgerüsteten Kelterhäusern etwa ber staatlichen Domänen unb den kleinen, immer noch zum Teil mit Handbetrieb arbeitenden Kellern ber Winzer noch jeben Unterschied. In jedem Betrieb aber, sei er groß ober klein, gibt es ben kuriosen Gärkeller, in bem der junge Wein auf feinen Fässern sich nicht beruhigen will unb nicht feiten so rumort, daß man in diesen Kellern kein Wort verständlich miteinander sprechen kann, ohne laut zu schreien. Da während ber Gärung keine Luft an den Most kommen hart enbet bie kleine Rohre, durch bic man später bic Proben abzapft, nach oben in einem mit Wasser gefüllten Gesäß, bem Gär- spund. Die Kohlensäure, bie sich bei ber Gärung entwickelt, kann nur durch dieses Gefäß entweichen. So entsteht bas eigenartige glucksende Geräusch, das eigentlich eine ganz einfache Ursache hat, aber von jedem, ber einmal in einem Gärkeller ben jungen Most probiert unb babei bie beraufdjenbe Wirkung nicht nur bcs jungen Getränkes, sonbem auch des Duftes in diesen Kellern verspürt tot, aufs fröhlichste mit dem Rumoren des jungen Weines in feinen Gliedern in Verbindung gebracht wird.
Und schließlich erleben wir denn auch noch ein richtiges Winzerfest und holen alles nach, was uns die Lese an erwarteter Romantik schuldig blieb. Doch war es eigentlich nicht schöner, das schweigsame, aber freundliche, unb in seiner stillen, einfachen Weife doch lebenslustige Moselvolk bei seiner schweren, mühsamen Arbeit zu sehen — eine Wirklichkeit statt eines bunten, falschen Klischees? Auch bie Winzerfeste linb, wie heute längst auch der RölnerÄame- Dal, nichts ganz Bodenständiges mehr. Sie Haden sich, man weiß nicht wie, im Lauf bes letzten Jahr- Hunderts, der die Landwirtschaft unb den Weinbau mehr unb mehr aller Romantik enttleibet unb in das gewerbliche Leben des ganzen Volkes einbezo- flen hat, verloren. Dafür haben sich in den letzten Lahren die Verkehrsvereine ihrer angenommen. Aber wenn man nun auch weiß, daß nicht mehr die Wmzerschast selbst, sondern jene es sind, die das Fest veranstalten und tragen, <o ist doch die herrliche Kulisic ber Moselberge, die klare mondhelle Herbstnacht, der junge Dein und der jugendlich« Uebermut der vielen jungen Menschen, die an solchen Tagen mit Paddelbooten moielabwärts kom- men und mit der eingesessenen Bevölkerung gufam»
lese an der Mosel. In schweren schwarzen Röcken die älteren Frauen, in ber leichteren kurzen mo- bemen Kleibung, wie sie auch in ber Stabt getragen wird, die Mädchen, mit dunklen Strümpfen unb schweren bunklen Schuhen kommen sie in einer langen, leise plaubcrnben Reihe zur Arbeit; nur die bunten Strickjacken geben einen helleren Ton in bas sonst' leicht ein wenig herbstlich-büstere Bilb. Die Weinlese ist nicht ein heiteres Spiel, wie cs so oft von einer gebantenlofen Propaganda bargestellt und geglaubt wird, sie ist, wie alle ländliche Arbeit, schwer und anstrengend. Da ber Termin zur Lese gewöhnlich bis zur äußersten Möglichkeit hinaus- geschoben wirb, ist auch immer Grunb zur Eile unb zu schneller, konzentrierter Tätigkeit, bamit nicht ein plötzlicher Herbststurm unb Regen, mit dem man boch in dieser Jahreszeit immer rechnen muß, die Arbeit eines ganzen Jahres zunichte macht. Unb bie Finger, die Stunde um Stunde bie feuchten kühlen Beeren fasten, werben schließlich klamm unb frieren; bic Hänbe zu einem kleinen primitiven Muff in bie Acrmel geschoben, zusammengeduckt gegen einen jäh am Abend aufkommcNdcn falten Herbstwind, wandern bie Frauen nach einem langen anftrengen- ben Tag in der Dämmerung nach Hause.
Fährt man um diese Zeit, Anfang Ott ob er bie Mosel entlang, so sicht man überall in ben Weinbergen verteilt, bie kleine bunlle Schlange ber arbeitenden Frauen, bie, nicht von oben nach unten, sondern von rechts nach links, ben Weinberg abgeh en und die Trauben in kleine Körbe schneiden. .Bei größerem Besitz, etwa der Domänen ober ber großen Weingüter, wird nicht etwa Berg für Berg hintereinanber gelesen, fonbern an jedem Berg — ber ja stets in viele kleine, verschieben geneigte Terrassen aufgeteilt ist — werden stets bie Stöcke, bie auf bem gleichen Neigungswinkel stehen, zugleich abgeerntet, da dort die Trauben auch zur gleichen Zeit gereift find. Zwischen den beerenschneidenden Frauen gehen bie Männer mit ben großen, lang- gestreckten, spitzen Kiepen auf bem Rücken hin und roieber, sie bücken sich, bamit bie Frauen bic gefüllten Körbe in bie Kiepe leeren können. Rücksichtslos werden die Trauben mit den Händen tief in die Riepe gedrückt, am Fuß des Weinbergs steht auf Schienen der kleine Wagen, der den Inhalt ber Riepen aufnimmt: auch hier wirb wieder damit mehr hincingeht, die kostbare Frucht, fest und roh, wie es uns 'cheint, zusammengeschüttet und -gedrückt. Aber das schadet dem Wein nichts.
In ber Hauptlesezeit gibts auch am Abend keine JüHje, denn bann ist Arbeit genug an den Kellern.
gibt es Me panj primitiven Baum- unb Spin- oeueltern, die noch vor 50 Jahren an der Mosel
Verfassung.
§ 1.
Der Rektor ist der Führer der Landesuniversität unb als solcher dem Staate verantwortlich. Es stehen ihm alle Befugnisse bes bisherigen Engeren Senats und des Gefamtsenats, des ftüheren Kanzlers und Verwaltungsausschusses zu.
§ 2.
Der Rektor wird von dem Reichsstatthaltcr rin Hessen ernannt unb verpflichtet. Er schlägt seinen Nachfolger aus ber Zahl der ordentlichen Professoren vor.
§ 3.
Dem Rektor tritt ein Kanzler (Zweitführer) aus dem Kreise der Profestoren ober Privatbozcnten zur Seite, ber Kanzler wird auf Vorschlag bes Rektors vom Leiter ber vorgesetzten Ministcrial- abteilung ernannt und verpflichtet.
§ 4.
Der Rektor ist gehalten, den Kanzler vor allen wichtigen Entscheidungen zu hören. Pflicht des Kanzlers ist cs, eine von der Entschließung des Rektors abweichende Meinung unverzüglich dem Rektor oorzutragen. Die Entscheidung des Rektors ist auch ohne Zustimmung des Kanzlers wirksam, jedoch ist der Kanzler zu seiner Entlastung verpflichtet, seine entgegengesetzte Ansicht schriftlich niederzulcgen unb ber vorgesetzten Ttinifterialabtei- lung schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
haben. Das Interesse ber Behörden war erkennbar durch die Anwesenheit mehrerer Behörden- Vcrtreter. Nach weiteren, die nationalsozialistischen Grundsätze herausstellenben Ausführungen des Pro- oinzialausschußmitgliedes Pa. Kurz fand bie Der- fammlung mit einem begeistert zum Ausdruck gebrachten Sieg-Hell auf unfern Führer unb Volks- kanzlcr Adolf Hitler Unten Abschluß.
Auflösung des Arbeitsdienstlagers des Sorffamte Schiffenberg.
Im April b. I. wurde auf Veranlassung bes Forstamts Schiffenberg in ber allen Wäscherei des Braunsteinbergwerks ein Lager bes Freiwilligen Arbeitsdienstes errichtet, in bem bis zu 80 Arbeit s- freiwillige aus allen Kreisen untergebracht waren. Die Arbcitsdienstwilligcn wurden in ber Hauptsache mit Wegebau- unb Meliorationsarbeiten beschäftigt. Dabei wurden auch Arbeiten ausgeführt, die ber im Walde Erholung suchenden Bevölkerung zugute kommen. Wenn der Wanderer über bic Leihacster- ner Kreisstraße bem Bergwcrkswald zustreot, so findet er gleich am ffialbeingang rechts ber Straße einen vom freiwilligen Arbeitsdienst neu angelegten Fußpfad. Dar längs der Straße seither ein solcher Pfad nicht bestand, wird der jetzt geschaffene Weg besonders im Sommer angenehm empfunben werden. Der Fußpfad enbet auf der Rehschneise, die hinter dem Oberhof viele durch den Derawerks- betrieb eingesunkene Stellen aufwies. In fleißiger Arbeit ist bie Rchschneise burch den fteiwilligen Arbeitsdienst wieder tadellos planiert unb instandgesetzt worben. Ebenso wurde eine große Einbruchsstelle ber auf die Rehschneise einmünbenben Jägerschneise roieber aufgefüllt. Längs ber Reh- schneisc würbe ein Fußpfab angelegt, ber zuerst links unb bann rechts von ber Rehschneise burch einen jungen Eichenbestanb läuft unb besten Fortsetzung den Wanderer über die Schutthalden nach ber „Schönen Aussicht", ober auch nach der „Derg- schenke" zurückführt. Ferner ist für Ruhegelegenheit an ber Rehschneise burch Aufstellen von Bänken gesorgt. Es wurde noch eine Reihe von volkswirtschaftlich wertvollen Arbeiten durch den fteiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt, von denen hier nur die Chaussierung der Mittelschneise im Franzenwald und die Meliorationsarbeiten an den Wiesen hinter den Eisteichen erwähnt fein sollen. Die letztgenannten Arbeiten konnten leider nicht mehr, wie beabsichtigt^ zu Ende geführt werden, da der ursprüngliche Plan, ein dauerndes Arbeitsdienstlager zu errichten, vorläufig nicht verwirklicht werden kann.
Aus Anlaß der Auflösung des Lagers fand am- Samstagoormittag eine schlichte Gedenkfeier statt, bei der an ber Hauptarbeitsstätte ber Försterei Großen • ßinben (Kreuzung Rehschneise — Säger- schneisc) ein Gebcnkstcin errichtet wurde. Das Lager trat unter Feldmcister Malsy geschlossen an. Don der Forstbehörbc waren Forstassessor von Gall als Vertreter des Forstamts Schiftenberg, sowie Förster Seipp und Förster Heß zugegen. Ebenso war eine Abordnung der Nofttandsarbettcr aus dem Großcn-Lindcner Gemeindewalb erschienen, die den Gedenkstein gebrochen und hergerichtet hatten. Nachdem eine Urkunde unter dem Stein versenkt war, hielt Feldmeftter M a l s y eine Ansprache, in der er auf die volkswirtschaftliche Bedeutung bes Arbeitsdienstes hinwies, ber gleichzeitig bazu biene, Heimatliebe, Bodcnoerbundenhctt unb Bolts- bcroufjtfein in ben jungen Menschen zu stärken. Forstastessor von Gall bankte im Auftrage bes Forstamts Schiftender« ben Arbeitsdienstwilligen für die vorzüglichen Leistungen und den guten Willen, den sie bei der Arbeit gezeigt haben, cbenfo ber Führung für bie stets gute Zusammenarbeit. Angesichts bcs Gebenksteines mit der schlichten Inschrift „Arbeitsdienstlager Gießen, 1933", geziert mit bem Hakenkreuz, wollen wir, so führte Forst- assessor von Gall aus, jeder zu seinem Teil dazu beitragen, daß ber Wille bcs Führers „Gemeinnutz fehl vor Eigennutz" halb jeben Volksgenossen er- aßt.
Nach einem breimaligen „Sieg-Heil.'" auf den Führer und bas beutsche Vaterland fand bie Feier mit dem Gesang bes Horst-Wessel- unb bes Deutschlanb-Licdes ihren Abschluß.
Storno tuen.
— Tageskalen der für Montag. Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): „Liebe muß oerftanben
Die aussterbenden Eskimos.
Das äusfterben ber Eskimo-Raste in wenigen Jahren sagte ber englische Anthropologe Professor B. S u k in einem Vortrag voraus, ben er auf ber biesjährigen Versammlung ber britischen Gesellschaft der Wistenschasten hielt. Die reiblütigen Eskimos von Labrador, die vor 200 Jahren den Südosten bewohnten unb jetzt an die Nordküste zurückgebrangt worben sind, nehmen immer mehr ab, so daß man mit ihrem völligen Verschwinden rechnen muß. Dasselbe tragische Schauspiel vollzieht sich bei ben Eskimos von Alaska. Obwohl seit 150 Jahren bie Eski- mos von Labrador sich unter einer sehr verantwortungsbewußten Verwaltung befinden, tft boch ihr Untergang nicht aufzuhalten. Es gibt hier noch etwa 800 reinblütige Vertreter der Raste. Das Schicksal ber australischen Ureinwohner zeigt bie gleiche Entwicklung, unb zwar aus denselben Ursachen. Der Gelehrte schreibt den Rückgang ber Lebenskraft unb bie dadurch hervorgerufene Gefahr des Aussterbens bei primitiven Menschenrasten verschiedenen Gründen zu: 1. Gegenseitige Bekämpfung, die aber bei Völkern, bie sich bereits unter ber Aufsicht ber höheren Rasten befinben, ausgeschattet ist. 2. Plötzliche Veränderungen der Umwelt. 3. Aussterben durch eingeschleppte Krankheiten. 4. Vernichtung burch bie Zerstörung ber natürlichen Hilfsquellen, die zur gewohnten Lebensführung notwendig sind. 5. Ausrottung burch Vernichtung. Die Ursachen, bie unter 2, 3 unb 4 erwähnt sinb, können in bem Begriff ber „Europäisierung" zusammengefaßt werben, sie sind beshalb von ber größten Bedeutung, weil bic Europäisierung heute fast als ber einzige Faktor 3U gelten hat, ber bas Ende bes primitiven Menschen bestimmt. So werben auch bie Eskimos ba« durch dem Untergang zugeführt, daß sie die europäischen Gewohnheiten, besonders ihre Nahrung, annehmen, die ihnen ihrer ganzen Anlage unb Wesensart nach unzuträglich ist. „Die einzige Möglichkeit, die verschwindenden Rasten der Erde zu erhalten, besteht darin, sie in ihrer natürlichen Umgebung zu bewahren unb sie vor ber Gciahr ber Europäisierung zu schützen/ erklärt Professor 6uL
Der Rektor ernennt ben Dekan aus dem Kreise ber Professoren ber Fakultät. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum.
§ 14.
Der Dekan ist der verantwortliche Führer
vom Rektor ernannt. Die (Ernennung bedarf eben» falls ber Bestätigung ber Ministerialabteilung fü Bildungswescn, Kultus, Kunst unb Volkstum.
§ 17.
Mitglieder der Fakultät sind alle Profestoren und Privatdozenten dieser Fakultät; sie können ins« getarnt oder einzeln vom Dekan zur Beratung zugezogen werden. Der Dekan kann Mitglieder der Fakultät zu Lusschüsten für bie Behandlung besonderer Fragen zusammenfasten ober Berichterstatter ernennen. Abstimmungen finben nicht statt.
§ 18.
Der Dekan hat bie Pflicht, in wichtigen Ange legenhetten, insbefonbere Habilitations-, Befördä» rungs- ober Berufungsangelegenheiten, ber Fakul» tat über ben Inhalt der vorliegenden Akten zu berichten. Die Fakultätsmitglieder sind verpflichtet, eine der Stellungnahme des Dekans entgegen- stehende Auffassung diesem unverzüglich zur Kenntnis zu bringen; sie müssen zu ben vom Dekan an- beraumten Sitzungen erscheinen; verhinderte Mitglieder können vom Dekan zur schriftlichen Aeußc- ^n.9r5-u^e^r^<rt. ro<r6en- Die Verhandlungen der Fakultät sind schriftlich niederzulegen.
§ 19.
Der Geschäftsverkehr der Fakultäten rntt der vor- gefetzten Ministerialabtcllung gehl ausschließlich über en Rektor.
§ 20
Der Rektor kann Entscheidungen bes Dekans beanstanden. In Streitfällen entscheidet bie vorgesetzte Ministerialabteilung.
§ 21.
Der Rektor hat bas Recht, an allen Sitzungen der Fakutäten teilzunehmen. Er kann sich babei burch ben Kanzler vertreten lasten. Der Rektor ist zu allen Sitzungen einzulaben.
IV. Der Lehrkörper.
§ 22.
Der Lehrkörper besteht aus Profestoren und Privatdozenten.
8 23.
Allen Angehörigen des Lehrkörpers find nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten, Leistungen und Bewährung am Unterricht u.ib Prüfungen zu beteiligen. Die Dekane haben darüber zu wachen, daß auch den jüngeren und nichtbeamteten Dozenten in kollegialer Kameradschaft selbständige aufgaben- kreise für ihre Lehrtätigkeit zugewiesen werden unb daß ihnen ausreichende Arbettsmöglichkeiten zu ihrer wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden.
V. Habilitation.
§ 24.
Der Rektor erteilt die venia legendi erst dann, wenn die vorgesetzte Ministerialabteilung zugestimmt hat.
§ 25.
Die Lehrberechtigung wird zunächst widerruflich auf die Dauer von sieben Jahren erteilt (Erfolgt bis zum Ablauf bcs 7. Jahres feine Ernennung zum Professor, so scheidet ber Privatdozeni aus dem Lehrkörper aus.* Diese Bestimmung gilt auch für bie schon vor Erlaß bieser Verfassung habilitierten Prioatbozenten.
VI. (Ernennung zum Professor.
§ 26.
Zum Professor wird ernannt, wer von ber Regierung auf einen Lehrstuhl berufen wird.
§ 27.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen kann ferner jeben Prioatbozenten nach mindestens fünfjähriger Lehrtätigkeit zum Professor ernennen. Die (Ernennung erfolgt nach scharfer Eignungsprüfung auf Vorschlag des Dekans Vorbedingungen für die (Ernennung sind einwandfreie Bewährung der Persönlichkeit und Leistungen in Lehre und Forschung, die grundsätzlich für die Bekleidung eines planmäßigen Lehrstuhls ausreichen.
2tuf Antrag bes Rektors können auch Lehrer, bie sich nachweislich in hervorragendem Maße durch Ausübung von Lehraufträgen ufw. wissenschaftlich betätigt Haden, zu Professoren ernannt werden.
§ 28.
Der Privatdozeni kann selbst durch DermitUung eines Kollegen beim Dekan seine (Ernennung zum Professor beantragen; gegen eine von Dekan und vom Rektor abgelehnte (Ernennung kann Beschwerde
8 5.
Der Rektor kann mit der Vorbereitung ober Erledigung bestimmter Rektoratsgeschäfte Angehörige der Landesuniversität betrauen. Die Verantwortung des Rektors gegenüber ber vorgesetzten Ministerialabteilung bleibt auch in biesem Falle bestehen.
3 6.
Der Rektor ernennt ben Ephorus; bieser führt l feine Geschäfte unter eigener Verantwortlichkeit wie bisher.
8 7.
Der Rektor kann jederzeit ben gesamten Lehrkörper ber Universität zusammenrufen.
IL Der Senat


